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Plenarprotokoll 7/64

18.11.2021 · 193 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: AfD (18)Die Linke (17)GRÜNE (12)CDU (11)SPD (10)FDP (8)fraktionslos (3)

Keller

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich heiße sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Schriftführer zu Beginn der heutigen Sitzung ist Herr Abgeordneter Weltzien, die Redeliste führt Herr Abgeordneter Aust. Für die heutige Sitzung haben sich Herr Abgeordneter Cotta, Frau Abgeordnete Herold, Herr Abgeordneter Heym, Frau Abgeordnete Kniese, Herr Abgeordneter Dr. König, Frau Abgeordnete Dr. Lukin, Frau Abgeordnete Pfefferlein, Frau Ministerin Karawanskij, Frau Ministerin Taubert und Frau Abgeordnete Tasch entschuldigt. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, erlauben Sie mir kurz noch einen kleinen Rückblick auf den heutigen Tag, bevor wir nach vorne blicken. Ich habe heute feststellen können – und ich denke, das war für alle sicher auch absehbar, ich hatte es gestern auch angekündigt –, dass wir nicht wirklich 9.00 Uhr hier beginnen können. Ich werde am Montag im Ältestenrat mit den Ältestenratsmitgliedern beraten, welche Möglichkeiten wir haben, das Ganze auch noch etwas effizienter zu machen, sodass wir doch die Möglichkeit haben, schneller in die Plenarsitzung zu kommen. Wenn Sie sich in den Fraktionen schon mal Gedanken machen, sind wir sicher für alle Vorschläge offen. Ich denke, es wird uns sicher gelingen, das wieder in eine ordentliche Struktur zu bringen. Allerdings möchte ich an der Stelle eins sagen: Die Kolleginnen und Kollegen des DRK, die heute hier die Schnelltests durchgeführt haben und auch dafür gesorgt haben, dass schnell die Informationen über das Ergebnis der Tests vorliegen, haben hier eine wirklich tolle Arbeit geleistet. (Beifall im Hause) Deshalb ein herzliches Dankeschön. Sie sind alle ehrenamtlich tätig, also deswegen vielen Dank für Ihren Applaus an der Stelle. Sehr geehrte Damen und Herren, einige Hinweise zur Tagesordnung: Wir sind bei der gestrigen Feststellung der Tagesordnung übereingekommen, den Gesetzentwurf in Tagesordnungspunkt 5 heute in erster und morgen in zweiter Beratung zu beraten, sofern keine Ausschussüberweisung beschlossen wird. Weiterhin wurden gestern folgende Festlegungen getroffen: Die Tagesordnungspunkte 6 bis 8 werden gemeinsam beraten. Der Tagesordnungspunkt 12 wird heute auf jeden Fall aufgerufen. Der Tagesordnungspunkt 13 wird heute nach der Bekanntgabe der Wahlergebnisse aufgerufen. Die Tagesordnungspunkte 37 a, 37 b sowie 48 werden heute gemeinsam nach Tagesordnungspunkt 13 aufgerufen. Der Tagesordnungspunkt 24 wird morgen als zweiter Punkt aufgerufen. Zu Tagesordnungspunkt 7 wurde eine korrigierte Fassung des Antrags verteilt. Wird der Ihnen so vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Hinweise widersprochen? Bemerkungen? Das kann ich nicht erkennen. Dann gilt die Tagesordnung so als bestätigt. Ich darf aufrufen den Tagesordnungspunkt 2 Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/3551 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 7/4273 ZWEITE BERATUNG Das Wort hat Herr Abgeordneter Hande aus dem Haushalts- und Finanzausschuss zur Berichterstattung. Bitte schön, Herr Abgeordneter Hande, Sie haben das Wort.

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Ronald Hande Die Linke

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Spielbankgesetzes

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, einen wunderschönen guten Morgen! Ich darf berichten aus dem Haushalts- und Finanzausschuss zum genannten Gesetzentwurf, dem Fünften Gesetz zur Änderung des Thüringer Spielbankgesetzes. Durch Beschluss des Landtags in seiner 54. Sitzung am 22. Juli 2021 wurde der Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss federführend sowie an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Der federführende Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 33. Sitzung am 17. September 2021 und in seiner 34. Sitzung am 15. Oktober 2021 beraten sowie eine schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Der mitberatende Innen- und Kommunalausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 25. Sitzung am 21. Oktober 2021 beraten. Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf an der Stelle auch auf eine Besonderheit hinweisen, die wir auch im Haushalts- und Finanzausschuss beraten, diskutiert und zu beachten hatten. Der Gesetzentwurf ist nach der Richtlinie der EU 1535 vom 9. September 2015 notifizierungspflichtig. Das heißt, stimmt der Landtag in der jetzt durchzuführenden zweiten Beratung dem Gesetzentwurf zu, wird der Gesetzentwurf vor der Schlussabstimmung erneut an den federführenden Haushalts- und Finanzausschuss zur Durchführung der Notifizierung überwiesen. Das hieße dann in einem Falle keiner Rückmeldung oder ggf. zur Rückmeldung seitens der EU, nach drei Monaten käme dieser Gesetzentwurf erneut in den Thüringer Landtag zurück, um dann in einer dritten Beratung die abschließende Abstimmung durchzuführen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt die Annahme dieses Gesetzentwurfs. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Spielbankgesetzes

Damit eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat zunächst für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Abgeordneter Müller.

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Olaf Müller GRÜNE

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Spielbankgesetzes

Sehr geehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen und liebe Gäste, auch von meiner Seite noch einmal einen schönen guten Morgen, auch wenn wir mit jetzt ziemlich genau einer Stunde Verzögerung erst begonnen haben. Von daher fasse ich mich zu diesem Gesetzentwurf relativ kurz. Das Gesetz zur Änderung des Thüringer Spielbankgesetzes haben wir in einem recht unkomplizierten Verfahren in den Ausschüssen beraten, weil es dabei lediglich um den Start des EU-Notifizierungsverfahrens, das nach EU-Richtlinie 2015/1535 vom 09.09.2015 durchzuführen ist, geht. Diese Notwendigkeit hatten wir bereits im Juli-Plenum besprochen, und um ganz genau zu sein, hatte die Kollegin Merz die Rahmenbedingungen hier ausführlich erläutert. Zur Erinnerung, es handelt sich hierbei um das Online-Glücksspiel, für das wir als Freistaat eine einzelne Lizenz an Lotto Thüringen vergeben können und wollen. Nachdem sich die Mehrheit der demokratischen Fraktionen im Landtag für eine Version des legalen Online-Glücksspiels ausgesprochen hat, war es unsere Aufgabe, für das Notifizierungsverfahren alle Formalitäten zu erfüllen. Mit dem Abschluss der zweiten Lesung wird dieser Prozess ausgelöst und ein 16-Punkte-Formular über das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie nun an die EUKommission übermittelt. Mit dem Gesetz wird in Thüringen erstmals die Veranstaltung von OnlineCasinospielen durch einen staatlichen Anbieter zugelassen. Durch die Regelung wird die bestehende Nachfrage nach Online-Casinospielen von dem im Online-Bereich bestehenden Schwarzmarkt in einem regulierten und streng kontrollierten Angebot kanalisiert. Das bedeutet konkret, dass das Land Thüringen die Gewähr dafür bietet, dass die Angebote manipulierungsfrei und maßvoll erfolgen. Dies führt im Idealfall zu einer Reduktion der Gefährlichkeit von Online-Casinospielen und dient der Suchtbekämpfung. Wir werden sehen, ob diese Ziele auch wirklich so erfüllt werden und sind gespannt auf die Implementierung und spätere Auswertung durch Lotto Thüringen sowie die Suchtberatung in Thüringen. In diesem Sinne bitte ich für die Regierungsfraktionen von Rot-Rot-Grün um die Zustimmung zum vorliegenden Gesetz. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Spielbankgesetzes

Für die CDU-Fraktion erhält Herr Abgeordneter Kowalleck das Wort.

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Maik Kowalleck CDU

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Spielbankgesetzes

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben uns ja in diesem Jahr intensiv mit dem Thema „Glücksspiel“ beschäftigt, insbesondere mit dem Glücksspielstaatsvertrag. Auch wir als CDU haben da verschiedene Hinweise eingebracht. Insbesondere zum Thema „Spielsucht“ muss man Vorkehrungen treffen, und da haben wir unsere Hinweise gegeben, die auch berücksichtigt wurden. Der neue Glücksspielstaatsvertrag – das haben wir eben auch gehört – sieht landesgesetzliche Bestimmungen für Online-Casinospiele vor. Diesem gesetzgeberischen Auftrag wird durch die Neufassung des Thüringer Spielbankgesetzes gefolgt, zu dem wir uns heute an dieser Stelle in der zweiten Beratung befinden. Die Länder können auf gesetzlicher Grundlage selbst Online-Casinospiele veranstalten oder Konzessionen für die Veranstaltung dieser Spiele vergeben. Hierbei bietet sich aus unserer Sicht aufgrund der besonderen Suchtgefahr dieser Spiele die staatliche Veranstaltung des Online-Casinos an. Somit trägt das Land die Gewähr dafür, dass die Angebote manipulierungsfrei und maßvoll erfolgen. Im Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags, das wir bereits verabschiedet haben, ist eine länderspezifische Ausführung zum künftig zulässigen Angebot von Online-Casino, Online-Poker und virtuellem Automatenspiel enthalten. Ebenfalls wurde hier eine Konkretisierung für das auf den Wirkungsbereich von Thüringen beschränkte Angebot von Online-Casinos im Sinne des § 22 Glücksspielstaatsvertrag getroffen. Aus unserer Sicht ist es zu begrüßen, dass der Markt im Bereich Online-Casino von einem staatlichen Anbieter besetzt werden soll, nicht zuletzt um Thüringen diese Einnahmen zu sichern. Aber ein besonderes Augenmerk liegt hierbei auch auf dem Thema „Sucht und Spielerschutz“. Auch das Anhörungsverfahren, das wir im Haushalts- und Finanzausschuss durchgeführt haben, lieferte uns wichtige Hinweise, und wir haben uns intensiv mit den Zuschriften beschäftigt. Der Rechnungshof begrüßt die Schließung der rechtlichen Regelungslücke hinsichtlich der Konzessionsvorgabe an das Land zum Betrieb von Online-Casinospielen. Überdies sind aus seiner Sicht – abgesehen von gegebenenfalls zusätzlichen Einnahmen für die Thüringer Staatslotterie – keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Landeshaushalt erkennbar. Die Aufnahme des Angebots von Online-Casinospielen in das Erlaubnismodell des Thüringer Spielbankgesetzes ist aus unserer Sicht vor allem hinsichtlich des Spielerschutzes zu begrüßen. Nur durch ein kontrolliertes, legales Angebot dieser Spielformen sind hohe Spieler- und Verbraucherschutzstandards verpflichtend umzusetzen und illegale Angebote nachhaltig zu verhindern. Kurzum: Die Regelungen entsprechend dem Gesetzeswillen in Umsetzung der Vorgaben aus dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 sind wichtig und werden angesichts dieses Gesetzentwurfs umgesetzt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU)

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Keller

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Spielbankgesetzes

Das Wort erhält Herr Abgeordneter Kemmerich für die Gruppe der FDP.

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Thomas L. Kemmerich FDP

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Spielbankgesetzes

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe Zuschauer auf der Tribüne – haben wir heute keine, aber an den Bildschirmen vielleicht –, es geht ja um Online-Glücksspiel. Online-Glücksspiel gewinnt immer mehr an Bedeutung, besonders in einer Zeit, wo jeder fast zu jeder Zeit über das Smartphone Zugang zu den digitalen Angeboten hat, insofern auch zu den Online ‑ Glücksspielen – sofern das Mobilfunknetz mitspielt, das ist ja immer mal auch ein Glücksspiel, ob ich denn Verbindung habe. Aber zurück zur Sache: Wichtig ist beim Glücksspiel, dass das Gleichgewicht aus Eigenverantwortung und Suchtprävention gewahrt wird. Auch beim Online ‑ Glücksspiel geht es um die Bekämpfung von Glücksspielsucht, Jugend- und Spielerschutz, Aufklärung und Prävention, Transparenz und Schutz vor betrügerischen Machenschaften im Spiel. Deshalb müssen wir diesen Punkten höchste Priorität einräumen, um allen Spielern und Spielerinnen ein optimales Spielerlebnis zu bieten. (Beifall Gruppe der FDP) Das wird aber nur funktionieren, wenn wir hier die richtige Balance finden. Hierbei dürfen wir einerseits die ganz normalen Spieler und Spielerinnen nicht bevormunden, andererseits müssen wir diejenigen schützen, die sich selbst nicht schützen können. (Beifall Gruppe der FDP) Wie Sie in Ihrem Gesetzentwurf richtig schreiben, sieht der neue Glücksspielstaatsvertrag landesgesetzliche Bestimmungen zur virtuellen Nachbildung von Bankhalterspielen und Liveübertragungen von terrestrisch durchgeführten Bankhalterspielen mit Teilnahmemöglichkeit über das Internet, das sogenannte Online-Casinospiel, vor. Da ist es gut, wenn wir endlich auch eine Regelung für Thüringen finden. Insofern begrüßen wir die Änderung des Thüringer Spielbankgesetzes und sehen sie als folgerichtig an. Vielen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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Keller

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Spielbankgesetzes

Gibt es weitere Wortmeldungen unter diesem Tagesordnungspunkt? Mir liegen von den Abgeordneten keine vor. Dann, Herr Minister Maier, für die Landesregierung. Bitte, Sie haben das Wort.

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Georg Maier

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Spielbankgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der neue Glücksspielstaatsvertrag hat seit dem 1. Juli 2021 unter anderem einige Neuregelungen für die Spielformen des virtuellen Automatenspiels, des Online ‑ Pokers sowie des Online-Casinospiels mit sich gebracht. Für Letztere haben die Bundesländer die Möglichkeit erhalten, landesgesetzliche Regelungen zu treffen. Von dieser Möglichkeit macht der vorliegende Gesetzentwurf Gebrauch, was ich ausdrücklich begrüße. Es ist richtig, auch diese Spielform landesrechtlich in den Blick zu nehmen, um alle Bereiche, die von der Öffnung des neuen Staatsvertrags betroffen sind, auch zu regulieren. Online-Casinospiele sind virtuelle Nachbildungen von Spielbankenspielen, sogenannten Bankhalterspielen. Deren Zulassung soll in Anlehnung an das Regelsystem für stationäre Spielbanken in dem jeweiligen Bundesland erfolgen. Da Thüringen derzeit keine Spielbank hat und auch keine betrieben wird, kann landesgesetzlich eine neue Festlegung stattfinden. Der Entwurf sieht hierfür eine staatliche Monopolveranstaltung vor. Aufgrund der besonderen Gefährlichkeit dieser Spiele bietet sich dies an, da die Verantwortlichkeit des Landes die Gewähr dafür bietet, dass die Spiele manipulierungsfrei und maßvoll erfolgen. Für die Zulassung und Durchführung solcher Spiele kann durch die zuständige Aufsichtsbehörde – in diesem Fall durch das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales – auf Antrag eine Spielerlaubnis erteilt werden, die mit entsprechenden Auflagen und Nebenbestimmungen das höchstmögliche Niveau an Spieler- und Jugendschutz gewährleisten kann. Dieses Verfahren entspricht dem Verfahren bei der Thüringer Staatslotterie und hat sich bewährt. Es ist zu begrüßen, dass auch die europarechtliche Notifizierungspflicht dieser Bestimmung bereits mitbedacht wurde und seitens des federführenden Ausschusses und der Landtagsverwaltung entsprechende Vorbereitungen getroffen wurden. Ich werbe dafür, dass mit diesem Gesetzentwurf Online-Casinospiele künftig maßvoll und legal durch einen staatlichen Veranstalter in Thüringen angeboten werden können und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Spielbankgesetzes

Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann treten wir in die Abstimmung ein. Der Hinweis zunächst an Sie: Bei dem zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurf handelt es sich um einen Anwendungsfall des § 60a der Geschäftsordnung. Danach wird also der Gesetzentwurf vor der Schlussabstimmung erneut an den federführenden Ausschuss zur Durchführung eines Informationsverfahrens gemäß Richtlinie der EU vom 9. September 2015 überwiesen, wenn der Landtag dem Gesetzentwurf in der zweiten Beratung zustimmt. Wir stimmen gemäß § 60 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung direkt über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/3551 ab, da die Beschlussempfehlung die Annahme des Gesetzentwurfs empfiehlt. Wer für die Annahme ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der CDU, die Gruppe der FDP und Frau Dr. Bergner. Wer ist gegen den Gesetzentwurf? Da sehe ich niemanden. Stimmenthaltungen? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Damit ist der Gesetzentwurf in der zweiten Beratung angenommen und gemäß § 60a Abs. 1 der Geschäftsordnung erneut an den Haushaltsund Finanzausschuss überwiesen. Die dritte Beratung erfolgt gemäß § 60a Abs. 2 der Geschäftsordnung nach Ablauf der Stillhaltefrist gemäß Artikel 6 der Richtlinie 2015/1535 der EU. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und eröffne Tagesordnungspunkt 3 Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 7/3375 ERSTE BERATUNG Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Das ist der Fall. Bitte schön, Frau Abgeordnete Hoffmann, Sie haben das Wort.

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Hoffmann AfD

Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Klimagesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauer vor dem Livestream und oben auf der Tribüne, mit der Verabschiedung des Thüringer Klimagesetzes Ende 2018 wurden wohlklingende Ziele vereinbart. Doch auch wenn Maßnahmen gegen Klimawandel getroffen werden müssen, so sollten sie nicht zulasten der Umwelt und der Gesellschaft gehen. Hier genau an diesem Punkt gehört das Gesetz auf den Prüfstand, zumal die Klimakonferenz in Glasgow gezeigt hat, dass deutsche Selbstgeißelung niemanden dazu bewegt, es uns gleichzutun und Klimaschutz nicht automatisch Umweltschutz bedeutet. (Beifall AfD) Gezeichnet von einem Hitzesommer war 2018 der Wunsch wohl groß, per Beschluss einen tiefgreifenden Einschnitt in die Wirtschaft, Thüringer Energieversorgung und Landschaft vorzunehmen und dies ohne Folgenabschätzung, vielleicht auch nur zu Vorzeigezwecken im Gefolge des Klimaschutzplans und der Energiewende, um die uns jedoch kein Land der Welt beneidet. Das erklärt womöglich auch, dass das Gesetz an vielen Stellen unkonkret bis schwammig in seiner Formulierung bleibt und sich auch widerspricht, so in § 10 Punkt 2, ich zitiere: „Zur Begrenzung der negativen Folgen des Klimawandels ergreifen die jeweils zuständigen Stellen im Rahmen ihrer Möglichkeiten die erforderlichen Anpassungsmaßnahmen.“ Soll durch solche und ähnliche Sätze nur das Narrativ bedient werden, dass der Mensch allein verantwortlich für den Klimawandel wäre, (Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist bewiesen!) um den Thüringern durch das Einreden eines schlechten Gewissens die Transformationen, wie Strompreisverteuerung, Bürokratie, Landschaftsverspargelung, widersinnige Dämmungsvorschriften sowie die Klimakostenübernahme schmackhaft zu machen? Es soll per Gesetz Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel geben. Dies bejahen wir, sofern es sich dabei um konkrete Maßnahmen handelt, wie Waldumbau, Schaffung von Renaturierungsflächen, Verringerung von Versiegelungen, Ressourcenschonung, Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten. (Beifall AfD) Es ist aber abzulehnen, wenn dadurch nur linksgrüne Vorfeldorganisationen und Windparkbetreiber profitieren, die sich vom Ausbau der Erneuerbaren den großen Reibach versprechen. Weiterhin wurde eine hundertprozentige Energieversorgung Thüringens aus einem eigenen Mix erneuerbarer Energien bis 2040 angezielt, was angesichts einer nach wie vor unsicheren Speichermöglichkeit trotz etwaiger Forschungsprojekte wie in Jena oder Prototypen in Großrettbach – sagen wir mal – ambitioniert war und die Versorgungssicherheit gefährdet. (Beifall AfD) Wie werden Energiebedarf, Grundlast und Spitzenlast gesichert? Das bleibt unsicher. Es handelt sich beim Thüringer Klimagesetz indes um schwerwiegende Eingriffe in die Thüringer Landschaft, denn um den Windkraftausbau voranzutreiben, wurde 1 Prozent der Thüringer Landesfläche für diese Industrialisierung per Gesetz vorgeschrieben in § 4 Abs. 2. Das sind etliche Quadratkilometer zubetoniert, versiegelt für viele Jahre und mit Rotoren auf einem Stahlgerüst, die unsere heimische Vogelwelt gefährden. Und hier liegt ein, wenn nicht der zentrale Widerspruch (Beifall AfD) des Klimagesetzes zum Umweltschutz vor. Ich zitiere dazu aus der Verfassung des Freistaats Thüringen, Artikel 31 Abs. 2, auf den sich das Klimagesetz bezieht: „Der Naturhaushalt und seine Funktionstüchtigkeit sind zu schützen. Die heimischen Tier- und Pflanzenarten sowie besonders wertvolle Landschaften und Flächen sind zu erhalten und unter Schutz zu stellen. Das Land und seine Gebietskörperschaften wirken darauf hin, dass von Menschen verursachte Umweltschäden im Rahmen des Möglichen beseitigt oder ausgeglichen werden.“ (Beifall AfD) Ein 30-Tonnen-Fundament in der Landschaft, das vom Wind abhängigen Strom erzeugt und dabei keine Rücksicht auf Greifvögel und die Gesundheit der Menschen nimmt, kann man durchaus als vom Menschen verursachten Umweltschaden bezeichnen. (Beifall AfD) In Frankreich wurde immerhin einem Paar durch das Gericht Recht zugesprochen, das unter dem Turbinensyndrom litt. Ich zitiere weiter aus Artikel 31 Abs. 1 der Thüringer Verfassung: „Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen ist Aufgabe des Freistaats und seiner Bewohner.“ Das schließt die Natur und die Bewohner des ländlichen Raums ein. (Beifall AfD) Die Bevölkerung des ländlichen Raums jedenfalls wird sich eher mit dem Erhalt ihrer Heimat identifizieren, als mit der Festschreibung von 1 Prozent der Thüringer Landesfläche für die volatile Energieerzeugungsart Windkraft, Strompreiserhöhung inklusive. Kurzum: Das Thüringer Klimagesetz erfüllt seinen Anspruch nicht, speist die Bürger mit Monitoring-Vorhaben ab und bewirkt gravierende Umweltschäden. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Keller

Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Klimagesetzes

Damit eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion Die Linke Frau Abgeordnete Maurer.

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Katja Maurer Die Linke

Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Klimagesetzes

Sehr geehrte Damen und Herren, werte Präsidentin! Ich möchte in meiner Rede zunächst Sie, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream, ansprechen und etwas mit dem aufräumen, was Sie gerade gehört haben, und Sie möglicherweise aufwecken, sollten Sie gerade eingeschlafen sein, da diese Debatte tatsächlich sehr wichtig ist und es um eine sehr wichtige Angelegenheit geht. (Beifall DIE LINKE) Natürlich möchte ich Sie an dieser Stelle auch sehr herzlich willkommen heißen zu dieser Debatte. Im vorliegenden Tagesordnungspunkt geht es also um das Thüringer Klimagesetz. Das sollten Sie vielleicht wissen, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer: Erst 2018 hat der Thüringer Landtag dieses Gesetz beschlossen und hat damit als erstes Land der neuen Bundesländer so ein Papier vorgelegt. Und das war gut, denn damit haben wir jetzt einen konkreten Rahmen für klimafreundliches Handeln vereinbart und verbindliche Ziele zur Treibhausgasminderung gesetzt. Da geht es um ganz konkrete Dinge, zum Beispiel um Anforderungen an die zukünftige Energieversorgung. Es geht auch um unser Ziel, einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu bauen, zu sanieren, und wir reden auch unter anderem über den öffentlichen Personennahverkehr. Es geht also um ganz konkrete Dinge, die Sie zu Hause betreffen, die jeden und jede einzelne Person in Thüringen betreffen. Nun hat die AfD vor einigen Monaten eingereicht, dass dieses wichtige Klimagesetz aufgehoben werden soll. Damit beschäftigen wir uns an dieser Stelle. Noch mal konkret: Es geht der AfD nicht darum, das Gesetz zu ergänzen, zu erweitern, zu korrigieren, wie gerade eben gesagt worden ist, es geht nicht darum, konkrete Änderungsvorschläge einzureichen, das Gesetz – das sehr jung ist – soll einfach gelöscht werden. Ich will Ihnen sagen, warum das quasi eine politische Bankrotterklärung ist. Es geht der AfD nicht um die Bewältigung eines Problems, das immer mehr Menschen auch in Thüringen trifft. Ich will Sie mal an die Folgen der Starkregenereignisse in Thüringen erinnern, an die Menschen, die ihr Zuhause verloren haben, an die Menschen, die zukünftig ihr Zuhause verlieren könnten. Nein, es geht der AfD nicht um diese Menschen, wie Sie gerade eben beschrieben haben, es geht Ihnen um pure Selbstdarstellung. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Mir ist schon klar, dass die AfD einzig und allein solche Anträge vorlegt, damit sie mal wieder eine nette Pressemitteilung rausgeben kann. Das machen Sie ja permanent, sich irgendein Thema raussuchen mit genügend Provokationspotenzial und dann dieses Thema ins Unendliche zu verkürzen, um dann wieder einen kleinen Öffentlichkeitsmoment für sich zu haben. Obwohl Sie eigentlich ja mittlerweile begriffen haben müssten, dass Ihre Anträge, Ihre Gesetze nicht einfach nur ein Tweet oder irgendein Post auf Facebook sind, mit dem Sie mal eben wieder etwas Öl ins Feuer gießen könnten. Das, was Sie hier zu Papier bringen, hat tatsächlich Einfluss auf das Leben der Menschen. Irre, wie man mit diesem Wissen so ein Gesetz abschaffen will. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zweitens ärgert mich die Initiative der AfD, weil Sie die Menschen damit bewusst verunsichern wollen. Ich kann darauf mal genauer eingehen. Weder in Ihrem Gesetz selbst noch eben in der Begründung verlieren Sie ein Wort zu den Gesetzen des Bundes, zu Verpflichtungen des Klimaabkommens. Kein Wort zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts – darauf gehe ich dann später noch ein –, kein Wort zu den Grundlagen, die uns als Land zu Recht binden, weil das Ihr sogenanntes Gesetz, Ihren sogenannten Entwurf nämlich obsolet machen würde. Und bei aller Fantasie – und ich halte wirklich nichts von Ihrer Arbeit –, aber so verschroben können selbst Sie nicht sein, dass an Ihnen vorbeigegangen ist, dass wir dazu verpflichtet sind, das Klima und damit auch unsere Umwelt zu schützen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Also ist das, was Sie hier tun, wie immer pure Provokation, pure Irrlichter, die Sie hier von sich geben, damit Sie mal wieder ganz kurz glänzen können. Ich will Ihnen eins sagen: Ich glaube Ihnen das nicht. Ich nehme Ihren Irrsinn nicht ernst, dass Sie noch immer nicht an den menschengemachten Klimawandel glauben, dass Sie ernsthaft nicht begreifen, welchen Einfluss CO hat und warum wir Treib2 hausgase eindämmen sollen. Ihnen Dummheit zu attestieren, das würde Ihnen gerade recht kommen. Ich glaube, Sie sind einfach nicht in der Lage, Schlussfolgerungen zu ziehen, und Klimaschutz ist Ihnen einfach zu wenig sexy, zu wenig aufregend, es passt nicht auf einen Ihrer verschrobenen, zu kleinen, blauen A5-Flyer, und deswegen leugnen Sie lieber, statt zu lösen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ein Klimagesetz, sehr geehrte Damen und Herren, das braucht nämlich Seiten über Seiten. Der Maßnahmenkatalog, das war viel Arbeit. Aber Ihre Propaganda, dafür haben Sie genau einen einzigen Satz gebraucht. Ich zitiere aus Ihrem Antrag: „Lösung: Das Thüringer Gesetz zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels wird aufgehoben.“ (Beifall AfD) Wahnsinn. Das können Sie direkt vertwittern. Für diesen Schmarrn brauchen Sie nicht mal eine Kürzung. Und drittens: Der Antrag ist genauso fatal, weil er konkrete weitreichende Folgen für alle hätte, würden wir ihn positiv abstimmen. Nicht zu versuchen, die Klimakrise abzuwenden, das kostet nämlich richtig, richtig viel Geld. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und wissen Sie was? Auch Ihre Wählerinnen und Wähler müssen blechen, wenn wir Politik so machen, wie es die AfD will. 670 Milliarden Euro – um genau zu sein – kostet uns die Klimakrise in Deutschland. Das hat das MCC Klimaforschungsinstitut erst veröffentlicht. Also, wem wollen Sie eigentlich erzählen, dass Ihr Antrag irgendwelche Einsparungen bringt? Denn so schreiben Sie es ja selbst, Zitat: „Keine Mehrkosten, vielmehr würde die Aufhebung des Gesetzes“ – damit meinen Sie unser Thüringer Klimagesetz – „für eine Einsparung von Mehrkosten in der Wirtschaft, beim Bürger und in der Verwaltung sorgen.“ Was für ein Quatsch! (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Diese Menschen, die Bürger, von denen Sie sprechen, die gerade so im Mittelfeld leben, die stehen gerade an einem Kipppunkt. Diese Menschen haben tatsächlich Sorgen, Angst, wie sich die Klimakrise auf ihr Leben auswirken wird. Schauen Sie sich dazu bitte gern mal die neuesten Statistiken an. Die haben jetzt schon Probleme, ihre Miete zu zahlen, zur Arbeit zu kommen, die Lebensmittelpreise zu bezahlen. Für diese Menschen muss es doch unser Ziel sein, eine Lösung anzubieten. Aber diese Lösung bieten Sie nicht an. Sie wollen ein Gesetz löschen. Das war es. Während wir das machen, tagtäglich daran arbeiten, etwas zu verbessern, sitzen Sie bockig in der Ecke – schauen Sie sich selbst einmal an – und verschränken die Arme, und das ist einfach nur unwürdig für dieses Haus. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Schauen wir uns zuletzt noch einmal eine andere Perspektive an. Ich habe es ja vorhin schon mal angerissen: die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021 zum Klimaschutzgesetz des Bundes.

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Keller

Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Klimagesetzes

Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage vom Abgeordneten Thrum?

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Katja Maurer Die Linke

Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Klimagesetzes

Nein, vielen Dank.

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Keller

Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Klimagesetzes

Nein, Herr Thrum.

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Katja Maurer Die Linke

Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Klimagesetzes

Also, ein Gesetz von diesem Jahr. Darüber haben wir in diesem Haus schon sehr oft gesprochen, und da hätten Sie eigentlich zuhören können. Das Bundesverfassungsgericht verlangt dort nämlich vom Staat, und damit auch – hören Sie zu – von den Bundesländern ein aktives zielgerichtetes Handeln zum Klimaschutz mit Blick auf den Schutz zukünftiger Generationen. Und woher nehmen sie diese Verpflichtung? Das Bundesverfassungsgericht leitet diese Verpflichtung von den Umweltstaatszielen aus dem Grundgesetz ab, und jetzt wird es spannend: Auch die Thüringer Verfassung enthält in Artikel 31 ein solches Umweltstaatsziel, sogar inhaltlich ausführlicher als im Grundgesetz. Mit Staatszielen ist es so: Die schreiben wir nicht einfach auf, um sie uns an die Wand zu hängen. Diese Ziele sind ein Auftrag, und in diesem Auftrag müssen wir arbeiten. Und wissen Sie noch? Als Sie Abgeordnete geworden sind, haben Sie sich eigentlich diesem Auftrag verpflichtet. Angesichts dessen ist die Aufhebung des Thüringer Klimagesetzes einfach nur weltfremd. Egal welchen kruden Ideen Sie nachhängen, ob Sie den Fakten zum Klimawandel nun Glauben schenken oder nicht: Thüringen in Unsicherheit zu bringen, nur, weil Sie einmal wieder eine Schlagzeile brauchen, ist einfach verantwortungslos. Da unterscheiden wir uns, Sie sich von dem Rest des Hauses. Sie sind nur der Schlagzeile verpflichtet. Wir dagegen machen uns an die nur schwer zu lösende Aufgabe, wirklich an der Klimaerwärmung etwas zu ändern. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Klimagesetzes

Das Wort erhält für die CDU-Fraktion Herr Abgeordneter Gottweiss.

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Thomas Gottweiss CDU

Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Klimagesetzes

Sehr geehrte Präsidentin, werte Zuschauer und Kollegen, der vorgelegte Gesetzentwurf zeigt einmal wieder, dass die AfD nicht in der Lage ist, sachlich und fachlich zu arbeiten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir erleben es das eine um das andere Mal im Ausschuss, da sitzen Sie bei energiepolitischen Themen still da, ohne sich auf einer sachlichen Ebene einzubringen. Hier im Landtag ist das nicht anders. Sie sprechen in der Begründung zu Ihrem Gesetzentwurf einige wenige Probleme an, die Sie offensichtlich mit dem Klimagesetz haben: unbestimmte Begrifflichkeiten, das 1-Prozent-Flächenziel, Bürokratie und verwaltungstechnischer Aufwand. Diese Punkte kann man ansprechen. Aber wenn man es ernst meint, dann muss man sich in die fachliche Arbeit begeben. Die Kollegin Maurer hat es bereits angesprochen. Man muss sich den Gesetzestext vornehmen, sich in die rechtliche und politische Detailarbeit vorarbeiten. Man muss die Formulierungen prüfen, auch die Rechtsrahmen. Internationale Abkommen wie das von Paris oder der aktuellen Klimakonferenz COP 26, den European Green Deal auf europäischer Ebene, das geänderte Bundes-Klimaschutzgesetz und natürlich auch die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts müssen beachtet werden. Dann muss man konkrete Vorschläge machen, wie das Klimaschutzgesetz durch bessere Formulierungen optimiert werden kann, wie man genau die problematischen Teile anpassen kann, damit es eine bessere Verzahnung mit einer nationalen Strategie gibt, damit die Bürokratie abgebaut wird, damit das falsche 1-Prozent-Flächenziel ersetzt wird durch eine Zielsetzung zur benötigten Stromerzeugung, damit mehr Technologieoffenheit möglich wird, damit Versorgungssicherheit einen höheren Stellenwert bekommt, damit Wirtschaftlichkeit und marktwirtschaftliche Mechanismen mehr Relevanz bekommen, damit Kommunen und Unternehmen mit Anreizen unterstützt werden, statt sie zu bevormunden. Das alles auf einer rechtssicheren Basis, die den angesprochenen rechtlichen Rahmenbedingungen auf den unterschiedlichen Ebenen gerecht wird. All dies tun Sie nicht. Sie wählen den einfachen Weg. Sie wählen den populistischen Weg. Sie wählen den alternativen Weg. Sie beantragen einfach die Aufhebung des Thüringer Klimagesetzes. Das ist auch schön einfach. Da braucht man nicht viel überlegen. Da braucht man nicht viel zu formulieren. Dass Sie nicht in der Lage sind, eine fachliche, sachorientierte Arbeit zu leisten, überrascht uns nicht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dass Sie Pragmatismus und Vernunft ablehnen, ist kein Zufall, sondern Strategie. Es entspricht dem Charakter der AfD als rechtspopulistische Partei. An dieser Stelle möchte ich einmal mit einem Mythos aufräumen, der immer mal wieder auftaucht. Das Wesen einer rechtspopulistischen Partei ist unvereinbar mit Konservativismus. Das Wesen einer rechtspopulistischen Partei ist unvereinbar mit Bürgerlichkeit. Die AfD ist weder konservativ noch bürgerlich. (Beifall CDU) Denn beides hat mit Anstand und Werten zu tun, die Sie von Grund auf ablehnen. (Beifall CDU) Da möchte ich hier ganz klar dem Versuch entgegentreten, den Herr Sesselmann in einer der letzten Landtagssitzungen unternommen hat, nämlich die Vereinnahmung von Franz Josef Strauß durch die AfD. Ich zitiere. Herr Sesselmann hat gesagt: „Mit Ihrer Gesetzesänderung bestätigen Sie einmal mehr die Einschätzung von Franz Josef Strauß von vor über 30 Jahren, dass wir es hier bei einer rotrot-grünen Regierung mit Faschingskommandanten auf dem Narrenschiff Utopia zu tun haben.“ (Beifall AfD) Im Protokoll kann man nachlesen: Beifall durch die AfD. Aber jedem aufrechten Konservativen fällt dabei auf, dass Sie den wesentlichen Teil des Zitats einfach weggelassen haben. Franz Josef Strauß hat das damals 1986 auf einem Parteitag der CDU in Mainz gesagt und es gehört zur bürgerlichen DNA von CDU und CSU, und ich möchte es hier noch mal in Gänze zitieren, weil es so schön ist: „Wir stehen vor der Entscheidung: Bleiben wir auf dem Boden trockener, spröder, notfalls langweiliger bürgerlicher Vernunft und ihrer Tugenden oder steigen wir in das bunt geschmückte Narrenschiff Utopia ein, in dem dann ein Grüner und zwei Rote die Rolle der Faschingskommandanten übernehmen werden.“ Herr Höcke und die AfD hassen den Boden trockener, spröder, notfalls langweiliger bürgerlicher Vernunft, sie hassen die Wissenschaftlichkeit, auf der Deutschlands Erfolg als Industrienation beruht. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Sie hassen die pragmatische Konzentration auf die Realisierung des Machbaren, Sie hassen aber vor allem die Tugenden, auf denen Bürgerlichkeit und Konservativismus beruhen. Sie wollen etwas anderes: Sie wollen Rechtspopulismus, Sie lieben die schillernden Welten der Verschwörungstheoretiker, Sie lieben die Zwietracht und den Zweifel, der durch Lügen und Fake News genährt wird, Sie lieben die Welt der alternativen Fakten. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie kreieren Ihre eigene prunkgeschmückte alternative Welt, die Sie in den sozialen Medien verbreiten, (Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Reden Sie zum Thema!) egal ob bei Corona oder dem Klimaschutz. Und mit diesen Spinnereien, denen Sie nachhängen, sind Sie nicht besser als die Faschingskommandanten, die Strauß in seiner Rede adressiert hat. (Beifall DIE LINKE, CDU, Gruppe der FDP) Im Gegenteil: Sie stellen sich auf eine Ebene mit ihnen. Und das überrascht bei Rechts- und Linkspopulisten eben nicht. (Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Reden Sie zum Thema „Umwelt“!) Wir verwahren uns ausdrücklich dagegen, dass Sie versuchen, Franz Josef Strauß für die AfD zu vereinnahmen. Für die CDU-Fraktion steht fest: Wir gründen unsere Klimaschutzpolitik auf dem Boden trockener, spröder, notfalls langweiliger bürgerlicher Vernunft und ihrer Tugenden. (Beifall CDU) Für die CDU-Fraktion steht fest: Wir gründen unsere Klimaschutzpolitik auf den Werten des christlichen Menschenbilds und der Aufklärung. Gott hat den Menschen in Verantwortung gestellt, die Schöpfung zu bewahren, und dem fühlen wir uns verpflichtet. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie schwadronieren vom christlichen Abendland, ohne auch nur im Ansatz verstanden zu haben, auf welchen Werten sich diese Tradition gründet. Die Faktenlage ist klar: Der menschliche Einfluss auf das Klima hat katastrophale Folgen. Die internationalen Bestrebungen, diesen Einfluss durch die Reduktion von Treibhausgasemissionen zu minimieren, setzen den Rahmen, in dem auch Deutschland agieren muss. Dies wirkt sich nicht nur rechtlich, sondern auch wirtschaftlich aus. Wenn wir in Zukunft auf den Weltmärkten erfolgreich sein wollen, müssen wir Klimaneutralität anstreben, sonst können wir keine Produkte mehr exportieren. Thüringen muss aus eigenem Interesse heraus auf diesem Weg einen Beitrag leisten. Das geht sicher deutlich besser als mit dem bestehenden Klimaschutzgesetz von Rot-Rot-Grün, aber eine plumpe Aufhebung des Gesetzes wird uns nicht weiterbringen. Das sagt uns die trockene, spröde, notfalls langweilige bürgerliche Vernunft und ihre Tugenden. Daher lehnen wir Ihren Gesetzentwurf ab. Und weil ich noch ein bisschen Zeit auf der Uhr habe, möchte ich die Herzen der Abgeordneten des Thüringer Landtags noch mit einem weiteren Zitat von Franz Josef Strauß wärmen. 1986, also vor Rio, hat Franz Josef Strauß Folgendes gesagt: „Ein Zurück zu fossilen Energieträgern wäre ein Verbrechen an der Menschheit und an der Umwelt. […] Das Kohlendioxid, das bei der Verbrennung fossiler Energieträger entsteht, führt zu einer laufenden Veränderung der Atmosphäre mit einem Gefährdungspotenzial, das alle anderen Gefährdungspotenziale bei Weitem übersteigt.“ Das ist bürgerliche Umweltpolitik. Herzlichen Dank. (Beifall CDU)

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Keller

Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Klimagesetzes

Für die Fraktion der SPD erhält das Wort Herr Abgeordneter Möller.

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Denny Möller SPD

Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Klimagesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream! Herr Gottweiss, das haben wir jetzt gehört, dass Sie den mögen – den Herrn Strauß – und das jetzt in der Vergangenheit noch ein bisschen verklären, wer alles schon beim Klimaschutz beteiligt war. Okay, Chapeau! Aber wir sollten doch einmal auf das zurückkommen, was uns heute hier vorliegt. Eigentlich sind der Worte schon viel getan, dennoch lassen Sie mich auch aus Sicht der SPDFraktion noch mal das bewerten, was wir jetzt hier vorliegen haben. Die AfD beantragt heute die Aufhebung des Thüringer Klimagesetzes. Wen wundert es? Denn statt nur gegen Politikerinnen, Journalistinnen, Geflüchtete und alle, die sonst nicht in ihr Weltbild passen, zu hetzen, sind Sie ja auch dafür bekannt, wissenschaftliche Erkenntnisse zu ignorieren – nicht nur in der Corona-Pandemie, sondern auch in der Klimakrise. Ihren Gesetzentwurf begründen Sie damit, Thüringen könne das Weltklima ohnehin nicht retten.

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Keller

Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Klimagesetzes

Herr Höcke, ich ermahne Sie, die Maske zu tragen. (Beifall DIE LINKE)

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Denny Möller SPD

Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Klimagesetzes

Gut, finde ich auch. Ihren Gesetzentwurf – ich fange noch mal an – begründen Sie damit, Thüringen könne das Weltklima ohnehin nicht retten, und jegliche Bemühungen dazu seien eine unnötige Belastung für Menschen und Wirtschaft. Diese Haltung ist nicht nur ignorant, sie ist verantwortungslos, auch und insbesondere für die zukünftigen Generationen in Thüringen, denn gerade erst vor wenigen Tagen hat doch die Weltklimakonferenz in Glasgow deutlich gemacht: Wir müssen handeln – schnell und immer entschlossener. Dieser Grundsatz wird auch durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Sommer dieses Jahres deutlich. Der Staat ist in der Pflicht, ambitionierten Klimaschutz durchzusetzen, um Menschen heute, aber auch künftige Generationen, vor den Auswirkungen eines ungebremsten Klimawandels zu schützen und so auch zukünftig Freiheitsrechte zu sichern. Dafür ist es nötig, die Erderwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen und die globalen Emissionen bis spätestens zur Mitte des Jahrhunderts auf Netto-Null zu bringen und auf dem Weg dorthin nicht mehr Treibhausgase auszustoßen, als das System Erde überhaupt noch erträgt. Darauf haben sich im Pariser Abkommen die Staaten der Weltgemeinschaft verständigt und arbeiten inzwischen ja auch mit einer nie dagewesenen Dynamik daran, wenn ich beispielsweise noch mal daran erinnere, dass es neue Klimaziele der EU, der USA oder auch Chinas gibt. Als Staat mit besonders hohen Emissionen in der Historie und großer wirtschaftlicher Stärke steht unserem Land in dieser Verantwortung eine besondere Pflicht zu. Wir als SPD tun das schon seit Jahrzehnten. Das von der SPD auf den Weg gebrachte Erneuerbare-Energien-Gesetz hat Maßstäbe für die Energiewende gesetzt – nicht nur in Deutschland, sondern global. Zudem ist der Klimaschutz seit 2019 auf Initiative der SPD in Deutschland Gesetz. Mit Beschluss des Thüringer Landtags vom 14.12.2018 haben wir in Thüringen als erstes der neuen Bundesländer auch ein Länderklimagesetz. Wir haben also einen Plan, um die ökologische Transformation mit der Schaffung von Arbeitsplätzen und neuem Wohlstand zu verbinden und dafür zu sorgen, dass wir Vorbild bei klimafreundlichen Innovationen werden. Das haben wir mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und den zahlreichen, insbesondere im Handwerk, entstandenen, gesicherten Jobs schon gezeigt. Wir lassen es nicht zu, dass der Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen und der gerecht zu verteilende Wohlstand gegeneinander ausgespielt werden. Für uns geht das eine nur mit dem anderen. Statt in den Rückspiegel zu schauen und die Notwendigkeit von Klimaschutz zu leugnen, wie Sie von der AfD es tun, gehen wir die nötigen Transformationen mutig an und sorgen dafür, dass es für alle Menschen in unserem Land die passende Lösung für eine klimagerechte Zukunft gibt: für Pendlerinnen und Pendler, für Menschen im ländlichen Raum, für Mieterinnen und Mieter, für Menschen mit unsanierten Häusern und Menschen mit niedrigem Einkommen. Um das zu schaffen, müssen alle ihren Beitrag leisten: große Unternehmen, der Bund genauso wie die Länder und Kommunen – damit auch wir in Thüringen. Die Abschaffung des Klimagesetzes ist keine Alternative, weshalb wir diesen Antrag ablehnen. Stattdessen brauchen wir ein ambitioniertes Klimagesetz, das mutige und sozial gerechte Maßnahmen festlegt und Thüringen bereits 2035 klimaneutral macht. Das sind wir den zukünftigen Generationen schuldig. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Klimagesetzes

Das Wort hat für die Fraktion der AfD Frau Abgeordnete Hoffmann.

