Hoffmann
Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Klimagesetzes
Frau Präsidentin, liebe Kollegen und Zuschauer! Herr Gottweiss, vor lauter Franz Josef Strauß haben Sie vergessen zu erwähnen, dass die CDUFraktion vor drei Jahren das Gesetz abgelehnt hat.
(Beifall AfD)
In der Begründung unserer Forderung nach Aufhebung des Thüringer Klimagesetzes bin ich auf Widersprüche eingegangen. Hier will ich anschließen mit § 2 Abs. 3, ich zitiere: „Die Bürger sollen an der Planung und Umsetzung des Klimaschutzes und der Anpassung an die Folgen des Klimawandels auf Landesebene beteiligt werden. Das betrifft sowohl eine Teilnahme an Verfahren als auch die Möglichkeit einer Teilhabe an Projekten und Maßnahmen des Klimaschutzes.“ Die vielen Bürgerinitiativen, die sich seit der Verabschiedung des Gesetzes gegründet haben, die Petitionen einreichen und alles unternehmen, um ihre Heimat zu erhalten, dürften sich angesichts dieser Aussagen veralbert fühlen. Denn wie und wo fließt denn hier Widerstand ein? Und ist die Tatsache, dass sie nicht ernst genommen werden, nicht Ausdruck, dass das Thüringer Klimagesetz gar nicht der Umwelt dient?
(Beifall AfD)
All diese Bürgerinitiativen und die betroffenen Bürger leiden unter der Festschreibung des 1-ProzentZiels. Das wird nicht besser, wenn Windparkbetreiber den Gemeinden die Industrialisierung ihrer Heimat mit Geld versüßen wollen. Etwa 840 Windanlagen aktuell entsprechen noch lange nicht dem 1-Prozent-Ziel. Der Widerstand gegen weitere Anlagen wächst mit der Naturverschandelung. In Jena mag einen das nicht kümmern, in Südthüringen aber schon. Feststeht, dass das Klimagesetz nicht nur Thüringer Landschaften opfert, sondern dass es auch ohne Rücksicht auf regionale Besonderheiten in die Arbeit der Planungsgemeinschaften eingreift. Das wurde in der Anhörung zum Gesetzentwurf auch deutlich gesagt. Wir alle sind uns einig, dass wir mehr für den Umweltschutz tun müssen. Mit Begriffen wie Klimaneutralität, also null CO – 2 sagen Sie das mal Ihrer Lunge –, werden aber nur gut vermarktbare Positionen geübt ohne Substanz und das ist Ausdruck einer Hybris, von hieraus den Rest der Welt retten zu können, der sich dem deutschen Energieausstieg nicht anschließen will.
(Beifall AfD)
Kommen wir zu Folgen, die durch das Klimagesetz entstehen oder negativ verschärft werden können und wo das Gesetz einer Beweislast des Nutzens unterliegen sollte. Wirtschaft, Unternehmen, Mittelstand, Bauen, Wohnkosten, Freiheit von Gebäudeeigentümern, Ressourcenverbrauch durch Wärmedämmung, Wettbewerbsfähigkeit, Wirtschaftsstandort Thüringen. Dazu zitiere ich aus der Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Thüringer Industrie- und Handelskammern zum Entwurf des Klimagesetzes: „Aus Sicht der Thüringer IHKs ist es wichtig, einseitige thüringenspezifische verpflichtende Belastungen für die Wirtschaft, denen Mitbewerber nicht unterliegen und die so zu Wettbewerbsverzerrungen führen können, zu verhindern.“ Und weiter: „Deshalb lehnen die Thüringer IHKs als Vertretende der regionalen Wirtschaft im Freistaat den Gesetzentwurf ab, da es keines Landesgesetzes bedarf.“
(Beifall AfD)
