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Hoffmann

AfD 18.11.2021 Sitzungen 7/64

Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Klimagesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauer vor dem Livestream und oben auf der Tribüne, mit der Verabschiedung des Thüringer Klimagesetzes Ende 2018 wurden wohlklingende Ziele vereinbart. Doch auch wenn Maßnahmen gegen Klimawandel getroffen werden müssen, so sollten sie nicht zulasten der Umwelt und der Gesellschaft gehen. Hier genau an diesem Punkt gehört das Gesetz auf den Prüfstand, zumal die Klimakonferenz in Glasgow gezeigt hat, dass deutsche Selbstgeißelung niemanden dazu bewegt, es uns gleichzutun und Klimaschutz nicht automatisch Umweltschutz bedeutet. (Beifall AfD) Gezeichnet von einem Hitzesommer war 2018 der Wunsch wohl groß, per Beschluss einen tiefgreifenden Einschnitt in die Wirtschaft, Thüringer Energieversorgung und Landschaft vorzunehmen und dies ohne Folgenabschätzung, vielleicht auch nur zu Vorzeigezwecken im Gefolge des Klimaschutzplans und der Energiewende, um die uns jedoch kein Land der Welt beneidet. Das erklärt womöglich auch, dass das Gesetz an vielen Stellen unkonkret bis schwammig in seiner Formulierung bleibt und sich auch widerspricht, so in § 10 Punkt 2, ich zitiere: „Zur Begrenzung der negativen Folgen des Klimawandels ergreifen die jeweils zuständigen Stellen im Rahmen ihrer Möglichkeiten die erforderlichen Anpassungsmaßnahmen.“ Soll durch solche und ähnliche Sätze nur das Narrativ bedient werden, dass der Mensch allein verantwortlich für den Klimawandel wäre, (Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist bewiesen!) um den Thüringern durch das Einreden eines schlechten Gewissens die Transformationen, wie Strompreisverteuerung, Bürokratie, Landschaftsverspargelung, widersinnige Dämmungsvorschriften sowie die Klimakostenübernahme schmackhaft zu machen? Es soll per Gesetz Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel geben. Dies bejahen wir, sofern es sich dabei um konkrete Maßnahmen handelt, wie Waldumbau, Schaffung von Renaturierungsflächen, Verringerung von Versiegelungen, Ressourcenschonung, Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten. (Beifall AfD) Es ist aber abzulehnen, wenn dadurch nur linksgrüne Vorfeldorganisationen und Windparkbetreiber profitieren, die sich vom Ausbau der Erneuerbaren den großen Reibach versprechen. Weiterhin wurde eine hundertprozentige Energieversorgung Thüringens aus einem eigenen Mix erneuerbarer Energien bis 2040 angezielt, was angesichts einer nach wie vor unsicheren Speichermöglichkeit trotz etwaiger Forschungsprojekte wie in Jena oder Prototypen in Großrettbach – sagen wir mal – ambitioniert war und die Versorgungssicherheit gefährdet. (Beifall AfD) Wie werden Energiebedarf, Grundlast und Spitzenlast gesichert? Das bleibt unsicher. Es handelt sich beim Thüringer Klimagesetz indes um schwerwiegende Eingriffe in die Thüringer Landschaft, denn um den Windkraftausbau voranzutreiben, wurde 1 Prozent der Thüringer Landesfläche für diese Industrialisierung per Gesetz vorgeschrieben in § 4 Abs. 2. Das sind etliche Quadratkilometer zubetoniert, versiegelt für viele Jahre und mit Rotoren auf einem Stahlgerüst, die unsere heimische Vogelwelt gefährden. Und hier liegt ein, wenn nicht der zentrale Widerspruch (Beifall AfD) des Klimagesetzes zum Umweltschutz vor. Ich zitiere dazu aus der Verfassung des Freistaats Thüringen, Artikel 31 Abs. 2, auf den sich das Klimagesetz bezieht: „Der Naturhaushalt und seine Funktionstüchtigkeit sind zu schützen. Die heimischen Tier- und Pflanzenarten sowie besonders wertvolle Landschaften und Flächen sind zu erhalten und unter Schutz zu stellen. Das Land und seine Gebietskörperschaften wirken darauf hin, dass von Menschen verursachte Umweltschäden im Rahmen des Möglichen beseitigt oder ausgeglichen werden.“ (Beifall AfD) Ein 30-Tonnen-Fundament in der Landschaft, das vom Wind abhängigen Strom erzeugt und dabei keine Rücksicht auf Greifvögel und die Gesundheit der Menschen nimmt, kann man durchaus als vom Menschen verursachten Umweltschaden bezeichnen. (Beifall AfD) In Frankreich wurde immerhin einem Paar durch das Gericht Recht zugesprochen, das unter dem Turbinensyndrom litt. Ich zitiere weiter aus Artikel 31 Abs. 1 der Thüringer Verfassung: „Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen ist Aufgabe des Freistaats und seiner Bewohner.“ Das schließt die Natur und die Bewohner des ländlichen Raums ein. (Beifall AfD) Die Bevölkerung des ländlichen Raums jedenfalls wird sich eher mit dem Erhalt ihrer Heimat identifizieren, als mit der Festschreibung von 1 Prozent der Thüringer Landesfläche für die volatile Energieerzeugungsart Windkraft, Strompreiserhöhung inklusive. Kurzum: Das Thüringer Klimagesetz erfüllt seinen Anspruch nicht, speist die Bürger mit Monitoring-Vorhaben ab und bewirkt gravierende Umweltschäden. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

Protokoll ↗