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Hoffmann AfD

Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Klimagesetzes

Frau Präsidentin, liebe Kollegen und Zuschauer! Herr Gottweiss, vor lauter Franz Josef Strauß haben Sie vergessen zu erwähnen, dass die CDUFraktion vor drei Jahren das Gesetz abgelehnt hat. (Beifall AfD) In der Begründung unserer Forderung nach Aufhebung des Thüringer Klimagesetzes bin ich auf Widersprüche eingegangen. Hier will ich anschließen mit § 2 Abs. 3, ich zitiere: „Die Bürger sollen an der Planung und Umsetzung des Klimaschutzes und der Anpassung an die Folgen des Klimawandels auf Landesebene beteiligt werden. Das betrifft sowohl eine Teilnahme an Verfahren als auch die Möglichkeit einer Teilhabe an Projekten und Maßnahmen des Klimaschutzes.“ Die vielen Bürgerinitiativen, die sich seit der Verabschiedung des Gesetzes gegründet haben, die Petitionen einreichen und alles unternehmen, um ihre Heimat zu erhalten, dürften sich angesichts dieser Aussagen veralbert fühlen. Denn wie und wo fließt denn hier Widerstand ein? Und ist die Tatsache, dass sie nicht ernst genommen werden, nicht Ausdruck, dass das Thüringer Klimagesetz gar nicht der Umwelt dient? (Beifall AfD) All diese Bürgerinitiativen und die betroffenen Bürger leiden unter der Festschreibung des 1-ProzentZiels. Das wird nicht besser, wenn Windparkbetreiber den Gemeinden die Industrialisierung ihrer Heimat mit Geld versüßen wollen. Etwa 840 Windanlagen aktuell entsprechen noch lange nicht dem 1-Prozent-Ziel. Der Widerstand gegen weitere Anlagen wächst mit der Naturverschandelung. In Jena mag einen das nicht kümmern, in Südthüringen aber schon. Feststeht, dass das Klimagesetz nicht nur Thüringer Landschaften opfert, sondern dass es auch ohne Rücksicht auf regionale Besonderheiten in die Arbeit der Planungsgemeinschaften eingreift. Das wurde in der Anhörung zum Gesetzentwurf auch deutlich gesagt. Wir alle sind uns einig, dass wir mehr für den Umweltschutz tun müssen. Mit Begriffen wie Klimaneutralität, also null CO – 2 sagen Sie das mal Ihrer Lunge –, werden aber nur gut vermarktbare Positionen geübt ohne Substanz und das ist Ausdruck einer Hybris, von hieraus den Rest der Welt retten zu können, der sich dem deutschen Energieausstieg nicht anschließen will. (Beifall AfD) Kommen wir zu Folgen, die durch das Klimagesetz entstehen oder negativ verschärft werden können und wo das Gesetz einer Beweislast des Nutzens unterliegen sollte. Wirtschaft, Unternehmen, Mittelstand, Bauen, Wohnkosten, Freiheit von Gebäudeeigentümern, Ressourcenverbrauch durch Wärmedämmung, Wettbewerbsfähigkeit, Wirtschaftsstandort Thüringen. Dazu zitiere ich aus der Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Thüringer Industrie- und Handelskammern zum Entwurf des Klimagesetzes: „Aus Sicht der Thüringer IHKs ist es wichtig, einseitige thüringenspezifische verpflichtende Belastungen für die Wirtschaft, denen Mitbewerber nicht unterliegen und die so zu Wettbewerbsverzerrungen führen können, zu verhindern.“ Und weiter: „Deshalb lehnen die Thüringer IHKs als Vertretende der regionalen Wirtschaft im Freistaat den Gesetzentwurf ab, da es keines Landesgesetzes bedarf.“ (Beifall AfD) Ebenso kritische Aussagen zu Bürokratie, schwammigen Begrifflichkeiten wie „klimaneutraler Wohnungsbestand“, zu fehlenden Förderprogrammen, zu Zwang und mit Kritik an fehlender Einbindung von Verbänden kamen von der Wohnungswirtschaft Thüringen, dem Verband der Thüringer Wohnungsund Immobilienwirtschaft, dem Bauernverband, der Ingenieurkammer, dem Verband kommunaler Unternehmer, dem Verband der Wirtschaft Thüringens, dem Gemeinde- und Städtebund und dem Landkreistag. Sie alle wurden ignoriert. Nun haben die Industrie- und Handelskammern den Begriff „Belastung durch Bürokratie“, insbesondere durch Meldepflichten, Wirtschaftlichkeit und Wettbewerb angesprochen. Inwieweit ist man seitens der Landesregierung inzwischen zu der Erkenntnis gelangt, dass hier durch das Gesetz einseitige Belastungen zum Nachteil Thüringens vorliegen? Stichwort „fehlende Bagatellgrenze für kleine Unternehmen“. Und wie will man dagegen vorgehen? Belastungen, zu denen sich dann noch der horrende Strompreis gesellt, was sich wiederum auf die Wettbewerbsfähigkeit auswirkt und Folge der EEG-Umlage ist. Sähe es hier vielleicht anders aus, wenn man Gaskraftwerke nicht verteufeln würde und die Forschungen zu abfallfreien Kernkraftwerken nicht durch die Abschaltung unmöglich gemacht hätte, wenn Technologieoffenheit praktiziert werden würde statt auf einseitige Positionierung für wacklige Energieerzeugung zu setzen? (Beifall AfD) 2000 lag der Preis für die Kilowattstunde bei 14 Cent, heute liegt er bei fast 32 Cent. Der Strompreis trifft nicht nur Unternehmen, die abwandern, sondern auch Private sind betroffen und insbesondere einkommensschwache Haushalte und Familien, wie wir gestern schon gehört haben. Ursache: unter anderem die EEG-Umlage. So geht keine verantwortungsvolle und erklärende Politik. (Beifall AfD) Ich zitiere aus dem Landesstatistikamt vom September des Jahres: „Thüringen muss seinen Energiebedarf vorrangig durch Bezüge aus anderen Ländern decken. Die Summe der Bezüge betrug im betrachteten Jahr 2018 181.000 Terajoule. Dabei hat der Freistaat bei der einheimischen Energiegewinnung einen Rückgang zu verzeichnen. So wurden 58.000 Terajoule als Energievolumen der nutzbar gemachten Energieträger in Thüringen selbst gewonnen, erzeugt oder auch gefördert. Der Anteil der erneuerbaren Energieträger am Primärenergieverbrauch verringerte sich um 2,7 Prozentpunkte auf 23,6 Prozent. So bestimmten anteilig nach wie vor der Erdgasverbrauch sowie der Verbrauch von Mineralöl den Primärenergieverbrauch.“ Wie viel Windkraftanlagen für 100 Prozent aus eigenen Erneuerbaren 2040 sollen es eigentlich sein und wie groß ist die Gefahr eines Blackouts? (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: In Dänemark sind wir bei 70 Prozent und …!) Schädlich ist das Gesetz also für die Thüringer Wirtschaft, wie die Automobilbranche, die Umwelt, den ländlichen Raum und das Sozialleben. In § 10 Abs. 3 des Gesetzes steht: „Die Maßnahmen nach Absatz 2 dienen insbesondere der Gefahrenvorsorge und -abwehr, der Gesundheit des Einzelnen und der Allgemeinheit, dem Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen sowie der Förderung einer nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Wirtschaft.“ (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Fahren Sie mal nach Skandinavien und schauen sich das mal an!) Diesem proklamierten Anspruch wird das Gesetz nicht gerecht. (Beifall AfD) Es braucht kein zusätzliches Gesetz mit zahlreichen Instrumenten, dessen Umsetzung durch Extraposten Millionen kostet, das Thüringen schadet, der Umwelt nicht hilft und ein Affront gegen die Physik ist. 2018 wurde das mit den Stimmen von Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen verabschiedet, die AfD ‑ Fraktion war dagegen, auch die CDU. Wir fordern jetzt die Aufhebung. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Keller

Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Klimagesetzes

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhält das Wort Frau Abgeordnete Wahl.

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Laura Wahl GRÜNE

Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Klimagesetzes

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn man sich fragt, welches Einstellungsmuster dem vorliegenden Antrag der AfD-Fraktion zugrunde liegt, kommt man leider zu einer ziemlich traurigen Feststellung: Es ist eine Mischung aus Wissenschaftsleugnung, Realitätsflucht und der Weigerung, sich mit Fragen wie der Generationengerechtigkeit ernsthaft auseinanderzusetzen. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Anders ist es kaum zu erklären, wie man nach dem im April bekanntgegebenen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts einen solchen Gesetzentwurf ins parlamentarische Verfahren einbringen kann. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Denn mit dem höchstrichterlichen Beschluss wurde ja schließlich eine Verpflichtung zum Klimaschutz aus den Grundrechten selbst hergeleitet. Wenn wir heute nicht massiv CO -Emissionen senken, 2 schränken wir damit die Freiheit und die Handlungsmöglichkeiten künftiger Generationen drastisch ein. Ihr Antrag ist also nicht nur klimafeindlich, sondern auch verfassungswidrig. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Zunächst ein paar Worte zum Inhalt des Gesetzentwurfs: Entgegen aller wissenschaftlichen Erkenntnisse leugnet die AfD hiermit mal wieder den Einfluss des Menschen auf die Erderhitzung. Und, Frau Hoffmann, wenn Ihnen der Umweltschutz wirklich am Herzen liegen würde, dann stimmt es natürlich, dass Flächenversiegelung, Mikroplastik oder Überdüngung hier einen Einfluss haben. Aber Sie verkennen eben den großen Zusammenhang, dass alle Studien zeigen, dass die Klimakrise der entscheidende Faktor ist, der zum Massensterben der Arten beitragen wird, der einfach einen so erheblichen Einfluss auf die Ökosysteme hat, dass – wenn wir diesen globalen Zusammenhang von Klimakrise nicht ernst nehmen – unsere Bestrebungen, hier Umweltschutz in Thüringen zu machen, ins Leere laufen. Deswegen müssen Sie entweder diesen Fakt ernst nehmen und hier zurück zur Logik zurückkehren oder Sie können es bleiben lassen, weil Ihre Politik damit rein gar nichts ändert. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die AfD-Fraktion greift hier auf die beliebte Argumentation zurück, dass Thüringen ja global gesehen so klein wäre, dass es überhaupt keinen Einfluss auf das Klima hätte. Diese Argumentation ist so stupide wie durchsichtig. Natürlich kann man globale CO -Emissionen immer weiter herun2 terrechnen, sodass der Anteil immer kleiner wird. Die EU mit Großbritannien verursacht rund 10 Prozent der Emissionen, Deutschland 2 Prozent, Thüringen 0,03, und Erfurt ist im Promillebereich. Das ist einfache Mathematik. Nur, meine Damen und Herren, reicht Mathematik nicht aus, um die Welt auch zu verstehen. Denn die Sache ist doch, wenn jedes Land auf der Welt so argumentieren würde, dann würde nie jemand damit beginnen, Klimaschutz zu machen. Fakt ist aber, in Deutschland lebt 1 Prozent der Menschheit. Deutschland verursacht aber 2 Prozent der Emissionen. Wenn man daher annimmt, dass jeder Mensch gleich viel wert ist, dann ist klar, dass wir pro Kopf doppelt so viel emittieren und daher mit die größte Verantwortung haben, schnell Treibhausgas-Emissionen zu senken. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Klimagesetzes

Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage vom Abgeordneten Thrum?

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Laura Wahl GRÜNE

Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Klimagesetzes

Da meine Redezeit sehr kurz ist, nicht.

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Keller

Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Klimagesetzes

Nein.

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Laura Wahl GRÜNE

Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Klimagesetzes

Der vorliegende Gesetzentwurf ist es deshalb eigentlich gar nicht wert, weiter debattiert zu werden. Aber er eröffnet uns immerhin die Möglichkeit, hier im Plenum darüber zu sprechen, welche immensen Herausforderungen die Klimakrise an uns stellt, aber auch darüber, welche Chancen sich aus einer konsequenten Klimaschutzpolitik für uns ergeben können. Um Klimaneutralität zu erreichen, müssen wir die fossilen Energieträger schnellstmöglich durch erneuerbare Energiequellen ersetzen. Wir stehen also unmittelbar vor einem weltweiten Transformationsprozess innerhalb eines vergleichsweise sehr kurzen Zeitraums. Dieser wird für alle politischen und wirtschaftlichen Akteure eine ungeheure Herausforderung. Die Transformation führt aber gleichzeitig auch dazu, Innovationen voranzutreiben und die Wirtschaft grundsätzlich zu modernisieren. Unsere Wirtschaftsstandorte hier in Deutschland und Thüringen sind eng mit der Weltwirtschaft verflochten. Es stellt sich also gar nicht die Frage, ob wir uns an diesem Transformationsprozess beteiligen wollen, sondern wie wir diesen Prozess mitgestalten können. Um den Weg zur Klimaneutralität für die Wirtschaftsakteure planbar und berechenbar zu machen, brauchen wir allerdings auch die ordnende Rahmengesetzgebung durch den Gesetzgeber. Die Festschreibung der Ziele in einem Klimagesetz hilft den Akteuren/Akteurinnen in Wirtschaft und Gesellschaft, sich auf die Veränderungen der Transformation einzustellen. Genau deshalb war und ist es wegweisend, dass unsere Landesregierung und die rot-rot-grünen Fraktionen vor drei Jahren das erste ostdeutsche Klimagesetz auf den Weg gebracht haben. Mittlerweile wurde auf der Bundesebene das Klimaschutzgesetz novelliert. Im Wesentlichen wurde dadurch allerdings lediglich die Zielzahl für Klimaneutralität von 2050 auf 2045 umgeschrieben. Das ist unverantwortliche Augenwischerei, denn Klimaschutz wird nicht durch Zahlenwürfel gemacht, sondern muss mit konkreten Maßnahmen umgesetzt werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Umweltministerin Anja Siegesmund hat daher bereits angekündigt, Thüringens Energiebedarf bereits 2035 bilanziell durch 100 Prozent erneuerbare Energien abzudecken. Mit der zu Jahresbeginn in Kraft getretenen EEG-Novelle können Umlandgemeinden nun endlich an Windkraftanlagen mit bis zu 0,2 Cent pro Kilowattstunde finanziell beteiligt werden. Somit können nun auch Kommunen in den ländlichen Räumen direkt von der Wertschöpfung der erneuerbaren Energien profitieren. Dieses Beispiel zeigt – und mit mehr Redezeit hätte ich Ihnen noch viele nennen können –, dass Klimaschutz nicht nur gut für das Klima, sondern auch gut für die Menschen ist. Ehe der AfD diese Erkenntnis allerdings kommen wird, wird die Mathematikwissenschaft eine Möglichkeit finden, Brüche durch Null zu teilen. Daher lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab. Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Klimagesetzes

Das Wort erhält für die Gruppe der FDP Herr Abgeordneter Bergner.

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Dirk Bergner FDP

Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Klimagesetzes

Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Entwicklung der letzten Jahrzehnte hat es verdeutlicht: Es gibt Veränderungen in unserem Klima, und es besteht dringender Handlungsbedarf. Ich denke, diese Erkenntnis wird von der großen Mehrheit in diesem Hause nicht bestritten. Meine Damen und Herren, es gibt erhebliche anthropogene Ursachen für diesen Klimawandel. Auch das sollte man nicht bestreiten. Wir müssen handeln, und es kommt auch auf unseren Beitrag an. Es hilft eben nicht weiter, wenn wir nur einfach mit dem Finger auf andere zeigen, die möglicherweise mehr CO emittieren, oder zu hoffen, 2 selbst nicht so stark vom Klimawandel betroffen zu sein wie andere Regionen der Welt. Im Frühjahr dieses Jahres bekräftigte auch das Bundesverfassungsgericht – und das ist heute hier auch schon zum Ausdruck gekommen – mit seinem Klimabeschluss die Notwendigkeit, Maßnahmen zu ergreifen, um bis 2030 und darüber hinaus eine wirksame Reduktion der CO -Emissionen zu erreichen. 2 Auf Bundesebene wurde schnell mit einer Novelle des Klimaschutzgesetzes reagiert und die vom Bundesverfassungsgericht gesetzte Frist eingehalten. In diesem Umfeld kann auch ein kleines Bundesland wie unser Freistaat eben nicht einfach so tun, als ginge dieses Thema uns alles gar nichts an. Auch die Menschen in diesem Land haben die Auswirkungen eines sich ändernden Klimas zu spüren bekommen, seien es die Hochwasserkatastrophe in diesem Jahr und an vielen Stellen auch in Thüringen oder die massiven Schäden an unseren Thüringer Wäldern – man muss ja nur einmal im Land unterwegs sein. Unseren Kindern und Kindeskindern eine lebenswerte Umwelt zu erhalten, muss eine der obersten Prioritäten unseres Handelns sein. (Beifall Gruppe der FDP) Allerdings muss auch deutlich festgehalten werden, dass das Thüringer Klimagesetz in seiner aktuellen Form in vielen Bereichen Hürden schafft und unnötige Bürokratie aufbaut. Auch wir sind jetzt mit dem bestehenden Gesetz nicht alle uneingeschränkt glücklich. Klimaschutz muss vernünftig angegangen werden und darf nicht einseitig zulasten der Wettbewerbsfähigkeit oder auf Kosten von Menschen mit geringerem Einkommen gehen. Bestehende Waldflächen, meine Damen und Herren, dürfen allerdings auch nicht einfach ungeprüft der Erzeugung von Windenergie geopfert werden, wir brauchen ein ganzheitliches Denken im Klima- und Umweltschutz. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Das machen wir doch, Herr Bergner!) Sie können doch dann noch reden, meine Redezeit ist etwas knapper. Nachvollziehbare Lösungen und eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung sind der wichtigste Schlüssel für das Gelingen eines effizienten Klimaschutzes. Schon 2018 beim Beschluss dieses Gesetz wurden immer wieder auch soziale Bedenken angesprochen. Angemessener Wohnraum, Mobilität öffentlich und individuell, ein warmes Zuhause sowie eine bezahlbare Stromversorgung sind selbstverständlich für uns und dürfen nicht zum Luxusgut in unserer Gesellschaft werden. Insgesamt gibt es also durchaus viel an dem bestehenden Klimagesetz zu kritisieren, und wir sprechen uns auch weiterhin für Reformen, für Fortschreibung, für Änderungen dieses Gesetzes aus. Jedoch – und das sage ich an dieser Stelle auch ganz klar und deutlich – ist eine gänzliche Abschaffung ohne Blick auf die aktuellen Entwicklungen aus unserer Sicht der falsche Weg. Die AfD verschließt hier die Augen vor den kommenden Herausforderungen, und die aktuellen klimatischen Veränderungen können nicht einfach so ignoriert werden. Sie können auch nicht einfach ausgesessen werden. Eine solche – in unseren Augen – naive Weltsicht werden wir bei aller Kritik an dem bestehenden Gesetz nicht unterstützen. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Stattdessen, meine Damen und Herren, stehen wir weiterhin für einen Klimaschutz, der wirkt und Marktmechanismen bedenkt. Wir fordern einheitliche Regelungen auf Bundes- und EU-Ebene, und dazu gehört für uns eben auch das Thema „Technologieoffenheit“ statt einseitiger Förderung einiger weniger Technologien wie der batterieelektrischen Mobilität. Thüringen muss aus unserer Sicht ganz klar Vorreiter bei neuen Technologien werden. Und die Reaktivierung und den Ausbau wichtiger Bahnstrecken fordern wir ja schon seit sehr langer Zeit nahezu in jeder Sitzung dieses Hauses. Wir Freien Demokraten, meine Damen und Herren, stehen für Fortschritt statt bürokratischer Gängelung und Bevormundung der Bürger. (Beifall Gruppe der FDP) Moderner Klimaschutz kann mit moderner Wirtschaft verbunden werden. Das ist unsere feste Überzeugung. Dazu brauchen wir mutige Ideen und einen Neustart in der Klimapolitik statt unnützer Verbote und kleinkarierter Bürokratie. – Ich komme zum Ende. – Das heißt, Reformen sind dringend notwendig, aber ein Ignorieren der Klimasituation ist unverantwortlich und ignorant. Wir Freien Demokraten werden diese generelle Ablehnung von Klimaschutz nicht mittragen. Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

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Keller

Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Klimagesetzes

Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir keine – ja, Herr Abgeordneter Möller und dann Frau Abgeordnete Dr. Bergner. Herr Abgeordneter Möller, bitte schön.

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Stefan Möller AfD

Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Klimagesetzes

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist ja viel von Faktenleugnung gesprochen worden – auch von Frau Wahl, wenn ich sie richtig verstanden habe. Aber wer leugnet hier eigentlich Fakten? Vorgestern gab es laut Agorameter eine Deckungslücke im deutschen Stromnetz von 60 Gigawatt, die Windenergie lag ungefähr bei 0,6 Gigawatt an dem Tag, und zwar offshore, 0,6 kamen noch mal onshore dazu. So können Sie kein modernes Stromnetz betreiben. Was ist Ihre Antwort darauf, meine Damen und Herren? Mehr Windkraft und irgendwann soll mal irgendwer irgendwelche Batterien bauen. Das ist Ihr Klimaschutzgesetz. Und da sagen wir: Das ist kein Konzept für ein modernes Industrieland, das ist ein Konzept zur Deindustrialisierung, und deswegen muss es abgeschafft werden. (Beifall AfD) Zu Ihnen, Herr Gottweiss. Franz Josef Strauß hat mal über Helmut Kohl gesagt: Ich bin zwar mit ihm befreundet, aber er ist ein Filzpantoffelpolitiker. (Beifall AfD) Ich sage Ihnen eines, Herr Gottweiss: Wie weit die CDU mit der Filzpantoffelisierung gekommen ist, das sieht man an Leuten wie Ihnen. (Beifall AfD) Konservativ sind Sie beileibe nicht, das merkt man auch an Ihrer Klimaschutzpolitik. Wenn Sie bei den Windkraftanlagengegnern, bei den Bürgerinitiativen sind, dann sagen Sie denen: Wir wollen keinen Windkraftausbau. Wenn Sie bei den Wirtschaftsverbänden sind, dann sagen Sie: Wir wollen keine Bürokratie. Das sagen Sie alles. Und wenn Sie dann hier im Plenum stehen und ein Antrag kommt, wo Sie genau das erreichen können – schrittchenweise –, was machen Sie da? Sie stehen nicht mal zu Ihrer ursprünglichen Ablehnung, (Beifall AfD) Sie drehen sich ganz nach Belieben – mal um 90 Grad, mal um 180 Grad, mal um 270 Grad –, und zwar aus dem Stand. Und warum? Weil Ihnen als vermeintlich Konservativem etwas ganz Wichtiges fehlt: Rückgrat. Ihnen fehlt Rückgrat. (Beifall AfD) Ihnen fehlt auch die Aufrichtigkeit eines konservativen Politikers, (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Das sagt der Richtige, Herr Möller!) denn Sie erzählen jedem das, was er hören will. Das ist aber keine Politik,

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Keller

Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Klimagesetzes

Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist beendet.

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Stefan Möller AfD

Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Klimagesetzes

das ist Dummenfang, und deswegen sind Sie kein konservativer Politiker. (Beifall AfD)

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Keller

Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Klimagesetzes

Das Wort hat Frau Abgeordnete Dr. Bergner. Bitte.

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Ute Bergner fraktionslos

Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Klimagesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, wir beraten heute das Gesetz der AfD-Fraktion zum Thema „Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Klimagesetzes“. Ich möchte in diesem Zusammenhang einige Gedanken zum Klimaschutz äußern: Ja, wir brauchen ein Klimaschutzgesetz, denn – so habe ich das heute auch hier rausgehört – wir sind uns alle einig, dass wir alle an der Bewahrung unserer natürlichen Lebensbedingungen ein großes Interesse haben. Das Klimaschutzgesetz ist gut gemeint, aber nicht alles, was gut gemeint ist, ist dann auch für das Klima gut und für die Umwelt gut. (Beifall AfD) Deshalb rege ich an, mal eine Zwischenbilanz zu ziehen – mit einer Lessons-Learned-Analyse – und darauf basierend über Korrekturen nachzudenken und den gesetzlichen Rahmen anzupassen. Naturgesetze müssen mehr Berücksichtigung finden, sie müssen akzeptiert werden und wir müssen uns mit ihnen arrangieren. Menschengemachte Gesetze sollten wir in regelmäßigen Abständen auf ihre Gültigkeit und Wirksamkeit überprüfen, (Beifall AfD) denn sie bestehen immer aus einem beschränkten Blickwinkel, bestimmten Erfahrungswerten und einem beschränkten Kenntnisstand von Naturgesetzen. Ein Beispiel ist dafür die festgelegte Regelung, 1 Prozent der Fläche Thüringens für Windenergieerzeugung vorzuschreiben. Rein physikalisch kommt aus der Fläche noch lange keine Windenergie zustande. Hier wäre es sinnvoller zu sagen, in Thüringen sollen x Gigawattstunden regenerativer Strom erzeugt werden. Der Anteil der Windenergie sollte unter Berücksichtigung der Bevölkerungsdichte, der Lebensverhältnisse der Menschen – Abstandsregelungen –, des Tierschutzes und des natürlichen Windaufkommens festgelegt werden. Unter diesen Randbedingungen ist es eine komplexe Aufgabe, die es zu lösen gilt. Hier bedarf es der interdisziplinaren Zusammenarbeit von Fachleuten, über die unser Land natürlich verfügt. Sie brauchen Rahmenbedingungen für ganzheitliche technologieoffene Lösungen ohne ideologische Doktrinen. (Beifall AfD) Ein anderes Beispiel: Wie ich bereits mehrfach hier in diesem Plenum dargelegt habe, ist CO 2 kein Schadstoff, sondern ein Rohstoff, und dieser muss in den Kreislauf gebracht werden. Pflanzen verbrauchen CO und wandeln ihn in der Photosyn2 these in Sauerstoff um, den wir alle buchstäblich zum Atmen brauchen. Was liegt also näher, als unser grünes Herz noch grüner zu machen, (Beifall AfD) die Thüringer Wälder zu erneuern, Straßen zu Alleen zu machen und damit CO und Schadstoffe dort 2 zu entnehmen, wo sie gebildet werden? Mit großer Freude nehme ich wahr, dass es schon einige Neupflanzungen von Bäumen an Landstraßen gibt, und derer müsste es noch viel mehr geben. (Beifall AfD) Hier wäre es wichtig, Vorgaben in ein Thüringer Klimaschutzgesetz aufzunehmen. Ebenso habe ich mich gefreut, als ich vor geraumer Zeit las, dass Thüringen 15 Millionen Euro als CO Prämie für 2Thüringer Bäume bereitstellt. Das zeigt mir, dass meine Worte vor diesem Hohen Haus auf fruchtbaren Boden gefallen sind. (Heiterkeit DIE LINKE) (Beifall AfD) Wir haben in Thüringen auch wie fast überall in Deutschland gute Voraussetzungen für Photovoltaik, und zwar ohne dafür Natur zu opfern. Viele ungenutzte Dächer und versiegelte Parkflächen können für Solaranlagen genutzt werden. Viele Industriebrachen können auch ohne aufwendige Sanierung ebenfalls zur Solarstromerzeugung genutzt werden. Auch hier wäre eine Modernisierung des Klimaschutzgesetzes auf der Basis neuester Erkenntnisse zu überprüfen. Wir alle wissen, dass die Speicherung von Energie immer noch eine große Herausforderung ist. Über die Thüringer Wasserstoffstrategie haben wir hier in diesem Haus jetzt schon öfter gesprochen, die einen wesentlichen Baustein in diesem Konzept darstellt. Darüber hinaus sind im Fraunhofer IKS von Hermsdorf Natriumspeicher entwickelt worden, die kostengünstig für Großserie hergestellt werden können und damit als Energiespeicher für volatile Energieerzeuger im Gigawattbereich einsetzbar sind. Hier fehlt es an Investoren und es wäre eine Herausforderung für Thüringen, das zu lösen.

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Keller

Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Klimagesetzes

Frau Abgeordnete, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

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Ute Bergner fraktionslos

Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Klimagesetzes

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Keller

Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Klimagesetzes

Gibt es weitere Wortmeldungen? Das kann ich nicht sehen. Für die Landesregierung erhält Herr Staatssekretär Möller das Wort, bitte schön.

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Möller

Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Klimagesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe Gäste und Zuhörer am Livestream, ich möchte an den Anfang meiner Ausführungen ein Zitat von Frau Prof. Dr. Maja Göpel stellen. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Wir haben uns doch auf Franz Josef Strauß geeinigt, Herr Möller!) Na, ich wollte es mal ein bisschen moderner machen: „Die [Unumkehrbarkeit] der Veränderung ökologischer Systeme […] ist, glaube ich, einfach noch nicht begriffen worden. Wenn wir die Kipppunkte erreichen, wo das Klima kippt, wo die Biodiversität kippt, wo die Ozeane kippen, dann können wir nicht einfach sagen, wir schalten diese Technologie wieder aus. Wir haben dann komplett veränderte Lebensgrundlagen für die Menschheit, für die nächsten Generationen.“ Und „wenn die CEOs und die wirtschaftlichen Entscheider dieser Republik und der Welt inzwischen sagen, von den Top sechs der globalen Risiken sind fünf ökologisch und das sechste Massenvernichtungswaffen, dann ist doch einfach die Zeit vorbei, wo man darüber reden muss, ob jetzt Ökologie was kosten darf.“ (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) So weit Frau Prof. Göpel. In Richtung der einbringenden AfD-Fraktion möchte ich sagen: Sie haben ausweislich Ihres vorliegenden Gesetzentwurfs eine ganze Reihe von Dingen schlicht und einfach nicht verstanden. Sie verhalten sich wie jemand, der nach einer ordentlichen Party – alle haben sich für den nächsten Tag zum Aufräumen verabredet – schmollend in der Ecke steht und sagt: Ich habe doch nur fünf Flaschen Bier getrunken und ob ich die nun wegräume oder nicht, macht den Kohl auch nicht fett. Ein solches Verhalten ist schlicht asozial, weil, es haben sich einfach mal alle zum Aufräumen verabredet. Genauso hat sich die Weltgemeinschaft 2015 in Paris verabredet, die Erderwärmung auf maximal 2 Grad, besser 1,5 Grad zu begrenzen. Und dazu muss einfach jeder seinen Beitrag leisten, Thüringen genauso wie Deutschland und die übrigen 195 Staaten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Selbstverständlich können wir in Thüringen nicht das Weltklima retten und auch Deutschland kann das nicht. Aber das hat auch bis jetzt niemand behauptet. Alle Staaten der Erde gemeinsam müssen dafür sorgen, dass unsere Erde auch für unsere Kinder und Enkel ein lebenswerter Planet bleibt. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und wenn Sie hier den Eindruck vermitteln wollen, nur Deutschland würde sich anstrengen, dann sind Sie schlicht und ergreifend auf dem Holzweg. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Es ist nicht so, dass nur wir uns an diese Vereinbarung halten; jedes Land, das diesem Abkommen beigetreten ist, hat sich damit verpflichtet, etwas zu tun. Und die Länder engagieren sich doch, schauen Sie sich doch einfach mal um. Die USA haben innerhalb eines einzigen Quartals 5 Gigawatt Solarkapazitäten ausgebaut, das entspricht knapp 10 Prozent der Gesamtkapazität in Deutschland – innerhalb eines einzigen Quartals. Spanien hat im Jahr 2020 ganze 43,6 Prozent seines Stroms aus erneuerbaren Energien erzeugt und alle Kohleminen geschlossen. Großbritannien plant den weltweit größten Offshore ‑ Windpark mit einer Kapazität von bis zu 13 Gigawatt, das entspricht der Kapazität von fünf großen Kernkraftwerken. Aber nicht nur Europa: Chile hat letztes Jahr vorzeitig seine Ziele für 2025 erreicht und 20 Prozent seines Stroms aus Wind und Solarkraft erzeugt. Marokko hat im letzten Jahrzehnt knapp 6 Milliarden US-Dollar in Erneuerbare investiert und erzeugt 20 Prozent seines Stroms mit Erneuerbaren. Thailand hat das erste von vielen schwimmenden Solarkraftwerken mit knapp 150.000 Solarmodulen fertiggestellt, eine riesige Fläche. Es ist schon lange nicht mehr so, dass Deutschland hier Vorreiter ist. Deutschland hat wirtschaftlich sehr davon profitiert, im Bereich der Energieerzeugung aus regenerativen Quellen lange Zeit führend gewesen zu sein, und wir wollen, dass Deutschland diese Rolle wieder einnimmt und ausbaut. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Sie dagegen wollen Deutschland und Thüringen ins wirtschaftspolitische Abseits schießen. Der Klimawandel ist in Thüringen angekommen, das können auch Sie nicht leugnen. Hier sei nur an die Dürreund Hitzesommer in den Jahren 2018, 2019 und 2020 erinnert. Die Folgen sind nicht zu leugnen, wir sehen einen verstärkten Borkenkäferbefall im Wald sogar auch noch dieses Jahr, weil es einfach nachwirkt. Wir sehen immer noch ausgetrocknete Böden, sinkende Grundwasserspiegel und trotz des vielen Niederschlags in diesem Jahr Brunnen mit gesunkenen Spiegeln und sinkende Flusspegel. Im Frühjahr 2019 gab es in Thüringen zahlreiche Waldbrände, Bäume sind vertrocknet, auch Laubbäume sind vertrocknet und gerade in den Städten sterben immer mehr Bäume ab, weil sie den Extremen nicht gewachsen sind. Der Regenmangel im Sommer kann häufig im Winter nicht mehr ausgeglichen werden. Gerade im Thüringer Becken und im Hügelland fehlt chronisch das Wasser. Und zu Recht erwarten die Menschen, dass die Politik hier ins Handeln kommt und Maßnahmen ergreift. Doch Sie meinen, das ist alles überflüssig. Was ist denn Ihre Botschaft an die Einwohnerinnen und Einwohner von Hartha, deren Brunnen in den Jahren 2018, 2019 und 2020 versiegt sind? Was ist denn Ihre Botschaft an die Landwirte, die in zunehmenden Dürresommern Ernteausfälle verzeichnen? Was sagen Sie den Thüringer Waldbesitzern?

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Keller

Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Klimagesetzes

Herr Staatssekretär, erlauben Sie eine Zwischenfrage vom Abgeordneten Thrum?

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Möller

Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Klimagesetzes

Bitte nicht jetzt, nein danke. Schauen Sie sich doch den Zustand unserer Wälder an: Nur noch 15 Prozent der Bäume sind gesund. Das Grüne Herz Deutschlands wollen wir sein, aber in Thüringen sind 36.000 Hektar Wald so stark geschädigt, dass im Grunde dort Kahlschlag herrscht. Was ist denn Ihre Botschaft an die Menschen in den Städten, wo vor allem ältere Menschen unter der Hitze leiden? Gegenüber dem Zeitraum von 1961 bis 1990 hat sich die Temperatur in Thüringen in den letzten 30 Jahren um 1 Grad Celsius erhöht. Die Zahl der Hitzetage hat sich mehr als verdoppelt. Prognosen gehen von 25 Hitzetagen in einigen Jahren im Jahresmittel aus, im Moment haben wir noch sieben. Sie haben keine Antworten für die Menschen im Land, außer dumpfes Leugnen von Fakten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wie viele ausgetrocknete Brunnen, wie viel Hektar vertrockneten Wald und wie viele vollgelaufene Keller brauchen Sie denn noch, um zu begreifen, dass es höchste Eisenbahn ist?! Sie sind keine Alternative für Deutschland, Sie sind auch keine Alternative für Thüringen. Sie haben einfach den Schuss nicht gehört, der laut und dröhnend war. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Klimagesetzes

Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das kann ich nicht sehen. Damit schließe ich an der Stelle die Aussprache. Ausschussüberweisung? Ja, wird beantragt. An welchen Ausschuss, Herr Jankowski?

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Denny Jankowski AfD

Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Klimagesetzes

An den Umweltausschuss.

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Keller

Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Klimagesetzes

An den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz ist beantragt. Weitere Überweisungen habe ich nicht gehört. Dann stimmen wir zunächst über die Ausschussüberweisung ab. Wer der Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktion der AfD. Wer ist gegen die Ausschussüberweisung? Das sind die Stimmen aller anderen Fraktionen. Wer enthält sich? Das sind die Stimmen vom Abgeordneten Schütze und von Abgeordneter Dr. Bergner. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt. Damit ist die erste Beratung zu Ende und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich möchte Ihnen mal kurz den weiteren Verlauf mitteilen, weil wir jetzt all die Dinge einordnen müssen, die wir über die Tagesordnung beantragt haben. Es war also auf jeden Fall der Tagesordnungspunkt 12 aufzurufen. Den würde ich nach dem Tagesordnungspunkt 4 aufrufen. Dann war vor der Mittagspause der Tagesordnungspunkt 23 a aufzurufen. Der würde danach kommen. Also der Tagesordnungspunkt 12, 23 a. Ich setze das gleich noch mal fort. Danach würden wir, so wie das jetzt im Zeitfenster aussieht, entsprechend die Wahlen aufrufen, also die Tagesordnungspunkte 15, 16, 19, 21, 22, 23 b und 23 c nach der Mittagspause. Dann würden wir nach der Mittagspause auch die Fragestunde aufrufen, also den Tagesordnungspunkt 25, während ausgezählt wird. Danach wäre der Aufruf TOP 13 nach der Bekanntgabe der Wahlergebnisse und gemeinsamer Aufruf dann der TOP 37 a, 37 b sowie 48 nach dem Tagesordnungspunkt 13. So sieht jetzt die Reihenfolge aus, damit Sie sich orientieren können. Ich gebe das rüber zum Schriftführer. Wer das jetzt nicht ganz mitgekriegt hat, kann hier also auch noch mal nachfragen. Damit kommen wir zum Tagesordnungspunkt 4 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/4320 ERSTE BERATUNG Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Das ist der Fall. Das Wort erhält Herr Minister Maier für die Landesregierung. Bitte.

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Georg Maier

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, mit dem vorliegenden Änderungsgesetz zum Thüringer Gesetz zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes sollen für Thüringen die erforderlichen Regelungen zur Umsetzung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesmeldegesetzes vom 15. Januar 2021 geschaffen werden. Über den Anpassungsbedarf hinausgehende Regelungen werden dabei nicht getroffen. Diese Anpassung des Landesrechts ist erforderlich, um die neuen Regelungen, die im Bundesmeldegesetz verankert sind, auch in Thüringen anwenden zu können. In der Pandemie hat sich gezeigt, dass Bürokratieabbau und die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen eine besondere Rolle spielen. Hierzu kann das Meldewesen einen Beitrag leisten und es muss diesen Beitrag vor dem Hintergrund der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes bis Ende 2022 leisten. Aus diesem Grund wurde das in der Gesetzgebungskompetenz des Bundes liegende Melderecht, das Bundesmeldegesetz, aktualisiert und das zweite Änderungsgesetz zum Bundesgesetz am 15. Januar 2021 beschlossen. Unter anderem beinhaltet dieses Änderungsgesetz die Umsetzung des sogenannten Once-Only-Prinzips in der Verwaltung sowie die Vereinheitlichung des bundesweit automatisiert abrufbaren Datenkatalogs für die länderübergreifende Behördenauskunft. Ziel ist also die verbesserte Bereitstellung von digitalen Verwaltungsdienstleistungen. Damit wird die Verwaltung letztlich auch entlastet. Gerade die Möglichkeit für öffentliche Stellen, die sogenannte einfache Behördenauskunft bundesweit automatisiert zu erhalten, ist ein wesentlicher Beitrag dazu. In Umsetzung der bundesrechtlichen Regelungen muss der Tatbestand in den sogenannten Spiegelregistern, also dem Datenbestand, der im Thüringer Landesrechenzentrum als teilweise Spiegel der kommunalen Melderegister geführt wird, im Rahmen der Umsetzung des Zweiten Bundesmeldeänderungsgesetzes erweitert werden. Mit der Regelung des § 13 des Bundesmeldegesetzes wird der Tatsache Rechnung getragen, dass eine Reihe von Daten auch noch eine längere Zeit nach Wegzug oder Versterben eines Einwohners zur Aufgabenerfüllung der Meldebehörde zur Verfügung stehen muss. Das in § 13 Abs. 2 Satz 2 Bundesmeldegesetz verankerte Verarbeitungsverbot gilt nicht für die in § 13 Abs. 2 Satz 3 BMG genannten Daten. Mit diesen Daten kann nach weggezogenen oder verstorbenen Personen gesucht werden. Dies ist im länderübergreifenden automatisierten Datenabruf der Behörden künftig landesrechtlich sicherzustellen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, weiterhin ist mit dem novellierten Bundesmeldegesetz das Instrument der Datenbestätigung für öffentliche Stellen nach § 39 a BMG geschaffen worden. Dies ist zu begrüßen, da die Datenbestätigung gegenüber dem Abruf von Daten im Rahmen der einfachen Behördenauskunft datensparsamer ist, da lediglich die Übereinstimmung oder Nichtübereinstimmung zurückgemeldet wird. Da das Thüringer Landesrechenzentrum bereits die zentrale Stelle für die Beauskunftung der einfachen Behördenauskunft ist, soll sie zukünftig auch für die Datenbestätigung nach § 39 a BMG zuständig sein. Die Umsetzungsplanung von Bund und Ländern ist auf den 1. Mai 2022 eingestellt. Damit die technische Umsetzung in den kommenden Wochen erfolgen kann, bitte ich Sie um Ihre Zustimmung zum Gesetzentwurf. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes

Vielen Dank, Herr Minister. Damit eröffne ich die Aussprache. Mir liegt die Wortmeldung von der Gruppe der FDP, Frau Abgeordnete Baum, vor. Nein – zurückgezogen. Gibt es Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Aussprache. Wird Ausschussüberweisung beantragt? Das ist der Fall. Frau Mitteldorf?

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Katja Mitteldorf Die Linke

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes

Ja, herzlichen Dank. Wir beantragen die Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss.

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Keller

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes

Weitere Überweisungsanträge? Die kann ich nicht erkennen. Dann stimmen wir darüber ab, die Ausschussüberweisung an den Innen- und Kommunalausschuss. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, CDU und der Gruppe der FDP und die der Abgeordneten Dr. Bergner und des Abgeordneten Schütze. Wer ist gegen die Ausschussüberweisung? Das kann ich nicht sehen. Stimmenthaltungen? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Damit ist die Ausschussüberweisung an den Innen- und Kommunalausschuss bestätigt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Die Lüftungspause werden wir 5 Minuten vor 12.00 Uhr durchführen, da wir später angefangen haben – zur Orientierung für Sie. Ich rufe nun auf den Tagesordnungspunkt 12 Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/3731 dazu: Lernlücken schließen – Bildungschancen wahren – Aus der Corona-Krise lernen – Schule der Zukunft jetzt auf den Weg bringen Alternativantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/4090 dazu: Selbstverantwortung der Schulen respektieren und fördern – Erfahrungen aus der Corona-Pandemie für Modernisierung des Schulwesens nutzen Alternativantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/4194 Wird das Wort zur Begründung des Antrags gewünscht? Das ist der Fall. Frau Abgeordnete Baum, bitte schön.

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Franziska Baum FDP

Das Thüringer Bildungswesen stärken – Schlussfolgerungen der Corona-Monate umsetzen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, erlauben Sie mir, die Zeit zu nutzen, einfach ganz kurz auf die groben Inhalte unseres Alternativantrags einzugehen – ich gebe nur zu bedenken, dass meine Zeit noch nicht läuft, aber ich nutze sie gern. Es gibt eine ganze Reihe Erkenntnisse, die wir aus der Corona-Pandemie ziehen könnten und diese auch in der Nachschau in einer Art To-do-Liste quasi für die Modernisierung des Schulsystems nutzen sollten. Da bin ich mir mit den Antragstellern aus den anderen Fraktionen durchaus einig. Wir haben die Gelegenheit genutzt, in unserem Antrag noch auf ein paar Punkte hinzuweisen, der eher als Ergänzungsantrag zu verstehen ist als tatsächlicher Alternativantrag. Ich möchte kurz umreißen, um welche Erkenntnisse es uns da speziell als Freie Demokraten geht. Die Pandemie hat gezeigt, dass Schulen relativ viele Themenbereiche eigenverantwortlich entscheiden müssen, entscheiden dürfen und ihnen am Ende auch der Grad der Umsetzung nach unten gereicht wird. Das ist an verschiedenen Stellen gerade in der Pandemie sehr deutlich geworden. Was sie dabei aber nicht haben, ist das Handwerkszeug oder sind einfach auch die Problemlösemittel, dies konkret zu lösen. Da reden wir über notwendiges Budget, aber auch über den Freiraum, sich mit Akteuren aus dem außerschulischen Bereich zusammenzutun, um die Herausforderungen vor Ort zu lösen. (Beifall Gruppe der FDP) Ein zweites Thema ist, dass die Pandemie dafür gesorgt hat, dass Lehrkräfte zwar für eine ganze Reihe Dinge verantwortlich gemacht werden, aber eben auch für welche, für die sie keine Verantwortung tragen. Die persönlichen Angriffe auf Lehrerinnen und Lehrer, die sich in der Pandemie herauskristallisiert haben, sind sehr deutlich ernst zu nehmen. Aus den Erfahrungen der Pandemie ist zu evaluieren, ob die Systeme, die wir momentan an den Schulämtern nutzen, um auf genau solche Meldungen zu reagieren, noch zeitgemäß sind und vor allem, ob sie überhaupt hilfreich sind, die Lehrerinnen und Lehrer vor Ort zu unterstützen. (Beifall Gruppe der FDP) Die Pandemie hat auch gezeigt, dass Digitalisierung in Schulen nicht vorrangig an Technik und Geld hängt, sondern dass es vor allem auch eine Frage ist, wie wir digitale Lehr- und Lernmittel tatsächlich in Schule sinnstiftend einsetzen und was es dann heißt für den Unterricht für morgen. Und diesen Erkenntnissen wollen wir mit einer engen Verzahnung zwischen Schulalltag und Wissenschaft begegnen, damit wir schneller die neuesten Ideen zur Unterrichtsentwicklung auch genau in den Schulen, im Unterrichtsgeschehen selbst spüren. Ein vierter Punkt, der in unserem Antrag aufgegriffen ist, ist das Thema der Schulbauten. Die Pandemie hat da sehr deutlich gemacht, dass unsere Schulbauten zum großen Teil nicht auf die hygienischen Herausforderungen vorbereitet waren und es auch bis heute nicht sind. Es ist ein perfekter Zeitpunkt, um zu evaluieren, wie wir uns die Schulgebäude von morgen vorstellen und ob das nicht schon mal in Verordnungen und Gesetzen auch Berücksichtigung finden kann, damit nicht am Ende die Wände die Schulentwicklung einbremsen. (Beifall Gruppe der FDP) Das sind ein paar Ideen von uns, was wir aus der Pandemie für die Schule lernen. Ich freue mich auf die Debatte und beantrage, mit unserem Antrag genauso zu verfahren wie mit den Alternativanträgen. Danke schön. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

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Keller

Das Thüringer Bildungswesen stärken – Schlussfolgerungen der Corona-Monate umsetzen

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Es ist ja ein Alternativantrag. Wird das Wort zur Begründung des Alternativantrags der CDU gewünscht? Das ist nicht gewünscht. Die Landesregierung hat angekündigt, von der Möglichkeit eines Sofortberichts nach § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung keinen Gebrauch zu machen. Gibt es Wortmeldungen zur Aussprache? Das ist der Fall. Dann – weitere Wortmeldungen kann ich nicht sehen –, Frau Abgeordnete RotheBeinlich, haben Sie das Wort. Dann können wir gleich mal einen Durchlauf machen. Wenn das weiter so geht mit Nichtanmeldungen von Redebeiträgen, dann verfahren wir so. Das habe ich gesehen. Sie selbst, Herr Jankowski? Gut. Danke.

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Astrid Rothe-Beinlich GRÜNE

Das Thüringer Bildungswesen stärken – Schlussfolgerungen der Corona-Monate umsetzen

Damit habe ich jetzt gar nicht gerechnet, so schnell dran zu sein, aber es ist, wie es ist. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Man kann auch mal die Erste sein!) Es ist ja auch ein ganz wichtiger Antrag „Das Thüringer Bildungswesen stärken – Schlussfolgerungen der Corona-Monate umsetzen“. Ich will schon noch mal kurz darauf eingehen, worum es uns mit unserem Antrag geht. Wir wissen alle, dass die Corona-Pandemie für die Kinder, Jugendlichen, auch für alle in Schule Beschäftigten eine ganz harte Zeit war und ist. Das erleben wir auch jetzt wieder. Ich muss ehrlich sagen, ich habe versucht, nebenbei ein bisschen zu verfolgen, was gerade auf Bundesebene diskutiert wird, weil es da gerade um das neue Infektionsschutzgesetz geht. Was ich da hören musste, dass die Variante, die Schulen doch einfach wieder zu schließen, mal eben ins Spiel gebracht wird, das halte ich für wirklich dramatisch. Ich muss es ganz deutlich sagen. Unser Ziel ist es, Schulen möglichst lange offenzuhalten, sie aber sicher zu machen und natürlich die notwendigen Schlussfolgerungen aus der Pandemie zu ziehen. Darauf werde ich gleich noch mal genauer eingehen. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Ich will sehr deutlich machen, dass wir das bisherige Engagement aller – und da meine ich wirklich alle an Schulen, Kindergärten und auch in den Elternhäusern – anerkennen und wertschätzen. (Beifall Gruppe der FDP) Sie mussten alle einen wahnsinnigen Beitrag leisten: Lehrerinnen, Erzieherinnen genauso wie Schulbegleiterinnen, wie Eltern und viele mehr. Wir wissen auch, dass 80 Prozent der befragten Kinder und Jugendlichen sagen, dass sie die Pandemie als extrem belastend empfunden haben, 70 Prozent sogar sagen, dass ihre Lebensqualität gesunken ist – so haben sie das empfunden – und 30 Prozent der Kinder psychische Auffälligkeiten zeigen und auch darunter litten, dass sie ihre Freundinnen und Freunde nicht gesehen haben, dass sie nicht gemeinsam lernen konnten und dass sie natürlich auch miterlebt haben, dass in ihren Familien Erkrankungen vorgekommen sind. Das macht auch etwas mit Kindern und Jugendlichen. Wir fordern deshalb mit unserem Antrag eine ganze Reihe von politischen Maßnahmen und auch einen ganz engen Austausch mit dem Landtag dazu, weil wir beispielsweise auch meinen, dass es eine kontinuierliche Berichterstattung über die Maßnahmen braucht und auch immer wieder eine Reflexion, wie wirken diese und wie greifen sie. Ein ganz wichtiger Punkt ist – da sind wir uns sicher relativ schnell einig –, dass wir auch die Digitalisierung an den Schulen weiter voranbringen müssen. Da gibt es einen wegweisenden Beschluss, gemeinsam getragen von den demokratischen Fraktionen. Und weil wir hier heute zum einen den Antrag von Rot-Rot-Grün, zum anderen – Franziska Baum hat schon dazu gesprochen – einen ergänzenden Antrag – so haben Sie es vorgetragen – der FDP und auch einen der CDU vorliegen haben, bin ich guter Dinge, dass wir auch hier zueinander finden. Ich glaube, das ist auch das Entscheidende, denn wir brauchen keinen Streit in dieser Frage. Schulen wollen auch keinen Streit, sondern sie wollen konkrete Vorschläge, wie sie sicher und gut arbeiten können. Damit haben natürlich die Digitalisierung und die Umsetzung zu tun, auch die positiven Erfahrungen, die wir gemacht haben, mit den anderen Lernmodellen, die wir entwickeln mussten. Wichtig ist uns aber, dass die Maßnahmen tatsächlich auch greifen und dass wir selbstverständlich auch genau schauen, welche Förderangebote wir den Schulen machen. Die müssen nämlich passgenau sein. Wir brauchen individuelle Lernstandserhebungen und meinen damit aber keine Flut an Klassenarbeiten oder Tests, sondern es muss vielmehr darum gehen, Instrumente und Fähigkeiten zu nutzen, Lernstände zu identifizieren und daran anschließend tatsächlich individuelle Förderangebote zu entwickeln. Wir brauchen auch zusätzliche Lernangebote am Nachmittag unter Nutzung weiterer Ressourcen. Das ist uns klar. Da gilt es, die Einbeziehung außerschulischer Partnerinnen und Partner mitzudenken, beispielsweise aus der Jugendhilfe, dem Sport oder den Kommunen als kommunale Bildungslandschaften. Außerdem wollen wir im Land mehr für die Schulentwicklung und zum Ausgleich herkunftsbezogener Bildungsbeeinträchtigungen tun. Es geht hierbei auch um Inklusion, insbesondere auch um den Ausbau an Ganztagsangeboten, weil wir alle wissen, dass Ungleichheiten nun mal herkunfts- und damit auch familienbezogen bedingt sind. Wir haben den Auftrag, unsere Bildungsinfrastruktur tatsächlich so zu verbessern, dass diese Unterschiede in den Blick genommen werden und Schulen selbst unterschiedlichste attraktive Förderangebote machen, die in manchen Familien einfach nicht gewährleistet werden können, weil weder die Zeit noch das Geld dafür vorhanden ist. Wir schlagen zudem vor, die Unterstützung der sozialen und sprachlichen Integration zu verbessern, Beratungsangebote und auch die Berufsorientierung an den Schulen zu verstärken, die vielfach nämlich nicht stattfinden konnte. Ganz besonders wichtig ist uns auch, dass gerade Schülerinnen und Schüler nicht deutscher Herkunft und ohne ausreichende Deutschkenntnisse in den Blick genommen werden. Wir müssen mehr für die Sprachförderung tun. Wenn wir wissen, dass es etwa für ein Fünftel aller Kinder mit Sprachförderbedarfen keine Extraförderung gibt, dann gilt es zu reagieren. Auch im Kindergartenbereich soll insbesondere die Kooperation von Kindergärten und Schulen und die Fachberatung, aber auch die Digitalisierung in Kindergärten mit unterstützt werden. Ich sagte es schon, ich finde es sehr positiv, dass FDP und CDU ebenfalls Vorschläge vorgelegt haben. Das ermöglicht eine breite Diskussion dazu auch im Ausschuss. Ich denke, dass sich auch viele Gemeinsamkeiten finden lassen, viele Themen wie zum Beispiel „Digitalisierung“, „Schulentwicklung“, „Eigenverantwortung von Schulen“, „Externe Unterstützung“. Die Fragen von Lernstandserhebung, Fortbildung, aber auch zusätzlichen Ressourcen werden auch von Ihnen aus CDU und FDP angesprochen. Es gibt sicherlich unterschiedliche Akzentuierungen, aber ich bin sicher, dass wir Wege finden, die zueinander führen. Wir haben im Moment tatsächlich mit der vierten Welle auch die Situation, dass sie die Schulen ganz besonders hart trifft. Viele Schulträger sind darauf noch nicht so richtig vorbereitet. Leider wurden nicht in dem Maße Luftreinigungsgeräte angeschafft, wie wir uns das gewünscht haben. Ich sage ganz offen, dazu gehört leider auch ein schlecht gemachtes Bundesprogramm. Wir brauchen aber auch das Engagement der Kommunen als Schulträger. Das derzeitige Warnstufensystem, will ich auch noch kurz sagen, finden wir grundsätzlich richtig. Über Details kann man sicherlich streiten. Ich jedenfalls bin froh, dass auch in den Schulen wieder regelmäßig getestet wird und die Testversorgung hier sichergestellt wird. Lassen Sie uns über all diese Dinge im Ausschuss intensiv diskutieren, miteinander Wege finden und dann einen guten gemeinsamen Antrag hier letztlich im Plenum verabschieden. Vielen herzlichen Dank. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

Das Thüringer Bildungswesen stärken – Schlussfolgerungen der Corona-Monate umsetzen

Vielen Dank, Frau Abgeordnete, für Ihre schnelle Reaktion. Es war mein Fehler. Natürlich haben Sie alle doch die Sitzungsleitung unterstützt. Die Redeliste liegt vor. Ich werde die entsprechend abarbeiten. Bitte entschuldigen Sie! Danach hat jetzt für die AfD-Fraktion Abgeordneter Jankowski das Wort. Bitte schön.

