Carlo Clemens
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die FDP-Fraktion rennt mit ihrem Antrag bei uns über weite Strecken offene Türen ein. Das verwundert nicht, denn die AfD hat auch in dieser noch jungen Legislaturperiode schon einige Vorstöße gemacht, um den Traum vom Eigenheim erfüllbarer zu machen, zuletzt noch in der vergangenen Plenarwoche. In unserem letzten Antrag zur Grunderwerbsteuer hatten wir schon vorgerechnet, wie sehr sich die Erschwinglichkeit von Wohneigentum in NRW verschlechtert hat. Keine Frage: Die Grunderwerbsteuer bildet eine wesentliche Hürde für den Eigentumserwerb, und diese Hürde muss fallen. Ich zitiere die Finanzwissenschaftler Scherf und Dresselhaus aus einem Beitrag in der Zeitschrift Wirtschaftsdienst: „Resümierend bleibt festzuhalten, dass die Grunderwerbsteuer über kein Fundamentalprinzip der Finanzwissenschaft oder nachvollziehbares Lenkungsziel zu rechtfertigen ist. Am Ende verbleibt nur der fiskalische (Selbst-)Zweck der Besteuerung.“ Es gibt für die Grunderwerbsteuer keine äquivalente Gegenleistung des Landes. Die Leistungsfähigkeit wird bereits viel zielgenauer mit der Einkommensteuer erfasst. Familien- und vermögenspolitische Gründe sprechen für eine Unterstützung, nicht für eine Bestrafung des Wohneigentumserwerbs. In NRW ist durch das wiederholte Drehen an der Steuerschraube aus einer Stempelsteuer eine Strafsteuer geworden. Selbstverständlich ist es ein schöner Unsinn, wenn die Länder erst solche hohen Hürden für die Landtag Wohneigentumsbildung errichten und der Bund dann dagegen ansubventionieren soll. Zu Recht kritisiert die FDP, dass der Finanzminister in NRW den Grunderwerbsteuerrabatt von zwei Prozentpunkten ohne Vorwarnung und entgegen seinen eigenen Ankündigungen wieder eingesammelt hat, um Haushaltslöcher zu stopfen. Damit sind wir wieder bei einem effektiven Steuersatz von 6,5 % angelangt; NRW ist hier, wie schon gesagt wurde, bundesweit Spitze. Was für ein Signal angesichts der schweren Krise am Wohnungsmarkt bzw. am Immobilienmarkt! Die Warnrufe der Bauwirtschaft, der Projektentwickler und der Planberufe werden von der schwarz-grünen Koalition in den Wind geschlagen. Das geht so nicht weiter. Die Rabattregelung muss, wie es im Antrag auch gefordert wird, bis zu einer dauerhaften bundesgesetzlichen Regelung verlängert werden. Auch dazu hatte die AfD hier im Landtag bereits vor einem Jahr einen Antrag gestellt. Die dramatische Lage am Markt erfordert das, und die FDP sieht das jetzt auch so. Der Verweis des Finanzministers auf das Programm NRW.BANK.Wohneigentum mit seinen höheren Einkommensgrenzen ist ein reines Ablenkungsmanöver, denn die Konditionen sind kaum günstiger als marktübliche Hypothekenzinsen. So viel, Herr Berger, zum Thema, die Programme doch erst mal wirken zu lassen. Die Bürger werden zu Recht immer ungeduldiger. Minister Optendrenk muss als Vorsitzender der Finanzministerkonferenz endlich die Initiative ergreifen, um bei dem Thema mal weiterzukommen, wie es seit Jahren schon in Aussicht gestellt wird. Er darf sich nicht auf destruktive Kritik an den Vorschlägen des Bundesfinanzministers beschränken. Wir haben in unserem eigenen Antrag mit guten Gründen noch mehr Entlastungen für die Bürger gefordert. Das angemessene Familienheim soll nicht nur beim Ersterwerb von der Grunderwerbsteuer freigestellt werden. Wir hatten außerdem eine deutliche temporäre Absenkung der Grunderwerbssteuer auch für den Neubau von Mietwohnungen beantragt, um auch hier neue Impulse für die Bauwirtschaft zu setzen und Wohnraum für Mieterinnen und Mieter zu schaffen. Entlastungen sollen nicht zulasten des sozialen Wohnungsbaus in NRW gehen; auch das ist wichtig zu betonen. Der wird gerade in der jetzigen, angespannten Lage gebraucht. Wir streben jedoch eine gleichrangige Förderung des Wohneigentums an. Wir wollen die Eigentumsbildung von Schwellenhaushalten und breiten Schichten der Bevölkerung viel stärker fördern; auch das hatten wir schon letztes Jahr beantragt. 22.09.2023 Der Antrag der FDP hier und heute geht in die richtige Richtung, ist aber aus unserer Sicht nicht mutig genug, um die im EU-Vergleich so niedrige Wohneigentumsquote in NRW wirksam zu erhöhen. Wir wollen eine breite Streuung des Volksvermögens. Wir wollen, dass sich Familien den Traum vom Eigenheim erfüllen können, dass sie auch realistisch die hohe Eigenkapitalhürde bewältigen können, dass Wohneigentümer Vermögen aufbauen und sich damit selbstbestimmt gegen Altersarmut absichern können. Natürlich stimmen wir Ihrem Antrag also zu. Uns interessiert auch nicht, welche Fraktion den Antrag stellt, wenn er in der Sache richtig ist – an dieser Stelle einen lieben Gruß aus dem Westen ins schöne Thüringen, wo die Opposition im Landtag erfolgreich eine Senkung der Grunderwerbsteuer durchsetzen konnte. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
