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Susanne Schneider

FDP 22.09.2023 Sitzungen 18/44

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wann Bubatz legal? Diese Frage mit einer zugegebenermaßen grammatikalischen Unwucht taucht in letzter Zeit immer häufiger auf. (Heiterkeit von Sarah Philipp [SPD]) Wann Bubatz legal? Die Landesregierung scheint sich hier nicht ganz einig zu sein. Der CDU-Landesgesundheitsminister lehnt eine Cannabislegalisierung einfach grundsätzlich ab, zuletzt vor zwei Wochen gegenüber der dpa hier in Düsseldorf. Der CDU-Ministerpräsident ist der Legalisierung gegenüber skeptisch, will sich die Regelungen zu den Modellregionen aber erst mal anschauen. (Zuruf von Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales) Also positioniert er sich wie in so vielen anderen Fragen eigentlich gar nicht. Eine eindeutige Positionierung würde ja womöglich auch Gegenwind hervorrufen. Der grüne Koalitionspartner kann sich nur verwundert die Augen reiben. Dabei sollte die Antwort auf die Ausgangsfrage doch eigentlich ganz klar sein. Im Koalitionsvertrag von Schwarz-Grün ist aufgeführt, dass ein vom Bundestag zur Vermeidung von unkontrolliertem Cannabis-Landtag konsum auf den Weg gebrachtes Cannabiskontrollgesetz mit Blick auf Jugend- und Verbraucherschutz sowie Gesundheitsschutz ergebnisoffen geprüft und bei einem Inkrafttreten in Nordrhein-Westfalen konsequent umgesetzt werden soll. Beim genauen Lesen merkt man aber den Formelkompromiss: Ergebnisoffene Prüfung, was auch Ablehnung bedeuten könnte, und konsequente Umsetzung widersprechen sich schon. Was soll überhaupt diese Spiegelfechterei? Das Bundeskabinett hat im vergangenen Monat den Gesetzentwurf für eine teilweise Cannabislegalisierung auf den Weg gebracht. Bundesrat und Bundestag müssen darüber natürlich noch beraten und beschließen. Aber da es kein zustimmungspflichtiges Gesetz ist, wird der Bundesrat das Vorhaben nicht stoppen können, selbst wenn er es denn wollte. Es ist also ausgesprochen wahrscheinlich, dass das entsprechende Gesetz Anfang 2024 in Kraft treten wird. Als zweite Säule der Cannabisgesetzgebung ist eine Grundlage für kommunale Modellvorhaben zur kontrollierten Abgabe vorgesehen. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll in den kommenden Monaten folgen, und dieser wird auch in Nordrhein-Westfalen längst erwartet. Etliche Städte, etwa Köln und Dortmund, haben bereits Interesse daran bekundet, Modellregion werden zu wollen. Auch im Bochumer Gesundheitsausschuss gab es einen Beschluss, laut dem die Verwaltung eine Bewerbung als Modellstadt prüfen soll. Will die Landesregierung diesen Kommunen wirklich in den Rücken fallen? Selbst wenn das rechtlich möglich wäre, wäre es doch ein völlig falsches Signal an die interessierten Kommunen. Seien wir doch ehrlich: Die Verbotspolitik ist auf ganzer Linie gescheitert. In Deutschland gibt es weit über 1 Million Menschen zwischen 18 und 64 Jahren, die Cannabis konsumieren, die Hälfte davon sogar wöchentlich oder öfter. Das derzeit konsumierte Cannabis, das vom Schwarzmarkt bezogen wird, bringt jedoch ein erhöhtes Gesundheitsrisiko mit sich, da der THC-Gehalt unbekannt ist und giftige Beimengungen, Verunreinigungen sowie synthetische Cannabinoide enthalten sein können. Dieses Risiko würde bei einer kontrollierten Abgabe wegfallen. Die Verbotspolitik ist in Wahrheit ein Konjunkturprogramm für den Schwarzmarkt und die Organisierte Kriminalität. Das ist gerade deshalb bedenklich, weil der Schwarzmarkt auch Jugendlichen einen leichten Zugang zu harten Drogen ermöglicht. Bei einem Großteil der von der Polizei erfassten Fälle geht es vor allem um diejenigen, die Cannabis konsumieren. Die Verfolgung derjenigen, die mit Cannabis dealen, rückt ziemlich in den Hintergrund. Die meisten Ermittlungen werden durch die Staats-22.09.2023 anwaltschaften eingestellt, da es nur um geringe Mengen geht. Hunderttausende Arbeitsstunden fallen so bei Polizei und Justiz an, die für die Verfolgung schwerer Kriminalität wesentlich sinnvoller aufgewendet werden könnten. Es ist zudem auch keineswegs so, wie es der NRW-Gesundheitsminister gerne suggeriert. Er wird nicht müde zu erzählen, dass bei einer Cannabislegalisierung die Warnungen der Ärzteschaft sowie die der Gewerkschaften, von Polizei und Richterbund schlichtweg ignoriert würden – als ob es in allen drei Berufsgruppen eine eindeutige Meinung und keine anderen Ansichten gäbe. Dem ist nicht so. Bereits vor Jahren gab es eine Umfrage bei Hausund Fachärzten, laut der die Mehrheit der Befragten eine Legalisierung von Cannabis begrüßen würde. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter befürwortet die Entkriminalisierung seit Jahren. Auch die Neue Richtervereinigung ist der Meinung, dass eine Kriminalisierung des Besitzes von Cannabis zum Eigenkonsum nicht mehr zu rechtfertigen sei. Unser Landesgesundheitsminister warnt zudem vor Gesundheitsgefahren bei Heranwachsenden und jungen Erwachsenen, aber diese sind – wie bereits aufgeführt – in der derzeitigen Situation noch größer. Der Konsum bei jungen Menschen steigt zudem trotz der noch geltenden Verbotspolitik weiter. Eine kontrollierte Abgabe mit entsprechender Alterskontrolle ist eine große Chance, die Aufklärung und damit den Kinder- und Jugendschutz weiter zu verbessern. Ich bin mir sicher, dass die Bundesregierung aus SPD, FDP und Grünen ein gutes Gesetz auf den Weg bringt, das den Jugendschutz entsprechend berücksichtigt und den Konsumenten garantiert, das zu bekommen, was sie auch erwerben wollten. Damit sind wir auf einem sehr guten Weg. Falls noch jemand Zweifel hat: Es muss ja niemand konsumieren. – Ich danke Ihnen. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

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