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Dr. Heesen

18.11.2021 Sitzungen 7/64

Fragestunde

Vielen Dank. Zu Frage 1: Sonderurlaub und Sabbatical sind sehr unterschiedliche Formen der Freistellung von Lehrkräften. Sonderurlaub kann zudem noch aus den verschiedensten Gründen beantragt werden, und je nachdem, welcher Antragsgrund vorliegt, besteht eine gebundene Entscheidung oder eine Ermessensentscheidung des Schulamts. Grundlage dafür sind das Thüringer Beamtengesetz und die Thüringer Urlaubsverordnung. Wenn Sonderurlaub beantragt wird für eine Kur oder eine Rehabilitationsmaßnahme oder wenn Sonderurlaub aus persönlichen Gründen beantragt wird – das ist Geburt eines Kindes, Tod eines nahen Verwandten, manchmal gibt es auch einen Tag Sonderurlaub für ein Dienstjubiläum oder wenn man jemanden pflegen muss –, sind das gebundene Verwaltungsakte, das heißt, hier muss den Anträgen stattgegeben werden. Das machen die Schulämter natürlich auch und wir prüfen das auf Rechtmäßigkeit, aber da sind im Grunde keine Spielräume. In anderen Fällen – zum Beispiel bei der Teilnahme an Tagungen, für sportliche Zwecke, der erwähnte Fall: für eine Forschungsreise – sind es Ermessensentscheidungen der Schulämter, und in diesem Ermessen sind wie immer natürlich die verschiedensten Belange abzuwägen, das heißt der beantragte Grund, aber auch die Auswirkungen auf die Unterrichtsabdeckung. Das bedeutet, dass da immer die konkrete Situation vollumfänglich einbezogen werden muss, auch an der konkreten Schule, an der die Lehrkraft arbeitet, sodass dabei als Ausfluss dieser Ermessensentscheidung auch unterschiedliche Ergebnisse immer herauskommen können. Da kann es auch sein, dass in manchen Schulämtern die Personalsituation vielleicht in einer bestimmten Schulart besser aussieht als in anderen Bezirken. Zu unterscheiden vom Sonderurlaub sind die Sabbaticals. Sabbaticals sind ja keine Urlaubszeit, sondern eine zeitlich befristete Form der Teilzeitbeschäftigung mit einer Arbeitsphase und einer Freistellungsphase. Es wird aber durchgehend eine Teilzeitbeschäftigung ausgeübt, nur mit abweichender Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit. Auch das ist eine Ermessensentscheidung, hier gibt es also auch keine Bindung. Es ist nicht vorgeschrieben, dass ein Sabbatical gewährt werden muss, sondern es kann gewährt werden. Und auch bei dieser Ermessensentscheidung sind viele dienstliche Gründe einzubeziehen, natürlich vor allen Dingen die Absicherung des Unterrichts. Und dabei spielt dann auch immer eine Rolle, wie ist der Gesamtzeitraum, also will jemand das jetzt für ein Schuljahr, für ein Schulhalbjahr, wie lange spart er an. Auch da kommt es durch die Unterschiedlichkeit der Anträge und die Unterschiedlichkeit der Unterrichtssituation jeweils tatsächlich auch zu abweichenden Entscheidungen. Zu Frage 2, das ist die Zahl der Anträge und der Ablehnungen, habe ich eine Tabelle. Ich würde fast vorschlagen, ich lese die nicht vor, sondern gebe die schriftlich ab. Dasselbe zum Stand der langzeiterkrankten Lehrerinnen und Lehrer der letzten Jahre. Dazu noch die Information: Als langzeiterkrankt gilt eine Lehrkraft, wenn sie innerhalb der letzten zwölf Monate sechs Wochen oder mehr entweder ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig war, also ab sechs Wochen ist Langzeiterkrankung gegeben. Ich reiche eine Tabelle dazu ein, da ergibt sich das im Detail. Jetzt hier nur so ganz allgemein: Die Zahl von 1.000 entspricht nicht unseren Statistiken. Allerdings sind es durchaus jetzt für die jüngsten Zahlen, die wir haben, berufsbildende und allgemeinbildende Schulen zusammen, in der Tat ungefähr 850 Lehrerinnen und Lehrer, die diese sechs Wochen oder mehr innerhalb der vergangenen Jahre krankgeschrieben waren. Zu Frage 4, welche Auswirkungen hat das auf Langzeiterkrankung und Überlastung: Bei Sonderurlauben gibt es ja teilweise Urlaube, diese dienen unmittelbar der Rehabilitation und einer Kur, da ist es ja klar, natürlich zielt dann dieser Sonderurlaub unmittelbar darauf, Langzeiterkrankung zu beenden oder zu vermeiden. Bei Sabbaticals sehen wir das, dass das natürlich der Attraktivität des Lehrerberufs sowieso dient und natürlich auch einer Überlastung, einem Burnout entgegenwirken kann. Davon gehen wir aus, und deswegen befürworten wir das auch grundsätzlich. Wenn es die Rahmenbedingungen – wie gesagt, Unterrichtsabsicherung usw. – ermöglichen, dann sind wir dafür, dass so was bewilligt wird. Wir haben aber keine Studie oder irgendwie was, wo ich jetzt sagen könnte, wir haben das erhoben und ich kann sagen, wer im Sabbatical war, dadurch reduziert sich die Langzeiterkrankung um soundso viel Prozent. Aber wir sehen das durchaus als Instrument im Sinne der Fragestellung.

Protokoll ↗