Plenarprotokoll 18/44
22.09.2023 · 150 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: SPD (18)GRÜNE (16)FDP (14)CDU (13)AfD (10)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich heiße Sie alle herzlich willkommen zu unserer 44. Sitzung des Landtags von Nordrhein-Westfalen. Mein Gruß gilt wie immer den Gästen auf der Besuchertribüne, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien sowie den Zuschauerinnen und Zuschauern an den Bildschirmen im Lande. Für die heutige Sitzung haben sich 15 Abgeordnete entschuldigt; ihre Namen nehmen wir in das Protokoll auf. Damit rufe ich auf: 1 Leitentscheidung der Landesregierung „Meilenstein für den Klimaschutz, Stärkung der Versorgungssicherheit und Klarheit für die Menschen in der Region“ Unterrichtung durch die Landesregierung Vorlage 18/1645 Der Chef der Staatskanzlei hat mir mit Schreiben vom 19. September mitgeteilt, dass die Landesregierung beabsichtigt, den Landtag zum Thema „Leitentscheidung der Landesregierung ‚Meilenstein für den Klimaschutz, Stärkung der Versorgungssicherheit und Klarheit für die Menschen in der Region‘“ zu unterrichten. Die Unterrichtung durch die Landesregierung erfolgt durch Frau Ministerin Neubaur. Sie hat das Wort. Bitte. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese Leitentscheidung, die die Landesregierung dem Landtag nun vorlegt, markiert einen historischen Punkt. Wir stellen heute nach mehr als 170 Jahren Braunkohleförderung die letzte Leitentscheidung des Rheinischen Braunkohlereviers vor. Die Braunkohle hat über lange Zeit bis zu 20.000 Beschäftigten in den Tagebauen und Kraftwerken Arbeit gegeben. Sie hat die Grundlage für eine starke energieintensive Industrieregion gelegt. Aber sie hat auch mehr als 40.000 Menschen gezwungen, ihre Häuser und Dörfer aufzugeben. Mehr als 130 Ortschaften und Weiler mussten umgesiedelt werden. Das beenden wir heute mit dieser Leitentscheidung in einem geordneten Verfahren. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) 22.09.2023 Dazu haben wir direkt nach Dienstbeginn dieser Landesregierung intensive Gespräche mit der Bundesregierung und den bergbautreibenden Unternehmen über das Vorziehen des Kohleausstiegs um acht Jahre geführt. Ich möchte daran erinnern, in welcher Zeit wir diese Gespräche geführt haben. Wir waren inmitten der schwersten Energieversorgungskrise, die dieses Land erlebt hat. Daher war es existenziell, eine kluge Lösung zu finden – eine, die Energieversorgungssicherheit genauso berücksichtigt wie Klimaschutz und Klarheit für die Region. Für diese Gespräche und für die Bereitschaft, nach dem Steinkohlebergbau auch die Braunkohle in einem geordneten Verfahren zu beenden, möchte ich mich bei allen Beteiligten – auch bei den Kolleginnen und Kollegen der Landesregierung, bei den Mitarbeiterinnen in den Ministerien, den nachgeordneten Behörden und bei den Abgeordneten – sehr herzlich bedanken. Ich möchte mich auch bei den vielen Bürgerinnen und Bürgern für die unzähligen Gespräche, ihre Anregungen und Einwendungen bedanken. Ein sehr herzlicher Dank geht von mir und auch von meinem Kollegen Oliver Krischer ganz persönlich an Familie Schmitz vom Eggeratherhof für die intensiven Gespräche, die wir ziemlich genau vor einem Jahr mit ihr führen konnten, als wir mitten in den Verhandlungen steckten. Die Familie lebt seit mehr als 200 Jahren auf ihrem Hof. Mit dieser Leitentscheidung stellen wir die Sicherheit für sie und ihre Nachbarn her, dass sie ihren Hof nicht mehr verlieren, sondern ihn an die nächste Generation übergeben können. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Die Arbeit ist mit dieser Leitentscheidung nicht erledigt, ganz im Gegenteil. Es gibt noch sehr viel zu tun. Aber wir setzen einen Endpunkt. Alle Beteiligten bekommen Klarheit und wissen, was sie zu tun haben. Acht Jahre früher als von der Bundesregierung geplant beendet Nordrhein-Westfalen 2030 die Braunkohle. Das ist aus Klimaschutzgründen unerlässlich. Wir setzen damit das um, was wir im Koalitionsvertrag im Juni 2022 verhandelt und im Oktober 2022 mit der Bundesregierung und den bergbautreibenden Unternehmen vereinbart haben. Wir setzen es sozialverträglich für die Beschäftigten und sozialverträglich für die noch von der Umsiedlung betroffenen Menschen um. Diese Leitentscheidung leitet und entscheidet. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Diese Leitentscheidung ist klar strukturiert in sechs Entscheidungssätze. Dort, wo kein Anpassungsbedarf bestand, gilt die Leitentscheidung von 2021 fort. Lassen Sie mich ein paar konkrete Punkte ansprechen. Die ab jetzt geltenden Abbaugrenzen zu den Landtag Erkelenzer Ortschaften Keyenberg, Kuckum, Oberund Unterwestrich sowie Berverath, den Feldhöfen Eggeratherhof, Roitzerhof und Weyerhof sowie den Ortschaften Mönchengladbach-Wanlo und Titz-Jackerath werden auf einen Abstand von mindestens 400 m sowie im Fall der Ortschaft Erkelenz-Holzweiler auf 500 m festgelegt. Die Umsiedlungen der Ortschaften Keyenberg, Kuckum, Unter- und Oberwestrich, Berverath sowie der Holzweiler Höfe sind bergbaulich – ich erwähnte es – nicht mehr erforderlich. Infolgedessen werden die Umsiedlungen vorzeitig und sozialverträglich beendet. Für die Bewohnerinnen und Bewohner werden die sich möglicherweise noch ergebenden Ideen, doch noch umzusiedeln, eine gemeinsame Umsiedlung aber nicht ausschließen. Die bisherigen Umsiedlungsmaßnahmen und verbundenen Regelungen gelten fort. Sie können sich bis zum 30.06.2026 alternativ auch entscheiden, ihr Eigentum zu den bisherigen Konditionen an RWE zu verkaufen, um an einen anderen Ort zu ziehen. Auch das war ein Bedarf der Menschen vor Ort. Dem werden wir hiermit gerecht. Zudem besteht der Wunsch von ehemaligen Eigentümern, ihr ehemaliges Eigentum zurückzuerwerben. Dazu werden die betroffenen Kommunen zeitnah Interessenbekundungsverfahren durchführen und dafür eine Anlaufstelle einrichten. Ziel ist es, ehemaligen Eigentümerinnen und Eigentümern sowie deren Kindern möglichst ab 2024 ein zeitlich befristetes Vorkaufsrecht für die Eigennutzung von ehemaligem Wohneigentum zu ermöglichen. Das ist ein Durchbruch, und ich bin froh, dass wir diese Regelung finden konnten. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Mit der Leitentscheidung schaffen wir neue Räume für eine nachhaltige Entwicklung. Es gilt, gute Böden für unsere heimische Landwirtschaft wiederherzustellen, Siedlungsentwicklungen an späteren Seen zu ermöglichen, Flächen für Industrie und Gewerbe sowie eine Biotopvernetzung über einen funktionierenden Ökoverbund sicherzustellen und die erneuerbaren Energien auszubauen. Das und viele andere Flächenansprüche müssen in einem begrenzten Raum austariert werden. Hierfür liefern wir mit der Leitentscheidung die Grundlage. Der Verzicht auf die Wiederherstellung der A 61 ist ein Beispiel dafür. In Zeiten der Klimakrise ist die Wasserwirtschaft in der Region eine Herausforderung. Dennoch stehen wir klar zu dem Ziel, die Restseen innerhalb von 40 Jahren zu befüllen. Schon in weniger als 6,5 Jahren werden der Braunkohleabbau und die Braunkohleverstromung im Rheinischen Revier enden. In diesem Zeitraum müssen in der Region Arbeitsplätze wieder angesiedelt 22.09.2023 und die Wertschöpfung sichtbar werden. Wir müssen daher schneller werden. Weil uns das von Anfang an klar war, haben wir die Fördersystematik überprüft und optimiert. Wir sind von dem früheren zeitintensiven Wettbewerbsverfahren zu einem Dialogverfahren gewechselt. Davon versprechen wir uns für die guten Projekte und Ideen aus der Region und aus den Gemeinden schnellere und einfachere Genehmigungsund Entscheidungsverfahren. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Durch den Kohleausstieg im Jahr 2030 wird nur noch die Hälfte des ursprünglich vorgesehenen Abbaufeldes im Tagebau Garzweiler II in Anspruch genommen. Dadurch bleiben mindestens 280 Millionen Tonnen Kohle im Boden, was in etwa 280 Millionen Tonnen CO entspricht, die nicht mehr emittiert werden. Das ist ein Meilenstein für den Klimaschutz. Bei allen wirtschafts- und strukturpolitischen Überlegungen dürfen wir nicht aus den Augen verlieren, dass wir eine Generationenverantwortung haben. Die Klimakrise ist real. Es gab in den letzten Monaten kaum eine Rede, die ich nicht mit einem aktuellen Beispiel hätte beginnen können, das uns vor Augen führt, dass wir uns bereits mitten in dieser Klimakrise befinden. Die verheerenden Brände und die Flutkatastrophen sind für uns alle aktuelle und sehr sichtbare Beispiele für die Folgen der globalen Erwärmung. Darüber hinaus verstärken sich schleichende und strukturelle Effekte wie Wasserknappheit, Ernteausfälle sowie Hunger und Armut im globalen Süden und belasten vor allem diejenigen, die am wenigsten zum menschengemachten Klimawandel beigetragen haben. Menschen verlieren ihre Heimat, sie leiden, und sie sterben. Die Risiken des Klimawandels nehmen nicht nur weltweit zu, sondern auch vor der eigenen Tür. Deshalb müssen wir handeln, und deshalb handeln wir in NRW entschlossen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Früher als ursprünglich geplant aus der Braunkohleverstromung auszusteigen und gleichzeitig den Ausbau der erneuerbaren Energien für unser Bundesland entschlossen und erfolgreich voranzubringen, ist ein Schlüssel, mit dem wir in Nordrhein-Westfalen unserer Verantwortung im Hinblick auf die Wirtschaft, die Energieversorgung und die Klimakrise gerecht werden. Wir werden dafür sorgen, dass der Strukturwandel im Rheinischen Revier ein Erfolg wird. Diese Leitentscheidung ist ein Baustein dafür. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Landtag
André Kuper
Vielen Dank, Frau Ministerin Neubaur. – Damit eröffne ich die Aussprache. Als Erste spricht für die SPD die Abgeordnete Frau Teschlade.
Lena Teschlade SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Und täglich grüßt das Murmeltier“: Bereits im Oktober 2022 wurden wir als Parlament nicht von der Landesregierung, sondern aus der Zeitung über den vorzeitigen Ausstieg aus der Braunkohle informiert. Die Arroganz dieser Landesregierung ist bemerkenswert. (Bernd Krückel [CDU]: Frechheit!) Am Dienstag bekommen wir um 21 Uhr eine Absage zu einem Arbeitsfrühstück zur Leitentscheidung. (Zurufe von der CDU) Kurz darauf erfolgt die Einladung zum Frühstück. Dann folgen viele Mails von Abgeordneten, die sich an- und abmelden; keiner wusste so richtig, was los ist. (Zurufe von der CDU) Am Mittwoch ändern Sie dann die heutige Tagesordnung und nehmen die Einbringung dieses Themas auf. Das Parlament hatte damit zwei Tage Zeit, (Zurufe von der CDU) sich mit einem extrem wichtigen Dokument von 30 Seiten zu beschäftigen. (Beifall von der SPD und der FDP – Unruhe – Glocke) Ein respektvoller Umgang mit einem demokratisch gewählten Parlament und wertschätzende Arbeit sehen wahrlich anders aus, liebe Frau Neubaur. Das ist eine erneute Missachtung. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der FDP – Zurufe von der CDU) Fehler können passieren, das ist menschlich. Die Fehler dieser Landesregierung in Bezug auf das Rheinische Revier sind jedoch nicht länger tragbar. (Beifall von der SPD, Henning Höne [FDP] und Dietmar Brockes [FDP]) Die Aufgabe ist, zugegebenermaßen, herausfordernd und extrem arbeitsintensiv. Wenn man mit der Aufgabe aber überfordert ist, dann muss man Abhilfe schaffen. (Lachen von der CDU) Kümmern Sie sich endlich um einen Revierbeauftragten bzw. eine Revierbeauftragte, wie wir das schon lange fordern. (Beifall von der SPD – Zurufe von der CDU) 22.09.2023 – Vielleicht erinnern Sie sich mal daran, dass Sie im Parlament sind und nicht am Samstagmorgen auf dem Sportplatz. (Beifall von der SPD – Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Gestern Morgen war ich einigermaßen überrascht, als ich in der Rheinischen Post einen Artikel mit der Überschrift „Wüst fordert Tempo bei Strukturwandel“ gelesen habe. Grundsätzlich ist das eine löbliche Forderung, Herr Wüst; das fordern wir seit mehr als einem Jahr von Ihnen. Aber was glauben Sie, wer der Pacemaker in diesem Strukturwandel ist? Ich habe einen heißen Tipp für Sie: Der Pacemaker begegnet Ihnen jeden Morgen im Spiegel, das sind nämlich Sie. (Beifall von der SPD, Henning Höne [FDP] und Marcel Hafke [FDP]) Eines ist sehr deutlich: Dieses Orchester spielt nicht, weil Sie es nicht dirigieren. (Beifall von der SPD) Stattdessen schieben Sie wieder jede Verantwortung nach Berlin und versuchen, Ihre eigenen Fehler damit zu vertuschen. Sie rufen immer nach Berlin. Sie haben hier die einmalige Summe von über 14 Milliarden Euro für den Strukturwandel, und trotzdem passiert nichts. Das zeigt eines ganz deutlich – und das gilt für ganz viele Themen in diesem Haus –: Es liegt nicht am Geld und daran, dass der Bund liefern muss. Denn selbst wenn Sie die Chance und die finanziellen Mittel haben, machen Sie es nicht. Sie regieren nicht, und dabei wird Ihnen auch der Kanzler nicht helfen können. (Beifall von der SPD und der FDP) Wir haben Ihnen immer wieder die Hand gereicht und deutlich gemacht, dass Sie auch die Opposition brauchen. Noch letzte Woche auf unserer Revierkonferenz haben wir unsere Kooperationsbereitschaft deutlich gemacht, (Zuruf von Romina Plonsker [CDU]) dabei wäre eine Revierkonferenz unter Beteiligung der Gewerkschaften und anderer Akteure aus dem Rheinischen Revier eigentlich Ihre Aufgabe gewesen. (Beifall von der SPD und der FDP) Man merkt sehr deutlich, dass die Landesregierung ihrer Aufgabe nicht nachkommt. Sie betonen immer wieder, dass Ihre Regierungsarbeit und Zusammenarbeit konzentriert und harmonisch verlaufen – harmonisch vielleicht, aber es kommt nichts dabei heraus. Landtag Und weil Sie so gerne nach Berlin zeigen: Ja, die Ampel diskutiert über Inhalte, und man merkt, es rumpelt und pumpelt manchmal, (Lachen von der CDU) aber im Gegensatz zu dieser Landesregierung kann sich die Bilanz der Ampel sehen lassen. Es gibt gute Ergebnisse. (Beifall von der SPD und der FDP – Lachen und Zurufe von der CDU) Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, (Unruhe – Glocke) hat die Ampel im schlimmsten Fall ein Marketingproblem …
André Kuper
Frau Kollegin, bitte stoppen Sie einmal. – Ich bitte alle Kolleginnen und Kollegen, die Rednerin aussprechen zu lassen.
Lena Teschlade SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Deshalb hat die Ampel im schlimmsten Fall ein Marketingproblem bei der wirksamen Außendarstellung der Ergebnisse. (Lachen von der CDU) Diese Landesregierung hat ein inhaltliches Problem und ein Regierungsproblem. (Beifall von der SPD – Zurufe von der SPD: Sehr gut! Wunderbar!) Das wird sich in Ihrer Bilanz in Bezug auf das Rheinische Revier deutlich zeigen lassen, und das möchte ich Ihnen auch erklären. Wir werden nicht müde, Sie daran zu erinnern, dass wir einen Turbo bei neuen Arbeitsplätzen brauchen. Aber Sie hören einfach nicht zu – weder uns noch den Gewerkschaften noch den Wirtschaftsverbänden noch den Bürgerinnen und Bürgern in diesem Land. Eilig einberufene Beteiligungsverfahren, deren Ergebnisse nicht verwertet werden, sind absolut sinnlos und täuschen eine Beteiligung vor, die es so nicht gibt. (Beifall von der SPD – Zuruf von Dr. Günther Bergmann [CDU]) Die Gewerkschaften sind in den Prozess zur Leitentscheidung nicht mal einbezogen worden. Erster Fehler! Dann schreiben Sie sehr richtig in der Leitentscheidung, dass die Energiesicherheit maßgeblich vom Ausbau der erneuerbaren Energien abhängt. Sehr richtig! Aber was machen Sie dann bei der Frage der Abstandsregelung bei der Windkraft? Sie lehnen den Antrag der SPD ab und beschäftigen sich lieber mit 22.09.2023 politischen Geländegewinnen als damit, endlich Ihren Job zu machen. Dadurch haben wir sehr viel wertvolle Zeit verloren. (Beifall von der SPD) Wie sollen wir denn eine Modellregion für die Zukunft werden und Industriestandort bleiben, wenn Sie selbst so grundlegende Fragen wie die der Versorgungssicherheit mit bezahlbarem Strom nicht beantworten können? Sie beschreiben in der Leitentscheidung die Probleme ganz genau. Sie beschreiben auch das Ziel, aus der Energiegewinnung mit fossilen Energieträgern auszusteigen. Aber Sie zeigen keine Lösungen. (Beifall von der SPD und der FDP) Auch textlich lässt sich gut feststellen, wo Ihre Prioritäten liegen – oder eben nicht. Die Ausführungen zur Versorgungssicherheit sind im Gegensatz zu den anderen Themen wie Raumplanung, Ökologie und Steigerung des Freizeitwertes der Region absolut knapp gehalten. Sie verzichten bewusst auf konkrete Maßnahmen und verlieren sich wie so oft in allgemeinen Abhandlungen. Wir benötigen aber jetzt den massiven Ausbau der Kapazitäten aus Wind- und Solarkraft. Wir brauchen jetzt neue Stromtrassen, und wir brauchen jetzt neue grundlastfähige Kraftwerke, die aus erneuerbarer Energie gespeist werden. Sonst werden wir unsere Wertschöpfungsketten im Land nachhaltig schädigen und dazu auch noch unsere Klimaziele reißen. Ja, die Menschen im Revier verdienen eine schöne Landschaft mit einem hohen Freizeitwert. Aber noch besser ist es, wenn die Menschen auch in Zukunft eine Arbeitsstelle haben und ihre Freizeit auch genießen können. (Beifall von der SPD) Die Sicherung der bestehenden Arbeitsplätze und eine aktivierende Industriepolitik zur Ansiedlung neuer Unternehmen spielen in Ihrer Politik praktisch keine Rolle. Hier zeigt sich sträflich, dass Sie die Gewerkschaften in diesem Land nicht eingebunden haben. Hier zeigt sich, dass Sie abgehoben entscheiden, ohne möglichst viele Akteure mitzunehmen. (Beifall von der SPD) Ehrlich gesagt wundert es da nicht, dass Frau Staatssekretärin Krebs in einer Ausschusssitzung, als es um die Leitentscheidung ging, aber der Reviervertrag noch nicht vorlag, auf meine Nachfrage, wie die Leitentscheidung ohne Reviervertrag geschrieben werden kann, gesagt hat, sie würde gar nicht verstehen, wo es einen Zusammenhang zwischen der Leitentscheidung und dem Reviervertrag gebe. Heute kann ich sagen: Das sieht man. Dritter Fehler! (Beifall von der SPD) Landtag Als letzter Punkt, weil die Zeit leider begrenzt ist: In der Leitentscheidung erkennen wir kein Konzept, woher Sie die Flächen für Industrie und Wertschöpfung nehmen wollen. Stehen für die industrielle Wertschöpfung jetzt plötzlich nur die Tagebauflächen und Kraftwerksflächen zur Verfügung? Darauf finden wir keine Antworten. Sie legen den Fokus stattdessen nahezu ausschließlich auf den Biotopverbund; das ist ganz ausführlich beschrieben. So wie dies jetzt darin steht, würden Industrieflächen teilweise auseinandergezogen werden. Liebe Frau Neubaur, wir fordern ein klares Konzept der Landesregierung. Wir erwarten von Ihnen, dass Sie offenlegen, wo die Flächen für Wertschöpfung und Arbeitsplätze entstehen. Das alles wird aus dem vorgelegten Dokument nicht deutlich. Hier stehen Sie aber in der Verantwortung. (Beifall von der SPD und der FDP) Sie müssen einen realistischen Weg aufzeigen, wie wir Ökologie, Soziales und Ökonomie in Einklang bringen. Ihre Lösung ist: Wir versprechen einfach allen alles, und dann schauen wir mal. – Sie werden aber offenlegen müssen, wo genau die einzelnen Flächen entstehen sollen, damit alle etwas abbekommen. Das steht nicht darin. Und wir appellieren weiter an Sie: Lernen Sie aus den Fehlern der Vergangenheit. Nehmen Sie die Gesprächseinladung für einen gemeinsamen Revierpakt an. Wir stehen als SPD zur Verfügung. Deshalb möchte ich noch mal darauf hinweisen, dass die Leitentscheidung im Rahmen einer Anhörung diskutiert werden muss. Dem müssen Sie sich stellen, dem können sich nicht entziehen, liebe Frau Neubaur und liebe Landesregierung. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD und der FDP)
André Kuper
Danke, Frau Teschlade. – Für die CDU spricht Frau Abgeordnete Dr. Peill.
Dr. Patricia Peill CDU
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der heutige Tag ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg des Rheinischen Reviers in Richtung Klimaschutz, Stärkung der Versorgungssicherheit und Klarheit für die Menschen in der Region. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Liebe Frau Teschlade, nur ganz kurz: Hier geht es um die Menschen, um die Seele von Dörfern und nicht um lautes Oppositionsgebaren. Das ist nicht unser Stil. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zu- ruf von Lena Teschlade [SPD]) 22.09.2023 Außerdem kann ich von Kollegin zu Kollegin sagen: 30 Seiten Leitentscheidung kann man in zwei Tage lesen, wenn man will. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Lena Teschlade [SPD]: Habe ich gemacht! – Jochen Ott [SPD]: Was für eine Arroganz!) Die Bundesregierung und die Landesregierung haben den Kohleausstieg auf das Jahr 2030 vorgezogen, was die Region ausdrücklich unterstützt. Mit diesem Schritt leistet das Rheinische Revier den größten Beitrag zur Klimaneutralität bis 2045 und trägt maßgeblich zu den Zielen des europäischen Green Deals bei. Das ist die europäische Einordnung des heutigen Tages. Für NRW bedeutet das: Diese letzte Leitentscheidung schafft die Rahmenbedingungen für die geordnete Wiedernutzbarmachung und die Rekultivierung einschließlich der Neugestaltung der durch den Braunkohleabbau beanspruchten Landschaft. Aber am wichtigsten ist dieser Tag für die ganze Region. Denn die betroffenen Dörfer Keyenberg, Kuckum, Unter- und Oberwestrich, Berverath sowie Morschenich-Alt in der Gemeinde Merzenich und die Höfe haben nun eine Zukunft vor sich. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Um diesen Punkt zu verdeutlichen, lassen Sie uns kurz zurückblicken. Im Jahr 2018 begann der Prozess mit der Einrichtung der Kohlekommission und dem Beschluss der Bundesregierung, bis spätestens 2038 aus der Kohleverstromung auszusteigen. Diese Entscheidung betraf auch das Rheinische Revier, das eine der größten Kohleförderer- und Verstromungsregionen in Deutschland ist. Parallel wurde ein Strukturstärkungsgesetz mit einem Umfang von 14,8 Millionen Euro verabschiedet, um die wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Auswirkungen des Kohleausstiegs abzufedern. Diese Summe wurde von der letzten Landesregierung gut verhandelt. Das Rheinische Revier mit seinen nun 65 Kommunen, seinen IHKs, Wirtschafts-, Umwelt- und Agrarverbänden, den Gewerkschaften und Tagebauinitiativen hat sich zusammengeschlossen, ein Wirtschafts- und Strukturprogramm erarbeitet und auf dessen Grundlage einen gemeinsamen ersten selbstverpflichtenden Reviervertrag aufgesetzt. Es wurde eine Zukunftsagentur umgegründet mit der Aufgabe, den Rheinischen Strukturwandel zusammen mit der Landesregierung zu koordinieren. Die Projekte waren von dem Gedanken einer regionalen Bottom-up-Strategie getragen. Nun kommt 2022. Die Zukunftskoalition hat den Kohleausstieg auf 2030 gesetzt. Ziel ist es, NRW zur ersten klimaneutralen Industrieregion Europas zu machen Landtag und gleichzeitig eine sichere und preisgünstige Energieversorgung zu gewährleisten. Dies bedeutet neben einem ambitionierten Ausbau der erneuerbaren Energien auch H2-ready-Kraftwerke, Gaskraftwerke, Pipelines und vor allem die Schaffung und Beibehaltung guter Arbeitsplätze für die Menschen vor Ort. Es bedeutet die Transformation der drei Tagebaulöcher in eine attraktive Seenlandschaft verbunden mit einem grünen Band. All dies wird nun durch diese Leitentscheidung fast im Gleichtakt geschehen. Das macht die Herausforderung größer, aber auch die Freude, nach 50 Jahren wieder ein attraktives Lebensumfeld zu haben. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN) Es ist eine Jahrhundertaufgabe, aber im Zeitraffer. Diese Veränderung bedeutet, dass die Vorbereitungszeit für den Wandel von 16 Jahren auf 8 Jahre halbiert wurde, was eine Verdoppelung der Umsetzungsgeschwindigkeit notwendig macht. Dies ist eine enorme Herausforderung für die Menschen in der größten Landschaftsbaustelle der Republik und bei dem größten Klimaprojekt Europas. Um dieses hohe Tempo zu bewältigen, wurde ein NRW-Tempo benötigt. CDU und Grüne haben genau das geliefert. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Der Reviervertrag 2.0 für das Rheinische Revier, ausgehandelt mit allen Stakeholdern, zielt auf nachhaltige Arbeitsplätze bis 2030, Industriestärkung, Landschaftsschutz, Landwirtschaftsfokus, Flächenkonsens und wasserwirtschaftliche Ziele ab. Zudem wird die Region zur Modellregion für eine nachhaltige Energiewende und klimaneutrale Industrie mit einem jeweils zweijährigem Monitoring. Dieses Etappenziel wurde im Mai 2023 erreicht. Hier möchte ich allen Beteiligten meinen großen Dank für diesen ausgefeilten Konsens zum Wohle der zukünftigen Generationen aussprechen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Dann kam die Optimierung der Fördersystematik von einem eher zeitintensiven wettbewerbsorientierten hin zu einem schnelleren Dialogverfahren mit strahlkräftigen Ankerprojekten, die auf den Reviervertrag einzahlen, sowie klaren Förderzugängen für alle Projekte in den drei Handlungsfeldern „Innovation Valley“, „Demonstrationsregion“ und „attraktives Lebensumfeld“. Auch das wurde gemeinsam mit der Region entwickelt. Um das NRW-Tempo zu halten, hat die Landesregierung parallel zu dem Reviervertrag diese Leitentscheidung erarbeitet. In einem effizienten umfassenden Beteiligungsverfahren wurden Rahmenbedingungen vereinbart, damit sich die Energieregion der 22.09.2023 Zukunft mit seinen einzigartigen neu zu gestaltenden Zukunftsdörfern weiterentwickeln kann. Dieser Prozess der Leitentscheidung war vor Ort, im Netz, er war interaktiv und diskursiv, und er war vor allem spannend. Ich war bei fast allen Versammlungen dabei und kann sagen: Alle haben sich konstruktiv eingebracht. Sie haben die Herausforderung angenommen, ein Teil der Lösung zu sein, damit die Transformation schneller möglich ist, wissend, dass noch der Braunkohlenausschuss und die Regionalplanung arbeiten müssen und ihre Pläne bis 2025 vorlegen wollen. Ich danke allen, die sich mit Herz, Leidenschaft und Kompetenz eingebracht haben. Diese Leitentscheidung steckt nun den Rahmen ab, in dem die Zukunft für Generationen gestaltet werden kann. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ganz besonders möchte ich Ministerin Neubaur danken, die sich persönlich und moderierend in den gesamten Dialog- und Beteiligungsprozess eingebracht hat. (Zuruf von der SPD: Oh!) Ich kann Ihnen ausrichten: Das Revier dankt. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Einige Aussagen der Leitentscheidung von 2021 behalten nach wie vor ihre Gültigkeit, insbesondere diejenigen, die sich auf Zukunftsräume für die Region, die Kommunen, die Bedeutung der Industrie- und Energieregion der Zukunft, die Wiederherstellung landwirtschaftlicher Nutzflächen und die Nutzung des Rheinwassers beziehen. Gleichzeitig werden andere Entscheidungen, wie die Ministerin gerade sagte, an die neuen Entwicklungen und Anforderungen angepasst. Die drei wichtigsten Änderungen sind: Erstens. Der Tagebau Garzweiler wird auf rund die Hälfte der ursprünglichen Planung verkleinert, wodurch die fünf Dörfer in Erkelenz erhalten und mit dem Dorf Morschenich-Alt zu Orten der Zukunft entwickelt werden können, und der Landwirtschaft werden die versprochenen Flächen zurückgegeben. Zweitens. Die Entwicklung des ehemaligen Abbaugebietes wird zu einem nachhaltigen Zukunftsraum für Wohnen und Wirtschaft. Drittens. Die Tagebauseen werden während ihrer Befüllung verschiedenen Nutzungen offenstehen. All das in einem Jahr. Das ist das neue NRW-Tempo. (Lachen von der SPD – Marcel Hafke [FDP]: Da müssen Sie ja selber lachen!) Nun kann das Revier als Ganzes zusammen loslegen, eben mit Mut, Motivation und viel Unterstützung. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Landtag
André Kuper
Vielen Dank, Frau Dr. Peill. – Für die Fraktion der Grünen spricht ihre Fraktionsvorsitzende Frau Brems.
Wibke Brems GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die neue Leitentscheidung ist eine klare Entscheidung für das Klima, für den Erhalt von Heimat, für den Strukturwandel und für die Erholung der Natur im Rheinischen Revier. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Vor gut einem Jahr haben Mona Neubaur und Robert Habeck zusammen mit RWE die politische Vereinbarung zum vorzeitigen Ende des Kohleabbaus im Rheinischen Revier erreicht. Jetzt setzt die schwarzgrüne Landesregierung mit der Leitentscheidung ihren Teil der Vereinbarung um. Diese Leitentscheidung ist die letzte Leitentscheidung. Wir schließen das Kapitel der Braunkohle in Nordrhein-Westfalen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Es ist ein langes Kapitel, auch mit einem langen Ende. Allein wenn ich zurückschaue in die Zeit, in der ich hier im Landtag bin: Im Jahr 2010 haben wir mit der SPD zusammen als Maximum im Koalitionsvertrag vereinbaren können, dass es keine neuen Tagebaue geben werde. Ein paar Jahre später konnten wir das erste Mal gemeinsam einen genehmigten Tagebau verkleinern. Damit war klar: Im Tagebau Garzweiler blieben 400 Millionen t Braunkohle unter der Erde. 1.400 Menschen behielten ihre Heimat. – Das war der erste Schritt in Richtung Kohleausstieg, aber es blieb eben damals beim Ende des Tagebaus im Jahr 2045. 2019 schaffte die Kohlekommission den historischen Schritt: die Vereinbarung über Lagergrenzen hinweg, den Kohleausstieg um sieben Jahre auf spätestens 2038 vorzuziehen. Wenn es nach der letzten Leitentscheidung aus dem Jahr 2021 gegangen wäre, hätten die Menschen in den fünf Dörfern und drei Feldhöfen noch bis 2026 um ihre Zukunft bangen müssen. Wenn es nach RWE gegangen wäre, wäre nach dem Abriss des Immerather Doms im Jahr 2018 als Nächstes die Heilig-Kreuz-Kirche in Keyenberg, die Herz-Jesu-Kirche in Kuckum und St. Josef in Berverath dran gewesen, aber es ist zum Glück anders gekommen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Die Menschen in den fünf Dörfern Keyenberg, Kuckum, Oberwestrich, Unterwestrich und Berverath sowie die Bewohnerinnen und Bewohner von Eggeratherhof, Roitzerhof und Weyerhof können in ihrem Zuhause bleiben. Sie können ihre Heimat zu Orten der Zukunft machen. Ihre jahrelange Unsicherheit ist vorbei. Nach der ersten Verkleinerung im Jahr 2016 22.09.2023 behalten nun weitere 500 Menschen ihre Heimat, und 280 Millionen t Braunkohle bleiben unter der Erde. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Vor weniger als zehn Jahren, so meine Erfahrung, war das Wort „Kohleausstieg“ in diesem Haus noch so etwas wie ein Tabu. Diese heutige Leitentscheidung ist damit aber eben auch ein enormer Erfolg für alle, die sich in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten gegen Umweltzerstörung und Heimatverlust durch Rheinbraun und RWE engagiert haben. Das haben wir geschafft. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Bereits in sieben Jahren wird der Kohleausstieg nun Wirklichkeit. Der Umbau der bisherigen Abbauflächen mit mehr erneuerbaren Energien, zukunftsfähigen Arbeitsplätzen und einer Natur, die sich erholen kann, wird dagegen noch Jahrzehnte in Anspruch nehmen. Wir Menschen haben mit unserem Hunger nach Energie den Boden auf links gedreht und das Antlitz der Region für immer verändert: Hunderte Meter tiefe Löcher, gekappte Wegeverbindungen, die Absenkung des Grundwasserspiegels mit Bergschäden und Herausforderungen bei der Trinkwasserversorgung als Folgen, dauerhaft mit Wasser zu versorgende Feuchtgebiete und Flüsse, die ihre Fließrichtung geändert haben – diese Auswirkungen sind selbst dann noch nicht immer richtig begreifbar, wenn man sie vor Ort sieht. Diese Auswirkungen werden noch Generationen beschäftigen. Wir legen heute mit dieser Leitentscheidung die Grundlagen für den Umgang mit diesen Auswirkungen nach bestem Wissen und Gewissen, denn allein die Befüllung der Restseen wird viele Jahrzehnte in Anspruch nehmen. Wer von uns, die heute in diesem Raum sind, überhaupt diese befüllten Restseen noch erleben wird, ist auch fraglich. Auf dem Weg dorthin wird es zu vielen unvorhersehbaren Fragestellungen kommen, denn die Befüllung von durch Menschen geschaffenen, mehrere Hundert Meter tiefen Löchern ist bisher einzigartig in der Welt. Neben den Auswirkungen auf die Wasserwirtschaft haben die Tagebaue auch in die Natur tiefe Schneisen geschlagen. Daher ist es ein Meilenstein, dass mit dieser Leitentscheidung erstmals ein Ökosystemverbund angestrebt wird, der einen substanziellen Beitrag für einen landesweiten Biotopverbund leistet, denn eine intakte Natur – in diesem besonderen Fall wiederhergestellte Natur – ist die Lebensgrundlage von uns allen. Dieser Region, der in den vergangenen Jahrzehnten so viel genommen wurde, wird nun wieder Natur und damit Lebensqualität zurückgegeben. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Landtag Menschen, Natur – dann fehlt jetzt noch die wirtschaftliche Entwicklung in der Region. Diese Leitentscheidung setzt den Rahmen für den Strukturwandel in der Region. Zukunftsfähige Arbeitsplätze sind die Voraussetzung für eine prosperierende Region mit innovativen und nachhaltigen Entwicklungsperspektiven. Das Rheinische Revier hat dafür die richtigen Voraussetzungen. Diese Landesregierung unterstützt die Region bei dieser großen Aufgabe mit ganzer Kraft. Das Rheinische Revier hat zudem gute Voraussetzungen, um von einem Kohlerevier zu einem erneuerbaren Revier zu werden. Das ist ebenso ein wichtiger Faktor für einen funktionierenden Strukturwandel wie die Verkehrsinfrastruktur. Über Jahrzehnte waren Verkehrsverbindungen gekappt. Die veränderten endgültigen Tagebaurinnen erfordern jetzt zudem, die bisherigen Verkehrsplanungen dringend anzupassen. Schieneninfrastruktur und Radverkehr werden ausgebaut. Ich bin erleichtert, dass die Wiederherstellung der A 61 zwischen Mönchengladbach und Titz damit wirklich endgültig vom Tisch und damit der Weg frei ist für die Interessen der Tagebauanrainerkommunen. Das Rheinische Revier sollte jetzt seine Chance nutzen und eine zukunftsfähige nachhaltige Verkehrsinfrastruktur aufbauen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Ich muss einmal ganz kurz auf die SPD eingehen, wie wir sie heute hier gehört haben. Die heutige Diskussion im Vergleich dazu, wie wir noch 2022 diskutiert haben, zeigt eindrücklich, finde ich, den Wandel der SPD. Zur Leitentscheidung 2021 hat damals Herr Kämmerling gesprochen, meist sachlich, zwar auch mit Kritik am Verfahren, die wir heute auch gehört haben, aber keiner grundsätzlichen Kritik. Diese heutige Leitentscheidung baut an vielen Stellen auf der Leitentscheidung von 2021 auf. Was wir heute gehört haben, war ein Ablenkmanöver nach dem anderen. Kaum Inhalt zu dieser Leitentscheidung! (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Eli- sabeth Müller-Witt [SPD]: Dann halten Sie sich doch mal den Spiegel vor!) Weil Sie gerade konkret angesprochen haben, dass die Beteiligung gefehlt hat, zum Beispiel von Gewerkschaften: Es gab eine Veranstaltung, zu der Gewerkschaften eingeladen und die teilweise auch da waren. Von daher frage ich mich schon, ob die Verbindungen der SPD zur Gewerkschaft wirklich so gut sind, wenn Sie das noch nicht mal wissen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Auch das Ablenkmanöver zum Ausbau der erneuerbaren Energien: Da haben Sie ja recht. Natürlich, wir brauchen den starken Ausbau der erneuerbaren Energien. Denn wir wollen nicht nur aus der Kohle 22.09.2023 aussteigen, wir wollen noch mehr in die erneuerbaren Energien einsteigen. Das ist dringend nötig, und daran arbeitet diese Landesregierung, und es zeigt ja auch schon erste Erfolge. Ich muss Ihnen an der Stelle sagen: Laute Meinung ist eben kein Maßstab für gute Politik. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Diese letzte Leitentscheidung bildet die Grundlage für die wirtschaftliche, ökologische und soziale Entwicklung des Rheinischen Reviers für die nächsten Generationen. Auf dieser Grundlage wird nun der Braunkohlenausschuss in Rekordzeit die konkreten Planungen durchführen und damit noch mehr Klarheit schaffen. Mit dieser Leitentscheidung setzen wir als schwarzgrüne Koalition ein zentrales Vorhaben um. Wir halten unser Versprechen. Das ist eine gute Entscheidung für die Menschen, für Umwelt und Klima, für die Wirtschaft, für das Rheinische Revier und für Nordrhein-Westfalen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
André Kuper
Vielen Dank, Frau Brems. – Für die FDP spricht ihr Fraktionsvorsitzender Höne.
