Dr. Sylva Rahm-Präger
Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Wir haben einen Antrag vor uns liegen mit sehr vielen Forderungen, die an das Land formuliert sind oder an die Kommunen formuliert sind. Die Begründungen für den umfangreichen Forderungskatalog sind die Folgen des Klimawandels, für uns die vier wichtigsten vielleicht noch einmal: – die Starkregenereignisse, die die Infrastruktur und Bevölkerung ganzer Siedlungen und Städte gefährden können, die aber auch zur Erosion von Böden und damit landwirtschaftlicher Nutzfläche führen können, – der Anstieg des Meeresspiegels und daraus resultierend möglich mächtigere Sturmfluten, die ebenfalls zur Gefährdung besiedelter Küstengebiete führen können, – die Hitzewellen – über die Hitze wurde schon vielfach gesprochen: Temperaturen über 40 Grad im Moment in den Regionen Andalusien und Aragon – und – die damit verbundenen Dürreperioden – Spanien, Italien, aber auch in unseren östlichen Bundesländern –, die dazu führen, dass wichtige Sommersaaten, wie zum Beispiel die Leguminosen, nicht auflaufen oder, wenn sie aufgelaufen sind, dann auf dem Feld vertrocknen. Diese Frühjahrstrockenheit führt zu Ertragseinbußen bei den landwirtschaftlichen Betrieben und zu einer Konzentration auf sichere, trockenresistente Feldfrüchte, aber das nur am Rand. Mit der deutschen Klimaanpassungsstrategie hat die Bundesregierung 2008 den strategischen Rahmen gesetzt, um den Folgen des Klimawandels zu begegnen. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mit Fortschrittsberichten und Aktionsplänen wird dieser Rahmen ständig weiterentwickelt. Ein Netzwerk aus den Bundesressorts und 28 Bundesbehörden soll dabei helfen, (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) langfristig gegen die Folgen des Klimawandels anzutreten. Das Klimaanpassungsgesetz der Bundesregierung war am 13.07., also gestern, im Bundeskabinett, die Erste Lesung im Bundesrat ist für den 29.09.2023 geplant. Im Bundestag wird es am 20.10. in die Erste Lesung gehen und soll planmäßig verabschiedet werden am 15.12.2023, also noch in diesem Jahr. Was sind für mich die Kernaussagen dieses Gesetzentwurfes? Das kann ich jetzt, weil die Zeit auch nicht so unendlich ist, in drei Punkten zusammenfassen: Wir benötigen Risikoanalysen auf die jeweilige Örtlichkeit bezogen, das bedeutet, für die Kommune oder den gesamten Amtsbereich, wenn wir ähnliche Verhältnisse vorliegen haben, oder für die Stadt. Wir brauchen sie für Personengruppen, für die Resilienz der Wirtschaft und hier vor allem für die Landwirtschaft. Entsprechend des Risikos, zum Beispiel Hochwasser – ich kann hier nur einzelne Beispiele anführen – oder durch Sturmflut- oder Starkregenereignisse oder Pegelüberschreitungen von Flüssen, sind langfristig Siedlungen, Deiche und Überflutungsbereiche dem Risiko anzupassen. Als zweiter Punkt, die Träger öffentlicher Belange haben bei Planungen und Entscheidungen das Ziel der Klimaanpassung fachübergreifend zu berücksichtigen. Ich halte das für äußerst selbstverständlich und auch schon lange praktiziert, hoffe ich. Und drittens wird es als Aufgabe für Generationen beschrieben, mit dem Dreiklang aus gesetzlicher Grundlage, Klimaanpassungsstrategie und finanzieller Unterstützung. Wenn wir das als eine neue Gemeinschaftsaufgabe verstehen, dann brauchen wir dafür eine Grundgesetzänderung. Sie, meine Damen und Herren der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, fordern die Landesregierung auf, einen Klimaanpassungsrahmenplan zu erstellen, und zählen dazu unter Punkt II.1 sieben Punkte auf, die Ihnen als Inhalt wichtig wären. Zum Gesundheitsschutz vulnerabler Bevölkerung kann ich nicht für unser ganzes Bundesland sprechen. Hier sind sicher noch Klimaanlagen in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern nachzurüsten und, wenn erforderlich, sogar neue Gebäude zu planen. Unser Pflegeheim in Putbus ist vor zehn Jahren nach modernsten Standards gebaut und eröffnet worden und hat den optisch sehr schönen, aber funktional völlig ungeeigneten Altbau aus der Bäderarchitektur in Sellin abgelöst. Das war auch dringend notwendig, denn weder Kälte noch Hitze waren in diesem Gebäude gut beherrschbar, ganz abgesehen von den schwierigen Bedingungen für das Personal. In Teilen der telemedizinischen Betreuung ist derzeit viel, in Bereichen der telemedizinischen Betreuung ist derzeit viel in Bewegung. Das ist ein Schwerpunkt in unserer Regionalen Innovationsstrategie des Landes, und zwar unter dem Bereich Medizintechnik. Und wir fördern alle Entwicklungen in diesem Bereich über den EFRE. Dieser Bereich wird zunehmend eine große Rolle spielen. Da ist ja auch von Apps die Rede, die dann als Warn-Apps funktionieren. Aber das vielleicht nur nebenbei, das ist vielleicht die kleinere, der kleinere Teil. Ein nächster wichtiger Punkt für Sie sind die widerstandsfähige Infrastruktur der Kommunen und deren Grundversorgung und entsprechende Hitzeaktionspläne. Ich bin damit zu unseren Bürgermeistern gegangen und habe einfach mal nachgefragt bei uns in der Amtsverwaltung, wie das gesehen wird. Also die Infrastruktur und Grundversorgung, wie Energie, Wasser, auch die Höhe der Deiche und die Verkehrswege werden bei uns zumindest als resilient eingestuft. Wir haben Wasserwehren und Feuerwehren in unserem Amtsbereich. Einige Feuerwehren übernehmen parallel die Aufgaben der Wasserwehren, und für eine zusätzliche Wasserwehr sind manchmal nicht genügend Mitstreiter da, also muss sozusagen die Feuerwehr das mit übernehmen. Die Ausstattung mit Schlauchbooten und Sandsäcken ist mittlerweile sehr gut. Sowohl die Wasserwehren in Baabe und Thiessow und die Feuerwehr in Göhren haben in den letzten Jahren mit Unterstützung des Landes Schlauchboote angeschafft und in diesen Bereich wirklich investiert. Diese Personengruppen sind für den Katastrophenschutz bei Sturmfluten geschult. Ich glaube, das ist sehr wichtig, wenn wir an der Küste leben, dass wir diesen Bereich im Blick haben. Das ist der, der uns am meisten betreffen kann. Zu den Hitzeaktionsplänen allerdings gibt es etwas eingeschränkt positive Einstellungen. Im letzten Jahr – also, das ist jetzt genau ein Jahr her – haben wir, alle Kommunen des Landes, beginnend im Juli, an einer Notfallplanung für eine Gasmangellage gearbeitet und Notunterkünfte wurden benannt und sind im Ernstfall schnell abrufbar. Es gab eine Krisensitzung nach der anderen und entsprechende Anschaffungen von Notstromaggregaten, Notfallbetten und vieles mehr. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich glaube, dass viele ehrenamtliche Bürgermeister im Moment etwas müde sind, all das unter Stress umzusetzen, was wir jetzt ihnen auf den Weg geben. (Unruhe bei Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mir wurde auf den Weg gegeben, dass wir eine Orientierungsvermittlung brauchen, … Sie können auch mal zuhören, Herr Damm! … dass wir eine Orientierungsvermittlung benötigen. (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich höre Ihnen zu.) Wir möchten, (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was ich höre, gefällt mir nicht.) wir möchten Solaranlagen auf die Dächer haben, wir möchten uns besser ausstatten in unseren Gemeinden. Aber die Gemeinden oder besser gesagt die Verantwortlichen wissen nicht mehr, was solide oder seriöse Angebote auf dem Markt sind, wenn es um die Ausstattungen der Dächer geht oder um die Flächen der Gemeinden, sie können die Preise und Rahmenbedingungen dieser schnellen Zeit nicht mehr einordnen. Das sind die praktischen Probleme vor Ort. Die