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Christine Klingohr

SPD 14.07.2023 Sitzungen 8/61

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich über die vielfach so differenzierte Auseinandersetzung mit der anstehenden Weiterentwicklung unseres Krankenhauswesens, und ich möchte im Folgenden gerne die Position meiner Fraktion zu dem Thema einbringen. Ein Umstand muss direkt zu Beginn betont werden: Die anstehende Reform begrüßen wir ausdrücklich und es ist gut, dass nun endlich ein Minister den Mut hat, diese Reform anzugehen. Mutig sind die bislang gegangenen Schritte, da eine Vielzahl gesellschaftlicher Akteure mit ihren unterschiedlichen Perspektiven im Erarbeitungsprozess der Reform Berücksichtigung finden müssen und gleichzeitig deren breit aufgestellte Expertise genutzt werden soll, denn nur, wenn alle gehört werden und sich alle einbringen können, erhalten wir ein ausgewogenes demokratisches Ergebnis. Dieser anspruchsvolle Vermittlungs- und Anhörungsprozess, an den sich die letzten Bundesgesundheitsminister nicht herangewagt haben, ist nun im Gange. Führen Sie sich vor Augen, dass wir in Deutschland circa 1.700 Krankenhäuser, 96 Krankenkassen und knapp 130 wissenschaftlich-medizinische Fachgesellschaften haben. Darüber hinaus bringen sich die Arbeitnehmervereinigungen, Ärztekammern und Kassenärztlichen Vereinigungen sowie natürlich die Bundesländer mit ihren jeweiligen Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsministern ein. Auch wir haben schließlich im Januar dieses Jahres hier einen Antrag in den Landtag eingebracht, mit welchem wir als MV-Koalition die anstehende Reform gemeinsam mit unserem Koalitionspartner ausdrücklich begrüßt haben, (Sebastian Ehlers, CDU: Sprechen Sie den Namen aus! Wie heißt er noch mal?) aber uns auch dafür starkgemacht haben, dass die charakteristischen Besonderheiten Mecklenburg-Vorpommerns Berücksichtigung bei dieser Reform finden. Mit Blick auf das von Bund und Ländern erarbeitete und Anfang der Woche vorgestellte Eckpunktepapier zeigt sich, unser Einsatz und der Einsatz unserer Gesundheitsministerin haben deutlich Wirkung entfaltet. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Torsten Renz, CDU: Gerade so.) Das genannte Eckpunktepapier erkennt die unterschiedlichen Ausgangslagen in den Bundesländern ausdrücklich an und betont, dass diese im Gesetzgebungsprozess zu berücksichtigen sind. (Marc Reinhardt, CDU: Aha!) Zur Sicherstellung einer bedarfsnotwendigen Versorgung kann daher in begründeten Fällen von den zentralen Vorgaben abgewichen werden, was die flächendeckende Versorgung auch in ländlichen Regionen sichert. Entscheidend ist zudem, dass die zuständige Landesbehörde ihren Krankenhäusern einzelne Leistungsgruppen zuweisen wird. Die Länder behalten also hier die Kontrolle. Letztlich liegt auf der Hand, dass nach allen Abwägungen und nach allen Konsultationen bestimmte Entscheidungen darüber getroffen werden müssen, wie wir unsere Krankenhausstruktur aufstellen möchten. Möglicherweise wird sich mit diesen Entscheidungen nicht jeder restlos glücklich fühlen. (Torsten Renz, CDU: Herr Koplin zum Beispiel.) Für die gute Versorgungssicherheit und zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger, zum Wohle der Patientinnen und Patienten bedarf es aber tragfähiger Lösungen, und manches Einzelinteresse wird zu diesem Zweck zurückstecken müssen. Dass seitens des Bundesgesundheitsministers gestaltet wird und Verantwortung übernommen wird, sollte entsprechend honoriert werden. Daher sagen wir, es ist gut, dass die Reform kommt, und wir möchten uns dort, wo es uns möglich ist, mit aller Kraft dafür einsetzen, dass es eine gute und gelungene Reform ist. Die Ministerin hat es ausgeführt, sie kann in der Redaktionsgruppe der Länder mitarbeiten an der Erarbeitung dieses Gesetzentwurfes, und das ist ein großer Gewinn für Mecklenburg-Vorpommern. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Reform ist mutig, sie ist aber vor allem dringend notwendig. Über diese Notwendigkeit herrscht breiter Konsens. Inhaltlich wurde und wird intensiv gerungen, das steht außer Frage. Lassen Sie mich aber anhand einiger Beispiele darlegen, wie groß der Konsens zur Reform grundsätzlich ist und wie dringlich der Bedarf für diese Reform gesehen wird. Der Gesundheitsminister Bayerns betonte am 15. Februar im Bayerischen Landtag, dass es notwendig sei, die Krankenhausreform auf den Weg zu bringen. Daran bestünde kein Zweifel. Die Reform sei sogar bereits überfällig. Die thüringische Gesundheitsministerin sprach am 1. Februar im Thüringer Landtag zur anstehenden Krankenhausreform und zeigte sich froh darüber, dass die neue Bundesregierung sich herangewagt hat, tatsächlich zu Veränderungen im Bereich der Krankenhäuser zu kommen. Und ein weiterer Gesundheitsminister ist Ende März vors Mikro getreten und da lobte der hessische Gesundheitsminister in einem Interview den Ansatz der Bundesregierung, gemeinsam