Henning Höne FDP
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Braunkohle hat in Nordrhein-Westfalen eine lange Geschichte und Tradition und war immer untrennbar verbunden mit schwierigen Abwägungen, Auswirkungen auf die Umwelt, auf die Anwohner, aber natürlich war es eine Abwägung mit Arbeitsplätzen, mit einer sicheren und günstigen Energieversorgung und mit Wohlstand. Den Menschen im Rheinischen Revier, allen Menschen, unabhängig davon, ob Mitarbeiter oder Anwohner, gebührt darum Dank und Respekt für ihren Beitrag zu diesem Wohlstand. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU) Nun setzt die Leitentscheidung, die wir heute debattieren, einen rechtlichen Rahmen für das Ziel der Landesregierung, bereits 2030 aus der Braunkohleverstromung auszusteigen. In der Tat, dabei gibt es viel Orientierung an der Leitentscheidung 2021. Darum will ich zu dem, was die reine technische Umsetzung angeht, durchaus sagen: Das mag auf den ersten Blick in Ordnung sein, aber man muss das schon einordnen. Das ist mir in der bisherigen Debatte ein bisschen untergegangen. Man muss es einordnen – so heißt es in Punkt 1.1 der Leitentscheidung – in „den übergeordneten Rahmen der Energiepolitik“. Dazu gehört natürlich der 4. Oktober 2022, an dem Mona Neubaur den Hinterzimmer-Deal mit RWE Landtag vorgestellt hat, in einem Verfahren, zu dem der Gutachterdienst dieses Hohen Hauses festgestellt hat, dass es gegen die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen verstoßen hat. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) Ich hätte zu gerne erlebt, wie die grüne Fraktion reagiert hätte, wenn sie das aus der Oppositionsrolle heraus erlebt hätte. (Beifall von der FDP und der SPD) Sie haben damit viel Vertrauen zerstört. Das gehört zu dieser Debatte dazu, weil das natürlich zu tun hat mit der eben schon angesprochenen Arbeit der Kohlekommission. Denn da hat man sich ja auf etwas anderes geeinigt, nach einem ganz anderen, nach einem transparenten Prozess unter breiter Beteiligung. Da hat man sich geeinigt auf den Kohleausstieg 2038, und zwar auch mit Zustimmung der Grünen. Vor allen Dingen hat man festgelegt: Wir wollen regelmäßig zu den Revisionszeitpunkten überprüfen: Sind wir eigentlich auf dem richtigen Pfad? Geht es vielleicht schneller, oder – vielleicht müssen wir uns auch ehrlich machen – dauert es vielleicht länger? Diese Fachlichkeit und Verlässlichkeit hat diese Landesregierung mit dem vorgezogenen Kohleausstieg verlassen. (Beifall von der FDP und Christian Dahm [SPD]) Im Ampelkoalitionsvertrag steht – ich zitiere –: Wir wollen „idealerweise“ bis 2030 den Kohleausstieg schaffen. – Das ist ein Koalitionsvertrag, der bekanntermaßen verhandelt und beschlossen wurde vor dem Angriff Putins auf die Ukraine und was sich energiepolitisch daraus entwickelt hat. Hat sich also eigentlich seit dem Beschluss dieses Koalitionsvertrags im Bund die Energiepolitik idealerweise entwickelt? Das ist doch eine rhetorische Frage. Wir können Gesetze und Leitentscheidungen treffen, so viele wir wollen. Was ist denn eigentlich, wenn sich der Rest der Welt gar nicht daran hält? Sie treffen dafür keinerlei Entscheidungen. Die grüne Wirtschaftsministerin trifft dafür keinerlei Vorkehrung. Das wundert mich bei den Grünen ja vielleicht noch nicht, dass die CDU das mitträgt, wundert mich allerdings schon. (Beifall von der FDP) Frau Ministerin Neubaur, Sie sprechen in der Leitentscheidung – Sie haben es wiederholt – von einem Meilenstein für den Klimaschutz. Ob es dazu kommen wird, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch gar nicht fest. 280 Millionen t Braunkohle bleiben in der Erde. Das könnten 280 Millionen t CO sein. Könnten! Denn im europäischen Emissionshandel müssten zunächst einmal die dazugehörigen Zertifikate, die 22.09.2023 frei gewordenen Zertifikate, gelöscht werden. Das ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht passiert. Selbst wenn die dann gelöscht werden, die Gesamtmenge der Zertifikate passt zu den EU-Klimazielen. Da gibt es einen harten CO -Deckel. Ihr Weg führt zu höheren Energiepreisen, führt zu weniger Versorgungssicherheit. Für Grüne war das noch nie ein Problem. Auch hier wundere ich mich aber, dass die CDU-Fraktion so etwas mitträgt. (Beifall von der FDP) Das muss nicht nur in die Frage eingeordnet werden: „Wie ersetzen wir eigentlich jetzt den Strombedarf?“, sondern auch in die Frage, wie der sich entwickelt. Das Ministerium von Robert Habeck geht davon aus, bis 2030 steigt der Strombedarf in Deutschland um 25 %. Auf die heutigen Rekordenergiepreise und auf den steigenden Strombedarf trifft jetzt also nun eine Verknappung des Stromangebotes durch den vorgezogenen Ausstieg aus der Braunkohle. Nachfrage steigt, Angebot sinkt – man muss kein Volkswirt sein, um zu wissen, wozu das führt. Das führt zu weiterhin steigenden Preisen. Das ist das Ergebnis der Politik von CDU und Grünen in diesem Land. (Beifall von der FDP) Sie verstolpern hier den Strukturwandel. Das sagt übrigens nicht nur die Opposition, das sagt auch die IHK zu Köln. Die hat nämlich den eben schon angesprochenen Reviervertrag nicht unterzeichnet. Der Grund – ich zitiere –: „Niemand konnte uns plausibel darlegen, wie der Strukturwandel […] innerhalb von nur 6½ Jahren möglich sein soll.“ Da könnte man denken, die Landesregierung nutzt die Chance, (Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) das mit dieser Leitentscheidung plausibel darzulegen. Aber diese Erklärung findet sich in dieser Leitentscheidung nicht. Eine aktuelle Studie des Energiewirtschaftlichen Instituts der Uni zu Köln hat berechnet, was wir bräuchten, um die Lücke zu schließen, die durch den Ausstieg aus der Braunkohle entsteht: 1.500 Windräder, Photovoltaik auf der Fläche von 15.000 Fußballfeldern und 8 große Gaskraftwerke. Meine Damen und Herren, es wäre Aufgabe dieser Landesregierung gewesen, darzustellen, wie das alles realistisch und planbar umgesetzt werden soll. Wie soll denn der Strukturwandel innerhalb von 6,5 Jahren gelingen? Um es konkreter zu machen: Wie sollen denn 15.000 Arbeitsplätze in diesem Land erhalten bzw. ersetzt werden? Die Leitentscheidung sollte diesem Land Sicherheit geben, aber sie erhöht die Unsicherheit insbesondere für die Betroffenen in diesem Land. (Beifall von der FDP) Landtag Die Leitentscheidung gibt keine Antwort darauf, wie die Energielücke geschlossen werden soll, und ob die Leitentscheidung wirklich ein Meilenstein für den Klimaschutz ist, steht noch in den Sternen. Fest steht, die Leitentscheidung erhöht die Unsicherheit. Die Leitentscheidung erhöht auch das Risiko einer Energieabhängigkeit in einer Zeit, in der überall sonst Unabhängigkeit gestärkt wird, in der wir über Resilienz sprechen, und die Leitentscheidung wird zu Preiserhöhungen beitragen. Frau Neubaur, Sie haben im Wahlkampf plakatiert – ich habe es schon öfter gesagt –: Erlebe dein grünes Wirtschaftswunder. – Immer wieder stellen wir fest, dieses Wunder basiert auf dem Prinzip Hoffnung. Prinzip Hoffnung reicht aber nicht für 15.000 Arbeitsplätze, für die betroffenen Menschen und deren Familien. (Vereinzelt Beifall von der FDP) Prinzip Hoffnung reicht aber nicht für ein Industrieland. Prinzip Hoffnung reicht auch nicht für das Rheinische Revier. Sie sind laut Briefbogen Ministerin für Energie. Mit der heutigen Leitentscheidung zeigen Sie, Sie sind vor allen Dingen Ministerin für höhere Energiepreise. Diesen energiepolitischen Blindflug gehen die Freien Demokraten nicht mit. (Beifall von der FDP)
André Kuper
Danke, Herr Höne. – Für die AfD spricht ihr Abgeordneter Herr Wagner.
Markus Wagner AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Wirtschaft schlägt Alarm. Unternehmen gehen ins Ausland. Es gibt kaum noch Investitionen in Deutschland. Bei uns geht langsam das Licht aus, und die nordrhein-westfälische Landesregierung ist zu allem Überfluss dabei, die letzten Glühbirnen aus der Fassung zu drehen. Die heutige Leitentscheidung ist, um es mit Professor Hans-Werner Sinn zu sagen, ein Dokument der Energiewende ins Nichts. Heute reden wir also über einen angeblichen – ich zitiere – „Meilenstein für den Klimaschutz“ und – bitte nicht lachen! – die „Stärkung der Versorgungssicherheit“. Fangen wir mal mit dieser Polit-PR-Überschrift an und redigieren, also korrigieren das mal, damit wir uns wenigstens auf einer vernünftigen Sachebene und nicht auf dieser Showebene der Landesregierung wiederfinden: Meilenstein. Das ist ganz einfach: Was Sie eigentlich meinen, ist ein Mühlstein, den Mühlstein, den Sie uns und unserer Industrie um den Hals hängen wollen, der uns die Wettbewerbsfähigkeit und damit unsere 22.09.2023 Arbeitsplätze kostet, der Deutschland in die industrielle Wüste schickt. (Beifall von der AfD) Sehen wir uns die Fakten an. CDU und Grüne nehmen für sich in Anspruch, der Verbleib der Braunkohle hier im Revier würde 280 Millionen t CO einsparen. Die würden ja nun nicht mehr emittiert. Donnerwetter, 280 Millionen, und das, wo China nur 30 Millionen t CO in die Luft pustet, und zwar jeden Tag! Jeden Tag! Sehen wir uns das kurz an. Jeder Grundschüler kann das ausrechnen. Neuneinhalb Tage benötigt China, um exakt die Menge in die Luft zu pusten, die der schwarz-grüne, um acht Jahre vorgezogene Braunkohleausstieg hier einmalig einspart. Wer nicht weiß, was Schildbürgerstreiche sind: Das ist einer. (Beifall von der AfD) So sieht also Ihr Meilenstein für den Klimaschutz aus. Auch das zeigt, es wird immer dringender, dass wir als AfD regieren und diesen für uns alle gefährlichen, unseren Wohlstand vernichtenden Unsinn aufhalten und endlich wieder Ruhe und Vernunft einbringen. Dann haben wir die Stärkung der Versorgungssicherheit. Hier kommt man mit schwarzem Humor schon nicht mehr weiter; denn wir sind bei dem Hauptproblem der grünen Politik von CDU, SPD und FDP. Sie machen sich, ganz wie Pippi Langstrumpf, die Welt so, wie Sie Ihnen gefällt, wie sie aber eben nicht ist. Jedem normalen Menschen ist klar: Diese Ihre Welt basiert auf einem Fundament von rieselndem Sand. Das merkt man auch, wenn die grüne CDU hier von Versorgungssicherheit faselt. Denn was fehlt völlig? Das weiß jeder Halbfachmann: Speicher. Was fehlt in Ihrer Leitentscheidung? Speicher. Wo genau in Ihrer angeblichen Leitentscheidung erklären Sie uns endlich einmal: Wo kommen denn die Speicher her, die seit Jahren fehlen? Wo sollen sie herkommen? Wie wollen Sie das machen? Wo sind die Speicher für den Flatterstrom aus Wind und Sonne, damit der Strom dann zum Einsatz gebracht werden kann, wenn wir ihn tatsächlich brauchen? Von Ihnen keine Antwort. Das ist alles nur noch irre, meine Damen und Herren, wie Sie unsere Industrie, die Wirtschaftsleistung, also die, die die Steuern und den Sozialstaat finanzieren, knebeln und ersticken. Das genau ist doch eine der Hauptachillesfersen bei Ihrer ganzen illusionären Energiewende. (Beifall von der AfD) Dabei ginge es doch ganz einfach. Wir haben die neuesten Kohlekraftwerke. Sie sind, wie Datteln 4, die Saubersten der Welt. Logisch wäre doch: Die müssen laufen. Und nicht nur das: Deren Technologie müssen wir nach China, nach Indien exportieren. Denn genau die bauen jeden Tag neue, wesentlich schlechtere Kraftwerke. Was genau soll denn das für ein Klimaschutz sein, wenn wir pleite sind, und die Landtag anderen den Rauch nur so raushauen? Man kann diesen Schwachsinn intellektuell kaum noch ertragen. Dasselbe gilt für die Kernenergie. Wir haben die neueste Generation der Salzwasserreaktoren, praktisch ohne Abfall. Fast alle Länder auf der Welt bauen ein neues Kernkraftwerk nach dem nächsten. Und Deutschland? Eigentlich wissenschaftlich führend auf diesem Gebiet knipst es das Licht aus – die Arbeitsplätze, den Export, den technologischen Fortschritt. Es ist ein Wahnsinn, was CDU, Grüne, SPD und FDP in diesem Land veranstalten. Dazu passt übrigens – ganz nebenbei noch –, dass die Grünen jetzt wollen, dass man mit einem normalen Führerschein demnächst nicht mal mehr ein Elektroauto fahren kann. Da kommt schon wirklich viel zusammen. Es kommt vor allen Dingen dann viel zusammen, wenn man weiß: Alleine heute Vormittag erzeugt Frankreich seinen Strom mit rund 36 g CO je Kilowattstunde. Hier in Deutschland hingegen wird der Strom mit 451 g CO pro Kilowattstunde erzeugt. Das kann man übrigens alles nachschauen auf der Webseite „Electricity Maps“. Zum selben Zeitpunkt versorgen uns unsere Nachbarn mit einer Leistung von 9 GW Strom, davon 3,6 GW aus Frankreich, Strom aus französischen Kernkraftwerken, während Sie die in Deutschland dichtgemacht haben. Deutlicher kann man den gefährlichen Unsinn Ihrer Energiewende kaum noch darstellen. (Beifall von der AfD) Wenn es Ihnen wirklich um CO ginge, was ohnehin wissenschaftlich fragwürdig ist, aber setzen wir das mal als Prämisse, dann ist das Ergebnis Ihrer Politik doch einfach nur erbärmlich. Der acht Jahre frühere Braunkohleausstieg, für den Sie sich hier abfeiern, bedeutet für uns vor allem zwei Dinge: erstens acht Jahre weniger Versorgungssicherheit; zweitens acht Jahre weniger günstigen wettbewerbsfähigen Strom – sprich: forcierte Abwanderung unserer Industrie und damit unserer Jobs. Hinzu kommt: Ohnehin hat der Braunkohleausstieg praktisch keine Auswirkung auf die Menge des emittierten CO , denn die CO -Zertifikate, die hier nicht 2 2 mehr in Anspruch genommen werden, werden dann eben von unseren polnischen Freunden und deren Kohlekraftwerken genutzt, während Sie die saubersten Kohlekraftwerke der Welt abschalten. Der Effekt Ihres Braunkohleausstiegs liegt allein schon deshalb bei null. Null, meine Damen und Herren von den Schildbürgerfraktionen! Wir werden mit unseren Freunden in der Welt, wenn wir regieren, wieder eine vernünftige Energie- und Klimapolitik betreiben, ein Energiemix aus Kernkraft, 22.09.2023 Gas, Kohle sowie Wind und Sonne, da, wo es sinnvoll und praktikabel ist. Was Ihre Klimapolitik bedeutet, das sehen wir an der Schließung von Vallourec in Düsseldorf. Hier titelt die Rheinische Post – ich zitiere –: „Wir beerdigen hier unsere Arbeitsplätze“. Wir werden Ihre Energiepolitik beerdigen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD)
André Kuper
Das war der Redebeitrag von Herrn Wagner. – Für die Landesregierung spricht nun Frau Ministerin Neubaur. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Frau Teschlade, wer glaubt, dass Olaf Scholz die SPD-geführte Ampel führt, der glaubt eben auch, eine Leitentscheidung ist ein Bebauungsplan. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Wi- derspruch und Zurufe von der SPD) Frau Teschlade, Sie haben zugegeben, dass Sie die Leitentscheidung nicht gelesen haben. Das ist ehrlich. (Zurufe von der SPD) Herr Höne, bei Ihnen bin ich mir nicht sicher, ob Sie in den 48 Stunden oder zwei Tagen die Zeit gefunden haben, die Leitentscheidung zu lesen. (Henning Höne [FDP]: Keine Sorge!) Es ist die Leitentscheidung, die den Raum ordnet, auf dem dann die weitere strukturelle Entwicklung geschehen kann. Daran arbeiten wir parallel. Das, was Sie zur Frage der Braunkohlebeendigung angesprochen haben, lieber Herr Höne, hat die Ampelregierung Ende letzten Jahres im Kohleverstromungsbeendigungsgesetz beschlossen. Das müsste man dann durch alle Ebenen tragen. Das bedeutet die Übernahme von Verantwortung. Wir erfüllen mit der Leitentscheidung unseren Teil der Verantwortung, das zu tun, was im Land NRW, abgeleitet aus der Verständigung für und mit den Menschen in NRW, jetzt zu tun ist. Ich freue mich, wenn wir es hinkriegen, dass über die regierungstragenden Fraktionen hinaus mit der Leitentscheidung und in der Entwicklung des Rheinischen Reviers Gemeinsamkeiten entstehen und nicht Verunsicherung. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
André Kuper
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Für die SPD hat sich noch einmal der Abgeordnete Herr Stinka zu Wort gemeldet. Er hat 45 Sekunden. Bitte schön. Landtag
André Stinka SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wird von Jahrhundertentscheidungen gesprochen, die wir zwischen Rührei und Marmelade heute Morgen vorgestellt bekommen. (Beifall von der SPD – Zurufe von der CDU und den GRÜNEN) Ich will nur einen Hinweis geben: Gestern greift uns Frau Peill an, wir hätten zum Thema „Wasserstoff“ nichts gesagt. Kein Wort zum Thema „Wasserstoff“ und Anschlüsse in dieser Leitentscheidung! Sie selbst setzen sich ins Abseits, wenn Sie von anderen fordern, was Sie nicht einbringen können. (Beifall von der SPD und der FDP) In den Reden zum Thema „Arbeit“ kein einziges Wort darüber! Wir verlieren nach IW Consult 17 Milliarden Euro an Wertschöpfung. Kein einziges Wort darüber, wo Arbeit entstehen soll, stattdessen salbungsvolle Worte, die uns heute Morgen hier präsentiert werden! (Zurufe von der CDU) Sie machen einen Schaufensterantrag, und in dem Schaufenster steht gar nichts. Das werden wir als SPD-Fraktion ganz deutlich machen. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD und der FDP)
André Kuper
Danke, Herr Stinka. – Damit schließe ich die Aussprache, da mir keine weiteren Wortmeldungen zur Unterrichtung durch die Landesregierung mehr vorliegen. Wir kommen zu: 2 1000-Meter-Abstände beim Windkraftausbau weiter in Kraft: Wie stellt die Landesregierung eine tatsächliche Abschaffung zur Beschleunigung des Windausbaus sicher? Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/5962 Die Fraktion der SPD hat mit Schreiben vom 18. September gemäß § 95 Abs. 1 der Geschäftsordnung zu einer aktuellen Frage der Landespolitik eine Aussprache beantragt. Ich eröffne die Aussprache. Für die SPD-Fraktion spricht als Erstes ihr Abgeordneter Herr Vogt.
Alexander Vogt SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Neubaur! Die schwarz-grüne Landesregierung 22.09.2023 rühmte sich im Sommer noch mit folgenden Sätzen in einer Pressemitteilung: „Kräftiger Schub für die Windenergie in Nordrhein-Westfalen. In keinem anderen Bundesland wurden in diesem Jahr bereits mehr Windenergieanlagen genehmigt als in Nordrhein-Westfalen.“ (Dr. Jan Heinisch [CDU]: Alles die Wahrheit! – Lachen von der SPD) Das klingt erst mal gut. Genehmigte Windräder sind jedoch noch keine gebauten Windräder. Darüber werden wir heute reden. (Beifall von der SPD) Prozentual wird nämlich laut IT.NRW in Nordrhein-Westfalen relativ wenig Strom durch erneuerbare Energien erzeugt. Robert Habeck hat in einer Keynote bei der Heinrich-Böll-Stiftung am 18. September 2023 klargestellt: Zubau Solar stark, Windenergie stockt. Windenergie stockt! Dabei ist günstiger Strom durch Windenergie für die Energiewende von zentraler Bedeutung, besonders für den Mittelstand, wenn wir an das Sauerland oder das Münsterland denken. Das ist ein Fakt, der seit Jahren bekannt ist. Und es muss schnell gehen. Das führen uns die Umweltkatastrophen und der Klimawandel fast täglich vor Augen. Der Fakt, dass die Zeit drängt, ist auch seit Jahren bekannt. Darum hatte die SPD-Fraktion bereits in der letzten Wahlperiode, damals gemeinsam mit den Grünen, einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der 1.000-m-Abstandsregelung für Windenergieanlagen eingebracht – damals abgelehnt durch Schwarz-Gelb. Das alles passierte zu einem Zeitpunkt, als Hendrik Wüst Windräder noch nicht als Hintergrundbild für seine Insta-Posts entdeckt hatte. (Heiterkeit von der SPD) Auch in dieser Wahlperiode war die SPD die Partei, die ganz vorne dabei war und zügig einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der 1.000-m-Abstandsregelung eingebracht hat. Mein Kollege André Stinka und sein Team hatten bereits im vergangenen Jahr einen hervorragenden Gesetzentwurf ausgearbeitet, der schon Ende November 2022 hier im Landtag zur Abstimmung stand. Der WDR titelte online am 1. Dezember letzten Jahres: „Windräder: SPD will 1.000-Meter-Regel streichen“. Aber wie haben sich Grüne und CDU … (Lachen von der CDU) – Die CDU lacht. Sie haben sich damals nämlich gefreut. Sie haben die Grünen dazu gekriegt, gegen diesen Gesetzentwurf zu stimmen und damit die Abstandsregelung weiterhin beizubehalten. (Zuruf von Hendrik Schmitz [CDU]) Landtag Was machten Sie, Grüne und CDU, dann in den nächsten Monaten? Erst einmal gar nichts. Mehr als ein weiteres halbes Jahr verging – viel Zeit, in der weniger Windenergieanlagen geplant und genehmigt werden konnten. Am 6. Juni 2023 gab es dann endlich eine gemeinsame Presseerklärung. Frau Brems und Herr Schick als Fraktionsvorsitzende titelten: „Nordrhein-Westfalen macht Tempo beim Ausbau der Windkraft“. Wie dreist ist es eigentlich, hier ein Jahr lang die Abstandsregelung zu verteidigen, in Abstimmungen dafür zu sorgen, dass diese Abstandsregelung bestehen bleibt, und sich dann ein Jahr später, nach einem Jahr Regierungszeit, hier hinzustellen und zu erzählen, man mache Tempo beim Ausbau der Windenergie? Sie haben den Ausbau ein ganzes Jahr lang blockiert, meine Damen und Herren. (Beifall von der SPD) Dann folgte ein schwarz-grüner Gesetzentwurf, der angeblich zur Abschaffung der 1.000-m-Abstandsregelung führt. Jetzt wird es nicht nur dreist, sondern so peinlich, dass die Mehrheitsfraktionen diese Aktuelle Stunde extra auf den Freitag gelegt und dann noch eine sehr fragwürdige Unterrichtung mit sehr wenig Inhalt organisiert haben, damit diese Aktuelle Stunde ein bisschen mehr aus dem Blick gerät. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Jetzt reicht es aber langsam! Jetzt ist aber langsam Feier- abend hier! – Zuruf von Wibke Brems [GRÜNE] – Zuruf von der CDU: Ach so!) Ich kann Ihnen auch erklären, warum. (Zuruf von Tim Achtermeyer [GRÜNE]) Der WDR berichtete nämlich in dieser Woche über das von Ihnen ausgearbeitete Gesetz, den Gesetzentwurf von CDU und Grünen, das die 1.000-m-Abstandsregelung ja aufheben sollte. Während Sie hier vorgaukeln, Sie hätten einen Plan zum Ausbau der erneuerbaren Energien, schreibt der WDR, wie die Bezirksregierung die Windkraft ausbremsen könnte. In dem Bericht wird erstmals erläutert, wie löchrig das Gesetz eigentlich zu sein scheint und in welchem Ausmaß man arbeiten kann, wenn man einfach mal keine Lust auf Energiewende hat, wie zum Beispiel eine grüne Frau Burkert. Zitat aus dem Bericht: „Dann wollen auch die beiden grünen Mandatsträgerinnen in dem Gremium für die Vorlage stimmen. Ulrike Burkert ist eine von ihnen. Sie sagt: ‚Ich habe mit etlichen Leuten gesprochen, die wollen kein Windrad 600 Meter vor ihrem eigenen Haus.‘ Aus Rücksicht auf diese Anwohner will sie für die Abstandsregeln stimmen.“ Weiterhin wird berichtet, dass auch touristische Einrichtungen vorgeschoben werden können, um Windkraftausbau zu verhindern. 22.09.2023 Sehr geehrte Frau Neubaur, Kolleginnen und Kollegen von der CDU und von den Grünen, Sie sehen: Es ist einfach ein schlecht gemachter Prozess. Sie verschieben die Diskussionen vom Landtag in die Regionen. Es ist ein schlecht gemachtes Gesetz, das Windkraftanlagen letztendlich verhindert. Wir haben auch gelesen, was Expertinnen und Experten dazu sagen. Der LEE schreibt – Zitat –: „[…] rund 70 % der im Regionalplanentwurf vorgesehenen Flächen sind für die Errichtung neuer Windenergieanlagen nicht nutzbar.“ Und weiter: Das NRW-Wirtschaftsministerium ist für den Landesentwicklungsplan zuständig und damit auch für den Modus der Windenergiegebiete. Offenbar teilt man im Haus von Ministerin Mona Neubaur die LEE-Befürchtungen zumindest in Teilen. Auch wenn Sie mit Projektentwicklern sprechen, werden Sie merken: Viele Windkraftprojekte sind abgesagt oder werden verschoben. Das müssen Sie uns allen heute erklären. Warum schieben Sie die Verantwortung in die Regionalräte und sind nicht selber zu Regelungen gekommen, die Windkraft fördern, sondern stellen letztendlich viele Projekte infrage? Und wenn wir auf die Situation schauen …
Rainer Schmeltzer
Herr Kollege, Sie müssten zum Schluss kommen.
Alexander Vogt SPD
Wenn wir darauf schauen, wie die Situation hier eigentlich ist, sind wir gespannt, wie Sie uns eigentlich erklären, warum Sie hier einerseits dafür sorgen, dass groß PR dafür gemacht wird, …
Rainer Schmeltzer
Herr Kollege!
Alexander Vogt SPD
… dass es mehr Windkraftausbau gibt, und andererseits in den Regionen letztlich Diskussionen entstehen, ohne dass Sie hier vernünftige Regelungen auf Landesebene getroffen haben. – Vielen Dank, meine Damen und Herren. (Beifall von der SPD)
Rainer Schmeltzer
Herr Kollege Vogt, Sie haben sich zur Festlegung der Aktuellen Stunde geäußert. Die Aktuelle Stunde wird montags durch den Präsidenten im Benehmen mit dem Präsidium festgelegt. Sie haben damit Kritik am Präsidium geübt. Dafür muss ich Sie nichtförmlich rügen. Für die CDU-Fraktion erhält jetzt der Abgeordnete Dr. Untrieser das Wort. Landtag
Dr. Christian Untrieser CDU
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich will zu Beginn ausführen, was wir genau machen und wie unser Plan im Bereich „Windenergieausbau und -planung“ ist. Wir haben uns in Deutschland insgesamt gefragt: Wie viel Prozent unserer Landesfläche brauchen wir denn, um Windenergie auszubauen und die Klimaschutzziele zu erreichen? In Berlin ist man dann darauf gekommen – diese Ansicht kann man ja teilen –, dass 2 % der Landesfläche Deutschlands für Windenergie gesichert werden müssen. Dann hat man das auf die Bundesländer heruntergebrochen, und der Bundesgesetzgeber hat gesagt: Nordrhein-Westfalen als großes, aber dicht besiedeltes Land muss 1,8 % der Landesfläche zur Verfügung stellen. Wenn dort 1,8 % für Windenergie gesichert werden, erreichen wir die Klimaschutzziele. – Das ist in allen Ländern der Fall. Jedes Land hat ein spezielles Ziel. In Nordrhein-Westfalen haben wir gesagt: Weil wir so groß sind, legen wir nicht auf Landesebene konkret fest, wo genau eine Windenergieanlage oder ein Windenergiegebiet hinkommt, sondern geben das unsererseits in die sechs Planungsregionen. – Jede Planungsregion hat ein spezielles Ziel. Manche haben ein etwas höheres, andere ein etwas niedrigeres Ziel – je nachdem, wie dicht sie besiedelt sind. Das macht übrigens jedes andere Bundesland in Deutschland – mit Ausnahme der Stadtstaaten und des Saarlands – genauso. Da also fast jedes andere Bundesland es genauso macht, finde ich es etwas seltsam, Herr Vogt, dass Sie genau das kritisieren. Schließlich ist es viel besser, wenn vor Ort, wo die Kompetenz ist, gesagt wird, an welchen Stellen die Windenergieanlagen errichtet werden sollen, anstatt das von Düsseldorf aus zu machen. (Beifall von der CDU und Norwich Rüße [GRÜNE]) Weil wir den Regionalplanungsbehörden Vorgaben, aber auch Freiheiten geben, ist ganz klar, dass wir unsere landesweiten Ziele erreichen. Die landesweiten Ziele werden auf jeden Fall erreicht. Es ist auch Unsinn, dass Sie immer auf den 1.000 m herumreiten. (Zuruf: Wer macht das denn?) Ein ganz einfaches Beispiel: Eine Region kann die Möglichkeit haben, eine Windenergieanlage in 1.000 m oder in 600 m Abstand zu bauen. Wenn die Anlage dann in 1.000 m Abstand errichtet wird, aber die Zielvorgabe erfüllt wird, ist das doch vernünftig. Im Übrigen ist die SPD im Regionalrat Arnsberg zufrieden damit, wie es gerade funktioniert. Sie kritisieren in Düsseldorf also etwas, was Ihre Kollegen in Arnsberg mittragen. Es ist doch ziemlich lächerlich, dass Sie das hier als Vorwurf einbringen. 22.09.2023 (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Noch etwas: Sie sagen immer, dass wir ein ganzes Jahr lang den Windenergieausbau blockiert hätten. (Alexander Vogt [SPD]: Haben Sie ja!) Das ist fast eine Argumentation à la Donald Trump. Kommen wir doch mal zu den Zahlen. Welches Bundesland in Deutschland tut denn am meisten für den Windenergieausbau? Das ist Nordrhein-Westfalen, meine Damen und Herren. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Schauen wir uns die Zahlen an: Im Jahr 2023 sind wir in Nordrhein-Westfalen mit 178 genehmigten Anlagen mit weitem Abstand auf Platz eins. (Zurufe von Dietmar Brockes [FDP] und An- dreas Keith [AfD]) Es gibt kein anderes Bundesland, das in diesem Jahr mehr Anlagen genehmigt hat als Nordrhein-Westfalen. Das gilt auch für die Zuschläge. Zwar ist eine genehmigte Anlage in der Tat noch keine errichtete Anlage. Aber nach der Genehmigung geht es in ein Ausschreibungsverfahren. Wenn man dann die Ausschreibung gewinnt, wird die Anlage in den nächsten zwei Jahren errichtet. Wie sieht es bei den Ausschreibungen aus? Im Jahr 2023 hat Nordrhein-Westfalen 858 Megawatt hinzugewonnen und liegt auch hier mit weitem Abstand – mit ganz weitem Abstand – auf Platz eins. Um es deutlich zu machen: Das ist doppelt so viel wie in Schleswig-Holstein, das immer sehr stark beim Windenergieausbau ist; das ist ein Viertel mehr als in Niedersachsen; das ist achtmal so viel wie in Baden-Württemberg; das ist zwanzigmal so viel wie in Bayern. So stark ist Nordrhein-Westfalen unter dieser Landesregierung beim Windenergieausbau! (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Das sind alles Anlagen, die in den nächsten zwei Jahren entstehen werden. Deswegen werden wir den nächsten Jahren einen rasanten Aufwuchs haben. Wenn man das alles zusammenzählt, haben wir in Nordrhein-Westfalen in diesem Jahr mehr genehmigte und mit Ausschreibungsverfahren versehene Anlagen als Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Thüringen, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg zusammen. Das ist der Ausweis einer erfolgreichen Energiepolitik in Nordrhein-Westfalen. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Landtag Wenn Sie schon kritisieren, dass es zu lange dauert, sollten Sie mit dem Finger in die richtige Richtung zeigen. Zeigen Sie mal auf Ihren Bundeskanzler in Berlin. (Widerspruch von der SPD) Denn obwohl Nordrhein-Westfalen im Ländervergleich insgesamt so gut unterwegs ist, erreichen wir insgesamt dennoch nicht die Ziele beim Ausbau der Erneuerbaren. Das müssten Sie doch auch wissen. Bundeskanzler Olaf Scholz hat gesagt, dass er jeden Tag fünf Windenergieanlagen errichten wolle. In diesem Jahr sind es noch nicht einmal zwei. Es sind die Rahmenbedingungen, die der Bund nicht richtig setzt. Beispiel Verkehr: Mittlerweile gibt es beim Verkehr ein Nadelöhr. 20.000 offene Genehmigungen liegen bei der Autobahn GmbH. Man schafft es im Bundesverkehrsministerium nicht mehr, die Anlagen zu der Baustelle zu bringen. Das ist ein Bundesthema. Lösen Sie das doch mal. Dann geht es auch schneller in Deutschland. (Beifall von der CDU) Zweites Beispiel: Gestern war im Bundestag ein Gesetz in der Diskussion, das einen Radius um Radaranlagen der Bundeswehr legt. Das ist ein massives Problem für die erneuerbaren Energien, speziell für die Windenergie. Wenn Sie das machen, machen Sie es genau verkehrt. Dann sind Sie nicht schneller, sondern langsamer beim Ausbau der erneuerbaren Energien. Im Bereich der artenschutzrechtlichen Bauzeitregelungen sagt Ihnen Agora Energiewende, dass wir zu bestimmten Jahreszeiten keine Windräder bauen könnten und die Baustellen stillstehen müssten. Auch daran müssen Sie noch mal herangehen. Aber Sie trauen sich nicht. Ich sage Ihnen, was die Folge ist: In diesem Jahr wollte die Ampel 12,8 Gigawatt Windenergie ausschreiben. Nach drei von vier Ausschreibungsrunden sind wir bei 4,4 Gigawatt. Wenn Sie das in Berlin nicht in den Griff bekommen, wenn Sie dort nicht die richtigen Rahmenbedingungen setzen, dann werden Sie Ihre eigenen Ziele verfehlen – trotz sehr guter Vorleistungen in Nordrhein-Westfalen. Dann werden Sie die eigenen Ziele verfehlen. Das wäre wirklich fatal. Es wäre fatal für Klimaschutz, für Energiesicherheit und für eine gute wirtschaftliche Entwicklung in Gesamtdeutschland. Machen Sie Ihre Hausaufgaben. Gehen Sie in Berlin zu Olaf Scholz. Sorgen Sie für die richtigen Rahmenbedingungen. Aber kritisieren Sie nicht unzulässigerweise das, was wir in Nordrhein-Westfalen sehr gut machen. – Vielen Dank. 22.09.2023 (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Untrieser. – Für die FDP-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Brockes.