letzten drei Punkte, die Sie unter Punkt II.1 aufrufen, werden durch unser Land am meisten durch die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen ganz konkret befördert. Und zwar möchte ich das hier noch mal benennen, weil das ein wirklich wichtiges, eine wirklich wichtige AUKM ist, die wir in unserem Land als einziges Bundesland durchführen, und zwar, das ist das Strip-Verfahren. Und wir hatten im Agrarausschuss dazu eine Anhörung, und der Landwirt Björn Tophoff-Kaup hat es auch noch mal auf den Punkt gebracht: Wir sparen dort pro Quadratmeter zwischen 15 und 25 Liter Wasser – pro Quadratmeter für einen Arbeitsgang –, insgesamt also ungefähr 80 Liter Wasser, die wir im Boden halten können, wenn wir dieses, mit diesem Verfahren das Feld bearbeiten. Und wir fördern die Fruchtfolge und die Zwischenfrüchte, die ja alle dafür zuständig sind, dass wir Wasser im Boden halten. Also wir sind dort auch in diesem Bereich, glaube ich, gut dabei. Moorschonende Bewirtschaftung, das ist hier genannt. Natürlich brauchen wir dafür funktionierende Wehre. Und ich glaube, dafür ist die Novellierung des Landeswassergesetzes dann auch nötig, weil wir brauchen das Geld auch dafür, um diese Wehre instand zu setzen. Letzte Woche haben wir den Polder in Drammendorf auf Rügen im Rahmen einer Vor-Ort-Befassung des Agrarausschusses besucht: 100 Hektar Land im Überflutungsbereich – das geht immer nur als eine sehr gut vorbereitete und mit allen Akteuren abgestimmte Einzelmaßnahme. Voraussetzung dafür war der Flächenerwerb durch die „Ostseestiftung“ und die „Stiftung Umwelt und Natur“. (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist doch aber an jeder Stelle so.) Und der Landwirtschaftsbetrieb muss die Bewirtschaftung übernehmen, sonst funktioniert das System nicht. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir müssen also die Möglichkeiten haben, die Flächen zu erwerben. Und hier bitte ich um die Unterstützung von Ihnen, weil es geht hier auch um die BVVG-Flächen. Also unser, ja, Bundeslandwirtschaftsminister kann uns dabei auch unterstützen, um diese Maßnahmen durchzuführen. Die Landesregierung, (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Glocke der Vizepräsidentin) die Landesregierung erarbeitet derzeit unter Federführung des Landwirtschaftsministeriums das Klimaschutzgesetz für unser Bundesland. Zur Erarbeitung der Sektorenstudie wurden 52 Fachverbände und/oder Interessenvertretungen entsprechend ihrer Betroffenheit eingeladen. Sie wissen darüber sehr gut Bescheid. Sie haben am 04.07. die Antwort der Landesregierung umfänglich auf Ihre Kleine Anfrage erhalten. Nach der Ressortabstimmung und der Freigabe des Gesetzentwurfes im Kabinett wird die Verbandsanhörung frühestens im Oktober 2023 erfolgen. Das Klimaschutzgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern – das hat Herr Minister Pegel in Vertretung für unseren Landwirtschaftsminister gesagt – wird einen entsprechenden Abschnitt zur Klimaanpassung enthalten. Die finanzielle Untersetzung von Maßnahmen zur Umsetzung des Klimaschutzes und der Klimaanpassung werden sich im Haushalt 2024/25 widerspiegeln. Meine verehrten Kollegen, Sie haben in Ihrem – und Kolleginnen –, Sie haben in Ihrem Antrag viele wichtige Punkte aufgegriffen, aber die Zuordnung zu den Verantwortungsbereichen, und das ist hier auch schon gesagt worden, ist sehr diffus. Sie haben sich aus den bereits vordefinierten Sektoren des Klimaschutzgesetzes jeweils einige Punkte herausgegriffen, die hier in Ihrem Antrag als Forderungskatalog zusammengefasst sind. Nehmen Sie es uns nicht übel, aber dieser Antrag trägt nicht dazu bei, den Prozess der Erarbeitung des Klimaschutzgesetzes zu befördern! Wir lehnen diesen Antrag ab. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
