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David Wulff

FDP 14.07.2023 Sitzungen 8/61

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die leidenschaftliche Debatte, die wir eben geführt haben zum Thema „Klimawandel und Anpassungsmaßnahmen“ und wie wir damit umgehen können, und auch der Katastrophenschutz dahinter zeigt doch, dass wir uns dem Thema weiter widmen müssen. Gestern haben wir auch im Plenum über das Thema Feuerwehr noch mal gesprochen und da schon mal darauf hingewiesen, dass wir uns auch mit dem Thema Katastrophenschutz in gleichem Maße auseinandersetzen müssen. Wir haben bereits auch im letzten Jahr darüber gesprochen, dass wir beim Thema Katastrophenschutz mehr tun müssen. Und dabei geht es halt nicht nur um mehr Geld für Übungen und Ausstattung, da geht es nicht nur darum, entsprechend auch das Landeskatastrophenschutzkonzept neu aufzustellen und weiterzuentwickeln, sondern heute legen wir hier Ihnen einen Antrag vor, der sich ganz konkret mit dem Thema Helfergleichstellung beschäftigt, (Nikolaus Kramer, AfD: Der ist sogar gut.) Helfergleichstellung zwischen allen Organisationen, die im Bereich Katastrophenschutz tätig sind. Und im Wesentlichen tätig im Bereich Katastrophenschutz – wir haben 2.800 Helferinnen und Helfer in Mecklenburg-Vorpommern, die in diesem Bereich engagiert sind. 1.500 davon gehören den Freiwilligen Feuerwehren an und circa 1.300 den anderen Hilfsorganisationen, die nicht Feuerwehr sind. Und von diesen 1.300 in den Hilfsorganisationen sind alleine 1.150 Mitglieder beim Deutschen Roten Kreuz engagiert, also quasi bei einem der Hauptträger bei den Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz. Das heißt also, wir haben eine Situation, wo wir fast hälftig Feuerwehr und hälftig weitere Hilfsorganisationen mit drin haben. Und die werden nicht gleichbehandelt. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Ich möchte ganz ausdrücklich sagen, ich danke allen Kameradinnen und Kameraden bei den Feuerwehren, die hier im Land im Einsatz sind. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Und ich möchte ganz ausdrücklich sagen, ich missgönne niemandem an der Stelle etwas. Das, was wir hier fordern, ist, dass auch einfach alle anderen Hilfsorganisationen, die teilweise wirklich in den gleichen Einsätzen sind, auch gleichbehandelt werden. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP und Torsten Renz, CDU) Und dann sagen wir, alle Angehörigen von Organisationen zum Bevölkerungsschutz müssen hinsichtlich Arbeitsfreistellung und Lohnfortzahlung für Ausbildung, Übung und Einsatz in ihrem Versicherungsschutz gleichgestellt sein. Wir haben noch mehrere Sachen mit drauf. Und wenn wir uns einfach nur mal den direkten Vergleich angucken zwischen Feuerwehr und anderen Hilfsorganisationen, Freistellung und Lohnfortzahlung für Ausbildung gibt es für die Nichtfeuerwehrleute grundsätzlich nicht, Freistellung und Lohnfortzahlung für Einsätze unterhalb der Katastrophenschwelle – darauf möchte ich einmal explizit hinweisen – grundsätzlich nicht. Das heißt also, dass die Kameradinnen und Kameraden von den Katastrophenschutzeinheiten erst bei Freistellung und Lohnfortzahlung sind, wenn irgendjemand, also ein Landrat, den Katastrophenfall ausgerufen hat. Das passiert aber in aller Regel nicht. Das passiert herzlich selten. Weil sobald man den Katastrophenschutz oder den Katastrophenfall ausruft, bedeutet das natürlich – Thema Lohnfortzahlung – weitere organisatorische Hürden und Aufwendungen, wo man ganz gerne eigentlich drunterbleibt. Und trotzdem sind unsere Helferinnen und Helfer im Einsatz und kriegen dafür am Ende nichts oder halt nur mit Nachdruck. Und deswegen wollen wir da raus. Wir haben bei Freistellung und Lohnfortzahlung für Einsätze oberhalb der Katastrophenschwelle auch noch grundsätzliche Defizite. Und wenn wir dann