Dietmar Brockes FDP
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Herr Dr. Untrieser, Sie haben sich gerade für den bisherigen Ausbau bei der Windenergie so gelobt. Von den Grünen und aus Ihrer Fraktion wurde für die tollen Ergebnisse, die Sie hier erreicht haben, kräftig geklatscht. (Norwich Rüße [GRÜNE]: Völlig zu Recht!) Vielleicht darf ich Ihnen nur Folgendes kurz vor Augen führen: Diese Ergebnisse basieren alle auf der 1.000-m-Abstandsregelung, die wir in der vergangenen Legislaturperiode geschaffen haben. Wir haben für Rechtsicherheit gesorgt, und nur dadurch ist der Ausbau bisher vorangegangen. Genau das stellen Sie gerade infrage. Das ist fahrlässig. (Beifall von der FDP – Widerspruch von der CDU) Ministerin Mona Neubaur hat noch im Juni den engen Schulterschluss und die gute Kooperation mit den Planungsregionen in wohlfeilen Worten gelobt. Sie hört mir zwar nicht zu. Ihr Zitat müsste sie aber noch kennen: Wir haben eine sehr gute Kooperation mit den Regionen. Die sechs Planungsregionen stehen im engsten Austausch mit mir als Ministerin. – Das waren ihre Worte, die ich gerade zitiert habe. In der vergangenen Woche hat sie dann bei „Westpol“ gesagt – ich zitiere aus dem Beitrag –: Ich kenne den aktuellen Fall des Regionalplanentwurfs nicht. – Das bezog sich auf Arnsberg, wo nun wieder die 1.000-m-Abstandsregelung eingeführt wird. Meine Damen und Herren, das zeigt, wie eng Ihr Austausch mit den Planungsregionen in Wirklichkeit ist. Ihnen wird dort doch gerade der Spiegel vorgehalten. Die Landesregierung wollte sich nämlich in einem völlig überhasteten Verfahren über die Köpfe der Regionalräte hinwegsetzen und bekommt nun die Quittung. (Norwich Rüße [GRÜNE]: Mann, ist das schlecht!) Die Landesregierung wird von der Realität eingeholt. Die Planungsregionen machen nun ihr eigenes Ding. Die von Ihnen abgeschaffte 1.000-m-Abstandsregelung ist wieder zurück – und das mit den Stimmen von Grünen und CDU vor Ort; denn sie wissen, wie wichtig die Akzeptanz tatsächlich ist und wie sie aufrechterhalten werden kann. Der Regionalrat Arnsberg plant nun 1.000 m Abstand zu Wohnbebauungen und 440 m Abstand zu touristisch bedeutsamen Seen und Wanderwegen. Landtag Der Regionalrat Münster weist viele Flächen aus, die faktisch mit modernen Windkraftanlagen nicht bebaut werden können. (Norwich Rüße [GRÜNE]: Das ist doch Quatsch! Unfug ist das!) – Herr Rüße, dann fragen Sie aber mal bei den Projektierern nach. Das ist schnell hereingerufen. (Zuruf von Michael Röls-Leitmann [GRÜNE]) Statt eine gute Regelung beizubehalten, die nämlich Akzeptanz geschaffen hat, haben Sie von CDU und Grünen der Kleinstaaterei bei Abstandsregeln in Nordrhein-Westfalen wieder Tür und Tor geöffnet. (Zuruf von Dr. Christian Untrieser [CDU] – Hei- terkeit von Hendrik Schmitz [CDU] und Dr. Christian Untrieser [CDU]) Das geht zulasten des Ausbautempos der Windenergie. Das geht zulasten der Versorgung von Industrie und Wirtschaft mit einem ausreichendem Stromangebot. Und das geht zulasten der Ausbauziele bei den Erneuerbaren. (Zuruf von Norwich Rüße [GRÜNE]) Die Projektierer im Land können sich bald mit vielen neuen unterschiedlichen Abstandsvorgaben in Nordrhein-Westfalen herumschlagen. Angesichts dieser Unsicherheiten werden viele Windenergieprojekte aufgegeben. Um es klar zu sagen: Wir als Freie Demokraten wollen den Ausbau der Windenergie. Er muss aber geordnet ablaufen und von Akzeptanz getragen sein. Diese Akzeptanz stellen Sie gerade wieder infrage und schaffen sie ab. (Zuruf von Norwich Rüße [GRÜNE]) Die Energiewende klemmt nämlich nicht wegen der Abstandsvorgaben, sondern die Energiewende klemmt in Verwaltungen und aufgrund langwieriger Verfahren. Mit Ihrem Vorgehen sorgen Sie dafür, dass diese Verfahren wieder länger werden. Um es noch einmal klar zu sagen: Die Abschaffung der 1.000-m-Abstandsregelung war überflüssig und führt nun in den Regionen zu den Problemen, über die wir heute sprechen. Mit der Abschaffung gewinnt die Einzelfallentscheidung wieder große Bedeutung. Mit der Beschleunigung von Genehmigungsverfahren ist es somit vorbei. Das ist Ihr Handeln, was an diesem Beispiel leider deutlich wird. So werden wir die Ziele nicht erreichen. Damit ist klar, dass die Versorgungssicherheit auch in Zukunft durch Ihr Handeln infrage gestellt wird. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP – Zuruf von Norwich Rüße [GRÜNE]: Was für ein Beitrag! Unterir- disch!) 22.09.2023
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Brockes. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt die Abgeordnete Brems.
Wibke Brems GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Eigentlich war ich der SPD durchaus ein bisschen dankbar dafür, dass sie diese Aktuelle Stunde beantragt hat. So können wir noch einmal klarstellen, welche Regelungen jetzt gelten, welche Regelungen nicht gelten und was es denn mit der Regionalplanung auf sich hat. Allerdings muss ich sagen: Wie Sie die Debatte dann angefangen und heute geführt haben, enttarnt diesen Move der Beantragung schon als Wunsch der SPD nach ganz schnellem Geländegewinn. Das finde ich einfach sehr schade. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Gleichwohl gehe ich zunächst auf die Regelungen ein, die es gibt oder auch nicht mehr gibt. Seit dem 12. September dieses Jahres, also seit gerade einmal zehn Tagen, gelten für Windenergieanlagen keine pauschalen Mindestabstände zu einer Wohnbebauung mehr. Trotzdem gelten bei der Planung und Genehmigung natürlich noch Regelungen. Schallemissionen, Schattenwurf oder die sogenannte optisch bedrängende Wirkung sind nur einige dieser Aspekte, die Planerinnen und Planer beachten müssen. Faktisch führen schon allein diese Dinge zu Abständen zu Wohnbebauungen in der Größenordnung von etwa der zwei- bis dreifachen Höhe einer Windenergieanlage. Hinzu kommen noch Artenschutz und Naturschutz, die dafür sorgen, dass Naturschutzgebiete bei der Planung ausgenommen und Abstände zu manchen windenergiesensiblen Vogelvorkommen eingehalten werden. Damit habe ich nur holzschnittartig ein paar Punkte genannt, die in den Planungsbehörden beachtet werden. Es wird also ein relativ kompliziertes Verfahren angewandt, das sehr ordentlich abgearbeitet werden muss. Jetzt gibt es das neue Wind-an-Land-Gesetz des Bundes. Dieses sorgt dafür, dass die Länder und folglich bei uns auch die Regionen genügend Platz für den Ausbau von Windenergie zur Verfügung stellen müssen. Wir in Nordrhein-Westfalen haben aus gutem Grund entschieden, die Zielvorgaben des Bundes sieben Jahre früher zu erreichen als gefordert. Das ist keine leichte Aufgabe. Aber sie ist essenziell, damit wir unser Ziel, 1.000 Windenergieanlagen bis 2027 zu bauen, erreichen. So schaffen wir es, Nordrhein-Westfalen zum ersten klimaneutralen Industrieland Europas zu machen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Landtag Diese Ziel- und Flächenvorgaben sind verbindlich für alle Bundesländer und damit auch für alle Planungsregionen. Natürlich bleibt es den Planungsregionen aber überlassen, wie sie diese Ziele erreichen. Es geht aktuell also nicht darum, ob ein Regierungsbezirk seine Ziele erreicht, sondern darum, wie er sie erreicht. Wir wissen: Diskussionen um Mindestabstände sorgen für weniger Akzeptanz und mehr Verunsicherung. – Daher halte ich es für kurzsichtig, wenn eine Planungsregion einfach pauschale, große Abstände zur Wohnbebauung regeln möchte. Sie dürfte es aber, solange sie die Vorgaben einhält. Damit ist auch klar, dass eine Planung, mit der Windenergiezubau verhindert werden soll, nicht erlaubt ist. Eine solche kann es nicht geben. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Liebe Kolleg*innen der SPD, in den letzten Jahren haben Sie ja schon viel Rhetorik pro Windenergie ausgepackt. Sie haben immer wieder viel gefordert. Das ist alles gut und richtig. Die heutige Debatte um Abstände und Ihre Forderungen dazu sorgen aber für mehr Verunsicherung und Fragen. Von der FDP sind wir das nicht anders gewohnt. Bei Ihnen finde ich es aber schon schade. Einfach etwas zu behaupten, ist etwas, was wir auch eben in der Debatte zur Unterrichtung durch die Landesregierung gehört haben. Ganz zum Schluss ist Herr Stinka ans Redepult getreten und hat zur Leitentscheidung behauptet, es gebe darin keinerlei Aussagen zu Wasserstoff. Das stimmt schlicht und einfach nicht. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Sie können sich ja mehr wünschen. Es gibt aber klare Aussagen dazu, dass beispielsweise Infrastruktur und Leitungen gebaut werden müssen. Ich erkläre es hier gerne noch mal. Nach einer Leitentscheidung kommt beispielsweise das Braunkohlenplanverfahren, und es müssen konkretere Schritte eingeleitet werden. Eine Leitentscheidung beinhaltet eben die großen Linien. Diese sind auch zum Thema „Wasserstoff“ enthalten. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Wir gucken uns gerne an, was für Auswirkungen das alles hat. Natürlich haben Windenergieanlagen Auswirkungen auf Menschen und die Umwelt. Das haben aber auch Gebäude, Stromleitungen, Kraftwerke und Autobahnen. All das, was wir Menschen tun – wie wir arbeiten, wie wir leben, wie wir wirtschaften –, beeinflusst das Leben anderer und unsere Umwelt. Die erneuerbaren Energien – konkret auch die Windenergie – sind im Energiebereich aber diejenigen, die die geringsten Auswirkungen auf die Umwelt haben. Man muss mit diesen Auswirkungen, die es zweifels-22.09.2023 ohne gibt, umgehen, sie kennen und sie minimieren. Man muss aber eben nicht uns Menschen mit unsinnigen, pauschalen, überdimensionierten Mindestabständen vor ihnen schützen. Das ist unnötig. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Zu guter Letzt: Der Beitrag der SPD hat die Pro-Wind-Rhetorik der vergangenen Jahre als genau das enttarnt, was sie war, nämlich kein echter Einsatz für die Windenergie, sondern einfach Oppositionsrhetorik. (Sebastian Watermeier [SPD]: Und Sie sind in der Position, das zu beurteilen?) Wir zeigen durch Regierungshandeln: Wir bauen die Hürden Schritt für Schritt ab; das ist viel Arbeit, weil es da viel zu tun gibt. Wir nehmen die Bürgerinnen und Bürger mit, beispielsweise durch das Bürgerenergiegesetz. Wir nehmen die Kommunen dabei mit. Wir beschleunigen Planungen und Genehmigungen durch mehr Personal, durch Vereinfachung und durch Unterstützung. – Das ist all das, was wir tun. Wir machen NRW erneuerbar. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Kollegin Brems. – Für die AfD-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Clemens.
Carlo Clemens AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die SPD will Windindustrieanlagen offenbar wirklich direkt neben die Häuser unserer Bürger setzen. Nachdem die SPD hier im Landtag geschlossen für die Abschaffung des 1.000-m-Abstandes bei der Windkraft gestimmt hat, sollen jetzt offenbar auch alle anderen Regelungen, also auch die letzten Regelungen, die die Bürger als Schutz noch vorbringen können, geschliffen werden. Dabei gesteht selbst der lupenrein grüne Lobbyverband Landesverband Erneuerbare Energien NRW ein, dass selbstverständlich die Anforderungen des Immissionsschutzes weiterhin gelten sollen. Das, was der von Ihnen kritisierte Regionalplanentwurf für Arnsberg vorsieht, ist doch völlig selbstverständlich. Ein Abstand von 440 m zu touristisch bedeutsamen Seen und Wanderwegen soll her. Das ist für die AfD natürlich viel zu wenig. Aber Ihnen von der SPD ist selbst das zu viel. Ein Tipp: Schauen Sie sich mal die Internetseite von Tourismus NRW an. „IM HERBST ZUR RUHE KOMMEN“ oder „HERBSTLICHE WANDERTOU-REN“, heißt es dort unter anderem. NRW ist ja auch ein sehr schönes Land. Tja, Tourismus NRW wird wohl wissen, warum auf all den schönen Bildern unseres schönen Landes in den Broschüren kein Landtag einziges Windrad zu sehen ist: weil sie hässlich sind. – Nicht nur deshalb ist die Forderung nach Mindestabständen nachvollziehbar und richtig. Völlig selbstverständlich ist auch – außer offenbar für die SPD im Landtag; sonst würden Sie das ja nicht kritisieren – der Anwohnerschutz. Die von den Betroffenen vor Ort erhobene Forderung nach entsprechenden Abständen zur Wohnbebauung ist nachvollziehbar und richtig. Wer in direkter Nähe zu einem Windrad wohnt, muss mit rund 25 % Wertverlust seiner Immobilie rechnen. Die Studie dazu kommt vom RWI. Dass allerdings ausgerechnet die Grünen vor Ort nun nach Mindestabständen rufen – so im Regionalrat Arnsberg –, ist nicht nur nicht nachvollziehbar; es ist Wahlbetrug. Erst haben diese Damen und Herren dafür gesorgt, dass Sie, liebe Grünen, mit einer großen Fraktion im Landtag sitzen, und sicherlich kräftig Wahlkampf für Sie gemacht. Und jetzt wollen sie nicht, dass das grüne Programm vor ihrer Haustür in Arnsberg umgesetzt wird – not in my backyard. Sankt Florian lässt grüßen. (Beifall von der AfD und Dr. Christian Blex [fraktionslos]) Was die Grünen als Partei damit betreiben, ist ganz klar: die immer weitere Spaltung unserer Gesellschaft. Die einen sitzen in Düsseldorf am grünen Tisch und fabulieren sich die neue Welt zusammen. Die anderen sitzen im Sauerland oder bei Paderborn und müssen ideologiegetriebene Energiewendeexzesse im täglichen Leben ausbaden. Wir wollen aber auch nicht vergessen und verschweigen, wer bei dem Wind-an-Land-Gesetz, das der Abschaffung der Mindestabstände voranging, Schmiere gestanden hat: die SPD. Den Grundstein für den jetzt berechtigt aufkommenden Widerstand haben Sie mit gelegt, liebe SPD. Womit Sie in Ihrem Antrag auf die Aktuelle Stunde allerdings richtig liegen, ist die Kritik an der völlig naiven Fehleinschätzung und Fehlplanung der Ministerin Neubaur. Landesentwicklungsplan und Regionalpläne sollen gleichzeitig erarbeitet werden. Frau Neubaur wollte letztendlich den Regionalplanern vorgreifen. Wir können uns jetzt aussuchen, ob das eher Hybris war oder eher Gutsherrenart, vielleicht war es allerdings auch nur der Versuch einer Überrumpelung. Eines war es auf jeden Fall nicht: klug. Klug war es nicht. In ihrer Not und Hilflosigkeit greift Frau Ministerin Neubaur direkt zu einem ebenso beliebten wie verwerflichen Stilmittel, nämlich der Täter-Opfer-Umkehr. Nein, Frau Ministerin, nicht die Regionalplaner oder die Bürger im Sauerland, im Ostwestfälischen oder sonst wo sind dafür verantwortlich, zu erklären, wo die günstige Energie für den Mittelstand her-22.09.2023 kommen soll. Sie, Frau Ministerin, sind dafür verantwortlich. (Beifall von der AfD) Allein Sie und Ihre Parteigänger sind dafür verantwortlich, dass Sie in einer Sackgasse stecken: links der Kohleausstieg, rechts der Atomausstieg – alles gleichzeitig – und wegen des Ausbaus der sogenannten Erneuerbaren vor Ihnen die Wand aus immer höher werdenden Energiepreisen. (Beifall von der AfD)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Clemens. – Für die Landesregierung spricht jetzt Ministerin Neubaur. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ausbau der erneuerbaren Energien – da sind wir uns hoffentlich alle einig – ist in den letzten Jahren zu wenig ambitioniert betrieben worden. Die Landesregierung steuert dem entschieden entgegen – ambitioniert und für Akzeptanz. Wir treiben den Ausbau in hoher Geschwindigkeit voran. Es ist richtig: Ende Juni waren es 178 genehmigte Windenergieanlagen, inzwischen sind es über 200. Lieber Herr Vogt, in der Windbranche funktioniert es wie folgt: Es startet mit der Ausschreibung und jemand bekommt die Zuschläge. Wenn die Ausschreibungen alle unterzeichnet sind – das sind sie in dem Fall –, dann dürfen wir davon ausgehen, dass zwischen der Genehmigung und der Inbetriebnahme keine Hürden mehr stehen werden. Das heißt also: Es sieht wirklich gut aus. Ich stelle jetzt das, was ich eigentlich am Ende meiner Rede sagen wollte, direkt an den Anfang. Was sich die Landesregierung, mein Ministerium und das Umweltministerium gemeinsam überlegen, ist nur das eine. Das andere sind die Beschäftigten in den Behörden, in den Bezirksregierungen und vor Ort in den Kommunen, die an einem Strang ziehen und die Dinge jetzt genehmigen. Denn es ist verstanden worden, dass wir Windenergie benötigen. Dafür gilt ein besonderer Dank allen Beschäftigten, die im Sinne der Zukunftsfähigkeit Nordrhein-Westfalens mit am Strang der Landesregierung ziehen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Richtig ist, dass das ein Erfolg dieser Landesregierung ist. Richtig ist aber auch, dass dies bundesweit gesehen wird. Selbst Bundeskanzler Olaf Scholz hat mir bei unternehmer nrw gesagt, dass Nordrhein-Westfalen Leistungsträger ist, damit bei der Windenergie überhaupt etwas passiert. (Kirsten Stich [SPD]: Das hatten wir schon!) Landtag Man darf an der Stelle auch mal sagen, dass der Kanzler auch mal kluge Dinge in Bezug auf Nordrhein-Westfalen sagt. Was müssen wir als Landesregierung jetzt machen, damit der Ausbau der Windenergie weiter gut vorangeht? Wir als Landesregierung sind dafür verantwortlich, die Fläche dafür zur Verfügung zu stellen. Wir werden keine Windräder selber bauen, wir reißen auch keine Kraftwerke selber ab. Aber wir haben uns im engen Schulterschluss mit den sechs Planungsregionen dafür entschieden, dass wir sieben Jahre vor der bundesgesetzlich vorgeschriebenen Frist rechtssicher ausgewiesene Flächen für Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung stellen. Denn erstens gibt es ein Interesse und einen Run der Projektiererinnen und Projektierer, zweitens den dringenden Wunsch der Mittelständischen und der Industrie, günstig vor Ort Energie produzieren zu können, und drittens den besagten engen Austausch mit den Bezirksregierungen, dass bis Anfang 2025 mindestens 1,8 % der Landesfläche für Windkraft ausgewiesen werden. Was passiert bis dahin? Bis dahin werden die sechs Planungsregionen jeweils für sich entscheiden, wie sie die Fläche in den sechs Planungsregionen zur Verfügung stellen. Es ist gut, dass das nicht aus Düsseldorf vorgegeben wird. Wir haben uns auf einen ambitionierten Zeitplan miteinander verständigt. Nicht Mona Neubaur hat vorgegeben, bis wann es fertig sein soll, sondern wir haben gemeinsam mit den sechs Planungsregionen, mit den sechs Regierungspräsidentinnen und Regierungspräsidenten sowie zusammen mit dem Wirtschaftsministerium vereinbart, dass wir das ambitionierte zeitliche Ziel erreichen wollen. (Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]) Die Ausgestaltung passiert jetzt vor Ort. Vor Ort wird über den prozentualen Anteil der Landesfläche entschieden, der zur Verfügung gestellt wird. Ich sage Ihnen noch etwas. Richtig ist doch, dass wir den Regionen, die heute schon Vorreiter beim Ausbau der Windenergie sind – zum Beispiel das Münsterland mit über 1.000 Windenergieanlagen –, nicht „selber Schuld“ sagen, sondern anerkennen, dass bereits in Vorleistung getreten wurde. Wir vereinbaren erstmalig ein Verfahren – damit leisten wir Pionierarbeit in der Bundesrepublik –, in dem wir monitoren, ab wann Maschinen so lange in Betrieb sein werden, dass sie durch leistungsfähigere ersetzt werden können. Es wird im LEP verankert sein, dass dann neue Fläche ausgewiesen werden muss. Denn der Windenergieausbau ist nicht fertig. Der wird hoffentlich durch die technologische Entwicklung immer weitergehen. Unsere planerischen 22.09.2023 Instrumente legen wir so an, dass sie einer technologischen Entwicklung standhalten können. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Lieber Herr Brockes, Sie haben mich mit meinem Beitrag bei „Westpol“ zitiert. Sie haben recht: Ich kenne den Regionalplanentwurf aus Arnsberg nicht. (Dietmar Brockes [FDP]: Das glaube ich!) Soll ich Ihnen sagen, warum, lieber Herr Brockes? – Weil es noch gar keinen gibt. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Hei- terkeit von den GRÜNEN – Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Deswegen ist das, was im Antrag zur Aktuellen Stunde beschrieben wird, entweder Zeugnis davon, dass einem die Zusammenhänge mit Regional- und Landesplanung vielleicht einfach nicht so bekannt sind, wie es möglich wäre, oder es ist einfach nur der Versuch, unlauter Geländegewinne zu erzielen. In der Region Arnsberg wird im Regionalrat aktuell diskutiert, wie man den Flächenbeitrag organisiert. Es ist richtig, dass es eine Entscheidung des Regionalrats in Arnsberg sein wird, wie und wo diese Fläche zur Verfügung gestellt wird. Ich habe bei vielen Besuchen mit mittelständischen Unternehmen gesprochen, die alle gefragt haben – egal wo in Nordrhein-Westfalen –, ob ich ihnen ermöglichen könne, dass Windenergieanlagen direkte Energie für ihre Energiekosten erzeugen, da dies die günstigste Form sei. Mein Ministerium gewährleistet, dass dies Dank der Abschaffung der 1.000-Meter-Abstandsregel möglich sein wird. Dort, wo die Gemeinde Windenergie haben möchte, wird es Windenergie geben können. Das ist die Klarheit auf die viele Städte und Gemeinden gewartet haben. Das ist die Notwendigkeit, die die Wirtschaft und die Industrie an ihre Wirtschaftsministerin herantragen. Deswegen haben wir die 1.000-Meter-Abstandsregelung zu Recht als pauschales Hemmnis herausgenommen. Wir ermöglichen Windenergieanlagen in ganz Nordrhein-Westfalen. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Ministerin Neubaur. – Für die SPD-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Vogt.
Alexander Vogt SPD
Hört man den Rednerinnen und Rednern der regierungstragenden Fraktionen und der Landesregierung zu, so scheint bei so viel wolkiger Rhetorik alles super zu sein. Sie schieben aber die gesamte Verantwortung bzw. alles, was schwierig ist, in die Regionen. Das kennen wir auch Landtag von anderen Entscheidungen: Hier ist alles super; die Landesregierung ist toll; die Probleme sollen die Kommunen oder – wie in diesem Fall – die Regionen lösen. – So einfach ist das aber nicht, meine Damen und Herren. (Beifall von der SPD) Heute wurde die Verzögerung von einem Jahr kritisiert. Sie sagen, wie wichtig die Windkraft sei. Das wissen wir aber seit Jahren, denn das war auch schon zu unserer gemeinsamen Oppositionszeit klar. Gleichzeitig erklären Sie nicht, warum ein Jahr Regierungszeit vergangen ist und Anträge sowie Gesetzentwürfe abgelehnt wurden, die genau in diese Richtung gingen, die 1.000-Meter-Abstandsregelung abzuschaffen. Ich glaube, dass es innerhalb Ihrer Koalition einen Konflikt gibt, weil Sie sich bei diesem Thema gar nicht so einig sind. (Dr. Jan Heinisch [CDU]: Doch!) Sie erklären zwar immer, alles sei super, aber wenn man einmal genauer hinsieht, zeigt sich, dass dieses Jahr Verzögerung natürlich dazu geführt hat, dass vor Ort in großen Teilen nichts gemacht werden konnte. Es wurden der Ausbau von Windkraft und letztendlich der Klimaschutz verhindert und viele Projektentwickler verunsichert. Frau Ministerin, ich verstehe es nicht ganz. Bei uns kommen Mails an. Projektentwickler sprechen uns an und sagen, dass es ein Problem gibt. Sie tun hingegen so, als würde es das alles nicht geben. Ich weiß nicht, ob die Projektentwickler gar nicht mehr auf Sie zukommen. Uns sagen diese Projektentwickler aber, dass sie aufgrund der gesetzlichen Regelung und dieser Unklarheit ein Problem haben. Daher erwarten wir, dass Sie sich um diese Probleme kümmern und es einen schnelleren Ausbau gibt. Man kann natürlich darüber diskutieren, ob handwerkliche Fehler gemacht wurden. Ich denke aber, dass es nicht nur handwerkliche Fehler sind, die zu dieser Rechtsunsicherheit führen. Es scheint auch einen Konflikt zwischen Grünen und CDU zu geben und wiederum innerhalb der CDU einen Konflikt zum Beispiel zwischen Herrn Wüst und Herrn Merz. Die Grünen wollen hier – das haben wir gehört – mehr erneuerbare Energien, aber vor Ort dann doch lieber nicht. Die CDU will hier ein bisschen erneuerbare Energien, aber Herr Merz im Sauerland auf keinen Fall; der will lieber die Atomkraftwerke wieder anschalten. (Zuruf von Dr. Jan Heinisch [CDU]) Herr Wüst steht jetzt natürlich dazwischen. Im Endeffekt entscheidet er sich aber, wie man sehen kann, das ganze Jahr über lieber für Herrn Merz als für seinen grünen Koalitionspartner. (Beifall von der SPD) 22.09.2023 Das funktioniert so nicht, bzw. das führt im Ergebnis zu ratlosen Projektentwicklern und für uns alle zu weniger erneuerbaren Energien und weniger Klimaschutz. (Zuruf von Michael Röls-Leitmann [GRÜNE]) Frau Neubaur und Frau Brems, wenn man Ihnen zuhört, fragt man sich, wer von Ihnen es schafft, die Welt wolkiger zu malen. Man hat wirklich den Eindruck, es sei ein Wettbewerb, dass alles toll ist. (Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Blicken wir auf die wirtschaftliche Situation in Nordrhein-Westfalen. Ein wichtiger Bestandteil zur Stützung der nordrhein-westfälischen Wirtschaft ist der Ausbau der Erneuerbaren. Die dpa meldet jedoch soeben, dass die Wirtschaftsleistung in Nordrhein-Westfalen dramatisch eingebrochen sei. Davon haben wir von Ihnen, Frau Neubaur, gerade kein Wort gehört. (Beifall von der SPD) Wir können auch noch weitergehen und es konkret machen. In der Westfalenpost haben es heute vielleicht einige von Ihnen gelesen: 30 Millionen Euro weniger – Erlass des NRW-Umweltministeriums verhindert Investition in Brilon. 30 Millionen Euro sollten dort investiert werden. Laut diesem Pressebericht wird diese Summe aufgrund des Erlasses des nordrhein-westfälischen Umweltministers, der gerade noch neben Ihnen saß, aber nicht in Nordrhein-Westfalen, sondern in Bayern investiert. Das ist ein Problem für dieses Land. Das sagt viel aus und steht dem entgegen, was Sie uns allen hier die ganze Zeit so wolkig erzählen. (Beifall von der SPD) Die Debatte hat gezeigt, dass wir in der letzten Legislaturperiode gemeinsam mit den Grünen geliefert haben. Die SPD-Fraktion hat auch in dieser Legislaturperiode geliefert, aber das wurde ein Jahr lang von Ihnen ablehnt. Heute haben wir Ihnen die Möglichkeit gegeben, mehr Klarheit für diejenigen zu schaffen, die in Windenergie investieren wollen, und noch einmal die Sache in Brilon klarzustellen, dass also eine Firma lieber in Bayern als in Nordrhein-Westfalen investiert. – Vielen Dank, meine Damen und Herren. (Beifall von der SPD)
Rainer Schmeltzer
Danke sehr, Herr Kollege Vogt. – Für die CDU spricht jetzt der Abgeordnete Dr. Heinisch.
Dr. Jan Heinisch CDU
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich dachte eigentlich, dass wir über Abstände und Windenergieanlagen debattieren. Selbstverständlich können wir aber auch das Landtag Thema „Wirtschaftswachstum im Allgemeinen“ noch einmal in den Raum stellen. Wir wissen, welche Zahlen oder Dinge dazu führen, dass wir in Nordrhein-Westfalen besondere Probleme haben. Die haben wir hier auch schon diskutiert. Wir haben besonders energieintensive Unternehmen aus der Stahl- und aus der Chemiebranche. Wir haben hier in diesem Saal diskutiert, wer etwas für den Industriestrompreis tun könnte, und dass der wichtigste Beitrag des SPD-Bundeskanzlers darin bestand, den Industriestrompreis auf einem Empfang von unternehmer nrw pauschal abzutun. Sie sagen an dieser Stelle, Sie müssten es ihm jetzt wieder beibiegen. Dabei wünsche ich auch im Sinne der Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen viel Erfolg. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Schauen wir jetzt aber wieder auf das Thema, nämlich auf die Frage, wie es eigentlich mit der Windenergie aussieht. Da möchte ich an den Anfang eine klare Überschrift stellen: Hier in Nordrhein-Westfalen wird insbesondere durch die Zukunftskoalition nichts blockiert. Vielmehr können hier dank unseres Tuns, dank unserer Rechtsbedingungen, die wir hier schaffen, jeden Tag mehr Anlagen geplant, gebaut und genehmigt werden. (Beifall von der CDU) Das haben wir schon mehrfach anhand der Anträge und der Debatten rund um den 1.000-Meter-Abstand diskutiert. Wir haben in der Tat Ihren Gesetzentwurf abgelehnt, und zwar mit voller Überzeugung und mit Recht. Ich habe an diesem Redepult gesagt, dass man es einbetten muss. Der Windenergieausbau hängt nicht nur an der Frage eines 1.000-Meter-Abstandes. Ich hoffe, das haben Ihnen auch viele Investoren geschrieben. Windenergieanlagen sind komplexe Anlagen, die mit ganz vielen Rechtsregeln versehen, geplant und genehmigt werden müssen. Die 1.000-Meter-Abstandsregelung ist dabei ein Baustein, den wir abgeschafft haben. Ich habe auch bei einem Windenergiepaket gesagt, dass wir sehr wohl auf Geschwindigkeit setzen und, wenn Sie so wollen, vom Tretroller auf das Rennrad umsteigen. Aber der Unterschied zwischen uns und der SPD ist an dieser Stelle gewesen, dass wir dabei das Lenkrad festhalten. Wir wissen, dass wir eines tun: Wir steuern den Windenergieausbau. Und Steuerung heißt, dass man klar sagt: Hier werden Anlagen erlaubt, aber an einer anderen Stelle werden sie verhindert, nämlich dort, wo sie keinen Sinn machen oder keine Akzeptanz erfahren. Deswegen noch mal – das ist ganz wichtig –: Unser Handeln richtet sich an zwei Linien aus. Das eine ist Ambition. Wir wollen im Bereich der erneuerbaren Energien viel erreichen, übrigens nicht nur bei Windenergieanlagen. Die Ambition ist da. Das alles hilft aber nichts ohne Akzeptanz. Das Schlimmste, was 22.09.2023 uns passieren kann, ist, dass zwar alle Rechtsregeln passen, aber vor Ort die Anlagen durch Klageverfahren über Jahre und Jahre verhindert werden, weil sie in dieser Form nicht gewünscht sind. Ambition ist also wichtig, aber auch Akzeptanz bei den Bürgern ist wichtig, und es gibt sehr wohl Möglichkeiten, wie man diese Akzeptanz herstellen kann. Dazu gehören auch Abstände. Jetzt stellt sich folgende Frage: Ist es richtig – ich dachte immer, die FDP sei eine Freiheitspartei –, dass wir alles nur aus Düsseldorf von oben herab bestimmen, oder binden wir auch die Regionalräte ein? Das heißt, dass die Regionalplanungsebene an dieser Stelle aufgerufen ist, so zu planen, dass es vor Ort auch Akzeptanz erfährt. Das einzig Wichtige aus unserer Sicht ist, dass wir eine Vorgabe machen, ein Ziel vorgeben: Wir sagen, wie viel Fläche für Windenergie bereitgestellt werden muss. Und wenn sich ein Regionalrat dann entschließt – übrigens mit den Stimmen der SPD; das ist gerade schon gesagt worden und besonders interessant –, (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) dass in Anbetracht eines bestimmten Landstrichs, der vielleicht besonders vom Tourismus abhängig ist, einen bestimmten Abstand zu touristisch bedeutsamen Dingen einhalten zu wollen, dann ist das kein Problem, solange die Flächenziele erreicht werden. Darauf werden wir achten. Aber ich habe bisher nicht gehört, dass der Regionalrat in Arnsberg oder sonst wo sich diesen Flächenzielen nicht verpflichtet fühlen würde. Insofern ist es schon ein Stück weit unehrlich, im Regionalrat Dinge zu beschließen und hier so zu tun, als säßen in diesen Gremien nur sachfremde Verhinderer. (Beifall von der CDU) Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Abschluss: Die Zahlen sprechen für uns. Insofern bin ich schon ein wenig betroffen, wenn hier zwei- oder dreimal gesagt wird, hier werde nur wolkige Rhetorik in den Raum gestellt. Das Gegenteil ist der Fall. Mein Kollege Christian Untrieser hat gerade nichts anderes getan, als mit Statistiken zu erklären, dass der Windenergieausbau in Nordrhein-Westfalen läuft und immer mehr an Fahrt aufnimmt. Ich finde, dann gehört auch der Mut dazu, diese Statistiken ernst zu nehmen und nicht so zu tun, als sei das alles wolkige Rhetorik gewesen. (Beifall von der CDU) Wir haben erst in dieser Woche ein Bürgerenergiegesetz eingebracht, das ebenfalls für Akzeptanz sorgt, weil die Bürgerinnen und Bürger, die neben den Anlagen wohnen, dann auch endlich verbindlich an diesen Anlagen mitverdienen. Das freut nicht jeden Investor, aber die Investoren werden trotzdem Landtag kommen und es bauen, weil, wie gesagt, Ambition und Akzeptanz Hand in Hand gehen. Noch eines zur Frage der Ambition: Einer der größten Werte, die wir haben und einer Wirtschaft anbieten können, ist Sicherheit bzw. Rechtssicherheit. Jede Investition, die jemand tätigt – sei sie hoch oder niedrig –, wird immer aufgrund der Erwartung getätigt, dass die Investition nicht verloren geht und dass man damit Geld verdient. Wenn uns der Bund sagt, wir müssten für Windenergieanlagen bis 2032 Flächenziele erreichen, dann ist das aus Sicht des Bundes und anderer Bundesländer ein ambitioniertes Ziel. Aber wenn wir hier noch bis 2032 weiterdiskutieren, haben wir immer noch keine Sicherheit, wie wir steuern, wo gebaut werden kann und wo nicht. Daher haben wir uns das Ziel gesetzt, in diesem Bundesland 2025 Rechtssicherheit zu haben, damit jeder, der hier investieren will, weiß, wo er bauen darf und dass seine Investitionen in Nordrhein-Westfalen gut aufgehoben sind. Das ist das Handeln der Zukunftskoalition – ich wiederhole mich zum Abschluss – vor dem Hintergrund von Ambition und Akzeptanz. – Danke schön. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Heinisch. – Für die FDP-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Brockes.