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Denny Jankowski AfD

Das Thüringer Bildungswesen stärken – Schlussfolgerungen der Corona-Monate umsetzen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Eltern und Schüler am Livestream, natürlich auch liebe Kollegen auf der Tribüne! Die letzten anderthalb Jahre verlangten allen Beteiligten im Bildungssystem große Leistungen ab. Die Lehrer mussten pädagogische Konzepte ausprobieren und ihre Schüler teilweise über Monate auf Distanz unterrichten. Vor allem auch den Schülern wurden große Leistungen abverlangt. Teilweise mussten sie über Monate allein vor dem Rechner hocken, hatten kaum sozialen Austausch. Sie konnten sich kaum bewegen, denn Sport war verboten, die Vereine waren geschlossen und sogar der Weg zur Schule entfiel. Die entstandenen massiven Bildungsrückstände, die entstandenen physischen und psychischen Folgeschäden sind die Folgen der monatelangen Schulschließung, die alle Parteien hier außer uns als alternativlos ansahen, quasi als die kleineren Kollateralschäden. (Beifall AfD) Dabei predigte selbst die EU-Gesundheitsbehörde seit letztem Sommer, dass Corona für Kinder und Jugendliche nicht besonders gefährlich ist. Nicht wir als AfD waren hier auf dem falschen Weg, sondern alle anderen Parteien, von der CDU bis zur Linken. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sagt der Geisterfahrer!) Es freut mich, Frau Rothe-Beinlich, dass Sie jetzt nun auch endlich sagen, dass Schulen nicht geschlossen gehören. Ich freue mich auch, dass Herr Bildungsminister Holter endlich auch zu der Einsicht kommt, (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das sage ich doch schon die ganze Zeit!) denn in der Presse letzte Woche durfte er zitiert werden – ich zitiere –: „Wir hätten die Schulen und Kindergärten nicht schließen dürfen.“ Ja, dem stimmen wir ausdrücklich zu. (Beifall AfD) Ich gratuliere auch zu dieser Einsicht, nur leider kommt sie etwas spät. (Beifall AfD) Deutschland war in Europa führend mit seinen Schulschließungen. Alle Länder um uns herum hatten die Schulen deutlich weniger geschlossen; die Schweiz ab letztem Sommer zum Beispiel gar nicht mehr. Es lag auch nicht daran, dass deutsche Kinder kränklicher wären als Schweizer Kinder, sondern es war schlichtweg die falsche politische Prioritätensetzung. (Beifall AfD) Die hier vorliegenden Anträge sollen nun die Probleme lösen, die durch diese falsche Prioritätensetzung überhaupt erst entstanden sind. Aber kommen wir nun zu den eigentlichen Anträgen. Was gleich auffällt, ist, dass sich Rot-Rot-Grün weiterhin konsequent weigert, von Lernrückständen zu reden. Sie schreiben aber immerhin – ich zitiere –: „In den kommenden Schuljahren gilt es, besonderes Augenmerk darauf zu legen, die durch die Pandemie entstandenen verstärkten Lernnachteile bestmöglich auszugleichen.“ Das ist richtig und den Punkt unterstützen wir ausdrücklich, auch wenn Sie ihn etwas umständlich verklausulieren. Wir unterstützen auch das Ziel, dass die Lehrpläne dahin gehend flexibilisiert werden, dass die Lehrer selbst steuern können, wann und wie sie die Pläne umsetzen. Wichtig ist uns dabei aber, dass keine Lücken entstehen und die Qualität der Bildung insgesamt irgendwie leidet. Auch bei dem Einsatz von Externen an den Schulen sehen wir ein gewisses hilfreiches Potenzial für die Zukunft. Aber auch hier muss gelten: Nicht immer ist gut gemeint am Ende auch gut gemacht. Die Schule darf nicht abhängig werden von Externen, Privaten, Vereinen oder Personen. Es ist immer noch die Schule, welche gute Bildung zu garantieren hat. Für die nächsten ein, zwei Jahre wird es sicherlich auch Hilfe von außen brauchen. Aber bevor wir auf Vereine zugehen, welche über keine didaktischen und fachlichen Fähigkeiten verfügen, müssen wir Nachhilfeinstitute, Lehrer im Ruhestand, Lehramtsstudenten usw. ansprechen, denn nicht jeder Verein, der Steuergeld erhält, kann auch eine wertvolle Bildungsarbeit betreiben. Kritisch sehen wir vor allem das Vorhaben der CDU, dass zukünftig ältere Schüler unter Anleitung jüngeren Schülern Unterrichtsinhalte vermitteln sollen. Älteren Schülern sollte nicht so viel Verantwortung aufgebürdet werden. Sie können auch jetzt schon Nachhilfe anbieten, wenn sie es denn persönlich leisten möchten, aber ein System zu institutionalisieren, in welchem ältere Schüler jüngere quasi unterrichten, das ist der falsche Ansatz, liebe CDU. (Beifall AfD) Zum einen müssen auch viele ältere Schüler ihre Lernlücken aufschließen und zum anderen soll die Verantwortung für die Lernerfolge der jüngeren nicht auf den Schultern der älteren Schüler lasten. Hier bleiben immer noch die Lehrer gefragt oder eben andere Erwachsene, die da professionell unterstützen können. Eine wichtige Forderung ist auch die Stärkung der Kooperation zwischen den Kindergärten und Grundschulen und eine stärkere Förderung der Kindergartenkinder. Mehr logopädische, sportliche und musische Angebote für die Kindergärten sind etwas, von dem alle Kinder wirklich profitieren. Da sollten unserer Meinung nach auch die Prioritäten liegen und das Geld hinfließen und nicht in irgendwelche teuren digitalen Endgeräte. Aber leider, wir haben ja auch Frau Rothe-Beinlich schon gehört, will Rot-Rot-Grün – wie der Antrag zeigt – sogar Kindergartenkinder immer mehr vor digitale Endgeräte setzen. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das habe ich doch gar nicht gesagt! Ich habe von Digitalisierung in der frühkindlichen Bildung gesprochen!) Und das, obwohl wir jetzt schon zunehmend Entwicklungsstörungen und Therapiebedarf bei Kindern haben, die teilweise weniger motorische Fähigkeiten aufweisen, da sie immer seltener rausgehen, sich immer weniger bewegen und immer häufiger Augenprobleme haben. In der Anhörung im Bildungsausschuss zum Thema „Digitalisierung“ ging es ja auch um die schlechten Einflüsse auf die Entwicklung der Kinder durch digitale Medien. Aber es ist, als hätten Sie bei der Anhörung nicht teilgenommen. Die Risiken für die Kinder sind augenscheinlich völlig egal. Was uns bei allen Anträgen nicht gefällt und was bei den Anträgen von Rot-Rot-Grün und der FDP deutlich stärker ausgeprägt ist, als es beim Antrag der CDU der Fall ist, ist, dass Sie die Corona-Krise als Blaupause für weitere Digitalisierung verwenden wollen. Sprich, die Digitalisierung vorantreiben und das häusliche Lernen weiter verstetigen. Dann seien Sie aber wenigstens so ehrlich und sagen Sie klipp und klar, was Sie möchten, dass auch in Zukunft die Schüler immer mal wieder zu Hause lernen und nicht zur Schule gehen. Denn mit Hilfe der Digitalisierung kann man den Lehrermangel auch außerhalb von Corona-Zeiten damit so wunderbar kaschieren. Für uns darf Distanzunterricht nie der Regelfall werden, sondern nur eine Ausnahme. Wir werden uns allen Bestrebungen entgegenstellen, die Vorhaben von Distanzunterricht weiter zu verstetigen. Ich gebe den Antragstellern insofern Recht, dass wir nicht einfach zu einem Zurück zum Vor-Corona-Zustand müssen. Es geht aber hier nicht um fadenscheinige moderne Kampfbegriffe und mehr Bildungsexperimente, sondern es sollte allen um ein besseres Bildungssystem mit einer qualitativ hochwertigen Förderung unserer Kinder gehen. Wir können als AfD zumindest der Ausschussüberweisung der Anträge von Rot-RotGrün und der CDU zustimmen, müssen aber im Ausschuss noch mal über die Zielrichtung der Anträge und über einzelne Punkte diskutieren. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Keller

Das Thüringer Bildungswesen stärken – Schlussfolgerungen der Corona-Monate umsetzen

Das Wort erhält für die Gruppe der FDP Frau Abgeordnete Baum.

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Franziska Baum FDP

Das Thüringer Bildungswesen stärken – Schlussfolgerungen der Corona-Monate umsetzen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, ich werde mir jetzt nicht meine ganze Rede von Herrn Jankowski zerschießen lassen, aber einen Punkt muss ich schon sagen. Die Überzeugung, dass Bildung nur im Klassenzimmer stattfinden kann, ist erstens das, was uns in der Pandemie durchaus gehemmt hat, neue Konzepte zu entwickeln, und widerspricht auch völlig dem Ansatz, den wir als Freie Demokraten haben, nämlich, dass wir über lebenslanges Lernen reden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Dafür muss man nicht in die Schule gehen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Blick von allen Seiten, das zeigen auch die verschiedenen Anträge, die zum Thema „Was können wir aus der Corona-Pandemie für das Schulsystem lernen?“ vorliegen, ist gut, denn sie bringen eine relativ breite Sichtweite hin. Aber die Verantwortung muss an der Stelle auch immer an den Stellen liegen, wo auch die Umsetzung dargestellt werden kann. – Jetzt hat er mich doch völlig durcheinandergebracht, der junge Mann. – Deswegen sind wir als Freie Demokraten kein Freund davon, politische Vorgaben in Lehrplangestaltung einzusetzen bzw. auch in Zusatzkurse. Wohl aber muss es darum gehen, gute Rahmenbedingungen aufzustellen, um individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten, und vor allem Rahmenbedingungen zu schaffen, die dafür sorgen, dass sich vor Ort ganz konsequent genau für diesen Bildungserfolg eingesetzt werden kann. Im Rahmen der Pandemie wurden immer wieder Entscheidungen an die Schulen delegiert. Ihnen oblag es zu entscheiden, wer mit welchem besonderen Lernförderbedarf trotz Lockdown in die Schule kommen darf. Ihnen oblag auch, welche Hygienepläne, und Einbahnstraßensysteme sich in der Schule besonders anbieten, und sie waren auch mit der Frage allein – wie auch jetzt immer noch –, wie sie den Distanzunterricht im Lockdown oder eben jetzt auch für Schülerinnen und Schüler in Quarantäne umsetzen können. Die Auseinandersetzungen mit den Eltern haben sie allein geführt; bei der Frage nach Seife, Desinfektionsmitteln und Fensteröffner waren sie vom Engagement des Schulträgers abhängig. Und ob sie bei der Auswahl der digitalen Hilfsmittel richtiglagen, das erfuhren sie erst, wenn das Licht anging und der Datenschützer auf der Matte stand. Das heißt, wir überlassen zwar gern einige Themen der Schulgemeinschaft, und das ist auch und gerade mit den schulinternen Lehrplänen so und das ist auch richtig, denn die Schulen haben durchaus die Kompetenz und das Verantwortungsbewusstsein für diese Entscheidungen. Aber sie haben die Mittel nicht, um alle Probleme tatsächlich selbst zu lösen. Weder gab es Hinweise zur Auswahl von digitalen Systemen noch das Budget, entsprechende Lizenzen zu erwerben. Und das ist genau unsere Kritik, wenn wir über die Erkenntnisse aus der Pandemie sprechen. Nutzen wir diese und helfen wir den Schulen mit mehr Freiraum, Selbstverantwortung und Budgethoheit bei der Bewältigung ihrer Herausforderungen. Dazu gehört auch, den Schulen Mut zu machen, externe Partner mit ins Boot zu holen. Dass Schul- und Lehrerkolleginnen mehr Selbstverantwortung erhalten und Schulen autonomer ihre Problemlösekraft stärken, heißt aber nicht, dass die Landesregierung keine Verantwortung als Dienstherr hat. Sicher kann man darüber streiten, ob es angebracht gewesen wäre, mit den Lehrkräften ins Gespräch zu gehen, die sich im Laufe des Lockdowns abgeduckt haben, die nicht erreichbar waren, nicht um derentwillen, sondern wegen der Lehrkräfte, die sich mit Eifer, Engagement und ohne auf die Uhr zu schauen, um die Schülerinnen und Schüler gekümmert haben. Was aber kein Streitpunkt sein sollte, ist die Übernahme von Verantwortung, wenn unsere Lehrkräfte landauf, landab, persönlich, per E-Mail, am Telefon oder über welche Kanäle auch immer angegriffen und bedroht werden. (Beifall DIE LINKE) Das System zur Meldung von besonderen Vorkommnissen mag für statistische Zwecke funktionieren, es scheint aber nicht dabei zu helfen, den Lehrern das Gefühl zu geben, dass sie sich vertrauensvoll an den Dienstherrn wenden können und dieser sie bei der Auseinandersetzung mit Bedrohungen dieser Art unterstützt. Die Erfahrungen aus der Pandemie müssen auch dazu führen, dass solche Rückmeldesysteme evaluiert und auf ihre Tauglichkeit überprüft werden, denn dass sich Lehrkräfte auch in anderen Situationen, zum Beispiel gerichtlich, ohne Unterstützung des Dienstherrn verantworten müssen, ist immer wieder kritisiert worden. Zu den Digitalisierungsmaßnahmen will ich gar nicht weiter ausführen, (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Hören Sie auf, das zu erzählen!) dazu haben wir einen sehr umfangreichen Antrag mit den anderen Fraktionen beschlossen. Ein Punkt, der uns auch in dem anderen Digitalisierungsantrag fehlt, ist eine tatsächliche Auseinandersetzung zum Thema „Digitalität in der Bildung“ und vor allem für Bildung in der digitalen Welt. Und da geht es uns konkret um eine Einbindung wissenschaftlicher Erkenntnisse, aber auch der Erfahrungen aus dem Schulalltag. Es braucht da viel, viel mehr Austausch. Deswegen haben wir hier in dem Antrag vorgeschlagen, schnellstmöglich echte Verbindungsstellen zu schaffen, damit Lehrerinnen und Lehrer erfahren, was digitale Instrumente für das Lernen der Zukunft und für die Entwicklung von Unterricht bedeuten können, aber eben auch darüber spüren, dass ihr Einsatz an der Stelle gewürdigt wird. (Beifall Gruppe der FDP) Aber Weiterentwicklung von Schule geht auch nicht ohne Weiterentwicklung von Schulbauten. Diese Frage müssen wir uns immer wieder vor Augen führen, wenn es auch um Entwicklung von Räumlichkeiten, (Beifall Gruppe der FDP) von der Nutzung der Schule als Arbeitsort für Lehrer über den ganzen Tag geht. Zuletzt hat die Pandemie deutlich darauf hingewiesen, dass die hygienischen Zustände in Schulen teilweise nicht angemessen sind. Da geht es um die Lüftungssysteme. In den Schulbauförderrichtlinien stehen aber

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Keller

Das Thüringer Bildungswesen stärken – Schlussfolgerungen der Corona-Monate umsetzen

Frau Abgeordnete, die Redezeit!

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Franziska Baum FDP

Das Thüringer Bildungswesen stärken – Schlussfolgerungen der Corona-Monate umsetzen

zum Beispiel Lüftungsanlagen bis heute nicht als förderfähig drin. Das sollten wir uns noch mal anschauen. Ich lade Sie also ein, das Bildungssystem einmal auch aus der strukturellen Brille zu betrachten und dann an den Hebeln zu drehen, die von sich aus Dynamik befördern. Es geht also darum, den besten Lernraum für Schülerinnen und Schüler zu schaffen und dafür zu sorgen, dass die besten Lehrerinnen und Lehrer frei und im Sinne aller Bildung voranbringen können. Manches bewegt sich dann auch ganz ohne Geld. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall Gruppe der FDP)

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Keller

Das Thüringer Bildungswesen stärken – Schlussfolgerungen der Corona-Monate umsetzen

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich unterbreche an der Stelle. Wir treten in die Lüftungspause ein, setzen 12.10 Uhr fort und dann bekommt für die Fraktion Die Linke Herr Abgeordneter Wolf das Wort. 12.10 Uhr, vielen Dank.

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Madeleine Henfling

Das Thüringer Bildungswesen stärken – Schlussfolgerungen der Corona-Monate umsetzen

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir würden jetzt in den Beratungen fortfahren, zumindest sind von allen Fraktionen Menschen anwesend und wir befinden uns weiterhin im Tagesordnungspunkt 12. Als Nächstes erhält das Wort der Abgeordnete Wolf für die Fraktion Die Linke.

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Torsten Wolf Die Linke

Das Thüringer Bildungswesen stärken – Schlussfolgerungen der Corona-Monate umsetzen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen hier im Hohen Haus und vor allen Dingen auch am Livestream, natürlich auch die Gäste auf der Tribüne – wie Frau Hoffmann heute Morgen gesagt hat –, (Beifall DIE LINKE) wir haben heute die Diskussion zu drei Anträgen, die uns alle bewegen. Wenn ich jetzt mal so die letzten Monate – man kann schon sagen die letzten zwei Jahre – die Diskussionen im Bildungsbereich Revue passieren lasse, dann findet sich vieles von dem, was wir hier im Hohen Haus, aber auch im Ausschuss diskutiert haben, in diesen drei Anträgen wieder. Keiner in Thüringen und keiner überhaupt auch in Deutschland, Europa und weltweit hatte irgendeine Blaupause im Schubfach. Dieses Schubfach muss man mir mal zeigen, wie man mit solch einer Situation umgeht, wie man den Anforderungen an eine gerechte Bildungsbeteiligung und dem Gesundheitsschutz gleichmäßig entsprechend eine entsprechende Politik machen kann. Keiner hatte sie. Wir alle – und das ist auch Inhalt dieser Anträge – operieren anhand der Erfahrungen der letzten Monate und Jahre. Alles, was hier an Vorschlägen enthalten ist, basiert auf dem, was im Ministerium, was im ThILLM, was in den Schulen, was bei den Eltern, bei den Schülervertretungen und natürlich auch hier im Hohen Haus an Konzepten, an Vorschlägen und vor allen Dingen an realisierbaren und umsetzbaren Schritten vorliegt. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Sie müss- ten es mal umsetzen!) Herr Jankowski hat vorhin davon gesprochen, dass es richtig gewesen wäre – wenn ich das jetzt mal so interpretiere –, in der ersten, zweiten und dritten Welle die Kindergärten und die Schulen aufzulassen. Ich will dem widersprechen – ganz deutlich! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Noch in der dritten Welle bis zum Sommer dieses Jahres hatten wir eins nicht – und das ist das, was gestern in der Aktuellen Stunde deutlich geworden ist, was Sie überhaupt nicht zur Kenntnis nehmen –, wir hatten nicht die Möglichkeit des Impfschutzes und damit nicht nur den Schutz durch Maßnahmen der AHA-Regeln etc., sondern insbesondere den Schutz von Pädagoginnen vor Ort, von mittlerweile Schülerinnen und Schülern vor Ort. Wir erwarten nächste Woche die Möglichkeit, dass auch Schülerinnen und Schüler, die jünger sind als zwölf Jahre, sich impfen lassen können. Also wir hatten bis zur vierten Welle nicht die flächendeckende Möglichkeit des Impfschutzes. Das wird immer weiter ausgebaut und nur das – dabei bleibe ich – gibt uns auch die Möglichkeit, den Weg aus der Pandemie zu finden. Bis dahin waren Kita- und Schulschließungen, wenn alle anderen Möglichkeiten nicht gegriffen haben, alternativlos, um – und da komme ich auf meinen ersten Satz zurück – tatsächlich den Gesundheitsschutz auch zu gewährleisten. Worauf kommt es jetzt an? Nicht nur die KMK hat beschlossen, sondern überwiegend, zumindest mehrheitlich, in dieser Gesellschaft ist auch akzeptiert und ist das für richtig empfunden, dass Bildungseinrichtungen nicht als erste geschlossen werden, dass sie so lange wie möglich aufbleiben, dass alle Voraussetzungen geschaffen werden müssen, dass sie offen bleiben können. Warum? Es geht nicht nur um Bildung, es geht auch um soziale Teilhabe. Wir haben uns alle damit beschäftigt, die Wissenschaft hat sich damit beschäftigt, was es auch in der Generation der Schülerinnen und Schüler für wahrscheinlich auch langfristige Auswirkungen gibt, die mit psychosozialer Entwicklung zu tun haben, die mit Suchtverhalten zu tun haben etc. Um dem nicht wieder zu entsprechen, ist es wichtig, dass die Bildungseinrichtungen offen bleiben. Das Zweite aber auch: Ich finde es richtig, dass wir mittlerweile auf Grundlage der Erfahrungen nicht permanent wieder zu neuen Regeln an den Schulen kommen müssen, dass wir ein bewährtes Instrumentarium haben, dass wir bewährte Regelungen auf den Grundlagen dessen haben, was im Ministerium erarbeitet worden ist, auf die die Schulen mittlerweile wie selbstverständlich zurückgreifen. Und dazu gehört es natürlich auch, ganz klar, dass zweimal in der Woche getestet wird, dass die Tests auch da sind. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Das wäre schön!) Wo die nicht da sind, Kollege Tischner, geht das Ministerium dem auch intensiv und einzeln nach. (Unruhe CDU) Es dauert nicht lange, sondern da, wo sie nicht da sind, wird dem intensiv nachgegangen. Und wir sind ja auch an dem Punkt, an dem wir insgesamt damit, mit diesen Regelungen, mit den Verordnungen, mit der KiJuSSp-VO auch die Erfahrungen der letzten zwei Jahre wiederum mit einfließen lassen, um Bildungseinrichtungen tatsächlich so lange wie möglich am Netz zu halten. Nun ist es aber natürlich so, dass uns Erfahrungen auch immer an den Punkt führen zu sagen, was es zu verstetigen gibt, was es besser zu machen gibt, was es weiter anzuwenden gibt. Dazu haben die Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Juli einen Antrag vorgelegt. Mittlerweile, ich glaube, irgendwann im September, ist auch die CDU mal wach geworden und die FDP hat jetzt auch einen Antrag beigesteuert – wann war es bei Ihnen, Frau Baum? Oktober, oder? Ich habe ihn jetzt zum November-Plenum das erste Mal wahrnehmen dürfen. (Unruhe CDU, Gruppe der FDP) Das ist auch nicht schlimm. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Das muss aber nicht an uns liegen!) (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: So ein Gesabbel!) Was, dass Ihr Antrag so spät kommen muss, muss nicht an Ihnen liegen? Na ja, dann kann das sicherlich noch klargestellt werden, an wem das dann liegt. Nichtsdestotrotz stehen in allen drei Anträgen wichtige Essenzen dessen, was wir über die letzten Monate und Jahre an Erfahrungen sammeln mussten, und dem, was wir vorschlagen, was besser gemacht werden kann. In unserem Antrag geht es vor allen Dingen – und sehen Sie es mir nach, dass ich mich darauf beziehe, wir werden dann im Bildungsausschuss alle drei Anträge intensiv beraten. Ich will noch mal darauf hinweisen, dass sich eine Fraktion hier mal wieder nicht mit einem eigenen Antrag an der demokratischen oder parlamentarischen Diskussion beteiligen will. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Vielleicht auch besser!) Ist vielleicht auch besser so, richtig. Zentrale Punkte in unserem Antrag sind – und da möchte ich jetzt exemplarisch vorgehen –: Erstens, wie immer ist in allen Herausforderungen Schulentwicklung das A und O. Wir haben an den Schulen im Land ganz unterschiedliche Erfahrungen sammeln können und es kommt darauf an, diese unterschiedlichen Erfahrungen auch zusammenzuführen, und allen anderen Schulen möglich zu machen, von diesen Erfahrungen zu partizipieren. Schulentwicklung als A und O – das ist völlig egal, ob das Inklusion war oder ob das Herausforderung mit sprachlicher Heterogenität war etc. Es geht immer um Unterrichts- und Schulentwicklung. Zweitens – und da möchte ich jetzt auch mal aus einer Diskussion heraus mit der Landesschülervertretung berichten, etwas was mir in den letzten Monaten, auch schon zum Ende des letzten Schuljahres, immer wieder angetragen worden ist: Das, was wir und auch das Ministerium unter Lernstandserhebungen feststellen möchten, ist keine Leistungserhebung. Schülerinnen und Schüler müssen die Möglichkeit haben, erst mal ohne Leistungsdruck das nachzuholen, was ihnen während der Pandemie nicht zu lernen und zu vertiefen möglich war. Dieses permanente – und da kann ich auch die Lehrerinnen und Lehrer verstehen, die sagen, ich weiß ja nicht, wann die Schule wieder zugemacht wird, aber es gab eine klare …

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Madeleine Henfling

Das Thüringer Bildungswesen stärken – Schlussfolgerungen der Corona-Monate umsetzen

Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist zu Ende. (Beifall AfD)

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Torsten Wolf Die Linke

Das Thüringer Bildungswesen stärken – Schlussfolgerungen der Corona-Monate umsetzen

Oh, das wusste ich gar nicht, ich dachte, ich hätte etwas mehr. Gut. – Lassen Sie mich trotz alledem bitte noch einen letzten Satz sagen. Das, was wir in den drei Anträgen vorliegen haben, kann uns – genauso wie bei der Digitalisierung –, wenn wir es als Parlamentarier richtig machen, weiter voranbringen. Wir müssen aber – und das wird uns gelingen – auf die Akteurinnen und Akteure …

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Madeleine Henfling

Das Thüringer Bildungswesen stärken – Schlussfolgerungen der Corona-Monate umsetzen

Das waren jetzt schon mehrere Sätze.

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Torsten Wolf Die Linke

Das Thüringer Bildungswesen stärken – Schlussfolgerungen der Corona-Monate umsetzen

Und das heißt, sowohl Überweisung an den Ausschuss als auch dann die entsprechende Diskussion und Anhörung dort. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

Das Thüringer Bildungswesen stärken – Schlussfolgerungen der Corona-Monate umsetzen

Vielen Dank. Wenn Sie unsicher sind, welche Redezeit Sie haben, fragen Sie einfach noch mal nach. Wir haben ja die halbierte Redezeit für diese Anträge. Es waren nur 9 Minuten 50, weil es ein Antrag und zwei Alternativanträge sind. Daraus ergibt sich nicht mehr Redezeit. Als Nächster erhält jetzt das Wort der Abgeordnete Tischner für die CDU-Fraktion.

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Christian Tischner CDU

Das Thüringer Bildungswesen stärken – Schlussfolgerungen der Corona-Monate umsetzen

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich zunächst dem Dank anschließen, den Frau Kollegin Rothe-Beinlich formuliert hat, auch Frau Baum. Nämlich Anerkennung und Respekt zollen dafür, was die Lehrerinnen und Lehrer, was die Familien, die Eltern, die Schüler in diesen Monaten leisten. Herzlichen Dank dafür. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Und ja, es ist notwendig und richtig, dass wir uns im Parlament regelmäßig über die Auswirkungen der Corona-Pandemie unterhalten und wir heute Anträge diskutieren, die eigentlich mit großem Optimismus entstanden sind – nämlich unser Antrag, Herr Kollege Wolf, im Mai auch schon öffentlich vorgestellt, Ihrer dann im Sommer –, aber in einer Zeit, wo wir alle davon ausgegangen sind, dass wir auf ein einigermaßen normales Schuljahr vorausschauen können. Das ist nun leider nicht so, und trotzdem ist es richtig und notwendig, dass wir uns mit den Themen beschäftigen und nicht aus den Augen verlieren, was gerade in unseren Schulen passiert, nämlich, dass die Corona-Fälle und die Quarantänen in den Schulen und Kindergärten förmlich explodieren. Meine Damen und Herren, wir als CDU-Fraktion haben im Mai ein 20-Punkte-Programm vorgelegt, was optimistisch hieß „Schule nach Corona“, und es kommt darauf an, die richtigen Weichen zu stellen. Wir dürfen nicht zulassen – davon sind wir fest überzeugt und leider sind wir in Thüringen auf dem Weg dahin –, dass nach der Corona-Krise die Bildungskrise kommen wird. Es ist notwendig und richtig, dass wir jetzt die richtigen Entscheidungen treffen, und vor allem kommt es darauf an, dass wir mit den Entscheidungen, die wir für die Zeit nach Corona treffen, hoffentlich dann auch im nächsten Schuljahr nicht belasten. Wir dürfen die Lehrer, unser Schulsystem nicht weiter belasten, wir dürfen aber auch unsere Schülerinnen und Schüler nicht über Gebühr weiter belasten. Ich habe ein bisschen die Sorge, dass da zurzeit ein bisschen das Maß und die Mitte verloren gehen, und ich sage es ganz klar: Mehrarbeit kann es aktuell für die Kolleginnen und Kollegen nicht geben. Das ist nicht leistbar, sie sind alle an der Grenze der Belastung, und wir sind froh über jeden Lehrer, jeden Erzieher, der morgens noch zum Dienst kommt, damit das aufrechterhalten werden kann, was gerade aufrechterhalten werden muss. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Wir als Fraktion haben 20 Punkte vorgeschlagen. Ich möchte schwerpunktmäßig auf einige Dinge eingehen. Im Wesentlichen haben wir uns gemeinsam mit Lehrern, gemeinsam mit Schülern, mit Eltern, mit Schulleitern drei Säulen überlegt. Drei Säulen, die eine Säule, das ist der Aufbau von zusätzlichen Bildungsangeboten, ganz, ganz wichtig Beratungsangebote, und die dritte Säule für uns sind Netzwerkangebote. Für uns ist es wichtig, dass das Bildungsministerium den Schulleitungen in den Schulen möglichst viele organisatorische Freiheiten gibt, um flexibel mit Stundentafeln, mit Lehrplänen, mit Prüfungsanforderungen umgehen zu können. Wir hätten uns gewünscht, dass es hier eine Verlässlichkeit gibt, dass es hier eine Langfristigkeit gibt. Es sind immer sehr kurzfristige Entscheidungen, ob mal da oder dort was gekürzt wird, wie eine Prüfung durchzuführen ist. Wir brauchen eine Langfristigkeit, die Lehrerinnen und Lehrer, die Schulen, die Schüler brauchen Planungssicherheit. Wir können uns auch vorstellen, dass wir beispielsweise bei Lehrplänen zusätzliche Wahlpflichtthemen ausweisen, also, dass nicht alle Themen unterrichtet werden – das klappt auch momentan gar nicht –, sondern dass man sagt, das und das Thema kann der Lehrer entscheiden, ob man es unterrichtet. Das muss natürlich dann auch wiederum Auswirkungen auf die Prüfungsanforderungen haben. Deswegen wäre es Aufgabe des Ministeriums gewesen, des ThILLM gewesen, an welchen Stellen die Prüfungsthemen auch reduziert werden oder an welchen Stellen die Prüfungsthemen wahlobligatorisch sind. Wir können uns Änderungen an der Stundentafel vorstellen. Jede Schule, jeder Klassenlehrer weiß selbst, in welcher Klasse die Schülerinnen und Schüler einen guten Stand haben, wo sie gut durch die Krise gekommen sind, wo vielleicht das Online-Lernen auch funktioniert hat. Aber es gibt auch Fächer, wo – das haben wir heute gehört – vielleicht der eine oder andere Kollege ein bisschen abgeduckt ist, wo das OnlineLernen vielleicht auch nicht funktioniert hat, weil in dem Dorf, wo der Lehrer zu Hause ist, das noch nicht so läuft mit dem Internet, dass man dann an der Stelle ein paar Stunden mehr aus der aktuellen Stundentafel herausgibt und Betreuungsangebote, Förderangebote schafft. Es ist wirklich wichtig, dass wir nicht Mehrarbeit für die Kolleginnen und Kollegen organisieren. Das wird nicht funktionieren. Wir müssen aus dem aktuellen System, was wir haben, Freiräume herausnehmen. Was für uns eine große Priorität hat – der Hinweis kam auch immer sehr richtig von den Grünen –, wir müssen die Lernstände erfassen. Schade, dass das überhaupt kein Thema mehr war, und vor allem, dass es kein Thema war zum Schuljahresende bzw. zum Schuljahresanfang. Die Kompetenztests sind ausgesetzt. Es wäre ein gutes Instrument gewesen, um auch einmal zu schauen, wie sich über die letzten Jahre hinweg und jetzt gerade im Corona-Jahr in einzelnen Jahrgängen die Probleme niederschlagen. Die Kolleginnen und Kollegen sind auf sich allein gestellt. Sie erfassen natürlich durch Leistungstests, durch Unterrichtsgespräche, wo die Schüler stehen. Denn für uns ist das die Voraussetzung, diese Lernstandserhebung, damit zusätzliche Lernangebote auch organisiert werden können. Diese zusätzlichen Lernangebote, die organisiert werden müssen, müssen wir denken, das habe ich heute auch schon aus einigen Wortbeiträgen herausgehört, nicht allein über die Schulen, ich habe schon gesagt, das ist nicht leistbar, sondern über zusätzliche Unterstützer. Das können Bildungsangebote außerhalb von den Schulen sein, das können also die Volkshochschulen sein, das können Dozenten an außerschulischen Lernorten sein, das können, ist ja auch genutzt worden, die Schwimmtrainer sein, auch Lehrkräfte im Ruhestand. Aber da ist es schon wieder schwierig, weil die maximal ein, zwei Stunden noch zusätzlich geben können, auch wenn sie wollen, weil sie dann mit dem Besoldungsrecht und ihrer Pension Probleme bekommen. Also alles relativ schwierige Baustellen, die nicht angegangen werden. Wir können uns auch vorstellen, dass Studenten an den Hochschulen unterstützen. Das müssen nicht nur Lehramtsstudenten sein, das können auch andere Studenten sein. Das hilft allerdings höchstens den Städten, die Universitäten haben. Das sind nicht so viele in Thüringen. Deswegen können wir uns eben auch vorstellen – die AfD hat so ein bisschen dagegengeredet – Schülertutoren. Warum nicht? Warum sollen nicht leistungsstarke Schüler die leistungsschwächeren auch unterstützen? So etwas gab es bei uns früher in der Schule. Das war sehr erfolgreich. Ich kann mir auch vorstellen, dass es durchaus Zehntklässler, Elftklässler gibt, die einem Fünftklässler oder Sechstklässler gut Sachen beibringen können. Warum sollte man nicht auch solche Sachen denken! (Beifall CDU) Dass nichts gedacht wird, dass nichts empfohlen wird, das ist leider das Versagen im Bildungsministerium. Ich will da wirklich auch noch einmal sagen, wir haben jetzt hier drei Anträge liegen. Es wäre nicht die Aufgabe des Parlaments gewesen, hier ein großes Potpourri an Ideensammlungen vorzulegen, die allen bekannt sind, das hat der Kollege Wolf gesagt, sondern es ist eigentlich die Aufgabe des Bildungsministeriums, selbst einen Fahrplan vorzulegen und selbst dann auch einmal zu handeln. Nicht nur ankündigen, sondern auch handeln! Ich möchte auch die leider negative Prognose geben: Wenn das Ministerium wartet, bis wir uns im Landtag ausdiskutiert haben, bis wir diese Anträge irgendwie zwischen vier Fraktionen geeint haben, dann werden Monate, vielleicht sogar wieder ein, zwei Jahre ins Land gehen, wie wir das beim Regelschullehrerantrag haben, wie wir das beim Attraktivitätsantrag haben. Wir schicken das jetzt in die Ausschüsse. Das kann aber nicht das Ende sein, sondern die Aufgabe und das Signal vom heutigen Tag, Herr Minister, muss sein, dass Sie jetzt aktiv werden, dass Sie jetzt handeln für die Schulen nach Corona, aber auch in der Corona-Krise. (Beifall CDU) Den letzten Punkt möchte ich sagen, weil der mir besonders wichtig ist, wir müssen unbedingt die Netzwerke zwischen Elternhaus und Schulen sehr massiv verstärken. Die Lehrer wissen, wie die Schüler gerade unterwegs sind. Sie wissen, was sie können und was sie nicht können. Jetzt kommt es sehr darauf an, dass in regelmäßigen Elterngesprächen, ob digital oder von mir auch aus in Whatsapp-Gruppen, das ist mir egal, aber Hauptsache, es besteht ein ganz enger Draht zwischen Elternhaus und Schule, damit gemeinsam überlegt wird, wie kann man einem Kind, das gerade auf der Strecke bleibt, helfen und unterstützen, damit es nicht den Anschluss verliert und damit es, wenn es vielleicht einfach in die nächste Klasse weiterrutschen durfte und jetzt die großen Probleme aufgekommen sind, dann auch die richtigen Unterstützungsangebote bekommt. Es ist eine gemeinsame Aufgabe. Aber der Ball, das möchte ich ganz deutlich sagen, liegt zuallererst beim Bildungsministerium. Danke schön. (Beifall CDU)

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Madeleine Henfling

Das Thüringer Bildungswesen stärken – Schlussfolgerungen der Corona-Monate umsetzen

Vielen Dank. Als Nächstes erhält für die Fraktion der SPD Abgeordneter Hartung das Wort.

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Thomas Hartung SPD

Das Thüringer Bildungswesen stärken – Schlussfolgerungen der Corona-Monate umsetzen

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, wenn man als Letzter redet, ist vieles schon gesagt und man kommt immer wieder in die Bredouille, seine Rede komplett umstrukturieren zu können. Das ist nicht nur als zweite Rednerin so, Frau Baum. (Beifall Gruppe der FDP) Die Frage der Lehren aus der Pandemie beschäftigten uns schon ein bisschen. Es ist nicht so, dass wir jetzt heute mit dem Antrag das erste Mal darüber reden. Der Bund hat mit seinem Programm „Aufholen nach Corona“ eine Vorlage gebracht. Heute mit Blick auf die derzeitigen Zahlen müssten wir eigentlich sagen: Aufholen trotz Corona. Dieses Aufholprogramm ist – das haben alle Vorredner festgestellt – dringend notwendig. Wir müssen das erfassen, was in den letzten Monaten, im letzten Schuljahr verloren gegangen ist, und wir müssen schauen, dass wir das im gesamten Land etablieren, dass überall vernünftige Lernstandserhebungen nach einem vernünftigen Maßstab stattfinden können. Dazu brauchen wir ein Instrumentarium, das wir den Pädagoginnen und Pädagogen an die Hand geben müssen, damit sie verlässlich solche Lernstände erheben können. Wir brauchen also nicht nur das Rüstzeug, wir brauchen die Durchführung und wir brauchen natürlich die Konsequenz. Das heißt, wenn wir einen Überblick über die verlorenen Lerninhalte gewonnen haben, müssen wir natürlich dann auch ein Programm auflegen, das es den Schülerinnen und Schülern ermöglicht, genau das wieder aufzuholen. Dazu braucht es individuelle Förder- und Lernangebote. Wir sind uns, glaube ich, alle einig, das kann nicht einfach in der Schule nebenbei so herlaufen, wir brauchen da mehr. Wir brauchen die Möglichkeiten der Digitalisierung, wir brauchen andere Teilnehmer, die uns dabei unterstützen, nachmittags. Hier sind verschiedene Dinge schon angeregt worden. Das wird uns auf jeden Fall in den nächsten Monaten und wahrscheinlich sogar ein, zwei Jahren noch begleiten. Aber was wir als Erstes brauchen und ganz zuvorderst, das ist sichere Schule. Wer jetzt möchte, dass wir nicht weitere Lernrückstände aufbauen – das böse Wort ist ja hier gefallen – und nicht weitere Verluste von Lerninhalten in Kauf nehmen, der muss dafür sorgen, dass wir Schule offenhalten können. Ich bin sehr bei Torsten Wolf und irgendwie gar nicht beim Bildungsminister, ich halte es eben nicht für einen Fehler, die Schulen geschlossen zu haben, denn es war in diesen zwei, drei Wellen – in Thüringen waren die zweite und dritte Welle eigentlich eins – einfach nicht möglich, sichere Schule zu gewährleisten. Dann muss man im Sinne der Kinder entscheiden, dass man sie aus dieser Gefährdung herausnimmt. Herr Jankowski, das ist nicht so, dass Kinder nicht schwerwiegend erkranken. Meine Gedanken sind bei dem einen jugendlichen Kind, das jetzt auf einer Intensivstation in Thüringen behandelt wird. Ich wünsche dem Kind alles Gute. Ich wünsche den Eltern viel Kraft. Das ist mit Sicherheit eine fürchterliche Situation. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Und das, was Sie gesagt haben, wird denen wahrscheinlich übel aufstoßen. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass es mittlerweile ein ganzes Sammelsurium von Studien gibt, die eben sagen, Long-COVID ist für Kinder auch ein Problem. Ich verweise gern auf die Studie der Pennsylvania State University, das ist die größte, die ich kenne, die hat mehre Millionen Metadaten erfasst und kommt zu dem Ergebnis, dass etwa 50 Prozent aller Infizierten – nicht aller Erkrankten, aller Infizierten – Long-COVID ausbilden, unabhängig vom Alter. Das sollte man sich auf der Zunge zergehen lassen bei Inzidenzen unter den Minderjährigen in Thüringen von über 1.000 bis 2.000. Jedes Zweite dieser Kinder ist im Prinzip von LongCOVID bedroht. Deswegen müssen wir Schule sicher machen. Wir müssen auch aus den Erfahrungen lernen. Das ist hier verschiedentlich festgestellt worden. Und wenn wir diese Lehren auch tatsächlich umsetzen würden, hätten wir uns daran erinnert, wie schwierig es war, in der zweiten Welle ein Testsystem an Schulen und Kitas zu etablieren, und wie wenig sinnvoll es war, es in den Kitas vor den Sommerferien und in den Schulen zwei Wochen nach den Sommerferien abzuschaffen, um es wenige Wochen später, weil das gesamte Land rot war und wir, wie gesagt, Tausender-Inzidenzen unter den Kindern und Jugendlichen hatten, wieder zu etablieren. Hätten wir das von Anfang an durchgezogen, müssten wir jetzt nicht schauen, in welchen Schulen überhaupt Tests noch vorliegen oder nicht, müssten das Verteilsystem nicht wieder etablieren usw. Hier wünsche ich mir Lernfähigkeit, nicht nur was die Maßnahmen im Unterricht beinhaltet, sondern ausdrücklich auch dafür, was wir machen können, um Schule und Kindertagesstätte zum sicheren Lernort zu machen. Da müssen wir nachbessern, da dürfen wir das, was wir an Erkenntnissen gesammelt haben, nicht einfach wieder vergessen, weil wir uns in einer trügerischen Sicherheit wägen und weil wir glauben, wir sind durch. Noch sind wir es nicht. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

Das Thüringer Bildungswesen stärken – Schlussfolgerungen der Corona-Monate umsetzen

Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren – Frau Abgeordnete Bergner.

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Ute Bergner fraktionslos

Das Thüringer Bildungswesen stärken – Schlussfolgerungen der Corona-Monate umsetzen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer! Wir diskutieren hier über die Lehren aus der Corona-Krise. Digitalisierung ist sicherlich ein Stichpunkt, aber es ist nicht ausreichend, den Schülern einen Laptop in die Hand zu drücken, wenn sie von zu Hause aus keine Verbindung haben. Das heißt, wir müssen die landesweite Infrastruktur für Internet sicher gestalten, Lehrer müssen entsprechend ausgestattet sein und vor allem dürfen in Zeiten des Wandels nicht datenschutzrechtliche Fettnäpfchen für die aufgestellt werden, die kreativ neue Wege gehen. Wenn sich dann datenschutzrechtliche Lücken auftun, müssen sie geschlossen werden, anstatt diejenigen, die neue Wege gehen wollen, zu bestrafen. Was auch wichtig ist: Digitales Lernen ist etwas anderes als Präsenzlernen. Dafür braucht es neue Methodik, und Methodiken müssen in Software umgesetzt werden. Da gibt es ein Riesenpotenzial, und das hat nichts nur mit Corona zu tun. Kommen wir auf die Gesundheit der Kinder zu sprechen: Was haben wir in der Corona-Krise geschafft? Wir haben gespalten, wir haben Angst gesät. Es gibt auf einer Seite die Eltern, die Angst haben, ihre Kinder in die Schule zu schicken, weil sie sich dort infizieren könnten. Und es gibt auf der anderen Seite die Sorgen der Eltern, die sich sorgen um die physische und psychische Gesundheit ihrer Kinder, wenn sie den ganzen Tag mit Masken in der Schule sitzen müssen. Es gibt auch die Sorgen der Eltern bezüglich der Impfungen: Für die einen ist die Impfung die volle Rettung und die anderen Eltern machen sich Sorgen vor der Impfpflicht. An dieser Stelle gilt es zu vermitteln und nicht weiter zu spalten. Aus einer Impfmöglichkeit darf keine Impfpflicht werden. (Zwischenruf Abg. Dr. Hartung, SPD: Doch!) Nein, es muss nicht. Und es darf – und das wird an vielen Schulen in Thüringen betrieben – kein Keil zwischen Eltern und Kinder getrieben werden. (Beifall AfD) Das ist der falsche Weg. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist unfassbar!) Die Eltern sind gesprächsbereit. Herr Holter, ich kann Ihnen empfehlen: Nehmen Sie die Gesprächsbereitschaft der Eltern an, denn aus meiner Sicht finden wir Lösungen nur im Dialog und nur gemeinsam mit den Eltern. Was uns die Corona-Krise auch gezeigt hat, ist die Belastung für die Lehrer, die geht an den Lehrern nicht spurlos vorüber. Wir haben es unter der Lehrerschaft mit Krankenständen zu tun, die Spitzenwerte erreichen. Auch hier haben wir eine ähnliche Spaltung wie bei den Schülern und den Eltern: Die einen Lehrer lassen sich krankschreiben, weil sie Angst haben, sie könnten sich infizieren, und die anderen Lehrer lassen sich krankschreiben, weil sie dieses Dogma nicht mitmachen wollen. Also auch hier bedarf es der Vermittlung, und ich denke, das können wir nur über den Dialog in den Griff kriegen. Das ist mein Appell an dieses Hohe Haus und auch an das Bildungsministerium, hier den Dialog zu suchen, damit wir wieder zusammenführen und nicht weiter spalten. Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Madeleine Henfling

Das Thüringer Bildungswesen stärken – Schlussfolgerungen der Corona-Monate umsetzen

Ich weise noch mal auf die Maskenpflicht im Hohen Hause hin. Als Nächster erhält für die Landesregierung Herr Minister Holter das Wort.

