Prof. Dr. Hoff
Vorschläge zur Stärkung und zukunftsorientierten Weiterentwicklung des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR)
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte insbesondere den Präsidenten, meine kurze Unaufmerksamkeit meinerseits zu entschuldigen. Die Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder ist abgeschlossen. Der Bundestag hat heute das Infektionsschutzgesetz beschlossen und morgen wird der Bundesrat aller Wahrscheinlichkeit nach ebenfalls beschließen. Das wird auch Konsequenzen für uns im Freistaat Thüringen haben, nicht zuletzt dahin, weil die vom Deutschen Bundestag heute gesetzlich festgelegte Wahrnehmung der Länderöffnungsklausel, die bei einer Hospitalisierungsrate von 9 einsetzen soll – wir liegen in Thüringen bei 18,5 –, eine entsprechende Beschlussfassung des Thüringer Landtags erforderlich macht. Ich hatte kurz gerade eben mit der Landtagspräsidentin darüber gesprochen, dass ich über den Sachstand, wenn das möglich wäre, heute im Anschluss an die Sitzung kurz den Ältestenrat informieren würde, weil es das adäquate Gremium zu sein scheint. Deshalb bitte ich das zu entschuldigen, würde jetzt aber zu dem Tagesordnungspunkt sprechen und habe, glaube ich, in dem Kreis dann auch entsprechend informiert. Sehr geehrte Damen und Herren, wir sind in einer Situation, in der auf der einen Seite der Landtag der Staatsvertragsgesetzgeber ist, und insofern ist er die Institution, die hier auch den Austausch untereinander führen muss, welche Themen in einem Staatsvertrag aufzurufen sind und welche nicht. Gleichzeitig sind die Entschließungsanträge zugleich auch Aufforderung an die Landesregierung, weil die Landesregierung entsprechende Staatsverträge mit den anderen Ländern auch vorbereitet in diesem ja stets nicht einfachen System der klassischen Checks and Balances, wie sie bei Staatsverträgen eben auch Wirkung entfalten. Vor dem Hintergrund sind vielleicht drei Dinge zu der Diskussion zu sagen. Zum einen: Wir haben eine sehr, sehr lange Debatte über den Staatsvertrag geführt, auch weil die Frage der regionalen Verteilung kontrovers war und auch kontrovers ist, weil es ein objektives Ungleichgewicht gibt. Gleichzeitig betone ich noch mal, was ich in der Diskussion zu TOP 13 gesagt habe und das gilt, glaube ich, an unterschiedlichen Stellen auch: Wir müssen auch in der Lage sein, eine Diskussion abzuschließen und auf der Plattform des in dieser Diskussion Erreichten dann auch die nächsten Schritte zu gehen. Jetzt grundsätzlich zurückzublicken und zu sagen, das haben wir nicht erreicht, deshalb müssen wir jetzt die gleiche Diskussion noch mal von vorn beginnen – ich bin durchaus ein Freund von Camus und der Satz von ihm, man muss sich Sisyphos als einen glücklichen Menschen vorstellen, ist legendär. Aber am Ende eines Plenartages fällt einem das eh schwer, sich in diese Situation zu versetzen. Grundsätzlich ist es so, Diskussionen muss man führen, da muss man schauen, komme ich in der Sache weiter, und dann muss man nächste Schritte gehen. Deshalb finde ich, dass der Antrag der Koalitionsfraktionen hier durchaus auch in die Richtung weist, indem er auf der Basis des Machbaren beschreibt, welche nächsten Schritte notwendig sind. Bevor wir den ersten Ressourcenbericht haben, schon wieder in die Diskussion einzusteigen, was man staatsvertragsmäßig als Nächstes wieder machen muss, konterkariert auch ein Stück weit, worauf wir uns gemeinsam – ich sage ganz bewusst „gemeinsam“, das kann man am Abstimmungsverhältnis ablesen – verständigt haben. Die Verständigung war, dass im Ressourcenbericht die Intendantin übrigens dann beauftragt wird, auch entsprechend Schlussfolgerungen zu ziehen. Es ist nicht die Aufgabe der Landesregierung, auch nicht der Landesgesetzgeber, in den MDR hinein die Strukturentscheidung vorzunehmen. Das ist doch das Gegenteil von staatsfern. Insofern ist der Auftrag des Staatsvertrags, der Intendantin einen entsprechenden Bericht vorzulegen und daraus Schlussfolgerungen zu ziehen, die in den Gremien zu erörtern sind. Gremien sind zunächst der Rundfunkrat, der Verwaltungsrat. Gleichwohl haben sich die Chefs der Staatskanzleien der drei mitteldeutschen Länder darauf verständigt, dass wir ihn auch gemeinsam anschreiben, den Ressourcenbericht, wenn er vorgelegt ist, im Rahmen der jeweiligen Ausschussberichterstattung an die Landtage übersenden, weil wir natürlich dann auch in den Fachausschüssen die entsprechende Diskussion führen müssen. Das Zweite, was den Publikumsrat betrifft: Es ist richtig, dass ein solcher Vorschlag unterbreitet wird. Wir werden über ein solches Format mit den anderen Ländern auch zu diskutieren haben. Der Grundgedanke dieses Publikumsrats ist ja nicht ein weiteres Entscheidungsgremium, sondern es ist eine Institution zur Einbindung und direkten Rückkopplung von Bürgerinnen und Bürgern. Insofern finde ich, bei einer Kritik, die sagt, das ist ein neues Gremium, das macht alles noch schwieriger, ist das hier nicht der Punkt, sondern es geht hier um Partizipation, es geht ein Stück weit auch um die Anerkennung der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern als Beitragszahlerinnen und Beitragszahler, und zwar nicht nur über die vermittelte Form der gesellschaftlichen Gruppen, die im Rundfunkrat vertreten sind, sondern auch durch eine Institution, die an ein Format angelehnt ist, bei dem der Bundespräsident über die Bürgerräte gesagt hat, es ist ein Instrument partizipativer Politik. Und da sage ich: Wer kann an dieser Stelle etwas dagegen haben es zu versuchen, zu experimentieren und dann auch zu schauen, was dort besser werden kann? Das gehört dazu. Aber zu sagen, es ist ein neues Gremium, kostet Geld etc., scheint mir kein adäquater Kritikpunkt daran zu sein. Was die vollumfängliche Vertretung der Freien im Personalrat betrifft, da wissen Sie, dass wir seit dem Inkrafttreten des neuen Bundespersonalvertretungsgesetzes Anstrengungen unternehmen, diese Regelung auch im MDR-Staatsvertrag zur Anwendung zu bringen. Hier ist es so, dass Verhandlungen einer Gruppe stets Verhandlungen mit dem Letzten sind. Und der Letzte ist der Letzte, der sich bewegt. Hier ist es so, dass von den drei Ländern das einwohnerstärkste Land noch weniger Bewegung zeigt als andere Akteure. Insofern müssen wir hier die Diskussion weiterführen, und ich gehe davon aus, dass wir auch hier zu einer Lösung kommen werden. Insofern sind wir in der Sache gar nicht so weit auseinander und es ist auch richtig, die entsprechende Position hier zu vertreten. Sie muss dann entsprechend noch in einem Staatsvertragsverfahren umgesetzt werden. Damit habe ich, glaube ich, zu den Positionen, zu denen wir als Landesregierung auch noch mal aufgefordert wurden, uns zu äußern, Stellung bezogen und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
