Katja Maurer
Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Klimagesetzes
Also, ein Gesetz von diesem Jahr. Darüber haben wir in diesem Haus schon sehr oft gesprochen, und da hätten Sie eigentlich zuhören können. Das Bundesverfassungsgericht verlangt dort nämlich vom Staat, und damit auch – hören Sie zu – von den Bundesländern ein aktives zielgerichtetes Handeln zum Klimaschutz mit Blick auf den Schutz zukünftiger Generationen. Und woher nehmen sie diese Verpflichtung? Das Bundesverfassungsgericht leitet diese Verpflichtung von den Umweltstaatszielen aus dem Grundgesetz ab, und jetzt wird es spannend: Auch die Thüringer Verfassung enthält in Artikel 31 ein solches Umweltstaatsziel, sogar inhaltlich ausführlicher als im Grundgesetz. Mit Staatszielen ist es so: Die schreiben wir nicht einfach auf, um sie uns an die Wand zu hängen. Diese Ziele sind ein Auftrag, und in diesem Auftrag müssen wir arbeiten. Und wissen Sie noch? Als Sie Abgeordnete geworden sind, haben Sie sich eigentlich diesem Auftrag verpflichtet. Angesichts dessen ist die Aufhebung des Thüringer Klimagesetzes einfach nur weltfremd. Egal welchen kruden Ideen Sie nachhängen, ob Sie den Fakten zum Klimawandel nun Glauben schenken oder nicht: Thüringen in Unsicherheit zu bringen, nur, weil Sie einmal wieder eine Schlagzeile brauchen, ist einfach verantwortungslos. Da unterscheiden wir uns, Sie sich von dem Rest des Hauses. Sie sind nur der Schlagzeile verpflichtet. Wir dagegen machen uns an die nur schwer zu lösende Aufgabe, wirklich an der Klimaerwärmung etwas zu ändern. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
