Jens-Holger Schneider
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Landsleute! Ja, wir haben ja vom Minister in Vertretung vom Wirtschaftsminister gerade sehr interessante Aspekte gehört, die natürlich Ihren Antrag in einem anderen, in einem etwas neueren Licht dastehen lassen. Und insofern beschäftigen wir uns mal mit dem vorliegenden Antrag. Der behandelt zweifellos wichtige Aspekte im Zusammenhang mit der Digitalisierung in Mecklenburg-Vorpommern. Er betont, und das völlig zu Recht, die Vorteile und Chancen, die Digitalisierung für unsere Wirtschaft und insbesondere für Start-ups und kleine und mittelständische Unternehmen mit sich bringt. Er erkennt auch die Bedeutung der IT-Sicherheit und des Datenschutzes an, vor allem in der heutigen Zeit, in der Cyberangriffe auf Unternehmen eine ernst zu nehmende Bedrohung darstellen. Und da fällt mir beim Durchlesen dieser Richtlinie auf, dass Sie einen wichtigen Aspekt vergessen haben, nämlich die Digitalisierung, IT-Sicherheit wahrscheinlich auch, aber in der Landwirtschaft. Die Unternehmen sind ja ausgeschlossen gewesen bis dato, spielten eine größere Rolle, um zum Beispiel zielgenau düngen zu können, zielgenau Pflanzenschutzmittel ausbringen zu können, wenn das gegebenenfalls nötig ist und so weiter. Das ist völlig rausgenommen. Das ist ein Fehler im System, da sollte man noch mal drüber nachdenken, weil genau an der Stelle das wichtig ist, weil wir ja einen Antrag auf der Tagesordnung gehabt hätten mit Nitratbelastung, mit Nitratmessstellen und so weiter. Also vor dem Hintergrund sollte man darüber nachdenken, dass man eventuell eben auch landwirtschaftliche Betriebe, die digitalisieren wollen, da mit aufnimmt zukünftig, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) vielleicht auch der Minister, dass noch mal darüber nachgedacht wird, dass man das an der Stelle ändert. Außerdem, meine Damen und Herren, muss ich feststellen – und das ist die Kritik daran –, dass die darin enthaltenen Forderungen nicht weit genug gehen. Es ist offensichtlich, dass Digitalisierung und Cybersicherheit wichtig sind, aber der Antrag übersieht oder ignoriert – Ihr Antrag, das wurde ja jetzt klargestellt, auch vom Minister –, dass eben auch die Themen nicht isoliert voneinander betrachtet werden können, sondern Teil eines komplexen Ökosystems sind, das auch Fragen der Bildung, der Infrastruktur und der gesellschaftlichen Teilhabe umfasst. Und da ist die Landesregierung offensichtlich ein Stück weiter, als Ihr Antrag jetzt das dastehen lässt. (Beate Schlupp, CDU: Glauben Sie daran?) Ich hoffe es, also ich hoffe sehr. Die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt. Und vor dem Hintergrund gucken wir mal. (Heiterkeit bei Beate Schlupp, CDU) Zum Beispiel fehlt in dem Antrag jede Erwähnung der Notwendigkeit, die digitale Bildung und Ausbildung zu fördern – also in Ihrem Antrag –, um sicherzustellen, dass wir über ausreichend qualifizierte Arbeitskräfte verfügen, die sowohl die Digitalisierung unserer Unternehmen vorantreiben als auch deren Cybersicherheit gewährleisten können. Und darüber hinaus geht es uns als AfD-Fraktion auch grundsätzlich nicht nur darum, wie wir unsere Unternehmen bei der Digitalisierung unterstützen, sondern auch darum, wie wir sicherstellen, dass alle Bürgerinnen und Bürger von Mecklenburg-Vorpommern in der Lage sind, an der digitalen Gesellschaft teilzuhaben und von ihren Vorteilen zu profitieren, und ganz im Gegenteil zu unserem Antrag auf Drucksache 8/1918 mit dem Titel „Förderprogramme mit Zukunft: Digitalisierung, Automatisierung und Robotisierung“, denn dort forderte mein Kollege Martin Schmidt bereits am 9. März in Punkt 1 unseres Antrages, erstens, „ein umfangreiches Informationspaket aus