Robert-Martin Montag
Stärkung des Medienstandorts Thüringen – Neue gemeinsame digitale Kulturplattform der ARD-Anstalten in Thüringen ansiedeln
Ja, es ist doch schön, wenn unser Präsident genügend Humor besitzt, auch da zwischenmenschliche Gespräche in dieser Art zu unterbrechen.
(Beifall CDU)
Aber nichts ist so wichtig wie die Debatte hier und auch natürlich dann zu einem Antrag zur Stärkung des Medienstandorts durch die Kollegen der CDU. Zunächst mal vielen Dank für diese Vorlage. Ich sage mal, sie kommt noch rechtzeitig, um hier ein Signal zu setzen. Ich glaube auch, dass das Signal wichtig ist, aber wenn wir über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sprechen, sind natürlich mehr als Signale notwendig. Ja, wir sprechen auch über die Stärkung des Medienstandorts hier in Thüringen, das tun wir häufiger. Aber es ist auch die Frage, wie wir darüber sprechen. Dazu haben wir auch mit den Kollegen der CDU schon unterschiedliche Positionen ausgetauscht, wie wir das am besten tun. Die Grundfrage, die Sie damit verfolgen, ist nicht neu, wenn sie auch im anderen Kontext hier daherkommt, lieber Jörg. Insofern kann ich hier zu dem Antrag die Stimmen der Freien Demokraten natürlich zusichern. Aber trotzdem –
(Beifall CDU)
so gehört sich das, wenn kluge Sachen vorliegen, dann unterstützen wir das.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Eigenlob stinkt!) Na ja, also, meine Worte wähle ich weise und ich wähle sie. Die Frage ist aber: Wenn wir über den öffentlichrechtlichen Rundfunk sprechen, wenn wir über diese Drei-Länder-Anstalt sprechen, ist es natürlich auch wichtig, noch über andere Fragen zu sprechen. Das ist, wie wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in der Struktur aufstellen wollen. Ich glaube, da ist auch die MPK bisher eben ihrer Aufgabe grundsätzlicher Art und Weise nicht gerecht geworden, wenn wir über die Neudefinition des Rundfunkauftrags sprechen und davon die Strukturen ableiten, die eine Sendeanstalt annehmen muss. Strukturreformen sind notwendig, denn es gibt eben das berühmt-berüchtigte Wirtschaftlichkeitsgebot. Und auch das mahnt uns, immer wieder zu prüfen, wie hoch wir diejenigen belasten, die am Ende den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in unserem Land tragen. Ein Hinweis sei mir noch gestattet: Wer einmal den Blick über den Tellerrand des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hinaus wagt, der wird erkennen, dass gerade die Frage der Digitalisierung destruktive Elemente hat, und gerade bei der Distribution, also der Art und Weise nicht nur, wie ich Programminhalte gestalte in der Struktur, sondern wie ich sie auch ausbringe, muss sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk tatsächlich fragen: Brauchen wir noch die Struktur, wie man sie bis heute aus dem klassischen, aus dem historischen, aus dem rein analogen Ausspielprozess vor sich trägt? Da sind wir, glaube ich, wenn wir den Blick weiten, durchaus in der Lage, auch Dinge zu erkennen, wie das andere tun. Ich habe eben Digitalisierung angesprochen. Das bedeutet die Frage Netflix, die Frage, was sind eigentliche die grundlegenden –
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Sie
können doch nicht den Öffentlich-Rechtlichen mit Netflix vergleichen!) ich komme gleich dazu, Herr Schubert, das ist eben das Problem, wenn man sich damit mal beschäftigen würde. Das ist nämlich genau auch die Debatte, die unter den Medienpolitikern läuft. Denn was sagen uns denn die Verfassungsgerichtsurteile? Die sagen einmal, es braucht einen öffentlichrechtlichen Rundfunk und er muss 24/7 für die Bürgerinnen und Bürger erreichbar sein. Eben die digitale Ausspielform, quasi das Mediathek-Wesen, gibt genau diese Chance und gehört nämlich genauso auch dazu. Ihre Landesregierungen haben im Übrigen jetzt zumindest in den MPK-Konferenzen zum Rundfunk auch die Frage mit verhandelt, wie man jetzt diese digitalen Plattformen tatsächlich im Angebot verankert kriegt. Dazu folgt aber auch notwendigerweise Reform bei der analogen Struktur,
(Beifall Gruppe der FDP)
denn ich kann nicht zwei Dinge aufbauen, ohne dass sie miteinander korrespondieren und Effizienz zeigen. Ich habe eben darauf verwiesen, dass auch das Wirtschaftlichkeitsgebot eine Vorgabe der Gesetzlichkeiten ist. In dem Fall bleibt es dabei, wir unterstützen den Antrag der CDU, der hier vorliegt. Aber er berührt leider nicht das Thema. Das ist auch nicht Ziel des Antrags gewesen, das will ich auch nicht behaupten, dass das so sei. Aber wir kommen nicht umhin, tatsächlich echte Strukturreformen auch anzustreben. Wir haben einige Anträge dazu vorgelegt. Wir werden da nicht müde und, ich glaube auch, du, lieber Jörg, wirst dich auch nicht dort mit diesem Antrag an die Seite derjenigen stellen, die grundlegende Reformen ablehnen. Vielen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
