Maik Kowalleck
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Spielbankgesetzes
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben uns ja in diesem Jahr intensiv mit dem Thema „Glücksspiel“ beschäftigt, insbesondere mit dem Glücksspielstaatsvertrag. Auch wir als CDU haben da verschiedene Hinweise eingebracht. Insbesondere zum Thema „Spielsucht“ muss man Vorkehrungen treffen, und da haben wir unsere Hinweise gegeben, die auch berücksichtigt wurden. Der neue Glücksspielstaatsvertrag – das haben wir eben auch gehört – sieht landesgesetzliche Bestimmungen für Online-Casinospiele vor. Diesem gesetzgeberischen Auftrag wird durch die Neufassung des Thüringer Spielbankgesetzes gefolgt, zu dem wir uns heute an dieser Stelle in der zweiten Beratung befinden. Die Länder können auf gesetzlicher Grundlage selbst Online-Casinospiele veranstalten oder Konzessionen für die Veranstaltung dieser Spiele vergeben. Hierbei bietet sich aus unserer Sicht aufgrund der besonderen Suchtgefahr dieser Spiele die staatliche Veranstaltung des Online-Casinos an. Somit trägt das Land die Gewähr dafür, dass die Angebote manipulierungsfrei und maßvoll erfolgen. Im Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags, das wir bereits verabschiedet haben, ist eine länderspezifische Ausführung zum künftig zulässigen Angebot von Online-Casino, Online-Poker und virtuellem Automatenspiel enthalten. Ebenfalls wurde hier eine Konkretisierung für das auf den Wirkungsbereich von Thüringen beschränkte Angebot von Online-Casinos im Sinne des § 22 Glücksspielstaatsvertrag getroffen. Aus unserer Sicht ist es zu begrüßen, dass der Markt im Bereich Online-Casino von einem staatlichen Anbieter besetzt werden soll, nicht zuletzt um Thüringen diese Einnahmen zu sichern. Aber ein besonderes Augenmerk liegt hierbei auch auf dem Thema „Sucht und Spielerschutz“. Auch das Anhörungsverfahren, das wir im Haushalts- und Finanzausschuss durchgeführt haben, lieferte uns wichtige Hinweise, und wir haben uns intensiv mit den Zuschriften beschäftigt. Der Rechnungshof begrüßt die Schließung der rechtlichen Regelungslücke hinsichtlich der Konzessionsvorgabe an das Land zum Betrieb von Online-Casinospielen. Überdies sind aus seiner Sicht – abgesehen von gegebenenfalls zusätzlichen Einnahmen für die Thüringer Staatslotterie – keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Landeshaushalt erkennbar. Die Aufnahme des Angebots von Online-Casinospielen in das Erlaubnismodell des Thüringer Spielbankgesetzes ist aus unserer Sicht vor allem hinsichtlich des Spielerschutzes zu begrüßen. Nur durch ein kontrolliertes, legales Angebot dieser Spielformen sind hohe Spieler- und Verbraucherschutzstandards verpflichtend umzusetzen und illegale Angebote nachhaltig zu verhindern. Kurzum: Die Regelungen entsprechend dem Gesetzeswillen in Umsetzung der Vorgaben aus dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 sind wichtig und werden angesichts dieses Gesetzentwurfs umgesetzt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