Veranstaltungen, Druckerzeugnissen und Online-Inhalten bereitzustellen, um Verwaltung, Kommunalpolitik, Verbände und die Wirtschaft“, worüber wir hier reden, „über Praxisbeispiele, Anwendung und Anschaffung sowie Förderungsmöglichkeiten“ – also über die der Minister gerade gesprochen hat – „bereits existierender Programme der Digitalisierung, Automatisierung und Robotisierung aller staatlichen Institutionen zu unterrichten“. Darüber hinaus werden im Antrag die Themen der digitalen Infrastruktur und Konnektivität nur am Rande angesprochen. Ohne ein solides und zukunftssicheres digitales Netzwerk würde es für unsere Unternehmen, insbesondere in den ländlichen Gebieten, eine Herausforderung sein, sich zu digitalisieren und wettbewerbsfähig zu bleiben. Auch hierzu hatten wir in unserem Antrag bereits Forderungen in den Punkten 4 und 5: 4. „Pilotprojekte zur begleitenden Robotisierung der Wirtschaft“ in M-V „sowie für Behörden oder Beteiligungen des Landes zu forcieren, diese Projekte öffentlich bekannt zu geben und durch das Land zu bewerben“ und 5. „diese Pilotprojekte aus einem Förderprogramm mit Landesmitteln zu finanzieren, wobei die Anschaffung technischer Geräte bezuschusst werden soll“, was ja jetzt weiter passieren soll. „Voraussetzung ist eine Eigenbeteiligung von mindestens 50 Prozent ...“ Das ist auch skizziert, dass es so passieren soll. Eine weitere Lücke in diesem Antrag betrifft das Fehlen von Maßnahmen zur Unterstützung der unternehmerischen Innovation und Kreativität. Das soll ja nun auch verbessert werden. Start-ups und KMUs brauchen mehr als nur finanzielle Unterstützung. Sie benötigen ein förderliches Umfeld, das Innovation und Unternehmertum anregt. Das hatten wir ebenfalls bereits in unserem Antrag erwähnt unter 3., „Pilotprojekte zur begleitenden Digitalisierung der Wirtschaft“ in M-V „zu forcieren, diese Projekte öffentlich bekanntzugeben und durch das Land zu bewerben“. Leider liegt das Protokoll dieser Sitzung, in der unser Antrag behandelt wurde, immer noch nicht vor, doch zum Glück hat ein fleißiger Referent unserer Fraktion zumindest einige der Aussagen von Frau von Allwörden notiert. So kritisierte Frau von Allwörden damals beispielsweise, dass wir, Zitat, die AfD, angeblich immer viel von Zukunft sprechen, aber in der Vergangenheit leben. (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!) Kein Wort der Zukunft in Ihrem Antrag! (Beifall Martin Schmidt, AfD) Und die Behauptung blieb auch bis heute unbelegt. Weiter meinten Sie, dass der Status quo des Antrags längst überholt sei und die Phase der Pilotprojekte abgeschlossen ist – wieder eine Behauptung ohne Beweise – und man nun weiter gehende Maßnahmen für erforderlich hielte, erneut kein Beleg für diese, mit Verlaub, etwas voreilige Behauptung, da Forschung und Entwicklungsprojekte immer notwendig sein werden und es daher auch immer Pilotprojekte geben muss, um voranzugehen. Weiter gehende Maßnahmen bedeuten für Sie übrigens, eine Förderrichtlinie von 2018 wieder in Kraft zu setzen. Das reicht offensichtlich ja nicht. Meine Damen und Herren, die Digitalisierung bietet unserer Wirtschaft und Gesellschaft zweifellos enorme Möglichkeiten, aber um diese Möglichkeiten voll auszuschöpfen und gleichzeitig die damit verbundenen Herausforderungen zu bewältigen, brauchen wir eine umfassende und zukunftsorientierte Strategie, die über die vorgeschlagenen Maßnahmen hinausgeht. Aus diesem Grunde werden wir uns bei dem Antrag enthalten. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Ann Christin von Allwörden, CDU: Deswegen ist ja der Bereich auch bei der IT-Cybersicherheit mit eingeflossen zum Beispiel.) Und ich wünsche allen einen schönen Sommer. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