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Holter

Das Thüringer Bildungswesen stärken – Schlussfolgerungen der Corona-Monate umsetzen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Ich war heute Morgen in Jena in einer Schule und habe vorgelesen. Morgen ist bekanntlich der Vorlesetag, ich konnte aus anderen Gründen morgen daran nicht teilnehmen, habe das heute Morgen um halb neun in Jena in einer Grundschule gemacht, in einer 1. Klasse, in einer 2. Klasse und in einer 3. Klasse. Die Kinder und auch die Erwachsenen, ich auch, wir waren alle mit Maske unterwegs – so, wie das jetzt sein soll. Und ich habe mich mit den Kindern darüber unterhalten, ob das für sie ein Problem sei. Natürlich hat der eine oder andere gesagt, ja, ist schon mal eine Belastung, es ist ja auch für uns sicherlich eine Belastung, hier mit Maske zu sitzen. Aber kein Kind, auch kein Erwachsener hat gesagt, wir wollen die Maske nicht mehr tragen, sondern alle, auch die Kleinen, haben eingesehen, dass in dieser Situation die Maske wichtig ist, um sich und auch die anderen Mitschülerinnen und Mitschüler, die Erwachsenen zu schützen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sehr geehrte Frau Bergner, ich bin gestern Abend an der Demonstration, die hier draußen stattgefunden hat, vorbeigegangen. Ich hatte einen anderen Termin, bin dann hier wieder in den Landtag gekommen und habe auch einzelne Rednerinnen und Redner gehört. Das, was dort auf dieser Kundgebung zum Ausdruck gebracht wurde, waren für mich Verschwörungstheorien, da ging es um das Impfen und was alles in den Impfstoffen so an gefährlichen Stoffen und anderem Zeug drin sei. Da kann ich nur sagen, wenn jemand zur Spaltung beiträgt, dann waren es die Organisatoren dieser Veranstaltung, die gestern hier vor dem Landtag stattgefunden hat. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das, was hier im Landtag heute stattfindet, halte ich aus Sicht der demokratischen Fraktionen für einen Gewinn, dass wir uns, wie auch zu manch anderer Frage, intensiv auseinandersetzen zu dem richtigen Weg, zu dem falschen Weg. Wer wusste das schon 2020, was richtig oder falsch ist? Wenn Herr Jankowski mich als Zeugen für die AfD heranzieht, dann muss ich Ihnen sagen, ja, ich habe in der Zeitung gesagt, dass ich aus heutiger Sicht eine andere Entscheidung getroffen hätte, was die Schulschließungen betrifft, aber aus Sicht des Frühjahrs 2020, aus Sicht des Sommers 2020 war es richtig, die Schulen zu schließen. Wenn ich heute zu einer anderen Erkenntnis komme, darf ich das aber auch öffentlich sagen. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Das sind zwei verschiedene Dinge. Da bitte ich Sie, meine Aussage nicht für die Interessen der AfD zu missbrauchen. Und, sehr geehrter Herr Tischner, selbstverständlich, wir haben ja in Ausschüssen, in Landtagsdebatten immer wieder über die Wege aus der Krise, also jetzt konkret der Corona-Krise, diskutiert, und es ist ja auch richtig und wichtig, dass diese Diskussion geführt wird. Am Ende wollen wir doch alle unseren Beitrag leisten, dass die Gesellschaft wieder zusammenfindet und wir ein gutes, ja kameradschaftliches – würde ich sagen –, soziales Miteinander entwickeln. Jetzt also hier in die Diskussion einzubringen, Hase und Igel, um das Bild zu bemühen, wer dann zuerst mit welchem guten Vorschlag kam, bringt die Sache meines Erachtens nicht weiter. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Darum kann es nicht gehen. Es geht um gute Lösungen, von mir aus auch um die beste Lösung. Und da bin ich Ihnen, meine Damen und Herren, von CDU bis Linke, von Linke bis CDU und die anderen Fraktionen dazwischen mit eingeschlossen dankbar, dass Sie Ihre Ideen zu Papier gebracht haben. Aber eines will ich sagen, Herr Tischner, wir warten nicht auf Ihre Ideen, wir im Ministerium handeln. Und wir haben viele Dinge, die hier angesprochen wurden, bereits auf den Weg gebracht. Deswegen ist es meines Erachtens Zweierlei. Das eine ist das Handeln des Ministeriums, um also unter den Corona-Bedingungen Schule zu organisieren, gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen vor Ort, und auf der anderen Seite auch Strategien zu entwickeln, was denn erstens zum Aufholen von Lerndefiziten ein Beitrag sein kann und zweitens auch nach Corona an Schule dann ganz konkret passieren soll. Darum geht ja die Diskussion – und ich halte das für eine richtige und wichtige Diskussion. Aber die Regierung, das Bildungsministerium wird nicht darauf warten, bis der Landtag nach einer Zeit x irgendwelche Entscheidungen trifft. Die werden wir berücksichtigen, aber wir handeln jetzt bereits. Deswegen möchte ich mich als Erstes bei Ihnen bedanken für Ihre Gedanken, für Ihre Ideen; dass die Opposition bestimmte Dinge anders sieht als die Regierungskoalitionen, dass die einzelnen Parteien unterschiedliche Positionen dazu haben, das ist ganz selbstverständlich. Es wäre ja auch schlimm, wenn wir das in der demokratischen Gesellschaft nicht mehr diskutieren können. Aber am Ende sollten wir hoffentlich auch einen Konsens finden, wie Schule sich in Thüringen weiterentwickelt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deswegen ist es jetzt meines Erachtens wichtig, dass wir diesen Dialog fortführen, den Dialog untereinander, dass wir aber, das will ich deutlich sagen, nicht warten, bis der Dialog zu Ende ist. Und der Dialog, der findet nicht nur unter uns, also unter den Abgeordneten, sondern auch zwischen Regierung und Abgeordneten, Regierung und Parlament, Frau Bergner, auch mit der Gesellschaft statt. Gestern Abend fand eine Videokonferenz des Ministerpräsidenten, der Gesundheitsstaatsekretärin und meiner Person mit der Landeselternvertretung für die Schulen statt. Am Sonnabend habe ich anderthalb Stunden mit der Elternvertretung für die Kindergärten zusammengesessen. Nachher will ich einen Vater anrufen, der mich gebeten hat, mit ihm mal zu reden. Ich bin am laufenden Band im Gespräch mit Eltern, mit Lehrerinnen und Lehrern, mit Erzieherinnen und Erziehern, gestern auch bei der Demo der GEW vor der Staatskanzlei. Also ich weiß schon, was an Schulen los ist. Sehr gern bringen Sie das hier in die Debatte ein, das ist Ihr Recht, das ist auch Ihre Pflicht, das zu tun. Aber so zu tun, als wenn ich nicht wüsste, was in der Schule los ist, das übersteigt alles Vorstellbare. (Beifall DIE LINKE) Ich trage die Verantwortung für Bildung in Thüringen, ich trage die Verantwortung für 249.000 Schülerinnen und Schüler und auch für die Lehrerinnen und Lehrer, für die sonderpädagogischen Fachkräfte, für die Erzieherinnen und Erzieher, und ich trage die Verantwortung dafür, dass gute Schule auch unter Corona-Bedingungen stattfindet. Und gute Schule findet unter Corona-Bedingungen statt, das möchte ich hier feststellen, denn das ist das Verdienst der Kolleginnen und Kollegen vor Ort in den Schulen, das Verdienst der Eltern, die die Kolleginnen und Kollegen unterstützen. Das ist das Verdienst der Schülerinnen und Schüler, die mit der Schulgemeinschaft mitziehen und sagen: Wir wollen lernen, wir wollen unter diesen Bedingungen lernen, um auch unseren Schulerfolg zu erreichen. Genau darum geht es, meine Damen und Herren. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Natürlich haben wir in der Vergangenheit zahlreiche Entscheidungen getroffen. Wir haben hier über Schulcloud gesprochen, wir haben über digitales Lernen gesprochen, wir haben darüber gesprochen, wie denn der Unterricht unter diesen Bedingungen ganz konkret zu organisieren ist. Ich kann das im Einzelnen nicht hier ausführen. Aber eine entscheidende Schlussfolgerung aus diesen jetzt fast zwei Jahren können wir doch gemeinsam ziehen: Präsenzunterricht ist das A und O. Wir brauchen den Präsenzunterricht in den Schulen, damit Kinder und Jugendliche auch tatsächlich jeweils den Lernfortschritt haben, den sie ganz konkret brauchen. Das – glaube ich – ist wichtig, festzustellen. Da sind wir auch alle Lernende. Wer wusste denn im März 2020, was alles auf uns im Detail zukommen wird, wie sich Schule verändert, wie sich Kindergarten verändert? Wir haben viel über Schule gesprochen, aber wir haben über Kindeswohl, Entwicklung der Kinder kaum gesprochen. Ja, wir hatten das im Blick, aber wir haben alle Entscheidungen so gefällt, wie der Infektionsschutz – was richtig war – zu sichern sei, aber all die anderen Dinge haben hintenan gestanden. Und die Kinder und Jugendlichen haben in dieser Zeit gegenüber den Erwachsenen die größte Solidarität gezeigt. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Das muss man mal anerkennen und hier feststellen, meine Damen und Herren. Deswegen haben wir in der Kultusministerkonferenz, meine Kolleginnen und Kollegen – wir haben gestern früh wieder zusammen getagt und nicht nur in dieser Zeit eng miteinander zusammengearbeitet, parteiübergreifend, wirklich parteiübergreifend, CDU, FDP, Grüne, SPD, Linke. Wir alle sind ja inzwischen in der Kultusministerkonferenz vertreten, und das ist auch gut so. Diese Kultusministerkonferenz ist auch zusammengewachsen, und wir haben uns verabredet. Die Verabredung war erstens: Schulen bleiben offen, und zweitens: Wir brauchen die krisengestärkte Schule. Wie kann Schule nach Corona – und jetzt unter diesen Bedingungen auch – erfolgreich weiter geführt werden? Und wenn wir gemeinsam ein weiteres Jahr vermeiden wollen, in dem negative Konsequenzen von Schließungen im Bildungsbereich für den Wissenserwerb, für die Psyche, für die soziale Entwicklung, für die Bildungs- und Generationsgerechtigkeit entstehen, dann müssen wir auch entsprechende Entscheidungen treffen. Und gerade als linker Bildungsminister möchte ich sagen, bei aller notwendigen Vorsicht: Um aus einer Infektionsschutzspirale herauszukommen, brauchen wir die Präsenz der Schule, brauchen wir die offene Schule, um der Schwachen Willen, denn die Starken stecken Einschränkungen viel besser weg, und sie können auch am lautesten rufen. Die Schwachen brauchen unsere Unterstützung, und darum geht es, meine Damen und Herren. (Beifall DIE LINKE) Aber wir kümmern uns um alle, um jede und jeden, aber insbesondere um die Schwachen. Deswegen – ich hoffe, dass es heute im Bundestag und auch in der Ministerpräsidentinnen- und ‑ präsidentenkonferenz, die jetzt parallel läuft, auch noch ein klares Signal dazu gibt, dass Schulen und auch Kindergärten offen bleiben. Das ist die Grundlage, damit Unterricht stattfinden kann.

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Madeleine Henfling

Das Thüringer Bildungswesen stärken – Schlussfolgerungen der Corona-Monate umsetzen

Erlauben Sie eine Zwischenfrage, Herr Holter?

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Holter

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Bitte schön. Verlängert dann entsprechend die Redezeit, Frau Meißner.

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Beate Meißner CDU

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Sehr geehrter Herr Minister Holter, Sie haben richtigerweise gesagt, dass Sie die Verantwortung tragen für die Schwächsten in dieser Gesellschaft, für alle Bildungsbereiche und damit auch die frühkindliche Bildung. Das Stichwort „Kindergarten“ ist gefallen. Und jetzt frage ich im Namen vieler besorgter Eltern in Thüringen: Wie schützen Sie die Kinder im Kindergarten, die unter sechs Jahren derzeit ins offene Messer laufen, wenn sie den Kindergarten besuchen? (Beifall CDU) Es besteht keine Impfmöglichkeit, sie können keine Maske tragen, und ich frage Sie: Wie handeln Sie jetzt in den Kindergärten, um etwas gegen die steigenden Infektionen zu tun, nicht nur bei den Kindern, sondern auch bei den Erziehern im Kindergartenbereich? (Beifall CDU)

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Holter

Das Thüringer Bildungswesen stärken – Schlussfolgerungen der Corona-Monate umsetzen

Sehr geehrte Frau Meißner, der Kindergarten ist jetzt nicht Gegenstand unserer Debatte, ich werde Ihre Frage wie folgt beantworten: Die Arbeitgeber – und bei den Kindergärten ist das nicht der Freistaat Thüringen, sondern das sind die Träger –, die kommunalen und die freien Träger sind verpflichtet, jedem Angestellten, jedem Beschäftigten zweimal pro Woche ein Testangebot zu machen. Die Frage geht an die Arbeitgeber. Und die Arbeitgeber sind verpflichtet, dieses Testangebot zu machen. (Zwischenruf Abg Tischner, CDU: Angebot!) Die Beschäftigten, die Erzieherinnen und Erzieher sind frei in ihrer Entscheidung, dieses Testangebot anzunehmen. (Zwischenruf Abg Tischner, CDU: Das ist Ih- re Regel!) Nein, das ist ganz klar in den Bundesvorschriften geregelt, dass jeder Arbeitgeber, jede Arbeitgeberin dieses Testangebot machen soll. (Beifall DIE LINKE) Das trifft auch auf das Ministerium zu, das trifft auf die Schulen zu. Wir bringen auch die Tests, zum Beispiel im Ministerium, in den Schulämtern, im ThILLM werden die Tests bereitgestellt. In den Schulen werden die Tests für die Erwachsenen und auch für die Schülerinnen und Schüler bereitgestellt. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Aber Sie haben doch die Verantwortung!) Herr Tischner, am besten wir machen einen Dialog und Sie rufen nicht dazwischen. Dann kann man sich auch gut unterhalten. Was die Kinder betrifft, gab es am 10. August auf Basis von wissenschaftlichen Untersuchungen eine Entscheidung der MPK, dass Kinder bis 6 Jahre nicht getestet werden sollen. An diese Entscheidung halte ich mich, folge auch verschiedenen wissenschaftlichen Studien, die genau darauf hinweisen. Dass es unterschiedliche wissenschaftliche Einschätzungen zu Krankheitsverläufen und zu Infektionsgeschehen unter Kindern gibt, ist mehrfach hier im Parlament gesagt worden. Aber entscheidend ist jetzt in der Warnstufe 3 – und so steht es auch in den Vorschriften des Freistaats Thüringen, die wir erlassen haben –, dass im Kindergarten die feste Gruppe angesagt ist und dass die feste Gruppe der Beitrag ist, um die Infektionsketten ganz konkret zu unterbrechen. Ich will hier aber anmerken: Kinder und auch Erwachsene sind nicht nur im Kindergarten und nicht nur in der Schule, das wird immer ausgeblendet. Ich möchte – das will ich auch noch einmal unterstreichen – keine Sonderrolle bei den stringenten Maßnahmen von Schule und Kindergarten. Aber entscheidend ist, dass an den Kindergärten das stattfindet, was bisher auch entsprechend geregelt wurde. Was ich wahrnehme, ist, dass heute sowohl mit dem Bundesinfektionsschutzgesetz, welches der Bundestag inzwischen verabschiedet hat – ich habe aber noch keine Gelegenheit gehabt, das zu studieren –, und auch auf der Ministerpräsidentenkonferenz möglicherweise Entscheidungen getroffen werden, die über das hinausgehen, was ich gerade ausgeführt habe. Dann gibt es eine klare andere Situation, eine andere rechtliche Lage. Die werden wir dann auch in Thüringen umsetzen. Zurück zu dem Thema „Schule“, meine Damen und Herren: Schule ist zuerst Lernort. Schule ist aber auch Schutzort – Schutzort für die Kinder, für die Jugendlichen nicht nur unter dem Gesichtspunkt, was bei einzelnen Familien zu Hause passiert, sondern generell Schutzort. Und es ging immer darum, eine gedeihliche Entwicklung für die Kinder und Jugendlichen in der Schule zu ermöglichen. Schule ist jetzt aber auf einmal mehr geworden. Jetzt ging es nicht nur um die gedeihliche Entwicklung, jetzt ging es auf einmal um Infektionsschutz, jetzt ging es auf einmal darum – Frau Baum hat ja darüber gesprochen –, dass Lehrerinnen und Lehrer angegriffen werden, nicht nur verbal, teilweise auch körperlich, wie wir wissen. Auf einmal wurden Schulen zu Orten von strenger Hygiene und von anderen Maßnahmen, die zum Infektionsschutz gehören. Schulen wurden auf einmal Innovationsort für moderne, interessante Bildung, was sie vorher auch waren, aber viel stärker unter Druck gekommen, also Stichwort „digitale Bildungsmedien/digitaler Unterricht“, was uns ja immer hier begleitet hat. Wir alle haben die Erfahrungen sammeln dürfen, dass Kinder nicht nur im Lernfortschritt teilweise stehen geblieben sind und sich nicht ganz so entwickelt haben, sondern sie haben eben auch negative Erfahrungen in ihrer sozialen und emotionalen Entwicklung erfahren müssen – Frau Astrid RotheBeinlich sprach über die Statistiken, die muss ich jetzt nicht wiederholen –, dass sie sich körperlichmotorisch nicht so entwickelt haben und dass sie sich auch kognitiv nicht so entwickelt haben, das meint insbesondere auch die sprachliche Entwicklung. Wenn wir im Ministerium Schlussfolgerungen gezogen haben, was es denn heißt, wie die Schule sich nach Corona entwickeln soll, da steht an erster Stelle – und darüber haben wir auch schon gesprochen –: Beziehung ist das A und O. Kinder brauchen Kinder. Kinder brauchen die Lehrerin und den Lehrer und natürlich brauchen die Lehrerin und der Lehrer auch die Kinder. Das hat etwas mit Präsenzunterricht zu tun. Viele von Ihnen haben über Freiräume, über Entwicklung, Schulentwicklung gesprochen. Selbstverständlich sollen die Schulen mehr Freiräume haben, um genau das zu tun, was einzelne Rednerinnen und Redner eingefordert haben, um den Unterricht so zu gestalten, auch fächerübergreifend, um dann auch unseren Anspruch der Kompetenzorientierung zu erreichen. Was ist mit den Schulen passiert? Sie haben sich in den Corona-Zeiten stärker vernetzt. Diese Vernetzung möchte niemand aufgeben. Sie sind offene Schulen geworden, offener, als sie vorher waren, auch wenn sie geschlossen waren. Das ist einfach wichtig, dass sie Nukleus für viele Dinge sind, des gesellschaftlichen Zusammenhalts, des kulturellen Austauschs in der Gesellschaft. Das setzt natürlich voraus, dass wir als Ministerium, auch ich als zuständiger Minister, aber bitte auch Sie Vertrauen in die Lehrerinnen und Lehrer haben, dass sie gute Schule nicht nur wollen, dass sie auch gute Schule machen können. Wir haben hier viel – Frau Baum hat sich dazu geäußert, andere Rednerinnen und Redner auch – über die Kultur der Digitalität gesprochen. Das ist einfach wichtig, gehört einfach dazu. Wir haben schon über den Dialog gesprochen. Seit dem Jahreswechsel habe ich einen Runden Tisch, an diesem Runden Tisch sitzen Gewerkschaftsvertreter, sitzen Schulleiterinnen und Schulleiter aller Schularten, da sitzen die Schulträger mit am Tisch, die freien Schulen mit am Tisch und wir diskutieren genau, wie Schule unter Corona-Bedingungen umgesetzt werden kann, und viele, viele Dinge, die auch hier im parlamentarischen Raum eine Rolle gespielt haben, haben wir dort gemeinschaftlich diskutiert und entwickelt. Jetzt hat sich aber der Runde Tisch in Arbeitsgruppen zusammengefunden und sich Gedanken gemacht, wie Schule nach Corona tatsächlich stattfinden kann, einzelne Schlussfolgerungen habe ich hier formuliert. Wir sind insgesamt ein großes Stück weitergekommen. Die Schulgemeinschaft, und dazu gehören nun mal die Eltern, die Schülerinnen und Schüler und die Schulträger, die sind zusammengerückt, um gute Lösungen zu finden und nicht nur temporäre Lösungen, sondern wir haben insgesamt gute Lösungen auch für die Zukunft gefunden. Es geht darum, dass die Schulen gestärkt aus diesen Krisenmonaten, aus diesen herausfordernden Krisenmonaten herauskommen. Das ist doch ganz klar, deswegen liegen ja die Anträge vor, und die Anträge sind ja nicht nur fünf Sätze, sondern sind sehr ausführliche Anträge. Das sind nicht nur Einzelmaßnahmen, sondern – das ist meine Auffassung – es ist ein ganzer Baukasten, der hier dazu beitragen wird, genau diesen Weg zu gehen. Und darüber müssen wir uns im Ausschuss verständigen, um genau dort entsprechend hinzukommen. Viele Rednerinnen und Redner haben das Landesaktionsprogramm und das Aufholprogramm des Bundes angesprochen. Wir nennen dieses Programm: „Stärken – Unterstützen – Abholen“. Ganz klar, da sind wir uns alle einig, der Lernstand der Schülerinnen und Schüler muss analysiert werden. Es ist nicht ganz richtig, um das freundlich auszudrücken, was Herr Tischner zum Ausdruck bringt. Wir haben zum Ende des vergangenen Schuljahrs damit begonnen, haben das analysiert und setzen jetzt die Analyse ganz konkret fort. Ich hatte ja auch hier in dem Parlament berichtet, dass wir auch dazu im Land Brandenburg eine Lernsoftware, ILeA plus heißt sie, ganz konkret eingeholt haben. Das Programm „Aufholen nach Corona“ ist beschlossen worden, ist zwischen dem Bund und den Ländern verabredet worden und unser Programm „Stärken – Unterstützen – Abholen“ wird jetzt umgesetzt, und da gibt es eine Vielzahl von Maßnahmen. Da geht es um das soziale Miteinander, um sportliche Aktivitäten, es geht auch um Angebote aus dem sprachlichen Bereich – ich hatte das als Negativum im Einzelnen auch angesprochen. Wir haben die entsprechenden Haushaltsmittel bekommen, frei bekommen vom Finanzministerium – das ist auch gut so –, und wir haben die Kooperationsverträge mit außerschulischen Partnerinnen und Partnern wiederum geschlossen. Die hatten wir in den Ferien bereits angeboten. Da geht es um den Landessportbund, da geht es um die Volkshochschulen und viele andere mehr, die bereit sind, außerschulisch auch hier zu unterstützen. Und natürlich haben wir die Schulen – „Mitteilungsmodul“ heißt das bei uns – noch vor den Herbstferien darüber informiert und wir haben das Interessensbekundungsverfahren für beispielsweise zusätzliche Schwimmkurse online geschaltet, öffentlich beworben, weil wir ja wissen, dass viele Grundschülerinnen und Grundschüler in den vergangenen Monaten eben nicht Schwimmen erlernt haben. Ich halte das aber wie Sie alle – so habe ich das zumindest immer vernommen – für wichtig, dass jedes Kind auch schwimmen lernt. Was die Mehrarbeit betrifft, Herr Tischner, teile ich Ihre Auffassung nicht. Also klar ist: Seit März 2020 fahren die Lehrerinnen und Lehrer Volllast, auch die anderen Kolleginnen und Kollegen, sie fahren sogar dauerhaft Überlast. Dafür habe ich hier mehrfach gedankt und ich kann mich da nur noch erneut bedanken. Wenn wir jetzt aber sagen, im Zuge des Aufholens in unserem Programm „Stärken – Unterstützen – Abholen“ ist es wichtig, auch freiwillige Mehrarbeit zu ermöglichen, ermöglichen wir genau diese Mehrarbeit, weil sich Lehrerinnen und Lehrer engagiert einsetzen wollen, und diesen Einsatz möchte ich gern belohnen und entlohnen. Deswegen haben wir den Weg für freiwillige bezahlte Mehrarbeit freigemacht, und wer dazu bereit ist, soll auch die mehr geleisteten Stunden entsprechend vergütet bekommen. Ich halte das für einen richtigen Weg im Interesse der Schülerinnen und Schüler, und deswegen habe ich da eben eine ganz andere Auffassung als Herr Tischner. Ich gehe davon aus, dass wir damit jetzt demnächst in der nächsten Woche loslegen können und dass wir damit auch einen guten Beitrag leisten können, um den Anschluss an die Lehrpläne ganz konkret zu beginnen. Wir haben, meine Damen und Herren, wieder die Situation – „vierte Welle“ ist gesagt worden –, die Pandemie hat uns wieder fest im Griff, wir befinden uns jetzt in einer angespannten Situation und wir müssen alles unternehmen, um dieser Situation Herr zu werden. Und da muss ich Ihnen ehrlich sagen, das verstehe ich als Politiker nicht, das verstehe ich aber auch als Mensch nicht, dass wir eine Diskussion über Impfen führen. Viele von uns sind ostdeutsch sozialisiert – das entsprechende Alter vorausgesetzt – und haben das in der DDR einfach – ich will nicht sagen – hingenommen, aber mit einer Selbstverständlichkeit haben wir uns für viele Dinge impfen lassen. Wir haben uns bei der Masernimpfpflicht darüber unterhalten, klar, dass es diese Pflicht gibt und dass wir auch wie selbstverständlich darüber sprechen, dass auch darüber informiert und abgefragt werden darf, ob jemand gegen Masern geimpft ist oder nicht geimpft ist. Hier in dieser Pandemie führen wir in Deutschland eine intensive Diskussion, ob überhaupt diese Abfrage zulässig ist. Da sagt der Datenschutz, das sind gesundheitsbezogene Daten und die dürfen nicht ohne Weiteres vom Arbeitgeber erfragt werden. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: So ist das!) Ja, Herr Montag, ich beschreibe nur die Situation. Ich halte das aber einfach für absurd, denn wie soll die Gesellschaft und wie wollen wir, die in der Verantwortung stehen, darauf reagieren, wenn ich nicht weiß, wie im Kollegium in der jeweiligen Schule der Impfstatus ist? Das ist genau eine absurde Situation nach meiner Auffassung. Deswegen, glaube ich, geht es jetzt gar nicht darum, abzufragen, wer ist geimpft, sondern die Frage ist, wie hoch der Impfstatus unter den Lehrerinnen und Lehrern und wie hoch der Impfstatus in der Bevölkerung generell ist. Deswegen kann ich hier nur noch mal wiederholen: Impfen ist das Gebot der Stunde! Wer es noch nicht begriffen hat, dem muss man es immer noch mal sagen. Impfen ist das Gebot der Stunde, (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) um aus dieser Pandemie herauszukommen. Alle anderen Maßnahmen gehören natürlich dazu. Das will ich jetzt gar nicht in Abrede stellen. Aber wer vom Staat fordert, er soll bestimmte Maßnahmen und den Schutz der Bevölkerung einfordern, muss sich auch fragen, welchen Beitrag er denn zum Schutz der anderen in dieser Gesellschaft leistet. Das geht genau an Ihre Adresse, der AfD, und an die Demonstranten, die gestern hier vor dem Haus gestanden haben. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich glaube, diese Diskussion ist mehr als nur eine Pandemiediskussion. Das ist eine Frage, wie wir in der Gesellschaft solidarisch miteinander umgehen oder eben auch nicht. Wir sind in dieser Situation, wir haben unser Warnsystem, das haben wir erarbeitet. Die Schulen müssen offenbleiben. Darüber sind wir uns einig. Ich gehe davon aus, dass das heute auch noch mal entsprechend so gestärkt wurde. Wenn wir über Schlussfolgerungen aus Corona reden, dann sehe ich erstens Schlussfolgerungen, wie Schule unter Corona-Bedingungen offenbleiben kann. Darüber diskutieren wir, darüber streiten wir auch teilweise. Zweitens: Welche Schlussfolgerungen sind notwendig für die Schule im 21. Jahrhundert? Da sind wir uns, hoffe ich, einig – bei der AfD bin ich mir da nicht so ganz sicher –, dass Schule nach Corona nicht Schule sein darf wie vor Corona. Die entscheidende Schlussfolgerung ist: Was hält unsere Gesellschaft zusammen? Soll es weiter der Spaltpilz in der Gesellschaft sein, wie dieser Flügel das ganz konkret einbringt, oder soll es ein demokratisches Zusammensein bei aller Diskussionskultur sein, wie das die Kolleginnen und Kollegen der CDU, der FDP, der Grünen, der SPD und auch der Linken hier immer eingefordert haben? Diskurs gehört dazu. Aber wir sollten immer noch die Meinung des anderen akzeptieren, (Beifall AfD) aber auch Mehrheitsentscheidungen in der Gesellschaft akzeptieren, denn am Ende geht es um die Zukunft in der Gesellschaft. Sie haben nicht die Mehrheit in der Gesellschaft. Das sage ich Ihnen deutlich. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

Das Thüringer Bildungswesen stärken – Schlussfolgerungen der Corona-Monate umsetzen

Vielen Dank, Herr Minister. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, aufgrund der längeren Redezeit – Herr Minister hat es schon selbst angedeutet – stehen erhebliche weitere Redezeiten für die Abgeordneten zur Verfügung, nämlich 13 Minuten. Wer möchte? Herr Möller hat sich bereits gemeldet. Herr Möller, bitte.

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Stefan Möller AfD

Das Thüringer Bildungswesen stärken – Schlussfolgerungen der Corona-Monate umsetzen

Herr Minister, ich muss noch mal vorgehen, denn Ihre Rede war in mehrfacher Hinsicht eine Frechheit. (Beifall AfD) (Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Ich werde Ihnen das jetzt auch mal im Detail erklären – Ihnen natürlich auch, denn Sie haben da auch Aufklärungsbedarf. Sie diffamieren Leute, die gestern Abend vor dem Landtag ihr Grundrecht wahrgenommen haben. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Zu Recht!) Die haben ihr Grundrecht wahrgenommen. (Beifall AfD) Sie sind als Mitglied der Landesregierung dafür verantwortlich, dass die Grundrechte eingehalten werden. Was machen Sie? Sie diffamieren die Leute dafür. Eine Riesensauerei, sage ich Ihnen ganz offen! (Beifall AfD) Sie sprechen hier diesen typischen Sprachcode, den Sie mittlerweile eingeführt haben, Sie haben Ihr eigenes Orwell‘sches Neusprech erfunden von den sogenannten demokratischen Fraktionen. Sie haben sogar die Chuzpe und zählen sie auf in ausgrenzender Manier. (Beifall DIE LINKE) Das steht Ihnen als Minister, der zur Neutralität verpflichtet ist, nicht mal ansatzweise zu. (Beifall AfD) Einen Ihrer Vorgänger haben wir deswegen auch erfolgreich vor dem Verfassungsgericht verklagt. Es macht bei Ihnen keinen Sinn, weil Sie lernresistent sind. Aber sagen tue ich es Ihnen an dieser Stelle trotzdem noch mal. (Beifall AfD) Sie erzählen hier etwas von: Die Leute müssen sich fragen, welchen Beitrag sie leisten. (Zwischenruf Holter, Minister für Bildung, Ju- gend und Sport: Natürlich!) Das sage ich Ihnen, welchen Beitrag sie leisten. Ich habe gestern Abend hier draußen mit zwei Lehrerinnen gesprochen. Das sind Leute, die springen ein, obwohl sie permanent diffamiert werden, obwohl sie in die Nähe von Gefährdern gestellt werden, obwohl ihnen von Leuten wie Ihren Spießgesellen hier (Beifall AfD) (Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) teilweise vorgeworfen wird, dass sie die Geimpften terrorisieren. Und trotzdem sie all diesem Druck ausgesetzt sind, gehen sie auf Arbeit, ersetzen die Kollegen, die ausgefallen sind – und davon gibt es eine ganze Menge, nicht nur wegen Corona, sondern auch, weil Sie Ihre Arbeit nicht machen. (Beifall AfD) Ich will Ihnen mal ein Beispiel nennen, was Sie im Grunde genommen auch den Kindern mit dieser ganzen Propaganda antun, die Sie hier auch betreiben, auch gegen die Leute, die gestern Abend draußen demonstriert haben. Sie rauben den Kindern und den Jugendlichen ihre Kindheit und ihre Jugendzeit, das machen Sie. Ich habe gestern einen schönen Beitrag von einer Mutter gelesen. Sie hat geschrieben, wie stolz ihr kleiner Sohn war, dass er zum Kindergeburtstag eingeladen wurde, und wie schwer sie sich doch damit tut, dass sie diesem Kind jetzt leider ausreden muss, zu diesem Kindergeburtstag zu gehen, weil dort in der Familie nämlich keiner geimpft ist. Das ist Ihre Propaganda, die da wirkt, obwohl jeder vernünftige Mensch weiß, obwohl die Wissenschaft es sagt, (Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) dass Kinder keine Pandemietreiber sind. Trotzdem setzen Sie auf eine Propaganda, die den Menschen so eine Angst macht, dass sie so mit ihren Kindern teilweise umgehen. Das ist Ihr Mitverursachungsanteil daran, dass Sie diesen Kindern ihre Kindheit und Jugendlichen eben ihre Jugend nehmen. (Beifall AfD) Damit nicht genug, Herr Holter, Sie nehmen denen auch noch alle Chancen, weil trotz all Ihrer Worthülsen hier von – Was haben Sie so schön gesagt? – „Anspruch auf Kompetenzorientierung“ – alles schöne Worthülsen, aber wie sieht denn die Realität aus? Da spreche ich nicht mal vom Unterrichtsausfall wegen genereller Knappheit der Lehrkräfte oder wegen coronabedingter Ausfälle. Ich spreche zum Beispiel auch davon, dass Sie grundsätzlich nicht mal in der Lage sind, dass einmal gewählte Bildungswege, wie zum Beispiel bei der Auswahl eines Wahlpflichtfachs wie der Sprachausbildung, dass Sie in diesem Land Thüringen nicht mal gewährleisten können, dass dieses Wahlpflichtfach nach zwei Jahren weitergeführt werden kann, weil nämlich plötzlich der Lehrer fehlt und langzeiterkrankt ist. Sie sind nicht in der Lage, für Ersatz zu sorgen, und da stellen Sie sich hier großspurig hin und danken den Lehrern und Sie danken den Kindern für ihren großen Beitrag, den sie geleistet haben. So billig kommen Sie hier nicht davon, Herr Holter. (Beifall AfD) Sie haben hier eine ganz große Klappe gehabt am Mikro, aber ich sage Ihnen eins: (Unruhe DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie sind gleichzeitig auch der größte Chancenvernichter der Jugend- und der Kindergeneration in diesem Land. (Beifall AfD)

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Dorothea Marx

Das Thüringer Bildungswesen stärken – Schlussfolgerungen der Corona-Monate umsetzen

Ich weiß, das ist eine hitzige Debatte, aber dennoch bitte ich darum, bei der Wortwahl einen dem Haus angemessenen Sprachstil auszuwählen. Als nächster Rednerin erteile ich das Wort Frau Abgeordneter Rothe-Beinlich von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

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Astrid Rothe-Beinlich GRÜNE

Das Thüringer Bildungswesen stärken – Schlussfolgerungen der Corona-Monate umsetzen

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Sprache ist ja bekanntlich verräterisch. Und ich sage mal, was wir hier eben am Pult erlebt haben – in der Tat, Herr Möller –, das hat mehr über Sie gesagt, als ich das jetzt wahrscheinlich über Sie sagen könnte. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das will ich hoffen!) Schämen Sie sich! (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir befinden uns hier in einer Debatte rund um Bildungspolitik und Chancen von Kindern, von Jugendlichen. Wir befinden uns in einer Debatte über die Arbeitsbedingungen von Erzieherinnen, von Lehrerinnen, von Schulbegleiterinnen. Wir befinden uns in einer Debatte über die Situation von Familien in einer ganz schwierigen Zeit. Und Sie haben nichts Besseres zu tun, als hier fachfremd nach vorn zu stolpern und einmal mehr das Pult zu nutzen, um Hass und Hetze zu verbreiten und den Minister zu diskreditieren. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das kann man machen, aber das sagt dann eben auch mehr über Sie als über den gesamten Inhalt. Und weil Sie eben auch auf diese Demonstrationen gestern hier vor dem Hause verwiesen haben, die von Frau Dr. Bergner und ihren Mitstreiterinnen, den Bürgerinnen für Thüringen angemeldet war und auf der auch viele AfD-Abgeordnete gewesen sind – wir durften es ja hören und nachvollziehen –, da kann ich Ihnen auch nur sagen: Solche Ansammlungen von – es waren wohl – 400 bis 500 Teilnehmenden, gänzlich ohne Maske in aufgeheizter Stimmung in einer pandemischen Situation, wo wir in Thüringen tatsächlich beängstigende Inzidenzen haben, sprechen auch eine deutliche Sprache. Überlegen Sie sich mal gut, wie Sie agieren und wie Sie im wahrsten Sinne des Wortes als Brandbeschleuniger wirken in einer Situation, wo es doch darum gehen sollte, tatsächlich zu überlegen, wie wir Kindern Chancen für morgen eröffnen können. Und ich sage mal, die demokratischen Fraktionen in diesem Haus – fünf Fraktionen, es gibt drei Anträge – haben das getan. Die haben ihre Gedanken hier vorgetragen, und da ist völlig unerheblich, wann wer welchen guten Gedanken gehabt hat. Das Entscheidende ist, ob wir zueinanderfinden und ob wir tatsächlich gemeinsam dafür sorgen, dass beispielsweise die Lernstände erhoben werden, damit wir wissen, wo wir ansetzen müssen, wenn wir jedes Kind bestmöglich fördern wollen. Da muss es darum gehen zu schauen, wie sicher Schulen tatsächlich sind, ja, und wie wir bestmögliche Lernbedingungen schaffen können. Da sage ich Ihnen ganz ehrlich: Da ist mir ein Minister tausendmal lieber, der sagt, ja, ich komme mitunter auch zu unterschiedlichen Situationseinschätzungen, weil sich die Zeiten auch ändern. Entschuldigung, auch ich wusste vor zwei Jahren noch nicht genau, wie ich die Situation heute beurteile, und auch ich musste lernen, dass manche Einschätzungen, die wir vor anderthalb Jahren getroffen haben, heute anders ausfallen würden. Das hat aber auch viel damit zu tun, dass sich die Situation einfach geändert hat. Vor anderthalb Jahren hatten wir noch keine Impfungen. Jetzt haben wir die Situation, dass sich jede und jeder Erwachsene impfen lassen kann, jeder Jugendliche ab zwölf Jahren sich impfen lassen kann, aber eben Kinder noch nicht geimpft werden können. Deswegen ist die Rolle von Kindern auch jetzt eine ganz andere, das muss man ganz deutlich sagen. Und ja, Kinder haben einen immensen Teil der Last tragen müssen. Ein Jahr ist für ein Kind wie ein ganzes Leben. Wenn ich einem Kind sage, du kannst deine Freundinnen und Freunde ein Jahr nicht treffen, dann ist das unvorstellbar, das ist schon für uns Erwachsene schwierig. Das muss man doch berücksichtigen und das muss man bedenken. Deswegen lassen Sie uns doch tatsächlich zum Inhalt reden und hier nicht jede Bühne einfach nur für die Provokation nutzen. Ich meine, man merkt es ja immer daran, wenn Leute, die überhaupt nicht mal in den Ausschüssen sind, plötzlich nach vorn kommen und meinen, hier Grundsatzreden halten zu müssen, weil sie mal wieder jemanden verunglimpfen können. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es geht uns um die Sache und es geht darum, dass wir bildungspolitisch schauen. Und ja, da streite ich mich auch mal mit Herrn Tischner und da streite ich auch mal mit Frau Baum, da streite ich auch mit Thomas Hartung und ich streite auch mit Torsten Wolf, aber wir streiten um die beste Lösung und wir streiten darum – dass hoffe ich doch –, Schulen tatsächlich sicher zu machen. Wir streiten darum, Kindern und Jugendlichen Perspektiven zu eröffnen. Wir streiten darum, die Lern- und Lehrbedingungen an den Schulen bestmöglich zu gestalten. Wir streiten darum, gute Arbeitsbedingungen für alle in Schule und Kindergarten Beschäftigten zu schaffen. Und das ist manchmal schmerzhaft, weil wir alle Kompromisse machen müssen, das ist doch völlig klar. Aber ich behaupte, wir wissen, worum es uns geht. Worum es Ihnen geht, da bin ich mir manchmal nicht so sicher, werte Abgeordnete der AfD. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

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Als nächster Redner hat sich Herr Abgeordneter Dr. Hartung von der SPD Fraktion zu Wort gemeldet. ‑ Bitte. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Der ist doch auch fachfremd!) (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist der Bildungspolitiker der SPD!)

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Thomas Hartung SPD

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Also, Herr Möller, ich bin doppelt nicht fachfremd, (Beifall CDU) weil, ich bin erstens der Bildungspolitiker meiner Fraktion und zweitens bin ich irgendwie auch Mediziner und tatsächlich auch noch tätig und ich weiß, was im Land abgeht im Unterschied offensichtlich zu Ihnen und Ihrer Fraktion. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich bin jeden Tag da draußen, jetzt im Plenum nicht, aber am Wochenende, jeden Tag. Lieber Helmut, keiner wird uns beiden unterstellen, dass wir nicht über den richtigen Weg streiten, gern auch mal öffentlich, noch mehr hinter verschlossenen Türen. Trotzdem treibt mich das vor, was hier gefallen ist. Wir beide wissen untereinander, dass wir zwar über den Weg streiten, aber in der Sache sind wir uns einig, nämlich Kindern die bestmögliche und sicherste Bildung zu gewährleisten. Das, was hier gefallen ist, ist eine Frechheit, Herr Möller. Sie haben nicht nur keine Ahnung, was Corona mit Bildung, mit Kindern macht, Sie haben auch keine Ahnung, wie Maßnahmen stattfinden, denn Sie sind doch niemals dabei. Ihre Leute sitzen doch nie am Tisch, wenn wir darüber reden, auch dann nicht, wenn Sie eingeladen sind. Und wenn Sie mal am Tisch sitzen, weil Ausschuss ist und es irgendwie ein Pflichttermin ist, tragen Sie nichts dazu bei. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie sitzen nur da. So. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Der Superde- mokrat!) In dem Podium, in dem über solche Dinge gestritten wird, hört man von Ihnen genau null. Nichts. Das liegt vielleicht daran, dass keiner von Ihnen wirklich im Fach steht, aber das kann ich nicht einschätzen. Warum schicken Sie dann solche Leute hierher? Das Zweite, was mich vortreibt: Die Aussage, Schulen und Kitas sind keine Pandemietreiber, das hat in den ersten drei Wellen so ein bisschen funktioniert, weil wir es nicht wussten. Der Beginn der vierten Welle hat uns gezeigt, dass sich so was ändern kann. Da brauchen Sie nur mal in die Gesundheitsämter im Land, und zwar in jedem einzelnen Landkreis, in jeder einzelnen kreisfreien Stadt zu gehen und dort mal nachzufragen. Wir konnten sehen, wie die Inzidenzen zuerst bei den Kindern und Jugendlichen durch die Decke gingen und dann im Rest des Landes. Das können wir nachweisen. Die vierte Welle ist unter anderem dadurch ausgelöst worden, dass das aus Schulen und Kitas reingetragen worden ist in die Familien, in das öffentliche Leben. Das ist nun mal so. Seuchen verhalten sich eben nicht so, wie man sich das wünscht. Und ich möchte das auch noch mal sagen: Sie sagen, da draußen sind Demonstranten, die ihr Recht wahrnehmen. Tun sie, sollen sie auch, aber man muss die nicht respektieren und schätzen. Das muss ich nicht. Sie können ihr Recht wahrnehmen. Aber ich – wie gesagt – trete regelmäßig noch Dienste an, und ich muss bei jedem Dienstantritt nachfragen, welches der vier Krankenhäuser in meinem Dienstbereich überhaupt noch Patienten aufnehmen kann, welches dieser Krankenhäuser am Limit ist. Was meinen Sie, was das für ein Gefühl ist, wenn Sie im Dienst unterwegs sind, und Sie wissen ganz genau, das Krankenhaus, wo sie jemanden hinschicken müssten, hat keine ITS-Betten mehr? Wenn sie genau wissen, die Notaufnahme ist zugelaufen? Was ist denn dann? Dann können Sie Leute möglicherweise nicht in das Krankenhaus schicken, wo sie hingehören, sie müssen sie – wenn es tatsächlich notwendig ist – irgendwo anders hinschicken. Und viele Leute gehen dann einfach nicht. Die bleiben zu Hause. Mit all den negativen Folgen für ihre Gesundheit. Das ist die Auswirkung dessen, was die Leute da draußen fordern. (Beifall DIE LINKE, SPD) Wenn Sie sagen, die sind nur kritisch gegenüber Impfungen, ja, dann sollen die sich doch mal die Zahlen anschauen. Schauen Sie sich die Impfbereitschaft nach Bundesländern an. Die ist im Norden tendenziell wesentlich höher als im Süden, und die Inzidenzen sind dementsprechend im Norden deutlich niedriger als im Süden. Die Inzidenzen sind – ich sage mal, da sagen Sie dann wieder, das liegt an den mangelnden Tests, aber nehmen wir es doch einfach mal: Die Inzidenzen der Ungeimpften – übrigens auch die Hospitalisierungsinzidenzen – sind um Größenordnungen von zehn bis 20 höher als die der Geimpften. Das mag bei den Gesamtinzidenzen daran liegen, dass wir Geimpfte weniger testen. Mag ja sein. Kann ich jetzt nicht ausschließen. Aber bei der Hospitalisierung spielt das keine Rolle. Da gehen die nämlich rein und werden gegebenenfalls gefragt – auf der ITS werden die nicht mal mehr gleich gefragt, weil natürlich dort ungefähr 90 Prozent der Leute, die schwerstkrank sind, ungeimpft sind. Da kann man irgendwann fragen, wenn sie mal wieder Luft holen können. Diese Situation betreiben Sie. Und es ist mit Sicherheit ein Zusammenhang festzustellen zwischen dem Wahlergebnis Ihrer Partei, der Impfquote und unseren Inzidenzen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie sind diejenigen, die die Menschen aktiv vom Impfen abzuhalten versuchen mit dem Ergebnis, das wir heute hier erleben. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

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Als nächster Redner hat sich Herr Abgeordneter Wolf von der Fraktion Die Linke zu Wort gemeldet.

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Torsten Wolf Die Linke

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Wenn die AfD eine selbstdefiniert bürgerliche Partei wäre, müsste Herr Möller hier aufstehen und sich bei Minister Holter öffentlich für den Auftritt entschuldigen, den er hier abgeliefert hat. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es war ein Tiefpunkt in einer parlamentarischen Debatte, den ich so noch nicht erlebt habe. Es hatte überhaupt nichts – und zwar gar nichts – mit dem zu tun, womit wir uns hier vorher beschäftigt haben, nämlich mit drei Anträgen, die sich damit beschäftigt haben, wie wir Schule, wie wir insgesamt Bildung weiterentwickeln können. Und dass da Minister Holter wie kein Zweiter in den letzten mittlerweile gut fünf Jahren hier in Thüringen auch im Austausch mit der demokratischen Opposition, mit den Regierungsfraktionen, mit der Landeselternvertretung, mit der Landesschülervertretung, mit den Gewerkschaften das Thüringer Bildungssystem, das Thüringer Bildungswesen und zwar sowohl Kitas, Schulen, als auch Erwachsenenbildung vorangebracht hat, ist selbst in den unterschiedlichen Lagern, denke ich, unstrittig. Dass niemand von uns sich ausgesucht hat, wo wir in und nach der Pandemie stehen werden, ist, denke ich, auch unstrittig. Aber das, was Sie hier abgeliefert haben, ist wirklich ein Tiefpunkt. Es ist gut, dass in Deutschland diese Partei nirgendwo Verantwortung trägt. Helmut Holter hat schon ausgeführt, dass alle demokratischen, hier im Landtag auch vertretenen demokratischen Parteien irgendwo in einem Bundesland im Bildungsbereich Verantwortung tragen. Und es kommt zu einer vernünftigen Abstimmung über richtige Wege, mit aller Unterschiedlichkeit auch, über richtige Wege, so wie wir das hier auch im Parlament in den Ausschüssen pflegen. Wir brauchen Sie nicht. Und so, wie Sie sich hier einbringen, ohne Anträge, ohne wirklich substanzielle Debatten sowohl hier im Plenum als auch in den Ausschüssen, brauchen wir Sie doppelt nicht, denn wir haben wenigstens – nicht nur wenigstens, (Zwischenruf Abg. Sesselmann, AfD: Das ha- ben Sie aber nicht zu entscheiden!) wir haben – Vorstellungen von dem, wie wir die Gegenwart gestalten und wie wir die Zukunft entwickeln können. Da danke ich und bin froh, dass wir mit Helmut Holter, mit seinem Ministerium, mit der Fachkompetenz im Ministerium, im ThILLM, mit den Schulleitungen, der Landeselternvertretung usw. usf. breit aufgestellt sind. Wir brauchen Sie definitiv nicht. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

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Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Tischner von der CDU-Fraktion.