noch über das Thema „Zusätzlicher Versicherungsschutz in Ausbildung, während Übung und Einsatz“ reden, dann ist das auch hier im Wesentlichen nur für den Einsatz geklärt, aber nicht für den Ausbildungsteil. Wenn wir uns das mal genau angucken, es gibt aus dem August 2022 ein Papier vom Parlamentarischen Dienst oder Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages, „Freistellung und Entgeltfortzahlung von Helferinnen und Helfern im Zivil- und Katastrophenschutz“, eine kurze Gegenüberstellung, wo was geregelt ist, auch in anderen Bundesländern. Und dann legen Sie mal bitte den Paragrafen 11 vom Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V dem Paragrafen 25 Landeskatastrophenschutzgesetz gegenüber, und da werden Sie explizit sehen, dass es dort auch rein auf gesetzlicher Grundlage keine Gleichstellung unser Helferinnen und Helfer gibt. Das wollen wir aufheben. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Wir haben darüber gesprochen, wie wir Feuerwehr und Katastrophenschutz attraktiver machen für alle Menschen, die dort sind. Und wir haben gesagt, Technik, moderne Technik, moderne Räumlichkeiten sind natürlich ein Teil davon. Aber was erzählen wir denn unseren Helferinnen und Helfern, die im Einsatz sind, mit, na ja, das ist schön, dass ihr da seid, toll, dass ihr neue Technik habt? Aber ansonsten kann man noch ein bisschen klatschen und das war es am Ende auch. Das motiviert am Ende natürlich auch keinen, weil wir reden ja auch untereinander. Und wir haben auch auf bundesgesetzliche, also auf Bundesebene gesetzt, also Regelungen, die, ich glaube, bis 1968 war das quasi bundesweit einheitlich geregelt. Dann wurde, ich glaube, in den 80ern wurde irgendwann gesagt, na ja, das sollen die Länder bitte lieber selber regeln. Und ab da ging es nachher los, dass wir große Unterschiede nicht nur zwischen den Bundesländern haben, sondern die Auswüchse wie hier in Mecklenburg-Vorpommern an einem Punkt sind, wo wir da nicht mit dabei sind. Das heißt also, wir wollen da auf jeden Fall mehr ran. Wir haben jetzt hier in unserem Antrag explizit erwähnt, dass die Landesregierung da noch mal einen neuen Gesetzentwurf bei der Helfergleichstellung vorlegen soll oder einen Gesetzentwurf, und die Kernpunkte hier noch mal aufgeführt. Ich habe noch eine große andere lange Liste, die wir vielleicht auch liebend gern bei einer Überweisung in den Innenausschuss noch mal vollständig diskutieren können. Da geht es auch um das Thema Einsatzkleidung, wie was gehandhabt werden soll, Vorsorge, eine Nachsorge, also eine formulierte Freistellung während des Einsatzes und dann natürlich eine entsprechende Erholungs- und Aufarbeitungszeit, das ist auch hier bei den Helferinnen und Helfern im Brand- und im Katastrophenschutz wieder anders gegeben. Das heißt also, das brauchen wir. Wir brauchen eine nachhaltige und aufgabengerechte Finanzierung – Kommunen, Länder, Bund. Der Bund macht sich da auch nach und nach auf den Weg, und auch die Kommunen werden sich sicherlich nicht verwehren, weil viele Kreise auch da mittlerweile festgestellt haben, wir müssen da an einem Strang ziehen. Diesen Strang kann ich momentan aber bei dieser Landesregierung noch nicht erkennen. Das zeigt, da müssen wir woanders hin. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Also geben Sie diesem Antrag eine Chance! Es ist ein kleiner, ganz konkreter Baustein, wie wir die Attraktivität für alle Helferinnen und Helfer im Brand- und Katastrophenschutz erhöhen können. Und wenn Sie dem zustimmen, dann hoffe ich, dass wir am Ende im Ergebnis auch von der Landesregierung eine Vorlage haben, mit der wir alle gut leben können und auch hier wieder eine Weiterentwicklung unserer Hilfsorganisationen vorantreiben können. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)

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