mit den Ländern eine große Krankenhausstrukturreform auf den Weg zu bringen. (Torsten Renz, CDU: Sie haben es auch nicht einfach, ne?!) Darüber hinaus bekennen sich die Kassen, die Fachgesellschaften und die Ärzteschaft zum Bedarf der Reform. Und auch unsere Krankenhausgesellschaft hat natürlich diesen Bedarf angemeldet und will gerne an der Erarbeitung dieses Gesetzentwurfes mitarbeiten. Diese Reform hat zwei wesentliche Aspekte. Einmal steht eine Strukturreform an, denn es wird neu definiert, welche Leistungen an welchen Standorten erbracht werden und welche personellen und technischen Ausstattungen dafür notwendig sein werden. Zudem wird die Finanzierung der Kliniken neu geregelt, denn das bisherige System produziert viele Fehlanreize. Das Ziel dabei ist es, Kosten und Qualität der Versorgung in ein stimmiges Verhältnis zu bringen und dabei das verfügbare Personal so effizient wie möglich einzusetzen. Bislang müssen Krankenhäuser ihre Betriebskosten zu 100 Prozent durch die unmittelbare Behandlung von Patientinnen und Patienten decken. Dementsprechend besteht ein Anreiz, Behandlungen durchzuführen und am besten möglichst viele und lukrative Behandlungen durchzuführen. Dabei ist nicht immer gesichert, ob diese Behandlungen tatsächlich im Sinne der Patienten notwendig sind. Zudem verschlingt diese hohe Zahl an Behandlungen viel Geld und bindet viel Personal. Dies führt im Ergebnis dazu, dass wir im europäischen Vergleich am meisten Geld für unsere Krankenhäuser ausgeben. Ich möchte ausdrücklich hier betonen, dass wir dankbar sind, dass unsere Krankenhäuser eine so gute Versorgung bereitstellen. Und wir sind allen Ärztinnen und Ärzten und den gesamten Teams und Belegschaften dafür dankbar, dass sie engagiert und gewissenhaft für unsere Gesundheit sorgen. Bei der Qualität sind wir in der EU im Mittelfeld. Bei den Ausgaben liegen wir jedoch an der Spitze. Wir geben also das meiste Geld aus. Das müssen wir ändern. Der Fokus muss auf Qualität liegen. Genau deshalb müssen wir für unsere Krankenhäuser die strukturellen Voraussetzungen schaffen, damit diese die Leistungen, die sie jeweils anbieten, in einer exzellenten Qualität erbringen können. Vielerorts antizipieren die Krankenhäuser bereits die anstehenden Entwicklungen. Wir haben uns im Sozialausschuss durch den Landrat Stefan Sternberg berichten lassen, wie sich zum Beispiel die Kliniken in Ludwigslust, Hagenow und Crivitz unter gemeinsamer kommunaler Trägerschaft kooperativ neu aufstellen, um die Gesundheitsversorgung in ihrem Landkreis sicherzustellen. Hierbei geht es um die Vernetzung der stationären Krankenhausversorgung und um die Sicherstellung einer Zukunfts- und Entwicklungsperspektive für alle drei Standorte unter dem Dach der LUP-Kliniken. Es geht um die Sicherung einer Grund- und Regelversorgung an allen kommunalen Krankenhausstandorten, um die Eröffnung von Spezialisierungen der Standorte, um die Vernetzung mit anderen Leistungserbringern im Gesundheitssektor. Diesen Punkt halte ich für besonders wichtig. Und es geht um die bessere Ausnutzung vorhandener medizinischer Kapazitäten. Das ist sicherlich nicht für alle Krankenhäuser bei uns in Mecklenburg-Vorpommern eine Blaupause, aber auch für andere Regionen sicherlich sinnvoll, darüber nachzudenken. Die Vergütung der Vorhaltekosten, die ein wesentlicher Bestandteil der Reform ist, soll hier helfen, die Versorgung im ländlichen Raum sicherzustellen. Ich denke daher, dass die Chancen der Reform die Herausforderungen und Risiken bei Weitem übertreffen. Wer angesichts der Reform allem voran Herausforderungen sieht, der sollte auch Überlegungen anstellen, welche Risiken ohne Reform auf uns zukämen. (Thomas Krüger, SPD: Genauso ist es.) Ohne die Vergütung der Vorhaltekosten werden unsere Krankenhäuser immer wieder in finanzielle Schieflagen geraten und bestimmte Angebote werden weiter zurückgefahren werden. Ohne ein gewisses Maß an Vereinheitlichung werden wir weiter nur mittelmäßige Qualitätsstandards erfüllen. Und ohne mehr Ambulantisierung und Digitalisierung wird die Personallage weiterhin angespannt bleiben. Wir müssen also vor allem über die Risiken sprechen, die wir ohne Krankenhausreform eingehen. Ohne die Reform müssten wir eine unkontrollierte Ausdünnung unserer Krankenhauslandschaft befürchten. Wir würden eine verstärkte Ökonomisierung des Gesundheitswesens beobachten und wir müssten uns weiterhin mit teils ungenügender Qualität zufriedengeben. All das kommt für uns nicht infrage. Wir möchten, dass alle Menschen in allen Teilen unseres Landes gut sektorenübergreifend versorgt werden und die medizinische Hilfe erhalten, die für sie notwendig ist. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Für dieses Ziel, für dieses Ziel sehe ich uns auf dem richtigen Weg. Unser größtes Risiko ist nämlich, mit der Reform nicht zu beginnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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