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Olaf Müller

GRÜNE 18.11.2021 Sitzungen 7/64

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Spielbankgesetzes

Sehr geehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen und liebe Gäste, auch von meiner Seite noch einmal einen schönen guten Morgen, auch wenn wir mit jetzt ziemlich genau einer Stunde Verzögerung erst begonnen haben. Von daher fasse ich mich zu diesem Gesetzentwurf relativ kurz. Das Gesetz zur Änderung des Thüringer Spielbankgesetzes haben wir in einem recht unkomplizierten Verfahren in den Ausschüssen beraten, weil es dabei lediglich um den Start des EU-Notifizierungsverfahrens, das nach EU-Richtlinie 2015/1535 vom 09.09.2015 durchzuführen ist, geht. Diese Notwendigkeit hatten wir bereits im Juli-Plenum besprochen, und um ganz genau zu sein, hatte die Kollegin Merz die Rahmenbedingungen hier ausführlich erläutert. Zur Erinnerung, es handelt sich hierbei um das Online-Glücksspiel, für das wir als Freistaat eine einzelne Lizenz an Lotto Thüringen vergeben können und wollen. Nachdem sich die Mehrheit der demokratischen Fraktionen im Landtag für eine Version des legalen Online-Glücksspiels ausgesprochen hat, war es unsere Aufgabe, für das Notifizierungsverfahren alle Formalitäten zu erfüllen. Mit dem Abschluss der zweiten Lesung wird dieser Prozess ausgelöst und ein 16-Punkte-Formular über das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie nun an die EUKommission übermittelt. Mit dem Gesetz wird in Thüringen erstmals die Veranstaltung von OnlineCasinospielen durch einen staatlichen Anbieter zugelassen. Durch die Regelung wird die bestehende Nachfrage nach Online-Casinospielen von dem im Online-Bereich bestehenden Schwarzmarkt in einem regulierten und streng kontrollierten Angebot kanalisiert. Das bedeutet konkret, dass das Land Thüringen die Gewähr dafür bietet, dass die Angebote manipulierungsfrei und maßvoll erfolgen. Dies führt im Idealfall zu einer Reduktion der Gefährlichkeit von Online-Casinospielen und dient der Suchtbekämpfung. Wir werden sehen, ob diese Ziele auch wirklich so erfüllt werden und sind gespannt auf die Implementierung und spätere Auswertung durch Lotto Thüringen sowie die Suchtberatung in Thüringen. In diesem Sinne bitte ich für die Regierungsfraktionen von Rot-Rot-Grün um die Zustimmung zum vorliegenden Gesetz. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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