Laura Wahl
Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Klimagesetzes
Der vorliegende Gesetzentwurf ist es deshalb eigentlich gar nicht wert, weiter debattiert zu werden. Aber er eröffnet uns immerhin die Möglichkeit, hier im Plenum darüber zu sprechen, welche immensen Herausforderungen die Klimakrise an uns stellt, aber auch darüber, welche Chancen sich aus einer konsequenten Klimaschutzpolitik für uns ergeben können. Um Klimaneutralität zu erreichen, müssen wir die fossilen Energieträger schnellstmöglich durch erneuerbare Energiequellen ersetzen. Wir stehen also unmittelbar vor einem weltweiten Transformationsprozess innerhalb eines vergleichsweise sehr kurzen Zeitraums. Dieser wird für alle politischen und wirtschaftlichen Akteure eine ungeheure Herausforderung. Die Transformation führt aber gleichzeitig auch dazu, Innovationen voranzutreiben und die Wirtschaft grundsätzlich zu modernisieren. Unsere Wirtschaftsstandorte hier in Deutschland und Thüringen sind eng mit der Weltwirtschaft verflochten. Es stellt sich also gar nicht die Frage, ob wir uns an diesem Transformationsprozess beteiligen wollen, sondern wie wir diesen Prozess mitgestalten können. Um den Weg zur Klimaneutralität für die Wirtschaftsakteure planbar und berechenbar zu machen, brauchen wir allerdings auch die ordnende Rahmengesetzgebung durch den Gesetzgeber. Die Festschreibung der Ziele in einem Klimagesetz hilft den Akteuren/Akteurinnen in Wirtschaft und Gesellschaft, sich auf die Veränderungen der Transformation einzustellen. Genau deshalb war und ist es wegweisend, dass unsere Landesregierung und die rot-rot-grünen Fraktionen vor drei Jahren das erste ostdeutsche Klimagesetz auf den Weg gebracht haben. Mittlerweile wurde auf der Bundesebene das Klimaschutzgesetz novelliert. Im Wesentlichen wurde dadurch allerdings lediglich die Zielzahl für Klimaneutralität von 2050 auf 2045 umgeschrieben. Das ist unverantwortliche Augenwischerei, denn Klimaschutz wird nicht durch Zahlenwürfel gemacht, sondern muss mit konkreten Maßnahmen umgesetzt werden.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Umweltministerin Anja Siegesmund hat daher bereits angekündigt, Thüringens Energiebedarf bereits 2035 bilanziell durch 100 Prozent erneuerbare Energien abzudecken. Mit der zu Jahresbeginn in Kraft getretenen EEG-Novelle können Umlandgemeinden nun endlich an Windkraftanlagen mit bis zu 0,2 Cent pro Kilowattstunde finanziell beteiligt werden. Somit können nun auch Kommunen in den ländlichen Räumen direkt von der Wertschöpfung der erneuerbaren Energien profitieren. Dieses Beispiel zeigt – und mit mehr Redezeit hätte ich Ihnen noch viele nennen können –, dass Klimaschutz nicht nur gut für das Klima, sondern auch gut für die Menschen ist. Ehe der AfD diese Erkenntnis allerdings kommen wird, wird die Mathematikwissenschaft eine Möglichkeit finden, Brüche durch Null zu teilen. Daher lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