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Christian Tischner CDU

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Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, was zum Thema „Anstand und Respekt“ von meinen Vorrednern gesagt wurde, teile ich sehr. Es ist schade, dass wir immer wieder eine Fraktion erleben, die jedes Thema und sei es noch so schwierig und traurig, nutzt, um die Würde des Hauses zu beschädigen. Das kann aus meiner Sicht nicht sein. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Mich hat es nach vorn getrieben, nicht unbedingt, um zu erklären, wie schlimm das ist, was diese Fraktion hier treibt, sondern, um noch auf ein paar Punkte einzugehen, die von Minister Holter gesagt worden sind, weil es, glaube ich, schon darum geht, dass die Öffentlichkeit auch einen Anspruch hat, in den Diskurs, den wir richtigerweise in den Ausschüssen auch mal unter vier, sechs oder acht Augen führen, einen Einblick zu bekommen. Darum muss es, glaube ich, auch in dieser Debatte gehen. Ich will das noch mal sagen: Ich glaube, wir stehen vor einer Bildungskrise. Herr Minister, da machen Sie es sich etwas leicht, wenn Sie der Öffentlichkeit und dem Parlament in einer vorgefertigten Rede relativ oberflächlich sagen, wir machen da was und denken dort und finden es schön, dass alle mit uns reden, und finden es auch toll, dass das Parlament sich ein paar Überlegungen macht. Das ist zu wenig. Wenn Sie dann am Ende Ihrer Rede noch kurz auf zwei ganz konkrete Sachen eingehen, dann müssen wir Ihnen sagen: Das ist zu wenig. Sie haben richtigerweise das Thema „Ferienkurse“ gelobt. Wenn wir mal genau hinschauen: Wer hat denn von den Ferienkursen profitiert? Im Grunde waren es nicht die Regelschulen, waren es nicht die Gemeinschaftsschulen, die Gesamtschulen, die Gymnasien. Es waren die Grundschulen. Die Grundschulen haben deswegen davon profitiert, weil sie ein Hortangebot haben. Aber ein Hortangebot gibt es jedes Jahr in unseren Schulen. Die haben Gott sei Dank dieses Jahr die Möglichkeit genutzt, um tolle Kooperationen zu machen, insbesondere mit Sportvereinen. Auch die Schwimmkurse werden immer groß genannt, das war ein Erfolg, das ist gut und richtig, aber alles andere ist auf der Strecke geblieben. Wir erwarten als Fraktion, dass nicht länger Mathematik, Englisch, Französisch, Geschichte, Biologie, Chemie und was wir alles haben, auf der Strecke bleiben, sondern dass Sie sich ganz konkret überlegen, wie wir in den Schulen die Lehrpläne erfüllen können. Da hilft es auch nicht, wenn die Staatssekretärin ein Schreiben rausschickt und abfragt, wer Mehrarbeit machen will, aber in diesem Schreiben – ich weiß nicht, Herr Minister, ob Sie das nicht gesehen haben, was Ihre Staatssekretärin da verschickt hat –, in der Abfrage nach der Mehrarbeit Folgendes formuliert: „Ich weise Sie ausdrücklich darauf hin, dass diese zusätzlichen Stunden …“, die gemeldet werden sollen jetzt, „auf keinen Fall genutzt werden dürfen, um den Ausfall regulären Unterrichts zu kompensieren.“ Ja, was wollen wir denn sonst kompensieren, wenn wir nicht den ausgefallenen Unterricht kompensieren wollen, der in den letzten Monaten und Jahren ausgefallen ist? (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Dann geht es weiter in dem Schreiben der Staatssekretärin: „Somit bitte ich Sie“, also die Schulleiter, „bevorzugt den Klassenleiterinnen das Angebot der freiwilligen Mehrarbeit“ usw. „zu unterbreiten.“ Also es geht um Klassenleiterstunden, so ehrlich muss man sein. Das ist schön. Das hilft auch. Das ist gut. Aber jeder engagierte Klassenleiter, das wissen Sie auch, Herr Minister, der macht das auch ohne Mehrarbeit, sondern der geht hin und geht zu den Eltern und geht zu den Schülern. (Beifall CDU) Der letzte Punkt, den ich noch sagen möchte, zum Thema der Kindergärten. Sie haben recht, Sie können sich darauf berufen, das ist Arbeitgeberpflicht. Wir als Land, wir sind toll, wir organisieren ein bisschen Tests und schauen, dass das läuft. Aber Sie haben nicht nur als Arbeitgeber eine Verantwortung für das Land, Herr Minister, Sie haben auch eine Verantwortung als Politiker und als Bildungspolitiker für das Land. Wenn Sie merken, dass es in unseren Kindergärten gerade brennt, dass die Tests sehr unterschiedlich gemacht werden – manche Träger machen es richtig toll, manche machen es nicht, es ist ja auch nur ein Angebot, manche lassen sich testen, manche lassen sich nicht testen – und die Zahlen gerade explodieren, die Kolleginnen und Kollegen, die massiv im Grunde jetzt in Quarantäne sitzen, die Elternhäuser belastet werden, weil die Kinder drum herum in Quarantäne sind, dann können Sie doch nicht sagen: Wir haben unsere Sache erledigt. Dann müssen Sie die Logistik organisieren und dann müssen Sie mit den Trägern an einen Tisch kommen und müssen sagen: Passt auf, wie bekommen wir das hin, dass das endlich verpflichtend in Thüringen getestet wird in den Kindergärten. Denn wenn wir das nicht hinbekommen, dann prophezeie ich Ihnen, dann haben wir in 14 Tagen ein richtig massives Problem, das, was Kollege Hartung beschrieben hat. Danke schön. (Beifall CDU)

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Dorothea Marx

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Vielen Dank. Gibt es weiteren Redebedarf? Herr Abgeordneter Möller. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Nein, jetzt reicht’s aber mal hier!) (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Jetzt gibt es wieder einen Beitrag wegen Lernresistenz!)

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Stefan Möller AfD

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Ja, das würde Ihnen gefallen, wenn Sie bestimmen könnten, wer hier reden darf. (Beifall AfD) Das kann ich mir schon vorstellen. Also ich muss einmal auf Herrn Dr. Hartung eingehen. Herr Dr. Hartung, zum einen, wir halten niemanden von der Impfung ab. Wir sagen von Anfang an, dass das jeder für sich frei entscheiden kann, dass es eine persönliche Risikoabwägung ist. Aber wogegen wir natürlich knallhart sind, das ist der sogenannte Impfzwang. Wer den heutzutage nicht erkennt anhand der Ausgrenzungsrhetorik und der Planspiele in der Politik, der ist mit Blindheit geschlagen. (Beifall AfD) Noch etwas zu Ihrer Argumentation, wir als AfD oder die Demonstranten da vor der Tür wären dafür verantwortlich, dass die Krankenhäuser überlastet sind: Auch das ist ein Schauermärchen. Klar, dass Ihnen das gut passt, weil die Wahrheit, die passt nämlich gar nicht so gut in Ihr Programm. Die Wahrheit ist nämlich, dass in der so schlimmen Pandemiekrise, die ja kaum größer sein könnte, wenn man Ihnen glaubt, dann sind gerade nach den DIVI-Statistiken – schauen Sie nach, es ist keine AfD-Statistik – 300 Betten allein in Thüringen im letzten Jahr abgebaut worden. Also diese Verknappung, die geht auf Ihre Kappe und nicht auf die Kappe der AfD. (Beifall AfD)

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Dorothea Marx

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Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Stefan Möller AfD

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Ich will noch kurz zu Ende ausführen, wenn dann noch Zeit ist, sehr gern. Was ich auch ziemlich interessant finde – Sie werfen mir ja immer Unanständigkeit vor, wenn ich hier vorgehe –: Ich muss Ihnen sagen, Frau RotheBeinlich, was ich auch sehr unanständig finde, ist, wenn Sie meinen Kollegen Inaktivität im Ausschuss vorwerfen. Das stimmt schlicht nicht. Meine Kollegen melden sich da sehr wohl zu Wort. (Heiterkeit DIE LINKE) Der Punkt ist: Warum sollen sie auch nur irgendeine Initiative hier hereinbringen, wenn Sie nicht einmal ansatzweise dazu in der Lage sind, sich damit sachargumentiert auseinanderzusetzen? Ich kann es an einer Hand abzählen, die Initiativen, die in den letzten sieben Jahren überhaupt an Ausschüsse überwiesen worden sind. Ich brauche gar keine Hand dazu, um zu schauen, welche von diesen Initiativen von Ihnen sachlich behandelt worden sind. Unsere Argumente werden von Ihnen gar nicht gehört. So viel zu Ihrer Dialogfähigkeit. (Unruhe und Heiterkeit DIE LINKE, BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) Ihre Dialogfähigkeit beschränkt sich nämlich letztendlich ausschließlich auf Ihr eigenes Lager und auf die, die immer artig mit dem Kopf nicken, wenn es um Ihre Ideologie geht. (Beifall AfD) Das ist kein echter Dialog. Das ist ein Scheindialog. Da machen wir nicht mit. Deswegen mögen Sie uns auch nicht. Das ist der Punkt. Jetzt bitte, Herr Montag. (Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Wir mögen Sie aus anderen Gründen nicht!)

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Robert-Martin Montag FDP

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Ja, Herr Kollege Möller, vielen Dank für die Möglichkeit einer Zwischenfrage, weil das von Ihnen ein bisschen unklar formuliert worden ist. Ihre Kollegen im Bundestag twittern, dass es abgebaut worden ist, dass das staatliches Versagen sei, die DIVI-Zahlen, darauf haben Sie sich ja bezogen. Nehmen Sie zur Kenntnis, dass das Problem, was wir gerade in der Versorgung haben, nicht die Frage der technologischen Ausstattung ist, auch nicht die Art und Weise, dass wir Betten haben oder nicht haben, sondern dass es die Versorgung ist, dass die Belastbarkeit eines Gesundheitssystems, das richtigerweise auf den Normalfall präjudiziert ist und auch finanziert wird, in einer über zwei Jahre dauernden Extremsituation irgendwann zur Neige geht und dass auch aus diesem Grund natürlich der Hinweis des Selbst- und Eigenschutzes für die Impfung gilt, aber zumindest doch der Hinweis gestattet sei, dass die eigene Freiheit vielleicht auch in Betracht zieht, die Verantwortung für andere mitzutragen?

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Stefan Möller AfD

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Also ich will auf Ihr Argument eingehen, was diese Bettenzahl angeht. Mir ist natürlich klar, dass es nicht an den Betten selbst fehlt, sondern dass es eine Frage ist, wie viel Personal steht mir denn noch zur Verfügung. Aber bitte schön, wer hat es denn zu verantworten? Die sitzen dort, die Kollegen, und dort. (Beifall AfD) Da sitzen die Kollegen, die es zu verantworten haben. Die haben sich seit Anfang der Krise nicht darum gekümmert – ist mittlerweile zwei Jahre –, dass man da ein Notprogramm fährt, dass man beispielsweise Helfer ausbildet, dass man eine Einstellungsinitiative macht, um dieses Problem zu lösen. Man hat es schlicht und ergreifend verpennt. (Beifall AfD) Und was macht man jetzt? Man zeigt auf den anderen, so wie das oft geschieht – haltet den Dieb! Dabei ist er es selbst gewesen. Das ist doch das große Problem in diesem Land, und das müssen wir hier als Opposition aussprechen, auch wenn es die Kollegen nicht gern hören. (Beifall AfD)

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Dorothea Marx

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Eine weitere Wortmeldung gibt es vom Abgeordneten Dr. Hartung. Bitte.

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Thomas Hartung SPD

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Herr Möller, wir können Sie nicht deswegen nicht leiden, weil Sie angeblich die Wahrheit sagen, wir können Sie nicht leiden, weil Sie rechtsradikale Demagogen sind. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie haben hier gesagt, Sie würden niemanden vom Impfen abhalten. Das ist eine Lüge. Gestern hat sich Ihr Führer da oben hingestellt und hat vom Balkon geredet und hat beispielsweise gesagt, durch das Impfen hätten wir den plötzlichen Herztod zur Volkskrankheit Nummer eins gemacht. So etwas kann man ja immer mal behaupten. Darauf würden die Leute, die einen vielleicht wählen und die glauben, Sie würden irgendwann vielleicht auch ausnahmsweise mal die Wahrheit sagen, ja vielleicht auch hören. Ich will Ihnen einfach mal die nackten Zahlen sagen. Es gibt eine große Studie aus den USA, die genau das untersucht hat. Die haben festgestellt, dass auf 100.000 Impfungen genau 2,3 Herzmuskelentzündungen kommen – 2,3 auf 100.000. Soll ich Ihnen sagen, wie viele Corona-Tode es pro Infektion gibt? Wir sind in Thüringen am Beginn der vierten Welle bei einer Fallsterblichkeit von 3,2 Prozent gewesen. Das können sogar Sie ausrechnen. Sie brauchen nur die zur Verfügung gestellten Daten nehmen. Wenn Sie Prozentrechnung beherrschen, können Sie es ausrechnen, aber das diskutieren wir jetzt nicht. (Beifall DIE LINKE) Das müsste sogar Ihnen auffallen, dass zwei auf 100.000 weniger ist als 3 auf 100. Das müsste sogar Ihnen auffallen. Und wenn wir dann darüber nachdenken – das haben Sie ja auch gebracht –, dass die ITS-Betten abgebaut sind, auch da noch mal einfach ein Bericht aus der Praxis: Ich hatte mit einem großen Versorger der Stufe 1 bei Corona am Montag einen Termin, habe mich mit dem Chef dort unterhalten und der hat mir erzählt, seit die Zahlen hochgehen, die Corona-Zahlen, flüchten die Menschen aus der ITS – nicht die Patienten, die Mitarbeiter. Die haben einen Horror davor, dass es genauso wird wie in der zweiten und dritten Welle. Die haben einen Horror davor. Und Sie mit Ihren Lügen sind dafür verantwortlich. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

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Gibt es jetzt noch weiteren Redebedarf? Das sehe ich nicht. Frau Abgeordnete Dr. Bergner, die Mund-Nasen-Bedeckung ist eine Mund-Nasen-Bedeckung. Ich bitte Sie, den Mundschutz korrekt zu tragen. Vielen Dank. Wir kommen dann zu den Abstimmungen. Es ist beantragt, den Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/3731 sowie den Alternativantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/4090 und den Alternativantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/4194 an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zu überweisen. Wer diesem Überweisungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen, der Linken, der SPD, der Gruppe der FDP, der CDU und die Abgeordnete Frau Dr. Bergner. Wer stimmt gegen die Überweisung? Das sind die Mitglieder der AfD-Fraktion. Damit ist die Überweisung so beschlossen und wir können diesen Tagesordnungspunkt schließen. Vereinbarungsgemäß rufen wir jetzt noch auf den Tagesordnungspunkt 23 a. Da geht es um die Änderung der Geschäftsordnung in Bezug auf die Wahl von Mitgliedern des Rundfunkrats. Ich darf darauf hinweisen, dass die Kantine ihre Schlusszeit des warmen Essens ein bisschen verlängert hat. (Beifall AfD, CDU) Nun erfolgt der Aufruf des Tagesordnungspunkts 23 Teil Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/4204 Zugrunde liegt diesem Abweichungsantrag ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/4204, den Herr Abgeordneter Bühl uns jetzt kurz begründet. Bitte schön.

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Andreas Bühl CDU

a) Antrag zur Wahl von drei Mitgliedern des MDR-Rundfunkrats gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk sowie von zwei weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisationen und Gruppen gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk hier: Abweichung von § 9 Abs. 2 Satz 1 und 2 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags gemäß § 120 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags

Sehr verehrte Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich erst mal, dass die Mittagspause näher rückt und es auch noch etwas Warmes zu Essen geben wird. Der Antrag, der uns jetzt vorliegt, ist eher technischer Natur. Er bereitet die Wahlen vor, die im nächsten Schritt nach der Mittagspause kommen werden. Es geht uns darum, dass der MDR-Rundfunkrat schnell arbeitsfähig werden und seine gesetzlich zugewiesenen Aufgaben erfüllen kann. Er dient ja auch der Kontrolle des MDR, deswegen sollte er auch zügig nach dem verabschiedeten Staatsvertrag gültig werden. Wir sehen ja, dass andere Länder ihre Kandidaten dazu schon benannt haben. Der Staatsvertrag sieht vor, dass es eine Zweidrittelmehrheit zur Wahl der Mitglieder des Rundfunkrats braucht. Das ist ein hohes Quorum, das wir hier im Landtag erfüllen müssen. Wir können uns auch nicht erlauben, dass das sehr lange auf sich warten lässt, weil die zugewiesenen Aufgaben des MDR zu gewährleisten sind. Deswegen ist hier die Abweichung von der Geschäftsordnung eingebracht, um dies möglich zu machen, um möglichst vielen Fraktionen hier im Haus die Möglichkeit von Wahlvorschlägen zu geben, um damit die Chance abzusichern, dass das Gremium schnellstmöglich besetzt wird. Diesbezüglich liegt der Vorschlag hier vor, und ich würde mich freuen, wenn wir zu einer entsprechenden Abstimmung und Abweichung kommen, damit das Gremium schnell besetzt werden kann und damit wir von Thüringen heraus auch unseren Beitrag zwischen den mitteldeutschen Ländern leisten, dass wir dort eine Besetzung vornehmen. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Dorothea Marx

a) Antrag zur Wahl von drei Mitgliedern des MDR-Rundfunkrats gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 2 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk sowie von zwei weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisationen und Gruppen gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk hier: Abweichung von § 9 Abs. 2 Satz 1 und 2 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags gemäß § 120 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags

Vielen Dank. Gibt es weiteren Aussprachebedarf zu diesem Punkt? Wenn das nicht der Fall ist, dann können wir über die vorgeschlagene Änderung im Einzelfall der Geschäftsordnung abstimmen. Gemäß § 120 unserer Geschäftsordnung brauchen wir dafür eine Mehrheit, die das bewirkt; zwei Drittel der anwesenden Abgeordneten, mindestens jedoch die Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl, also 46 Stimmen, die eine Zweidrittelmehrheit bilden müssten. Dann schauen wir mal, ob wir das zustande bekommen. Ich darf Sie fragen: Wer dieser Abweichung von der Geschäftsordnung – wie in der Drucksache 7/4204 vorgeschlagen – seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sieht gut aus, das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der Gruppe der FDP und der CDU. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Mitglieder der AfD-Fraktion. Damit stelle ich fest, dass die erforderliche Mehrheit erreicht ist und wir entsprechend den Abweichungsbeschluss gefasst haben. Herzlichen Dank. Damit können wir dann auch etwas verspätet, aber gerade noch rechtzeitig, in die Mittagspause eintreten. Wir sehen uns um 14.20 Uhr wieder hier. Ich erinnere daran, dass wir da eine ganze Reihe von Wahlen zu bewältigen haben, und freue mich auf Ihre gesättigte Rückkehr. Ich darf Ihnen die Kyffhäuserlinsen empfehlen, etwas besonders Leckeres, ein regionales Produkt aus Thüringen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte die unterbrochene Sitzung fortsetzen und hoffe, dass wir dann, wenn wir die ganzen Wahlgänge vorgestellt haben, vielleicht mit einer erhöhten Präsenz unter den Kolleginnen und Kollegen rechnen können. Vielleicht können die Parlamentarischen Geschäftsführer/-innen noch einmal in ihren Fraktionen werben, diesen Saal wieder zu betreten. Wir kommen dann zum Aufruf der Tagesordnungspunkte 15, 16, 19, 21, 22 sowie 23 b und 23 c. Das sind die miteinander verbundenen Wahlgänge; wenn Sie mitgezählt haben, sieben Stück. Das ist dann auch die Stimmzettelanzahl, die Sie nachher erhalten werden. Wir beginnen mit dem Aufruf des Tagesordnungspunkts 15 in der gemeinsamen Wahlrunde. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/4388 Der Landtag hat in seiner 9. Sitzung am 5. März 2020 Herrn Prof. Dr. Michael Kaufmann zu einem Vizepräsidenten des Landtags gewählt. Herr Prof. Dr. Kaufmann hat am 5. November 2021 den Verzicht auf sein Landtagsmandat mit Wirkung vom 6. November 2021 erklärt, womit auch die Vizepräsidentschaft im Landtag endete. Aufgrund dessen ist ein neuer Vizepräsident des Landtags zu wählen. Gemäß § 2 Abs. 1 der Geschäftsordnung wählt der Landtag die Präsidentin bzw. den Präsidenten und die Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten in besonderen Wahlgängen für die Dauer der Wahlperiode. Diese Wahlen werden ohne Aussprache und geheim durchgeführt. Gemäß § 2 Abs. 2 der Geschäftsordnung schlagen die Fraktionen, die nicht die Präsidentin bzw. den Präsidenten stellen, jeweils ein Mitglied des Landtags für die Wahl zur Vizepräsidentin bzw. zum Vizepräsidenten vor. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/4388 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Robert Sesselmann. So weit zu diesem Wahlgang. (Zwischenruf aus dem Hause: Das wird doch nichts!) Der nächste Wahlgang ist der TagesordnungsWahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/4387 Der Rücktritt von Herrn Abgeordnetem Lars Schütze als Schriftführer macht es erforderlich, einen neuen Schriftführer zu wählen. Der Landtag wählt die Schriftführerinnen und Schriftführer gemäß § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 46 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/4387 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Thomas Gröger. Wird hierzu die Aussprache gewünscht? Das sehe ich nicht. Dann stelle ich Ihnen den nächsten Wahlgang vor. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/4386 Zwei der insgesamt fünf Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission sind auf Vorschlag der Fraktion der AfD zu wählen. Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, mithin mindestens 46 Stimmen. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 7/4386 vor. Vorgeschlagen sind Herr Abgeordneter Björn Höcke und Herr Abgeordneter Olaf Kießling. Die notwendige Vorberatung in einem parlamentarischen Gremium außerhalb des Plenums im Sinne der Ziffer 2 der Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags in der Drucksache 3/970 hat in der 42. Sitzung des Ältestenrats am 25. Mai 2021 stattgefunden. Wird die Aussprache gewünscht? Auch hierzu sehe ich keinen Aussprachewunsch. Dann kommen wir zur Vorstellung des Wahlgangs in TOP 21 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/4384 Gemäß § 12 Abs. 1 und 2 des Thüringer Datenschutzgesetzes wird beim Landesbeauftragten für den Datenschutz ein Beirat gebildet, der aus insgesamt neun Mitgliedern besteht. Sechs dieser Mitglieder werden vom Landtag bestellt. Der Landtag hat in seiner 13. Sitzung am 14. Mai 2020 Herrn Prof. Dr. Michael Kaufmann zum Mitglied des Beirats beim Landesbeauftragten für den Datenschutz gewählt. Dessen Ausscheiden aus dem Landtag macht die heutige Wahl notwendig. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/4384 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Thomas Gröger. Hierzu ein Aussprachewunsch? Das kann ich nicht erkennen. Dann sind wir schon bei der Wahl des TagesordWahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/4383 Gemäß § 10 Nr. 2 d der Stiftungssatzung gehören dem Kuratorium, welches aus insgesamt 13 Mitgliedern besteht, unter anderem drei Vertreterinnen bzw. Vertreter der Landtagsfraktionen an. Der Landtag hatte in seiner 9. Sitzung am 5. März 2020 Herrn Prof. Dr. Michael Kaufmann zum Mitglied des Stiftungskuratoriums gewählt. Dessen Ausscheiden aus dem Landtag macht auch diese Wahl notwendig. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/4383 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Dieter Laudenbach. Gibt es hierzu einen Aussprachewunsch? Auch das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zu den Wahlen in Tagesordnungspunkt 23 Teil dazu: Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/4235 dazu: Wahlvorschlag der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/4380 Gemäß § 16 Abs. 1 Nummer 2 des MDR-Staatsvertrags setzt sich der Rundfunkrat des Mitteldeutschen Rundfunks unter anderem aus drei Vertreterinnen oder Vertretern des Thüringer Landtags zusammen, die mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder gewählt werden. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt in der Drucksache 7/4235 vor. Vorgeschlagen ist als Vertreter des Landtags Herr Abgeordneter Jens Cotta. Der Wahlvorschlag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen liegt in der Drucksache 7/4380 vor. Vorgeschlagen sind als Vertreter des Landtags Frau Abgeordnete Katja Mitteldorf, Herr Abgeordneter Prof. Dr. Mario Voigt und Frau Beatrice Sauerbrey. Gibt es hierzu einen Aussprachewunsch? Dann kommen wir zu Tagesordnungspunkt 23 c Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/3991 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/4269 dazu: Wahlvorschlag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/4395 Gemäß § 16 Abs. 1 Nummer 24 des MDR-Staatsvertrags setzt sich der Rundfunkrat des Mitteldeutschen Rundfunks unter anderem aus zwei vom Landtag zu bestimmenden weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisationen und Gruppen zusammen. Diese werden gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 des MDR-Staatsvertrags mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Landtags für jeweils eine Amtsperiode des Rundfunkrats bestimmt. Wie Sie der Unterrichtung in der Drucksache 7/3991 entnehmen können, sind fünf Bewerbungen um einen Sitz im Rundfunkrat eingegangen. Der Wahlvorschlag der Fraktion der CDU liegt in der Drucksache 7/4269 vor. Vorgeschlagen ist der Arbeitskreis Thüringer Familienorganisationen. Der Wahlvorschlag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen liegt in der Drucksache 7/4395 vor. Vorgeschlagen ist hier der Landesverband Thüringen des Deutschen Journalistenverbands. Wird hierzu die Aussprache gewünscht? Das sehe ich nicht. Damit kommen wir jetzt zur Durchführung des Wahlgangs. Zunächst kann ich Ihnen sagen, dass die Urnen hier auch vorschriftsmäßig besetzt werden und dass auch oben auf der Tribüne eine entsprechende Wahlkabine, eine Wahlurne zur Verfügung steht. Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf sieben Stimmzettel. Bei der Wahl eines Vizepräsidenten des Landtags, eines Schriftführers des Landtags, eines Mitglieds des Beirats beim TLfDI und eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung STIFT können Sie auf jedem Stimmzettel jeweils mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Bei der Wahl von zwei Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission stehen auf dem Stimmzettel zwei Namen. Sie können auf dem Stimmzettel sowohl hinter dem einen Namen als auch hinter dem anderen Namen jeweils entweder „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ ankreuzen. Ähnlich verhält es sich bei der Bestimmung von zwei weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisationen und Gruppen als Mitglieder des MDRRundfunkrats. Auf diesem Stimmzettel stehen zwei Wahlvorschläge. Sie können sowohl hinter dem einen Wahlvorschlag als auch hinter dem anderen mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ votieren. Bei der Wahl von drei Mitgliedern des MDR-Rundfunkrats können Sie entweder für den einen oder den anderen Wahlvorschlag insgesamt stimmen oder sich enthalten. Dort haben Sie also nur eine Stimme. Als Wahlhelferin und Wahlhelfer hier im Plenarsaal sind Herr Abgeordneter Weltzien, Frau Abgeordnete Hoffmann und Herr Abgeordneter Denny Möller eingesetzt. Auf der Tribüne sind Herr Abgeordneter Schubert und Frau Abgeordnete Baum als Wahlhelfer bzw. Wahlhelferin eingesetzt. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführenden, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.

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Katja Maurer Die Linke

c) Bestimmung von zwei weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisationen und Gruppen gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk

Aust, René; Baum, Franziska; Beier, Patrick; Bergner, Dirk; Dr. Bergner, Ute; Bilay, Sascha; Blechschmidt, André; Braga, Torben; Bühl, Andreas; Cotta, Jens; Czuppon, Torsten; Dittes, Steffen; Eger, Cordula; Emde, Volker; Engel, Kati; Frosch, Karlheinz; Gleichmann, Markus; Gottweiss, Thomas; Gröger, Thomas; Gröning, Birger; Güngör, Lena; Hande, Ronald; Dr. Hartung, Thomas; Henfling, Madeleine; Henke, Jörg; Henkel, Martin; Herold, Corinna; Herrgott, Christian; Hey, Matthias; Heym, Michael; Höcke, Björn; Hoffmann, Nadine; Jankowski, Denny; Kalich, Ralf; Keller, Birgit; Kellner, Jörg; Kemmerich, Thomas; Kießling, Olaf; Dr. Klisch, Cornelia; Kniese, Tosca; Dr. König, Thadäus; König-Preuss, Katharina; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik.

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Thomas Gottweiss CDU

c) Bestimmung von zwei weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisationen und Gruppen gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk

Laudenbach, Dieter; Dr. Lauerwald, Wolfgang; Lehmann, Diana; Liebscher, Lutz; Lukasch, Ute; Dr. Lukin, Gudrun; Malsch, Marcus; Dr. Martin-Gehl, Iris; Marx, Dorothea; Maurer, Katja; Meißner, Beate; Merz, Janine; Mitteldorf, Katja; Mohring, Mike; Möller, Denny; Möller, Stefan; Montag, Robert-Martin; Mühlmann, Ringo; Müller, Anja; Müller, Olaf; Pfefferlein, Babett; Plötner, Ralf; Ramelow, Bodo; Reinhardt, Daniel; Rothe-Beinlich, Astrid; Rudy, Thomas; Schaft, Christian; Schard, Stefan; Schubert, Andreas; Schütze, Lars; Sesselmann, Robert; Stange, Karola; Tasch, Christina; Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Urbach, Jonas; Vogtschmidt, Donata; Prof. Dr. Voigt, Mario; Dr. Wagler, Marit; Wahl, Laura; Walk, Raymond; Weltzien, Philipp; Wolf, Torsten; Worm, Henry; Zippel, Christoph.

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Dorothea Marx

c) Bestimmung von zwei weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisationen und Gruppen gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk

Ich darf zwischendrin mal wieder an die Maskentragepflicht am Platz erinnern. Herr Kollege Henkel, eine Maske bitte! Hatten alle Abgeordneten Gelegenheit zur Stimmabgabe? Das ist der Fall gewesen. Ich stelle fest, dass alle Abgeordneten ihre Stimmen abgeben konnten und weise auch noch einmal vorsorglich darauf hin, dass jetzt selbstverständlich beide Urnen gemeinsam entleert und die Zettel zusammen ausgezählt werden. Die Wahlhandlung ist damit geschlossen und ich bitte die Wahlhelfenden um Auszählung der Stimmen. Vereinbarungsgemäß kommen wir währenddessen zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 25 Sie haben ja eben schon gemerkt, dass die Stimmabgabe sehr lange gedauert hat. Sollte sich herausstellen, dass für die Auszählung der Stimmen mehr als eine Stunde benötigt wird, wird die grundsätzlich für die Fragestunde vorgesehene Stunde möglicherweise etwas verlängert werden, damit wir hier nicht so viel Leerlauf haben. Dann geht es los mit der Fragestunde. Ich darf als Erstem Herrn Abgeordnetem Reinhardt in der Drucksache 7/4266 das Wort übergeben. Frau Abgeordnete Engel trägt anstelle von Herrn Reinhardt die Frage vor.

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Kati Engel Die Linke

Fragestunde

Betriebserlaubnisverfahren für Kindergärten Unter welchen Voraussetzungen dem Träger einer Kindertageseinrichtung die nach § 45 Abs. 1 Achtes Buch Sozialgesetzbuch erforderliche Betriebserlaubnis erteilt wird, ist in Thüringen in § 22 Abs. 2 Satz 1 des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes geregelt. Danach ist die Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung, in der Kinder oder Jugendliche ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden oder Unterkunft erhalten, zu erteilen, wenn unter Berücksichtigung der Art und Ausstattung der Einrichtung, der Zahl und fachlichen Qualifikation der Mitarbeiter, unter Berücksichtigung der Zahl und des erzieherischen Bedarfs der betreuten jungen Menschen, der räumlichen Ausstattung und der Größe der erzieherischen Gruppen eine dem Wohl der jungen Menschen entsprechende Erziehung gemäß der Aufgabenstellung der Einrichtung zu erwarten ist. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele aktive Mitarbeitende stehen dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport zur Verfügung, um die anfallenden Betriebserlaubnisverfahren „Kindergärten“ sowie die meldepflichtigen besonderen Vorkommnisse in Kindergärten zu bearbeiten? 2. In welchem Turnus werden die in Thüringen erteilten Betriebserlaubnisse einem erneuten Verfahren bzw. einer erneuten Prüfung unterzogen und welchen Bearbeitungsstand gibt es hier aktuell? 3. Wie viele Betriebserlaubnisverfahren (Erstverfahren und Erneuerungen einer Betriebserlaubnis) wurden in den Jahren 2016, 2017, 2018, 2019, 2020 und 2021 durchgeführt? 4. Wie hat sich in den Jahren 2016 hin zu 2021 die Anwendung verschiedener pädagogischer Konzepte in den Thüringer Kindergärten entwickelt (bitte auf die verschiedenen pädagogischen Konzepte, wie beispielsweise offene Arbeit, Situationsansatz, Waldorf, Reggio etc., aufschlüsseln)? Danke.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Frau Staatssekretärin Dr. Heesen.

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Dr. Heesen

Fragestunde

Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Reinhardt beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Frage 1: Für die Erfüllung der aufsichtlichen Aufgaben in Thüringen stehen fünf Vollzeitbeschäftigte – das sind dann auch fünf Köpfe – zur Verfügung. Frage 2: Bestandskräftige Betriebserlaubnisse werden nicht in einem regelmäßigen Turnus, sondern anlassbezogen einer erneuten Überprüfung unterzogen, regelmäßig natürlich, wenn eine Änderung erforderlich wird. Das kann zum Beispiel sein, wenn ein Trägerwechsel stattgefunden hat, manchmal beantragen die Träger auch eine Neuerteilung, wenn wesentliche Änderungen der Konzeptionen erfolgen, auch wenn sich die räumliche Situation ändert, also bei Um- und Ausbaumaßnahmen oder dem Einzug in ein neues Gebäude. Frage 3: Im Jahr 2016 wurden 139 Betriebserlaubnisverfahren durchgeführt, im Jahr 2017 172, im Jahr 2018 206, im Jahr 2019 215, im Jahr 2020 126 und Stand 1. Oktober 2021 hatten wir bis dahin 86 Betriebserlaubnisverfahren durchgeführt. Zu den Konzeptionen: Die Träger müssen im Rahmen des Betriebserlaubnisverfahrens gemäß § 45 SGB VIII ihre pädagogische Konzeption vorlegen. Wir verlangen, dass sich die pädagogischen Konzepte am Thüringer Bildungsplan bis 18 orientieren. Nach der Beobachtung des Fachreferats setzen die Thüringer Kindergärten selten bestimmte pädagogische Konzepte in Reinform durch, sondern das sind meistens verschiedene Elemente, die kombiniert werden. Wir beobachten sehr vielfältige Konzeptionen, die unterschiedliche pädagogische Ansätze verfolgen oder miteinander kombinieren, darunter auch häufig reformpädagogische Ansätze. Wir sehen aber, dass sich da jeder Träger individuell quasi die Konzepte zusammensucht, die für sein Personal oder für seine räumliche Umgebung usw. passen, und dass diese Konzepte auch häufig überarbeitet und weiterentwickelt werden. Wir beobachten also nicht, dass bestimmte Ansätze vorherrschen, und auch durch diese individuelle Kombination verschiedener Modelle haben wir keine Erfassung, die jetzt sagen würde, das ist Waldorf oder Montessori oder so. Danke.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zweiten Frage. Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich in der Drucksache 7/4303. Bitte.

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Astrid Rothe-Beinlich GRÜNE

Fragestunde

„Wenn Unterrichtsausfall auf Freistellungswünsche trifft“ – unterschiedliche Praxis der Thüringer Schulämter beim Umgang mit sogenannten Sabbaticals Im Freien Wort vom 26. Oktober 2021 fand sich unter der Überschrift „Wenn Unterrichtsausfall auf Freistellungswünsche trifft“ ein Artikel zum unterschiedlichen Umgang mit Freistellungswünschen Thüringer Lehrerinnen und Lehrer. So ist nachzulesen, dass eine Schulleiterin vom Verwaltungsgericht Meiningen verurteilt wurde, weil sie ihre Kompetenzen überschritten und einen Lehrer für sechs Wochen freigestellt habe. Ihr wurden zur Strafe für ein Jahr die Bezüge um zehn Prozent gekürzt. Die Schulleiterin, die von ihrem Personalrat unterstützt wurde, „wollte mit der Freistellung die Leistungen eines engagierten Lehrers honorieren und ihm eine Horizonterweiterung ermöglichen“, heißt es in besagtem Artikel. Weiter ist zu lesen, dass vom Schulamt Südthüringen in der Vergangenheit zehn Anträge auf sogenannte Sabbaticals abgelehnt wurden. Begründet wurde dies mit der Gefährdung der Unterrichtsversorgung. In Ostthüringen hingegen hätte es in den letzten drei Jahren 78 Anträge von Lehrkräften auf eine solche Auszeit gegeben, die alle genehmigt worden seien. Laut Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft sind in Thüringen derzeit rund 1.000 Lehrerinnen und Lehrer langzeiterkrankt. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung bezüglich der unterschiedlichen Freistellungspraxis der Thüringer Schulämter für sogenannte Sabbaticals oder Sonderurlaube und wie sieht sie diese begründet? 2. Wie viele Anträge auf Sonderurlaube oder Sabbaticals gab es in den letzten drei Jahren in den Thüringer Schulämtern und wie viele davon wurden genehmigt bzw. abgelehnt – bitte nach Schulämtern unterteilt aufgliedern? 3. Wie hoch ist der Stand an langzeiterkrankten Lehrerinnen und Lehrern in den letzten drei Jahren aufgeteilt nach Schulämtern und Dauer der Krankmeldung? 4. Sieht die Landesregierung in Sonderurlauben oder Sabbaticals Chancen, um Langzeiterkrankungen und Überlastung von Lehrenden vorzubeugen, und unterstützt sie derartige Maßnahmen, um auch die Attraktivität des Lehrerberufs zu erhöhen, und wenn nein, warum nicht?

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Dorothea Marx

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport und erneut Frau Staatssekretärin Dr. Heesen.

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Dr. Heesen

Fragestunde

Vielen Dank. Zu Frage 1: Sonderurlaub und Sabbatical sind sehr unterschiedliche Formen der Freistellung von Lehrkräften. Sonderurlaub kann zudem noch aus den verschiedensten Gründen beantragt werden, und je nachdem, welcher Antragsgrund vorliegt, besteht eine gebundene Entscheidung oder eine Ermessensentscheidung des Schulamts. Grundlage dafür sind das Thüringer Beamtengesetz und die Thüringer Urlaubsverordnung. Wenn Sonderurlaub beantragt wird für eine Kur oder eine Rehabilitationsmaßnahme oder wenn Sonderurlaub aus persönlichen Gründen beantragt wird – das ist Geburt eines Kindes, Tod eines nahen Verwandten, manchmal gibt es auch einen Tag Sonderurlaub für ein Dienstjubiläum oder wenn man jemanden pflegen muss –, sind das gebundene Verwaltungsakte, das heißt, hier muss den Anträgen stattgegeben werden. Das machen die Schulämter natürlich auch und wir prüfen das auf Rechtmäßigkeit, aber da sind im Grunde keine Spielräume. In anderen Fällen – zum Beispiel bei der Teilnahme an Tagungen, für sportliche Zwecke, der erwähnte Fall: für eine Forschungsreise – sind es Ermessensentscheidungen der Schulämter, und in diesem Ermessen sind wie immer natürlich die verschiedensten Belange abzuwägen, das heißt der beantragte Grund, aber auch die Auswirkungen auf die Unterrichtsabdeckung. Das bedeutet, dass da immer die konkrete Situation vollumfänglich einbezogen werden muss, auch an der konkreten Schule, an der die Lehrkraft arbeitet, sodass dabei als Ausfluss dieser Ermessensentscheidung auch unterschiedliche Ergebnisse immer herauskommen können. Da kann es auch sein, dass in manchen Schulämtern die Personalsituation vielleicht in einer bestimmten Schulart besser aussieht als in anderen Bezirken. Zu unterscheiden vom Sonderurlaub sind die Sabbaticals. Sabbaticals sind ja keine Urlaubszeit, sondern eine zeitlich befristete Form der Teilzeitbeschäftigung mit einer Arbeitsphase und einer Freistellungsphase. Es wird aber durchgehend eine Teilzeitbeschäftigung ausgeübt, nur mit abweichender Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit. Auch das ist eine Ermessensentscheidung, hier gibt es also auch keine Bindung. Es ist nicht vorgeschrieben, dass ein Sabbatical gewährt werden muss, sondern es kann gewährt werden. Und auch bei dieser Ermessensentscheidung sind viele dienstliche Gründe einzubeziehen, natürlich vor allen Dingen die Absicherung des Unterrichts. Und dabei spielt dann auch immer eine Rolle, wie ist der Gesamtzeitraum, also will jemand das jetzt für ein Schuljahr, für ein Schulhalbjahr, wie lange spart er an. Auch da kommt es durch die Unterschiedlichkeit der Anträge und die Unterschiedlichkeit der Unterrichtssituation jeweils tatsächlich auch zu abweichenden Entscheidungen. Zu Frage 2, das ist die Zahl der Anträge und der Ablehnungen, habe ich eine Tabelle. Ich würde fast vorschlagen, ich lese die nicht vor, sondern gebe die schriftlich ab. Dasselbe zum Stand der langzeiterkrankten Lehrerinnen und Lehrer der letzten Jahre. Dazu noch die Information: Als langzeiterkrankt gilt eine Lehrkraft, wenn sie innerhalb der letzten zwölf Monate sechs Wochen oder mehr entweder ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig war, also ab sechs Wochen ist Langzeiterkrankung gegeben. Ich reiche eine Tabelle dazu ein, da ergibt sich das im Detail. Jetzt hier nur so ganz allgemein: Die Zahl von 1.000 entspricht nicht unseren Statistiken. Allerdings sind es durchaus jetzt für die jüngsten Zahlen, die wir haben, berufsbildende und allgemeinbildende Schulen zusammen, in der Tat ungefähr 850 Lehrerinnen und Lehrer, die diese sechs Wochen oder mehr innerhalb der vergangenen Jahre krankgeschrieben waren. Zu Frage 4, welche Auswirkungen hat das auf Langzeiterkrankung und Überlastung: Bei Sonderurlauben gibt es ja teilweise Urlaube, diese dienen unmittelbar der Rehabilitation und einer Kur, da ist es ja klar, natürlich zielt dann dieser Sonderurlaub unmittelbar darauf, Langzeiterkrankung zu beenden oder zu vermeiden. Bei Sabbaticals sehen wir das, dass das natürlich der Attraktivität des Lehrerberufs sowieso dient und natürlich auch einer Überlastung, einem Burnout entgegenwirken kann. Davon gehen wir aus, und deswegen befürworten wir das auch grundsätzlich. Wenn es die Rahmenbedingungen – wie gesagt, Unterrichtsabsicherung usw. – ermöglichen, dann sind wir dafür, dass so was bewilligt wird. Wir haben aber keine Studie oder irgendwie was, wo ich jetzt sagen könnte, wir haben das erhoben und ich kann sagen, wer im Sabbatical war, dadurch reduziert sich die Langzeiterkrankung um soundso viel Prozent. Aber wir sehen das durchaus als Instrument im Sinne der Fragestellung.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es Nachfragen? Frau Rothe-Beinlich, bitte.

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Astrid Rothe-Beinlich GRÜNE

Fragestunde

Da ich jetzt die Listen für die Fragen 2 und 3 naturgemäß noch nicht kenne, kann ich dazu nichts fragen. Aber ich habe noch mal eine Frage zu dem konkreten Fall, auf den sich ja auch der Artikel bezog: Können Sie bestätigen, dass es in Südthüringen tatsächlich zehn Anträge gab, die nicht genehmigt wurden, und in Ostthüringen 78, die alle genehmigt wurden, und wie erklären Sie sich die Diskrepanz, also dass ein Schulamt gänzlich ablehnt und ein Schulamt gänzlich genehmigt? Weil ich auch weiß, dass die Situation in Ostthüringen durchaus auch eine prekäre ist, wenn ich das so sagen darf, wenn wir uns den Lehrerinnenmangel dort anschauen. Das heißt, das kann jetzt nicht nur in Südthüringen die Begründung sein, während man ja in Ostthüringen offenkundig zu ganz anderen Entscheidungen gekommen ist.

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Dr. Heesen

Fragestunde

Ich habe jetzt hier Zahlen für Sabbatjahre zum Beispiel, da ergibt sich, dass kein einziges Schulamt alle Anträge ablehnt, also es ist überall die Mehrzahl der Anträge genehmigt worden. Teilweise werden alle Anträge genehmigt, teilweise werden einzelne Anträge abgelehnt. Also, dass das Schulamt Süd niemals ein Sabbatical bewilligt, stimmt nicht. Bei dem Sonderurlaub haben wir ja verschiedene Formen von Sonderurlaub, wie schon gesagt. Bei Kuren und Rehabilitation wird immer bewilligt, wie es gesetzlich auch vorgesehen ist. Bei Urlaub ohne Dienstbezüge wird auch häufig genehmigt, aber nicht immer. Bei einer Arbeitsbefreiung – auch da. Also die ganz überwiegende Zahl der Anträge nach meiner Liste wird genehmigt. Es ist der geringere Teil der Anträge, der nicht genehmigt wird. Insofern, diese Annahme, dass einzelne Schulämter extrem restriktiv sind und so etwas nie genehmigen, das spiegelt sich in meinen Zahlen nicht wider. In dem konkreten Fall ging es um einen Wunsch nach Befreiung mitten im Schuljahr, wo vom Schulamt Schwierigkeiten gesehen wurden, dann den Unterricht in der Zeit entsprechend abzusichern.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es weitere Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur nächsten Frage, zu Frage Nummer drei. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Jankowski mit der Drucksache 7/4332.

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Denny Jankowski AfD

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Vorsitzende. Meine Anfrage ist zum Thema Kostenlose Schnelltests für Studenten Nach einer Pressemitteilung vom 13. Oktober 2021 des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft ergibt sich aus der Corona-Arbeitsschutzverordnung des Bundes in Verbindung mit den Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherungsträger, dass Hochschulen den Studenten mindestens zweimal pro Kalenderwoche kostenfrei einen Schnelltest zur Verfügung stellen müssen. Die Schnelltests sind unter Aufsicht durchzuführen. Bei einem negativen Testergebnis wird ein Nachweis für den Zutritt zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen ausgestellt. Ich frage die Landesregierung: 1. Warum dürfen negative Testnachweise am selben Tag nicht auch an Orten außerhalb der Hochschulen, die einer Zugangsbeschränkung nach der 3G-Regel unterliegen, genutzt werden, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Testergebnisse 24 Stunden gültig sind? 2. Unter welchen Voraussetzungen wäre die Verwendung der Testnachweise der Hochschulen für das Aufsuchen anderer Orte am selben Tag, die einer 3G-Zugangsbeschränkung unterliegen, denkbar? Vielen Dank.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. Das wird auch heute vertreten von Frau Staatssekretärin Dr. Heesen.

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Dr. Heesen

Fragestunde

Vielen Dank. Die beiden Fragen beantworte ich zusammen. Generell gilt für den Besuch von Einrichtungen und die Nutzung von Dienstleistungen und Angeboten mit einer 3G-Zugangsbeschränkung nach der aktuellen Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung, dass Tests entweder durch die sich selbst testende Person vor Ort unter Beobachtung von Mitarbeitenden der Einrichtung, die man betreten will, vorgenommen werden müssen. Alternativ können Testzertifikate von Leistungserbringern im Sinne von § 6 Abs. 1 und 2 Satz 1 Testverordnung vorgelegt werden. Das heißt, entweder der Selbsttest, aber jedes Mal vor Ort und unter Beobachtung der verantwortlichen Person, oder ein Zertifikat von einem Leistungserbringer. Leistungserbringer sind Testzentren, Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Apotheken, medizinische Labore, Rettungs- und Hilfsorganisationen und weitere als Leistungserbringer beauftragte und zugelassene Dritte. Die Hochschulen sind nicht solche zuständigen Stellen, die Testzertifikate ausstellen können. Das bedeutet, der Zugang zur Hochschule – da funktioniert dieser Selbsttest unter Beaufsichtigung der verantwortlichen Person, aber die Hochschule stellt kein Zertifikat aus. Deswegen kann der an der Hochschule durchgeführte Selbsttest nicht mitgenommen werden über ein Zertifikat. Das ist dasselbe, wenn Sie einen Selbsttest beim Friseurbesuch machen, dann stellt der Friseur Ihnen über die Durchführung dieses Tests auch kein Zertifikat aus.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur nächsten Frage, zu Frage Nummer vier. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Liebscher, der heute von Frau Abgeordneter Lehmann vertreten wird, mit der Drucksache 7/4343.

