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Denny Jankowski

AfD 18.11.2021 Sitzungen 7/64

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Vorsitzende. Meine Anfrage ist zum Thema Kostenlose Schnelltests für Studenten Nach einer Pressemitteilung vom 13. Oktober 2021 des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft ergibt sich aus der Corona-Arbeitsschutzverordnung des Bundes in Verbindung mit den Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherungsträger, dass Hochschulen den Studenten mindestens zweimal pro Kalenderwoche kostenfrei einen Schnelltest zur Verfügung stellen müssen. Die Schnelltests sind unter Aufsicht durchzuführen. Bei einem negativen Testergebnis wird ein Nachweis für den Zutritt zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen ausgestellt. Ich frage die Landesregierung: 1. Warum dürfen negative Testnachweise am selben Tag nicht auch an Orten außerhalb der Hochschulen, die einer Zugangsbeschränkung nach der 3G-Regel unterliegen, genutzt werden, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Testergebnisse 24 Stunden gültig sind? 2. Unter welchen Voraussetzungen wäre die Verwendung der Testnachweise der Hochschulen für das Aufsuchen anderer Orte am selben Tag, die einer 3G-Zugangsbeschränkung unterliegen, denkbar? Vielen Dank.

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