Dietmar Brockes FDP
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Dr. Heinisch, Sie haben so schön gesagt, die Zahlen sprechen für sich. Diese Zahlen basieren – das habe ich Ihnen eben auch schon ins Stammbuch geschrieben – allerdings auf der jetzt noch geltenden 1.000-Meter-Regelung. Deswegen sage ich Ihnen auch: es ist gut und richtig, dass diese 1.000-Meter-Regelung von uns in der letzten Legislaturperiode landesweit eingeführt wurde, und diese gilt es zu erhalten, damit nicht wieder die Kleinstaaterei durchkommt. (Beifall von Marc Lürbke [FDP]) Was wollen Sie denn den Entwicklern und Projektierern sagen? Die müssen jetzt wieder in jeder einzelnen Region schauen, was dort gilt. Im „Westpol“-Bericht – ich hoffe, dass Sie sich den auch angeschaut haben – wird glasklar, wie viele Verfahren, wie viele Projekte jetzt aufgrund von Unsicherheit nicht mehr realisiert werden können. Das werden Sie leider in naher Zukunft auch an den Zahlen ablesen können, wenn wegen Ihrer neuen Regelung, die eben nicht für Rechtssicherheit sorgt, die Projekte nicht mehr umgesetzt werden. Frau Ministerin, ich finde es schon hochnotpeinlich. 22.09.2023 (Norwich Rüße [GRÜNE]: Wir Sie auch!) Der WDR war in der Lage, sich die Beschlussvorlage des Regionalrates zu besorgen. Ich war es auch. Sie stellen sich allerdings hier hin und sagen, dass Sie die immer noch nicht kennen. Da frage ich mich: Wie arbeiten Sie eigentlich? (Beifall von Marc Lürbke [FDP]) Das kann doch wohl nicht die Art und Weise sein, wie ein Ministerium vorgehen sollte, erst recht, da Sie noch vor drei Monaten die Dreistigkeit hatten, zu sagen, Sie ständen mit den Regionalplanungsbehörden in so einem engen Austausch. Das sehen wir hier. Das ist wirklich nur noch peinlich. (Beifall von Marc Lürbke [FDP]) Um es klar auf den Punkt zu bringen: Sie verzetteln sich total mit der Änderung der bisherigen Regelung, anstatt dafür zu sorgen, dass wir endlich zu schnelleren Genehmigungsverfahren kommen. Es dauert in diesem Land acht Jahre von den ersten Entwürfen bis zur Fertigstellung eines Windrads, zwei Jahre davon allein für die Genehmigung. Das ist zu lange. Wo ist denn endlich ein digitales Genehmigungsverfahren? (Beifall von Marc Lürbke [FDP]) Sie sind seit über einem Jahr an der Regierung; da hätten Sie das doch schon längst mal auf den Weg bringen können. Das bringt Beschleunigung, nicht die Maßnahmen, die Sie hier treffen. (Beifall von der FDP – Zurufe von den Grünen)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Brockes. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt der Abgeordnete Röls-Leitmann. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Ich würde mal den Digitalisierungsminister Pinkwart an- rufen oder ihm eine Mail schreiben!)
Michael Röls-Leitmann GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Nachdem Herr Brockes die Debatte noch einmal chaotisiert hat, möchte ich das Ganze einmal hintereinander bringen. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Zum Thema „Regionalplanentwurf“: Herr Brockes, ich glaube, dass bei Ihnen ein Missverständnis vorliegt, was ein Regionalplanentwurf eigentlich ist und was nicht. Vielleicht haben Sie ja die Möglichkeit, die Ministerin oder die entsprechende Fachabteilung anzusprechen und für Aufklärung zu sorgen. Dann müssten wir hier auch nicht dieses Hin und Her haben. Landtag Es gibt noch keinen Regionalplanentwurf. Deswegen kann die Ministerin auch keinen kennen. Es wäre obskur, wenn sie in einem Fernsehinterview etwas anderes behaupten würde. (Beifall von den GRÜNEN) Herr Vogt, als Vorbereitung für eine solche Debatte einen „Westpol“-Beitrag zu verwenden und ein wenig bei Google nach Artikeln zu suchen, bei denen „1.000 m“ im Titel stand, kann man machen, das wird aber meinen fachlichen Ansprüchen an solche Auseinandersetzungen nicht gerecht. (Beifall von den GRÜNEN – Zuruf von der SPD: Das ist unverschämt!) Ich finde es merkwürdig, dass Sie einzelne Regionalratsmitglieder aus Arnsberg hier namentlich herauspicken, während sich Ihre eigenen Parteifreunde bei diesem Prozess in Arnsberg immer genau gleich verhalten haben. (Alexander Vogt [SPD]: Ich habe aus dem WDR-Bericht zitiert!) Wir haben gemeinsam, dass wir in den Landtagsfraktionen eine andere Einschätzung zu dieser Fragestellung haben als unsere Parteikolleginnen und -kollegen in den Regionalratsfraktionen in Arnsberg. (Zuruf von der FDP: Ach!) Aber mein Verständnis, wie man in einer solchen Situation weiterkommt, ist nicht, die Akteure der anderen Fraktionen namentlich herauszupicken und sie an den Pranger zu stellen, sondern das Gespräch zu suchen, in die Diskussion um die besten Lösungen zu gehen und vielleicht einmal mit diesem Mythos aufzuräumen, wir würden die Verantwortung gegen deren Willen in die Regionen abschieben. (Christian Dahm [SPD]: Ist ja so!) Reden Sie doch mal mit den Verantwortungsträgerinnen und -trägern in den Regionalräten. Das ist doch deren Selbstverständnis; das ist doch deren Ebene. Die wollen da mitgestalten und es konkret organisieren. Die sehen sich selbst auch in der Verantwortung, es zum Gelingen zu bringen. Vielleicht ist man nicht immer in allen Punkten einer Meinung, vielleicht sind die Gegebenheiten in den Regionen unterschiedlich, aber ich finde, sie mit in die Verantwortung zu nehmen, ist kein Abschieben von Verantwortung, sondern das Ernstnehmen der wichtigen politischen Arbeit in diesen Regionalräten. Den Windenergieausbau kann man eben nur gemeinsam hinkriegen. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Das führt manchmal auch zu Meinungsverschiedenheiten. Aber gegenseitig übereinander herzuziehen und nicht miteinander in die Diskussion zu gehen, ist 22.09.2023 nicht die Art und Weise, wie wir damit umgehen wollen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Wenn man nicht genug zum eigentlichen Thema dieser Aktuellen Stunde beizutragen hat, dann haut man einfach auch noch mal eine dpa-Meldung zu einem ganz anderen Thema raus und kritisiert die Ministerin dafür, dass sie nichts zur konjunkturellen Lage gesagt habe. Das war nicht Thema der beantragten Aktuellen Stunde. Deswegen ist meine Erwartungshaltung auch nicht, dass sich die Ministerin hier an diesem Redepult dazu äußert. Wenn Sie es nicht schaffen, die Zeit zu füllen, weil das Thema an der Stelle auch nicht so viel hergibt, da die Sachlage eigentlich relativ klar ist, sobald man es einmal sortiert hat, dann ist es auch vollkommen legitim zu sagen: Wir haben es besprochen, und jetzt können wir in der Tagesordnung weitermachen. Dabei möchte ich es nun belassen. Ansonsten wünsche ich mir mehr miteinander und weniger Anprangerei in dieser Debatte. Ich fände es schön, wenn wir das gemeinsam hinkriegen würden. – Herzlichen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Röls-Leitmann. – Für die Fraktion der AfD spricht jetzt der Abgeordnete Schalley.
Zacharias Schalley AfD
Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Wissen Sie, was ein Nimby ist? „Nimby“ ist ein Akronym aus dem Englischen und steht für die Geisteshaltung „Not in my backyard“. (Zurufe von der CDU: Ah!) Im Deutschen kennt man das Phänomen als das Sankt-Florian-Prinzip: „Heiliger Sankt Florian, verschon’ mein Haus, zünd and’re an.“ Diese Geisteshaltung ist besonders bei den Damen und Herren der dunkelgrünen Regierungskoalition verbreitet. Sowohl die Grünen im Regionalrat Arnsberg als auch die CDU im Kreis Paderborn haben auf lokaler Ebene bekundet, dass man von der Abschaffung der Abstandsregeln für Windkraftanlagen nichts wissen will, auch wenn die höheren Damen und Herren im Landtag dies gerne hätten. Insbesondere die Christdemokraten auf lokaler Ebene scheinen sich hier auf das alte christliche Prinzip der Nächstenliebe zu berufen, denn die betroffenen Anwohner vor Ort sind vom Fall der Abstandsregelung nicht begeistert. So sind sich die CDU-Lokalpolitiker vor allen Dingen selbst die Nächsten und schielen auf ihre eigene Wiederwahl, auch wenn die Herren Hoppe-Biermeyer, Goeken und Co auf Landtag höherer Ebene für die Abschaffung der Abstandsregelung waren. Bei den Grünen wiederum gehört das Sankt-Florian-Prinzip zur DNS der Partei. Die Folgen der eigenen Politik will und muss man nicht ausbaden. Die Grünen sind reich genug, dass ihnen die Inflation nichts ausmacht. Die Grünen wohnen nicht in den Stadtteilen, in denen die nächste Flüchtlingsunterkunft gebaut wird. Die Grünen sind nicht in den Branchen tätig, die von ihrer Politik in den Ruin getrieben werden. Und die Grünen wohnen auch nicht da, wo die Windindustrieanlagen quasi im eigenen Garten gebaut werden. Aus den Rotweingürteln und Universitätsstädten lässt sich leicht der Wertverlust für die Immobilien des tumben Landvolkes fordern, vor allem wenn man selbst die Fördermittel für die Solaranlage auf dem Dach kassiert hat. (Beifall von der AfD) So fordern Grüne und die begrünte CDU im fernen Düsseldorf den totalen Ausbau der Windkraftanlagen, wohl wissend, dass in ihrem eigenen Hinterhof niemals eine solche Windindustrieanlage entstehen und notfalls von den lokalen Parteifreunden vor Ort verhindert wird. Beim Thema „Abstandsregelung“ tritt noch ein weiterer Teil der DNS der vermeintlichen Ökopartei zu Tage: die Scheinheiligkeit. Der Abstand von Windindustrieanlagen zu Naturschutzgebieten ist jetzt ein lästiger Hemmschuh, der bei der Verspargelung der Landschaft nur noch stört. Je weiter entfernt die Windenergienutzung von den Siedlungsgebieten stattfinden muss, desto mehr wird sie in die Natur gedrängt. Die Grünen stehen also vor der Quadratur des Kreises. Man will zwar die Windindustrie ausbauen, aber das alte Kernthema des Naturschutzes darf nicht hintenüberfallen. Die plutokratische Lösung: Ausgleichszahlungen statt tatsächlichen Schutzes oder Kompensation der Fläche. Das hilft zwar nicht der Natur, aber beruhigt in Form von modernem Ablasshandel das grüne Gewissen. So weiß – frei nach der Grünen Katrin Göring-Eckardt – jede Biene, jeder Schmetterling und jeder Vogel in diesem Land, dass es die Grünen waren, die ihren Lebensraum durch Windindustrieanlagen zerstört haben. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Rainer Schmeltzer
Danke sehr, Herr Abgeordneter Schalley. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit sind wir am Schluss der Aussprache, und ich schließe die Aktuelle Stunde. Wir kommen zu: 22.09.2023 3 Ehrenamt braucht Wertschätzung – Zuwendungsrecht für zivilgesellschaftliche Akteure in Nordrhein-Westfalen vereinfachen und modernisieren Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/5847 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion der CDU der Kollegin Gebauer das Wort.
Katharina Gebauer CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie der Antragstitel schon beschreibt: Ehrenamt braucht Wertschätzung – Wertschätzung, die wir als Parlament, die wir als Land den engagierten Menschen entgegenbringen möchten. Dafür setzen wir uns ein. Es freut mich, dass wir gemeinsam nun bereits den zweiten Antrag innerhalb von vier Wochen zum Abbau von bürokratischen Hürden im zivilgesellschaftlichen Engagement hier im Parlament diskutieren und abstimmen, verbunden mit dem Ziel, den Engagierten unseren Respekt und unsere Wertschätzung entgegenzubringen. Die Vielfalt der ehrenamtlichen Tätigkeiten in Nordrhein-Westfalen ist von unschätzbarem Wert. Von der Arbeit in sozialen Projekten bis hin zur politischen Bildung und zum bürgerschaftlichen Engagement: Dieser Einsatz hat einen enormen Einfluss auf den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Vereine, Organisationen und Institutionen sind häufig auf die finanzielle Unterstützung von staatlicher Seite angewiesen. Das Zuwendungsrecht ist die Grundlage für die Vergabe von öffentlichen Geldern an nichtstaatliche Organisationen und definiert die Bedingungen sowie die Höhe und den Zweck der Zuwendungen. Das ist wichtig, um eine ordnungs- und zweckgemäße Verwendung, aber auch die Interessen der Zuwendungsempfänger sicherzustellen. Zugleich sind die bürokratischen Hürden gerade für kleinere Vereine und Initiativen zu hoch. Sie schildern, dass die Anforderungen zu unübersichtlich und komplex seien. Die Verwaltungsaufwände seien zu hoch und bänden Ressourcen, die an anderer Stelle benötigt würden. Der enorme zeitliche Aufwand für die Beantragung sowie eine Überforderung durch die Regularien machen es zum Teil unmöglich, geplante Projekte umzusetzen. Es kann nicht unser Anspruch sein, dass Projekte und Initiativen von Vereinen nicht umgesetzt werden, weil der administrative und zeitliche Aufwand zu hoch ist. Wir müssen gemeinsam daran arbeiten, die Arbeit für die Ehrenamtlichen zu vereinfachen und ihnen mehr Zeit für ihr eigentliches Landtag Engagement zurückzugeben, anstatt sie mit einer Flut von Akten alleinzulassen. Die aktuelle Regelung erschwert gerade kleinen und neugegründeten Initiativen und Vereinen den Zugang zu Zuwendungen. Es sollte unser Ziel sein, gerade sie zu unterstützen. Schließlich können wir hier in Nordrhein-Westfalen stolz auf den Ideenreichtum, die Gründungsmentalität und das Engagement unserer Bürgerinnen und Bürger sein. Die Zukunftskoalition hat sich daher zum Ziel gesetzt, das Zuwendungsrecht zu vereinfachen. Wir wollen es effektiver, nutzerfreundlicher und partnerschaftlicher gestalten, um die Ehrenamtlichen in ihrer Arbeit zu stärken und ihnen das verdiente Vertrauen und Wertschätzung entgegenzubringen. Uns ist es wichtig, dass wir gemeinsam daran arbeiten, das Zuwendungsrecht anzupassen, auf Augenhöhe mit allen relevanten Akteuren. Daher werden wir gemeinsam mit den Fördernehmern und -gebern sowie Fachleuten ein Konzept zur Modernisierung und Entbürokratisierung der Zuwendungspraxis erarbeiten und umsetzen. Ehrenamt braucht Wertschätzung. Daher werden wir uns auf Bundesebene für die Verbesserung der Rahmenbedingungen für gemeinschaftliches Engagement einsetzen. Das wollen wir im Besonderen durch die Berücksichtigung von Rentenpunkten deutlich machen. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, allen Engagierten in unserem Land meinen Dank auszusprechen. Durch ihr Engagement stärken sie den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das Funktionieren unserer Demokratie. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) An dieser Stelle werbe ich für die Zustimmung zu unserem Antrag als Zeichen der Wertschätzung für das Ehrenamt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht nun der Abgeordnetenkollege Simon Rock.
Simon Rock GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bereits im letzten Plenum haben wir über einen Antrag zum Ehrenamt diskutiert. Damals ging es um steuerliche Erleichterungen, die wir als regierungstragende Koalition planen. Heute sprechen wir über das Zuwendungsrecht. Ich möchte noch einmal die Bedeutung des Ehrenamtes und der vielen Menschen betonen, die sich unentgeltlich für die Belange unserer Gesellschaft einsetzen. Trotz des großen Engagements bedarf es 22.09.2023 in vielen Fällen auch noch Hilfe vom Staat, nicht zuletzt Hilfe finanzieller Art. Dennoch ist es oft eine Herausforderung, diese Unterstützung in der Praxis auch zu erhalten. Das Zuwendungsrecht für den Non-Profit-Bereich ist häufig zu komplex und bürokratisch. Das führt im schlimmsten Fall dazu, dass potenzielle Fördermittelnehmer den Aufwand scheuen, einen Förderantrag auch zu stellen. Sie werden so de facto von der Förderung ausgeschlossen. In jedem Fall verursacht es bürokratischen Aufwand, der häufig unnötig ist. Vielfach wurde hier und da am Zuwendungsrecht etwas verändert. Nun möchten wir es jedoch ganzheitlich analysieren und gemeinsam überlegen, welche weiteren Anpassungen notwendig und möglich sind, um Ehrenamtler gezielt zu entlasten, denn – und da müssen wir uns ehrlich machen – Bürokratieabbau ist vielfach sehr mühselige und kleinteilige Detailarbeit. Einfache und schnelle Lösungen gibt es hier nicht, und Schnellschüsse bringen uns auch nicht weiter. Dann besteht eher die Gefahr, dass wir das Problem verschlimmbessern. Wir müssen uns im Gegenteil sehr vieles sehr genau anschauen, um zielgenau die Normen herauszufinden, die in der Praxis wenig bringen außer unnötiger Arbeit für die vielen Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler. Ich verschone Sie deshalb an dieser Stelle mit langatmigen Detailausführungen zu den umfangreichen Verwaltungsvorschriften der Landeshaushaltsordnung sowie den Vorschriften der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung mit der klangvollen Abkürzung ANBest-P. Klar ist, dass großzügige Bagatellgrenzen, vermehrte Pauschalierung einzelner Ansätze und vereinfachte Mitteilungspflichten mögliche Bausteine für eine Vereinfachung des Zuwendungsrechts sein können. Denn es ist nicht gerechtfertigt, dass kleine Vereine mit geringen Fördersummen gleich hohe bürokratische Auflagen erfüllen müssen wie die teilweise mit Millionenbeträgen geförderten Projekte an Universitäten und Hochschulen. Die Akteure der Zivilgesellschaft haben bereits Vorarbeit geleistet, indem sie ein Impulspapier mit wichtigen Vorschlägen zu Vereinfachungsmaßnahmen des Zuwendungsrechts verfasst haben. Auf dieser Grundlage wird die Landesregierung Gespräche mit den Fördernehmern führen, um die erforderlichen Schritte zu erörtern und Möglichkeiten zur Vereinfachung des Zuwendungsrechts nicht nur zu prüfen, sondern auch umzusetzen. Damit stärken wir den gemeinnützigen Sektor, und damit stärken wir die vielen Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler in unserem Land. Denn sie sollen sich weniger mit bürokratischen Hürden herumquälen müssen, sondern – das ist entscheidend – mehr Zeit Landtag für die eigentliche ehrenamtliche Arbeit haben. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun Abgeordnetenkollegin Frau Carolin Kirsch das Wort.
Carolin Kirsch SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bedanke mich für den vorliegenden Antrag der regierungstragenden Fraktionen zur Modernisierung der zuwendungsrechtlichen Regelungen für den sogenannten Dritten Sektor. Ich hoffe sehr, dass es sich nicht nur um eine Absichtserklärung handelt, sondern die Koalition dieses Thema wirklich kurzfristig angehen möchte. Die Diskussion ist nicht neu. Bereits vor fünf Jahren wurden sehr konkrete Vorschläge zur Verbesserung gemacht, wie auch in dem Antrag erwähnt wurde. Der Antrag selbst bleibt inhaltlich leider vage, obwohl wir genau wissen, in welche Richtung es gehen sollte. Schon 2014 wurden durch das Kulturfördergesetz wichtige Impulse gegeben. 2017 hatte die seinerzeitige schwarz-gelbe Koalition bereits eine Vereinfachung des Zuwendungsrechts versprochen. Worum geht es? Die Zuwendungsempfänger brauchen mehr Planungssicherheit, die zum Teil über die Jährlichkeit des Haushalts hinausgehen muss. Dies wäre zum Beispiel mit der stärkeren Nutzung von Verpflichtungsermächtigungen möglich. Längere Laufzeiten würden zudem zu einer deutlichen Entlastung der Zuwendungsempfänger, aber auch der Bewilligungsbehörden führen. Selbstbewirtschaftung und Übertragbarkeit sind weitere wichtige Stichworte. Auch die Anpassung der vergaberechtlichen Anforderungen, eine Festbetragsfinanzierung als Regelfinanzierungsart und eine stärkere Pauschalierung bei kleinen Förderbetrieben sind sehr sinnvoll. Eines ist klar: Viele dieser Vereinfachungen sind bereits jetzt im Rahmen der bestehenden rechtlichen Regelungen des § 44 LHO und der Allgemeinen Nebenbestimmungen möglich und könnten entsprechend in Förderrichtlinien umgesetzt werden. Es geht hier also auch darum, die aktuellen administrativen Prozesse und Regelungen in der Förderpraxis kritisch zu prüfen, zu verbessern und vor allem eine einheitliche Handhabung sicherzustellen. Das müssen wir jetzt endlich angehen. Wenn ich mit Betroffenen spreche, wird deutlich, dass der große Aufwand bei der Antragstellung und die kurzen Projektfristen Hauptkritikpunkte sind, und dies angesichts der knappen Ressourcen, die 22.09.2023 gerade ehrenamtlich arbeitende Zuwendungsempfänger besonders betreffen. Da ich selbst sowohl auf der Seite der Zuwendungsempfänger als auch auf der Seite der Zuwendungsgeber auf verschiedenen Ebenen Förderprogramme betreut habe, weiß ich, dass hier schon ein sehr großes Potenzial zur Vereinfachung und Entlastung liegt, und das nicht nur für das Ehrenamt, sondern für alle Zuwendungsempfänger. Wir müssen wegkommen von kurzfristiger „Projekteritis“ hin zu mehr struktureller Förderung. Da hätte die Koalition uns an ihrer Seite. (Beifall von der SPD) Meine Fraktion wird dem Antrag zustimmen. Etwas enttäuscht sind wir, dass dieser Antrag nicht an den zuständigen Ausschuss überwiesen wird. Wir hätten ein Expertengespräch oder eine Anhörung im Ausschuss begrüßt und damit die Möglichkeit gehabt, den Antrag noch deutlich zu konkretisieren. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP hat nun der Kollege Herr Wedel das Wort.
Dirk Wedel FDP
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Unser Land wird bereichert durch bürgerschaftliches Engagement in ganz unterschiedlichen Bereichen: von politischer, ökologischer und kultureller Bildung bis hin zum Sport und zum Sozialen. Ein großer Teil dieser Arbeit wird von Non-Profit-Organisationen, dem sogenannten Dritten Sektor, erbracht, der weder direkt in öffentlicher Trägerschaft noch gewinnorientiert arbeitet. Er leistet dadurch eine relevante gemeinnützige Arbeit, die der Staat selbst nicht in diesem Ausmaß leisten könnte. Er trägt in den jeweiligen Bereichen beispielsweise dazu bei, unsere Demokratie, das Gemeinwesen, das Kulturleben oder den Breiten- und Leistungssport zu stärken. Die Träger dieser Leistungen sind vielfach stark von öffentlichen Fördermitteln abhängig und haben entsprechend viele Berührungspunkte mit dem Zuwendungsrecht und bürokratischen Hürden. Den Wunsch, Bürokratie abzubauen, können wir Freie Demokraten immer gut nachvollziehen. Wenn mehr Aufwand für die Akquise von Fördermitteln erbracht werden muss als für die eigentliche Tätigkeit zur Verfügung steht, läuft schlicht etwas falsch. (Beifall von der FDP) Gleichzeitig ist für uns aber auch klar, dass überall da kluge Regeln gelten müssen, wo Steuergeld Landtag fließt. Der verantwortungsvolle, effiziente und zielgerichtete Umgang mit öffentlichen Mitteln muss auch dann sichergestellt werden, wenn diese Mittel an eine Non-Profit-Organisation ausgezahlt werden. Das Prinzip der Wirtschaftlichkeit muss gelten, und zwar überall. Deshalb haben wir in der letzten Wahlperiode im Jahr 2018 gemeinsam mit der Union den Antrag Drucksache 17/4302 vorgelegt, der diese beiden Ziele berücksichtigt und Impulse für eine effektive Entbürokratisierung des Zuwendungsrechts gegeben hat. Wir freuen uns, dass CDU und Grüne offensichtlich so große Fans dieser Initiative sind, dass sie gleich ganz Absätze, teils wortgleich, teils sinngemäß, aus dem damaligen Antrag abgeschrieben haben. Wir befürworten diese aufgegriffenen Teile Ihres Antrags natürlich auch heute noch, beispielsweise die Erarbeitung konkreter Vorschläge zur Verschlankung des Zuwendungsrechts unter Einbeziehung aller relevanten Akteure. Was uns weniger freut, sind die Änderungen in Ihrem Antrag im Vergleich zu damals. Wo wir mit der Kulturförderung einen konkreten Pilotbereich für die angestrebte Rechtsmodernisierung vorgeschlagen hatten, bleibt Ihr Antrag allgemein, als seien die Förderbedingungen für den Bildungsträger, das Kindertheater oder den Sportverein einfach exakt dieselben. Auch an anderer Stelle verblüfft der Antrag. So fordern Sie in der Ausgangslage, sich beim Bund für verbesserte Rahmenbedingungen für zivilgesellschaftliche Akteure einzusetzen. Anschließend bringen Sie als einzigen konkreten Vorschlag die eigenwillige Idee, mitten in der demografischen Krise des gesetzlichen Rentensystems neue und nicht gegenfinanzierte Rentenpunkte zu verteilen. Man darf froh sein, dass Sie darauf verzichtet haben, diese Forderung tatsächlich in die Beschlussfassung zu schreiben. Warum Sie aber erst etwas fordern, was Sie dann nicht beschließen wollen, bleibt Ihr Geheimnis. An anderer Stelle ist zumindest eine gesunde Skepsis angebracht. Wenn Sie davon sprechen – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –, die „Rahmenbedingungen […] in Bezug auf die Anerkennung von Organisationen als gemeinnützig“ verbessern zu wollen, dann stellen Sie eine Herabsetzung der Hürden für die Gemeinnützigkeit ins Schaufenster. Statt gezielte Förderung für die wichtigen Träger des Dritten Sektors in den Mittelpunkt zu stellen und die eigene Verantwortung als Land wahrzunehmen, versprechen Sie Steuerbegünstigungen mit der Gießkanne und schicken die Rechnung nach Berlin. Besonders bemerkenswert ist: Sie kürzen im Haushaltsentwurf für das Jahr 2024, wie bereits mit dem Haushalt 2023, die Mittel für die Förderung bürgerschaftlichen Engagements. 22.09.2023 Meine Damen und Herren von CDU und Grünen, Ihr Antrag ist mit dem Begriff „Wertschätzung“ überschrieben. Diese Wertschätzung für zivilgesellschaftliches Engagement und im Übrigen auch für die Steuerzahler in unserem Land teilen wir. Beide haben von diesem Landtag mehr verdient als einen Antrag, der neben längst beschlossenen Anliegen nur warme Worte, eine Sammlung unausgegorener Einfälle und den Verweis auf den Bund zu bieten hat. Deswegen lehnen wir den Antrag ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD hat nun der Abgeordnete Herr Keith das Wort.
Andreas Keith AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zum zweiten Mal in direkter Folge servieren uns die regierungstragenden Fraktionen einen Antrag mit dem Titel „Ehrenamt braucht Wertschätzung“. War Ihr letzter Antrag schon ein schlechter Witz auf Kosten aller Ehrenamtler in unserem Land – Menschen, die Jugendliche trainieren, Angehörige pflegen, Bedürftige speisen und im Schuldienst aushelfen, kurz: Menschen, die immer mehr staatliche Aufgaben übernehmen, während Sie Rekordsteuereinnahmen für Massenzuwanderung, Klimavoodoo und Diversity-Management verprassen –, ist dieser Antrag sogar noch dreister. Das Zuwendungsrecht soll unbürokratischer werden, fordern Sie. Aber für wen? Für den ehrenamtlichen Kursleiter, der Kindern das Schwimmen beibringt? Für den freiwilligen Betreuer, der im Jugendzentrum sinnvolle Aktionen organisiert? Das ist leider gänzlich unklar. Sie beziehen sich auf – ich zitiere – „engagierte Akteure der Zivilgesellschaft“. Aha! Diese engagierten Akteure, so schreiben Sie, leisten – Zitat – „einen wesentlichen Beitrag zum sozialen Zusammenhalt und zum Funktionieren unserer Demokratie“. So, so. Das Spektrum dieser Akteure reiche – ich zitiere erneut – „bis hin zu Aktivitäten in der politischen Bildung“. Stopp, Achtung! Genau ab hier sollte man ganz genau aufpassen und lesen. Um wen geht es denn hier eigentlich? Wenn Grüne von zivilgesellschaftlichen Akteuren sprechen, dann meinen sie auch Stiftungen wie die Amadeu Antonio Stiftung, deren Vorsitzende acht Jahre lang bei der Stasi spitzelte. Sie meinen Vereine wie PRO ASYL, und sie meinen Gesellschaften wie CORRECTIV. Kurz: Sie meinen ihr eigenes außerparlamentarisches Vorfeld. Ja, in ihrer Sprache ist „Zivilgesellschaft“ ein linker Kampfbegriff, der gerade nicht alle einschließt, Landtag sondern viele Menschen ausschließt: Lebensschützer, Impfskeptiker, Friedensaktivisten, AfD-Wähler und was sie sonst noch alles in ihren Köpfen haben. (Beifall von der AfD) „Zivilgesellschaft“ ist viel zu oft Chiffre für Vereine und andere Organisationen, die linksgrüne Politik in die Breite tragen sollen. Wirkliches politisches, neutrales Ehrenamt lassen Sie seit Jahren am ausgestreckten Arm verhungern. So hat Bundesfinanzminister Christian Lindner, also die Ampel und damit auch die Grünen, dem Sport gerade erst 30 Millionen Euro entzogen und alles zusammengestrichen. Auch für Friedensinitiativen, das Tierwohl, das Technische Hilfswerk und unzählige weitere Posten wird kommendes Jahr teils deutlich weniger Geld zur Verfügung stehen. Am meisten betroffen sind aber die Freiwilligendienste. Ihnen will Lindner das Budget um mehr als ein Drittel stutzen. Das bedroht jede vierte Stelle in diesem Bereich. Ich zitiere die Diakonie Deutschland: „Wer hier spart, nimmt der Jugend nicht nur eine wichtige Orientierungsperspektive, sondern gefährdet auch die Zukunft unserer sozialen Infrastruktur.“ Ein weiteres Zitat von Martin Schulze, Geschäftsführer der Evangelischen Freiwilligendienste. Er sagt: „Wir werden wahrscheinlich um die 30.000 Stellen von 100.000 in Zukunft nicht besetzen können.“ Auch bei uns in NRW laufen die Sportvereine längst Sturm und beklagen die zahlreichen Kürzungen wie etwa beim Tarif, der zuletzt 2018 erhöht wurde. Damit widerspricht die Landesregierung ihrer eigenen Zielvereinbarung, die sie erst im Februar mit dem Landessportbund abgeschlossen hat. Mit den pauschalen Kürzungen zahlreicher Förderpositionen im organisierten Sport legt Ihre sogenannte Zukunftskoalition die Axt an den Breitensport und das Ehrenamt. Mit dieser Politik riskieren Sie, dass viele Ehrenamtler, die den Breitensport erst möglich machen, das Handtuch werfen. Dabei läuft in diesem Land ohne das Ehrenamt kaum noch etwas. Ob Trainer, Tafel oder THW, die Ehrenamtler halten, wie die 15 Millionen Nettosteuerzahler, den Laden am Laufen – noch. Grundsätzlich ist die geplante Vereinfachung des Zuwendungsrechts für das Ehrenamt an sich nicht verkehrt. Natürlich ist das Zuwendungsrecht an vielen Stellen zu bürokratisch und kostet die Ehrenamtler viel Mühe und Zeit. Doch es ist eine Sache, Ehrenamtler uneigennützig zu unterstützen; eine andere ist es, sie dafür zu missbrauchen, auf Staatskosten ideologische Partnerorganisationen in Stellung zu bringen. 22.09.2023 Nichtsdestotrotz werden wir uns bei diesem Antrag in der Hoffnung, dass dadurch auch die unpolitischen Ehrenamtler wenigstens etwas entlastet werden, enthalten. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Berivan Aymaz
Für die Landesregierung spricht nun Minister Dr. Optendrenk.
Dr. Marcus Optendrenk
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind uns darüber einig: Das Ehrenamt ist das tragende Fundament unserer Gesellschaft. Deshalb ist Wertschätzung für dieses Ehrenamt eine Herzensangelegenheit der Landesregierung und der sie tragenden Koalitionsfraktionen und auch, wie ich der Debatte entnommen habe, aller anderen. In Nordrhein-Westfalen sind es 18 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner, die darauf vertrauen und daran beteiligt sind, sich ehrenamtlich zu engagieren – als Jugendtrainer, in Pfadfindergruppen, als Lesepaten, in Umweltschutzgruppen, in Bürgerstiftungen, um nur einige wenige Beispiele für das ehrenamtliche Engagement zu nennen. Ihnen gebührt Wertschätzung und Respekt, aber auch Unterstützung in der Hinsicht, dass wir ihnen die Arbeit möglichst nicht noch durch mehr Bürokratie erschweren. Das Zuwendungsrecht ist in Deutschland besonders komplex und verursacht einen hohen Bürokratieaufwand. Wir wollen es immer richtig machen in Deutschland. Wir wollen es ganz genau machen. Wir wollen es besonders gut machen. Wenn wir das Zuwendungsrecht genauso regeln, dann wird es sehr kompliziert. Deshalb muss das Zuwendungsrecht gerade für diejenigen, die sich im Ehrenamt engagieren, dringend modernisiert, es muss entbürokratisiert werden. Darauf haben sich die regierungstragenden Fraktionen bereits im Koalitionsvertrag geeinigt. Das ist ein Schwerpunkt, den wir auch in der Regierung setzen. Wir wollen über Digitalisierungsmöglichkeiten Förderverfahren vereinfachen. Das ressortübergreifende Projekt „foerderplan.web“ steht als digitale Förderplattform dafür bereit. Wir leben im 21. Jahrhundert. Da braucht es, hoffentlich bald, keine Förderanträge mehr auf Papier, die später bei den Fördergebern dann digital verarbeitet werden. Medienbruch nennt man so etwas. Ziel ist es, den Fördergebern mehr Flexibilität zu ermöglichen, das Förderverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen und damit allen Förderempfängerinnen und -empfängern zu besseren Rahmenbedingungen zu verhelfen. Wir stehen dabei in engem Austausch mit anderen öffentlichen Fördergebern, aber auch vielen Fördernehmern. Auf Bundesebene werden wir uns für beste Landtag Rahmenbedingungen, zum Beispiel eine verbesserte Anerkennung von Organisationen als gemeinnützig, und für die Berücksichtigung des ehrenamtlichen Engagements auch bei der Berechnung von Rentenpunkten einsetzen. Aus Sicht der Landesregierung sollte die angestrebte Entbürokratisierung jedoch ein grundsätzliches Ziel sein und sich auf alle potenziellen Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger erstrecken. Mit der Vereinfachung des Zuwendungsrechts stärken wir das Fundament unserer Gesellschaft. Dazu gehört ganz entscheidend auch das Ehrenamt. Deshalb unterstützen wir diesen Antrag. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Somit sind wir am Schluss der Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellenden Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben direkte Abstimmung beantragt. Wir stimmen also über den Inhalt des vorliegenden Antrags Drucksache 18/5847 ab. Ich frage: Wer stimmt dem Antrag zu? – Das sind die Fraktionen der CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das ist die Fraktion der FDP. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist der Antrag Drucksache 18/5847 angenommen. Wir kommen zu: 4 Kita-Helfer und Sprach-Kitas sichern. Angebot der Opposition annehmen und kurzfristig erste Teile der Kibiz-Revision umsetzen. Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP Drucksache 18/5856 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/6017 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Fraktion der SPD Herrn Dr. Maelzer das Wort.
