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Dr. Heesen

18.11.2021 Sitzungen 7/64

Fragestunde

Vielen Dank. Zu Frage 1: Es gibt keinen Staatsvertrag über eine länderübergreifende Zusammenarbeit des Krankenhausverbundes der REGIOMED-KLINIKEN. Zu Frage 2: Schon in der Fragestellung ist die relevante Norm genannt, nämlich § 26 Thüringer Krankenhausgesetz, der in Absatz 1 die Rechtsaufsicht regelt und deren Umfang in den Absätzen 2 und 3 näher ausführt. Die Festlegung, wer zuständig ist, ergibt sich aus § 32 des Thüringer Krankenhausgesetzes. Daraus ergibt sich: „Das für das Krankenhauswesen zuständige Ministerium ist zuständige Landesbehörde“. Was bedeutet das genauer? Das für Krankenhauswesen zuständige Ministerium ist zuständige Landesbehörde im Sinne der §§ 109, 110 und 111 und 122 des SGB V. Das Gesundheitsministerium ist ferner zuständig für Vereinbarungen nach § 8 Abs. 1 Satz 2 und § 8 Abs. 2 Satz 2 Krankenhausfinanzierungsgesetz, ist zuständig für Auskunftsverlangen sowie für die Aufstellung des Krankenhausplans, die Feststellung der Aufnahme oder Nichtaufnahme in den Krankenhausplan, den Widerruf nach § 4 Abs. 4 Satz 2 und die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn nach § 10 Abs. 2 Satz 4 sowie für die Zustimmung zur Nutzung von Anlagegütern nach § 13 Satz 1 Nr. 1 und die Feststellungen nach § 27a Abs. 2 Nr. 2 Thüringer Krankenhausgesetz. Zuständige Landesbehörde für die Durchführung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes, des Krankenhausentgeltgesetzes, der Bundespflegesatzverordnung und des Thüringer Krankenhausgesetzes im Übrigen ist das Landesverwaltungsamt. Zuständige Landesbehörde für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ist auch das Thüringer Landesverwaltungsamt. Das heißt, für einzelne Fragen, die ich eben aufgezählt habe, besteht eine direkte Aufsicht beim TMASGFF, für die anderen liegt die Aufsicht beim Thüringer Landesverwaltungsamt. Zu Frage 3: Die Landesregierung vertritt keinerlei Auffassung zur wirtschaftlichen Situation der REGIOMED-KLINIKEN. Die wirtschaftliche Situation im Blick zu haben, ist Aufgabe der Gesellschafter und des Aufsichtsrats der REGIOMED-KLINIKEN GmbH. Das sind hier konkret der Krankenhausverband Coburg, der Landkreis Lichtenfels, der Landkreis Hildburghausen sowie der Landkreis Sonneberg. Aufgabe der Landesregierung, insbesondere des TMASGFF ist lediglich, die in Thüringen notwendige patientengerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen und wirtschaftlichen Krankenhäusern sicherzustellen und die hinreichende Qualität der medizinischen Versorgung im Krankenhaus zu gewährleisten. Zu Frage 4: Die Landkreise Sonneberg und Hildburghausen haben mit der REGIOMED-KLINIKEN GmbH beide jeweils im Dezember 2019 einen Darlehensvertrag geschlossen. Dieser Darlehensvertrag beinhaltet eine Darlehensgewährung in Höhe von jeweils bis zu 7,5 Millionen Euro unter Ausnutzung des Kassenkreditrahmens. Da im Haushaltsrecht das Gesamtdeckungsprinzip gilt, kann hier keine direkte Zuordnung der Auszahlung der Darlehenssumme zum jeweiligen Kassenkredit erfolgen. Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat am 20. Februar 2020 eine Mitteilung an den Landkreis Sonneberg und den Landkreis Hildburghausen versandt, um die Veranschlagung des Kredits im Haushaltsplan 2020 zu regeln. Es wurde jeweils sowohl die Auszahlung/Ausgabe des Darlehens als auch die Rückzahlung des Darlehens als Einnahme verbucht. Zu welchem konkreten Zeitpunkt dann die Aus- oder Rückzahlung erfolgten, ist aus den der Landesregierung vorliegenden Unterlagen nicht ersichtlich.

Protokoll ↗