Dirk Wedel
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Unser Land wird bereichert durch bürgerschaftliches Engagement in ganz unterschiedlichen Bereichen: von politischer, ökologischer und kultureller Bildung bis hin zum Sport und zum Sozialen. Ein großer Teil dieser Arbeit wird von Non-Profit-Organisationen, dem sogenannten Dritten Sektor, erbracht, der weder direkt in öffentlicher Trägerschaft noch gewinnorientiert arbeitet. Er leistet dadurch eine relevante gemeinnützige Arbeit, die der Staat selbst nicht in diesem Ausmaß leisten könnte. Er trägt in den jeweiligen Bereichen beispielsweise dazu bei, unsere Demokratie, das Gemeinwesen, das Kulturleben oder den Breiten- und Leistungssport zu stärken. Die Träger dieser Leistungen sind vielfach stark von öffentlichen Fördermitteln abhängig und haben entsprechend viele Berührungspunkte mit dem Zuwendungsrecht und bürokratischen Hürden. Den Wunsch, Bürokratie abzubauen, können wir Freie Demokraten immer gut nachvollziehen. Wenn mehr Aufwand für die Akquise von Fördermitteln erbracht werden muss als für die eigentliche Tätigkeit zur Verfügung steht, läuft schlicht etwas falsch. (Beifall von der FDP) Gleichzeitig ist für uns aber auch klar, dass überall da kluge Regeln gelten müssen, wo Steuergeld Landtag fließt. Der verantwortungsvolle, effiziente und zielgerichtete Umgang mit öffentlichen Mitteln muss auch dann sichergestellt werden, wenn diese Mittel an eine Non-Profit-Organisation ausgezahlt werden. Das Prinzip der Wirtschaftlichkeit muss gelten, und zwar überall. Deshalb haben wir in der letzten Wahlperiode im Jahr 2018 gemeinsam mit der Union den Antrag Drucksache 17/4302 vorgelegt, der diese beiden Ziele berücksichtigt und Impulse für eine effektive Entbürokratisierung des Zuwendungsrechts gegeben hat. Wir freuen uns, dass CDU und Grüne offensichtlich so große Fans dieser Initiative sind, dass sie gleich ganz Absätze, teils wortgleich, teils sinngemäß, aus dem damaligen Antrag abgeschrieben haben. Wir befürworten diese aufgegriffenen Teile Ihres Antrags natürlich auch heute noch, beispielsweise die Erarbeitung konkreter Vorschläge zur Verschlankung des Zuwendungsrechts unter Einbeziehung aller relevanten Akteure. Was uns weniger freut, sind die Änderungen in Ihrem Antrag im Vergleich zu damals. Wo wir mit der Kulturförderung einen konkreten Pilotbereich für die angestrebte Rechtsmodernisierung vorgeschlagen hatten, bleibt Ihr Antrag allgemein, als seien die Förderbedingungen für den Bildungsträger, das Kindertheater oder den Sportverein einfach exakt dieselben. Auch an anderer Stelle verblüfft der Antrag. So fordern Sie in der Ausgangslage, sich beim Bund für verbesserte Rahmenbedingungen für zivilgesellschaftliche Akteure einzusetzen. Anschließend bringen Sie als einzigen konkreten Vorschlag die eigenwillige Idee, mitten in der demografischen Krise des gesetzlichen Rentensystems neue und nicht gegenfinanzierte Rentenpunkte zu verteilen. Man darf froh sein, dass Sie darauf verzichtet haben, diese Forderung tatsächlich in die Beschlussfassung zu schreiben. Warum Sie aber erst etwas fordern, was Sie dann nicht beschließen wollen, bleibt Ihr Geheimnis. An anderer Stelle ist zumindest eine gesunde Skepsis angebracht. Wenn Sie davon sprechen – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –, die „Rahmenbedingungen […] in Bezug auf die Anerkennung von Organisationen als gemeinnützig“ verbessern zu wollen, dann stellen Sie eine Herabsetzung der Hürden für die Gemeinnützigkeit ins Schaufenster. Statt gezielte Förderung für die wichtigen Träger des Dritten Sektors in den Mittelpunkt zu stellen und die eigene Verantwortung als Land wahrzunehmen, versprechen Sie Steuerbegünstigungen mit der Gießkanne und schicken die Rechnung nach Berlin. Besonders bemerkenswert ist: Sie kürzen im Haushaltsentwurf für das Jahr 2024, wie bereits mit dem Haushalt 2023, die Mittel für die Förderung bürgerschaftlichen Engagements. 22.09.2023 Meine Damen und Herren von CDU und Grünen, Ihr Antrag ist mit dem Begriff „Wertschätzung“ überschrieben. Diese Wertschätzung für zivilgesellschaftliches Engagement und im Übrigen auch für die Steuerzahler in unserem Land teilen wir. Beide haben von diesem Landtag mehr verdient als einen Antrag, der neben längst beschlossenen Anliegen nur warme Worte, eine Sammlung unausgegorener Einfälle und den Verweis auf den Bund zu bieten hat. Deswegen lehnen wir den Antrag ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)