Dr. Dennis Maelzer SPD
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich darf jetzt seit 13 Jahren diesem Landtag angehören. Noch nie in dieser Zeit war die Lage der Kitas im Land so dramatisch, wie sie heute ist. Die Beschäftigten sind ausgebrannt. Wegen Krankheitswellen stehen Eltern und Kinder immer wieder vor verschlossenen Kita-Türen. Und die Kita-Träger wissen mittlerweile nicht mehr, 22.09.2023 wie sie das Personal bezahlen sollen. Manche stehen sogar vor der Insolvenz. Liebe Ministerin Josefine Paul, ich glaube, Sie haben in dieser Woche tatsächlich auf einen Befreiungsschlag gehofft. Aber das ist erkennbar nicht geschehen. Wenn man bei Ihren vollmundig angekündigten Entlastungen näher hinschaut, dann merkt man, sie fallen in sich zusammen wie das Soufflé einer überforderten Küchenchefin. (Beifall von der SPD und der FDP) Am Ende servieren Sie unseren Kitas nicht mehr als ein Linsengericht. Dreist war vor allen Dingen, wie Sie die Anhebung der Kindpauschalen auf 10 % gegenüber 6 % im Haushaltsentwurf als Ihren Erfolg verkaufen wollten. Die Wahrheit ist: Sie haben sich bei der Aufstellung des Haushaltes völlig verkalkuliert. Sie müssen die Kindpauschalen ab August 2024 in dieser Größenordnung anheben, weil Ihnen das Gesetz es vorschreibt. (Beifall von der SPD und der FDP) Ich weiß wirklich nicht, was peinlicher ist, dass Sie sich im Haushalt so massiv verrechnet haben oder dass Sie anschließend die zwangsläufige Anpassung auch noch als Wohltat für unsere Kitas verkaufen wollten. Was ich aber weiß: Es ist keine Leistung, wenn sich eine Ministerin an Recht und Gesetz hält. Das ist in einer Demokratie das absolute Minimum, das man erwarten kann. (Beifall von der SPD und der FDP) Es ist auch keine Entlastung, weil die Kitas das Geld im kommenden Jahr brauchen, um die Kosten des kommenden Jahres zu decken. Davon finanziere ich aber heute keine einzige Erzieherin. (Beifall von der SPD und der FDP) Übrig bleibt am Ende nur eine Summe von 100 Millionen Euro als Einmalzahlung. Das ist nicht nichts, aber im Schnitt sind es dennoch weniger als 12.000 Euro pro Einrichtung. Da reicht das kleine Einmaleins: Damit kann man gerade einmal für vier Beschäftigte die Inflationsausgleichsprämie zahlen. Doch wie das Geld verteilt wird, das steht überhaupt noch nicht fest. Das zeigt, mit welch heißer Nadel Sie dieses Päckchen gestrickt haben. Es ist eine Überbrückungshilfe light und soll mehr einer angeschlagenen Ministerin im Amt helfen, als die angeschlagenen Kitas im Land retten. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der FDP) Das bestätigen Ihnen auch die Träger. Henrike Tetz von der Evangelischen Kirche im Rheinland sagt: „Das wird den Kitas in ihrer aktuell prekären Situation nicht weiterhelfen.“ Oder: „Das ist zu gering und muss dringend nach oben angepasst werden“, sagt Christian Heine-Göttelmann von der Diakonie. Landtag Liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und Grünen, dass Sie uns hier dann auch noch einen Entschließungsantrag vorlegen, in dem Sie Ihre Fehlleistungen noch einmal dokumentieren, zeugt schon von Chuzpe. Sie können nicht ernsthaft erwarten, dass wir für dieses Dokument des Scheiterns die Hand heben. Ich würde Ihnen empfehlen: Tun Sie es auch nicht. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der FDP) Wir stehen für eine KiBiz-Revision in einem beschleunigten Verfahren bereit. Ein Vorziehen der Dynamisierung auf den 1. Januar 2024 würde die Träger tatsächlich entlasten. Es wäre wirklich eine strukturelle Reform, weil die Zeit, bis Kostensteigerungen refinanziert werden, sich deutlich verkürzen würde, und das eben nicht nur einmal, sondern dauerhaft. Wir könnten die Kita-Helfer endlich rechtlich absichern und sie aus dem Programmstatus herausholen, der eine Befristung nach der anderen bedeutet. Übrigens könnten wir die Träger auch entlasten, indem wir den neu eingeführten Eigenanteil von 10 % gleich wieder streichen. Auf so eine Idee muss man übrigens auch erst mal kommen, die Kitas in dieser Situation noch einmal mit zusätzlichen Kosten zu belasten. (Beifall von der SPD und der FDP) Zu den Sprach-Kitas habe ich heute noch eine Nachricht von einem Träger bekommen. Wenn es bei der Unterfinanzierung des Systems bleibt, dann werden viele aussteigen. Das passiert doch bereits. Wir haben schon mehr als jede sechste Sprach-Kita in Nordrhein-Westfalen verloren. Wenn ich das alles zusammenfasse, dann muss ich feststellen: Das größte Problem für unsere Kitas sind nicht die Tarifsteigerungen und der Personalmangel. Das größte Problem für die Kitas in diesem Land ist eine Ministerin Josefine Paul (Widerspruch von Verena Schäffer [GRÜNE] – Zuruf von Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration) und dass Sie die Realität gemeinschaftlich vollkommen ausblenden, meine Herren und Damen von Schwarz-Grün. (Beifall von der SPD)
Berivan Aymaz
Für die Fraktion der FDP hat nun der Abgeordnetenkollege Herr Hafke das Wort.
Marcel Hafke FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die finanzielle Situation der Kitas und der Träger in Nordrhein-22.09.2023 Westfalen ist nach wie vor dramatisch und extrem angespannt. Die Gründe sind vielfältig: Inflation, Energiekosten, Personalkostensteigerungen und Ähnliches. – Frau Ministerin, der Punkt ist nur, dass diese Sachlage nicht neu ist. Seit mittlerweile einem Jahr brennt die Hütte bei den Kitas. Seit einem Jahr erzählen Sie uns, dass Sie Besprechungen und Arbeitskreise durchführen und mit den Beteiligten im Dialog sind. Die Zahl von Brandbriefen steigt quasi wöchentlich. Es müsste sich bei Ihnen auf dem Schreibtisch mittlerweile auch schon ein entsprechender Stapel angesammelt haben. (Zuruf von Thorsten Klute [SPD]) Wir stellen mittlerweile fest, dass die Kitas zu merkwürdigen Maßnahmen greifen müssen, um ihre finanzielle Lage abzufedern. Uns liegen die ersten Hinweise von Kitas vor, dass sie Spenden einsammeln, um den Betrieb aufrecht zu erhalten. Das ist die Lage, die wir nach einem Jahr Schwarz-Grün in Nordrhein-Westfalen vorfinden. Sie müssen nicht auf die SPD oder die FDP hören, aber ich glaube, Sie sollten auf die Beschäftigten, die Betroffenen und die Träger hören. Sie sitzen ja angeblich wöchentlich mit denen zusammen. Deswegen bleibt die Forderung nach wie vor richtig, sofort ein Rettungsprogramm auf den Weg zu bringen und auch die KiBiz-Revision vorzuziehen – zumindest an einer Stelle. Jetzt konnte man hoffen, dass in dieser Woche dann tatsächlich Bewegung reinkommen würde, zwar ein Jahr zu spät, aber es passiert irgendwann mal etwas. Da haben Sie sich nach einem Jahr tatsächlich bemüßigt gesehen, zu handeln, aber mit einer sehr gewagten Ankündigung: „Kinder und Familien stehen im Mittelpunkt unserer Politik“, haben Sie das genannt. Ich weiß nicht, ob Sie die Träger und die Beteiligten mit dieser Äußerung verhöhnen wollten, aber das, was Sie in diesem Moment vorgelegt haben, hat nichts damit zu tun, dass Kinder und Familien im Mittelpunkt stehen. (Jochen Ott [SPD]: Ja!) Ich will Ihnen das vielleicht noch mal ganz klar sagen: Wenn die ganzen Arbeitskreise was bringen und auch die Besprechungen einen Effekt haben sollten, dann frage ich mich, was Sie da besprochen haben. Sie haben eine Dynamisierung auf den Weg gebracht, die ausschließlich der gesetzlichen Grundlage entspricht. Eine Anpassung der Dynamisierung auf 10 % ist kein Erfolg dieser Regierung. Es ist Ihre Verpflichtung, das umzusetzen. Das steht im Gesetz. Wo ist die Eigenleistung von Schwarz-Grün? Wo ist die Eigenleistung der Ministerin? (Beifall von der FDP und der SPD) Das ist ja keine Wohltat, die Sie hier verteilen. Landtag (Zuruf von Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und In- tegration) – Na, das haben Sie am Mittwoch in der Fragestunde so dargestellt, es sei eine große Kraftanstrengung, ein großer Weg, den Sie gegangen seien. Es ist keine große Kraftanstrengung, es ist eine gesetzliche Vorgabe, das so zu tun. Das müssen Sie machen. (Beifall von der FDP und der SPD) Nein, Frau Ministerin, das ist keine Kraftanstrengung. Die 100 Millionen Euro waren eine, aber Sie scheinen sich schon an der Problemlage verhoben zu haben, weil 100 Millionen Euro nicht ausreichen. Kollege Maelzer hat vorhin vorgestellt, was das für die Kitas bedeutet. Ich will das jetzt noch mal weiter herunterbrechen: Bei 136.000 Beschäftigten, die wir haben, würde das bedeuten, dass den Kitas 732 Euro pro Beschäftigtem zustehen. Seit einem Jahr brennt hier die Hütte. Sie glauben doch nicht, dass 732 Euro pro Beschäftigtem den Trägern ausreichen, um das Delta der Finanzierungslücke zu schließen. Wo also kommt das restliche Geld her? Bezahlen das die Kommunen? (Zuruf von Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und In- tegration) – Ja, wo kommt das restliche Geld her? Frau Ministerin, so hilft das natürlich keinem weiter. (Beifall von der FDP und der SPD) Sie sind in der politischen Verantwortung, den Menschen das zu erklären. Sie sind hier Gesetzgeber. Sie sind in der Verantwortung. Diese Erwartungshaltung habe ich schon, Frau Ministerin. Wenn Sie hier jetzt nicht noch mal nachlegen und nachfassen, besteht die Gefahr, dass die Kitas und die Träger pleitegehen. Wir haben in den Briefkästen bzw. in den E-Mail-Postfächern die ersten Meldungen dazu liegen, dass diese Problemlagen bestehen. Deswegen haben Sie – das ist an die beiden regierungstragenden Fraktionen gerichtet – heute nach wie vor die Chance, Ihre Fehler zu korrigieren, einem Rettungspaket zuzustimmen und den Finanzminister zu beauftragen, es auf den Weg zu bringen und bzw. oder die Dynamisierung vorzuziehen. Dieses Angebot steht nach wie vor. Wir können das in der nächsten Plenarwoche machen. Das ist eine relativ einfache Maßnahme, die wir ergreifen müssen. 10 % ab dem 01.01.2024 müssten möglich sein. Das Angebot der Opposition liegt auf dem Tisch. Sie können das heute annehmen und damit viel Schaden von der Kita-Landschaft abwenden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP und der SPD) 22.09.2023
Berivan Aymaz
Für die Fraktion der CDU hat nun der Abgeordnetenkollege Herr Kamieth das Wort.
Jens Kamieth CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Zukunftskoalition von CDU und Grünen (Zuruf von der SPD: Oh!) sind verlässliche Rahmenbedingungen als Grundlage für das System der Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen ein wichtiges Anliegen. (Zuruf von der SPD) Dabei knüpfen wir an die erfolgreiche Arbeit der zurückliegenden Wahlperiode an und bauen darauf auf. Seit der jüngsten Reform des Kinderbildungsgesetzes fließen jährlich mehr als 1,3 Milliarden Euro zusätzlich in das System der Kindertagesbetreuung in unserem Land. Durch den neu eingeführten Nachhaltigkeitsfaktor sorgen wir zudem dafür, dass die Mittel, orientiert an den tatsächlichen Kostensteigerungen, jährlich aufwachsen. Damit wollen wir einer erneuten strukturellen Unterfinanzierung entgegenwirken und die Voraussetzungen für gute Arbeitsbedingungen, für frühkindliche Bildungschancen, für bedarfsorientierte Betreuungsangebote und für Verlässlichkeit für die Beteiligten auch in schwierigen Zeiten erhalten. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Durch die Förderung von Ausbildung, eine Weiterentwicklung der Personalvereinbarung und viele weitere Maßnahmen, wie zum Beispiel dem Alltagshelferprogramm, wollen wir gleichzeitig mehr Menschen für die Mitarbeit in unseren Kitas gewinnen. Trotz Überwindung der strukturellen Unterfinanzierung und der Umsetzung zahlreicher Maßnahmen zur Überwindung von deren Folgen steht außer Frage, dass die Coronapandemie jedem Einzelnen in der Gesellschaft – das ist bekannt – viel abverlangt hat. Seit dem Beginn des russischen Angriffskriegs stehen wir zudem vor neuen Herausforderungen. Dabei denke ich einerseits an die Vielzahl von zu integrierenden Kindern, die allein oder oftmals nur mit ihren Müttern bei uns Zuflucht vor dem Grauen des Krieges suchen. Andererseits sorgen steigende Kosten für einen erneuten Finanzierungsdruck im System und stellen Kita-Träger wie Mitarbeitende vor Probleme. Die Landesregierung hat sich deshalb entschlossen, die Abfederung der steigenden Energiekosten mit mehr als 60 Millionen Euro zu unterstützen. Gleichzeitig entstehen dem Land zusätzliche finanzielle Belastungen durch die eingangs beschriebene Landtag Neuaufstellung der Finanzierungssystematik des Kinderbildungsgesetzes, die Verstetigung des Alltagshelferprogramms und die Fortsetzung der Förderung unserer Sprachkitas. Lieber Kollege Dr. Maelzer, wenn Ihnen der Förderansatz nicht gefällt, geben Sie die Kritik nach Berlin weiter. Das Förderprogramm ist eins zu eins vom Land übernommen worden, (Stefan Zimkeit [SPD]: Das ist doch nicht wahr!) nachdem sich der Bund plötzlich und Hals über Kopf zurückgezogen hat – und das alles in einer schwierigen Gesamtsituation mit beispielsweise rückläufigen Steuereinnahmen. Die Landesregierung und die sie tragende Zukunftskoalition von CDU und Grünen sind sich gleichwohl der aktuellen Herausforderungen bewusst und stehen für eine Lösung mit allen wesentlichen Akteuren im engen und vertrauensvollen Austausch. Das Ergebnis hat unsere Familienministerin Josefine Paul in dieser Woche öffentlich bekannt gegeben. (Zuruf) Erstens wird der Ansatz der für 2024/2025 geplanten KiBiz-Pauschalen um fast 4 Prozentpunkte gegenüber dem Haushaltsentwurf 2024 auf dann fast 10 % erhöht. Zweitens greift bis zur Entlastung durch die Dynamisierung der Pauschale eine Überbrückungshilfe von 100 Millionen Euro zur Unterstützung der freien Träger. Im Ergebnis ist das auch im Interesse der kommunalen Familie, weil die Rückgabe von Trägerschaften eine nachgelagerte Kostenpflicht für die Kommunen bedeuten würde. Mit dem zu verabschiedenden Landeshaushalt 2024 stehen daher erstmals mehr als 5 Milliarden Euro für ein Gelingen frühkindlicher Bildung zur Verfügung.
Berivan Aymaz
Herr Kamieth, es liegen …
Jens Kamieth CDU
Die Landesregierung und die sie tragende Zukunftskoalition von CDU und Grünen sorgen für Verbindlichkeit und Verlässlichkeit gerade in unsicheren Zeiten.
Berivan Aymaz
Es liegen zwei Zwischenfragen vor, eine vom Abgeordneten Herrn Zimkeit von der SPD. Wollen Sie die zulassen?
Jens Kamieth CDU
Ja, klar.
Stefan Zimkeit SPD
Herzlichen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie haben gerade über 22.09.2023 die zusätzlichen Mittel geredet und schreiben in Ihrem Antrag, dass 2024 gegenüber 2023 550 Millionen Euro zusätzlich vorlägen. Eine entsprechende Ergänzungsvorlage der Landesregierung liegt uns aber nicht vor. Deswegen möchte ich Sie fragen: Wie setzen sich diese gegenüber 2023 zusätzlichen 550 Millionen Euro konkret zusammen?
Jens Kamieth CDU
Ich weiß nicht, ob ich alle Zahlen im Kopf habe. Wir haben die Sprachförderung mit 38 Millionen Euro. Wir haben das Alltagshelferprogramm mit 140 Millionen Euro. (Zuruf von Stefan Zimkeit [SPD]) Es kommen 4 % hinzu bei den Kindpauschalen. Ich glaube, dann ist man schon bei den 550 Millionen Euro. (Kopfschütteln von Stefan Zimkeit [SPD]: Nö!) – Ich kann das gerne nachreichen, Herr Kollege. (Stefan Zimkeit [SPD]: Das wäre schön!)
Berivan Aymaz
Es liegt eine weitere Zwischenfrage vor, und zwar von dem Abgeordnetenkollegen Herrn Hafke. Möchten Sie die gestatten?
Jens Kamieth CDU
Klar, nachdem ich ja eingangs die guten Zahlen, die Erfolge der letzten Revision gelobt habe, geht es jetzt bestimmt in der Richtung weiter. (Heiterkeit von Marcel Hafke [FDP] – Jochen Ott [SPD]: Jetzt will er gestreichelt werden!)
Marcel Hafke FDP
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Vielen Dank, lieber Kollege Jens Kamieth. An die guten Zahlen knüpfe ich gerne an, und ich würde mich freuen, wenn das Regierungshandeln da auch anknüpft. (Heiterkeit von Jochen Ott [SPD]) Mit Blick darauf, wie das unter Schwarz-Gelb damals gemacht wurde, würde ich Sie gerne fragen: Glauben Sie, dass die aktuelle Überbrückungsfinanzierung – wie die Frau Ministerin es genannt hat – von 100 Millionen Euro ausreichend ist? Sind die Träger und Kitas finanziell jetzt so aufgestellt, dass sie in den nächsten Jahren ohne Probleme weiter wirtschaften können?
Jens Kamieth CDU
Lieber Kollege Hafke, lieber Marcel, in deinem Redebeitrag hattest du die Finanzierungssituation, die aktuelle wirtschaftliche Situation des Landes über Zwischenruf und Gegenrede bilateral vom Pult aus erörtert. Ich habe es in meiner Rede gerade auch ausgeführt. Im Zuge der Corona-Landtag krise haben wir im von uns verantworteten Bereich der Kinder- und Jugendhilfe mit sehr vielen Maßnahmen sehr viel Geld in das System gegeben, um beispielsweise die Strukturen zu erhalten. Wir konnten uns dann aber leider nicht erholen, weil die Coronakrise quasi durch die Energiekrise, durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine abgelöst wurde. Das heißt, man konnte kein Fleisch ansetzen, um die wirtschaftlichen und finanziellen Möglichkeiten aufzubauen, mehr machen zu können. Wir haben in der Energiekrise – ich habe es gerade schon angedeutet – beispielsweise auch 60 Millionen Euro für die Kitas gegeben. Die Situation ist, wie sie ist. Wir als Bund – damit ist die FDP sicherlich auch ein Stück weit im Boot – sind in einer erbärmlichen wirtschaftlichen Situation. Ich habe vergangene Woche im Radio gehört, dass wir das zweitschwächste Industrieland in Bezug auf die Wirtschaftskraft seien. Das schlägt dann natürlich auch auf das Land durch. Es ist heute nicht das erste Mal, dass wir diese Tarifabschlüsse und die Mehrkosten für die Kitas besprechen. Es ist tatsächlich so, dass wir seit Februar bzw. März versuchen, im engen Austausch mit den kommunalen Spitzenverbänden und auch mit den Trägern eine gute Lösung hinzubekommen. Die gute Lösung ist aber ein Stück weit limitiert durch das, was wir den nachfolgenden Generationen, die eine zusätzliche Schuldenaufnahme tragen müssten, zumuten können. Deswegen sind 100 Millionen Euro durchaus ein ordentlicher Batzen. Ich würde mich freuen, wenn die kommunalen Spitzenverbände vielleicht noch ein bisschen was drauflegen und wir dann gemeinsam eine ordentliche Finanzierung hinbekommen. (Zurufe von Thorsten Klute [SPD] und Stefan Zimkeit [SPD]) Eines allerdings ist sehr wichtig, nämlich die Perspektive der Träger, wenn sie dann vorgezogen die 10%ige Dynamisierung erhalten. Vor diesem Hintergrund soll das die Antwort auf deine Zwischenfrage gewesen sein. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zu- ruf von Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Marcel, das nächste Mal möchte ich eine Zwischenfrage!) Ich war dabei stehen geblieben, dass wir als Zukunftskoalition für Verbindlichkeit und Verlässlichkeit sorgen. Dazu stehen wir, und das haben wir auch in unserem Entschließungsantrag noch einmal sehr deutlich gemacht. (Zurufe von Jochen Ott [SPD] und Stefan Zim- keit [SPD]) Ich empfehle Ihnen diesen zur Lektüre an und werbe für die Zustimmung dazu, denn eines steht fest: Im 22.09.2023 Mittelpunkt der Zukunftskoalition stehen Familien, Kinder und Jugendliche sowie frühkindliche Bildung. (Zuruf von Jochen Ott [SPD]: Wo denn?) Das ist so, und das bleibt so. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zu- ruf von Jochen Ott [SPD]: Na ja!)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun die Abgeordnetenkollegin Eileen Woestmann das Wort.
Eileen Woestmann GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Die Rufe nach Unterstützung aus der Kita-Landschaft bezüglich der Tarifsteigerungen waren laut, sie waren deutlich, und sie sind zu jeder Zeit ernst genommen worden – nicht nur von den regierungstragenden Fraktionen, sondern auch von der Landesregierung. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Und jetzt sind sie nicht mehr!) Die Menschen bemerken in ihrem alltäglichen Leben, dass die Preise steigen und am Ende weniger Geld in ihrem Geldbeutel bleibt. (Zuruf von Christian Dahm [SPD]) Auch wir als Haushaltsgesetzgeber stellen fest, dass die Haushaltslage sehr angespannt ist. Das ist bitter, aber das ist auch Teil der aktuellen Realität. Jetzt geht es darum, damit verantwortungsvoll umzugehen. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Es ist ein gutes und richtiges Zeichen, dass die Landesregierung zu Beginn der Woche verkündet hat, dass mit der Ergänzungsvorlage 100 Millionen Euro als Überbrückungshilfe für die Kitas der freien Träger in NRW in den Haushaltsplanentwurf 2024 eingestellt wurden. Es zeigt, dass die Koalition von CDU und Grünen in NRW gemeinsam Prioritäten setzt. Dabei spielen vor allem Kinder und ihre Familien eine wichtige Rolle. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Die Tarifsteigerungen bedeuten insbesondere für die Erzieherinnen und Erzieher in den Kindertageseinrichtungen einen bedeutenden Schritt hin zu einer gerechteren Bezahlung ihrer wertvollen Bildungsund Erziehungsarbeit. Zu guten Arbeitsbedingungen zählt natürlich auch eine bessere Bezahlung. Das ist eine wichtige Maßnahme, um neue Fachkräfte zu gewinnen, aber auch bestehende zu halten. Gerade weil es so wichtig ist, war uns so ein Anliegen, einen Weg zu finden, die Träger mit zu unterstützen. Landtag
Berivan Aymaz
Werte Frau Abgeordnete, es liegt eine Zwischenfrage vor. Zwar ist bei mir Frau Kapteinat eingegeben, aber ich gehe davon aus, dass es sich um Herrn Dr. Maelzer handelt. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Ich auch, Frau Präsidentin! – Jochen Ott [SPD]: Er möchte heute gerne Frau Kapteinat sein! – Gegenruf von Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Das kann ich gut nachvollziehen!) Möchten Sie die Zwischenfrage gestatten?
Eileen Woestmann GRÜNE
Ja.
Dr. Dennis Maelzer SPD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen, liebe Kollegen. Sie haben vorhin ausgeführt, welches Herzensanliegen es Ihnen ist, dass die Erzieherinnen und Erzieher die Tarifsteigerungen erhalten können. Wie sollen die Erzieherinnen und Erzieher denn die Tarifsteigerungen erhalten, wenn das Land nicht bereit ist, diese Tarifsteigerungen zu refinanzieren? Sagen Sie wirklich: „Es ist uns eine Herzensangelegenheit, aber wert ist es uns das nicht.“?
Eileen Woestmann GRÜNE
Vielen Dank für die Frage, Herr Maelzer. Ich finde, durch die 100 Millionen Euro ist sehr deutlich geworden, dass es eine hohe Priorität hat, diese Tarifsteigerungen mit zu finanzieren. Es ist eine Überbrückungshilfe. Auch im Rahmen der Dynamisierung wird diese Tarifsteigerung aufgefangen. Dementsprechend ist es ein wichtiges Zeichen dafür, dass das Land seine Verantwortung wahrnimmt. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Diese 100 Millionen Euro stellen eine Überbrückungshilfe für die freien Träger dar. Angesichts der schwierigen Haushaltslage ist es ein Erfolg der Landesregierung, dass diese Unterstützung überhaupt auf den Weg gebracht wurde. Natürlich würden wir uns alle wünschen, mehr Geld in die Hand nehmen zu können, um die Brücke bis zur regulären Dynamisierung noch breiter zu machen. Zu verantwortungsvollem Handeln gehört aber auch, anzuerkennen, dass die zur Verfügung stehenden Ressourcen endlich sind, anstatt den Menschen im Land immer wieder das Blaue vom Himmel zu versprechen und damit Erwartungen zu schüren, die nicht erfüllbar sind, und zwar ganz unabhängig davon, wer in NRW regiert. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Mit dieser Brückenfinanzierung leistet das Land einen Beitrag in der Verantwortungsgemeinschaft von 22.09.2023 Land, Kommunen, Eltern und Trägern. Durch diese 100 Millionen Euro können die erhöhten Kosten bei den freien Trägern abgefedert werden. Durch diese Möglichkeit der Brückenfinanzierung für die freien Träger werden indirekt auch diejenigen Kommunen entlastet, die bei einer Insolvenz den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in öffentlichen Einrichtungen hätten sicherstellen müssen. Wir als Ausschuss waren in der vergangenen Woche … (Vizepräsidentin Berivan Aymaz spricht mit ei- nem Mitarbeiter.) – Reden Sie mit mir?
Berivan Aymaz
Entschuldigen Sie, dass Sie das mitbekommen müssen. Es ist eine Kurzintervention hereingerufen worden, und wir mussten das kurz weitergeben. – Sie können natürlich fortfahren.
Eileen Woestmann GRÜNE
Entschuldigung, ich war irritiert. – Wir als Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend waren in der vergangenen Woche auf einer Ausschussreise in Frankreich. Dabei haben wir festgestellt, dass unsere Aufgabenverteilung und das Zusammenspiel von Bund, Land, Kommunen und den freien Trägern zwar manchmal etwas kompliziert, aber unser Prinzip der Subsidiarität gut ist. Darin ist verankert, dass wir gemeinsam Herausforderungen bewältigen müssen. Wir als Land sind uns unserer Verantwortung sehr bewusst, und genau deshalb gibt es diese Überbrückungshilfe. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Außerdem wurde bekannt gegeben, dass die Kindpauschalen im Rahmen der Dynamisierung im neuen Kindergartenjahr 2024 auf fast 10 % steigen werden. Ich freue mich über diese Nachricht. Wissen Sie, warum? Weil das Sicherheit bietet und das Rätselraten von jetzt bis zum Jahresende obsolet macht. Ich kann mich noch gut an letztes Jahr erinnern, als wir in der Zeit von Oktober an immer wieder gefragt wurden, wie hoch die Rate der Dynamisierung ausfallen werde, und wir alle es nicht wussten. Mit 3,4 % wurde erst am Ende des Jahres – ich glaube, im November – deutlich, dass die Pauschale doch nicht so üppig steigt. Deswegen ist es richtig und gut, dass wir schon jetzt wissen, dass diese Pauschale um fast 10 % steigen wird, und es ausnahmsweise schon im September verkündet wurde. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Das ist nicht nur jetzt eine gute Nachricht, sondern bedeutet auch, dass perspektivisch mehr Geld ins Landtag System fließt. Dieses Geld kommt den Kleinsten zugute. (Zuruf von Marcel Hafke [FDP]) Mit der Vorlage des Kabinettentwurfs haben wir schon im Sommer 2023 erfahren, dass die Mittel sowohl für die Sprach-Kitas als auch für die Alltagshilfen*innen bis zum Ende der Wahlperiode verstetigt werden. Es ist uns wichtig, dass damit für die Menschen, die in den Kitas arbeiten, eine Planungssicherheit besteht. Das ist ein wichtiger Schritt, der übrigens aus Überzeugung für die Sache auch von den anderen Ministerien mitgetragen wird, weil für uns als Koalition Kinder und ihre Bildung in der Finanzplanung zu Recht Priorität haben. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Wir lehnen den Antrag von SPD und FDP daher ab und stimmen unserem selbstverständlich zu. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Es liegt eine Kurzintervention von Herrn Dr. Maelzer vor.
Dr. Dennis Maelzer SPD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich bitte die Rednerin um Entschuldigung. Meine pantomimische Anmeldung der Kurzintervention ist offensichtlich mit Lautstärke übersetzt worden. (Zuruf von Jochen Ott [SPD] – Gegenruf von den GRÜNEN: Ihr Kollege redet! – Michael Röls-Leitmann [GRÜNE]: Das ist die Zwischenintervention von Ihrem Kollegen! Ist Ihnen das nicht unangenehm? – Gegenruf von Jochen Ott [SPD]: Nein! Überhaupt nicht! – Glocke) Im Moment finde ich eigentlich Ihre Zwischenrufe unangenehm, weil ich gerne in meiner Kurzintervention fortfahren würde. (Beifall von der SPD)
Berivan Aymaz
Ich möchte darum bitten, dass Sie jetzt mit Ihrer Kurzintervention fortfahren und nicht bilaterale Gespräche geführt werden. (Zurufe von Thorsten Klute [SPD], Jochen Ott [SPD] und Stefan Zimkeit [SPD]) Sie haben … (Stefan Zimkeit [SPD]: Unfassbar! – Weitere Zurufe) Sie haben … (Fortgesetzt Zurufe) 22.09.2023 – Meine Herren, ich präsidiere und bitte darum, das zu respektieren und sich zurückzuhalten. Herr Dr. Maelzer, Sie haben jetzt das Recht, Ihre Kurzintervention fortzuführen.
Dr. Dennis Maelzer SPD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Die Rednerin hat eben ausgeführt, die Ressourcen seien nun einmal endlich und man müsse sich mit dieser Lage abfinden. Das passt aber nicht dazu, dass Sie es gleichzeitig als Herzensangelegenheit verkaufen, dass die Erzieherinnen und Erzieher berechtigterweise Tarifsteigerungen erhalten. Was Sie eigentlich aussagen, ist nämlich, dass viele die Tarifsteigerung überhaupt nicht bekommen. (Zuruf von den GRÜNEN: Das ist doch falsch!) In vielen anderen Fällen wird es dazu kommen, dass sie Personal abbauen werden, weil die Kitas das Geld eben nicht haben, weil Sie nicht bereit sind, diese Unterstützung, die notwendig wäre, zu leisten. Das wird dazu führen, dass noch mehr Eltern und noch mehr Kinder vor verschlossenen Kita-Türen stehen werden. Denen können Sie dann gerne erklären, dass die Ressourcen für die frühkindliche Bildung leider nicht gereicht haben. Ich halte das aber für ein Armutszeugnis für das Land Nordrhein-Westfalen. Insbesondere ist das, was uns Schwarz-Grün hier präsentiert, ein Armutszeugnis. (Beifall von der SPD und Marcel Hafke [FDP])
Berivan Aymaz
Frau Woestmann, Sie können auf die Kurzintervention eingehen.
Eileen Woestmann GRÜNE
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Maelzer, vielen Dank für die Kurzintervention. Wir finden uns nicht damit ab, dass die Kitas sterben und dass die Tarifsteigerungen nicht umgesetzt werden. Vielmehr haben wir das, was möglich war, möglich gemacht. Das war ein Kraftakt und hat lange gedauert, aber es wurde möglich gemacht. Das ist ein Zeichen dafür, wie wichtig dieses Thema der Landesregierung und den regierungstragenden Fraktionen ist. Im Verfahren der nachlaufenden Dynamisierung werden diese Kosten aufgefangen werden. Ich denke, dieses System ist Ihnen bekannt. Wir überbrücken die Zeit, in der eine Schwierigkeit für die Träger besteht – diese erkennen wir an –, um eine Lösung zu finden. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Landtag
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD hat nun der Abgeordnete Schalley das Wort.
Zacharias Schalley AfD
Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren! Haben Sie Kinder, die in die Kita gehen? Dann kennen Sie das: Es ist 8:00 Uhr, Sie wollen gerade zur Arbeit fahren und auf dem Weg die Kinder im Kindergarten absetzen. Während Sie Ihr Kind im Kindersitz festschnallen, bekommen Sie eine Nachricht von der Kita: Heute ist Notbetreuung, sprich das Kind kann nicht betreut werden oder muss schon um 11:00 Uhr abgeholt werden. Jetzt stehen Sie da. Die Kinderkrankentage sind aufgebraucht, die Großeltern sind nicht da, und Sie wissen nicht, was Sie tun sollen. Was Sie aber wissen, ist, dass der Kita-Beitrag trotzdem abgebucht wird. Wohin fließt das Geld eigentlich? Offenbar nicht an die Kindergärtnerinnen, denn die sind ja nicht da. Die großen Kümmerer von SPD und FDP wollen ein System, das zum Scheitern verurteilt ist, mit altbekannten Lösungen nun doch retten. Die Rettung verheißt die bekannte Forderung nach einer KiBiz-Reform, Mehrkostenausgleich und die gesetzliche Verankerung der Kita-Helfer und Sprach-Kitas ohne Trägeranteil. Diese Forderungen mögen auf den ersten Blick nachvollziehbar erscheinen, doch es lohnt sich insbesondere in Bezug auf die freien Träger genauer hinzuschauen. An wen gehen die 500 Millionen Euro, die hier gefordert werden, eigentlich? In Nordrhein-Westfalen sind von den über 10.000 Kitas etwa 8.600 in freier Trägerschaft. Doch wer sind eigentlich diese freien Träger? Da wäre beispielsweise die AWO, die rund 8 % der Kitas in NRW trägt. Wer sitzt und saß in den Vorständen der AWO, die diese Hunderte Millionen Euro erhalten und verwalten? Insbesondere die Parteifreunde der Politiker, welche Millionensummen für ihre eigene Klientel fordern. Zu nennen wären Britta Altenkamp, Thorsten Klute und Michael Scheffler, alle SPD. (Zuruf von den GRÜNEN) Außerdem haben wir den Paritätischen Wohlfahrtsverband NRW, der etwa 6 % der Kitas in NRW betreibt. Da finden wir unter anderem Elke Schmidt-Sawatzki, mit einem grünen Parteibuch. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Wir sind sehr froh, dass AfDler keine Kitas betreiben!) Dazu kommen noch die zahlreichen Kitas in kommunaler Trägerschaft, was de facto bedeutet, dass auch da am Ende die Parteifreunde in der Kommunalpolitik über den Geldsegen, den ihnen die Parteifreunde auf Landesebene zugeschustert haben, bestimmen. Da ist es kein Wunder, dass Sie die Trägeranteile auf 22.09.2023 ein Minimum reduzieren, wenn nicht sogar komplett abschaffen wollen – Hauptsache, bei den Trägern klingelt die Kasse. Ich erinnere hier nur an den Skandal bei der AWO in Hessen, wo sich die SPD-Genossen Jahresgehälter von mehreren Hunderttausend Euro für ihre Tätigkeit bei der Arbeiterwohlfahrt ausgezahlt haben – plus Limousine und lukrative Jobs für die Ehefrau und den Sohnemann. Wenn der AWO-Chef im Urlaub oder krank ist, dann merkt das keiner. Aber wenn eine einzige Kindergärtnerin ausfällt, dann steht das ganze System auf der Kippe. Und die kriegt für ihre Arbeit nicht 300.000 Euro, sondern 30.000 Euro. Die feinen Landtagsabgeordneten kennen die Situation nicht, wenn die gesamte Tagesplanung fällt, weil die Kita auf Notbetreuung umstellt; denn die gönnen sich auf Steuerzahlerkosten eine Kita im Landtag. Deshalb drehen wir den Spieß heute einmal um. In Ihrem Antrag betonen Sie zwar, dass es Ihnen um das Wohl der Kinder, der Eltern und der Beschäftigten in den Kitas geht. Doch wir alle wissen ganz genau, dass Ihr Hauptinteresse darin besteht, Ihren Parteifreunden in den Verbänden weiterhin Geld zuzuschieben, und zwar nicht zu knapp. Wieder einmal wurde der Staat zur Beute. Damit Sie es auch verstehen: Ein Kita-Platz kostet den Steuerzahler ungefähr 1.000 Euro pro Monat. Zusätzlich wollen Sie jetzt noch einmal 500 Millionen Euro ins System buttern. Bei 655.000 Kindern in nordrhein-westfälischen Kitas bedeutet das einen Zuschuss von 763 Euro pro Kind. Doch dieses Geld kommt natürlich nicht bei den Familien an, sondern in den Taschen Ihrer Parteigänger, bei den Kita-Trägern. Ob dadurch neue und bessere Betreuungsplätze gesichert werden, steht in den Sternen. Die Hunderten von Millionen Euro würde die AfD dazu nutzen, um den Eltern echte Wahlfreiheit bei der Betreuung ihrer Kinder zu ermöglichen – egal, ob zu Hause oder im Kindergarten. Damit wäre den Familien deutlich besser geholfen. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Christof Rasche
Herzlichen Dank. – Für die Landesregierung hat nun Ministerin Josefine Paul das Wort. Bitte sehr. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die teilweise äußerst schwierige Lage in vielen Einrichtungen belastet die Beschäftigten, und sie belastet Eltern und Kinder. Sie alle haben die drei Jahre der Coronapandemie noch in den Knochen und auch Landtag die Folgen, die ein ohnehin belastetes System unter Druck gesetzt haben. Ich möchte einmal klarstellen, dass das Gott sei Dank in diesem Parlament alle gleichermaßen in der Problembeschreibung teilen – inklusive der Wichtigkeit der Trägervielfalt für unsere frühkindliche Bildung. Dieses Gesellschaftsbild, das hier wieder vorgetragen wurde, leistet überhaupt keinen Beitrag zu dieser wichtigen Debatte. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Kommen wir aber zu der wichtigen Debatte. Denn uns allen und auch mir ist die enorm herausfordernde Situation in den Kitas natürlich sehr bewusst – aus den Besuchen in den Einrichtungen, aus den Schreiben, die wir erhalten, aus Gesprächen mit Eltern und Mitarbeitenden sowie aus den Gesprächen mit den freien und öffentlichen Trägern. Für die Mitarbeitenden ist die Gehaltssteigerung, die sich aus dem Tarifabschluss ergibt, eine Anerkennung ihrer Arbeit. Das ist gut so. Für die Träger – das war von Anfang an klar – ist sie aber auch eine Herausforderung. Deshalb hat die Landesregierung seit Ende April 2023, als der Bund, die Kommunen und die Gewerkschaften eine Einigung in den Tarifverhandlungen für die Tarifbeschäftigten von Bund und Kommunen erzielt haben, sowohl mit den Trägern als auch innerhalb der Landesregierung Gespräche darüber geführt, wie man dieser herausfordernden Situation begegnet. Weder die Landesregierung noch die freien Träger waren an diesen Verhandlungen beteiligt. Aber wir sehen sehr deutlich die Herausforderungen, die sich daraus ergeben. Es war natürlich ein Kraftakt, diese 100 Millionen Euro, die wir den freien Trägern nun als Überbrückungsfinanzierung zur Verfügung stellen, zu realisieren. Mit der Überbrückungsfinanzierung, die einen Beitrag zur Absicherung der freien Träger leisten soll, macht die Landesregierung deutlich, dass Kinder, Jugendliche und Familien ein absoluter Schwerpunkt dieser Landesregierung sind und dass für uns frühkindliche Bildung zentral ist. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Selbstverständlich ist es das gute Recht der Opposition, so zu tun, als sei Geld endlos, und man bräuchte es nur zu verteilen. Aber so sind die Realitäten doch schlicht und ergreifend nicht. Und wir müssen auf dem Boden dieser Realitäten arbeiten. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Entschuldigung, Frau Ministerin Paul. Es liegt eine Zwischenfrage von Dr. Maelzer vor. 22.09.2023 Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Ja.