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Diana Lehmann SPD

Fragestunde

Dankesparty für am Impfen Beteiligte Am 22. Oktober 2021 fand auf der Messe Erfurt eine Dankesveranstaltung für am Impfen Beteiligte statt. Eingeladen waren Presseberichten zufolge Impfärzte und ihre Teams, Impfstellen-Manager, Mitarbeiter der Gesundheitsämter, aber auch Bürgermeister und Landräte. In Summe waren demnach bis zu 1.000 Menschen eingeladen. Die Inzidenz hatte am 22. Oktober 2021 den Wert 200 überschritten. Die Feier, die von der Landesregierung und der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen initiiert wurde, sollte einem Artikel der „Thüringer Allgemeine“ vom 16. Oktober 2021 unter 2G-Bedingungen ohne Maske und ohne Mindestabstand, dafür mit Live-Musik und Tanz stattfinden. Von der Feier solle dem Artikel zufolge das positive Signal ausgehen, dass, wer geimpft und oder genesen ist, ohne Einschränkungen zusammen feiern könne. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie gestalten sich die Kosten für diese oben genannte Veranstaltung – bitte nach gesamter Höhe, Kostenträger, Kostenverteilung und rechtlicher Grundlage aufschlüsseln –? 2. Ist es zutreffend, dass ein bekannter Musiker an diesem Abend aufgetreten ist und wenn ja, wie hoch war seine Gage? 3. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung angesichts der anhaltend kritischen Corona-Situation und der Lage, dass auch unter 2G-Bedingungen Corona-Infektionen nicht ausgeschlossen werden können, bezüglich der Versammlung von über 700 für das Impfen und den Gesundheitsschutz zentraler Akteure ohne Masken und Abstand in einem geschlossenen Raum? 4. Wie wird die Landesregierung Berufsgruppen (zum Beispiel Pflegerinnen und Pfleger, Pädagoginnen und Pädagogen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Einzelhandel), die das öffentliche Leben und die Grundversorgung der Menschen während der Pandemie ebenfalls am Leben gehalten haben, indem sie ihrer Arbeit nachgegangen sind und sich dabei gegebenenfalls täglich auch einem gesundheitlichen Risiko ausgesetzt haben, für ihre Einsatzbereitschaft danken?

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Dorothea Marx

Fragestunde

Dieses Mal wird bei der Antwort das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie von Herrn Minister Hoff vertreten. Bitte.

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Prof. Dr. Hoff

Fragestunde

Frau Präsidentin, vielen Dank. Ich vertrete die Gesundheitsministerin, die derzeit mit dem Ministerpräsidenten in der Besprechung von Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern zur aktuellen Corona-Situation sitzt. Ich bitte dies zu entschuldigen. Zu der Frage des Abgeordneten Liebscher, den Fragen, die von Frau Lehmann vorgetragen wurden, will ich vielleicht eins vorausschicken: Es ist über diese Veranstaltung viel auch kritisch diskutiert und berichtet worden und wir sind uns – glaube ich – alle einig, dass diejenigen, die mit unglaublich großem Engagement dafür Sorge getragen haben, dass die Impfkampagne erfolgreich umgesetzt werden konnte und die wir auch in den nächsten Wochen nun auch bei den Booster-Impfungen etc. brauchen, angemessen gewürdigt werden. Insofern ist es Anliegen dieser Veranstaltung gewesen, nämlich diejenigen auch in den Mittelpunkt zu rücken, die unter unglaublich großem Engagement dafür Sorge getragen haben, dass es diese Impfkampagne gibt, die in den Impfzentren ehrenamtlich, auch zeitlich befristet tätig waren – und es ist hier in der Aufzählung von den Personen auch beispielsweise noch die Gruppe der Bundeswehrsoldatinnen und Bundeswehrsoldaten hinzufügen – und die an der Stelle sehr viel gemacht haben. Da sind wir, glaube ich, d’accord. Insofern ist dies zunächst festzuhalten: Wir müssen denjenigen, die das machen, danken. Nicht jeder Dank ist in der Rückschau die absolut geeignete Form und insofern müssen diejenigen, die auch Verantwortung tragen – das ist sowohl die Kassenärztliche Vereinigung Thüringens als auch die Landesregierung –, die Kritik annehmen, dass das, was man beabsichtigt hat, sich im Nachhinein in der öffentlichen Widerspiegelung als nicht angemessen darstellt. Das muss auch bei der Auswertung und bei der Überlegung, wie geht man in entsprechenden Strukturen dann künftig vor, berücksichtigt werden. Insofern sind diese kritischen Reflexionen auch Gegenstand der Erörterung sowohl bei der KVT als auch bei der Landesregierung, immer mit dem Punkt: Die Vorstellung, dass es sozusagen dort eine „Außer-Rand-und-Band-Veranstaltung“ gegeben hat, ist aber in deutlichen Punkten eine Überzeichnung dessen und darauf möchte ich jetzt auch in der Beantwortung mit eingehen. Die Veranstaltung wurde unter 2G-Auflagen geplant. Zur Ausführung unter den geltenden Regularien fanden Abstimmungen mit dem Gesundheitsamt Erfurt statt. Es wurde nicht nur konsequent 2G umgesetzt, alle geladenen Gäste wurden zudem auf die Möglichkeit hingewiesen, zusätzlich einen freiwilligen Corona-Test vorzunehmen. Dazu gab es vor dem Veranstaltungsort ein Testangebot. Um eine eventuelle Kontaktnachverfolgung sicherzustellen, war eine vorherige Anmeldung zur Teilnahme verpflichtend. Wer sich für die Teilnahme anmeldete, erhielt einen QR-Code, der ebenso wie Impf- oder Genesenen-Nachweis vor Betreten der Messehalle vorgelegt werden musste, es erfolgte ein Abgleich mit dem Personalausweis. Insgesamt sollte die Veranstaltung zeigen, dass unter diesen strengen 2G-Regelungen auch Veranstaltungsformate wie diese möglich sind. Das entsprach der Lageeinschätzung bis Ende Oktober. Ich betone ganz bewusst: „der Lageeinschätzung bis Ende Oktober“. Dass sich die Lageeinschätzung inzwischen geändert hat, können Sie auch in der Beschlussfassung der Landesregierung entsprechend ablesen. Aufgrund der stark angestiegenen Infektionszahlen sind auch an die 2G-Bereiche stärkere Anforderungen auch an die AHA-L-Regeln zu stellen, insbesondere die Verwendung von qualifizierten Gesichtsmasken in geschlossenen Räumen. Insofern ist der Fragestellung, die von Frau Lehmann hier vorgetragen wurde, mit Blick auf das, was notwendig ist, dann auch nichts hinzuzufügen und gleichzeitig der öffentlichen Widerspiegelung, die es von der einen oder anderen interessierten Seite gegeben hat, dass es sich um so eine Art von Außer-Rand-und-Band-Veranstaltung gehandelt hätte, deutlich entgegenzutreten. In den Fragen 1 und 2 ist darum gebeten worden, eine Aufschlüsselung vorzunehmen. Eine Einzelabrechnung der Veranstaltung liegt noch nicht vor. Insofern müssten diese Zahlen zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht werden. Bestätigt werden kann hier nur die Gesamtsumme von 195.000 Euro, die im öffentlichen Raum bereits kommuniziert worden ist. Dass als Unterhaltungskünstlerinnen und ‑ künstler Jan Delay, DJ Marius sowie die Band der Sängerin ANNRED aufgetreten sind, ist jetzt auch keine Neuigkeit, weil auch dies im öffentlichen Raum bereits kommuniziert wurde, ist aber in der Fragestellung gefragt worden, weshalb ich hier darauf eingehe. Ich will insbesondere noch mal auf die Frage 4 eingehen, in der die Fragestellerin gefragt hat, wie die Landesregierung Berufsgruppen, zum Beispiel Pflegerinnen und Pflegern, Pädagoginnen und Pädagogen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Einzelhandel usw., für ihre Einsatzbereitschaft danken wird. Die Beteiligten an der Impfkampagne, denen mit der Veranstaltung am 22. Oktober gedankt wurde, waren oder sind für einen befristeten Zeitraum in ihrem Einsatz. Die Veranstaltung hat diesen befristeten Einsatz gewürdigt. Berufsgruppen, die in der Pandemie besonderen Belastungen ausgesetzt sind – das sind die, die Frau Lehmann hier genannt hat –, verdienen neben einer auch immer wieder wahrnehmbaren, öffentlich kommunizierten Wertschätzung gegenüber ihrer Tätigkeit auch einen Dank, aber vor allem strukturelle Verbesserungen der alltäglichen Arbeitsbedingungen. Da hat die Pandemie an der einen oder anderen Stelle auch bei den Berufsgruppen, die nicht besonderen Einsatz in dieser Pandemie gezeigt haben, auf die besonderen Schwierigkeiten der Arbeitsbedingungen aufmerksam gemacht. Ich will nur an die Fleischindustrie denken und an die Initiativen, die unter anderem Hubertus Heil auf Bundesebene diesbezüglich angestoßen hat und die reale Verbesserungen sind. Diese strukturellen Verbesserungen der Arbeitsbedingungen werden eine wesentliche Konsequenz aus der Pandemie sein, und hierzu ist das Handeln nicht nur der Landesregierung, sondern tatsächlich aufgrund der verflochtenen Gesetzgebung in unserem Bundesstaat die Zusammenarbeit von Bund und Ländern notwendig. Vielen Dank.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur fünften Frage. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Dr. Lauerwald in der Drucksache 7/4353.

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Dr. Wolfgang Lauerwald AfD

Fragestunde

7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz in Thüringen Nach der bundesweit gültigen Verordnung über die Erweiterung der Meldepflicht nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 des Infektionsschutzgesetzes auf Hospitalisierungen in Bezug auf die Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) sind Krankenhäuser verpflichtet, Hospitalisierungen in Bezug auf COVID-19 innerhalb von 24 Stunden nach Aufnahme an das jeweilige Gesundheitsamt zu melden. Der Grund für die Aufnahme im Krankenhaus muss im Zusammenhang mit der COVID-19-Erkrankung stehen. Ich frage die Landesregierung: 1. Aus welchem Grund wird in dem Thüringer Corona-Eindämmungserlass in der Fassung vom 23. August 2021 der Begriff der Hospitalisierung nicht im Sinne der bundesweiten Regelung verwendet, sondern werden alle Fälle gemeldet, die sowohl „wegen“ als auch „mit“ COVID-19 hospitalisiert werden? 2. Welche Vorkehrungen hat die Landesregierung getroffen, um sicherzustellen, dass eine Unterscheidung der hospitalisierten Fälle in Thüringen im Sinne der Verordnung über die Erweiterung der Meldepflicht, also die Meldung der Fälle, deren Grund für die Aufnahme im Krankenhaus im Zusammenhang mit COVID-19 steht, erfolgen kann? 3. Aus welchem Grund entspricht die als Frühwarnkriterium verwendete 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz laut Thüringer Corona-Eindämmungserlass in der Fassung vom 23. August 2021 nicht der Vorgabe der oben genannten Verordnung des Bundes, wonach „jede Hospitalisierung in Bezug auf COVID-19“ meldepflichtig ist? 4. Inwieweit ist aus Sicht des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie sichergestellt, dass Verantwortliche in den Krankenhäusern und Gesundheitsämtern die Meldepflicht entsprechend der bundesweit gültigen Verordnung über die Erweiterung der Meldepflicht nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 des Infektionsschutzgesetzes auf Hospitalisierungen in Bezug auf die Coronavirus-Krankheit-2019 einheitlich und standardisiert umsetzen?

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Dorothea Marx

Fragestunde

Für die Landesregierung und das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie antwortet erneut Frau Staatssekretärin Dr. Heesen.

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Dr. Heesen

Fragestunde

Vielen Dank. Die Fragen 1 bis 3 beantworte ich zusammen und nutze diese Gelegenheit, um zu erklären, wie überhaupt Hospitalisierungen erfasst werden. Vorab allerdings kann ich klarstellen, dass sich die Berechnung der Hospitalisierungsinzidenzen selbstverständlich an den aktuellen Vorgaben des Robert Koch-Instituts und den Vorgaben des Bundes orientiert. Die mehrfach genannte Abweichung von den Maßstäben liegt nicht vor. Insofern könnte ich es mir hier auch ganz leicht machen und sagen, es bedarf keiner Antwort, weil die in der Frage unterstellte Abweichung nicht existiert. Es gibt bundesweit zwei Meldewege für Hospitalisierungen im Zusammenhang mit einer SARSCoV-2-Infektion: Der erste Meldeweg ergibt sich aus § 9 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz. Nach diesem Paragrafen ermittelt das Gesundheitsamt für alle meldepflichtigen Erregernachweise – also auch für andere Erreger, aber eben auch für SARSCoV-2 –, ob die betroffene Person in eine Einrichtung überwiesen wurde, ob sie dort gegebenenfalls intensivmedizinisch behandelt wurde und wie lange sie behandelt wurde. Bei diesem Meldeweg ist die Schwierigkeit, dass bei der erstmaligen Meldung einer Infektion mit SARS-CoV-2 häufig kein schwerer Krankheitsverlauf vorliegt. Wir stellen ja diese Infektionen durch unser Testregime und die hohe Aufmerksamkeit sehr früh fest, sodass anders als bei anderen Erregern die Infektion häufig auffällt, bevor jemand einen schweren Verlauf erleidet. Um diesen Fehler und diese Schwierigkeit zu beheben, sind die Meldepflichten erweitert worden. Nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 des Infektionsschutzgesetzes in Bezug auf die Coronavirus-Krankheit sind nicht mehr nur die Gesundheitsämter bei Erfassung einer Infektion, sondern auch die Krankenhäuser verpflichtet, jede Hospitalisierung in Bezug auf eine Erkrankung mit COVID-19 innerhalb von 24 Stunden nach Aufnahme an das jeweilige Gesundheitsamt zu melden. Meldepflichtig ist jede Hospitalisierung in Bezug auf COVID-19, was so zu interpretieren ist, dass der Grund der Aufnahme im Zusammenhang mit einer COVID-19-Erkrankung steht, ein direkter kausaler Zusammenhang muss aber zum Zeitpunkt der Meldung noch nicht hergestellt werden. Das soll eine niedrigschwellige, zügige und aufwandsarme Meldung gewährleisten. Wird bei der Aufnahme der betroffenen Person deutlich, dass die Krankenhausaufnahme in keinem Zusammenhang mit der gleichzeitigen COVID-19-Diagnose steht, zum Beispiel bei einem Verkehrsunfall, besteht keine Meldepflicht, aber in allen Fällen, in denen bei der Aufnahme ein Zusammenhang zumindest möglich erscheint, wird gemeldet. Aufgrund dieser Verordnung wird erwartet, dass die Untererfassung von Hospitalisierungen abnimmt. Die Krankenhäuser melden an das Gesundheitsamt. Das Gesundheitsamt hat jetzt also zwei Daten, das Gesundheitsamt hat das eigene Datum, mit dem ihm eine Infektion mit dem Virus gemeldet wurde, und das Gesundheitsamt hat das zweite Datum vom Krankenhaus: Wir haben jemanden aufgenommen und der hat gleichzeitig eine Infektion. Das Gesundheitsamt verknüpft dann die beiden Meldewege miteinander und gibt die Daten in eine Meldesoftware ein. Dabei entscheidet es anhand der eigenen Ermittlungsdaten und seiner fachlichen Expertise, inwiefern der Fall aufgrund von Corona hospitalisiert wurde oder aufgrund einer anderen Ursache. Zu Frage 4: Das Gesundheitsministerium hat mit Schreiben vom 24. September 2021 alle Krankenhäuser sowie die Landeskrankenhausgesellschaft auf die Erweiterung der Meldepflicht bezüglich der Hospitalisierung in Bezug auf COVID-19 hingewiesen und diese gebeten, in ihren Häusern auf die Vollständigkeit der Meldungen und der zu erfassenden Angaben ein besonderes Augenmerk zu legen.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Gibt es Nachfragen? Bitte, Herr Abgeordneter.

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Dr. Wolfgang Lauerwald AfD

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich hätte noch eine Nachfrage: Bei der Erfassung von COVID-19-Erkrankungen in den Krankenhäusern, wird da jetzt auch der Impfstatus abgefragt oder gefordert, dass das gemeldet wird, ob geimpft oder nicht geimpft gegen Corona?

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Dr. Heesen

Fragestunde

Ich gehe davon aus, aber das muss ich zur Sicherheit noch mal nachfragen.

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Dr. Wolfgang Lauerwald AfD

Fragestunde

Das wäre nett, danke.

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Henry Worm

Fragestunde

Weitere Nachfragen kann ich nicht erkennen. Somit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Olaf Müller in der Drucksache 7/4365. Bitte, Herr Abgeordneter.

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Olaf Müller GRÜNE

Fragestunde

Vielen Dank. Behandlungskapazitäten in der kinder- und jugendpsychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung Mit Blick auf die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen weisen verschiedene Studien aus Deutschland auf hohe psychosoziale Belastungen von Kindern und Jugendlichen durch die Pandemielage und die pandemieassoziierten Eindämmungsmaßnahmen hin. Dabei ist zu differenzieren zwischen erhöhten psychischen Belastungen als Reaktion auf ein erhöhtes Stressniveau, dem Auftreten erster psychischer Auffälligkeiten und schließlich der Entwicklung von psychischen Erkrankungen. In der bundesweit repräsentativen COPSY-Studie des Universitätsklinikums HamburgEppendorf wurden für Kinder und Jugendliche im Alter von 7 bis 17 Jahren während des ersten Lockdowns im März 2020 mehr psychische und psychosomatische Symptome berichtet. Ein höherer Anteil an Kindern und Jugendlichen wies zudem eine eingeschränkte Lebensqualität und ein geringeres Wohlbefinden auf als im vorpandemischen Zeitraum. Aus der COPSY-Folgebefragung im Zeitraum des zweiten Lockdowns (Dezember 2020/Januar 2021) geht hervor, dass die psychosozialen Belastungen der Kinder und Jugendlichen weiter zugenommen haben. Vier Fünftel der Kinder und Jugendlichen geben an, sich durch die Situation belastet zu fühlen. Aus den vorliegenden Daten lässt sich derzeit keine Zunahme von psychischen Erkrankungen ableiten. Besonders betroffen sind von diesen Entwicklungen vor allem Kinder und Jugendliche aus sozial schwächeren Verhältnissen oder mit Migrationshintergrund. Ich frage die Landesregierung: 1. Ist eine erhöhte Nachfrage nach psychotherapeutischen Behandlungsmöglichkeiten und -plätzen für Kinder und Jugendliche während der Pandemielage bekannt und wenn ja, wie gestaltet sich diese? 2. Wie wurde auf die zu vermutende erhöhte Nachfrage in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie reagiert? 3. Welche Anstrengungen werden seitens der Landesregierung unternommen, mögliche Entwicklungsdefizite von Kindern und Jugendlichen im sozialen, emotionalen und motorischen Bereich in den Blick zu nehmen? 4. Wie wird mit Blick auf die Folgen der CoronaPandemie in den relevanten Versorgungsformen nach möglichst rasch umsetzbaren Möglichkeiten für eine Ausweitung der Behandlungskapazitäten gesucht?

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Henry Worm

Fragestunde

Es antwortet Frau Staatssekretärin Dr. Heesen stellvertretend für das Sozialministerium.

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Dr. Heesen

Fragestunde

Vielen Dank. Zu Frage 1: Sowohl die Barmer Ersatzkasse Thüringen als auch die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer bestätigen lange Wartezeiten auf einen Therapieplatz für psychotherapeutische Hilfen für Kinder und Jugendliche nach Vergabe eines Ersttermins. Eine Umfrage der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer unter den Kinder- und Jugendpsychotherapeutinnen und -therapeuten in Ostdeutschland zu den Auswirkungen der CoronaPandemie auf die Psyche von Kindern und Jugendlichen zeigt eine deutliche Zunahme der Anfragehäufigkeit. Auch die Deutsche Psychotherapeutenvereinigung bestätigt das. Nach einer entsprechenden Pressemitteilung der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung aus dem Februar 2021 sind die Anfragen im Durchschnitt um 60 Prozent angestiegen. Das heißt, wir leiten aus diesen Anfragehäufigkeiten eine grundsätzliche Zunahme der psychischen Belastung der Kinder und Jugendlichen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ab. Das zeigt sich nicht nur bei den niedergelassenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, sondern auch die Thüringer Chefärzte für Kinder und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie bestätigen, dass wir bei der Belegungsentwicklung der letzten Jahre im stationären Bereich grundsätzlich für die Corona-Zeit eine erhöhte Nachfrage nach stationären Plätzen beobachtet haben. Hinzu kommt im stationären Bereich, dass die Situation zusätzlich durch COVID-19-Erkrankungen auf den Stationen verschärft wird. Das bedeutet, dass die Kinder und Jugendlichen, die stationär aus einem psychiatrischen Behandlungsgrund in der Kinder- und Jugendpsychiatrie untergebracht sind, dann für die Dauer der Infektiosität auf der Station isoliert werden müssen. Das bedeutet natürlich, dass die Betten in diesem Raum nicht anderweitig zusätzlich belegt werden können. Häufig geht mit so einer Erkrankung auch ein erhöhter Pflegeaufwand einher, wenn das Kind oder der oder die Jugendliche auf Station erkrankt. Womit die Kinderund Jugendpsychiatrie stationär auch kämpft, ist ein erhöhter Personalausfall in den Kliniken. Das wissen wir auch alle. Da geht es einmal um die gesamte Arbeitssituation in den Kliniken, dann aber auch um Quarantäneanordnungen, die die Mitarbeitenden betreffen, die Kinder usw. Es kommt dadurch zeitweise zu Überbelegungen im stationären Bereich. Gleichwohl gehen die Kinder- und Jugendpsychiatrien, die Chefärzte und die Kassenärztliche Vereinigung davon aus, dass die stationäre Versorgung insgesamt sichergestellt ist. Zu Frage 2 – wie wird reagiert –: Die Thüringer Chefärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und ‑ psychotherapie sehen zurzeit keine Notwendigkeit, die Behandlungskapazitäten auszuweiten. Auch die Kassenärztliche Vereinigung sieht derzeit weder im ambulanten noch im stationären Bereich Bedarf, die Behandlungskapazitäten dauerhaft zu erhöhen. Zu Frage 3 – Anstrengungen, um mögliche Entwicklungsdefizite im sozialen, emotionalen und motorischen Bereich in den Blick zu nehmen –: Das betrifft mich ja jetzt in originärer Zuständigkeit und nicht so sehr als Vertreterin des Gesundheitsministeriums. Wir haben als Bildungsministerium verschiedene Unterstützungsleistungen und Hilfen für Kinder und Jugendliche initiiert bzw. in Umsetzung des Aufholprogramms des Bundes angeschoben. Mit diesen Maßnahmen wollen wir erreichen, die Kinder und Jugendlichen nach dem Ende des Lockdowns und der Schulschließungen abzuholen und ihnen zu ermöglichen, dass sie, die in ihrem Lernfortschritt durch den Distanzunterricht häufig gehemmt waren, da nachholen können. Wir haben diese Bundesmittel umgesetzt in das Landesaktionsprogramm „Stärken – Unterstützen – Abholen“ für Kinder und Jugendliche nach Corona – man müsste genauer sagen: nach dem Lockdown – und beziehen uns dabei auf die körperlich-motorische Entwicklung, die sozial-emotionale Entwicklung und die kognitive Entwicklung, insbesondere die Sprachentwicklung. Die Fragen hier zielen aber auf den motorischen Bereich und die sozial-emotionale Entwicklung, deswegen dazu mehr. Im motorischen Bereich ermöglichen wir den Schulen, durch zusätzliche Mittel die Vereine stärker als bisher einzubeziehen und zusätzliche Sportangebote durch Kooperation mit Vereinen anzubieten. Das stößt im Kreis der Sportvereine auch auf große Resonanz, weil dort eben parallel auch beobachtet wurde, dass viele Kinder und Jugendliche nicht mehr am Vereinsleben teilgenommen haben. Da haben wir den Landessportbund, der auch froh ist, wenn er jetzt stärker an Schulen kommen kann. Wir haben die Kooperationsvereinbarung mit dem Landessportbund überarbeitet, auch die Mittel erhöht, die da gezahlt werden können. Das läuft ab jetzt. Es werden auch schon zusätzliche Schwimmkurse durchgeführt. Das ist ja immer ein besonders wichtiger Bereich bei der körperlichen Entwicklung, dass die Kinder Schwimmfähigkeit erlangen. Das läuft jetzt schon. Im sozial-emotionalen Bereich ermöglichen wir den Schulen, Mehrarbeit zu beantragen, wenn die Lehrkräfte – es ist auch die Frage, sind die Lehrkräfte so erschöpft, dass sie das nicht mehr leisten können oder sagen die Lehrerinnen – und das hoffen wir –, dass sie das für ihre Klassen sehr sinnvoll finden, wenn sie eine Stunde mehr haben in der Woche. Das heißt, wir ermöglichen es für jede Klasse, eine zusätzliche Stunde pro Woche zu halten. Die soll nicht dazu dienen, Fachunterricht nachzuholen, sondern sie soll genau dazu dienen, wieder als Klasse zusammenzukommen, die sozial-emotionale Entwicklung voranzubringen. Für Schülerinnen und Schüler, die besonders lange vom Lockdown betroffen waren – wir haben erhoben, wo die Lockdownzeiten am längsten waren –, ermöglichen wir die Finanzierung von bis zu einer Woche Schullandheimaufenthalt, auch um da die sozial-emotionale Entwicklung voranzubringen. Zu Frage 4 – Ausweitung der Behandlungskapazitäten –: Das Gesundheitsministerium steht mit den Leistungsträgern der psychiatrischen Versorgung im engen Austausch zur Versorgungslage und leitet, wenn erforderlich, Maßnahmen zur Sicherstellung der Versorgung ein. Aber aus den Antworten auf Frage 2 ergibt sich ja, dass wir zwar eine zeitweise Überbelegung im stationären Bereich hatten, aber nicht Kinder und Jugendliche abgewiesen werden mussten, bei denen eine stationäre Versorgung nötig gewesen wäre.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Gibt es Nachfragen? Es gibt eine Nachfrage durch den Abgeordneten Müller.

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Olaf Müller GRÜNE

Fragestunde

Vielen Dank erst mal für die Antworten, die insoweit erst mal verständlich waren. Ich habe dennoch eine Nachfrage, sie bezieht sich im Endeffekt auf die Antworten zu Frage 2, wo aus der Antwort herauszuhören war, dass momentan kein dauerhaft höherer Bedarf ist. Ich schließe jetzt einfach mal die Frage an den Begriff „dauerhaft“ an: Wie wird künftig eine zügige und angemessene Behandlung akuter psychischer Störungen in Thüringen sichergestellt, wenn eben – abseits von dauerhaft – periodisch möglicherweise auch in der Folge der vierten Welle, in der wir uns jetzt befinden, ähnliche Entwicklungen zu erwarten sind? Danke schön.

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Dr. Heesen

Fragestunde

Das kann ich jetzt nicht beantworten. Dazu wird sicherlich das Gesundheitsministerium noch im Nachgang gern Stellung nehmen.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Gibt es weitere Nachfragen? Das kann ich nicht erkennen. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage, die der Frau Abgeordneten Pfefferlein in der Drucksache 7/4366, gestellt durch Herrn Abgeordneten Müller. Bitte sehr.

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Olaf Müller GRÜNE

Fragestunde

Vielen Dank. Deswegen bin ich gleich stehen geblieben. Ich stelle die Mündliche Anfrage in Vertretung für meine Kollegin Babett Pfefferlein. Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen in gemeinschaftlichen Wohnformen Auf der Grundlage der §§ 99 ff. SGB IX werden Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen gezahlt. Diese Leistungen umfassen alle Formen der Assistenz und Unterstützung, unabhängig vom Ort und dem Zeitpunkt der Leistungserbringung. Alle Leistungen sind personenzentriert zu erbringen. Die Leistungen dienen dem Ziel, drohende Behinderungen zu verhüten oder Behinderungen zu beseitigen oder zu mildern und Menschen mit Behinderungen die gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen oder zu erleichtern. Sie sollen die Selbstbestimmung und die Selbstbefähigung der Leistungsberechtigten fördern. Für den Fall der Abwesenheit sieht der Thüringer Landesrahmenvertrag die sogenannte 50-TageRegelung vor. Die Teilhabekommission beschloss in einer telefonischen Sitzung am 15.04.2020 die Empfehlungen zur Sicherstellung der Angebote der Eingliederungshilfe im Rahmen der Corona-Krise. Die Teilhabekommission beschloss in dieser Sitzung weiterhin die Aussetzung der Abwesenheitsregel im Falle von Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie. Ich frage die Landesregierung: 1. Für welchen Zeitraum wurde die Abwesenheitsregel in gemeinschaftlichen Wohnformen während der bisherigen Corona-Pandemie ausgesetzt? 2. Wie viele Meldungen zu Abwesenheiten über die 50 Tage hinaus gab es? 3. Konnten diese Mehrkosten auf der Grundlage der §§ 99 ff. SGB IX geltend gemacht werden – wenn nicht, die Bitte um Nennung nach Trägern und Landkreisen bzw. kreisfreien Städten für die Jahresscheiben 2020 und 2021 –? 4. Wenn die Mehrkosten nicht vollumfänglich erstattet wurden: Wem wurden die Kosten für die Aufrechterhaltung der Rahmenbedingungen (Personal etc.) durch den Träger letztendlich in Rechnung gestellt? Vielen Dank.

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Henry Worm

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet auch hier Frau Staatssekretärin Dr. Heesen.

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Dr. Heesen

Fragestunde

Vielen Dank. Ich möchte zunächst kurz was Grundsätzliches zu dieser Aussetzung der 50-Tage-Regelung erläutern: Es gibt einen Landesrahmenvertrag, der regelt bei Abwesenheit von Leistungsberechtigten in einem Wohnheim, wie die Vergütung erfolgt. Da findet sich in einem alten Landesrahmenvertrag die Regelung, dass bei bis zu 50 Tagen Abwesenheit, zum Beispiel wegen Krankenhausaufenthalt eines Bewohners oder Aufenthalt in einer Rehabilitationseinrichtung oder auch wegen Urlaubs, bis zu 50 Tage lang die Vergütung in voller Höhe weiterzuzahlen ist. Und wenn aber eine Bewohnerin länger als 50 Tage abwesend war, dann reduziert sich das auf den sogenannten Investitionsbetrag. Diese Abwesenheitsregelung gilt noch fort. Es gibt aber inzwischen einen neuen Rahmenvertrag, der eine neue Abwesenheitsregelung in Anwendung bringt. Und nach dieser neuen Regelung wird – wenn die vorher vereinbarte Leistung für mehr als 14 zusammenhängende Tage unterbrochen wird – im Einzelfall die Leistung für die weitere Unterbrechung neu bemessen. Das gilt nicht, wenn die vereinbarte Leistung in anderer Form, aber in vergleichbarem Umfang weiterhin erbracht wird, dann wird einfach eine Veränderung nicht vorgenommen und es wird weitergezahlt. Das heißt, das ist also keine fixe Regelung mehr, die auf die Tage abstellt, sondern die darauf abstellt, welche Leistungen werden eigentlich jetzt konkret in diesem Zeitraum erbracht. Die Fragestellung zum Umgang mit Abwesenheitsregelungen in der Pandemie, das betrifft verstärkt Angebote, die aufgrund von Betretungsverboten nicht genutzt werden konnten, also wenn jetzt eine Eingliederungshilfeleistung gar nicht wahrgenommen werden konnte, weil man im Lockdown einfach nicht hindurfte. Für diese Eingliederungshilfeleistung wurde die Abwesenheitsregelung schlicht ausgesetzt. Die vorliegende Anfrage bezieht sich aber auf gemeinschaftliche Wohnformen, und das ist die Form der Eingliederungshilfe, in der die Leistung in der Regel trotz Pandemie auch weiter erbracht wurde, denn es gab ja keine Betretungsverbote für den eigenen Wohnort. Das heißt, Menschen mit Behinderung, die in einem Wohnheim waren, durften selbstverständlich in jeder Situation weiter in ihrer Wohnform verbeiben. Insofern ist die von der Frage betroffene Form der Eingliederungshilfe die Form, die am wenigsten stark von pandemiebedingten Ausfällen betroffen war. Das zum Hintergrund. Jetzt zu den konkreten Fragen: Zu Frage 1: Anders als in Werkstätten oder Tagesstätten für Menschen mit Behinderungen wurde in den besonderen Wohnformen keine Aussetzung der Abwesenheitsregelung beschlossen, denn die Leistungserbringung in besonderen Wohnformen war in der Regel möglich. Zu Frage 2 – Meldungen von Abwesenheiten über 50 Tage hinaus –: Diese Zahlen werden vom TMASGFF nicht thüringenweit erhoben. Die Meldungen werden durch die Leistungserbringer an die örtlichen Träger der Eingliederungshilfe gemeldet und dort bearbeitet. Zu Frage 3 – Mehrkosten –: Es ist nicht bekannt, inwiefern tatsächlich Mehrkosten in diesen Wohnformen entstanden sind. Folglich ist bisher auch nicht bekannt, dass die geltend gemacht wurden. Dazu verweise ich noch mal auf das eingangs Gesagte: Bei einer Abwesenheit von 50 Tagen wird nach der alten Regel, die im Übergangszeitraum noch fortgilt, auch die volle Vergütung weitergezahlt. Aber Mehrkosten können dadurch eigentlich nicht entstehen. Hinzu kommt, dass die Neuregelung, die auch gilt, ermöglicht, die Vergütungsregelung anzupassen, wenn die Leistung in anderer Form als sonst erbracht wird. Insofern ist der Landesregierung das beschriebene Problem von Mehrkosten bisher noch nicht bekannt und die Träger sind noch nicht mit dieser Problematik auf die Landesregierung zugekommen. Das bedeutet auch bei Frage 4: Wir haben keine Informationen über entstandene Mehrkosten. Wir gehen eher davon aus, dass Mehrkosten nicht entstanden sind und entweder durch die 50-TageRegel oder dann durch die Veränderung der Leistungsvereinbarungen aufgefangen werden konnten. Wir müssen aber für die Eingliederungshilfe insgesamt, jetzt nicht für die Wohnformen, sagen, natürlich sind da Sachen ausgefallen, die pandemiebedingt nicht besucht werden durften. Wenn es in dem Fall dazu gekommen ist, dass ein Träger seine Leistungen nicht mehr erbringen konnte, dann haben da die Kurzarbeitsmöglichkeiten gegriffen und dann gab es auch dieses Sozialdienstleistereinsatzgesetz, was in diesem Bereich besonders greifen sollte. Was aber an dieser Stelle noch mal ausdrücklich gesagt werden soll, ist: Ein einzelner Mensch mit Behinderung oder seine Eltern sind auf keinen Fall verpflichtet, pandemiebedingt Zusatzkosten zu tragen. Also wenn das passiert, dass eine Einrichtung da auf den behinderten Menschen zukommt, dann ist das sicher nicht richtig so.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Gibt es Nachfragen? Das kann ich an dieser Stelle nicht erkennen. Somit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage, die durch Frau Abgeordnete Hoffmann in der Drucksache 7/4367 gestellt wird. Bitte, Frau Abgeordnete.

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Hoffmann AfD

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. Wirtschaftliche Situation der REGIOMED-KLINIKEN GmbH Wie der „Südthüringer Rundschau“ vom 9. November 2021 zu entnehmen war, soll der REGIOMEDKLINIKEN-Verbund im Schwarzbuch der Steuerzahler genannt worden sein. Grund hierfür sollen unter anderem Betriebsdefizite sowie ohne Ausschreibung in Auftrag gegebene Rechts- und Beratungskosten in Höhe von 17,5 Millionen Euro sowie eine nicht ausgelastete, überdimensionierte neue Zentralküche des Unternehmens in Lichtenfels gewesen sein. Darüber hinaus sollen die an der REGIOMED-KLINIKEN GmbH beteiligten kommunalen Gebietskörperschaften dieser Kassenkredite in Höhe von rund 30 Millionen Euro bereitgestellt haben. Gesellschafter der REGIOMED-KLINIKEN GmbH sind neben dem bayerischen Krankenhausverband Coburg und dem Landkreis Lichtenfels auch die thüringischen Landkreise Hildburghausen und Sonneberg. Nach § 26 Abs. 1 des Thüringer Krankenhausgesetzes (ThürKHG) unterliegen Krankenhäuser der Rechtaufsicht durch die zuständige Behörde. Der Inhalt der Rechtsaufsicht ist in § 26 Abs. 2 ThürKHG geregelt. Ich frage die Landesregierung: 1. Ist die länderübergreifende Zusammenarbeit des Krankenhausverbands Coburg und des Landkreises Lichtenfels (Freistaat Bayern) sowie der Landkreise Hildburghausen und Sonneberg (Freistaat Thüringen) in der REGIOMED-KLINIKEN GmbH in einem Staatsvertrag geregelt und wenn ja, in welchem? 2. Wer hat die Rechtsaufsicht über die REGIOMED-KLINIKEN GmbH und wo ist das geregelt? 3. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zur wirtschaftlichen Situation der REGIOMED-KLINIKEN GmbH? 4. Haben die Landkreise Hildburghausen und Sonneberg der REGIOMED-KLINKEN GmbH Kassenkredite ausgereicht, wenn ja, wann, in welcher Höhe sowie auf welcher Rechtsgrundlage?

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Henry Worm

Fragestunde

Auch hier antwortet Frau Staatssekretärin Dr. Heesen für das Sozialministerium, bitte.

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Dr. Heesen

Fragestunde

Vielen Dank. Zu Frage 1: Es gibt keinen Staatsvertrag über eine länderübergreifende Zusammenarbeit des Krankenhausverbundes der REGIOMED-KLINIKEN. Zu Frage 2: Schon in der Fragestellung ist die relevante Norm genannt, nämlich § 26 Thüringer Krankenhausgesetz, der in Absatz 1 die Rechtsaufsicht regelt und deren Umfang in den Absätzen 2 und 3 näher ausführt. Die Festlegung, wer zuständig ist, ergibt sich aus § 32 des Thüringer Krankenhausgesetzes. Daraus ergibt sich: „Das für das Krankenhauswesen zuständige Ministerium ist zuständige Landesbehörde“. Was bedeutet das genauer? Das für Krankenhauswesen zuständige Ministerium ist zuständige Landesbehörde im Sinne der §§ 109, 110 und 111 und 122 des SGB V. Das Gesundheitsministerium ist ferner zuständig für Vereinbarungen nach § 8 Abs. 1 Satz 2 und § 8 Abs. 2 Satz 2 Krankenhausfinanzierungsgesetz, ist zuständig für Auskunftsverlangen sowie für die Aufstellung des Krankenhausplans, die Feststellung der Aufnahme oder Nichtaufnahme in den Krankenhausplan, den Widerruf nach § 4 Abs. 4 Satz 2 und die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn nach § 10 Abs. 2 Satz 4 sowie für die Zustimmung zur Nutzung von Anlagegütern nach § 13 Satz 1 Nr. 1 und die Feststellungen nach § 27a Abs. 2 Nr. 2 Thüringer Krankenhausgesetz. Zuständige Landesbehörde für die Durchführung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes, des Krankenhausentgeltgesetzes, der Bundespflegesatzverordnung und des Thüringer Krankenhausgesetzes im Übrigen ist das Landesverwaltungsamt. Zuständige Landesbehörde für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ist auch das Thüringer Landesverwaltungsamt. Das heißt, für einzelne Fragen, die ich eben aufgezählt habe, besteht eine direkte Aufsicht beim TMASGFF, für die anderen liegt die Aufsicht beim Thüringer Landesverwaltungsamt. Zu Frage 3: Die Landesregierung vertritt keinerlei Auffassung zur wirtschaftlichen Situation der REGIOMED-KLINIKEN. Die wirtschaftliche Situation im Blick zu haben, ist Aufgabe der Gesellschafter und des Aufsichtsrats der REGIOMED-KLINIKEN GmbH. Das sind hier konkret der Krankenhausverband Coburg, der Landkreis Lichtenfels, der Landkreis Hildburghausen sowie der Landkreis Sonneberg. Aufgabe der Landesregierung, insbesondere des TMASGFF ist lediglich, die in Thüringen notwendige patientengerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen und wirtschaftlichen Krankenhäusern sicherzustellen und die hinreichende Qualität der medizinischen Versorgung im Krankenhaus zu gewährleisten. Zu Frage 4: Die Landkreise Sonneberg und Hildburghausen haben mit der REGIOMED-KLINIKEN GmbH beide jeweils im Dezember 2019 einen Darlehensvertrag geschlossen. Dieser Darlehensvertrag beinhaltet eine Darlehensgewährung in Höhe von jeweils bis zu 7,5 Millionen Euro unter Ausnutzung des Kassenkreditrahmens. Da im Haushaltsrecht das Gesamtdeckungsprinzip gilt, kann hier keine direkte Zuordnung der Auszahlung der Darlehenssumme zum jeweiligen Kassenkredit erfolgen. Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat am 20. Februar 2020 eine Mitteilung an den Landkreis Sonneberg und den Landkreis Hildburghausen versandt, um die Veranschlagung des Kredits im Haushaltsplan 2020 zu regeln. Es wurde jeweils sowohl die Auszahlung/Ausgabe des Darlehens als auch die Rückzahlung des Darlehens als Einnahme verbucht. Zu welchem konkreten Zeitpunkt dann die Aus- oder Rückzahlung erfolgten, ist aus den der Landesregierung vorliegenden Unterlagen nicht ersichtlich.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Gibt es Nachfragen? Das kann ich nicht erkennen. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage, eine Anfrage des Abgeordneten Denny Möller in der Drucksache 7/4368. Sie haben das Wort.

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Denny Möller SPD

Fragestunde

Danke, Herr Präsident. Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Entgelttarifvertrags für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen für die Flughafen Erfurt GmbH Am 25. Mai 2021 wurde der Entgelttarifvertrag für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemein verbindlich erklärt und trat ab 1. Juni 2021 in Kraft in der Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen – Verkehrsflughafen-Sicherheitskräftearbeitsbedingungenverordnung –. Konkret handelt es sich um den Entgelttarifvertrag für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen vom 24. Januar 2019 in der Fassung des Änderungstarifvertrags vom 19. November 2020, abgeschlossen zwischen dem Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen einerseits sowie ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft –. Der angesprochene Entgelttarifvertrag findet auf alle nicht an ihn gebundenen Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen Anwendung, die unter seinen am 1. Juni 2021 gültigen Geltungsbereich fallen, wenn der Betrieb oder die selbstständige Betriebsabteilung überwiegend Dienstleistungen des Bewachungs- und Sicherheitsgewerbes oder Kontroll- und Ordnungsdienste erbringt, die dem Schutz von Rechtsgütern aller Art, insbesondere von Leben, Gesundheit oder Eigentum dienen. Ich frage die Landesregierung: 1. Gilt der als allgemein verbindlich erklärte Entgelttarifvertrag für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen vom 24. Januar 2019 in der Fassung des Änderungstarifvertrags vom 19. November 2020, abgeschlossen zwischen dem Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen einerseits sowie ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft – auch für Bereiche der Flughafen Erfurt GmbH? Wenn nein, können Sie mir die Gründe nennen? 2. Kommt der benannte, für allgemein verbindlich erklärte Entgelttarifvertrag für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen in der Flughafen Erfurt GmbH zur Anwendung? Wenn nein, können Sie mir die Gründe nennen? Vielen Dank.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Herr Staatssekretär Weil.

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Weil

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Möller beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung gilt nicht. Die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 19. Mai 2021 erlassene Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen gilt nur, wenn der Betrieb oder die selbstständige Betriebsabteilung überwiegend Dienstleistungen des Bewachungsund Sicherheitsgewerbes oder Kontroll- und Ordnungsdienste erbringt, die dem Schutz von Rechtsgütern aller Art, insbesondere von Leben, Gesundheit oder Eigentum dienen. Diese Voraussetzungen sind bei der Flughafen Erfurt GmbH nicht gegeben. Die Regelungen finden ausschließlich bei den Kontrollen nach § 5 Luftsicherheitsgesetz, die derzeit von der Firma KÖTTER erbracht werden, Anwendung. Zu Frage 2: Ebenfalls nein und die Begründung habe ich gerade in der Antwort zu Frage 1 gegeben. Vielen Dank.

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Henry Worm

Fragestunde

Es gibt eine Nachfrage. Bitte, Herr Abgeordneter.

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Denny Möller SPD

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Staatssekretär, erst einmal herzlichen Dank für die Beantwortung. Ich will es nur noch mal für mich klarziehen in Bezug auf die Frage 1, ob der allgemein verbindlich erklärte Tarifvertrag gilt, haben Sie ja deutlich gesagt, der gilt nicht für die eigene Abteilung Sicherheit, die es da in der Flughafen GmbH gibt. Ich muss es also so verstehen, dass dort weitere Tätigkeiten und die überwiegend ausgeführt werden über die eigentlichen Sicherheitstätigkeiten, auf die da der Tarifvertrag abzielt, hinaus?

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Weil

Fragestunde

Genau so ist es!

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Denny Möller SPD

Fragestunde

Vielen Dank.

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Henry Worm

Fragestunde

Gut. Dann vielen Dank, Herr Staatssekretär. Ich würde an dieser Stelle die Fragestunde für den heutigen Tag schließen. Ich rufe erneut auf die Tagesordnungspunkte 15, 16, 19, 21 und 22 sowie 23 b und 23 c, um die entsprechenden Wahlergebnisse bekannt zu geben. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/4388 Abgegebene Stimmen 75, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 75. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD entfallen 25 Jastimmen, 47 Neinstimmen und es liegen 3 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/4387 Abgegebene Stimmen 75, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 75. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD entfallen 28 Jastimmen, 43 Neinstimmen und es liegen 4 Enthaltungen vor. Auch hier ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/4386 Herr Abgeordneter Höcke – abgegebene Stimmen 75, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 75. Auf den Wahlvorschlag entfallen insoweit 20 Jastimmen, 55 Neinstimmen und es liegen keine Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Herr Abgeordneter Kießling – abgegebene Stimmen 75, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 75. Auf den Wahlvorschlag entfallen 21 Jastimmen, 52 Neinstimmen und es liegen 2 Enthaltungen vor. Auch hier ist die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/4384 Abgegebene Stimmen 75, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 75. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD entfallen 26 Jastimmen, 46 Neinstimmen und es liegen 3 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/4383 Abgegebene Stimmen 75, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 75. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD entfallen 25 Jastimmen, 46 Neinstimmen und es liegen 4 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Tagesordnungspunkt 23 Teil dazu: Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/4235 dazu: Wahlvorschlag der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/4380 Abgegebene Stimmen 75, ungültige Stimmen 5, gültige Stimmen 70. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD entfallen 17 Stimmen. Auf den Wahlvorschlag der Fraktionen Die Linke, CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen entfallen 48 Stimmen. Es liegen 5 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke, CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen die Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Landtags erreicht. Ich gratuliere Ihnen, Frau Abgeordnete Mitteldorf, Herr Abgeordneter Prof. Dr. Voigt und Frau Sauerbrey zu ihrer Wahl. Ich gehe davon aus, dass Sie alle die Wahl annehmen. Ich bekomme Kopfnicken signalisiert. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Tagesordnungspunkt 23 Teil Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/3991 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/4269 dazu: Wahlvorschlag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/4395 Arbeitskreis Thüringer Familienorganisationen: abgegebene Stimmen 75, ungültige Stimmen 8, gültige Stimmen 67. Auf den Wahlvorschlag entfallen 49 Jastimmen, 14 Neinstimmen und 4 Enthaltungen. Damit ist die Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Landtags erreicht und ich gratuliere dem Arbeitskreis Thüringer Familienorganisationen zur Wahl und gehe auch hier von der Annahme der Wahl aus. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Landesverband Thüringen des Deutschen Journalistenverbandes: abgegebene Stimmen 75, ungültige Stimmen 5, gültige Stimmen 70. Auf den Wahlvorschlag entfallen 50 Jastimmen, 15 Neinstimmen und es liegen 5 Enthaltungen vor. Damit ist auch hier die Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Landtags erreicht. Ich gratuliere auch dem Landesverband Thüringen des Deutschen Journalistenverbandes zur Wahl und gehe auch hier von der Annahme der Wahl aus. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich frage jetzt an dieser Stelle in Richtung der Fraktion der AfD: Wird eine Wiederholung der Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 15, 16, 21 und 22 mit den vorgeschlagenen Wahlbewerbern gewünscht? (Zuruf Abg. Jankowski, AfD: Ja!) Am morgigen Tag, davon gehe ich aus, ja. Damit findet in der morgigen Plenarsitzung nach der Mittagspause erneut die Wahl in diesen Punkten statt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und ich würde jetzt die Sitzung unterbrechen für die Lüftungspause bis 16.45 Uhr. Danach geht es nach meinem Plan hier mit dem Aufruf des Tagesordnungspunkts 13 weiter. Ich möchte die AfD bitten, auch in den versteckten Reihen die Maske entsprechend zu tragen, danke sehr. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich beende an dieser Stelle die Lüftungspause und wir rufen auf den Tagesordnungspunkt 13 Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/4357 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Das ist nicht der Fall. Damit eröffne ich die Aussprache und würde als erstem Redner dem Abgeordneten Montag das Wort erteilen – Entschuldigung, wenn ich jetzt ein Gespräch unterbrochen habe –, bitte.

