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Thomas L. Kemmerich

FDP 18.11.2021 Sitzungen 7/64

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Spielbankgesetzes

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe Zuschauer auf der Tribüne – haben wir heute keine, aber an den Bildschirmen vielleicht –, es geht ja um Online-Glücksspiel. Online-Glücksspiel gewinnt immer mehr an Bedeutung, besonders in einer Zeit, wo jeder fast zu jeder Zeit über das Smartphone Zugang zu den digitalen Angeboten hat, insofern auch zu den Online ‑ Glücksspielen – sofern das Mobilfunknetz mitspielt, das ist ja immer mal auch ein Glücksspiel, ob ich denn Verbindung habe. Aber zurück zur Sache: Wichtig ist beim Glücksspiel, dass das Gleichgewicht aus Eigenverantwortung und Suchtprävention gewahrt wird. Auch beim Online ‑ Glücksspiel geht es um die Bekämpfung von Glücksspielsucht, Jugend- und Spielerschutz, Aufklärung und Prävention, Transparenz und Schutz vor betrügerischen Machenschaften im Spiel. Deshalb müssen wir diesen Punkten höchste Priorität einräumen, um allen Spielern und Spielerinnen ein optimales Spielerlebnis zu bieten. (Beifall Gruppe der FDP) Das wird aber nur funktionieren, wenn wir hier die richtige Balance finden. Hierbei dürfen wir einerseits die ganz normalen Spieler und Spielerinnen nicht bevormunden, andererseits müssen wir diejenigen schützen, die sich selbst nicht schützen können. (Beifall Gruppe der FDP) Wie Sie in Ihrem Gesetzentwurf richtig schreiben, sieht der neue Glücksspielstaatsvertrag landesgesetzliche Bestimmungen zur virtuellen Nachbildung von Bankhalterspielen und Liveübertragungen von terrestrisch durchgeführten Bankhalterspielen mit Teilnahmemöglichkeit über das Internet, das sogenannte Online-Casinospiel, vor. Da ist es gut, wenn wir endlich auch eine Regelung für Thüringen finden. Insofern begrüßen wir die Änderung des Thüringer Spielbankgesetzes und sehen sie als folgerichtig an. Vielen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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