Christof Rasche
Wunderbar. – Bitte sehr.
Dr. Dennis Maelzer SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Frau Ministerin, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Gerade haben Sie ja noch einmal betont, Geld sei endlich. Sie haben heute in Ihrer Rede und in dieser Woche öfter betont, dass das Land an den Tarifverhandlungen nicht beteiligt gewesen sei. Wollen Sie damit sagen: „Wenn das Land an den Tarifverhandlungen beteiligt gewesen wäre, dann wären die Tarifabschlüsse für die Erzieherinnen und Erzieher geringer ausgefallen“?
Christof Rasche
Frau Ministerin. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Kollege, jetzt wird es doch mittlerweile absurd. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Finde ich auch!) Was ist das für eine Form der Diskussion? Ich habe klargestellt – das habe ich auch schon mehrfach klargestellt –, dass Bund und Länder an diesen Verhandlungen nicht beteiligt waren. Damit ist nichts darüber gesagt, was das Land in Verhandlungen, an denen es nicht beteiligt war, weil es nicht unsere Tarifgemeinschaft ist, denn getan hätte. Wie absurd kann eine Debatte denn noch werden? (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Natürlich kann man mit Fug und Recht sagen: Das ist alles zu wenig. – Aber auf der anderen Seite kann man das auch nur so sagen, wenn man übersieht, welche weiteren finanziellen Anstrengungen das Land unternimmt, um die frühkindliche Bildung zu unterstützen. Nach dem Rückzug des Bundes hat das Land die Förderung der Sprach-Kitas in Nordrhein-Westfalen übernommen. Seit dem 1. Juli unterstützen wir die Fachkräfte mit 38,5 Millionen Euro. Über 1.100 beantragte zusätzliche Maßnahmen und über 80 beantragte Maßnahmen zusätzlicher Fachberatung zeigen, dass wir hier eine Förderquote von 83 % bzw. 91 % der antragsberechtigten Maßnahmen haben. Das sind doch gute Vorzeichen. Das ist auch ein Erfolg und zeigt, dass diese Landesregierung richtig gehandelt hat, als sie die Sprach-Kitas übernommen hat, und dass das in der Trägerlandschaft auch so gesehen wird. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Landtag Trotz angespannter Haushaltslage haben wir es auch geschafft, die 140 Millionen Euro und damit die Verstetigung der Alltagshelfer in die mittelfristige Finanzplanung zu bringen und damit Sicherheit für Einrichtungen, für Träger und auch für Beschäftigte zu schaffen. Das ist an dieser Stelle richtig und wichtig gewesen. Wir haben zugesagt, Kita-Helfer und Sprach-Kitas zu verstetigen. Das ist uns damit gelungen. Selbstverständlich werden wir weiterhin an der Weiterentwicklung und damit auch an der Verortung arbeiten. Im Haushaltsjahr 2024 sind 140 Millionen Euro veranschlagt. In der aktuellen Förderphase sind über 9.250 Einrichtungen, die Anträge gestellt haben. Auch das zeigt: Ja, auch diese Maßnahmen, die die Landesregierung unterstützt, zeigen Wirkung. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Man kann zwar sagen, dass wir mit der zusätzlichen Dynamisierung und mit den 4 %, die wir noch einmal oben draufpacken, nur unseren gesetzlichen Auftrag vollziehen. Aber das negiert doch, dass es zusätzlich durch das Land noch freiwillige Leistungen in der Überbrückungshilfe, bei den Kita-Helfern und bei den Sprach-Kitas gab, um deutlich zu machen, dass wir trotz großer finanzieller Herausforderungen hart an der Stabilisierung dieses Systems arbeiten. Ich muss ehrlich sagen, dass sich das zur Verfügung gestellte Mehr natürlich auch aus den gesetzlich festgelegten Dynamisierungen ableitet. Wir reden aber von mehr als einer halben Milliarde Euro, die dem System unter anderem aus den gesetzlich festgelegten Dynamisierungen zusätzlich zur Verfügung steht. Das hier immer als Frechheit darzustellen, finde ich ebenfalls schlicht absurd. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Damit das für die Kitas in diesem Jahr klar ist, haben wir gesagt, dass den Kitas die Dynamisierung von 10 % zur Verfügung steht, damit jetzt auch Planungssicherheit herrscht. Zur Überbrückung bei den freien Trägern, die zwei Drittel aller Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen betreiben, haben wir deshalb zusätzlich 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Das ist ein Beitrag. Genauso sind andere Dinge, die wir vorgenommen haben, auch ein Beitrag. Ich denke aber, dass das ein wichtiger Beitrag und ein wichtiges Zeichen in die Landschaft hinein ist. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Herzlichen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Somit sind wir am Schluss der Aussprache und kommen zu zwei Abstimmungen. Erstens stimmen wir über den Antrag der Fraktionen von SPD und FDP Drucksache 18/5856 ab. Die 22.09.2023 antragstellenden Fraktionen haben direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrages. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das sind die Fraktionen von SPD und FDP. Wer lehnt diesen Antrag ab? – Das sind die Fraktionen von Grünen, CDU und AfD. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Somit ist dieser Antrag Drucksache 18/5856 abgelehnt. Zweitens stimmen wir über den Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU und Grünen Drucksache 18/6017 ab. Wer stimmt diesem Entschließungsantrag zu? – Das sind die Fraktionen von Grünen und CDU. Wer lehnt ihn ab? – Das sind die Fraktionen von SPD, FDP und AfD. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Somit ist dieser Entschließungsantrag Drucksache 18/6017 angenommen. Wir kommen zu: 5 Mehr Menschen in Nordrhein-Westfalen den Traum vom Wohneigentum erfüllen – Land muss Wortbruch bei der Grunderwerbsteuerentlastung unbedingt vermeiden Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/5838 Ich eröffne die Debatte. Für die FDP-Fraktion hat der Kollege Ralf Witzel das Wort.
Ralf Witzel FDP
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Deutschlandweit hat kein anderes Bundesland einen höheren Grunderwerbsteuersatz als das Land Nordrhein-Westfalen mit derzeit 6,5 %. Die Fraktionen von SPD und Grünen haben durch ihre Beschlüsse im Landtag innerhalb von drei Jahren im Jahr 2014 bereits das zweite Mal eine drastische Erhöhung der Grunderwerbsteuer vorgenommen. Seit dem Jahr 2011 wurde damit der lange Jahre zuvor gültige Steuersatz von 3,5 % nahezu verdoppelt. Auch unser amtierender Finanzminister hat über Jahre hinweg die steuerliche Mehrbelastung kritisiert und mit seinem Abstimmungsverhalten als Abgeordneter gegen den letzten Erhöhungsschritt im Jahr 2014 persönlich entsprechend votiert. Außerdem hat er auf die negativen Folgen für private Erwerber und die Baukonjunktur hingewiesen. Das von den Landtagsfraktionen von CDU und FDP im Jahr 2021 initiierte Landesprogramm mit einem Volumen von 400 Millionen Euro zur Entlastung beim Kauf von selbst genutztem Wohneigentum ist deswegen ein wichtiger erster Schritt zur Entlastung der leistungsbereiten Mitte unserer Gesellschaft gewesen. Es soll zielgerichtet all jenen bei uns im Land Landtag zugutekommen, die sich den Wunsch nach den eigenen selbst genutzten vier Wänden erfüllen wollen. (Beifall von der FDP) Angedacht ist das Landesprogramm als Übergangslösung, bis das bundesweite Grunderwerbsteuerrecht den Ländern entweder einen differenzierten Steuersatz oder entsprechende Freibetragsregelungen ermöglicht. Außerdem werden Baufinanzierungen seit einigen Monaten durch die Wiedereinführung von moderaten Zinsen bei den Hausbanken infolge der Leitzinsanhebung bei der EZB erschwert. Das Ende der Negativzinsphase ist absolut richtig und dringend notwendig. Es kommt für eine wirksame Inflationsbekämpfung sogar zu spät. Für die Schaffung von Wohneigentum löst diese Entwicklung dennoch Handlungsdruck für anderweitige Entlastungsmaßnahmen aus, auch wenn die in früheren Jahren übliche Höhe der Bauzinsen noch gar nicht erreicht ist. Der Finanzminister hat offenbar die zuvor beschriebene Problematik erkannt und daher Ende 2022 richtigerweise entschieden, die damaligen Förderrichtlinien offiziell zu ändern, um Finanzmittel in Höhe eines dreistelligen Millionenbetrages ins Jahr 2023 mitzunehmen und damit zusätzlich für neue Erwerbsvorgänge im laufenden Jahr nutzbar zu machen. Auf der Homepage der Landesregierung heißt es dazu in der Meldung vom 9. Dezember 2022 wörtlich: „Das Land verlängert den Förderzeitraum für das Zuschussprogramm Wohneigentum. Damit können auch über den Jahreswechsel hinaus Käufe finanziell unterstützt werden, solange noch Geld im Fördertopf ist. […] Nordrhein-Westfalen hat hierfür insgesamt 400 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.“ Für umso größeres Entsetzen hat bei vielen Betroffen dann die Kurskorrektur des Finanzministers mitten in der Sommerpause gesorgt. Die NRW.BANK teilte am Freitag des 14. Juli 2023 per Presseinformation überraschenderweise mit, dieses Programm sofort einzustellen, obwohl ein höherer zweistelliger Millionenbetrag noch gar nicht verausgabt worden ist. Immobilienerwerber nach dem 14. Juli 2023, die den Zuschuss ihrerseits fest einkalkuliert haben, sollen nach dem neuen Willen des Finanzministers plötzlich leer ausgehen, da er die verbliebenen Millionen für andere Zwecke im Landeshaushalt nutzen will, wie er uns auch in der Fragestunde in dieser Plenarwoche erklärt hat. Dieser Wortbruch des Ministers hat einen schweren Vertrauensschaden angerichtet und muss dringend korrigiert werden. (Beifall von der FDP) 22.09.2023 Bei einem Immobilienerwerb ist die Grunderwerbsteuer bekanntlich der größte Einzelposten bei den Kaufnebenkosten. Im üblichen Fall einer Fremdfinanzierung sind die Kaufnebenkosten regelmäßig aus dem Eigenkapital zu tragen. Insbesondere beim Ersterwerb von Immobilien stellt die hohe Grunderwerbsteuerbelastung daher für viele Menschen in Nordrhein-Westfalen eine entscheidende Hürde dar, vom Mieter zum Wohneigentümer zu werden. Es ist aber doch genau unsere Aufgabe als Parlamentarier, aus einem Land der Mieter ein Land der Eigentümer zu machen. Menschen sollten sich verstärkt den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen können, auch in Nordrhein-Westfalen. Wir haben in Deutschland und insbesondere in Nordrhein-Westfalen mit die geringste Wohneigentumsquote europaweit. Daher müssen wir unseren Bürgern Vermögensbildung durch Wohneigentum ermöglichen. Das dient im Übrigen auch einer besseren Alterssicherung. Wir brauchen deshalb jetzt eine Kurskorrektur hin zu wirksamen Entlastungen und setzen dabei auf Ihre breite Unterstützung. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt für die Fraktion der CDU der Kollege Christian Berger.
Christian Berger CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Beharrlich macht die FDP die Grunderwerbsteuer zu ihrem Thema. (Beifall von der FDP) Beharrlich fordert die FDP von Minister Optendrenk die Beantwortung ihrer vielen, aber dann doch immer gleichen Fragen. Bei den Kleinen Anfragen in diesem Jahr habe ich, ehrlich gesagt, bei der vierten aufgehört, zu zählen. Beharrlich bleiben Sie den Bürgerinnen und Bürgern aber die Antwort schuldig, welche Mittel wir wo genau einsparen sollen, um die FDP-Traumerfüllung finanzieren zu können. (Zuruf von Ralf Witzel [FDP]) Das gucken Sie sich anscheinend bei Ihrem Bundesfinanzminister Lindner ab. Tolle Vorschläge zur Grunderwerbsteuer hat auch er. Nur bei der wichtigen Frage der Finanzierung bleibt er bis heute den Ländern eine Antwort schuldig. Da sage ich: Danke für nichts. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zu- ruf von Ralf Witzel [FDP]) Landtag Stattdessen dreht sich Ihr ganzer Tatendrang nur um das abgelaufene Förderprogramm NRW.Zuschuss Wohneigentum. Wie eine niemals endende Feedback-Schleife immer wieder die gleichen Fragen! (Ralf Witzel [FDP]: Das hat dieses Parlament beschlossen!) Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man schon darüber schmunzeln, dass Sie am 25. Juli eine Kleine Anfrage dazu stellen und am 26. Juli gleich noch eine weitere mit den fast identischen Fragen. Das ist kein Engagement, Herr Witzel. Das ist eine Beschäftigungstherapie für den Minister und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. (Beifall von der CDU) Irgendwie hat das für mich alles den faden Beigeschmack von Wundenlecken. Das Förderprogramm war ein Kind der damaligen schwarz-gelben Landesregierung. Das „damalig“ können Sie anscheinend nur schwer akzeptieren. Doch kommen wir mal zur Sache. Sie möchten Träume vom Wohneigentum erfüllen und beantragen drei Dinge. Erstens beantragen Sie die Fortführung des Förderprogramms. Das Programm war bis Ende 2022 angesetzt und wurde dann noch mal verlängert. Angesichts der dramatischen Verschlechterungen der Steuereinnahmen und der stetig neuen, für das Land NRW doch kostspieligen Ideen der Bundesregierung gilt es, verantwortungsvoll und besonnen zu handeln. Zugegeben: Als Opposition steht das vielleicht nicht in Ihrem Fokus. Aber haben Sie schon mitbekommen, dass wir das Land nun bereits durch die zweite Krise führen? Der Minister hat mehrfach die Details und Hintergründe aufgeführt und erklärt, wie, wann und warum das Förderprogramm ausgelaufen ist und wie der saubere Abschluss über die Vertrauensschutzregelung gesichert wird. Der Minister wird sicherlich gleich berichten, wie weit die Mittel dann doch noch abgerufen wurden. Ich möchte auch noch mal klarstellen: Für die CDU war damals und ist heute das Thema „Wohnraum“ ein wichtiges Thema. Das beweist das Förderprogramm von damals, und das beweisen die drei aktuell laufenden Eigentumsförderprogramme des Landes. Eine philosophische Auseinandersetzung mit dem Thema „Ist die Grunderwerbsteuer gerecht?“ hilft in der Sache auch nicht weiter. Faktisch ist sie eine wichtige Einnahmequelle für das Land und ermöglicht es uns, dringend benötigte Investitionen in Bildung, in das Gesundheitswesen und in die Infrastruktur zu finanzieren und damit die Zukunft unserer Familien und Kinder zu gestalten. 22.09.2023 Ich erzähle Ihnen auch mal sehr gerne, was ich in meinem Wahlkreis höre, wenn es um das Thema „Wohnraum“ geht. Da erzählen mir die Leute: Es geht um gestiegene Baukosten, es geht darum, überhaupt Handwerker zu finden, es geht um gestiegene Zinsen, es geht um Lieferengpässe, und es geht um die Sorge: Was mache ich eigentlich mit meiner Heizung? – Sind Sie daran vielleicht auch mit beteiligt? Ich weiß es nicht. (Ralf Witzel [FDP]: Das sind alles wichtige Themen! Alles wichtige Themen!) Aber ein Thema bekomme ich nicht zu hören, nämlich das Thema „Grunderwerbsteuer“ – und schon gar nicht hat mir jemals einer gesagt, dass er sich den Traum vom Eigenheim deswegen nicht erfüllen konnte. (Beifall von der CDU) Zweitens fordern Sie einen Freibetrag und, dass sich das Land beim Bund dafür einsetzt. (Zurufe von der FDP) – Lieber Herr Witzel, liebe FDP, Sie können schreien, wie Sie wollen. Ich mache weiter. Es ist Freitag. (Heiterkeit und Beifall von der CDU) Ich weiß nicht, ob Ihr FDP-Bundesfinanzminister da auf das Land NRW hören wird. Vielleicht hört er ja auf Sie. Meine Frage ist: Was hält Sie eigentlich davon ab, genau das im Bund umzusetzen, was Sie hier fordern? Drittens. Sie fordern eine wissenschaftliche Forschung. Meine Bitte ist: Geben Sie den neuen Programmen doch erst mal Zeit, um zu wirken. Zahlen, Daten und Fakten werden den Erfolg dann schon zeigen. Dafür braucht man keine Forschung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Herr Witzel, in Zeiten, in denen der NRW-Haushalt nicht mit jährlich 4 Milliarden Euro durch den Bund belastet wird, in denen wir keine Krisen zu bewältigen haben, in denen die Steuereinnahmen nicht unter den Erwartungen liegen und in denen Tarifanpassungen nicht die letzten Reserven aufbrauchen, bin ich gerne bereit, mit Ihnen über eine Senkung der Gewerbesteuer zu sprechen. (Ralf Witzel [FDP]: Hier geht es um die Grund- erwerbsteuer! Nicht Gewerbesteuer!) Hier und heute bin ich es nicht. Wir lehnen den Antrag ab. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU)
Christof Rasche
Für die Fraktion der SPD hat nun der Kollege Alexander Baer das Wort. Landtag
Alexander Baer SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! In Zeiten der vielfältigen Krise, die derzeit auch die Bau- und Wohnungswirtschaft fest im Griff hat, rückt die öffentliche Wohnraumförderung des Landes ganz zentral in den Blickpunkt: Was tut der Staat, was tut die Landesregierung, um die Wohnraumversorgung in der Bevölkerung zu gewährleisten und den Wohnraummangel in unserem Land wirksam zu bekämpfen? Auch wenn sich der Antrag der FDP-Fraktion nur auf den Eigentumsbereich bezieht, ist das Gesamturteil richtig: Einen schlimmeren Niedergang des öffentlich geförderten Wohnungsbaus in Nordrhein-Westfalen hat es nie gegeben. (Beifall von der SPD – Christian Dahm [SPD]: So ist es!) Der Wohnungsbau in Nordrhein-Westfalen liegt am Boden. Von sozialer Daseinsvorsorge der Landesregierung für die Bevölkerung kann in dieser Frage keine Rede mehr sein. (Beifall von der SPD) Da helfen auch keine Ausreden weiter. Wir alle wissen, dass die enormen Preissteigerungen in den Bereichen „Baumaterial“ und „Energie“ bereits vor dem Ukraine-Krieg eingesetzt haben. Wir wissen auch, dass die derzeitigen Rahmenbedingungen von der Preisexplosion bis zum Arbeitskräftemangel ganz erhebliche negative Auswirkungen auf die Erstellung von zusätzlichem Wohnraum haben. Genau an dieser Stelle gilt es aber, ein Missverständnis auszuräumen. Erste Aufgabe der öffentlichen Wohnraumförderung ist es nicht, die schlechten Rahmenbedingungen zu beklagen, sondern, mit gezielter und wirksamer Förderung den dringend erforderlichen Wohnraum trotzdem zu schaffen. Das setzt den klaren Blick auf die sozialen und wirtschaftlichen Realitäten im Land voraus, und es setzt ein Höchstmaß an Flexibilität im Denken und Handeln voraus, was die Gestaltung der öffentlichen Förderkonditionen angeht. In beiden Fällen muss man zu dem Ergebnis kommen, dass dies nicht gegeben ist. Rechthaberei und ideologische Schranken stehen einer bedarfsgerechten und verantwortlichen Wohnraumförderpolitik entgegen. Das ist die wesentliche Kontinuität, die sich bei der Betrachtung der Aktivitäten der Landesregierung in diesem Bereich zeigt. Wie sieht das jetzt konkret bei der Förderung von Wohneigentum im Rahmen der öffentlichen Wohnraumförderung des Landes aus? Seit Jahren sind die Erstellungszahlen in diesem Bereich verschwindend gering, was die Herausforderung angeht, die Bevölkerung mit angemessenem Wohnraum zu versorgen. 22.09.2023 Betrachten wir einmal die Zahlen der NRW.BANK für das Jahr 2022, so zeigt sich, dass im gesamten Jahr 595 Wohneinheiten im Bereich des Wohneigentums gefördert worden sind. Das entspricht rund 1,5 Wohneinheiten pro Kommune in Nordrhein-Westfalen. Man kann das viel zu gering, peinlich oder desaströs nennen. Ich nenne es eine Bankrotterklärung der Wohnraumförderpolitik der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen. (Beifall von der SPD) Wie passt es mit dieser katastrophalen Situation zusammen, dass die Landesregierung zum Sommer dieses Jahres das Programm NRW.Zuschuss Wohneigentum sang- und klanglos eingestellt hat? (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Sprechen Sie auch noch zum Antrag, Herr Kollege?) Dieses Programm diente dazu, den Erwerbern von Wohneigentum im Nachgang einen Anteil der Grunderwerbsteuer zu erstatten. Für viele Betroffene, insbesondere junge Familien, ist damit der Traum vom Wohneigentum ausgeträumt. Ich will das hier nicht verlängern; deshalb nur ganz kurz: Der Antrag der FDP-Fraktion kommt zur rechten Zeit. Meine Fraktion unterstützt den Vorschlag einer sofortigen Wiedereinführung des Programms NRW.Zuschuss Wohneigentum NRW in bisheriger Höhe. Wir unterstützen auch den Vorschlag, dass sich die Landesregierung endlich wirksam über den Bundesrat für eine Absenkung der Grunderwerbsteuer einsetzen muss. Bisher war das eher Alibi dieser Landesregierung als eine gewollte politische Initiative, die auch zum Erfolg führen sollte. Außerdem – darauf habe ich bereits hingewiesen – gehört die gesamte Wohnraumförderung dieser Landesregierung evaluiert, weil die Ergebnisse als niederschmetternd zu bezeichnen sind. Aufgrund dessen wird meine Fraktion den hier vorliegenden Antrag mittragen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD und Ralf Witzel [FDP])
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der Grünen folgt nun der Kollege Arndt Klocke.
Arndt Klocke GRÜNE
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die FDP legt einen Antrag zur Grunderwerbsteuer vor. Das ist ja mal sehr überraschend. Wir hatten es in dieser Wahlperiode ja noch gar nicht, dass wir über dieses Thema auf Ihren Hinweis hin diskutieren. (Ralf Witzel [FDP]: Das kommt auch noch häu- figer vor, wenn Sie es nicht tun!) Landtag – Das ist gar kein Problem. Ich habe da eine große Ausdauer, lieber Kollege Witzel. Wenn meine Fraktion mich dafür nominiert, rede ich auch gerne in jeder Plenarwoche darüber. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Das Problem ist: Wenn man jahrelang regiert hat und dann in die Opposition geht und sich zwischendurch die Parameter so stark ändern, wie das im Jahr 2022 der Fall war – Stichwort „Ukraine-Krieg“, Stichwort „wirtschaftliche Situation“, Stichwort „andere Prioritätensetzung“ –, aber man überhaupt nicht darauf eingeht und die gleiche Platte auflegt wie vor zwei Jahren, muss man sich schon an der Seriosität messen lassen. (Vereinzelt Beifall von der CDU) Dieser Antrag ist doch zutiefst unseriös. Wir haben gemeinsam in Berlin eine Ampelkoalition, lieber Kollege Witzel. Das wird Sie wahrscheinlich mehr stören als mich. (Heiterkeit und Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Da gibt es eine Festlegung im Koalitionsvertrag, dass mit einem Verbot von Share Deals (Ralf Witzel [FDP]: Genau!) und der Ausnahme der Nichteinziehung der Grunderwerbsteuer der finanzielle Rahmen für die Länder geschaffen werden soll, um Familien einen besseren Eigentumserwerb zu ermöglichen. Das steht in unserem Koalitionsvertrag. (Ralf Witzel [FDP]: Genau!) Bis heute gibt es keinen Gesetzentwurf aus dem Bundesfinanzministerium. Die Bundesregierung hat dazu noch nichts vorgelegt. Ihr Kollege Christian Lindner, der viele Jahre hier vorne in Ihren Reihen gesessen hat, müsste mal seine Hausaufgaben machen, damit wir an der Stelle weiterkommen. Das ist das Mindeste an Seriosität, was Sie bei diesem Antrag uns an Entgegenkommen hätten zeigen müssen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Wenn man das hier schon einfordert, dann sollte man im Bund auch die Hausaufgaben gemacht haben. Bereits im Landtagswahlkampf 2022 haben wir das als Wahlkampfgeschenk – so haben wir es damals bezeichnet – von CDU und FDP abgelehnt. Dabei bleiben wir auch heute. (Christian Dahm [SPD]: Ihr habt das nicht ab- gelehnt! Das war ein einstimmiger Landtags- beschluss, Herr Kollege!) Was mich ein bisschen wundert, lieber Kollege Baer, auch wenn ich große Sympathien habe, weil Sie aus 22.09.2023 meinem Heimatwahlkreis kommen, ist, dass die SPD sich da komplett gedreht hat. Denn wir haben das damals gemeinsam abgelehnt. Es ist anderthalb Jahre her. Ich war damals schon wohnungspolitischer Sprecher der Grünen; bei der SPD war ein anderer Kollege zuständig. Heute diesem Antrag zuzustimmen, während man vor anderthalb Jahren noch gesagt hat, das sei ein Wahlkampfgeschenk von Schwarz-Gelb, passt aus meiner Sicht nun überhaupt nicht zusammen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Jetzt komme ich zur grundsätzlichen Situation am Wohnungsmarkt. Auch dazu hat Herr Kollege Baer eben etwas gesagt. Diese Situation haben wir ja nicht nur in Nordrhein-Westfalen, sondern der Wohnungsbau liegt bundesweit danieder.
Christof Rasche
Lieber Kollege Klocke, es liegt ein Wunsch nach einer Zwischenfrage des Kollegen Dahm vor.
Arndt Klocke GRÜNE
Gerne. Immer.
Christof Rasche
Dann legen wir jetzt los. Bitte.
Christian Dahm SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Geschätzter Kollege Klocke, ich bin ein bisschen irritiert. Das seinerzeit aufgelegte Wohnraumförderprogramm ist im Rahmen des Haushalts im Dezember 2021 gemeinsam und, wenn ich mich recht erinnere, einstimmig hier vom Landtag beschlossen worden – auch von Ihnen und auch von uns. Hier hat sich seinerzeit die SPD-Fraktion enthalten, wenn ich das richtig in Erinnerung habe. Insofern irritieren mich heute Ihre Aussagen. (Zuruf von der FDP: Ah! – Arndt Klocke [GRÜNE]: Nein!) – Ja. (Arndt Klocke [GRÜNE]: Darf ich antworten?)
Christof Rasche
Jetzt kommen wir zur Antwort.
Arndt Klocke GRÜNE
Lieber Kollege Christian Dahm, das Programm ist im Frühjahr 2022 angekündigt worden. (Ralf Witzel [FDP]: Das ist 2021 beschlossen worden!) Da haben wir gesagt: Das ist ein Wahlkampfgeschenk. – Damals hatten wir eine andere Kassenlage in Nordrhein-Westfalen. Der Landesfinanzminister hat auf diese Kassenlage jetzt reagiert und hat Landtag gesagt, dass dieses Programm nicht weiter fortgeführt werden soll. Das finde ich eine richtige und legitime Haltung, wenn man sich die Kassen ansieht. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Das war vor anderthalb Jahren oder auch noch vor einem Jahr anders. Man muss doch auf das reagieren, was real vorhanden ist. Das ist auch meine Antwort auf Ihre Frage. Jetzt komme ich noch einmal auf die aktuelle Situation auf dem Wohnungsmarkt zurück. Der Hinweis, dass in Nordrhein-Westfalen ganz viel schiefläuft, ist zu kurz gesprungen. Wir haben grundsätzlich in diesem Land eine prekäre und brenzlige Situation auf dem Wohnungsmarkt. Wir haben kaum noch Fertigstellungen im privaten Sektor des Wohnungsneubaus. Das, was fertiggestellt wird, ist geförderter Wohnungsbau. In dem Bereich tut Nordrhein-Westfalen enorm viel. Wir haben noch einmal das Geld für die Wohnraumförderung aufgestockt. Projekte, die in den Städten und in den Landkreisen realisiert werden, sind geförderter Wohnungsbau. Wir schaffen aber viel zu wenig im Bereich von privaten Investoren. Da bin ich sehr gespannt auf den Wohnungsbaugipfel, der in der nächsten Woche in Berlin stattfinden soll, und darauf, ob es der Bundesregierung und dem Kanzler, der das ja zur Chefsache gemacht hat, gelingt, in diesem Bereich die Dinge wieder anzukurbeln. Wir brauchen Wohnungsneubau. Wir brauchen noch mehr Wohnungsneubau. Aber man kann doch nicht sagen, in Nordrhein-Westfalen funktioniere das alles nicht und woanders sei das alles tuttifrutti. Das ist doch wirklich nicht der Fall. Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, das müssten Sie eigentlich auch wissen. Wir haben eine sehr gute Wohnraumförderung in diesem Land, und das seit Jahrzehnten. (Zuruf von Stefan Zimkeit [SPD]) Wenn man mit Expertinnen und Experten aus anderen Ländern spricht, wird die Wohnraumförderung in diesem Land sehr gelobt. Da ist es egal, ob Ina Scharrenbach Bauministerin ist oder Mike Groschek oder Michael Vesper Bauminister waren. Da ist das Land gut aufgestellt. Da macht auch die NRW.BANK sehr viel. Das sollten wir unterstützen und herausstellen, anstatt hier mit so einer Rede so tun, als ginge hier alles irgendwie den Bach runter. Das stimmt nämlich nicht. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Zum Abschluss meiner Rede: Es gibt eine gut aufgestellte Eigentumsförderung der NRW.BANK, die auch abgerufen wird, lieber Kollege Ralf Witzel. Das nur als Hinweis. Die Eigentumsförderung des Landes wird also weiterhin mit Förderprogrammen der NRW.BANK betrieben, unter anderem auch mit dem guten Pro-22.09.2023 gramm „Jung kauft Alt“, was ich sehr unterstütze, weil es auf der einen Seite Eigentumserwerb unterstützt und auf der anderen Seite auch klimatechnisch ein guter Weg ist, da man Bestandsimmobilien an die nächste Generation weitergibt. Da passiert viel. Dieses Programm wird nicht fortgesetzt, weil das Geld fehlt. Sobald die Quellen wieder sprudeln, können wir darüber reden, ob man das eventuell wieder an den Start bringt, (Zuruf von Marcel Hafke [FDP]) aber in dieser Zeit ist die Entscheidung des Landesfinanzministers völlig richtig. (Zuruf von Marcel Hafke [FDP]) – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt für die Fraktion der AfD Herr Clemens. Bitte sehr.