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Robert-Martin Montag FDP

Stärkung des Medienstandorts Thüringen – Neue gemeinsame digitale Kulturplattform der ARD-Anstalten in Thüringen ansiedeln

Ja, es ist doch schön, wenn unser Präsident genügend Humor besitzt, auch da zwischenmenschliche Gespräche in dieser Art zu unterbrechen. (Beifall CDU) Aber nichts ist so wichtig wie die Debatte hier und auch natürlich dann zu einem Antrag zur Stärkung des Medienstandorts durch die Kollegen der CDU. Zunächst mal vielen Dank für diese Vorlage. Ich sage mal, sie kommt noch rechtzeitig, um hier ein Signal zu setzen. Ich glaube auch, dass das Signal wichtig ist, aber wenn wir über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sprechen, sind natürlich mehr als Signale notwendig. Ja, wir sprechen auch über die Stärkung des Medienstandorts hier in Thüringen, das tun wir häufiger. Aber es ist auch die Frage, wie wir darüber sprechen. Dazu haben wir auch mit den Kollegen der CDU schon unterschiedliche Positionen ausgetauscht, wie wir das am besten tun. Die Grundfrage, die Sie damit verfolgen, ist nicht neu, wenn sie auch im anderen Kontext hier daherkommt, lieber Jörg. Insofern kann ich hier zu dem Antrag die Stimmen der Freien Demokraten natürlich zusichern. Aber trotzdem – (Beifall CDU) so gehört sich das, wenn kluge Sachen vorliegen, dann unterstützen wir das. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Eigenlob stinkt!) Na ja, also, meine Worte wähle ich weise und ich wähle sie. Die Frage ist aber: Wenn wir über den öffentlichrechtlichen Rundfunk sprechen, wenn wir über diese Drei-Länder-Anstalt sprechen, ist es natürlich auch wichtig, noch über andere Fragen zu sprechen. Das ist, wie wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in der Struktur aufstellen wollen. Ich glaube, da ist auch die MPK bisher eben ihrer Aufgabe grundsätzlicher Art und Weise nicht gerecht geworden, wenn wir über die Neudefinition des Rundfunkauftrags sprechen und davon die Strukturen ableiten, die eine Sendeanstalt annehmen muss. Strukturreformen sind notwendig, denn es gibt eben das berühmt-berüchtigte Wirtschaftlichkeitsgebot. Und auch das mahnt uns, immer wieder zu prüfen, wie hoch wir diejenigen belasten, die am Ende den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in unserem Land tragen. Ein Hinweis sei mir noch gestattet: Wer einmal den Blick über den Tellerrand des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hinaus wagt, der wird erkennen, dass gerade die Frage der Digitalisierung destruktive Elemente hat, und gerade bei der Distribution, also der Art und Weise nicht nur, wie ich Programminhalte gestalte in der Struktur, sondern wie ich sie auch ausbringe, muss sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk tatsächlich fragen: Brauchen wir noch die Struktur, wie man sie bis heute aus dem klassischen, aus dem historischen, aus dem rein analogen Ausspielprozess vor sich trägt? Da sind wir, glaube ich, wenn wir den Blick weiten, durchaus in der Lage, auch Dinge zu erkennen, wie das andere tun. Ich habe eben Digitalisierung angesprochen. Das bedeutet die Frage Netflix, die Frage, was sind eigentliche die grundlegenden – (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Sie können doch nicht den Öffentlich-Rechtlichen mit Netflix vergleichen!) ich komme gleich dazu, Herr Schubert, das ist eben das Problem, wenn man sich damit mal beschäftigen würde. Das ist nämlich genau auch die Debatte, die unter den Medienpolitikern läuft. Denn was sagen uns denn die Verfassungsgerichtsurteile? Die sagen einmal, es braucht einen öffentlichrechtlichen Rundfunk und er muss 24/7 für die Bürgerinnen und Bürger erreichbar sein. Eben die digitale Ausspielform, quasi das Mediathek-Wesen, gibt genau diese Chance und gehört nämlich genauso auch dazu. Ihre Landesregierungen haben im Übrigen jetzt zumindest in den MPK-Konferenzen zum Rundfunk auch die Frage mit verhandelt, wie man jetzt diese digitalen Plattformen tatsächlich im Angebot verankert kriegt. Dazu folgt aber auch notwendigerweise Reform bei der analogen Struktur, (Beifall Gruppe der FDP) denn ich kann nicht zwei Dinge aufbauen, ohne dass sie miteinander korrespondieren und Effizienz zeigen. Ich habe eben darauf verwiesen, dass auch das Wirtschaftlichkeitsgebot eine Vorgabe der Gesetzlichkeiten ist. In dem Fall bleibt es dabei, wir unterstützen den Antrag der CDU, der hier vorliegt. Aber er berührt leider nicht das Thema. Das ist auch nicht Ziel des Antrags gewesen, das will ich auch nicht behaupten, dass das so sei. Aber wir kommen nicht umhin, tatsächlich echte Strukturreformen auch anzustreben. Wir haben einige Anträge dazu vorgelegt. Wir werden da nicht müde und, ich glaube auch, du, lieber Jörg, wirst dich auch nicht dort mit diesem Antrag an die Seite derjenigen stellen, die grundlegende Reformen ablehnen. Vielen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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Henry Worm

Stärkung des Medienstandorts Thüringen – Neue gemeinsame digitale Kulturplattform der ARD-Anstalten in Thüringen ansiedeln

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als nächsten Redner rufe ich Herrn Abgeordneten Blechschmidt, Fraktion Die Linke, auf.

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André Blechschmidt Die Linke

Stärkung des Medienstandorts Thüringen – Neue gemeinsame digitale Kulturplattform der ARD-Anstalten in Thüringen ansiedeln

Herr Präsident, meine Damen und Herren Kollegen, liebe Zuschauer am Livestream, sehr geehrter Herr Krause! Ich hoffe, nein, ich weiß eigentlich, dass Sie, Herr Krause, die nächsten Minuten mit uns gemeinsam die Debatten zu den zahlreichen Anträgen zum MDR am Livestream verfolgen werden. Dabei ist das Ansinnen unsererseits, Ihnen einerseits zum wiederholten Male deutlich die parlamentarische Unterstützung für Ihren verfassungsgemäßen Auftrag zu signalisieren, aber gleichzeitig andererseits unsere kritischen Hinweise zur Veränderung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Allgemeinen und des MDR im Speziellen mitzuteilen. Dieser Tagesordnungspunkt befasst sich mit der noch nicht getroffenen Entscheidung einer Ansiedlung der digitalen Plattform der ARD im bzw. beim MDR. Ich fasse meinen Beitrag etwas kürzer als der Kollege Montag, weil ich mich konkret auf diesen Inhalt beziehen werde. Zu diesem Antrag der CDU gibt es eigentlich nur wenig Widersprechendes zu sagen. Das Ziel des Antrags ist es, alles dafür zu tun, damit Thüringen auch weiter ein starker Medienstandort bleibt und mit der Neuansiedlung der digitalen Kulturplattform der ARD noch gestärkt wird. Dieses Ziel wird von allen, denen der öffentlich-rechtliche Rundfunk im wahrsten Sinne des Wortes am Herzen liegt, das heißt insbesondere den medienpolitischen Akteuren hier im Landtag, geteilt und unterstützt. Meine Fraktion, die Koalitionsfraktionen, für die ich hier sprechen darf, und auch die rot-rot-grüne Landesregierung sind dazu im steten Austausch mit der Intendanz und den Gremien des MDR und setzen sich schon auf wirklich allen erdenklichen Ebenen dafür ein. Insofern rennen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, der CDU mit Ihrem Antrag im wahrsten Sinne des Wortes offene Türen bei uns ein. Aber manchmal ist es wichtig, gesellschaftliche Vorgänge, die sich in zeitnaher Umsetzung befinden, wiederholend durch Anträge zu unterstützen und zu befördern. In diesem Zusammenhang weise ich noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass strukturelle, finanzielle, aber besonders auch redaktionelle Vorgänge und Veränderungen unter die verfassungsrechtlich garantierte Rundfunkfreiheit zählen und somit ein hohes Gut im Rahmen der Gespräche von Politik und MDR sind. Wirklich hilfreich wäre allerdings – und dazu führe ich im nächsten Tagesordnungspunkt noch mal näher aus –, wenn Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, Ihren Parteifreunden in den anderen beteiligten MDRLändern Sachsen-Anhalt und Sachsen Ihre Initiativen, die wir unterstützen, Ihre Forderungen auch zur Kenntnis geben, denn (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Ma- chen wir doch!) – ja, das unterstelle ich sogar – von dort aus, in den dortigen Staatskanzleien kam in der Vergangenheit etwas größerer Widerstand zu dieser Problematik. Hier wäre Ihr Appell tatsächlich an der richtigen Adresse, aber – auch hier ein Aber, und dies möchte ich ausdrücklich betonen – man hört in der jüngsten Zeit gute bis sehr gute Signale aus SachsenAnhalt und Sachsen. Meine Damen und Herren, die Koalitionsfraktionen werden dem Antrag der CDU zustimmen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Henry Worm

Stärkung des Medienstandorts Thüringen – Neue gemeinsame digitale Kulturplattform der ARD-Anstalten in Thüringen ansiedeln

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Nächster Redner ist Abgeordneter Kellner für die CDU-Fraktion.

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Jörg Kellner CDU

Stärkung des Medienstandorts Thüringen – Neue gemeinsame digitale Kulturplattform der ARD-Anstalten in Thüringen ansiedeln

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe es wohl vernommen von der FDP und von der Fraktion der Linken, dass unser Antrag doch auf Wohlwollen gestoßen ist. „Stärkung des Medienstandorts Thüringen – Neue gemeinsame digitale Kulturplattform der ARD-Anstalten in Thüringen ansiedeln“ ist unser Antrag und auch unser Anliegen, das wir heute hier eingebracht haben. Wir wissen sehr wohl, dass die Landesregierung da sicherlich den gleichen Weg beschreitet. Ich weiß auch, Staatssekretär Krückels hat sich von Anfang an sehr dafür starkgemacht, dass der MDR-Standort gestärkt wird. Aber es geht nicht darum, offene Türen einzurennen, es geht darum, auch ein politisches Zeichen zu setzen, dass das Parlament die Landesregierung an der Stelle unterstützt und deutlich macht, dass nicht nur die Landesregierung dahintersteht, sondern auch das Parlament. (Beifall CDU) Das ist unser Ansinnen, und ich denke, das ist auch gut so. Wir wollen ja letztendlich auch alle, dass es zum Erfolg führt. Natürlich wird das in Sachsen-Anhalt und Sachsen anders diskutiert. Es geht um 5 Millionen jährlich, diese digitale Kulturplattform einzurichten, daran hängt eine Menge. Da hilft es natürlich auch, wenn man die entsprechenden Argumente vorbringt, warum Thüringen von den drei Ländern der bessere Standort sein könnte. Ich denke, es spricht eine ganze Menge dafür, dass der Standort Thüringen, auch der Medienstandort hier in Erfurt, dafür geeignet sind. Die Infrastruktur, das Personal sind vorhanden, wir haben mit der Uni Erfurt entsprechende ausgebildete Fachleute, die dann herangezogen werden können. Das ist immer ein großes Thema gewesen, was Personal und Wertschöpfungsketten im MDR anbelangt, die zwischen Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sehr unterschiedlich sind. Das bietet hier eine Möglichkeit, das auszugleichen. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, was natürlich noch mehr dafür spricht, ist letztendlich die weltweit einzigartige Dichte an Bau- und Kunstdenkmalen. Wir haben 173 Schlösser, 82 Burgen, 330 Adelssitze, Theater, Klangkörper und vieles mehr. Aber die Dichte ist weltweit einzigartig. (Beifall CDU) Das spricht natürlich auch dafür, dass man die Kultur da auch ansiedelt, sprich die Kulturplattformen, was dann bundesweit letztendlich auch ausgestrahlt wird bzw. weitergegeben wird. Was an der Stelle natürlich auch eine Rolle spielt, ist eine gewisse Gleichbehandlung in den drei Ländern, was die Medienstandorte anbelangt. Wir haben hier schon mehrfach darüber gesprochen, dass doch eine erhebliche Unwucht besteht, was die wirtschaftliche Natur anbelangt: Das sind die Arbeitsplätze, von denen wir noch 123 haben, in Sachsen-Anhalt 400 und in Sachsen 1.600. Auch da merkt man schon dieses Ungleichgewicht. Natürlich kann man sagen, vor 30 Jahren hat man das alles anders regeln müssen, darüber hatten wir schon in der Diskussion beim Staatsvertrag gesprochen. Aber wir können letztendlich anfangen, und auch der MDR und die anderen beiden Länder können dadurch ein Zeichen setzen, dass man es ernst meint mit dem, was man nun mal gesagt hat. Hier gibt es ein Ungleichgewicht. Ich denke, es ist auch ein gutes Zeichen dann von den anderen Ländern, wenn sie das auch endlich mal nicht nur sagen und feststellen, sondern auch umsetzen. Also an der Stelle bin ich guter Dinge, dass wir da auch in ein vernünftiges Gespräch kommen. Mit unseren Kollegen aus Sachsen und Sachsen-Anhalt sind wir natürlich im Gespräch. Natürlich ist es auch schwierig, weil jeder was von dem Kuchen abhaben will, aber ich denke, da ist man jetzt schon viel weiter und viel offener, als das noch vor Jahren der Fall war. Aus diesem Grund haben wir diesen Antrag eingebracht, nicht, weil wir die Landesregierung zu irgendwas treiben wollen, das ist nicht der Fall (Zwischenruf Prof. Dr. Hoff, Minister für Kul- tur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei: Doch!) – das ist nicht der Fall –, sondern wir Unterstützung signalisieren, damit es wirklich eine breite Basis gibt, die das auch gern unterstützt und hier in Thüringen ansiedeln will. Aus diesem Grund würde ich Sie bitten, unseren Antrag zu unterstützen. Was den öffentlich-rechtlichen Auftrag anbelangt, lieber Robert, das ist eine andere Baustelle, das ist eine noch viel größere Baustelle, aber darüber würden wir sicherlich noch an anderer Stelle sprechen können. Also in diesem Sinne würden wir uns sehr freuen, wenn es im Parlament auf große Breite trifft, von allen Fraktionen, die nun auch Interesse haben müssten, dass der Medienstandort Thüringen gestärkt wird. Da nehme ich keine Fraktion aus, weil es hier letztendlich um Arbeitsplätze geht, um Zukunft geht, gerade was den digitalen Bereich anbelangt. Deswegen würde ich mich freuen, dass wir wirklich eine breite Mehrheit hier im Parlament haben und das Signal nach Sachsen, Sachsen-Anhalt senden können und die Landesregierung diese Botschaft mitnimmt und dadurch natürlich auch ein Stück weit – ich sage mal – ein schweres, ein stärkeres Wort hat, wenn es um die Diskussion geht. In diesem Sinne vielen Dank. Ich hoffe, dass alle zustimmen. Danke. (Beifall CDU)

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Henry Worm

Stärkung des Medienstandorts Thüringen – Neue gemeinsame digitale Kulturplattform der ARD-Anstalten in Thüringen ansiedeln

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Dann habe ich als Nächsten Herrn Abgeordneten Aust auf der Rednerliste. Bitte.

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René Aust AfD

Stärkung des Medienstandorts Thüringen – Neue gemeinsame digitale Kulturplattform der ARD-Anstalten in Thüringen ansiedeln

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Kellner, der Grund, warum Sie bisher so viel Zustimmung hier erfahren haben, ist, weil der alternative Blick auf Ihren Antrag fehlt, aber der kommt ja jetzt. Beginnen möchte ich allerdings mit einem Gruß meines geschätzten Kollegen Jens Cotta, der Ihnen ausrichten möchte, dass er Ihren Eifer bewundert, mit dem Sie sich immer wieder für eine sogenannte gerechte Verteilung der Medienstandorte zwischen Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen einsetzen. Er stellt allerdings auch die Frage, ob Sie nicht an der falschen Stelle kämpfen. Denn die CDU möchte mit ihrem Antrag eine neue gemeinsame digitale Plattform der ARD-Anstalten in Thüringen schaffen. Und das verwundert doch sehr, waren sich doch alle in der Vergangenheit bisher einig, dass Doppelstrukturen des Öffentlich-Rechtlichen abgeschafft gehören – und nun dieser Antrag. Wir waren uns auch einig, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verschlankt werden müssten, weil die Rechnung für eine weitere Aufblähung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zum Schluss immer die Beitragszahler zu begleichen haben. (Beifall AfD) Auch wenn die Strukturen für die digitale Plattform in Thüringen entstehen sollen, sind die wichtigsten Fragen: Sind diese überhaupt notwendig? Und gehören sie überhaupt zum Grundauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks? Da wird dann von einem idealen Standort gesprochen und von neuen Programmangeboten der ARD-Rundfunkanstalten. Dabei herrschte doch bisher Konsens, dass ARD und Co. keine neuen Programmangebote benötigen. Im Gegenteil, die Programmangebote müssten zugunsten der Beitragszahler zu ihrer eigentlichen Bestimmung zurückgeführt werden. (Beifall AfD) Lassen Sie uns also gemeinsam die strukturellen Probleme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks angehen. Lassen Sie uns die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten – zu ihrem ursprünglichen Auftrag zurück – aber auch weiterentwickeln. Lassen Sie uns das Grundfunkkonzept der AfD umsetzen und damit den öffentlich-rechtlichen Rundfunk beitragsfrei gestalten. (Beifall AfD) Schwerpunkte eines solchen Grundfunks sollten sein: Regionalprogramme, insbesondere lokale Nachrichten, Landesgeschichte, lokale Kultur, Mundart, Brauchtum, regionale und lokale Sportereignisse, Landespolitik. Konkret möchten wir die föderale und regionale Struktur erhalten, denn es sind gerade die Lokalzeitgeschichten, bei denen der öffentlich-rechtliche Rundfunk seine Stärken hat. Sehr geehrter Herr Kellner, damit haben wir doch die Standortfrage bereits geklärt. Die regionalen Rundfunkanstalten sollen jeweils ein Radio und ein Fernsehprogramm betreiben, mehr bedarf es nicht. Meine Fraktion lehnt ihren Antrag daher ab und wir werden auch einer Überweisung an den Ausschuss nicht zustimmen. Vielen herzlichen Dank. (Beifall AfD)

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Henry Worm

Stärkung des Medienstandorts Thüringen – Neue gemeinsame digitale Kulturplattform der ARD-Anstalten in Thüringen ansiedeln

Danke, Herr Abgeordneter. Mir liegen jetzt keine weiteren Redemeldungen vor. Möchte die Landesregierung sprechen? Bitte, Herr Minister Hoff.

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Prof. Dr. Hoff

Stärkung des Medienstandorts Thüringen – Neue gemeinsame digitale Kulturplattform der ARD-Anstalten in Thüringen ansiedeln

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, Herr Abgeordneter Aust, Sie haben ja quasi pflichtgemäß einen Parteiauftrag erfüllt und das Redemanuskript ihres Kollegen vorgelesen. Überzeugt waren Sie nicht, haben aber immerhin pflichtgemäß den Auftrag erfüllt. Sie gestatten aber, dass ich auch deshalb auf Ihren Beitrag jetzt nicht unbedingt eingehe, weil Sie selbst nicht wirklich von Ihren eigenen Worten überzeugt waren. (Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Wiederholen Sie es noch dreimal, dann glauben Sie es auch!) Nein, nein, ich höre Ihnen zu, ich kenne Sie auch aus anderen Debattenbeiträgen, deswegen. Nachdem wir nach vielen Jahren diesen Staatsvertrag des MDR endlich novelliert haben und in einer Situation sind, in der Ressourcenfragen darin umfangreich thematisiert worden sind und die Intendantin des MDR in Kürze den ersten Ressourcenbericht vorlegen wird, den sie künftig alle drei Jahre vorlegen soll, würde ich gern mit Ihnen gemeinsam in eine Diskussion eintreten wollen, in der wir Zweierlei machen: in der wir selbstverständlich wie auch in der Vergangenheit darauf achten, dass Beitragsgelder, die in Thüringen für den MDR erbracht werden, auch eine regionale Wertschöpfung hier in Thüringen erfahren. Da sind insbesondere Ressourcenfragen das eine, und deshalb wird neben dem Ressourcenbericht auch der jährliche Produzentenbericht die höhere Relevanz haben. Dort steckt die meiste Musik von Wertschöpfung, die wir hier in der Region haben, die wir auch weiterentwickeln wollen und die wir brauchen. Das sind solche Themen: Wenn hier beispielsweise bestimmte Sendungen produziert werden, sollte nicht nur eine Briefkastenfirma hier sein und nicht nur eine Kulisse vom Harz, vom Kyffhäuser oder meinetwegen auch von Weimar und Erfurt genutzt werden, sondern dann sollten hier auch tatsächlich die Produktionsstrukturen sein. Deshalb ist es völlig richtig – wie auch in den Redebeiträgen gesagt wurde –, dass wir hier für die Medienkompetenz über Hochschulstrukturen, gleichzeitig aber auch über die entsprechende Vernetzung Sorge tragen müssen. Das ist der eine Punkt. Der zweite ist aber, dass die Diskussion über den Staatsvertrag an der einen oder anderen Stelle dazu geführt hat, dass wir dazu neigen – und davon müssten wir aus meiner Sicht auch wieder wegkommen –, den MDR ausschließlich unter dem Gesichtspunkt zu betrachten, wer denn hier in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen was bekommt. Das ist aber erst mal ein großer Erfolg, dass es so aussieht, als ob die ARD eine Entscheidung trifft, dass die Kulturplattform ihren Sitz im mitteldeutschen Sendegebiet hat. Das führt übrigens dazu – sollte das so kommen –, dass auch entsprechende Ressourcen aus dem MDR für eine solche Gemeinschaftseinrichtung zur Verfügung gestellt werden. Und vor diesem Hintergrund, sehr geehrter Herr Aust, ist es nicht so, dass hier budgeterweiternd eine neue Struktur geschaffen wird. Sondern in der ARD gibt es die Verständigung – weil es auch die Notwendigkeit von Arbeitsteilung gibt –, dass entsprechende Strukturen, die bisher in den einzelnen ARD-Sendeanstalten vorgehalten werden, in einer Gemeinschaftseinrichtung konzentriert werden und insofern Ressourcen konzentriert werden – also das Gegenteil von dem, was Sie insinuiert haben. Es geht nicht um die Ausweitung von Strukturen, sondern es geht um die Konzentration von Strukturen in entsprechenden Gemeinschaftseinrichtungen. Und hier ist es eine Gemeinschaftseinrichtung Kultur, zu der nun diejenigen jenseits der AfD in dieser Debatte um Rundfunkbeitragsund öffentlich-rechtliche Rundfunkstrukturen gesagt haben: Natürlich besteht eine Kernaufgabe des öffentlichen Rundfunks auch in Kulturangeboten, Kulturvermittlung etc. Vor diesem Hintergrund, glaube ich, wird es sinnvoll sein, sowohl den MDR in den Blick zu nehmen und auch deutlich zu machen: Es ist wichtig, dass in Ostdeutschland Gemeinschaftseinrichtungen sowohl der ARD als auch Gemeinschaftseinrichtungen von ARD, ZDF und Deutschlandfunk angesiedelt werden, und es ist für uns in Mitteldeutschland wichtig, dass neben dem KiKA, der seinen Sitz in Thüringen hat, in Mitteldeutschland eine solche Gemeinschaftseinrichtung Kultur kommen würde. Wenn eine solche Einrichtung nach Thüringen kommt und insbesondere in dem Bereich von Digitalisierungsangeboten, dann ist es tatsächlich für uns eine sehr schöne Entwicklung, weil, lieber Herr Kellner – ohne dass ich jetzt Dissens zu Ihnen aufmachen will –, ich glaube, dass wir über Kulturinstitutionen, Kulturvermittlung in zunehmendem Maße nicht nur die Zahl unserer Schlösser, Burgen etc. aufführen müssen, sondern es kommt vor allem darauf an, dass wir in zunehmendem Maße auch eine digitale Präsentation von Kultur realisieren müssen. Und wenn die Kulturplattform der ARD dazu beiträgt, dass gerade in dieser Kulturdigitalisierung in Deutschland mit den Beitragsgeldern für öffentlichen Rundfunk mehr passiert, dann wäre das ein großer Fortschritt, und wenn ein solcher Standort in der Arbeitsteilung einer solchen Gemeinschaftseinrichtung in Thüringen sein würde, würde ich mich persönlich darüber sehr freuen, weil wir als Freistaat Thüringen tatsächlich – und da bin ich bei den Vorrednern, die dazu gesprochen haben – eben das Land sind, das die zweithöchsten flächenmäßigen Kulturausgaben zur Verfügung stellt, und zwar für die gesamte Bandbreite von Kulturinstitutionen. Das ist insofern auch für ein solches Angebot wichtig, weil die Atmosphäre – und so habe ich Sie verstanden, Herr Kellner – eines Kulturlands Thüringen dann auch für eine solche Digitalund Kulturplattform Relevanz entfalten würde. Insofern, denke ich, ist die Debatte, die wir heute hier im Landtag führen, für die Entscheidung, die in der ARD mit hoher Wahrscheinlichkeit in der kommenden Woche getroffen wird, noch mal ein Rückenwind, aber ein Rückenwind, der aus meiner Sicht vor allem heißen muss, dass wir in Mitteldeutschland wollen, dass eine solche Gemeinschaftseinrichtung in unsere Region kommt und in der auch der Standort Thüringen in dieser Region eine entsprechende Relevanz mit entfaltet. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Henry Worm

Stärkung des Medienstandorts Thüringen – Neue gemeinsame digitale Kulturplattform der ARD-Anstalten in Thüringen ansiedeln

Vielen Dank, Herr Minister. Es gibt eine weitere Wortmeldung, Herr Abgeordneter Voigt, Fraktion der CDU.

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Mario Voigt CDU

Stärkung des Medienstandorts Thüringen – Neue gemeinsame digitale Kulturplattform der ARD-Anstalten in Thüringen ansiedeln

Herzlichen Dank, Herr Präsident. Werte Kolleginnen und Kollegen, die Frage, die uns beschäftigt, ist doch was ganz Simples, nämlich: Wie schaffen wir es, dass sich ein Standort, der über 500 Jahre deutsche Kulturgeschichte geprägt hat, auch letztlich in einer Gemeinschaftseinrichtung Deutschlands wiederfindet? Darum geht es. Und wie können wir gemeinschaftlich parteigrenzenübergreifend Rückenwind organisieren und ein Signal setzen, wie es der Kollege Kellner gesagt hat, für Thüringen, für unser Heimatland? Das, was der Kollege Aust hier vorgetragen hat, finde ich in mehr als einer Hinsicht bemerkenswert, und deswegen bin ich auch noch mal nach vorne gekommen. Ich finde es ja immer spannend, wo Sie so den Instrumentenkasten Ihrer eigenen, sage ich mal, politischen Überzeugung herholen. Aber wenn es um die zentrale Frage geht, die Sie eigentlich beschäftigen müsste und deswegen auch den Antrag der CDU unterstützenswert erscheinen lässt, nämlich die Frage deutscher Kultur, denn wir sind eine Kulturnation und Sie berufen sich immer auf nationale Kultur – wofür wir in unserem Antrag werben, ist nichts weniger als zu sagen: Der Standort und das digitale Gedächtnis, das digitale Sprachrohr für Kultur in Deutschland soll in Thüringen sitzen –, schlagen Sie sich in die Büsche. Und das sagt ziemlich viel darüber aus, wie Sie eigentlich mit deutscher Kultur und Identität umgehen, weil natürlich der Kernbestand öffentlich-rechtlichen Rundfunks bei allen Unterschieden, die man diskutieren kann, tatsächlich doch darin begründet sein muss, deutsche Kultur und die Vielfalt, die in der deutschen Kultur liegt, und die Regionalität genauso wie auch das nationale Kulturbewusstsein sichtbar zu machen. Das muss ja mindestens Grundauftrag eines solchen öffentlich-rechtlichen Rundfunks sein. Dass Sie das hier vorne negieren und dass Sie hier vorne nicht mal die Chuzpe haben, für Thüringer Interessen einzutreten, das finde ich bemerkenswert, und das wollte ich nur noch mal herausstreichen. Denn das, was wir in unserem Antrag versuchen, ist nichts weniger, als zu sagen, von Bauhaus bis Wartburg, von Fröbel bis zu Goethe und Schiller sind wir der Standort, der wie kein anderer für eine Gemeinschaftseinrichtung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Deutschlands prädestiniert sein kann. Ich glaube, in dieses Werben dafür mit einzustimmen – das hat der Kollege Kellner vollkommen zu Recht gesagt –, muss doch innerer Auftrag sein, zumal wir in digitalen Zeiten doch im Besonderen eine Chance darin sehen müssen. Denn wir werden in der Kommunikation viele Veränderungen sehen, da ist vorhin irgendwo das Stichwort Netflix gefallen usw. Aber eines muss doch klar sein, die Wettbewerbsfähigkeit unserer Kulturnation wird auch darin bestehen, wie es uns gelingt, kulturelle Inhalte im digitalen Raum zu präsentieren. Dass Thüringen dafür ein exzellenter Standort sein könnte, machen wir mit unserem Antrag deutlich. Viele haben das unterstützt. Deswegen kann ich nur noch mal sagen: Das ist das Bekenntnis, was wir hier gemeinschaftlich abgeben wollen. Sie wollen es nicht. Das finde ich schade, aber legt ziemlich deutlich offen, wie Sie gewickelt sind. Schönen Dank. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Henry Worm

Stärkung des Medienstandorts Thüringen – Neue gemeinsame digitale Kulturplattform der ARD-Anstalten in Thüringen ansiedeln

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Weitere Redemeldungen liegen mir jetzt nicht vor. Doch, Herr Abgeordneter Aust möchte noch mal reden. Bitte. Sie haben noch 5 Minuten 20, Herr Abgeordneter Aust.

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René Aust AfD

Stärkung des Medienstandorts Thüringen – Neue gemeinsame digitale Kulturplattform der ARD-Anstalten in Thüringen ansiedeln

Vielen herzlichen Dank, Herr Präsident. Herr Professor Voigt, ich fürchte, Sie haben dann im Mittelteil nicht ganz genau zugehört. Denn natürlich negiert niemand, dass wir auch möchten, dass ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk die Landesgeschichte, die lokale Kultur, Mundart, Brauchtum – all das habe ich aufgezählt – in die Weltöffentlichkeit bringt. Wir stellen bloß infrage, ob es die bestehenden Strukturen sein müssen, mit denen das gemacht wird. Und das bestreiten wir, weil uns diese Strukturen eben zu teuer sind. Vielen herzlichen Dank. (Beifall AfD)

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Henry Worm

Stärkung des Medienstandorts Thüringen – Neue gemeinsame digitale Kulturplattform der ARD-Anstalten in Thüringen ansiedeln

Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Wird Ausschussüberweisung beantragt? Das ist nicht der Fall. Damit stimmen wir direkt über den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/4357 ab. Wer ist für diesen Antrag? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, die Gruppe der FDP und die Fraktion der CDU. Wer ist gegen diesen Antrag? Das ist die Fraktion der AfD. Wer enthält sich? Enthaltungen kann ich nicht erkennen. Damit ist der Antrag angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen zum gemeinsamen Aufruf der Tagesordnungspunkte 37 in seinen Teilen und des TaAntrag (Entschließung) der FrakFDP* ) * tion der - Drucksache 7/3146 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa, Kultur und Medien - Drucksache 7/4236 Antrag (Entschließung) der Fraktion der CDU - Drucksache 7/3167 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa, Kultur und Medien - Drucksache 7/4237 Antrag der Frak tionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN - Drucksache 7/4201 Das Wort hat Frau Abgeordnete Eger aus dem Ausschuss für Europa, Kultur und Medien zur Berichterstattung zu den Anträgen zu den Tagesordnungspunkten 37 a und 37 b. Bitte, Frau Abgeordnete.

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Cordula Eger Die Linke

Vorschläge zur Stärkung und zukunftsorientierten Weiterentwicklung des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR)

Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, der Entschließungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP in Drucksache 3/3146 mit dem Titel

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Henry Worm

Vorschläge zur Stärkung und zukunftsorientierten Weiterentwicklung des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR)

Ich möchte nur ganz kurz auf die Maskenpflicht im Haus hinweisen!

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Cordula Eger Die Linke

Vorschläge zur Stärkung und zukunftsorientierten Weiterentwicklung des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR)

„Rechte der freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch effektive betriebliche Mitbestimmung zukünftig gewährleisten“ behandelt den im vergangenen Jahr hier beratenen und beschlossenen MDRStaatsvertrag in einer für alle demokratischen Fraktionen wichtigen Teilregelung, nämlich der Arbeitnehmer- und Arbeitnehmerinnenvertretung der sogenannten freien Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beim MDR. Diese Regelung im Staatsvertrag ist – da sind wir uns vergleichsweise einig – in der aktuellen Fassung nicht ausreichend, um eine zeitgemäße Personalvertretung und Mitbestimmung zu gewährleisten. Mit dem Antrag der FDP soll nun die Landesregierung aufgefordert werden, diesen Punkt mit den anderen beteiligten Ländern Sachsen-Anhalt und Sachsen im Rahmen einer Novellierung zu korrigieren. Die Landesregierung möge Sorge dafür tragen, dass die engagiert und kompetent auch hier für Thüringen arbeitenden freien Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des MDR im Rahmen des Bundespersonalvertretungsgesetzes durch den Personalrat des MDR vertreten sind und mitbestimmen können. Durch Beschluss des Landtags in seiner 42. Sitzung am 21. April 2021 wurde der Entschließungsantrag an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien überwiesen. Der Ausschuss für Europa, Kultur und Medien hat den Antrag in seiner 20., 21., 22., 24. Sitzung und in seiner 25. Sitzung am 15. Oktober 2021 abschließend beraten. Der Ausschuss für Europa, Kultur und Medien empfiehlt dem Landtag, dem Entschließungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP zuzustimmen. Mit dem Entschließungsantrag der CDU-Fraktion in der Drucksache 7/3167 „Stärkung und Weiterentwicklung des Medienstandorts Thüringen – MDRStaatsvertrag innovativ und gerecht novellieren“ – hier TOP 37 b –, verhält es sich etwas anders. Dieser thematisiert neben der Frage der Personalvertretung der freien Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen noch weitere Punkte, die im Ausschuss kontrovers diskutiert wurden und sicher auch heute hier noch diskutiert werden. Durch Beschluss des Landtags in seiner 42. Sitzung am 21. April 2021 wurde auch dieser Entschließungsantrag an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien überwiesen. Der Ausschuss für Europa, Kultur und Medien hat den Antrag ebenfalls in seiner 20., 21., 22., 24. Sitzung und abschließend in der 25. Sitzung am 15. Oktober 2021 beraten. Der Ausschuss für Europa, Kultur und Medien empfiehlt dem Landtag, den Entschließungsantrag der CDU abzulehnen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Henry Worm

Vorschläge zur Stärkung und zukunftsorientierten Weiterentwicklung des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Wird das Wort zur Begründung zu dem Antrag zu Tagesordnungspunkt 48 gewünscht? Das ist nicht der Fall. Damit eröffne ich die gemeinsame Aussprache. Als erster Redner hat Abgeordneter Blechschmidt das Wort, Fraktion Die Linke.

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André Blechschmidt Die Linke

Vorschläge zur Stärkung und zukunftsorientierten Weiterentwicklung des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR)

Danke, Herr Präsident. Meine Damen und Herren, liebe Zuschauer am Livestream, wir debattieren hier jetzt drei unterschiedliche Anträge, die ich in meinem Beitrag zusammenfassend abarbeiten möchte. Zum Antrag der FDP hat meine Kollegin Eger schon in der Berichterstattung des Ausschusses notwendige Argumente und Positionen aufgezeigt und dargestellt. Ich möchte an dieser Stelle der Intendantin des MDR Frau Prof. Carola Wille ausdrücklich dafür danken, dass unsere Debatte in der ersten Beratung hier im Landtag proaktiv aufgenommen worden ist. Sie als Intendantin und der Verwaltungsrat des MDR haben in der Zwischenzeit die Frage eines Status für die Arbeiter- und Arbeiterinnenvertretung der freien Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des MDR deutlich über die Anforderungen des Staatsvertrags hinaus und kooperativ mit den Betroffenen gelöst und eine Regelung getroffen, die auch von den freien Vertretungen lobende Worte bekam. Wurde zuvor auch von uns noch bemängelt, dass die Regelung im Staatsvertrag zur freien Vertretung noch hinter dem bestehenden Modell beim MDR zurückfiel, scheint nun zumindest der Status quo erhalten und stellenweise sogar verbessert worden zu sein. Das kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Freien beim MDR immer noch Beschäftigte zweiter Klasse sind. Ihnen wird tatsächliche Mitbestimmung verwehrt, eine Vertretung durch den Personalrat entsprechend dem Bundespersonalvertretungsgesetz ist weiter nicht in Sicht. Dabei – und hier möchte ich meinen Appell aus dem vorhergehenden Tagesordnungspunkt erneuern – wäre es sehr hilfreich, wenn die CDU-Fraktion noch auf ihre Kollegen in den anderen Parlamenten Sachsen und SachsenAnhalt zugeht und diese überzeugt, diesem Ansinnen im Rahmen einer Novellierung zuzustimmen. Denn dort in den CDU-regierten Staatskanzleien in Dresden und Magdeburg sitzen jene Skeptiker dieser wichtigen Gleichstellungen, wie sie ja auch von den Kollegen der CDU-Fraktion in ihrem Antrag gefordert werden. Wir als Koalitionsfraktionen wären für eine kurzfristige Novellierung bereit. Leider müssen wir anderen Punkten im CDU-Antrag unsere Zustimmung verweigern. Wir sind nämlich nicht der Auffassung, dass Kirchen und Arbeitgeberverbände unzureichend im MDR-Rundfunkrat vertreten sind, ganz im Gegenteil: (Beifall DIE LINKE) Mit der jetzt beschlossenen Gestaltung des MDRRundfunkrats ist das Ziel einer ausgewogenen und die Gesamtgesellschaft sehr gut abbildenden Zusammensetzung erreicht. Dies wird im Übrigen von den meisten gesellschaftlichen Gruppen auch so gesehen. Dass es weitere Wünsche von gesellschaftlichen Organisationen, Verbänden, Vereinen gibt, ist sicher nicht überraschend, aber wir haben uns schon bei der Erhöhung der Anzahl der Mitglieder des Rundfunkrats auf 50 sehr schwer getan. Eine weitere Vergrößerung wäre weder sinnvoll noch würde sie dem Geist des ZDF-Urteils des Bundesverfassungsgerichts entsprechen. Meine Damen und Herren, wir wollen uns nicht in die inneren Angelegenheiten des MDR – so möchte ich es bezeichnen – dahingehend einmischen, so wie ich es in meinem vorhergehenden Beitrag mit Blick auf die strukturelle, materielle, personelle, finanzielle, aber im Besonderen auf die redaktionelle Entwicklung und Veränderung angesprochen habe. Ich wiederhole: Die Rundfunkfreiheit ist ein hohes Gut, die wir auch respektieren wollen und müssen. Deswegen setzen wir auch künftig immer wieder auf kooperative Gespräche und nicht auf versteckte und offene Drohungen. Das vergiftet das Klima und hilft dem Medienstandort Thüringen in keiner Weise. An dieser Stelle erlaube ich mir, stattdessen einmal einen Blick auf das schon Erreichte beim MDR zu werfen. Der MDR hat sein Programmangebot ausgebaut, vielfältiger gestaltet und bildet damit gesellschaftlichen Wandel ab. Es gibt deutlich mehr Transparenz und Austausch mit gesellschaftlichen Akteuren, auch in der Medienbranche. Vor allem aber geht der MDR den Weg der Digitalisierung und bemüht sich, gesellschaftlichen Entwicklungen nicht nur hinterherzulaufen, sondern diese selbst zu gestalten. Es ist durchaus auch Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, grundsätzliche Werte zu vermitteln und Fake News und Verschwörungstheorien aus der braunen Ecke mit Fakten und Einordnungen zu begegnen. Auch habe ich gerade in der letzten Woche die Ausschreibung von Regionalkorrespondenten in Gotha und Heiligenstadt wahrgenommen. (Beifall SPD) Es waren wirklich Gotha und Heiligenstadt. Viel besser heißt aber eben nicht, alles ist gut. Die Frage der Gleichbehandlung aller Beschäftigten beim MDR wurde von uns schon angesprochen. Hier braucht es schnelle und umfassende Lösungen. Darüber hinaus braucht gutes Programm natürlich gutes Personal. Vorgaben zur Art des Angestelltenverhältnisses sind ob der Besonderheit des journalistischen Berufs weniger zielführend, wichtig sind gute Tarifverträge und entsprechende soziale Absicherung. Hier wissen die Beschäftigten des MDR die Linke an ihrer Seite. (Beifall DIE LINKE) Zu den notwendigen Verbesserungen gehört auch, dass es im MDR unabhängige Gremien geben muss, in welchen Programmkonflikte zwischen Mitarbeiterinnen und Vorgesetzten gelöst werden können, ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen zu befürchten. Programmmacher müssen auch unabhängig von politischen und ökonomischen Interessen der Rundfunkanstalt arbeiten können. Nicht zuletzt machen wir in unserem Antrag deutlich, dass wir die Wahl der Intendanz natürlich am liebsten in der Hand des breit aufgestellten Gesellschaft- und Rundfunkrats wissen wollen. Alles dies sind nach unserer Auffassung Hinweise, die der Landesregierung für die kommenden Gespräche mit auf den Weg zu geben sind, um mit den Vertreterinnen und Vertretern des MDR in gute Gespräche zu kommen. Insofern zusammenfassend zu meinem Beitrag: Wir werden dem Antrag der FDP zustimmen, wir lehnen den der CDU ab und bitten um die Zustimmung zum Antrag der Koalition. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Bergner

Vorschläge zur Stärkung und zukunftsorientierten Weiterentwicklung des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR)

Vielen Dank, Herr Blechschmidt. Ich rufe auf für die CDU-Fraktion den Abgeordneten Kellner.

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Jörg Kellner CDU

Vorschläge zur Stärkung und zukunftsorientierten Weiterentwicklung des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR)

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich mache das auch wie Herr Blechschmidt, ich werde zu allen drei Anträgen gleich ein paar Worte verlieren. Ich möchte aber als Erstes noch mal auf die Berichterstattung aus dem Ausschuss eingehen. Hier wurde ja mitgeteilt, dass dem Antrag der FDP zugestimmt wurde, unser Antrag wurde nach einer kontroversen Diskussion abgelehnt. Also, ich habe keine kontroverse Diskussion zu unserem Antrag mitbekommen. Unser Antrag wurde de facto in der Form, dass man sich damit auseinandergesetzt hat, nicht behandelt, in keinster Weise. Das will ich an der Stelle deutlich sagen. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist doch nicht wahr!) Er ist zwar dennoch abgelehnt worden, das ist richtig – zu meiner Überraschung und mit großem Bedauern. Überraschung dahin gehend, dass die Ablehnung von Rot-Rot-Grün und AfD erfolgte. Das hat mich schon sehr überrascht, muss ich sagen, damit hätte ich auch nicht gerechnet. Die FDP hat das nicht mit unterstützt. Aber sei es drum, es ist, wie es ist, deswegen sind wir ja heute hier und es hat ja jeder noch mal die Chance, darüber nachzudenken, ob er nicht unserem Antrag doch zustimmt, weil er aus unserer Sicht der bessere von allen ist, weil wir nämlich konkrete Punkte ansprechen, die uns auch wichtig sind. (Beifall CDU) Da kann man natürlich sagen, wir haben uns auf dieses oder jenes fokussiert oder konzentriert und wir lassen mal das Materielle alles außen vor, was die Ressourcenverteilung anbelangt etc., das sprechen wir mal nicht an. Ich finde es auch richtig, dass der MDR insgesamt gestärkt werden muss, weil der Minister das ja vorhin auch so gesagt hat, es ist der gesamte MDR zu stärken und nicht einzelne Länder sind da nach vorn zu schieben. Aber als Thüringer, als Thüringer Landtag und als zuständiger Sprecher bin ich natürlich daran interessiert, dass auch Thüringen entsprechend berücksichtigt wird. Das muss man mir und uns als CDUFraktion auch zugestehen, dass wir da schauen, was wir in Thüringen erreichen können. Natürlich sind wir auch mit den Kollegen aus Sachsen und Sachsen-Anhalt darüber im Gespräch. Da geht es ja weiter, es geht um den Auftrag, der jetzt diskutiert wird, welcher Auftrag soll erteilt werden. Das hängt ja auch wieder mit Kosten zusammen, wo kann man einsparen struktureller Art etc. Da sind wir natürlich im Gespräch. Also, man versucht schon von allen Seiten – wir auf jeden Fall – da auch eine entsprechende Bewegung reinzubekommen, damit der Standort Thüringen auch bessergestellt wird. Was den FDP-Antrag anbelangt, sind wir gar nicht so weit auseinander. Wir haben das auch in unserem Antrag unter Punkt 6 aufgeführt. Es hat ja auch schon eine Bewegung gegeben, wie man mitbekommen hat, dass die Freien auch mehr Gehör gefunden haben und jetzt auch mehr Berücksichtigung finden. Das ist auf jeden Fall der richtige Schritt und wir wollen da ja auch ein Stück weitergehen. Das haben wir auch bei uns im Antrag, dass die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wirklich bessergestellt werden und auch in der Gleichbehandlung mit den Festangestellten gleichziehen. Also, das ist in unserem Antrag auch drin. Jetzt weiß ich nicht, warum man den abgelehnt hat, denn das ist ja auch eine Forderung von Rot-Rot-Grün und FDP. Wir haben die gleiche Forderung drin. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Wir haben aber noch mehr drin!) (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie haben auch ganz viel Quatsch drin!) Also, wir haben die Forderung auch drin, dass sich an der Stelle was verändern muss. Wir werden den FDP-Antrag nicht ablehnen, wir werden uns aber an der Stelle enthalten. Was den Antrag von Rot-Rot-Grün anbelangt: Da hatten wir viel aufgezählt, was im Staatsvertrag steht. Das ist uns sicherlich allen bekannt. Man hat auch vorhin noch mal die Kosten angesprochen, denn in unserem Antrag steht, das Rotationsprinzip zu überdenken, was die gesellschaftlichen Gruppen anbelangt. Da hatten wir auch gesagt, dass das dann mit Mehrkosten verbunden ist. Aber ich sehe hier, dass in I.2. noch mal ein zusätzliches Gremium gefordert wird. Ich zitiere jetzt: „Der MDR hat sich dem Publikum geöffnet sowie die Transparenz durch eine Vielzahl öffentlich zugänglicher Berichte [...] erhöht. Er hat den breiten Austausch mit den Akteuren der Medienbranche gesucht. Zugleich zeigt sich, dass durch die Vorgabe zum Personalabbau bei gleichzeitig stagnierenden Einnahmen die Ressourcen fehlen, um immer in allen Formaten vielfältigen und tiefgründig recherchierten Journalismus zu bieten.“ Hier geht es darum, man will letztendlich mehr Personal. Das kann man tun, aber da muss man auch sagen, dass es mehr Geld kostet. Das ist ein Widerspruch zu dem, was Sie gerade vorhin gesagt haben, lieber Kollege Blechschmidt. Das ist das, was wir nicht drin haben. Wir denken, dass der MDR das größtmöglich selbst gestalten soll und am besten weiß, denke ich mir, was sie sich leisten können und was nicht, um trotzdem Qualität abzuliefern. Was wir in unserem Antrag drin haben und was ich bedauere, dass ich das bei dem rot-rot-grünen Antrag nicht gefunden habe, sind die Ressourcenverteilung und die Besserstellung. Darüber haben wir schon viele Male gesprochen, dass diese Schieflage da ist. Sie haben es vorhin auch schon mal angesprochen. Das bedauere ich sehr, dass wir da keinen gemeinsamen Weg finden, darauf noch einmal aufmerksam zu machen. Wir haben es deswegen auch im Staatsvertrag noch mal angesprochen – diese Novellierung, diese 2-Prozent-Regelung, in § 2 –, wo wir auch die Forderung stellen, dass das gemacht wird. Der Bericht wird ja geliefert, hat der Minister gerade gesagt. Der Bericht wird vorgestellt, das ist erst mal sehr gut, das war auch unser Ansinnen. Aber danach die richtigen Schlüsse daraus zu ziehen, das ist letztendlich das, was wir dann als unsere Aufgabe hier im Landtag sehen. Das bedauere ich auch, dass man diese Forderung an der Stelle nicht mit unterstützt. Wenn das nicht umgesetzt wird, was wir uns vorgestellt haben, was die Ressourcen anbelangt – es geht ja letztendlich auch um Beitragszahler, die hier gezahlt haben, damit dann auch entsprechend Mittel nach Thüringen wieder zurückfließen, damit es auch eine Gleichbehandlung oder Gleichsetzung gibt, zumindest der Anfang im Staatsvertrag gemacht wurde –, wenn das nicht erfüllt ist, muss es auch Konsequenzen geben. Darauf haben wir auch in unserem Antrag aufmerksam gemacht. Ich war immer der Meinung, dass wir an der Stelle immer einer Meinung waren. Da verstehe ich auch nicht, warum das nicht mitgetragen wird, wenn wir uns doch in vielen Punkten – und so verstehe ich die letzten Gespräche, die wir darüber geführt haben – inhaltlich sehr einig waren, dass es mitgetragen werden kann. (Beifall CDU) Ich komme zurück. Zu meiner großen Überraschung habe ich dann im Ausschuss das erlebt, was ich mir nicht vorstellen konnte. Das muss ich ganz klar sagen. Aber da haben sich AfD und RotRot-Grün zusammengetan und haben diesen Antrag abgelehnt. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir haben uns nicht zusammengetan!) Inhaltlich! Es ist nun mal so, wenn man gemeinsam was abstimmt, ist man gemeinsam dabei. Das ist nun mal so. (Zwischenruf Prof. Dr. Hoff, Minister für Kul- tur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei: Das merken wir uns dann für die anderen!) (Unruhe DIE LINKE) Aber inhaltlich – da kann man schreien, wie man will, es ist eine Tatsache – waren wir uns weitestgehend einig. Ich bin wirklich – na, nicht entsetzt, aber – sehr sauer, dass man letztendlich dann so darüber hinweggeht und sagt, das ist alles nichts. Die Punkte, die wir angesprochen haben, waren inhaltlich – so habe ich es bisher verstanden – auch Ihre Punkte gewesen, lieber Kollege Blechschmidt. Ich hoffe, dass vielleicht jetzt ein Umdenken stattfindet und wir doch unseren Antrag im Interesse des MDR noch durchbekommen. Es geht hier nur um den MDR, um den Standort Thüringen. Das sollte man letztendlich nicht vergessen. Da sollte man auch alle Möglichkeiten nutzen, dies nach außen zu dokumentieren. Ich dachte, dass wir einer Meinung sind. Wenn wir auch einzelne Anträge selbst machen – wir hätten natürlich einen gemeinsam machen können, dann wäre es vielleicht ein bisschen einfacher gewesen. Das muss man jeder Fraktion zugestehen, dass sie einen eigenen Antrag bringt. Aber deswegen hängt es nicht davon ab, ob ich ihm zustimme oder ihn ablehne, nur weil ich nicht dabei bin. Das ist das, was mich an der Stelle doch ein Stück weit überrascht und auch verärgert, weil es inhaltlich (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das trauen Sie sich selber zu?) aus unserer Sicht große Übereinstimmung gibt mit dem, was wir die ganzen Jahre Richtung MDR besprochen haben. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Bergner

Vorschläge zur Stärkung und zukunftsorientierten Weiterentwicklung des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR)

Vielen Dank, Herr Kollege Kellner. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich Frau Henfling zu Wort gemeldet.

