Keller
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Spielbankgesetzes
Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann treten wir in die Abstimmung ein. Der Hinweis zunächst an Sie: Bei dem zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurf handelt es sich um einen Anwendungsfall des § 60a der Geschäftsordnung. Danach wird also der Gesetzentwurf vor der Schlussabstimmung erneut an den federführenden Ausschuss zur Durchführung eines Informationsverfahrens gemäß Richtlinie der EU vom 9. September 2015 überwiesen, wenn der Landtag dem Gesetzentwurf in der zweiten Beratung zustimmt. Wir stimmen gemäß § 60 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung direkt über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/3551 ab, da die Beschlussempfehlung die Annahme des Gesetzentwurfs empfiehlt. Wer für die Annahme ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der CDU, die Gruppe der FDP und Frau Dr. Bergner. Wer ist gegen den Gesetzentwurf? Da sehe ich niemanden. Stimmenthaltungen? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Damit ist der Gesetzentwurf in der zweiten Beratung angenommen und gemäß § 60a Abs. 1 der Geschäftsordnung erneut an den Haushaltsund Finanzausschuss überwiesen. Die dritte Beratung erfolgt gemäß § 60a Abs. 2 der Geschäftsordnung nach Ablauf der Stillhaltefrist gemäß Artikel 6 der Richtlinie 2015/1535 der EU. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und eröffne Tagesordnungspunkt 3 Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 7/3375 ERSTE BERATUNG Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Das ist der Fall. Bitte schön, Frau Abgeordnete Hoffmann, Sie haben das Wort.