Carlo Clemens AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die FDP-Fraktion rennt mit ihrem Antrag bei uns über weite Strecken offene Türen ein. Das verwundert nicht, denn die AfD hat auch in dieser noch jungen Legislaturperiode schon einige Vorstöße gemacht, um den Traum vom Eigenheim erfüllbarer zu machen, zuletzt noch in der vergangenen Plenarwoche. In unserem letzten Antrag zur Grunderwerbsteuer hatten wir schon vorgerechnet, wie sehr sich die Erschwinglichkeit von Wohneigentum in NRW verschlechtert hat. Keine Frage: Die Grunderwerbsteuer bildet eine wesentliche Hürde für den Eigentumserwerb, und diese Hürde muss fallen. Ich zitiere die Finanzwissenschaftler Scherf und Dresselhaus aus einem Beitrag in der Zeitschrift Wirtschaftsdienst: „Resümierend bleibt festzuhalten, dass die Grunderwerbsteuer über kein Fundamentalprinzip der Finanzwissenschaft oder nachvollziehbares Lenkungsziel zu rechtfertigen ist. Am Ende verbleibt nur der fiskalische (Selbst-)Zweck der Besteuerung.“ Es gibt für die Grunderwerbsteuer keine äquivalente Gegenleistung des Landes. Die Leistungsfähigkeit wird bereits viel zielgenauer mit der Einkommensteuer erfasst. Familien- und vermögenspolitische Gründe sprechen für eine Unterstützung, nicht für eine Bestrafung des Wohneigentumserwerbs. In NRW ist durch das wiederholte Drehen an der Steuerschraube aus einer Stempelsteuer eine Strafsteuer geworden. Selbstverständlich ist es ein schöner Unsinn, wenn die Länder erst solche hohen Hürden für die Landtag Wohneigentumsbildung errichten und der Bund dann dagegen ansubventionieren soll. Zu Recht kritisiert die FDP, dass der Finanzminister in NRW den Grunderwerbsteuerrabatt von zwei Prozentpunkten ohne Vorwarnung und entgegen seinen eigenen Ankündigungen wieder eingesammelt hat, um Haushaltslöcher zu stopfen. Damit sind wir wieder bei einem effektiven Steuersatz von 6,5 % angelangt; NRW ist hier, wie schon gesagt wurde, bundesweit Spitze. Was für ein Signal angesichts der schweren Krise am Wohnungsmarkt bzw. am Immobilienmarkt! Die Warnrufe der Bauwirtschaft, der Projektentwickler und der Planberufe werden von der schwarz-grünen Koalition in den Wind geschlagen. Das geht so nicht weiter. Die Rabattregelung muss, wie es im Antrag auch gefordert wird, bis zu einer dauerhaften bundesgesetzlichen Regelung verlängert werden. Auch dazu hatte die AfD hier im Landtag bereits vor einem Jahr einen Antrag gestellt. Die dramatische Lage am Markt erfordert das, und die FDP sieht das jetzt auch so. Der Verweis des Finanzministers auf das Programm NRW.BANK.Wohneigentum mit seinen höheren Einkommensgrenzen ist ein reines Ablenkungsmanöver, denn die Konditionen sind kaum günstiger als marktübliche Hypothekenzinsen. So viel, Herr Berger, zum Thema, die Programme doch erst mal wirken zu lassen. Die Bürger werden zu Recht immer ungeduldiger. Minister Optendrenk muss als Vorsitzender der Finanzministerkonferenz endlich die Initiative ergreifen, um bei dem Thema mal weiterzukommen, wie es seit Jahren schon in Aussicht gestellt wird. Er darf sich nicht auf destruktive Kritik an den Vorschlägen des Bundesfinanzministers beschränken. Wir haben in unserem eigenen Antrag mit guten Gründen noch mehr Entlastungen für die Bürger gefordert. Das angemessene Familienheim soll nicht nur beim Ersterwerb von der Grunderwerbsteuer freigestellt werden. Wir hatten außerdem eine deutliche temporäre Absenkung der Grunderwerbssteuer auch für den Neubau von Mietwohnungen beantragt, um auch hier neue Impulse für die Bauwirtschaft zu setzen und Wohnraum für Mieterinnen und Mieter zu schaffen. Entlastungen sollen nicht zulasten des sozialen Wohnungsbaus in NRW gehen; auch das ist wichtig zu betonen. Der wird gerade in der jetzigen, angespannten Lage gebraucht. Wir streben jedoch eine gleichrangige Förderung des Wohneigentums an. Wir wollen die Eigentumsbildung von Schwellenhaushalten und breiten Schichten der Bevölkerung viel stärker fördern; auch das hatten wir schon letztes Jahr beantragt. 22.09.2023 Der Antrag der FDP hier und heute geht in die richtige Richtung, ist aber aus unserer Sicht nicht mutig genug, um die im EU-Vergleich so niedrige Wohneigentumsquote in NRW wirksam zu erhöhen. Wir wollen eine breite Streuung des Volksvermögens. Wir wollen, dass sich Familien den Traum vom Eigenheim erfüllen können, dass sie auch realistisch die hohe Eigenkapitalhürde bewältigen können, dass Wohneigentümer Vermögen aufbauen und sich damit selbstbestimmt gegen Altersarmut absichern können. Natürlich stimmen wir Ihrem Antrag also zu. Uns interessiert auch nicht, welche Fraktion den Antrag stellt, wenn er in der Sache richtig ist – an dieser Stelle einen lieben Gruß aus dem Westen ins schöne Thüringen, wo die Opposition im Landtag erfolgreich eine Senkung der Grunderwerbsteuer durchsetzen konnte. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Landesregierung hat nun Minister Dr. Optendrenk das Wort. Bitte sehr. Dr. Marcus Optendrenk*), Minister der Finanzen: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist das Recht jeder Fraktion, in jeder Plenarsitzung dasselbe Thema erneut aufzurufen. (Heiterkeit von den GRÜNEN) Ich kann Ihnen aber sagen, dass der Sachverhalt gegenüber dem, was wir in der Fragestunde miteinander erörtert haben, im Wesentlichen unverändert ist – mit Ausnahme der Tatsache, dass weitere Menschen den Antrag stellen konnten. Denn entgegen dem, was hier in den Texten und in den Reden immer suggeriert wird, sieht die Vertrauensschutzregelung so aus, dass jeder, der bis zum 14. Juli 2023 beim Notar war, einen entsprechenden Antrag nicht nur stellen kann, sondern bei vorliegender Voraussetzung auch eine Bewilligung weiterhin erfolgt. Das heißt auf gut Deutsch: Wir haben weiter Eingänge von Anträgen, und zwar durchaus in erheblichem Umfang. Wir haben auch weiterhin die Möglichkeit, dass Menschen Anträge für alle Sachverhalte stellen, die beim Notar bis zum 14. Juli 2023 eingereicht worden sind. Mittlerweile ist das Antragsvolumen so, dass entgegen meiner Vorgabe an das Kabinett, Selbstbewirtschaftungsmittel in Höhe von gut 60 Millionen Euro im Einzelplan 20 aus diesem Programm zum Ausgleich des Haushalts 2024 zu erwirtschaften – wir haben seinerzeit ausführlich miteinander beraten, dass es da um 667,7 Millionen Euro ging, die nach dem Kabinettsbeschluss übertragen werden müssen – diese 60 Millionen Euro nicht vollständig aufkommen werden. Landtag Wir haben nämlich anders als die Ampelregierung in Berlin mit Herrn Habeck, die seinerzeit bei der KfW gesagt hat, der Topf ist leer und jetzt sind alle gekniffen, eine Vertrauensschutzregelung für diejenigen gemacht, die im Vertrauen darauf, dass wir noch nicht erklärt haben, dass das Programm abgeschlossen ist, zum Notar gegangen sind. Für all diejenigen gibt es die Möglichkeit, weiter Anträge zu stellen. Das wissen Sie auch ganz genau. Trotzdem artikulieren Sie hier pausenlos Vokabeln, die der Sache nicht angemessen sind, die sogar völlig falsch sind. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ich habe kein Problem damit, mit Ihnen zu diskutieren. Wir hatten die parlamentarische Ermächtigung, 400 Millionen Euro auszugeben. Diese waren ursprünglich auf das Jahr 2022 begrenzt, wenn diese nicht ganz ausgeschöpft worden wären, wären Restmittel aber ohne erneuten Beschluss des Landtags, sondern durch Erlass von uns in die Selbstbewirtschaftung des Einzelplans 20 des Jahres 2023 übertragen und weiter verwendbar gewesen. Wenn Sie der Meinung sind, das sollte man anders machen, können wir darüber diskutieren. Wenn Sie also wie heute einen Antrag stellen und sagen, sie möchten gerne politisch darüber diskutieren, ob wir das Programm in Zukunft fortsetzen, dann können Sie das in den Haushaltsberatungen durchaus tun. Das ist Ihr legitimes Recht. Aber mit Vokabeln herumzuschmeißen und permanent zu insinuieren, es würde etwas Versprochenes nicht getan, (Zuruf von Ralf Witzel [FDP]) ist schlicht und ergreifend falsch. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Sie zitieren zu Recht (Ralf Witzel [FDP]: Sie zitieren!) die Plenardebatte aus dem November 2022. Auf dem damaligen Erkenntnisstand habe ich Ihnen gesagt: Dieses Programm endet dann nicht. Was habe ich umgesetzt? Einen Erlass, dass in 2023 weiter Mittel beantragt werden können. Ich habe Wort gehalten, die Landesregierung hat Wort gehalten. Wenn die Landesregierung dann am 21.06. im Kabinett beschließt, dass Selbstbewirtschaftungsmittel erwirtschaftet werden müssen – der Einzelplan 20 hat nur diese – und wir dann ein Konzept entwickeln, wie wir das umsetzen, weil alle Ressorts sparen müssen, dann habe ich auch die Aufgabe, mit der Landesregierung einen Versuch zu unternehmen, diese Mittel einzusparen. Faktisch wird es aber so sein, dass ein Großteil dessen, was ich einsparen soll, im Einzelplan 20 nicht bei den Selbstbewirtschaftungsmitteln eingespart werden wird, weil mittlerweile Anträge über 370 Millionen Euro vorliegen, und die werden selbstver-22.09.2023 ständlich, wenn die Antragsvoraussetzungen vorliegen, bewilligt, weil wir eine Vertrauensschutzregelung gemacht haben, dass es auf den Notartermin ankommt und nicht wie bei Ihrer Ampellogik in Berlin vor anderthalb Jahren auf etwas anderes. Das, was Herr Habeck und Herr Lindner gemacht haben, hätten Sie als Wortbruch qualifizieren können. Das haben Sie nie gemacht. (Beifall von der CDU – Zuruf von Ralf Witzel [FDP]) Wir können gerne über politische Ziele diskutieren. Wir sind weiterhin gemeinsam der Meinung, dass wir, wenn es eben geht, den Grunderwerbsteuerhebesatz für die Ziele, die Sie eben definiert haben, absenken können, wenn wir eine haushalterische Deckung haben. Wir haben weiterhin das gemeinsame Ziel, auch in Berlin dafür zu sorgen, dass wir das an der Stelle mit einer Gegenfinanzierung aus Share-Deals machen. Zur Wahrheit gehört: Herr Lindner spielt Spielchen. Herr Lindner gibt in einer Abteilungsleiterrunde Gesetzentwürfe zur ersten Vorabstimmung, in denen all das, was verabredet ist und was Herr Klocke eben richtig vorgetragen hat – nämlich die Gegenfinanzierung über Share-Deal-Absenkungen – nicht enthalten ist, sticht das an Zeitungen durch und erzählt: Guckt mal, die Länder machen nicht mit! Mit dieser Art von Spielchen wird die Axt an das Vertrauen in die Demokratie gelegt, nichts anderes. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Das Schlimme an dem, was wir gerade erleben, ist, dass Sie permanent wie ein Scheinheiliger durch Düsseldorf laufen, während die Ursache in Berlin liegt. Das schadet. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wir sind uns weiterhin darüber einig, dass dann, wenn diese 400 Millionen Euro ausgeschöpft werden, ganz viele Menschen einen sinnvollen Beitrag zur Absenkung der Kosten des Grunderwerbs erhalten haben, die nicht von der Bank finanziert werden. Darüber sind wir uns weiterhin einig. Deshalb habe ich auch eine Regelung vorgeschlagen und der NRW.BANK mit auf den Weg gegeben – und die hat sie auch entsprechend umgesetzt –, sodass wir gerade kein Fallbeil haben. Deshalb ist alles, was Sie zu dem Thema „Vertrauensbruch“ gesagt haben, schlicht falsch. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wenn Sie also etwas machen wollen, was eine dauerhafte Verstetigung dieses Förderprogramms, das demnächst ausläuft, zur Folge hat, dann können Sie das gerne im Rahmen der Haushaltsberatungen tun. Aber das, was Sie hier artikulieren, was Sie an mündlichen und schriftlichen Anfragen stellen, permanent Landtag mit Vokabeln zu verknüpfen, die der Sache nicht angemessen sind, nutzt niemandem, auch Ihrem politischen Ziel nicht. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Herr Minister, es liegt eine Kurzintervention vor. Die können Sie auch gerne vom Platz beantworten. (Zuruf von der CDU: Wenn er sich entschul- digt!) Der Kollege Witzel hat für 90 Sekunden das Wort.
Ralf Witzel FDP
Vielen Dank, Herr Präsident. – Kollege Klocke hat völlig recht, dass ich nicht Pressesprecher der Ampelregierung bin. Das gilt auch in Richtung des Finanzministers. Deshalb geht es mir schon darum, dass wir hier fair miteinander umgehen. Wie Sie auch sicherlich nachher im Protokoll meiner Rede nachlesen können, habe ich eben positiv zur Kenntnis genommen, dass Sie richtigerweise – so war meine Bezeichnung – die Gelder, die der Haushaltsgesetzgeber 2021 bereits beschlossen hat, ins Jahr 2023 mitgenommen haben. Ich habe aber genauso gesagt, dass ich es richtig finde, von einem Wortbruch zu sprechen, wenn man sich das anschaut, was Sie hier im Plenum mitgeteilt haben. Sie haben, Herr Finanzminister, bei den Haushaltsberatungen 2023 mitgeteilt, dass die 400 Millionen Euro vollständig ausgegeben werden. Sie haben es auch nach der Plenarrede – Sie haben eben noch auf das Zitat verwiesen – in einer eigenen Meldung des Ministeriums vom 9. Dezember 2022 gesagt. Die steht aktuell auch auf der Homepage Ihres Hauses und ist dort nachlesbar. Das habe ich eben im Wortlaut zitiert. Dort heißt es: „Damit können auch über den Jahreswechsel hinaus Käufe finanziell unterstützt werden, solange noch Geld im Fördertopf ist. […] Nordrhein-Westfalen hat hierfür insgesamt 400 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.“ Die Zusage, diese 400 Millionen Euro auszugeben, halten Sie nicht ein. Es ist nach meinem Verständnis und nach demjenigen meiner Fraktion kein Vertrauensschutz, wenn man an einem Freitagnachmittag sagt, man könne es für alle Notartermine bis zu dieser Bekanntgabe noch einreichen, den Leuten aber nicht mal in Form einer Warnung, einer Vorankündigung zwei Wochen Zeit gibt, um das Formale zu finalisieren, sondern die Bekanntgabe des Ende des Programms als Termin wählt. 22.09.2023
Christof Rasche
Bitte zum Schluss kommen.
Ralf Witzel FDP
Das halte ich nicht für einen fairen Umgang und Planungssicherheit. (Beifall von Henning Höne [FDP])
Christof Rasche
Herr Minister, Sie haben das Wort. Bitte. Dr. Marcus Optendrenk*), Minister der Finanzen: Da Sie im Grunde Ihre Rede sowie das wiederholt haben, was Sie in vielfachen Beiträgen schon an anderer Stelle gesagt haben, konzentriere ich mich auf einen anderen Punkt. Herr Witzel, der entscheidende Punkt besteht darin, dass das Kabinett beschlossen hat, dass wir abweichend von dem, was die Landesregierung im November 2022 wissen konnte, eine Selbstbewirtschaftungssperre für alle Ressorts haben. Wir haben darüber intensiv beim letzten Mal in der Fragestunde gesprochen. Ich habe Ihnen alle Daten und Fakten auf den Tisch gelegt. Ich habe Ihnen im Detail erläutert, unter welchen Rahmenbedingungen welche Entscheidungen zustande gekommen sind. Da halte ich es schlicht für unangemessen, in diesem Kontext Vokabeln zu verwenden, die den Eindruck erwecken, als hätte jemand wissentlich im November 2022 etwas anderes gesagt, als dass … (Ralf Witzel [FDP]: Hat keiner gesagt!) – Doch. „Wortbruch“ heißt nichts anderes. „Er habe sein Wort gegeben und gebrochen.“ (Zuruf von Ralf Witzel [FDP]) Nein, ich habe eine Kabinettsentscheidung umzusetzen, und ich habe versucht, sie mit dem Haus so umzusetzen, dass sie möglichst schonend für all diejenigen ist, von denen wir alle wollen, dass sie in angemessener Weise partizipieren können. Was ich jetzt sehe, ist, dass die Einsparungen, die der Haushalt eigentlich bringen müsste, durch die großzügige Vertrauensschutzregelung nicht vollständig aufkommen werden, sodass der Einzelplan 20 des Haushalts diese Mittel an anderer Stelle erwirtschaften müssen wird, wenn nicht alle anderen Aufgaben, die wir im Landtag beschlossen haben, zurückstehen oder wir neue Schulden machen. Von daher: Schauen Sie es sich bitte am Schluss mal an. Ich bin sehr gespannt, wie nahe wir am Ende des Jahres an den 400 Millionen Euro sein werden. Dann reden wir noch mal über das Thema „Vertrauensschutz“. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Landtag
Christof Rasche
Vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir sind am Schluss der Aussprache und kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der FDP hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/5838. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das sind die Fraktionen von FDP, AfD und SPD. Wer lehnt diesen Antrag ab? – Das sind die Fraktionen von CDU und Grünen. Herr Blex hatte auch zugestimmt? (Dr. Christian Blex [fraktionslos] nickt.) – Ist notiert. – Gibt es Enthaltungen? – Es gibt keine Enthaltungen. Somit ist dieser Antrag Drucksache 18/583 abgelehnt. Wir kommen zu: 6 Kampf allen Drogen – Kontrollverlust stoppen – Legalisierung von Cannabis verhindern Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/5828 Ich eröffne die Aussprache. Für die Fraktion der AfD hat Dr. Vincentz das Wort. Bitte sehr.
Dr. Martin Vincentz AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst ein paar harte Fakten: 127.000 Menschen verstarben im letzten Jahr allein in Deutschland an den Folgen von Tabakkonsum, 3.000 davon ausschließlich durchs Passivrauchen. Sie haben also nicht mal selbst zum Glimmstängel gegriffen. 90 % der Lungenkrebspatienten sind oder waren Raucher. Etwa 1,6 Millionen Menschen gelten in Deutschland als alkoholabhängig. Etwa 6,7 Millionen der über 18- Jährigen trinken Alkohol in riskanten Mengen, also oberhalb der empfohlenen Grenzwerte. Kumuliert führt das zu 20.000 Todesfällen jährlich alleine durch den Alkoholkonsum und seine toxische Wirkung. Dazu kommt, dass jede dritte Gewalttat in Deutschland in Verbindung mit Alkohol begangen wird, und bei über 35.000 Verkehrsunfällen und einem Drittel aller Arbeits- und Haushaltsunfälle ist Alkohol im Spiel. Derweil sind Entzugskliniken heillos überfüllt und haben lange Wartelisten. In jeder Innenstadt NRWs gibt es Drogenhotspots, Trinkerszenen und Elend durch heute bereits legale Drogen oder der Kapitulation vor illegalen Substanzen. In dieser prekären Situation, in der wir jedes Jahr mit Kampagnen in Schulen, Flugblättern, Homepages, Streetworkern, Ärzten und Pflegern gegen die Folgen der gesellschaftlich enttabuisierten Suchtstoffe 22.09.2023 kämpfen, in der Familien zerrissen, Leben zerstört und die Zukunft für Tausende vernichtet wird, überlegt sich das politische Berlin allen Ernstes, ob wir eine weitere gefährliche Droge legalisieren wollen – einzig, weil die Politik es bislang nicht geschafft hat, deren illegalen Konsum einzuschränken. Das ist nicht weniger als die vollkommene Bankrotterklärung der Präventionspolitik und ein Schlag ins Gesicht aller Menschen, die privat oder beruflich mit den Folgen von Sucht konfrontiert sind. (Beifall von der AfD) Der Bundesgesundheitsminister, Herr Lauterbach, sieht hingegen ein „Gesetz mit Augenmaß“. Seine ärztlichen Kollegen in der Bundesärztekammer, der Richterbund, die Polizeigewerkschaft und viele weitere aus der Praxis sehen das freilich anders – ganz anders. Dabei reicht die Kritik von Verwunderung bis hin zu blankem Entsetzen über einen Gesundheitsminister und Arzt, der so fahrlässig mit der Gesundheit der Menschen umgeht. Man muss sich nur mal die Eckpunkte des Papiers vor Augen führen. So soll nun der Besitz von 25 g Cannabis straffrei sein. Um es einzuordnen: Drei Joints entsprechen in etwa einem Gramm. Also könnten straffrei umgerechnet 75 Tüten mit sich geführt werden – natürlich alles zum Eigenkonsum; versteht sich; logo. Wer würde schon annehmen, dass jemand 75 Joints nicht nur für sich selbst, sondern zum Verkauf beispielsweise an Jugendliche mit sich führt? Ein absolutes Bürokratie- und Regelungsmonster ist hier in der Entstehung, meint nicht zuletzt auch der Bund der Kriminalbeamten. Das schützt nicht Jugendliche vor Kriminalisierung, sondern Dealer. (Beifall von der AfD) Auch soll nun der Anbau von bis zu drei Pflanzen erlaubt sein. Schon heute drehen sich zahlreiche Websites darum, wie pro Pflanze der Ertrag und auch die Wirkstoffmenge gesteigert werden können – und das alles, während sich heute schon alle einig sind, dass der illegale Anbau und Verkauf auf dem Schwarzmarkt durch die höheren offiziellen Preise ohnehin nicht eingedämmt werden. Die Zahl der Klinikbesuche wiederum, die wegen des immer höheren THC-Gehalts zunimmt, nimmt dann auch weiter zu. Zudem soll die Abgabe dann durch private Vereine und nicht etwa durch Apotheken oder staatlich lizensierte und kontrollierte Geschäfte erfolgen. Die Kontrollen dürften ein Alptraum werden. Dabei ist das Wissen aus anderen Ländern bereits heute sehr eindeutig. In Ländern wie den USA, Kanada und Portugal, in denen Cannabis bereits straffrei ist, sei der Cannabiskonsum nach der Legalisierung um ca. 30 % gestiegen und habe 25 % mehr Landtag psychische Störungen hervorgerufen. So kommentierte beispielsweise die Ärztekammer Brandenburg das Gesetz. Verstehen Sie mich nicht falsch. Auch in meiner Brust schlagen zwei Herzen. Mir ist es prinzipiell zuwider, erwachsenen Personen Vorschriften zu machen. Aufgeklärte Bürger sollen gut informiert ihre eigenen Entscheidungen treffen. Ich lehne einen bevormundenden Staat fast in allen Bereichen ab. Aber in Zeiten, in denen offen über eine Helmpflicht auf dem Fahrrad, ein Zuckerverbot an Schulen, eine Maskenpflicht in jeder Grippewelle, Raucherzonen, die eher einer Legebatterie ähneln, Fleischverzicht in den Kantinen, Verbot von Kaminöfen wegen Feinstaub, Nachtflugverbot und Tempolimit wegen Lärmbelastung sowie die Folgen von Lichtverschmutzung auf die Gesundheit diskutiert wird, wirkt eine Legalisierung von Cannabis geradezu aberwitzig, wie Klientelpolitik und völlig aus der Zeit gefallen. (Beifall von der AfD) Sobald Sie also Ihre wilden Verbots- und Regulierungsfantasien zurückgefahren haben, dafür aber staatlich wieder genügend Geld für Suchtprävention und Entzug aufbringen können, damit die Kliniken nicht mehr überfordert sind, können wir auch gerne über eine liberale Drogenpolitik sprechen. Heute ist auf jeden Fall nicht die Zeit dafür. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die CDU-Fraktion hat nun die Kollegin Anke Fuchs-Dreisbach das Wort. Bitte sehr.
Anke Fuchs-Dreisbach CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Krisenhafte Ereignisse und Sorgen sowie schwierige persönliche Lebenssituationen setzen vielen Menschen zu. Zur Bewältigung der erschwerten Lebenssituation versprechen Suchtmittel für manche Menschen eine vermeintliche Hilfe. Wir können dies am Anstieg des Konsums von Tabak und Alkohol erkennen, wo die Zahlen erstmals wieder ansteigen. Die Erfassung des Konsums illegaler Suchtmittel gestaltet sich zwar deutlich schwieriger, aber auch hier deuten die vorliegenden Zahlen auf eine Zunahme hin. Laut Telefonbefragung des Instituts für Therapieforschung stieg der Anteil derjenigen, die illegale Drogen konsumieren, von 8,3 % der Befragten im Jahr 2018 auf 10,5 % im Jahr 2021. Dem Konsumanstieg von legalen und illegalen Suchtmitteln steht nun eine Debatte zur Legalisierung von Cannabis gegenüber. Die Aufklärung über die gesundheitlichen Langzeitfolgen wie Störungen der Konzentration oder De-22.09.2023 pressionen findet aus meiner Sicht zu wenig Raum in dieser Debatte. Befürworter sprechen immer wieder von einem Genussmittel. Wenn Symptome wie starker Schwindel, Herzrasen, Kreislaufprobleme oder darüber hinausgehende Angstzustände, Verwirrung, Halluzinationen und im schlimmsten Fall schwere psychische Störungen auftreten können – manchmal schon nach einmaligem Konsum –, dann kann aus der Sicht der CDU-Fraktion ganz eindeutig nicht von einem Genussmittel die Rede sein. (Beifall von der CDU) Wer hier von einem Genussmittel spricht, trägt zur Verharmlosung der Droge Cannabis bei. Die CDU-Fraktion lehnt deshalb die Freigabe von Cannabis ab. Die AfD hat uns hier einen Antrag vorgelegt – darum wissend und in ihrem Antrag entsprechend formuliert, dass es sich bei der geplanten Legalisierung um ein nicht zustimmungspflichtiges Gesetz handelt. Die Bundesregierung ist damit nicht auf die Zustimmung der Bundesländer angewiesen. Darüber hinaus diskutieren wir hier keine Gesetzesideen zu Modellvorhaben, da es noch keine bundesgesetzliche Grundlage dafür gibt. Wir verzichten auf eine nicht zielführende Symbolpolitik und damit auf die AfD-Idee der Verzögerungstaktik im Bund. Daher lehnen wir Ihren Antrag ab. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU)
Christof Rasche
Es folgt nun für die Fraktion der SPD der Kollege Bakum.
Rodion Bakum SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wer es bis heute nicht gewusst hat, hat es mit diesem Antrag der AfD-Fraktion jetzt schwarz auf weiß: Wer vor der Realität flüchten will, kann entweder Drogen nehmen oder die AfD wählen. Beides ist aber ungesund und bringt Langzeitschäden mit sich. (Beifall von der SPD, der CDU und den GRÜNEN) Die AfD will sich mal wieder als Verbotspartei profilieren: Verbot aller Drogen. Doch die Realität zeigt: Mehr als 18 Millionen Menschen in Deutschland konsumieren in ihrem Leben illegale Drogen, also jeder Vierte von uns. 16 Millionen Menschen sind abhängig von legalen Drogen: Alkohol, Nikotin, Medikamente. Wir wissen aus der Geschichte – Stichwort „Prohibition“ –: Verbote helfen in der Drogenpolitik nicht. Verbote helfen nur Kriminellen und verhindern gute Gesundheitsversorgung und Aufklärung. Andere Län-Landtag der machen es deutlich besser vor: Uruguay, Kanada, Island, Portugal, um nur einige zu nennen. Was aber hilft – das ist nachgewiesen –, sind Aufklärung, Hilfe, Entkriminalisierung und auch ein kontrollierter Markt. Es ist perfide, dass die AfD immer wieder die Wissenschaft in den Schmutz zieht, jetzt aber für ihren Antrag wissenschaftliche Studien heranzieht, um sie dann falsch wiederzugeben. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN) Ich will nur zwei Beispiele nennen. Cannabis ist keine Einstiegsdroge für härtere Drogen. Das ist wissenschaftlich erwiesen. (Beifall von den GRÜNEN und Susanne Schneider [FDP]) Ich versuche mal, es mit einem anderen Beispiel zu erklären. Die meisten Motorradfahrer sind in ihrem Leben auch schon Fahrrad gefahren. Die meisten Fahrradfahrer werden aber in ihrem Leben kein Motorrad fahren. Ich glaube, niemand würde ernsthaft behaupten, dass das Fahrradfahren eine Einstiegsdroge fürs Motorradfahren ist. Die AfD tut aber genau das, nur am Beispiel von Cannabis. (Beifall von der SPD) Ich komme zum zweiten Beispiel und ziehe dafür wieder die Verkehrsmittel heran. Wenn man die Gesundheitsrisiken von Cannabis mit anderen Drogen vergleicht, dann will die AfD das Fahrrad verbieten, weil man ab und zu mal hinfallen könnte – das wäre in diesem Fall Cannabis –, aber gleichzeitig will die AfD Motorräder frisieren und weiterhin volle Fahrt ohne Tempolimit gewähren lassen. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN) Was glauben Sie eigentlich, was die Gesundheit und das Leben mehr gefährdet? In jedem Fall die AfD! (Dr. Martin Vincentz [AfD]: Schwere Psycho- sen sind kein Ab-und-zu-mal-Hinfallen!) – Ja, Herr Dr. Vincentz, ich habe im Gegensatz zu Ihnen schwere Psychosen therapiert. Ich kenne das aus dem Alltag. Aber dazu können wir uns ein andermal austauschen. (Beifall von der SPD) Sehr geehrte Damen und Herren, die größte Gesundheitsgefahr in unserem Land geht von legalen Drogen aus: Alkohol, Nikotin, über 160.000 Tote im Jahr. Die volkswirtschaftlichen Auswirkungen sind enorm. Die Langzeitschäden von Alkohol und Nikotin sind auch bestens bekannt: Hirnschäden, Erkrankungen von inneren Organen und – das für eine Fraktion, für die ja Männlichkeit immer eine besondere Rolle spielt – Potenz- und auch Erektionsstörungen. (Beifall von der SPD) 22.09.2023 Und diese Fraktion, die den Antrag mit „Mein Kampf allen Drogen“ betitelt, wird in der kommenden Woche bei der Parlamentsnacht hier im Landtag einen Stand mit dem Titel – ich zitiere – „Mit ,Blickwinkel‘ zum ,Oktoberfest‘“ haben. Den Rausch verbieten und gleichzeitig Oktoberfest feiern – das ist ein Intelligenzspagat, den schafft nur die AfD. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN) Wer also für die gerade genannten Langzeitschäden Anschauungsmaterial benötigt, findet sie sicher bei der AfD, der Alternative fürs Denken. – Bleiben Sie gesund und entspannt. Glück auf! (Beifall von der SPD und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Für die Fraktion der Grünen hat nun die Kollegin Wenzel das Wort.
Jule Wenzel GRÜNE
Lieber Kollege Bakum, es ist sehr schwierig, nach Ihnen zum Redepult schreiten zu müssen, denn ich habe mich bei einer Plenarrede selten so amüsiert. Dafür vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der SPD – Thorsten Klute [SPD]: Und das ohne Canna- bis!) Wir wissen ja, worauf die antragstellende Fraktion mit dem Antrag hinauswill. Sie möchte Dissense in diesem Parlament offenlegen. Sie möchte, dass wir als regierungstragende Fraktionen uns dazu verhalten und erklären, wie wir zur Entkriminalisierung von Cannabis stehen. Ich möchte noch einmal ganz klar sagen: Wir sind fein damit, da verschiedener Ansicht zu sein. Wir Grüne haben von Anfang an den Ansatz verteidigt, zu sagen: Entkriminalisierung hilft den Menschen, und zwar den Menschen, die sich um Suchterkrankte kümmern müssen, denen, die davon betroffen sind, wenn Angehörige eine Suchterkrankung durchmachen, und denen, die selbst suchterkrankt sind. Sie hilft aber auch der Unterstützungsstruktur. Sie hilft den Strafverfolgungsbehörden. Sie hilft dem Jugendschutz. Sie hilft uns allen, der Gesellschaft insgesamt. (Beifall von den GRÜNEN) Die AfD schreibt in ihrem Antrag, dass es keine ausreichende Studienlage gäbe, führt aber selber zahlreiche Studien an, um dies zu belegen. Das ist einigermaßen unsinnig. Ich möchte hier eine Studie zitieren, nämlich den Epidemiologischen Suchtsurvey, der den Anteil des Cannabiskonsums von 12- bis 17-Jährigen im letzten Jahr beobachtet hat. 2011 haben 4,6 % der 12- bis 17-Jährigen Cannabis konsumiert, 2021 dann 7,6 %. Es gab einen deutlichen Anstieg der Zahlen um 3 Prozent-Landtag punkte, also fast eine Verdoppelung. Wie deutlich kann man denn noch machen, dass Prohibitionspolitik gescheitert ist? (Beifall von den GRÜNEN) Wie sieht mit dieser Politik, die nun weitergeführt werden soll, der Jugendschutz aus? Wenn ich als Jugendliche auf den Schwarzmarkt gehe und bin mit Dealer*innen, (Sven Werner Tritschler [AfD]: Oh Gott! – Wei- tere Zurufe von der AfD) die mir Stoff anbieten, konfrontiert, dann weiß ich nicht, was da drin ist, in welchem Milieu sich dieser Dealer bewegt und wie nah ich an Organisierter Kriminalität bin. (Zuruf von Dr. Martin Vincentz [AfD]) Statt auf Aufklärung setzen Sie auf Verdrängung und ermöglichen es weiterhin, dass gerade junge Menschen diesem Schwarzmarkt ausgesetzt sind. (Beifall von den GRÜNEN) Wir haben in den letzten Monaten zahlreiche Diskussionen darüber geführt, ob und wie ein Cannabiskontrollgesetz funktionieren kann, das Schritt für Schritt den Weg einer Entkriminalisierung geht und gleichzeitig die Unterstützungsleistungen für suchterkrankte Menschen hochfährt. Das Gesetz, über das heute debattiert wird, ist nicht zustimmungspflichtig im Bundesrat. Deswegen, liebe AfD, hätten Sie sich diesen Antrag sparen können. (Beifall von den GRÜNEN und der SPD)
Christof Rasche
Es liegt eine Kurzintervention vor, Frau Kollegin, die Sie gerne von Ihrem Platz aus beantworten können. – Ich gebe jetzt für 90 Sekunden Herrn Dr. Vincenz das Wort. Bitte sehr.
Dr. Martin Vincentz AfD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Frau Wenzel, Sie sprachen gerade davon, dass wir mit unserem Antrag Jugendliche dazu bringen, in Kontakt mit Dealer*innen treten zu müssen. Ich hoffe, dass das auch nach der Legalisierung, die Sie vorhaben, weiterhin in diesem Fall so ist. Denn ich hoffe, gerade bei Jugendlichen geht es nicht darum, dass sie legal an diesen Suchtstoff kommen. Ein Studie, die durch das Gesundheitsministerium in Auftrag gegeben wurde, zeigte noch diese Woche, dass das Gehirn von bis zu 25-Jährigen massiv unter den Langzeitfolgen von Cannabiskonsum leiden kann, sodass die 12- bis 17-Jährigen hoffentlich auch weiterhin nicht legal an diese Drogen kommen – auch mit den Grünen nicht. (Beifall von der AfD) 22.09.2023
Christof Rasche
Frau Kollegin Wenzel, bitte sehr.
Jule Wenzel GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Der Cannabiskontrollgesetzentwurf ist öffentlich. Da ist ganz klar geregelt, dass eine Cannabisabgabe für über 18-Jährige gemacht werden soll. (Dr. Martin Vincentz [AfD]: Unter 21-Jährige!) Die kontrollierte Abgabe an über 18-Jährige wird einen maßgeblichen Einfluss darauf haben wird, wie der Schwarzmarkt in Deutschland bekämpft werden kann, nämlich indem wir nicht mehr diejenigen kriminalisieren, die konsumieren, sondern diejenigen, die damit handeln. (Zuruf von Markus Wagner [AfD]) Dahinein sollten wir unsere Strafverfolgungsressourcen stecken, um den illegalen Handel zu beenden. So werden 12- bis 17-Jährige weder auf dem legalen noch auf dem illegalen Markt an Cannabis gelangen können. Das wäre doch wirklich ein Fortschritt für unser Land. (Beifall von den GRÜNEN – Zuruf von Klaus Esser [AfD])
André Kuper
Vielen Dank. – Wir kommen zur nächsten Rednerin, der Kollegin Frau Schneider für die FDP.