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Madeleine Henfling GRÜNE

Vorschläge zur Stärkung und zukunftsorientierten Weiterentwicklung des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Präsident, nach Herrn Kellner muss man ja auch immer erst einmal tief in den Bauch atmen, wenn man hier auf das Tablett gelegt bekommt, was angeblich alles gelaufen ist. Ich finde es extrem unredlich, was Sie hier gemacht haben, Herr Kellner. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben mehrere Wochen lang versucht, mit Ihnen zu einer gemeinsamen Einigung zu kommen, einen gemeinsamen Antrag auf den Tisch zu legen. Und sich jetzt hierhinzustellen und einfach zu behaupten, wir hätten einfach so Ihren Antrag im Ausschuss abgelehnt, ist unredlich und ich glaube, (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) das tut unserer Zusammenarbeit in diesem Ausschuss wirklich nicht gut. Und wir haben es nicht geschafft, weil Sie nämlich auf zentrale Punkte bestanden haben, wo wir gesagt haben, das geht so nicht, Sie haben es nicht geschafft, da einen Kompromiss einzugehen. Das ist der entscheidende Punkt. Sie waren nicht in der Lage, einen Kompromiss einzugehen. Und das Herumreiten auf der Ressourcenfrage ist ja auch mal wirklich albern. Wir haben eine Protokollnotiz zum Staatsvertrag, wo das Land das auch noch mal extra erklärt. Die Staatskanzlei hat sich sehr massiv für diese Ressourcenfrage eingesetzt. Und ich verstehe nicht, warum wir das noch mal zementieren müssen. Ganz ehrlich, das ist meine persönliche Meinung: Dieses Drohpotenzial: „Wenn ihr nicht macht, was wir wollen mit der Ressourcenverteilung, dann kündigen wir den Staatsvertrag“, fand ich noch nie besonders klug. Und ich glaube auch, dass uns das eigentlich auch nicht zusteht. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Das muss ich auch ganz ehrlich sagen. Es geht bei dem Staatsvertrag nicht darum, irgendwelche Ressourcen zu verteilen, sondern der Staatsvertrag regelt ganz andere Fragen. Ich finde es tatsächlich schwierig, dann immer wieder auch dem MDR zu drohen. Das hat beim MDR auch durchaus für Verstimmung gesorgt, was ich nachvollziehen kann. Ich finde, das ist nicht die richtige Art und Weise, miteinander umzugehen. Und sich dann hier hinzustellen und das zu sagen, weil dieser Antrag, nachdem wir mehrfach versucht haben, mit Ihnen auf einen grünen Zweig zu kommen, von uns abgelehnt wurde (Unruhe CDU) – und dass die AfD alles ablehnt, was den Öffentlich-Rechtlichen betrifft, das müsste Ihnen doch auch klar sein. Hier zu unterstellen – ich rede nicht von der FDP, hören Sie mir zu! Ja, wir haben da zugestimmt, weil die einen … (Unruhe CDU) Meine Güte, Herr Kellner, halleluja! Das ist ja wirklich anstrengend. Die AfD lehnt alles zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk ab – alles! Da können wir sonst was reinschreiben, außer natürlich ihre komische Position dazu, die lehnen sie nicht ab. Aber alles das, was die demokratischen Fraktionen zum ÖffentlichRechtlichen wollen, lehnt die AfD ab. Und natürlich auch diesen Antrag von Ihnen, weil der sich ja durchaus hier und da positiv auf den ÖffentlichRechtlichen bezieht. Das, was die FDP aufgegriffen hat, Herr Kellner, ist ein Punkt, den wir als Rot-Rot-Grün auch schon immer mitdiskutiert haben, den wir auch wichtig fanden. Warum sollen wir den denn inhaltlich ablehnen? Dazu gibt es keinen Grund. Das traf aber eben auf Ihren Antrag nicht zu. Da waren Punkte drin, die wir so nicht mittragen konnten, auch nicht in der Formulierung. Und noch mal: Sie waren nicht bereit, einen Kompromiss einzugehen. Und Sie waren nicht bereit, tatsächlich hier was Gemeinsames auf den Weg zu bringen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Mitteldorf, DIE LINKE: Mo- natelang!) Genau, die Vorsitzende des Ausschusses hat gerade richtig gesagt: monatelang. Es ist auch nicht so, als hätten wir es im Schweinsgalopp irgendwie durchdekliniert, sondern wir hätten genug Zeit gehabt, hätte es an dieser Stelle die Bereitschaft gegeben. Sie sehen schon, diese Anträge, die uns jetzt hier vorliegen, die knüpfen an die sehr anstrengende Diskussion um die Novellierung des MDR-Staatsvertrags an. Ich erinnere gern noch mal, dass wir für diese Novellierung fünf Jahre gebraucht haben. Fünf Jahre! (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Schweinsgalopp!) Und das ist der absolute Schweinsgalopp, für einen MDR-Staatsvertrag anscheinend ja, weil, davor ist ja sehr viele Jahre gar nichts passiert. Von daher, wenn man das ins Verhältnis setzt, stimmt das tatsächlich. Und ich habe so ein bisschen das Gefühl, Herr Kellner, dass bei Ihnen so eine leichte medienpolitische Demenz eingetreten ist, (Beifall DIE LINKE) weil wir hier schon wieder über Sachen diskutieren, die Sie in den fünf Jahren, in denen wir über den MDR-Staatsvertrag diskutiert haben, eigentlich auch ganz produktiv dort hätten einbringen können. Aber ich muss Ihnen ehrlich sagen, wir haben schon im April in der Debatte festgestellt, dass es beispielsweise von Ihnen eigentlich in diesen fünf Jahren keine besonders produktiven Vorschläge für den MDR-Staatsvertrag gab, zum Beispiel zur Besetzung des Rundfunkrates. (Zwischenruf Abg. Kellner, CDU: Den gab es!) Sie haben immer wieder festgestellt, was Sie nicht wollen für den Staatsvertrag, für den Rundfunkrat, und wir haben bereits in der Aprilrede noch mal die Problemlage bei der Rundfunkratsbesetzung eigentlich relativ klargemacht: Uns ging es immer darum, in diesem Gremium eine größere gesellschaftliche Vielfalt abzubilden, ohne das Gremium großartig aufzublähen. Das ist nur bedingt gelungen, das müssen wir auch ehrlich sagen. Die Rechnung ist tatsächlich ganz einfach: Entweder werden zusätzlich Gruppen aufgenommen oder die bestehenden Akteurinnen verlieren gegebenenfalls einen Sitz im Rat. An dieser Stelle möchte ich noch einmal ganz deutlich sagen: Wir Grüne haben unter anderem auch den Wegfall der Regierungsvertretungen vorgeschlagen und hätten damit gut leben können. Dieser Vorschlag war zum Beispiel auch nicht mehrheitsfähig. Im jetzigen Ergebnis ist eine Mischung aus beiden Verfahren im Staatsvertrag drin, eine leichte Erhöhung der Gesamtzahl des Rundfunkrats sowie eine teilweise Umgestaltung der festgeschriebenen Sitze. Ihre Idee, lieber Herr Kellner, war ziemlich inhaltlos, der Antrag aus 2020, der sich zusammenfassen lässt mit „Thüringen darf nicht benachteiligt werden“, das ist ja das, was Sie immer so wie eine Monstranz vor sich hertragen, (Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Das ist auch richtig!) und einen aktuellen Entschließungsantrag, der die Protokollnotiz Thüringens, die ich vorhin erwähnt habe, verschriftlicht. Das ist das, was Ihr Antrag hergibt und, Entschuldigung, das ist ein bisschen wenig. (Beifall DIE LINKE) Über die Ressourcenfrage habe ich gerade schon gesprochen. Ich finde, das ist wirklich eine Diskussion, die ich an vielen Stellen fachfremd finde. Aber Sie haben sich zum Beispiel zum Thema „Gremienbesetzung“, zum Thema „Staatsferne“ in diesem ganzen Prozess nicht wirklich positioniert. Ich möchte auch noch mal gern darauf hinweisen: In den Verhandlungsrunden, zum Beispiel im Januar 2019 in Halle, da hatten wir eigentlich zum Beispiel schon einen geeinten Vorschlag zur Deckelung der Intendantengehälter. Auf Bestreben der CDU wurde auch das wieder gekippt. Und, Herr Kellner, da können Sie sich jetzt aufregen – ja, nicht Sie – aber Ihre CDU-Kolleginnen und ‑ Kollegen haben es gekippt. Das ist ja der entscheidende Punkt, und Sie haben dabei ja anscheinend auch nicht interveniert. (Unruhe CDU) Ihr Antrag bringt uns in dieser ganzen Debatte schlicht und ergreifend nicht weiter. Im Gegenteil: Sie manifestieren so am Ende das Konzept ohne Gestaltungsideen. Und – das muss ich ehrlich sagen – da verstehe ich schlicht und ergreifend nicht, was uns der Antrag auch nur einen Schritt weiterbringen soll. In unserem Antrag sind fünf Punkte erörtert, wo sich die Regelungen des Staatsvertrags tatsächlich noch konkretisieren lassen. Inhaltliche Punkte wie die Wahrung der inneren Rundfunkfreiheit, eine bessere Erfüllbarkeit des Programmauftrags oder die Einführung eines Publikumsrats können aus unserer Sicht tatsächlich zukunftsfähige Punkte sein, wie wir den MDR weiterentwickeln können. Solche inhaltlichen Punkte vermisse ich in dieser Diskussion mit Ihnen, Herr Kellner, immer schmerzlich. Lassen Sie mich vielleicht noch zwei Sätze zu dem Antrag der FDP sagen: Die Gruppe der FDP hat tatsächlich den Punkt der Vertretung der festen freien Mitarbeiterinnen in dem Entschließungsantrag gegeben, und diesen Punkt unterstützen wir ausdrücklich, wie auch die Beschlussempfehlung des Medienausschusses dazu ja relativ deutlich gezeigt hat. Der MDR selbst hat hier ebenfalls nachgesteuert und einer institutionalisierten freien Vertretung und einem freien Statut zugestimmt. Das zeigt, dass die Diskussion, die wir hier im parlamentarischen Raum führen, beim MDR auch tatsächlich aufgegriffen wurde. Von daher ist es ein konstruktiver Antrag, den wir da mit einer Forderung auf dem Tisch liegen haben, die wir auch schon seit Längerem haben. Deswegen ist es uns da nicht schwergefallen, dem zuzustimmen. Ich bitte auch ganz konkret dann um Zustimmung zu unserem Antrag von Rot-Rot-Grün und dem der FDP, und wir werden auch hier in diesem Plenum den Antrag der CDU entsprechend ablehnen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Vorschläge zur Stärkung und zukunftsorientierten Weiterentwicklung des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR)

Vielen Dank, Frau Kollegin Henfling. Für die AfDFraktion hat sich der Abgeordnete Aust zu Wort gemeldet.

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René Aust AfD

Vorschläge zur Stärkung und zukunftsorientierten Weiterentwicklung des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR)

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit den Tagesordnungspunkten, die wir jetzt gemeinsam behandeln, gehen wir wieder einmal den zweiten und dritten Schritt vor dem ersten. Denn vorab sollte man klären, ob der Staatsvertrag überhaupt verfassungskonform ist. Unser eigener Antrag zielte genau darauf ab. Es gibt eklatante Mängel in der verfassungsrechtlichen Ausgestaltung des MDR ‑ Staatsvertrags, wie selbst der juristische Vertreter des MDR, Prof. Dr. Schröder, bei der mündlichen Anhörung hier im Landtag zu bedenken gab. Das sollte eigentlich den Schwerpunkt unserer Diskussion bilden. Aber wie so häufig scheint man in diesem Punkt nicht an objektiver und kritischer Arbeit interessiert zu sein, sondern wir setzen uns auseinander mit zwei Anträgen, basierend auf einem verfassungswidrigen Staatsvertrag. Dabei wäre inhaltliche und kritische, objektive Arbeit an diesen Punkten eben angesagt, statt blindem Aktionismus. Sehr geehrte Kollegen, meine Damen und Herren, die FDP möchte in diesen Punkten tief in die Vertragsfreiheit von Anstalt und Freelancern eingreifen, dabei lohnt ein Blick auf die Internetpräsenz der freien Mitarbeiter des MDR. Interessanterweise sticht sofort ein roter Stern über dem Logo des MDR ins Auge. Ein Schelm, wer Weiteres dabei vermutet. Umfragen unter Journalisten kommen zu dem Ergebnis, dass freie Mitarbeiter zwar frei in ihrer Anstellung sind, aber eben nicht frei in ihrer politischen Haltung, sondern häufig eben die Neutralität verletzen. (Beifall AfD) Was das für die Berichterstattung bedeutet, merkt der Bürger, sobald er sich von den ÖffentlichRechtlichen informieren lässt. Von freiem Journalismus und neutraler Berichterstattung hat man sich lange verabschiedet. (Beifall AfD) Selbst der Linke-Politiker Thomas Lippmann schreibt in einem Kommentar zum offenen Protest der MDR-Freien-Räte gegen den vorliegenden MDR-Staatsvertrag, dass der MDR, ich zitiere, „eine saumiese Infopolitik betreibe“. Ob dies auch eben an der freien Mitarbeiterschaft liegen könnte, möchte ich an dieser Stelle nicht bezweifeln. Dass die FDP nun offen diese linkslastige Vereinigung stützen möchte, ist auf jeden Fall bemerkenswert. (Heiterkeit SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Vor lauter Abschottung nach rechts hat die FDP wohl ihre Orientierung verloren und wird so zum Spielball linksgrüner Strukturen hier in Mitteldeutschland. (Beifall AfD) Sehr geehrte Kollegen, der Antrag der CDU wurde bereits im Ausschuss mit den Stimmen der AfD abgelehnt, deshalb hat man jetzt auch einen weiteren Antrag mit dem Lieblingsfetisch Medienstandort ins Plenum eingebracht. Auch hier ist von einer Verschlankung der Strukturen keine Rede mehr. Wie Sie sehen, liebe Zuschauer am Livestream, gibt es jenseits unserer Partei kein Interesse an einer ausgewogenen und für den Bürger kostengünstigen Berichterstattung. (Beifall AfD) Zum Antrag von Rot-Rot-Grün: Dieser Antrag stellt fest, dass wichtige Anpassungen an Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem ZDF-Urteil von 2014, so zu staatsferner Vielfalt sowie Geschlechterparität in den Gremien und zur Transparenz der öffentlich-rechtlichen Sender, umgesetzt seien. Mit der heutigen Wahl der Vertreter in den MDR-Rundfunkrat haben Sie Ihren eigenen Antrag ad absurdum geführt. Die Anpassung des MDRStaatsvertrags hat nur einen Zweck, nämlich die größte Oppositionspartei im Lande auszugrenzen. (Beifall AfD) Sehr geehrte Damen und Herren, alle ihre Anträge bieten inhaltlich nichts Neues und dem Bürger keinerlei Mehrwert. Wir als AfD-Fraktion können diese Anträge nur ablehnen. (Beifall AfD) Wir stehen nach wie vor für einen freien, kostenlosen Rundfunk ohne Zensur und ohne Meinungsmache. Schauen Sie sich unser Grundfunkkonzept an. So sieht eine grundlegende Reform des öffentlichrechtlichen Rundfunks aus. Vielen herzlichen Dank. (Beifall AfD)

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Bergner

Vorschläge zur Stärkung und zukunftsorientierten Weiterentwicklung des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR)

Danke, Herr Aust. Für die SPD-Fraktion hat sich Dr. Hartung zu Wort gemeldet.

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Thomas Hartung SPD

Vorschläge zur Stärkung und zukunftsorientierten Weiterentwicklung des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR)

Ja, ja. Je später der Abend, umso lustiger die Lieder. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, wir haben uns vor einigen Monaten erst mit dem Rundfunkstaatsvertrag und der entsprechenden Novelle befasst. Ja, das Nonplusultra, das haben wir damals alle festgestellt, ist es nicht, es ist ein Schritt in die richtige Richtung nach viel zu langer Zeit. Und ja, wir haben damals einen erheblichen Reformbedarf erkannt, der ist nur in Teilen abgestellt, und ja, Jörg Kellner, das gebe ich gern zu, die Ressourcenverteilung ist ein wichtiger Punkt, mit dem wir nicht zufrieden sind. Punkt. Es gibt eine Protokollnotiz und, lieber Jörg, du warst doch damals bei der zweitägigen Sitzung in der Staatskanzlei dabei. Als wir Thüringer die Ressourcenverteilung angesprochen haben, haben deine Parteifreunde – nicht du, das sage ich ausdrücklich – aus Sachsen und Sachsen-Anhalt ungefähr die Haltung wie zwei Krokodile eingenommen, denen man gerade versucht, die Antilope aus dem Maul zu klauben. Das genau war oder ist die Situation. Und genau deswegen, lieber Jörg, brauchen wir jetzt nicht noch den nächsten Antrag, bei dem wir sagen, wir müssen jetzt darauf achten. Die Ansiedlung des Medienzentrums: Das wäre ein wichtiger Schritt, deswegen haben wir dem Antrag auch zugestimmt. Das sehen wir vollkommen ein, und da sind wir auch nicht im Dissens. Aber die Debatte um die Ressourcenverteilung, bevor wir tatsächlich die nächste Novelle des Staatsvertrags angehen, ist müßig. Das brauchen wir jetzt im Moment tatsächlich nicht. Vielmehr brauchen wir aber – und da sind wir jetzt bei den Anträgen von FDP und der Koalition – tatsächlich eine Verbesserung, beispielsweise der Evaluierung der Programme. Wir müssen mehr danach schauen, ob die Programme in ihrer Gestaltung, in ihrer Qualität, in ihrer Quantität noch zeitgemäß sind, ob sie noch am Zielpublikum orientiert sind, und dafür möchten wir eine externe Evaluierung. Wir wollen darüber hinaus einen Publikumsrat, der genau diese Dinge überprüft, der genau schaut: Ist das, was der MDR bietet, tatsächlich das, was wir von einem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk erwarten können? Und wir brauchen auch eine strukturelle Reform. Da bin ich beim Genossen – er ist ja neuerdings Genosse – Montag und dem Antrag der FDP – ja, „Roter Stern“ wurde gerade zitiert –, beim Thema Freienvertretung. Diese Krücke, die wir jetzt mit dem Freienrat und der institutionalisierten Freienvertretung eingebaut haben, ist natürlich nicht das, was man braucht. Das ist nicht das, was zeitgemäß ist. Schon das Bundespersonalvertretungsgesetz sieht vor, dass freie Mitarbeiter wie Angestellte im Betriebsrat vertreten sein können. Unserer Meinung nach ist es das, was dort realisiert werden muss. Die freien Vertreter brauchen eine Vertretung im Betriebsrat, das muss dringend eingeführt werden. Auch die Intendantenwahl ist bei Weitem nicht mehr zeitgemäß. Der Rundfunkrat kann im Prinzip zu dem Vorschlag des Verwaltungsrats noch Ja und Nein sagen, und das war es. Das macht außer dem MDR gerade noch der NDR so, und alle anderen Rundfunkanstalten machen das nicht so. Auch da gehört eine Reform hin. Insofern, glaube ich, werden wir viele Punkte haben, die es nach sich ziehen, dass wir diesmal nicht so ewig lange wie beim ersten Mal auf eine Novellierung des Rundfunkstaatsvertrags warten müssen. Und dann – wenn es denn so weit ist – greifen wir die Frage der Ressourcenverteilung mit Sicherheit wieder auf, denn ich bin mir sehr sicher, dass wir bis dahin nicht zufrieden sein werden, wie das ist. Aber – auch das sage ich ganz ehrlich – ich hoffe, dass die Entscheidungsträger in unseren beiden Partnerländern dann vielleicht entweder konzilianter sind oder möglicherweise andere Parteibücher tragen. Ein letzter Punkt noch zum Thema „AfD“: Wenn Sie meinen, das ist alles verfassungswidrig, sehe ich der Klage vor dem Verfassungsgericht mit relativer Entspannung entgegen. Wenn Sie dann haben feststellen lassen, dass das alles so nicht passt und nicht verfassungskonform ist, dann werden wir uns etwas früher mit der Novellierung befassen. Aber bis dahin warten wir erst mal ab. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Vorschläge zur Stärkung und zukunftsorientierten Weiterentwicklung des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR)

Vielen Dank, Herr Dr. Hartung. Jetzt hat für die Gruppe der FDP der Abgeordnete Montag das Wort.

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Robert-Martin Montag FDP

Vorschläge zur Stärkung und zukunftsorientierten Weiterentwicklung des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR)

Verehrter Präsident, liebe Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Je später der Abend, desto schlechter die Witze, möchte ich ja fast sagen. Ein persönliches Bonmot mal von mir. Dass mich mal jemand als links bezeichnen würde, (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Der rote Stern leuchtet die ganze Zeit!) das hätte ich mir tatsächlich nicht erträumen lassen. (Zwischenruf aus dem Hause: Ich auch nicht!) Wir sind zwar tatsächlich der festen Überzeugung, dass der Mensch ein zur Vernunft begabtes Wesen ist, aber das heißt eigentlich, von links in die Mitte zu gehen und nicht von der Mitte nach links zu gehen. (Beifall Gruppe der FDP) Aber, lieber Kollege Schubert aus Gera, Sie kriegen hier scheinbar Konkurrenz von uns. Wir werden sehen, wie es sich in der nächsten wirtschaftspolitischen Debatte tatsächlich verhalten wird. Nichtsdestotrotz, Herr Aust, wenn man Ihrem Redebeitrag zuhört, muss man sich ein bisschen wundern, zu was Sie gesprochen haben – ad eins. Ad zwei, man muss sich auch wundern – das mache ich Ihnen persönlich nicht zum Vorwurf, weil Sie auch gar nicht da sind –, wo denn anderthalb Jahre medienpolitische Debatte geblieben sind. Lieber Jörg, das gilt auch ein Stück weit für dich, denn ich will nur mal sagen, Reformvorschläge, also die großen Debatten, haben wir in dem Haus gehabt, und zwar da, als es darum ging, den Rundfunkstaatsverträgen, den Medienstaatsverträgen zuzustimmen. Ich will das nur noch mal für das Protokoll festhalten: ein großer Antrag von uns aus dem Dezember 2020, mehrseitig mit konkreten Reformvorschlägen. Wir haben am 3. Februar 2021 einen mehrseitigen Antrag dazu eingebracht. Insofern liegen konstruktive Vorschläge auf dem Tisch. Ich habe eben bei der Debatte schon gesagt, dass unter anderem die Wirtschaftlichkeit eine Vorgabe ist, die wir unter anderem bei der Reform nicht ausreichend gewürdigt sehen, aber auch bei der Reformdebatte hier im Haus. Nur an dieser Stelle geht es um etwas anderes. Denn es geht um einen Nachläufer der Debatte zum MDR-Rundfunkstaatsvertrag. Dort hatten wir schon viele Dinge an dem Staatsvertrag, aber eben auch den § 35 im MDR-Staatsvertrag kritisch gesehen. Für uns gehört ein fairer Umgang in dem Fall zwischen Arbeitgebern und – und jetzt komme ich zu Ihrem Argument – im Prinzip Arbeitnehmern. Warum unterscheiden sich die freien Mitarbeitenden des MDR von normalen freien Kräften – Freelancern, wie Sie es gesagt haben –? Weil sie das gar nicht sind, denn sie haben nur einen einzigen Auftraggeber. Exakt dafür, was bei allen anderen Berufsgruppen Scheinselbstständigkeit wäre, dafür gibt es einen Ausnahmetatbestand explizit für diese freien Mitarbeitenden der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Also passt das Argument, was Sie hier gebracht haben oder in Vertretung von Herrn Cotta gebracht haben, natürlich in keiner Weise. Das stellt aber nicht unsere Position in Abrede, die wir hier eingenommen haben, dass wir nämlich explizit diesen § 35 kritisch sehen, genauso mit den Kolleginnen und Kollegen von Rot-RotGrün und auch mit den Kollegen der CDU. Der MDR hat 1.600 arbeiternehmerähnliche Freie. Ich glaube, das macht schon die Bedeutung klar, wenn der MDR in einem Staatsvertrag, den er sich nach – wie Frau Henfling gesagt hat – fünf Jahren Nachdenken, Gebären sozusagen gibt, hinter die Regelungsqualität zurückfällt, die man vorher hatte. Das ist auch ein Kritikpunkt nicht nur an den mitverhandelnden anderen Landesregierungen, sondern dann auch an der Landesregierung hier in Thüringen. Ich bin froh, dass wir diese Debatte angestoßen haben als Freie Demokraten, und zwar in einem ganz sachlichen Punkt, denn in dieser Frage geht es nicht um die dann doch heftige Auseinandersetzung, wie muss eigentlich der öffentlichrechtliche Rundfunk aussehen. Sondern hier geht es tatsächlich einzig um den fairen Umgang miteinander in einer Körperschaft öffentlichen Rechts. Dass das was gebracht hat, sehen wir an der Pressemeldung vom 10. November, wo der MDR verkündet hat, dies auch unabhängig von einer Änderung des Rundfunkstaatsvertrags, des MDR-Staatsvertrags wieder auf das Level zu heben, wo wir vorher waren. Dennoch bleibt – und deswegen ist ein Beschluss dieses Themas notwendig, deswegen ist es nicht obsolet, lieber Jörg – wichtig, diese Frage bei der nächsten Reform des MDR-Staatsvertrags zu novellieren. Insofern zeigt sich, dass, so schwierig die Mehrheitsverhältnisse in diesem Landtag sein mögen und so weit auch die politischen Auseinandersetzungen auseinandergehen, bei konkreter Sacharbeit Übereinstimmungen zu finden sind und eben nicht das Stöckchenspiel „Wer hat’s gesagt? Wer hat’s erfunden?“ losgeht. Das – das möchte ich auch mal sagen – ist tatsächlich ein echter Qualitätsgewinn, das sah in diesem Landtag schon anders aus. (Beifall Gruppe der FDP) Also, vielen Dank an all diejenigen, die diesem Antrag zu einer Mehrheit verhelfen werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen von Rot-Rot-Grün, noch ein Punkt – das sei mir gestattet – zu Ihrem Antrag, den wir heute hier mit verhandeln. Ich habe an so ein paar Punkten immer die Frage gestellt, zumindest bei Feststellungen, die Sie getroffen haben, das ist auch ein Stück weit Eingeständnis dessen, dass man sich bei den Verhandlungen nicht hat durchsetzen können. Das ist sicherlich jetzt nicht ganz ungewöhnlich. Die Konstellation ist, man verhandelt nicht allein oder mit einem anderen, sondern mit und manchmal auch gegen zwei andere Partner und muss zu einem Kompromiss kommen. Aber richtig ist die Feststellung in Nummer 5, dass grundlegende Reformen des MDR-Staatsvertrags ausgeblieben sind. Das bleibt, und es muss Anspruch von Politik sein, die Rahmenbedingungen so zu setzen, dass eine Rundfunkanstalt überhaupt die Möglichkeit hat, adäquat Reformen anzustrengen und on the long run, auf lange Distanz, auch den Atem zu besitzen, eine echte Strukturreform durchzusetzen. Jeder, der mal in einem Unternehmen gearbeitet hat, das sich eine neue Struktur gibt, der weiß, wie schwierig und wie langfristig und langwierig solche Debatten sind. Change Management gehört sicherlich zu einer der größten Herausforderungen in Organisationen. Des Weiteren sprechen Sie in Punkt 6 Ihrer Feststellungen noch mal an, den Ländern ihre Anteile an den Einnahmen des MDR mittelfristig zugutekommen zu lassen, die die Intendantin vor erhebliche Herausforderungen stellt. Ich würde sogar sagen, das ist ein ganz konkreter Punkt, wo der MDRStaatsvertrag problematisch ist. Denn dass die Aufgabe der Intendantin zugedacht ist, das hatten wir ja auch durch unsere Anzuhörenden, die wir eingeladen haben – Medienrechtler, Medienökonomen – damals beim MDR-Staatsvertrag, auch herausarbeiten können. Das hatten wir damals auch schon in unserem Entschließungsantrag kritisiert. Denn Beitragsmittel – und da komme ich zu dir, lieber Jörg – sind kein Verschiebebahnhof. Beitragsmittel sind die Mittel, die schlicht und ergreifend zum Medienmachen gedacht sind und für nichts anderes. (Beifall Gruppe der FDP) Es geht nicht um Strukturpolitik, wenn wir hier über Gebühren und Beiträge sprechen. Verstehen tue ich nicht ganz, was Sie mit Wahrung der inneren Rundfunkfreiheit meinen. Ich zitiere aus II.2: „[...] unabhängige Gremien geschaffen werden, deren Aufgabe es ist, Programmkonflikte zwischen Programmmitarbeiterinnen und Programmmitarbeitern und Vorgesetzten zu lösen sowie Programmentscheidungen von der Ausübung arbeitsrechtlichen Drucks freizuhalten.“ – Ich mache eine lange Pause, weil ich, ohne das jetzt böse zu meinen – aber ich halte das für reichlich naiv. Warum ist das reichlich naiv? Weil Sie natürlich immer in einem bestimmten Stellungsverhältnis sind. Journalistinnen und Journalisten gehen natürlich in einen Konflikt, aber ein Konflikt muss in einer Organisationsstruktur, wie sie sich selbst vorgibt, auch gelöst werden. Und die Verantwortlichkeit für eine Entscheidung liegt dann natürlich bei der Hierarchieebene, die diese Entscheidung letztendlich trifft. Insofern halten wir diese räteartige Idee, diese Verantwortlichkeiten auszugliedern, für falsch. Denn auch diese Frage des Umgangs miteinander, auch das innere Programmverhalten ist natürlich eine Frage, die das Personalwesen ganz konkret betrifft und dort in den Vertretungen, glaube ich, in einem konkreten Konfliktfall gut aufgehoben ist, der – wie Sie hier schreiben – arbeitsrechtlichen Druck ausübt. Das ist gemeinhin das – das wissen Sie ja genauso gut wie ich –, was gewerkschaftliches Handeln eigentlich ausmacht. Also belassen wir es doch bitte auch dort. Meine Damen und Herren, Sie sehen, bei dieser Frage will ich gar nicht auf große Reformdebatten eingehen, denn dazu wurde schon viel gesagt. Das ist der falsche Moment, das zu tun. Es ist noch ein Punkt, den ich vielleicht erwähnen möchte, die Frage „Einführung eines Publikumsrats“ beim MDR, dieser ständige Versuch, Probleme mit der Schaffung neuer Gremien und Institutionen zu lösen. Ich komme nun originär aus der Gesundheitspolitik. Da ist es ein Riesenproblem, dass man die Dinge, die man erkannt hat, nicht einfach löst, sondern meint, Konflikte auslagern zu können, indem man jemanden fragt, der erst mal eine Analyse machen muss. Aber – ich bin jedenfalls so informiert –, Sie wollen, dass ein Publikumsrat als Mittler zwischen Publikum und öffentlich-rechtlichen Medien fungieren soll. Das ist gar nicht notwendig, weil der MDR selbst natürlich Medienanalysen betreibt, Mediennutzungsanalysen betreibt. (Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: „Selbst“ ist das Wort!) – Moment. – Herr Blechschmidt, mit dieser Idee diskreditieren Sie die Aufgaben des Rundfunkrats. Denn ich erinnere Sie an Ihren Entschließungsantrag aus der letzten Diskussion, wo Sie genau diese Frage der qualitativen Diskussion in den Rundfunkrat legen wollten. Sie müssten sich schon entscheiden, was Sie wollen. Ich glaube, da ist Konsistenz besser, als wirklich bei jedem Antrag mit einer neuen Idee um die Ecke zu kommen. Ich glaube, das ist langfristig nicht erfolgreich. Insofern bleibt für uns noch mal der Dank für die konstruktive Debatte. Ich glaube, ich habe auch für die Freien Demokraten hier konstruktiv die Punkte aufgezeigt, die leider dazu führen, dass wir Ihrem Antrag nicht zustimmen können. Wir enthalten uns zu Ihrem Antrag, weil wir schon finden, dass wir bei einigen Punkten Gemeinsamkeiten haben, aber die in dem Fall nicht ausreichen, hier sämtlich alles mittragen zu können. Das ist vielleicht etwas, Herr Aust, was hier Ihre Angst, dass die FDP ihren Kompass verloren hätte, etwas relativieren sollte. Vielen Dank für Ihre freundliche Aufmerksamkeit. (Beifall Gruppe der FDP)

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Bergner

Vorschläge zur Stärkung und zukunftsorientierten Weiterentwicklung des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR)

Vielen Dank, Herr Kollege Montag. Mir liegen jetzt aus den Reihen der Abgeordneten – doch. Dann hat Kollege Kellner jetzt das Wort.

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Jörg Kellner CDU

Vorschläge zur Stärkung und zukunftsorientierten Weiterentwicklung des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR)

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Henfling hat es geschafft, dass ich doch noch mal hier vorkommen muss. Frau Henfling, Sie haben mir Demenz vorgeworfen. Wenn ich Demenz habe, wie Sie das sagen – das finde ich schon außerordentlich frech an der Stelle –, (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich habe gesagt: medienpolitische Demenz!) dann ist es bei mir ganz klar angekommen, dass Sie eine fortgeschrittene haben. Was Sie alles vorgebracht haben, entspricht nicht den Tatsachen, was Sie hier genannt haben. Das muss ich ganz klar sagen. Sie erzählen, es wurde diskutiert. Das habe ich vorhin schon gesagt: Es wurde im Ausschuss nicht darüber diskutiert. Von Ihnen habe ich gar nichts gehört. Von Ihnen habe ich im Ausschuss nicht ein Wort zu unserem Antrag gehört – nicht eins. Ich weiß nicht, wo Sie das gemacht haben – daheim vor dem Spiegel vielleicht, aber im Ausschuss nicht. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Daheim vorm Spiegel mache ich das eher selten!) Was den Kompromiss anbelangt: Sie sprechen immer, wir haben einen Kompromiss gesucht. Ich habe vorhin eindeutig gesagt, jede Fraktion hat das Recht, einen Antrag zu stellen. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Und jede Fraktion hat das Recht, den Antrag abzulehnen!) Jede Fraktion hat das Recht, einen Antrag zu stellen. Ich werde diesen Eindruck nicht los, weil Sie nicht mit auf dem Zettel bei uns stehen, hat man den abgelehnt. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nehmen Sie sich mal nicht so wichtig, Herr Kellner!) Ja, die Diskussion haben Sie doch selbst geliefert. Ich finde es erschreckend, wie Sie das dann hinterher darstellen. Und noch etwas: Sie haben gesagt, die AfD lehnt grundsätzlich alles ab, was öffentlich-rechtlichen Rundfunk anbelangt. Da waren Sie nicht im Ausschuss dabei, als dem FDP-Antrag mit Ihrer Hilfe und der AfD zugestimmt wurde. Da waren Sie wohl nicht anwesend, aber man kann es natürlich vergessen. Wenn man vergesslich ist, geht das natürlich fix. Da haben Sie auch letztendlich nicht aufgepasst, das war nämlich so, dass die AfD dem zugestimmt hat. (Beifall AfD) Ich wollte das nur richtigstellen. Nicht, dass hier etwas im Raum stehen bleibt, als wenn ich alles vergessen hätte. Ich denke, das ist mehr bei Ihnen das Problem, nicht bei mir. Herr Fiedler hätte heute einen ganz anderen Begriff genannt. Der hat immer so einen netten Begriff gehabt, der fing mit „Kampf“ an. (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Wie war denn der Begriff?) Ich habe es eben gesagt: Er fing mit „Kampf“ an. Noch mal, Frau Henfling, ich denke, auf diese Art und Weise sollte man nicht die Diskussion führen, wenn sie nicht so gelaufen ist. Man sollte ehrlicherweise auch sagen, dass Sie sich nicht damit beschäftigt haben und sich zu keiner Zeit im Ausschuss dazu geäußert haben. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Bergner

Vorschläge zur Stärkung und zukunftsorientierten Weiterentwicklung des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR)

Vielen Dank, Herr Kollege Kellner. Jetzt sehe ich aus den Reihen der Abgeordneten wirklich keine Wortmeldungen mehr. Dann schaue ich in Richtung der Landesregierung. Herr Minister Hoff, jetzt haben Sie das Wort.

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Prof. Dr. Hoff

Vorschläge zur Stärkung und zukunftsorientierten Weiterentwicklung des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR)

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte insbesondere den Präsidenten, meine kurze Unaufmerksamkeit meinerseits zu entschuldigen. Die Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder ist abgeschlossen. Der Bundestag hat heute das Infektionsschutzgesetz beschlossen und morgen wird der Bundesrat aller Wahrscheinlichkeit nach ebenfalls beschließen. Das wird auch Konsequenzen für uns im Freistaat Thüringen haben, nicht zuletzt dahin, weil die vom Deutschen Bundestag heute gesetzlich festgelegte Wahrnehmung der Länderöffnungsklausel, die bei einer Hospitalisierungsrate von 9 einsetzen soll – wir liegen in Thüringen bei 18,5 –, eine entsprechende Beschlussfassung des Thüringer Landtags erforderlich macht. Ich hatte kurz gerade eben mit der Landtagspräsidentin darüber gesprochen, dass ich über den Sachstand, wenn das möglich wäre, heute im Anschluss an die Sitzung kurz den Ältestenrat informieren würde, weil es das adäquate Gremium zu sein scheint. Deshalb bitte ich das zu entschuldigen, würde jetzt aber zu dem Tagesordnungspunkt sprechen und habe, glaube ich, in dem Kreis dann auch entsprechend informiert. Sehr geehrte Damen und Herren, wir sind in einer Situation, in der auf der einen Seite der Landtag der Staatsvertragsgesetzgeber ist, und insofern ist er die Institution, die hier auch den Austausch untereinander führen muss, welche Themen in einem Staatsvertrag aufzurufen sind und welche nicht. Gleichzeitig sind die Entschließungsanträge zugleich auch Aufforderung an die Landesregierung, weil die Landesregierung entsprechende Staatsverträge mit den anderen Ländern auch vorbereitet in diesem ja stets nicht einfachen System der klassischen Checks and Balances, wie sie bei Staatsverträgen eben auch Wirkung entfalten. Vor dem Hintergrund sind vielleicht drei Dinge zu der Diskussion zu sagen. Zum einen: Wir haben eine sehr, sehr lange Debatte über den Staatsvertrag geführt, auch weil die Frage der regionalen Verteilung kontrovers war und auch kontrovers ist, weil es ein objektives Ungleichgewicht gibt. Gleichzeitig betone ich noch mal, was ich in der Diskussion zu TOP 13 gesagt habe und das gilt, glaube ich, an unterschiedlichen Stellen auch: Wir müssen auch in der Lage sein, eine Diskussion abzuschließen und auf der Plattform des in dieser Diskussion Erreichten dann auch die nächsten Schritte zu gehen. Jetzt grundsätzlich zurückzublicken und zu sagen, das haben wir nicht erreicht, deshalb müssen wir jetzt die gleiche Diskussion noch mal von vorn beginnen – ich bin durchaus ein Freund von Camus und der Satz von ihm, man muss sich Sisyphos als einen glücklichen Menschen vorstellen, ist legendär. Aber am Ende eines Plenartages fällt einem das eh schwer, sich in diese Situation zu versetzen. Grundsätzlich ist es so, Diskussionen muss man führen, da muss man schauen, komme ich in der Sache weiter, und dann muss man nächste Schritte gehen. Deshalb finde ich, dass der Antrag der Koalitionsfraktionen hier durchaus auch in die Richtung weist, indem er auf der Basis des Machbaren beschreibt, welche nächsten Schritte notwendig sind. Bevor wir den ersten Ressourcenbericht haben, schon wieder in die Diskussion einzusteigen, was man staatsvertragsmäßig als Nächstes wieder machen muss, konterkariert auch ein Stück weit, worauf wir uns gemeinsam – ich sage ganz bewusst „gemeinsam“, das kann man am Abstimmungsverhältnis ablesen – verständigt haben. Die Verständigung war, dass im Ressourcenbericht die Intendantin übrigens dann beauftragt wird, auch entsprechend Schlussfolgerungen zu ziehen. Es ist nicht die Aufgabe der Landesregierung, auch nicht der Landesgesetzgeber, in den MDR hinein die Strukturentscheidung vorzunehmen. Das ist doch das Gegenteil von staatsfern. Insofern ist der Auftrag des Staatsvertrags, der Intendantin einen entsprechenden Bericht vorzulegen und daraus Schlussfolgerungen zu ziehen, die in den Gremien zu erörtern sind. Gremien sind zunächst der Rundfunkrat, der Verwaltungsrat. Gleichwohl haben sich die Chefs der Staatskanzleien der drei mitteldeutschen Länder darauf verständigt, dass wir ihn auch gemeinsam anschreiben, den Ressourcenbericht, wenn er vorgelegt ist, im Rahmen der jeweiligen Ausschussberichterstattung an die Landtage übersenden, weil wir natürlich dann auch in den Fachausschüssen die entsprechende Diskussion führen müssen. Das Zweite, was den Publikumsrat betrifft: Es ist richtig, dass ein solcher Vorschlag unterbreitet wird. Wir werden über ein solches Format mit den anderen Ländern auch zu diskutieren haben. Der Grundgedanke dieses Publikumsrats ist ja nicht ein weiteres Entscheidungsgremium, sondern es ist eine Institution zur Einbindung und direkten Rückkopplung von Bürgerinnen und Bürgern. Insofern finde ich, bei einer Kritik, die sagt, das ist ein neues Gremium, das macht alles noch schwieriger, ist das hier nicht der Punkt, sondern es geht hier um Partizipation, es geht ein Stück weit auch um die Anerkennung der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern als Beitragszahlerinnen und Beitragszahler, und zwar nicht nur über die vermittelte Form der gesellschaftlichen Gruppen, die im Rundfunkrat vertreten sind, sondern auch durch eine Institution, die an ein Format angelehnt ist, bei dem der Bundespräsident über die Bürgerräte gesagt hat, es ist ein Instrument partizipativer Politik. Und da sage ich: Wer kann an dieser Stelle etwas dagegen haben es zu versuchen, zu experimentieren und dann auch zu schauen, was dort besser werden kann? Das gehört dazu. Aber zu sagen, es ist ein neues Gremium, kostet Geld etc., scheint mir kein adäquater Kritikpunkt daran zu sein. Was die vollumfängliche Vertretung der Freien im Personalrat betrifft, da wissen Sie, dass wir seit dem Inkrafttreten des neuen Bundespersonalvertretungsgesetzes Anstrengungen unternehmen, diese Regelung auch im MDR-Staatsvertrag zur Anwendung zu bringen. Hier ist es so, dass Verhandlungen einer Gruppe stets Verhandlungen mit dem Letzten sind. Und der Letzte ist der Letzte, der sich bewegt. Hier ist es so, dass von den drei Ländern das einwohnerstärkste Land noch weniger Bewegung zeigt als andere Akteure. Insofern müssen wir hier die Diskussion weiterführen, und ich gehe davon aus, dass wir auch hier zu einer Lösung kommen werden. Insofern sind wir in der Sache gar nicht so weit auseinander und es ist auch richtig, die entsprechende Position hier zu vertreten. Sie muss dann entsprechend noch in einem Staatsvertragsverfahren umgesetzt werden. Damit habe ich, glaube ich, zu den Positionen, zu denen wir als Landesregierung auch noch mal aufgefordert wurden, uns zu äußern, Stellung bezogen und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Vorschläge zur Stärkung und zukunftsorientierten Weiterentwicklung des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR)

Vielen Dank, Herr Minister. Jetzt sehe ich keine weiteren Wortmeldungen. Demzufolge kommen wir in einen Abstimmungsmarathon, wo ich jetzt mal schaue, ob wir die Anforderungen der geänderten Tagesordnung auch entsprechend hinbekommen. Zunächst sind wir im Tagesordnungspunkt 37 a und haben dazu die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa, Kultur und Medien in der Drucksache 7/4236 vorliegen. Jetzt stelle ich die Frage: Wer der Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/4236 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und die Gruppe der FDP. Dann frage ich nach den Gegenstimmen zur Beschlussempfehlung. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Jetzt frage ich nach Enthaltungen. Enthaltungen bei der CDU-Fraktion. Also ist die Beschlussempfehlung angenommen. Damit hat sich die Abstimmung zum Antrag der Fraktion der FDP erledigt. Ich schaue noch mal in Richtung des Antragstellers. Danke schön. Dann kommen wir zum Tagesordnungspunkt 37 b, dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/3167. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind erwartungsgemäß die Stimmen der CDU-Fraktion. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die Beschlussempfehlung!) Oh, Entschuldigung, hier hat sich schon ein Fehler eingeschlichen. Das wiederholen wir und fragen nach der Beschlussempfehlung. Es gibt dazu die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa, Kultur und Medien. – Dann war ich doch richtig. Danke schön. – Also abgestimmt wird über den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/3167. Und wir wiederholen das noch mal. Ich bitte also noch mal um das Handzeichen zur Zustimmung zu dem Antrag der CDU-Fraktion. Danke schön. Erwartungsgemäß die Stimmen der CDU-Fraktion. Ich habe das jetzt nicht anders gesehen; ich habe die Zustimmung der CDU-Fraktion gesehen. Gegenstimmen? Gegenstimmen sehe ich bei der AfD-Fraktion, bei der Linken, bei Bündnis 90/Die Grünen, bei der SPD-Fraktion. Und Enthaltungen? Die sehe ich bei der FDP. Damit ist dieser Antrag nicht angenommen. Jetzt haben wir natürlich noch den Tagesordnungspunkt 48, den Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/4201. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD. Gegenstimmen? Gegenstimmen sehe ich bei der Fraktion der AfD. Enthaltungen? Die sehe ich bei der CDU-Fraktion und bei der FDP. Damit ist dieser Antrag angenommen. Damit können wir diese beiden Tagesordnungspunkte jetzt schließen, und ich komme gemäß den Vereinbarungen zum Aufruf des TagesordnungsGesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/4358 ERSTE BERATUNG Ich frage in Richtung der Landesregierung, ob das Wort zur Begründung gewünscht wird? Es wird nicht gewünscht. Es liegen keine Wortmeldungen vor. Wir waren bei der Feststellung der Tagesordnung übereingekommen, zu dem Gesetzentwurf heute die erste und morgen die zweite Beratung – Herr Blechschmidt, ich habe die Wortmeldung übersehen. Bitte.

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André Blechschmidt Die Linke

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes

Danke, Herr Präsident. Ich würde namens der Koalition Ausschussüberweisung an den HuFA beantragen.

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Bergner

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes

Damit ist die Überweisung an den HuFA beantragt.

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André Blechschmidt Die Linke

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes

Ich werde korrigiert von meinen Seiten hier: Innenund Kommunalausschuss.

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Bergner

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes

Also, HuFA nicht. Nur Innen- und Kommunalausschuss? (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: An den Innenausschuss!) (Zwischenrufe aus dem Hause) Also ausschließlich Überweisung an den Innenund Kommunalausschuss, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe. Gut. Also, andere Einwürfe habe ich jetzt nicht als hinreichend qualifiziert betrachtet, und damit stimmen wir jetzt über die Überweisung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes an den Innenund Kommunalausschuss ab. Wer dieser Überweisung zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Das sind die Zustimmungen aus allen Fraktionen und der Gruppe der FDP. Damit ist dieser Überweisung stattgegeben. Damit wären wir an dem Punkt angekommen, meine Damen und Herren, dass jetzt noch Bedarf an einer Sitzung des Ältestenrats besteht, sodass wir mit dem Aufruf eines neuen Tagesordnungspunktes mit der nächsten Lüftungspause kollidieren würden. Deswegen, meine Damen und Herren, gehe ich davon aus, der Ältestenrat wird jetzt im Raum F 101 tagen. Und damit schließe ich für heute die Sitzung, bedanke mich für die gute und konstruktive Zusammenarbeit, wünsche allen einen guten und schönen Abend mit interessanten Terminen und Gesprächen. Für die Mitglieder des Ältestenrats: in 10 Minuten im Raum F 101.

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