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Stefanie Drese

14.07.2023 Sitzungen 8/61

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Aktueller hätte die Aussprache kaum stattfinden können. Bund und Länder haben sich – und das will ich nicht verschweigen – nach vielen langen Diskussions- und Vorbereitungsrunden Anfang der Woche auf Eckpunkte für eine Krankenhausreform verständigt. Einzig Bayern hat ein Veto eingelegt, Schleswig-Holstein hat sich enthalten. Vollständige Einigkeit besteht allerdings darin, dass eine Krankenhausreform notwendig und überfällig ist und dass wir wegkommen müssen von der reinen Ökonomisierung im Krankenhausbereich durch die Einführung von Vorhaltepauschalen. Das halte ich für immanent wichtig und das ist dann durchaus auch eine Revolution, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Lassen Sie mich an dieser Stelle das Wesentliche der Eckpunkte kurz zusammenfassen, denn vier Punkte sind dabei besonders für Mecklenburg-Vorpommern hervorzuheben. Zum Ersten: Die spezifische Situation der Kliniken im Osten wurde aufgegriffen. Die fünf ostdeutschen Gesundheitsminister/-innen haben nicht laut, aber beharrlich und faktenbasiert dafür vereint gekämpft. Deshalb erlauben Sie mir an dieser Stelle, auch noch mal einen Dank an meine Kolleg/-innen aus Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen zu senden. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Zweitens: Die Ausnahmetatbestände, etwa für dünn besiedelte Länder, sind ausdrücklich möglich, um eine flächendeckende Versorgung zu gewährleisten oder eine Anpassung der Kliniken an die Qualitätsvorgaben zu ermöglichen. Drittens: Die Länder wirken maßgeblich bei der Definition der Anforderungen an die Leistungsgruppen mit. Die Krankenhausplanung bleibt in Länderhand. Und viertens: Mecklenburg-Vorpommern vertritt die Interessen Ostdeutschlands als Mitglied der Redaktionsgruppe der Länder bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Hartnäckigkeit der Länder hat sich gelohnt. Wir haben jetzt eine gute Grundlage zur Erarbeitung des Gesetzentwurfs – nicht mehr, aber auch nicht weniger. Es war wichtig und richtig, sicherzugehen, dass die Krankenhausplanung in Länderhand bleibt, durch Ausnahmetatbestände länderspezifische Handlungsspielräume eröffnet sind und gleichzeitig das Bestreben nach mehr Transparenz und Qualitätskriterien adressiert wird. Es konnte ebenso festgehalten werden, dass die Ausgangslage im Osten für die Kliniken sich von der im Westen sehr deutlich unterscheidet, insbesondere nach dem nach der Wende bereits vollzogenen Klinikstrukturwandel in den neuen Ländern. Außerdem hat der Bund zugesagt darzustellen, wie durch die Reform für Länder mit dünn besiedelten beziehungsweise unterversorgten Gebieten als auch für Länder mit bereits fortgeschrittenen Strukturbereinigungsprozessen eine tatsächliche Entökonomisierung und dauerhafte Sicherstellung erreicht werden kann. Es ist gerade für Mecklenburg-Vorpommern außerordentlich wichtig, dass nun festgehalten ist, dass diese besonderen Ausgangspositionen im Gesetzgebungsprozess zu berücksichtigen sind. Ich werde darüber hinaus als Mitglied der Redaktionsgruppe der Länder bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs ganz besonders darauf achten. Dieser Verantwortung stelle ich mich gerne, auch wenn ich weiß, welch große Herausforderung das für unser Gesundheitsministerium ist. Nur mal am Rande: Unsere gesamte Gesundheitsabteilung ist beileibe nicht so groß wie die originären Krankenhausreferate in vielen anderen Bundesländern. Aber Größe, meine Damen und Herren, ist bekanntlich nicht alles. Ich weiß, wovon ich spreche. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) Meine Erwartung ist, dass nun alle Beteiligten konstruktiv und kooperativ den Gesetzgebungsprozess zur notwendigen und überfälligen Krankenhausreform gestalten. Und ich möchte auch ganz deutlich betonen, dass wir alle, der Bund, die Länder, die Kommunen, die Krankenhäuser, die Selbstverwaltungsorgane und die Krankenkassen jetzt ihre Hausaufgaben machen müssen. Die Reform fällt nicht vom Himmel und löst alle Probleme. Nein, damit die Reform ihre Wirkung entfalten kann, braucht es Anstrengungen aller Akteure, so wie zum Beispiel gerade in Ludwigslust-Parchim mit einem klaren Konzept und viel Kooperationsbereitschaft. Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich nach dem Bericht über die jüngsten Entwicklungen nun einen vertieften Blick auf die Krankenhausreform und damit verbundene Herausforderungen und Potenziale für unser Land werfen. Die jetzt geeinten Eckpunkte sehen in der Reform einen wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen Stabilisierung der Krankenhausversorgung und -vergütung. Sie beinhalten eine umfassende Neustrukturierung der Krankenhauslandschaft. So sollen den Krankenhäusern in Zukunft Leistungsgruppen und nach den Vorstellungen des Bundesministeriums für Gesundheit auch informatorisch Level zugewiesen werden. Was heißt das? Mit den Leistungsgruppen werden festgeschriebene Qualitätsanforderungen an die Erbringung medizinischer Leistungen verbunden sein. Werden diese nicht erfüllt beziehungsweise eingehalten, kann das weitreichende Folgen haben, wie zum Beispiel ein Leistungsverbot in der entsprechenden Kategorie sowie Vergütungsabschläge bei der neu einzuführenden Vorhaltevergütung. Mecklenburg-Vorpommern hat wie beschrieben im Gegensatz zu anderen Bundesländern keine überdimensionierte Krankenhauslandschaft. Die Konzentration von Leistungen und medizinischen Versorgungsangeboten dürfte jedoch eines der Ziele des Reformvorschlags sein. Insoweit gilt es, im Rahmen der Ausgestaltung der Anforderungen an die Leistungsgruppen aufzupassen, dass durch die geplante Reform das Versorgungsniveau in Mecklenburg-Vorpommern auf hohem Niveau verbleibt oder ausgebaut wird und die besonderen Belange eines dünn besiedelten, flächenmäßig großen Landes Berücksichtigung finden. Die Grundlagen für diese Perspektive haben wir nun im Eckpunktepapier verankert. Lassen Sie mich auf die verschiedenen Säulen der Reform zu sprechen kommen, die Level: Die zunächst vom Bundesgesundheitsministerium geplante Einführung einer Stufensystematik für Krankenhäuser wurde und wird von den Ländern kritisch gesehen. Der Hauptgrund dafür ist, dass gute, landesindividuelle Strukturen nicht gefährdet werden sollen. Zudem ließen sich die mit den Leveln angedachten Aufgaben problemlos auch über die Leistungsgruppen implementieren. Daher forderte das Gesundheitsministerium von Anfang an hier aus Mecklenburg-Vorpommern heraus – und auch ich persönlich – entsprechende landesindividuelle Lösungen und Öffnungsklauseln bei der Gestaltung der Gesetzesgrundlage. Die spezifischen Begebenheiten in Mecklenburg-Vorpommern, die große Fläche, überschaubare Bevölkerungsdichte, die Altersstruktur sowie die Krankheitslast und auch saisonale Spitzen, zum Beispiel durch Urlauber, aber auch krisenfeste Strukturen setzen effizient arbeitende, erreichbare medizinische Versorgungsstrukturen voraus. Eine starre Zuordnung oder ein starres Anforderungskonzept seitens des Bundes kann solche Elemente nicht ausreichend berücksichtigen. Der Planungsspielraum muss daher in den Ländern verbleiben. Im Laufe vieler Gespräche zeigte sich der Bund zu diesem Anliegen offener und nahm in Teilen vom bisherigen Vorhaben Abstand. Warum ich Ihnen dennoch davon berichte, ist, dass der Bund weiterhin an den Leveln festhält und diese zur Information ausweisen möchte. Dies werden die Länder weiterhin kritisch begleiten, denn hierdurch darf keine Präjudizierung oder Vorwegnahme der Krankenhausplanung durch die Länder stattfinden. Die weiteren Beratungen werden zeigen, wie der Bund dazu in die Gesetzgebungsphase eintreten möchte. Es ist klar, dass die neuen Rahmenbedingungen neue Herausforderungen und Transformationsprozesse in den Kliniken anstoßen werden. Diese müssen finanziell abgesichert werden. Hierzu sieht das Eckpunktepapier vor, dass mit Inkrafttreten der Reformstufen eine Verlängerung des Krankenhausstrukturfonds aus Mitteln von Bund und Ländern vorgesehen ist. Kommen wir zu den Leistungsgruppen: Die Leistungsgruppen sollen die bisherige Planung nach Fachabteilungen ablösen und somit die Planung feingliedriger gestalten. Wir begrüßen grundsätzlich die Systematik der Leistungsgruppen. Die Leistungsgruppen sind so zu gestalten, dass die Behandlung innerhalb einer Gruppe ähnliche Qualifikation, Kompetenzen und Erfahrung so- wie gleichartige technische Ausstattung benötigt und vorschreibt. Die Leistungsgruppen werden genutzt, um Mindestanforderungen für eine qualitätsorientierte Leistungserbringung zu definieren. Allerdings kann das dazu führen, dass bestimmte Leistungen nur noch in wenigen Häusern erbracht werden können. Insgesamt wird es notwendig sein zu beurteilen, ob dann eine ausreichende Versorgung in der Fläche noch gewährleistet werden kann. Die