Susanne Schneider FDP
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wann Bubatz legal? Diese Frage mit einer zugegebenermaßen grammatikalischen Unwucht taucht in letzter Zeit immer häufiger auf. (Heiterkeit von Sarah Philipp [SPD]) Wann Bubatz legal? Die Landesregierung scheint sich hier nicht ganz einig zu sein. Der CDU-Landesgesundheitsminister lehnt eine Cannabislegalisierung einfach grundsätzlich ab, zuletzt vor zwei Wochen gegenüber der dpa hier in Düsseldorf. Der CDU-Ministerpräsident ist der Legalisierung gegenüber skeptisch, will sich die Regelungen zu den Modellregionen aber erst mal anschauen. (Zuruf von Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales) Also positioniert er sich wie in so vielen anderen Fragen eigentlich gar nicht. Eine eindeutige Positionierung würde ja womöglich auch Gegenwind hervorrufen. Der grüne Koalitionspartner kann sich nur verwundert die Augen reiben. Dabei sollte die Antwort auf die Ausgangsfrage doch eigentlich ganz klar sein. Im Koalitionsvertrag von Schwarz-Grün ist aufgeführt, dass ein vom Bundestag zur Vermeidung von unkontrolliertem Cannabis-Landtag konsum auf den Weg gebrachtes Cannabiskontrollgesetz mit Blick auf Jugend- und Verbraucherschutz sowie Gesundheitsschutz ergebnisoffen geprüft und bei einem Inkrafttreten in Nordrhein-Westfalen konsequent umgesetzt werden soll. Beim genauen Lesen merkt man aber den Formelkompromiss: Ergebnisoffene Prüfung, was auch Ablehnung bedeuten könnte, und konsequente Umsetzung widersprechen sich schon. Was soll überhaupt diese Spiegelfechterei? Das Bundeskabinett hat im vergangenen Monat den Gesetzentwurf für eine teilweise Cannabislegalisierung auf den Weg gebracht. Bundesrat und Bundestag müssen darüber natürlich noch beraten und beschließen. Aber da es kein zustimmungspflichtiges Gesetz ist, wird der Bundesrat das Vorhaben nicht stoppen können, selbst wenn er es denn wollte. Es ist also ausgesprochen wahrscheinlich, dass das entsprechende Gesetz Anfang 2024 in Kraft treten wird. Als zweite Säule der Cannabisgesetzgebung ist eine Grundlage für kommunale Modellvorhaben zur kontrollierten Abgabe vorgesehen. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll in den kommenden Monaten folgen, und dieser wird auch in Nordrhein-Westfalen längst erwartet. Etliche Städte, etwa Köln und Dortmund, haben bereits Interesse daran bekundet, Modellregion werden zu wollen. Auch im Bochumer Gesundheitsausschuss gab es einen Beschluss, laut dem die Verwaltung eine Bewerbung als Modellstadt prüfen soll. Will die Landesregierung diesen Kommunen wirklich in den Rücken fallen? Selbst wenn das rechtlich möglich wäre, wäre es doch ein völlig falsches Signal an die interessierten Kommunen. Seien wir doch ehrlich: Die Verbotspolitik ist auf ganzer Linie gescheitert. In Deutschland gibt es weit über 1 Million Menschen zwischen 18 und 64 Jahren, die Cannabis konsumieren, die Hälfte davon sogar wöchentlich oder öfter. Das derzeit konsumierte Cannabis, das vom Schwarzmarkt bezogen wird, bringt jedoch ein erhöhtes Gesundheitsrisiko mit sich, da der THC-Gehalt unbekannt ist und giftige Beimengungen, Verunreinigungen sowie synthetische Cannabinoide enthalten sein können. Dieses Risiko würde bei einer kontrollierten Abgabe wegfallen. Die Verbotspolitik ist in Wahrheit ein Konjunkturprogramm für den Schwarzmarkt und die Organisierte Kriminalität. Das ist gerade deshalb bedenklich, weil der Schwarzmarkt auch Jugendlichen einen leichten Zugang zu harten Drogen ermöglicht. Bei einem Großteil der von der Polizei erfassten Fälle geht es vor allem um diejenigen, die Cannabis konsumieren. Die Verfolgung derjenigen, die mit Cannabis dealen, rückt ziemlich in den Hintergrund. Die meisten Ermittlungen werden durch die Staats-22.09.2023 anwaltschaften eingestellt, da es nur um geringe Mengen geht. Hunderttausende Arbeitsstunden fallen so bei Polizei und Justiz an, die für die Verfolgung schwerer Kriminalität wesentlich sinnvoller aufgewendet werden könnten. Es ist zudem auch keineswegs so, wie es der NRW-Gesundheitsminister gerne suggeriert. Er wird nicht müde zu erzählen, dass bei einer Cannabislegalisierung die Warnungen der Ärzteschaft sowie die der Gewerkschaften, von Polizei und Richterbund schlichtweg ignoriert würden – als ob es in allen drei Berufsgruppen eine eindeutige Meinung und keine anderen Ansichten gäbe. Dem ist nicht so. Bereits vor Jahren gab es eine Umfrage bei Hausund Fachärzten, laut der die Mehrheit der Befragten eine Legalisierung von Cannabis begrüßen würde. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter befürwortet die Entkriminalisierung seit Jahren. Auch die Neue Richtervereinigung ist der Meinung, dass eine Kriminalisierung des Besitzes von Cannabis zum Eigenkonsum nicht mehr zu rechtfertigen sei. Unser Landesgesundheitsminister warnt zudem vor Gesundheitsgefahren bei Heranwachsenden und jungen Erwachsenen, aber diese sind – wie bereits aufgeführt – in der derzeitigen Situation noch größer. Der Konsum bei jungen Menschen steigt zudem trotz der noch geltenden Verbotspolitik weiter. Eine kontrollierte Abgabe mit entsprechender Alterskontrolle ist eine große Chance, die Aufklärung und damit den Kinder- und Jugendschutz weiter zu verbessern. Ich bin mir sicher, dass die Bundesregierung aus SPD, FDP und Grünen ein gutes Gesetz auf den Weg bringt, das den Jugendschutz entsprechend berücksichtigt und den Konsumenten garantiert, das zu bekommen, was sie auch erwerben wollten. Damit sind wir auf einem sehr guten Weg. Falls noch jemand Zweifel hat: Es muss ja niemand konsumieren. – Ich danke Ihnen. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD und den GRÜNEN)
André Kuper
Vielen Dank, Frau Kollegin Schneider. – Für die Landesregierung spricht nun Herr Minister Laumann. Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung lehnt den Inhalt des Antrags der AfD ab. Das Bundeskabinett hat am 16. August den Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften, kurz: Cannabisgesetz, beschlossen. Diesem Beschluss liegt ein Eckpunktepapier der Bundesregierung zugrunde. Dieses Eckpunktepapier sieht eine kontrollierte Abgabe von Cannabis im Wege eines Zwei-Landtag säulenmodells vor. In der ersten Säule soll der private Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum geregelt werden. Die zweite Säule sieht regionale Modellvorhaben für einen kommerziellen Vertriebsweg vor. Derzeit befindet sich der Entwurf des Cannabisgesetzes im ersten Durchgang des Bundesratsverfahrens. Bei dieser Gesetzgebung handelt es sich um die oben genannte erste Säule des Vorhabens der Bundesregierung. Am 29. September stimmt der Bundesrat über den Gesetzentwurf ab. Die Ressorts votieren aktuell in den jeweiligen Ausschüssen des Bundesrats. Somit ist Ziffer 1 Ihres Antrags abzulehnen. Der Entwurf des Cannabisgesetzes beinhaltet keine Regelungen zur Umsetzung der zweiten Säule und damit zur Zulassung von regionalen Modellvorhaben. Bislang liegt weder ein Referentenentwurf noch ein Gesetzentwurf zur Umsetzung der zweiten Säule vor. Es existiert somit noch keine bundesgesetzliche Grundlage zur Durchführung regionaler Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten. Daher haben die Länder derzeit ohnehin keine Möglichkeit, eine gesetzliche Grundlage für Modellregionen zu schaffen, sodass Ziffer 2 des Antrages ebenfalls ins Leere läuft. Gleichwohl nutze ich die Gelegenheit, um mich zu der von der Bundesregierung geplanten Cannabislegalisierung allgemein zu äußern. Wie ich dazu stehe, dürfte allgemein bekannt sein. Mit dem im Zuge der Cannabislegalisierung vorgesehenen Modellvorhaben zur regulierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene wird man den gesundheitlichen Risiken des Konsums dieses Suchtmittels aus meiner Sicht nicht gerecht. (Zuruf von der SPD: Sprechen wir über Alko- hol?) Insbesondere für Kinder und Jugendliche geht der Konsum von Cannabis mit erheblichen körperlichen und psychischen Gesundheitsgefahren einher. Es besteht ein ernst zu nehmendes Risiko cannabisbedingter Hirnschädigungen bei jungen Erwachsenen bis 25 Jahre. Die Deutsche Gesellschaft für Suchtforschung, die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin, die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie sowie die Bundesärztekammer kritisieren die Freigabe von Cannabis daher und warnen deutlich vor einer Konsumsteigerung. Sie warnen auch davor, dass Cannabis im Falle einer Legalisierung für Kinder und Jugendliche einfacher zugänglich sein wird. Diese Befürchtungen teile ich. Ich bleibe dabei: Als Gesundheitsminister halte ich die Legalisierung von Cannabis für unverantwortlich. (Beifall von der CDU) 22.09.2023 Zu bedenken ist auch: Eine Legalisierung von Cannabis wird zwangsläufig zu einer Verharmlosung der Droge führen. Damit wird ein grundsätzlich falsches, sogar gefährliches Signal gesetzt, und die bisherigen Präventionsbemühungen werden durchkreuzt. Der Schwerpunkt der Sucht- und Drogenpolitik in Nordrhein-Westfalen liegt seit eh und je in der Suchtprävention. Entscheidendes Ziel ist die Eindämmung der Suchtgefahren durch eine möglichst frühzeitige Verhinderung des gesundheitsschädlichen Konsums legaler wie auch illegaler Suchtmittel. Konzepte und Lösungsansätze zur Suchtvorbeugung bietet die Landeskampagne „Sucht hat immer eine Geschichte“. Ein Baustein ist hierbei die Cannabisprävention „Stark statt breit“ der Landesfachstelle Prävention. Bei diesem Programm werden zielgruppenspezifische Maßnahmen zur Prävention und zur Frühintervention in Bezug auf den Cannabiskonsum durchgeführt. Das Programm zielt auf die Entwicklung gesundheitsfördernder Einstellungen, die Wissensvermittlung, die Aufklärung über Risiken des Konsums, die Befähigung zu risikoarmem Verhalten sowie auf den bedarfsgerechten Ausbau der Unterstützungs- und Hilfsangebote. Der im Rahmen dieses Programmes erstellte sogenannte Cannabiskoffer wurde evaluiert und wird von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung mittlerweile bundesweit zur Verfügung gestellt. Diesen Präventionsansatz halte ich für erfolgsversprechender als die Legalisierung von Cannabis. Abschließend komme ich noch zu Ziffer 3 des Antrages. Es gibt bereits wissenschaftliche Untersuchungen zum Suchtmittelkonsum in Deutschland. Zum Beispiel wird der Konsum von Alkohol und Tabak, illegalen Drogen sowie Medikamenten innerhalb der deutschen Bevölkerung bereits seit den 80er-Jahren in regelmäßigen Zeitabständen im Rahmen der Suchterhebung ESA erfasst – und somit ebenfalls der Konsum von Cannabis. Daher ist auch die Ziffer 3 des Antrages insgesamt abzulehnen. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Minister Laumann. – Für die AfD spricht nun Herr Professor Dr. Zerbin.
Prof. Dr. Daniel Zerbin AfD
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In dem vorliegenden Antrag geht es um „Bubatz“. Wer oder was ist „Bubatz“? Diese Frage wird nicht nur der FDP, sondern auch uns gestellt. Eine uns besuchende Berufsschulklasse wollte wissen, wie meine Partei dazu steht. Landtag Wenn man einmal ehrlich ist: Man hat in der Schule auch eigene Erfahrungen gesammelt. Dort gab es den Dealer des Vertrauens. Wir wohnen ja nicht weit von den Niederlanden entfernt. Eine Fahrt nach Arnheim oder nach Amsterdam war ganz nett, man durfte nur nicht zu viele Space Cakes essen, da man ansonsten danach irgendwie an der Fensterscheibe des Autos klebte. (Rodion Bakum [SPD]: Bitte mehr Geschich- ten!) Eigentlich eine tolle Sache, allerdings ist das die Perspektive eines 17-Jährigen. Mit mehr Lebenserfahrung sieht man die Sache 30 Jahre später vielleicht anders, denn diejenigen, die es mit Bubatz übertrieben haben, haben später große Probleme bekommen. (Rodion Bakum [SPD]: Sehen wir ja bei Ihnen!) Die Zeit der Jugend bzw. des Heranwachsens ist nämlich besonders wichtig. Cannabis ist kein harmloses Heilkraut. Die Substanz gefährdet vielmehr unsere Jugend. Aufmerksamkeit, Gedächtnis und Intelligenz leiden, und es kommt zu einer Ausdünnung des präfrontalen Kortex. Das ist wissenschaftlich erwiesen. (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) Das Dilemma ist sicherlich: Auf der einen Seite hat der Mensch das Recht, sich zu berauschen, aber auf der anderen Seite gibt es die Fürsorgepflicht des Staates. Zur Wahrheit gehört auch, dass NRW laut BKA-Lagebild die meisten Drogentoten hat. Herr Bakum, Cannabis ist keine Einstiegsdroge, sondern eine Übergangsdroge, und das macht es nicht besser. (Rodion Bakum [SPD]: Stimmt nicht! Ist falsch!) Wenn Alkohol und Nikotin heutzutage erfunden würden, würde man die beiden Substanzen mit Sicherheit verbieten, weil sie – wir haben es vorhin gehört – absolut schädlich für die Gesundheit unserer Gesellschaft sind. (Zuruf von Tim Achtermeyer [GRÜNE]) Ist die Neuregelung eine gute Idee? Wir haben ja vorhin schon gehört, was die Gesetzesänderungen bringen. Bei der aktuellen Regelung ist es in erster Linie so, dass das Opportunitätsprinzip das Legalitätsprinzip schlägt. Es besteht eigentlich also keine Strafverfolgung mehr. Was heißt das? Cannabiskonsum ist de jure verboten, es handelt sich aber nicht um ein abweichendes Verhalten, da es jeder tut. (Elisabeth Müller-Witt [SPD]: Wie auch?) Was würde sich nun ändern? Der Eigenkonsum würde steigen. Man hat mit den erlaubten 25 g mehr 22.09.2023 zum Eigenkonsum und darf zudem drei Cannabispflanzen besitzen. Es soll Vereine geben, die 50 g mit 10 % Tetrahydrocannabinol pro Mitglied vorsehen. 18-Jährige erhalten nur 30 g. Da frage ich mich: Wer soll das kontrollieren? Wenn der große Bruder drei oder vier Pflanzen hat, wer kann dann ausschließen, dass der kleine Bruder daran einmal nascht? Es stellt sich auch die Frage: Was ist mit dem Straßenverkehr? THC ist nicht linear abbaubar. Sie haben also vielleicht Flashbacks, das heißt, nach drei Tagen sind sie auf einmal wieder auf Sendung und eigentlich nicht dazu in der Lage, Auto zu fahren. Wie vorhin richtigerweise gesagt wurde: Das Gesetz trägt zur Verbreitung der Droge bei. Ist die Legalisierung von Cannabis der richtige Weg? Die Niederlande galten lange Zeit als leuchtendes Beispiel. Davon habe ich heute nichts gehört. Die niederländische Kommission van de Donk hat dazu gesagt, dass die Drogenpolitik der Niederlande aus dem Ruder gelaufen und in wichtigen Punkten gescheitert sei. Der Schutz der Jugendlichen sei nicht gewährleistet. Liberale Drogenpolitik eröffnet OK-Strukturen neue Wege. Dort, wo Sie das Zeug – Cannabis – kaufen können, können Sie auch Kokain und Heroin kaufen. Vergleicht man Vor- und Nachteile, sieht man, dass die Entkriminalisierung sicherlich ein Vorteil wäre. Auf der anderen Seite gibt es aber sehr viele Nachteile: Der Drogenkonsum würde sich weiter ausbreiten, der Staat käme seiner Fürsorgepflicht nicht nach, Jugendliche würden weiter vergiftet werden, Verkehrsunfälle würden steigen, und – wie vorhin schon gesagt – der Organisierten Kriminalität würde weiter Tür und Tor geöffnet. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Dr. Zerbin. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor, daher schließe ich die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der AfD hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/5828. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das sind die AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Gibt es Enthaltungen? – Das nicht der Fall. Damit ist der Antrag Drucksache 18/5828, wie gerade festgestellt, abgelehnt. Ich rufe auf: Landtag 7 Die Kultur- und Kreativwirtschaft in Nordrhein-Westfalen weiter unterstützen – durch Crowdfunding-Plattformen! Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/5839 Ich eröffne die Aussprache. Als Erstes spricht für die FDP Frau Gebauer. Bitte.
Yvonne Gebauer FDP
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Bevor es nach diesem Tagesordnungspunkt bekanntermaßen ins wohlverdiente Wochenende geht, möchten wir Freie Demokraten Ihnen den vorliegenden Antrag ans Herz legen und um Ihre Zustimmung bitten. Warum das so ist, möchte ich kurz erläutern. Wir sind hier in Nordrhein-Westfalen zu Recht stolz auf unsere vielfältige und lebendige Kulturlandschaft. Ich bin froh, dass ein breiter Konsens darüber besteht, dass diese erhalten bleiben soll. Umso unverständlicher erscheint das Vorgehen der schwarz-grünen Landesregierung, den Kulturetat um über 7 Millionen Euro zu kürzen. Leider ist das nicht nur unverständlich, sondern auch schädlich für unsere vielfältige Kulturlandschaft hier in Nordrhein-Westfalen. Denn wir wissen: Vielfalt braucht Freiraum, und Freiraum braucht finanziellen Spielraum. Daher kommt – das muss ich leider so sagen – die Kürzung des Kulturetats einem Schlag ins Kontor der Kulturschaffenden gleich, der umso schmerzlicher ist, weil im schwarz-grünen Koalitionsvertrag genau das Gegenteil angekündigt wurde. Statt den Kulturetat wie angekündigt schrittweise um 50 % zu erhöhen, folgt nach einer – fast – Nullrunde im Haushaltsjahr 2023 nunmehr der Vorschlag der Landesregierung, im kommenden Jahr einschneidende Kürzungen vorzunehmen. Ich finde, das ist ein klarer Wortbruch. Beim Thema „Wortbruch“ komme ich auf das zu sprechen, was gestern Frau Kollegin Zingsheim-Zobel von den Grünen in der OGS-Debatte, in der es um den Rechtsanspruch ging, geäußert hat. Die Kollegin meinte, das schwarz-grüne Regierungsbündnis habe die Umsetzung des Rechtsanspruchs in den Koalitionsvertrag geschrieben, womit sie die Verlässlichkeit des Handelns der schwarz-grünen Landesregierung aufzeigen wollte. Leider ist der Koalitionsvertrag gerade kein Garant für Verlässlichkeit. Das sehen wir beim Kulturetat. Dennoch werden wir Freien Demokraten nicht müde, uns für Nachbesserungen beim Kulturetat 2024 einzusetzen. Wir hoffen auch darauf. 22.09.2023
André Kuper
Frau Kollegin, darf ich unterbrechen? Es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage aus den Reihen der Grünen.
Yvonne Gebauer FDP
Die können wir gerne zulassen, auch wenn ich nicht weiß, von wem sie kommt.
André Kuper
Es ist Herr Achtermeyer.
Yvonne Gebauer FDP
Herr Achtermeyer. Ja.
André Kuper
Herr Achtermeyer hat das Wort.
Tim Achtermeyer GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Gebauer, vielen Dank, dass Sie Frage zu dieser fast wochenendlichen Stunde zulassen. Wir haben in NRW aufgrund von Bundesentscheidungen, die die Länderhaushalte treffen, 4 Milliarden Euro weniger an Mitteln. Es steht ein Gesetzespaket auf der politischen Tagesordnung, nämlich das Wachstumschancengesetz, das diese Situation noch mal verschärfen könnte. Da wir beide uns um gute Mittel für den Kulturetat bemühen, frage ich Sie, ob Sie in Bezug darauf, Richtung Bundesfinanzministerium dafür zu streiten, dass der Bund nicht noch mehr Mindereinnahmen im Land verantwortet, an unserer Seite stehen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
André Kuper
Bitte schön.
Yvonne Gebauer FDP
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Achtermeyer, wie Sie wissen, sind wir im Bund in einer Koalition, auch wenn ich hier manchmal nicht das Gefühl habe, dass die Grünen das noch auf dem Schirm haben. (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) Natürlich kämpfe ich aber im Land genauso wie im Bund dafür, dass die Kulturschaffenden berücksichtigt werden. Es geht ja auch darum, dass wir die Herausforderungen, vor denen die Kulturschaffenden in Bezug auf die Nachwirkungen von Corona, aber auch durch die Inflation und die Energiepreise stehen, bestmöglich abfedern. Dafür sind viele Mittel notwendig. Dafür kämpfe ich nicht nur hier bei uns im Land, sondern ich setze mich auch im Bund dafür ein. (Beifall von der FDP) Landtag Ich habe gesagt, dass wir für das eine kämpfen, das andere aber nicht lassen. Wir suchen nach alternativen Unterstützungsmöglichkeiten für die Kultur- und Kreativwirtschaft hier bei uns in Nordrhein-Westfalen. Eine solche stellt für uns das kulturelle Crowdfunding dar. Dabei geht es um eine zielgenaue finanzielle Unterstützung von Künstlerinnen und Künstlern und ihren Projekten durch Privatpersonen oder Unternehmen. Dieses kulturelle Crowdfunding ist ein bundesweit erprobter Schlüssel, der Aufmerksamkeit schafft, Netzwerke fördert und Kommunikationskanäle ausbaut und somit besonders die Kulturszene bei uns im ländlichen Raum stärken kann. Mir ist ganz wichtig, zu betonen, dass es sich dabei um mehr als ein reines Finanzierungsmittel handelt. Kulturelles Crowdfunding fußt nämlich auf bürgerschaftlichem Engagement und ermöglicht so Partizipation und Identifikation durch eine enge Bindung zwischen dem Geldgeber und dem unterstützten Projekt. Über das Kompetenzzentrum Kreativwirtschaft des Landes, creative.nrw, steht in Zusammenarbeit mit der bundesweiten Crowdfunding-Plattform Startnext bereits eine entsprechende Umsetzung zur Verfügung. Ich würde mich freuen, wenn sie auch durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft, von Frau Ministerin Brandes, beworben würde. Wir müssen in diesem Zusammenhang also nichts neu erfinden, sondern den Strukturen vertrauen, die es bereits gibt. Nachdem die Haushaltsplanung der Landesregierung für 2024 unter den Kulturschaffenden verständlicherweise große Irritationen ausgelöst hat, wäre es ein Leichtes, mit dem Aufbau einer solchen bereits bestehenden Crowdfunding-Plattform zumindest ein kleines mutmachendes Signal auszusenden. Über die Zustimmung zu diesem Signal würde ich mich freuen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der FDP)
André Kuper
Vielen Dank, Frau Gebauer. – Für die CDU spricht nun die Abgeordnete Frau Wermer.
Heike Wermer CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich habe mich gerade gefragt, ob wir jetzt schon in den Haushaltsberatungen sind, die wir eigentlich erst Ende des Jahres vornehmen, oder ob wir auch über den vorliegenden Antrag der FDP diskutieren. Ich möchte mich für den Antrag zur Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft hier in NRW durch Crowdfunding-Plattformen bedanken. Denn die Zeiten, 22.09.2023 durch die unsere Kultur- und Kreativwirtschaft in den letzten Jahren gegangen sind, waren in der Tat herausfordernd. Die Coronapandemie und die daraus resultierenden Einschränkungen haben Spuren hinterlassen. Das ist uns allen bewusst, und die Landesregierung und wir als Parlament haben darauf reagiert. Ebenso hat der von Putin initiierte Angriffskrieg der Russischen Föderation auf die Ukraine den Krieg nach Europa gebracht. Auch dieser bringt deutlich spürbare Auswirkungen in Form von steigenden Energiepreisen, herausfordernden Integrationsaufgaben und vieles mehr mit. Wir alle wissen, wie es um die wirtschaftliche Situation und auch die Steuereinnahmen bestellt ist. Von daher werden wir durchaus Einsparungen im Landeshaushalt vornehmen müssen – auch bei uns im Kulturetat. Kollege Achtermeyer hat schon auf die Rahmenbedingungen des Bundes hingewiesen, die uns noch einmal einschränken. Im aktuellen Kulturhaushaltsplanentwurf – das möchte ich betonen – sind keine konkreten Projektkürzungen vorgesehen. Das gehört zur Wahrheit dazu, liebe Frau Kollegin Gebauer. Die Idee, Crowdfunding-Plattformen für die Unterstützung der Kultur ins Spiel zu bringen, halte ich für charmant – besonders, weil hierfür keine öffentlichen Gelder eingesetzt werden müssen. Ich teile die Auffassung, dass Crowdfunding mehr als nur ein Finanzierungsmittel ist. Es qualifiziert, bindet Unterstützer an Projekte und kann noch einmal eine andere Verbindung zwischen Kulturschaffenden und ihrem Publikum schaffen. Allerdings – hier liegt ein wesentlicher Punkt unserer Bedenken – gibt es bereits etliche Crowdfunding-Initiativen – gerade auf lokaler Ebene, wie zum Beispiel von den örtlichen Banken, aber auch bundesweit. Deshalb meine Frage: Braucht es wirklich eine weitere landesweite Plattform? Ich bin kein Freund davon – und meiner Kenntnis nach sind es die Liberalen noch viel weniger –, bestehende Marktangebote mit speziellen, staatlich subventionierten Angeboten zu flankieren und zu bedrängen. Ein weiterer Aspekt des Antrags, den ich für kritisch halte, ist der Vorschlag, die Plattform creative.nrw speziell für strukturbildende Maßnahmen der freien Szene zu öffnen. Denn meiner Ansicht nach funktioniert Crowdfunding besonders gut für konkrete, greifbare Projektideen. Es geht in der Regel um einmalige Anschubfinanzierung oder Anschaffungen. In meinen Augen macht es daher wenig Sinn, strukturbildende Maßnahmen mit Crowdfunding unterstützen zu wollen, weil diese auf eine langfristige finanzielle Unterstützung angewiesen sind. Landtag Lassen Sie mich zum Schluss eines festhalten: Ich schätze Ihren grundsätzlichen Gedanken hinter dem Antrag zum Crowdfunding sehr, dennoch bin ich der Meinung, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen für unsere Kultur- und Kreativlandschaft in NRW nicht die effizientesten und die passenden sind. Daher wird die Fraktion der CDU diesen Antrag ablehnen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
André Kuper
Vielen Dank, Frau Wermer. – Für die SPD spricht Herr Abgeordneter Bialas.
Andreas Bialas SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gab einmal eine CDU-Politikerin, die sagte: Wir schaffen das. – Ich habe inständig gehofft, dass hier vorne eine CDU-Politikerin steht, die sagt: Wir machen das. – Das hätte ich als gut empfunden. Denn insgesamt gilt – da machen wir uns nichts vor –: Geld brauchen wir. Natürlich brauchen wir private Mittel. Natürlich brauchen wir die Gelder, die auf dem Markt erzielt werden. Wir brauchen aber auch öffentliche Mittel, die nicht dagegen gerechnet werden. Das andere brauchen wir also on top dazu. Denn die Masse unserer Künstler sind Selbstständige. Diese Selbstständigen müssen sich auf einem Markt bewähren. Das wissen sie. Einige schaffen das, andere schaffen es nicht. Aber auch wir haben ein Interesse an einem florierenden Kulturleben, das sich jenseits von Institutionen abspielt. Das bedeutet, dass wir die Leute nicht nur nicht vor die Hunde gehen lassen dürfen, sondern auch Rahmenbedingungen schaffen müssen, in denen sie dann tätig werden können. Dort haben sie dann zwei Möglichkeiten, mit denen wir uns auch gemeinsam beschäftigen: Einerseits nehmen wir die Absicherung von Künstlerinnen und Künstlern in den Blick, andererseits überlegen wir aber auch, wie wir die Erzielung eines vernünftigen Einkommens ermöglichen können. Es gibt mehrere Möglichkeiten, bei der Erzielung von Einkommen sinnvoll vorzugehen. Da gehen wir einige Wege gemeinsam, und es wäre schön, noch weitere Wege zu finden. Die erste Frage ist – das haben wir auch in der letzten Sitzung des Kulturausschusses diskutiert –, wie Künstlerinnen und Künstler abgesichert sind. Da gab es einen umfangreichen Vorschlag im Hinblick auf die Künstlersozialkasse. Mir ist klar, dass die CDU derzeit größeres Interesse hat, in Richtung Berlin zu schauen. Aber inhaltlich ist das alles in Ordnung. Die zweite Frage ist – da kommt noch etwas auf das Land zu –, wie die Honoraruntergrenzen bzw. faire Lohn- und Honorarordnungen im Land Nordrhein-Westfalen einzuziehen sind. Es wird jetzt einen Einstieg – die Ministerin hat es gesagt – geben müssen. 22.09.2023 Das ist ebenfalls eine Möglichkeit, um eine gute und faire Bezahlung für Künstlerinnen und Künstler zu schaffen. Das Nächste ist eine Form – ich nenne es mal so – der Begleitung von Lebens- und Arbeitsrealitäten gerade in Lehre und Ausbildung mit der Vermittlung von gewissen Grundfähigkeiten und -fertigkeiten, um nicht nur eine Ästhetik anbieten zu können, sondern diese Ästhetik dann auch entsprechend vermarktet zu bekommen. Das Weitere ist – auch das machen wir sehr umfangreich –, über Vermittlungsbüros etc. zu schauen, dass Künstlerinnen und Künstler unterstützt werden. Hinzu käme dann – das wäre ein weiterer guter Baustein; deswegen Danke für den guten Antrag –, inwieweit Crowdfunding-Plattformen auch durch Initiative und Verantwortlichkeiten des Landes hier zusätzlich helfen können, damit Künstler, die auf dem freien Markt unterwegs sind, daran partizipieren und finanzielle Hilfe bekommen können. Ein schöner Antrag, der letzte Antrag in dieser Plenarwoche. Wir werden ihm zustimmen und können nur dafür werben, dass auch Sie das tun. Wenn Sie es heute nicht tun, dann setzen Sie sich bitte zumindest mit dem Vorschlag weiter ernsthaft auseinander. Denn – das hat sich bisher, glaube ich, herausgestellt –: Wir haben alle ein gemeinsames Interesse daran, dass unsere Künstlerinnen und Künstler weiterhin ein sehr umfangreiches und sehr gutes, ästhetisches Produkt in vielfältigster Weise anbieten. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD und der FDP)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Kollege Bialas. – Für die Grünen spricht der Abgeordnete Jablonski.
Frank Jablonski GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Die Kunst- und Kulturszene hat stärker als viele andere Bereiche unter Corona gelitten. Heute kommen die gestiegenen Energiekosten aufgrund des verbrecherischen Überfalls von Russland auf die Ukraine, die gestiegene Inflation und die Tariferhöhungen hinzu. Viele Akteurinnen und Akteure stehen finanziell unter Druck. Das ist vollkommen richtig. Jedes Engagement, die Situation der Kultur in NRW zu stärken, ist deshalb zu begrüßen. Die Überschrift des Antrags lautet: „Die Kultur- und Kreativwirtschaft in Nordrhein-Westfalen weiter unterstützen – durch Crowdfunding-Plattformen!“ Dieser Antrag endet wohlgemerkt mit einem Ausrufezeichen. Anscheinend werden Anträge besser, wenn sie mit möglichst vielen Ausrufezeichen versehen sind. Landtag Richtig ist, dass sich in den letzten Jahren Crowdfunding zu einem wichtigen Finanzierungsinstrument entwickelt hat. Richtig ist aber auch, dass creative.nrw seit 2018 mit der bundesweit tätigen Crowdfundingplattform Startnext kooperiert, Startnext grundsätzlich für alle Akteure offen ist und Akteure der freien Szene bereits jetzt die Plattform Startnext intensiv nutzen. Liebe FDP, Sie setzen sich immer wortgewaltig für schlanke Strukturen und weniger Bürokratie ein. Sie sehen aber, dass wir bereits über alle Instrumente verfügen, die Sie fordern. In diesem Zusammenhang möchte ich – mit Zustimmung des Präsidenten – die Kollegin Schneider zitieren, die am Mittwoch im Plenum wiederum Montesquieu zitiert hat: „Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu erlassen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu erlassen.“ (Zuruf von der CDU) Liebe FDP, ein letzter Punkt: Crowdfunding kann ein sinnvolles Mittel sein, um Kultur zu unterstützen. Wenn Sie aber schreiben: „Crowdfunding wäre dabei mehr als nur ein Finanzierungsmittel, denn jede Künstlerin und jeder Künstler ist ihr/sein eigener Unternehmer.“, (Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) dann kann ich Ihnen nur sagen, dass wir Grüne ein grundsätzlich anderes Verständnis von Kultur haben. Für uns sind Künstlerinnen und Künstler weitaus mehr als Unternehmer*innen. Auch deshalb werden wir diesem Antrag nicht zustimmen. – Vielen Dank.
André Kuper
Vielen Dank, Kollege Jablonski. – Für die AfD spricht Herr Dr. Beucker.
Dr. Hartmut Beucker AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen! Geehrte Herren! Crowdfunding ist eigentlich gelebte Demokratie. Eine Anzahl von Menschen finanziert ein Projekt, das ihnen gefällt. Projekte in der Kultur – etwa eine Ausstellung, eine Tanzaufführung oder eine Performance – werden von Personen mit unterschiedlichen finanziellen Möglichkeit auf den Weg gebracht. Es ähnelt den Aufrufen zum Crowdfunding für alternative Medien und für Personen, denen teure Gerichtsverfahren ins Haus stehen, oder etwa für die legendäre Titanic. Hier geht es jedoch generell um Kunst, um kreatives Vorgehen, um Kunstwerke. Seit der Aufklärung emanzipiert sich der Künstler von einem Auftraggeber, dem früher das Kunstwerk zugerechnet wurde, und wird zum sich frei entfaltenden Künstler, der für einen Kunstmarkt arbeitet. Die Freiheit vom Auftraggeber wird aber gegen eine Abhängigkeit vom Markt 22.09.2023 eingetauscht, und damit sind wir bei der Angebotsplattform angelangt, um die es geht. Das klingt, zumal es um Kunst und Ästhetik geht, profan. „Abhängig vom Markt“ lässt uns an van Gogh denken, der Zeit seines Lebens so gut wie keine Werke verkaufen konnte und doch ein kaum erreichtes Genie war. Der Markt kann also auch tumb und töricht sein. Doch überall herrscht – das ist die Realität – das Prinzip von Angebot und Nachfrage. Projekte, die auf Gegenliebe stoßen, sind erfolgreich. Andere sind das nicht. Beim Theater und beim Kino findet diese Abstimmung über den Ticketverkauf statt. Dagegen ist, wenn überhaupt, nur eine möglichst große Reichweite des Marktes als positiv ins Feld zu führen. Mit anderen Worten: Je größer die erreichbare Zielgruppe ist, desto eher wird die Kunst den Künstler ernähren können. Darum muss es gehen, auch wenn das wiederum profan klingt. Das ist ein weiterer Grund, warum uns Crowdfunding grundsätzlich sympathisch ist; wir finden, es kann und soll nicht alles vom Staat finanziert werden. Ich sehe mich als Künstler und erwarte daher, gefördert zu werden – das ist keine akzeptable Haltung. Dagegen hilft die Erweiterung der Reichweite der Künstler durch die Plattform. Immanent ist die Gefahr, dass Blender – Künstler, deren Kunst vor allem in der Selbstvermarktung besteht – sich die Möglichkeiten der Plattform in der umfangreichen Anwendung betriebswirtschaftlicher und marketingtechnischer Verfahren zunutze machen. Auch das ist wieder profan, aber das hat es immer schon gegeben. Immerhin bietet die Plattform die Möglichkeit für möglichst viele Teilnehmer, den Kaiser als nackt zu erkennen. Der Antrag schlägt mit der Seite creative.nrw eine branchenübergreifende Crowdfunding-Seite für Nordrhein-Westfalen vor. Es besteht die Möglichkeit, dass diese Plattform den Künstlern in NRW das Leben erleichtert. Das ist gut so. Neben diesem inhaltlichen Gehalt des Antrags gibt es aber auch einen politischen Gehalt. Mit diesem Antrag inszeniert sich die FDP als Anwalt der Künstler; sie mag das so sehen. Die FDP hat aber mit wenigen Ausnahmen dem Heizungsgesetz im Bundestag zugestimmt, und von der FDP NRW, dem Heimatverband maßgeblicher FDP-Bundespolitiker, kam keine Gegenrede. Wie wird es also einem Künstler ergehen, der in der städtischen Peripherie oder auf dem Land ein älteres Haus gekauft oder geerbt hat und der finanziell gerade so über die Runden kommt? Wie wird es ihm gehen, wenn er sich mit den Forderungen aus dem Heizungsgesetz und mit dem noch schlimmeren und von den beiden Ampelkoalitionspartnern im Europaparlament unterstützten und damit aus Brüssel Landtag kommenden Dämmgesetz konfrontiert sieht? Er wird wie Dutzende von Tausenden anderen nicht wissen, wie er das mangels Kreditwürdigkeit finanzieren soll, und sein Haus verkaufen müssen. Das ist das Aus für das lichtdurchflutete und die Kreativität anregende Atelier. Was unternimmt die FDP dann? Crowdfunding für durch vom Heizungs- und Dämmgesetz existenzbedrohte Künstler in NRW etwa nach dem Motto „Respekt für dich – Scholz, Habeck und Lindner lassen dich nicht im Stich“? (Zuruf von Yvonne Gebauer [FDP]) Bis Sie diesen politischen Fehler eingesehen haben, wird es dauern. So lange wollen wir die Künstler aber nicht im Regen stehen lassen und wenigstens das Trostpflaster der Plattform auf den Weg bringen. Dem Antrag werden wir deshalb zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Dr. Beucker. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Brandes.
Ina Brandes
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Yvonne Gebauer, ich freue mich auf eine lebhafte, intensive und lösungsorientiert geführte Haushaltsdebatte in den nächsten Monaten. Ich möchte nur herzlich darum bitten, dass wir sie fair und faktenbasiert führen. Ich fand es eben von der Darstellung her wirklich ein bisschen schwierig. Der 2023er-Haushalt hat im Kulturbereich einen Aufwuchs von knapp 5,7 Millionen Euro erfahren. Das ist als „fast Nullrunde“ bezeichnet worden, während die 7,5 Millionen Euro, die wir aus der Stärkungsinitiative nehmen – wir gehen also nicht an die Projekte heran –, eine einschneidende Kürzung sein sollen. Das ist die Sorte politische Kommunikation, mit der ich lieber nicht arbeiten möchte, (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) weil es meiner Meinung nach auch den falschen Leuten in die Karten spielt. Jetzt zum Antrag. Ich stimme völlig mit dem weitgehend Gesagten überein. Crowdfunding ist gut und stärkt unsere, wie mehrfach ausgeführt worden ist, sehr lebendige Kultur- und Kreativwirtschaft. Allerdings – auch das ist schon gesagt worden – ist Crowdfunding geeignet für Projekte und für Anschubfinanzierungen, nicht für strukturbildende Maßnahmen. Dazu kommt, dass Crowdfunding in der Tat auch in Nordrhein-Westfalen für die Kultur sehr intensiv genutzt wird. Ein kurzer Werbeblock: Die Stiftung Schloss Moyland hat gerade mit der Volksbank Kleverland eG ein Crowdfunding-Projekt zum dauer-22.09.2023 haften Erwerb des Kunstwerks „Bar Mezzogiorno“ gestartet; da kann man tatsächlich auch etwas trinken, wenn man möchte. (Beifall von Dr. Günther Bergmann [CDU]) Die Aktion läuft noch. Ich kann alle Beteiligten nur herzlich dazu einladen, sich daran zu beteiligen. Abgesehen davon wird auch die schon mehrfach genannte Plattform Startnext von der freien Szene in Nordrhein-Westfalen sehr lebhaft und rege genutzt. Ich bin natürlich gerne bereit, dafür noch intensiver Werbung zu machen, als das ohnehin schon der Fall ist. Angesichts dieser organisch gewachsenen, erheblichen und von nationaler Reichweite geprägten Plattform Startnext, die es schon gibt, ist es aus Sicht der Landesregierung Nordrhein-Westfalen nicht notwendig, etwas Separates aufzubauen. – Ganz herzlichen Dank und schönes Wochenende. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
André Kuper
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Mir liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Daher schließe ich die Aussprache, und wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der FDP hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das sind SPD, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag Drucksache 18/5839, wie gerade festgestellt, abgelehnt. Damit, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind wir am Ende der heutigen Sitzung. Ich wünsche Ihnen allen ein angenehmes Wochenende. Die Sitzung ist geschlossen. Schluss: 14:48 Uhr _______________________________________ *) Von der Rednerin bzw. dem Redner nicht überprüft (§ 102 GeschO) Dieser Vermerk gilt für alle in diesem Plenarprotokoll so gekennzeichneten Rednerinnen und Redner.
