Weil
Fragestunde
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Möller beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung gilt nicht. Die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 19. Mai 2021 erlassene Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen gilt nur, wenn der Betrieb oder die selbstständige Betriebsabteilung überwiegend Dienstleistungen des Bewachungsund Sicherheitsgewerbes oder Kontroll- und Ordnungsdienste erbringt, die dem Schutz von Rechtsgütern aller Art, insbesondere von Leben, Gesundheit oder Eigentum dienen. Diese Voraussetzungen sind bei der Flughafen Erfurt GmbH nicht gegeben. Die Regelungen finden ausschließlich bei den Kontrollen nach § 5 Luftsicherheitsgesetz, die derzeit von der Firma KÖTTER erbracht werden, Anwendung. Zu Frage 2: Ebenfalls nein und die Begründung habe ich gerade in der Antwort zu Frage 1 gegeben. Vielen Dank.