Länder müssen daher bei der erstmaligen Ausdifferenzierung und fortlaufenden Weiterentwicklung der Leistungsgruppen und Qualitätsanforderungen eng einbezogen werden. Dies ist jetzt in einem vierstufigen Verfahren in den Eckpunkten verankert. Der nächste ganz wesentliche Punkt der Reform ist die Vorhaltevergütung. Die Vergütung soll in einen Vorhalteanteil und einen DRG-Anteil unterteilt werden. Diese fassen eine Vielzahl unterschiedlicher Diagnosen und Prozedurkombinationen zu Gruppen zusammen. Die Finanzierung von Vorhaltekosten begrüße ich ausdrücklich. Sie ist das Kernstück der Reform, da sie das Finanzierungssystem grundlegend ändert. Vor allem für Kliniken im ländlichen Raum kann diese Umstellung für einen Stabilisierungsvorgang genutzt werden. Die Vorhaltevergütung soll anteilig circa 60 Prozent der Fallvergütung inklusive des Pflegebudgets umfassen. Insgesamt sollte zunächst das Gesamtbudget im Gesundheitswesen nicht erhöht werden. Nach einhelliger Intervention der Länder konnte zum jetzigen Zeitpunkt immerhin erreicht werden, dass die Bereiche Pädiatrie, Geburtshilfe, Stroke Unit, spezielle Traumatologie, Intensivmedizin und Notfallversorgung Zuschläge erhalten, die aus zusätzlichen Mitteln der GKV bereitgestellt werden. Bei der Bemessung der Vorhaltekosten könnten später perspektivisch auch Bevölkerungsanzahl und Fallzahlen eine Rolle spielen. Insoweit liegt auch hierauf ein Augenmerk für dünn besiedelte Flächenländer wie M-V. Für uns ist es weiter wichtig, dass es eine echte Vorhaltevergütung gibt, die primär da ansetzt, wo Vorhaltung tatsächlich benötigt wird. Dies trifft auf Regionen mit weniger Bevölkerung zu, aber auch auf strukturell defizitäre Bereiche wie die Pädiatrie. Hierzu wird der Bund Auswirkungsanalysen vorlegen, die unter anderem aufzeigen sollen, wie in dünn besiedelten Gebieten eine dauerhafte Sicherstellung erreicht werden kann. Sehr geehrte Damen und Herren, das sind also nur die Kernpunkte aus Perspektive Mecklenburg-Vorpommerns. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Grundsätzlich ist unser Ziel und Anspruch, dass durch die geplante Reform das Versorgungsniveau in Mecklenburg-Vorpommern auf hohem Niveau bleibt. Zudem erwarten wir – und das nunmehr im Eckpunktepapier festgeschrieben –, dass die besonderen Belange hierbei Berücksichtigung finden. Weiterhin muss sichergestellt werden, dass gute länderindividuelle Regelungen, wie zum Beispiel unsere Clusterstruktur, durch die neuen Regelungen nicht gefährdet werden. Für Mecklenburg-Vorpommern gilt deshalb, alle vier großen Krankenhäuser – das Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum in Neubrandenburg, Helios Kliniken Schwerin, Unimedizin Rostock, Unimedizin Greifswald – müssen koordinative Tätigkeiten weiter ausführen dürfen, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) also nicht nur die Universitätsmedizin, wie in den ersten Entwürfen aus dem BMG vorgesehen. Erfreulich, diese Sicht hat sich nun auch im Eckpunktepapier durchgesetzt. Die zusätzlichen Aufgaben werden entsprechend entlohnt, denn es ist ein Zuschlag für eben diese koordinierenden Aufgaben vorgesehen. Als weiteres Beispiel möchte ich die Verbünde und Kooperationen nennen, die es Krankenhäusern in sinnvollen Konstellationen ermöglichen soll, ein Leistungsspektrum inklusive nötiger Anforderungen gemeinsam abzubilden. Auch diese werden gemäß Eckpunktepapier nunmehr Berücksichtigung finden, geleitet an medizinischen Kriterien. Noch einmal ganz deutlich, die Krankenhausplanung ist Ländersache und muss es auch bleiben. Geltende Letztentscheide müssen bei den Krankenhausplanungsbehörden im Land liegen. Ein wichtiges Element der Reform muss zudem die Entbürokratisierung sein. Dieser Prozess ist dabei unbedingt mit ausreichenden Mitteln auch zu begleiten. Im Laufe der Beratung wird zu prüfen sein, ob weitere Maßnahmen zur Liquiditätssicherung auch in Bezug auf Tarif- und Inflationsentwicklung der Krankenhäuser außerhalb des Bundeshaushalts notwendig sind. Ich kann die Antwort schon mal vorwegnehmen, aus meiner Sicht ja, das wird notwendig sein. Die Umsetzung der Krankenhausreform birgt also Risiken und Chancen, aber ich appelliere dringend an alle, beherzt und nicht verzagt, optimistisch und nicht klagend diesen Prozess zu gestalten, denn die Chancen sind aus Sicht Mecklenburg-Vorpommerns größer als die Risiken. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Alle Reden von Stefanie Drese Protokoll ↗