André Kuper
Vielen Dank, Frau Kollegin Schneider. – Für die Landesregierung spricht nun Herr Minister Laumann. Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung lehnt den Inhalt des Antrags der AfD ab. Das Bundeskabinett hat am 16. August den Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften, kurz: Cannabisgesetz, beschlossen. Diesem Beschluss liegt ein Eckpunktepapier der Bundesregierung zugrunde. Dieses Eckpunktepapier sieht eine kontrollierte Abgabe von Cannabis im Wege eines Zwei-Landtag säulenmodells vor. In der ersten Säule soll der private Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum geregelt werden. Die zweite Säule sieht regionale Modellvorhaben für einen kommerziellen Vertriebsweg vor. Derzeit befindet sich der Entwurf des Cannabisgesetzes im ersten Durchgang des Bundesratsverfahrens. Bei dieser Gesetzgebung handelt es sich um die oben genannte erste Säule des Vorhabens der Bundesregierung. Am 29. September stimmt der Bundesrat über den Gesetzentwurf ab. Die Ressorts votieren aktuell in den jeweiligen Ausschüssen des Bundesrats. Somit ist Ziffer 1 Ihres Antrags abzulehnen. Der Entwurf des Cannabisgesetzes beinhaltet keine Regelungen zur Umsetzung der zweiten Säule und damit zur Zulassung von regionalen Modellvorhaben. Bislang liegt weder ein Referentenentwurf noch ein Gesetzentwurf zur Umsetzung der zweiten Säule vor. Es existiert somit noch keine bundesgesetzliche Grundlage zur Durchführung regionaler Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten. Daher haben die Länder derzeit ohnehin keine Möglichkeit, eine gesetzliche Grundlage für Modellregionen zu schaffen, sodass Ziffer 2 des Antrages ebenfalls ins Leere läuft. Gleichwohl nutze ich die Gelegenheit, um mich zu der von der Bundesregierung geplanten Cannabislegalisierung allgemein zu äußern. Wie ich dazu stehe, dürfte allgemein bekannt sein. Mit dem im Zuge der Cannabislegalisierung vorgesehenen Modellvorhaben zur regulierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene wird man den gesundheitlichen Risiken des Konsums dieses Suchtmittels aus meiner Sicht nicht gerecht. (Zuruf von der SPD: Sprechen wir über Alko- hol?) Insbesondere für Kinder und Jugendliche geht der Konsum von Cannabis mit erheblichen körperlichen und psychischen Gesundheitsgefahren einher. Es besteht ein ernst zu nehmendes Risiko cannabisbedingter Hirnschädigungen bei jungen Erwachsenen bis 25 Jahre. Die Deutsche Gesellschaft für Suchtforschung, die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin, die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie sowie die Bundesärztekammer kritisieren die Freigabe von Cannabis daher und warnen deutlich vor einer Konsumsteigerung. Sie warnen auch davor, dass Cannabis im Falle einer Legalisierung für Kinder und Jugendliche einfacher zugänglich sein wird. Diese Befürchtungen teile ich. Ich bleibe dabei: Als Gesundheitsminister halte ich die Legalisierung von Cannabis für unverantwortlich. (Beifall von der CDU) 22.09.2023 Zu bedenken ist auch: Eine Legalisierung von Cannabis wird zwangsläufig zu einer Verharmlosung der Droge führen. Damit wird ein grundsätzlich falsches, sogar gefährliches Signal gesetzt, und die bisherigen Präventionsbemühungen werden durchkreuzt. Der Schwerpunkt der Sucht- und Drogenpolitik in Nordrhein-Westfalen liegt seit eh und je in der Suchtprävention. Entscheidendes Ziel ist die Eindämmung der Suchtgefahren durch eine möglichst frühzeitige Verhinderung des gesundheitsschädlichen Konsums legaler wie auch illegaler Suchtmittel. Konzepte und Lösungsansätze zur Suchtvorbeugung bietet die Landeskampagne „Sucht hat immer eine Geschichte“. Ein Baustein ist hierbei die Cannabisprävention „Stark statt breit“ der Landesfachstelle Prävention. Bei diesem Programm werden zielgruppenspezifische Maßnahmen zur Prävention und zur Frühintervention in Bezug auf den Cannabiskonsum durchgeführt. Das Programm zielt auf die Entwicklung gesundheitsfördernder Einstellungen, die Wissensvermittlung, die Aufklärung über Risiken des Konsums, die Befähigung zu risikoarmem Verhalten sowie auf den bedarfsgerechten Ausbau der Unterstützungs- und Hilfsangebote. Der im Rahmen dieses Programmes erstellte sogenannte Cannabiskoffer wurde evaluiert und wird von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung mittlerweile bundesweit zur Verfügung gestellt. Diesen Präventionsansatz halte ich für erfolgsversprechender als die Legalisierung von Cannabis. Abschließend komme ich noch zu Ziffer 3 des Antrages. Es gibt bereits wissenschaftliche Untersuchungen zum Suchtmittelkonsum in Deutschland. Zum Beispiel wird der Konsum von Alkohol und Tabak, illegalen Drogen sowie Medikamenten innerhalb der deutschen Bevölkerung bereits seit den 80er-Jahren in regelmäßigen Zeitabständen im Rahmen der Suchterhebung ESA erfasst – und somit ebenfalls der Konsum von Cannabis. Daher ist auch die Ziffer 3 des Antrages insgesamt abzulehnen. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU)