Ebenso kritische Aussagen zu Bürokratie, schwammigen Begrifflichkeiten wie „klimaneutraler Wohnungsbestand“, zu fehlenden Förderprogrammen, zu Zwang und mit Kritik an fehlender Einbindung von Verbänden kamen von der Wohnungswirtschaft Thüringen, dem Verband der Thüringer Wohnungsund Immobilienwirtschaft, dem Bauernverband, der Ingenieurkammer, dem Verband kommunaler Unternehmer, dem Verband der Wirtschaft Thüringens, dem Gemeinde- und Städtebund und dem Landkreistag. Sie alle wurden ignoriert. Nun haben die Industrie- und Handelskammern den Begriff „Belastung durch Bürokratie“, insbesondere durch Meldepflichten, Wirtschaftlichkeit und Wettbewerb angesprochen. Inwieweit ist man seitens der Landesregierung inzwischen zu der Erkenntnis gelangt, dass hier durch das Gesetz einseitige Belastungen zum Nachteil Thüringens vorliegen? Stichwort „fehlende Bagatellgrenze für kleine Unternehmen“. Und wie will man dagegen vorgehen? Belastungen, zu denen sich dann noch der horrende Strompreis gesellt, was sich wiederum auf die Wettbewerbsfähigkeit auswirkt und Folge der EEG-Umlage ist. Sähe es hier vielleicht anders aus, wenn man Gaskraftwerke nicht verteufeln würde und die Forschungen zu abfallfreien Kernkraftwerken nicht durch die Abschaltung unmöglich gemacht hätte, wenn Technologieoffenheit praktiziert werden würde statt auf einseitige Positionierung für wacklige Energieerzeugung zu setzen?
(Beifall AfD)
2000 lag der Preis für die Kilowattstunde bei 14 Cent, heute liegt er bei fast 32 Cent. Der Strompreis trifft nicht nur Unternehmen, die abwandern, sondern auch Private sind betroffen und insbesondere einkommensschwache Haushalte und Familien, wie wir gestern schon gehört haben. Ursache: unter anderem die EEG-Umlage. So geht keine verantwortungsvolle und erklärende Politik.
(Beifall AfD)
Ich zitiere aus dem Landesstatistikamt vom September des Jahres: „Thüringen muss seinen Energiebedarf vorrangig durch Bezüge aus anderen Ländern decken. Die Summe der Bezüge betrug im betrachteten Jahr 2018 181.000 Terajoule. Dabei hat der Freistaat bei der einheimischen Energiegewinnung einen Rückgang zu verzeichnen. So wurden 58.000 Terajoule als Energievolumen der nutzbar gemachten Energieträger in Thüringen selbst gewonnen, erzeugt oder auch gefördert. Der Anteil der erneuerbaren Energieträger am Primärenergieverbrauch verringerte sich um 2,7 Prozentpunkte auf 23,6 Prozent. So bestimmten anteilig nach wie vor der Erdgasverbrauch sowie der Verbrauch von Mineralöl den Primärenergieverbrauch.“ Wie viel Windkraftanlagen für 100 Prozent aus eigenen Erneuerbaren 2040 sollen es eigentlich sein und wie groß ist die Gefahr eines Blackouts?
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: In
Dänemark sind wir bei 70 Prozent und …!) Schädlich ist das Gesetz also für die Thüringer Wirtschaft, wie die Automobilbranche, die Umwelt, den ländlichen Raum und das Sozialleben. In § 10 Abs. 3 des Gesetzes steht: „Die Maßnahmen nach Absatz 2 dienen insbesondere der Gefahrenvorsorge und -abwehr, der Gesundheit des Einzelnen und der Allgemeinheit, dem Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen sowie der Förderung einer nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Wirtschaft.“
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE:
Fahren Sie mal nach Skandinavien und schauen sich das mal an!) Diesem proklamierten Anspruch wird das Gesetz nicht gerecht.
(Beifall AfD)
Es braucht kein zusätzliches Gesetz mit zahlreichen Instrumenten, dessen Umsetzung durch Extraposten Millionen kostet, das Thüringen schadet, der Umwelt nicht hilft und ein Affront gegen die Physik ist. 2018 wurde das mit den Stimmen von Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen verabschiedet, die AfD ‑ Fraktion war dagegen, auch die CDU. Wir fordern jetzt die Aufhebung. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
