Carolin Kirsch
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bedanke mich für den vorliegenden Antrag der regierungstragenden Fraktionen zur Modernisierung der zuwendungsrechtlichen Regelungen für den sogenannten Dritten Sektor. Ich hoffe sehr, dass es sich nicht nur um eine Absichtserklärung handelt, sondern die Koalition dieses Thema wirklich kurzfristig angehen möchte. Die Diskussion ist nicht neu. Bereits vor fünf Jahren wurden sehr konkrete Vorschläge zur Verbesserung gemacht, wie auch in dem Antrag erwähnt wurde. Der Antrag selbst bleibt inhaltlich leider vage, obwohl wir genau wissen, in welche Richtung es gehen sollte. Schon 2014 wurden durch das Kulturfördergesetz wichtige Impulse gegeben. 2017 hatte die seinerzeitige schwarz-gelbe Koalition bereits eine Vereinfachung des Zuwendungsrechts versprochen. Worum geht es? Die Zuwendungsempfänger brauchen mehr Planungssicherheit, die zum Teil über die Jährlichkeit des Haushalts hinausgehen muss. Dies wäre zum Beispiel mit der stärkeren Nutzung von Verpflichtungsermächtigungen möglich. Längere Laufzeiten würden zudem zu einer deutlichen Entlastung der Zuwendungsempfänger, aber auch der Bewilligungsbehörden führen. Selbstbewirtschaftung und Übertragbarkeit sind weitere wichtige Stichworte. Auch die Anpassung der vergaberechtlichen Anforderungen, eine Festbetragsfinanzierung als Regelfinanzierungsart und eine stärkere Pauschalierung bei kleinen Förderbetrieben sind sehr sinnvoll. Eines ist klar: Viele dieser Vereinfachungen sind bereits jetzt im Rahmen der bestehenden rechtlichen Regelungen des § 44 LHO und der Allgemeinen Nebenbestimmungen möglich und könnten entsprechend in Förderrichtlinien umgesetzt werden. Es geht hier also auch darum, die aktuellen administrativen Prozesse und Regelungen in der Förderpraxis kritisch zu prüfen, zu verbessern und vor allem eine einheitliche Handhabung sicherzustellen. Das müssen wir jetzt endlich angehen. Wenn ich mit Betroffenen spreche, wird deutlich, dass der große Aufwand bei der Antragstellung und die kurzen Projektfristen Hauptkritikpunkte sind, und dies angesichts der knappen Ressourcen, die 22.09.2023 gerade ehrenamtlich arbeitende Zuwendungsempfänger besonders betreffen. Da ich selbst sowohl auf der Seite der Zuwendungsempfänger als auch auf der Seite der Zuwendungsgeber auf verschiedenen Ebenen Förderprogramme betreut habe, weiß ich, dass hier schon ein sehr großes Potenzial zur Vereinfachung und Entlastung liegt, und das nicht nur für das Ehrenamt, sondern für alle Zuwendungsempfänger. Wir müssen wegkommen von kurzfristiger „Projekteritis“ hin zu mehr struktureller Förderung. Da hätte die Koalition uns an ihrer Seite. (Beifall von der SPD) Meine Fraktion wird dem Antrag zustimmen. Etwas enttäuscht sind wir, dass dieser Antrag nicht an den zuständigen Ausschuss überwiesen wird. Wir hätten ein Expertengespräch oder eine Anhörung im Ausschuss begrüßt und damit die Möglichkeit gehabt, den Antrag noch deutlich zu konkretisieren. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)
