Dr. Heesen
Fragestunde
Vielen Dank. Zu Frage 1: Sowohl die Barmer Ersatzkasse Thüringen als auch die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer bestätigen lange Wartezeiten auf einen Therapieplatz für psychotherapeutische Hilfen für Kinder und Jugendliche nach Vergabe eines Ersttermins. Eine Umfrage der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer unter den Kinder- und Jugendpsychotherapeutinnen und -therapeuten in Ostdeutschland zu den Auswirkungen der CoronaPandemie auf die Psyche von Kindern und Jugendlichen zeigt eine deutliche Zunahme der Anfragehäufigkeit. Auch die Deutsche Psychotherapeutenvereinigung bestätigt das. Nach einer entsprechenden Pressemitteilung der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung aus dem Februar 2021 sind die Anfragen im Durchschnitt um 60 Prozent angestiegen. Das heißt, wir leiten aus diesen Anfragehäufigkeiten eine grundsätzliche Zunahme der psychischen Belastung der Kinder und Jugendlichen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ab. Das zeigt sich nicht nur bei den niedergelassenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, sondern auch die Thüringer Chefärzte für Kinder und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie bestätigen, dass wir bei der Belegungsentwicklung der letzten Jahre im stationären Bereich grundsätzlich für die Corona-Zeit eine erhöhte Nachfrage nach stationären Plätzen beobachtet haben. Hinzu kommt im stationären Bereich, dass die Situation zusätzlich durch COVID-19-Erkrankungen auf den Stationen verschärft wird. Das bedeutet, dass die Kinder und Jugendlichen, die stationär aus einem psychiatrischen Behandlungsgrund in der Kinder- und Jugendpsychiatrie untergebracht sind, dann für die Dauer der Infektiosität auf der Station isoliert werden müssen. Das bedeutet natürlich, dass die Betten in diesem Raum nicht anderweitig zusätzlich belegt werden können. Häufig geht mit so einer Erkrankung auch ein erhöhter Pflegeaufwand einher, wenn das Kind oder der oder die Jugendliche auf Station erkrankt. Womit die Kinderund Jugendpsychiatrie stationär auch kämpft, ist ein erhöhter Personalausfall in den Kliniken. Das wissen wir auch alle. Da geht es einmal um die gesamte Arbeitssituation in den Kliniken, dann aber auch um Quarantäneanordnungen, die die Mitarbeitenden betreffen, die Kinder usw. Es kommt dadurch zeitweise zu Überbelegungen im stationären Bereich. Gleichwohl gehen die Kinder- und Jugendpsychiatrien, die Chefärzte und die Kassenärztliche Vereinigung davon aus, dass die stationäre Versorgung insgesamt sichergestellt ist. Zu Frage 2 – wie wird reagiert –: Die Thüringer Chefärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und ‑ psychotherapie sehen zurzeit keine Notwendigkeit, die Behandlungskapazitäten auszuweiten. Auch die Kassenärztliche Vereinigung sieht derzeit weder im ambulanten noch im stationären Bereich Bedarf, die Behandlungskapazitäten dauerhaft zu erhöhen. Zu Frage 3 – Anstrengungen, um mögliche Entwicklungsdefizite im sozialen, emotionalen und motorischen Bereich in den Blick zu nehmen –: Das betrifft mich ja jetzt in originärer Zuständigkeit und nicht so sehr als Vertreterin des Gesundheitsministeriums. Wir haben als Bildungsministerium verschiedene Unterstützungsleistungen und Hilfen für Kinder und Jugendliche initiiert bzw. in Umsetzung des Aufholprogramms des Bundes angeschoben. Mit diesen Maßnahmen wollen wir erreichen, die Kinder und Jugendlichen nach dem Ende des Lockdowns und der Schulschließungen abzuholen und ihnen zu ermöglichen, dass sie, die in ihrem Lernfortschritt durch den Distanzunterricht häufig gehemmt waren, da nachholen können. Wir haben diese Bundesmittel umgesetzt in das Landesaktionsprogramm „Stärken – Unterstützen – Abholen“ für Kinder und Jugendliche nach Corona – man müsste genauer sagen: nach dem Lockdown – und beziehen uns dabei auf die körperlich-motorische Entwicklung, die sozial-emotionale Entwicklung und die kognitive Entwicklung, insbesondere die Sprachentwicklung. Die Fragen hier zielen aber auf den motorischen Bereich und die sozial-emotionale Entwicklung, deswegen dazu mehr. Im motorischen Bereich ermöglichen wir den Schulen, durch zusätzliche Mittel die Vereine stärker als bisher einzubeziehen und zusätzliche Sportangebote durch Kooperation mit Vereinen anzubieten. Das stößt im Kreis der Sportvereine auch auf große Resonanz, weil dort eben parallel auch beobachtet wurde, dass viele Kinder und Jugendliche nicht mehr am Vereinsleben teilgenommen haben. Da haben wir den Landessportbund, der auch froh ist, wenn er jetzt stärker an Schulen kommen kann. Wir haben die Kooperationsvereinbarung mit dem Landessportbund überarbeitet, auch die Mittel erhöht, die da gezahlt werden können. Das läuft ab jetzt. Es werden auch schon zusätzliche Schwimmkurse durchgeführt. Das ist ja immer ein besonders wichtiger Bereich bei der körperlichen Entwicklung, dass die Kinder Schwimmfähigkeit erlangen. Das läuft jetzt schon. Im sozial-emotionalen Bereich ermöglichen wir den Schulen, Mehrarbeit zu beantragen, wenn die Lehrkräfte – es ist auch die Frage, sind die Lehrkräfte so erschöpft, dass sie das nicht mehr leisten können oder sagen die Lehrerinnen – und das hoffen wir –, dass sie das für ihre Klassen sehr sinnvoll finden, wenn sie eine Stunde mehr haben in der Woche. Das heißt, wir ermöglichen es für jede Klasse, eine zusätzliche Stunde pro Woche zu halten. Die soll nicht dazu dienen, Fachunterricht nachzuholen, sondern sie soll genau dazu dienen, wieder als Klasse zusammenzukommen, die sozial-emotionale Entwicklung voranzubringen. Für Schülerinnen und Schüler, die besonders lange vom Lockdown betroffen waren – wir haben erhoben, wo die Lockdownzeiten am längsten waren –, ermöglichen wir die Finanzierung von bis zu einer Woche Schullandheimaufenthalt, auch um da die sozial-emotionale Entwicklung voranzubringen. Zu Frage 4 – Ausweitung der Behandlungskapazitäten –: Das Gesundheitsministerium steht mit den Leistungsträgern der psychiatrischen Versorgung im engen Austausch zur Versorgungslage und leitet, wenn erforderlich, Maßnahmen zur Sicherstellung der Versorgung ein. Aber aus den Antworten auf Frage 2 ergibt sich ja, dass wir zwar eine zeitweise Überbelegung im stationären Bereich hatten, aber nicht Kinder und Jugendliche abgewiesen werden mussten, bei denen eine stationäre Versorgung nötig gewesen wäre.
