Plenarprotokoll 17/16
12.07.2023 · 140 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: CDU (22)SPD (21)AfD (12)
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 16. Sitzung des Landtages des Saarlandes und heiße Sie dazu alle herzlich willkommen. Im Einvernehmen mit dem Erweiterten Präsidium habe ich den Landtag des Saarlandes für heute, 09.00 Uhr, einberufen und die Ihnen vorliegende Tagesordnung festgesetzt. Herr Abgeordneter Raphael Schäfer hat sich gemäß § 40 der Geschäftsordnung zu Wort gemeldet. Ich lasse die Wortmeldung zur Geschäftsordnung zu. Ich weise noch auf folgende Regularien hin: Der Redebeitrag darf gemäß § 40 Absatz 2 der Geschäftsordnung nicht länger als 5 Minuten betragen und sich ‑ ‑ (Klimaaktivisten halten ein Transparent hoch und ein Sprecher ruft: Entschuldigen Sie bitte die kurze Störung. Bitte stimmen Sie gegen dieses Klimagesetz!) Ich bitte, die Ordnung im Plenarsaal aufrechtzuerhalten und auch das Transparent herunterzunehmen. Ich fahre in meinen Ausführungen fort und weise noch einmal darauf hin, dass die Redezeit bitte nicht länger als 5 Minuten betragen darf und sich nur auf die geschäftsordnungsmäßige Behandlung der zur Beratung stehenden Gegenstände oder den Geschäftsplan des Hauses beziehen darf. Ich erteile nun Herrn Abgeordneten Raphael Schäfer das Wort.
Raphael Schäfer CDU
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor Eintritt in die Tagesordnung möchte ich (Abg. Schäfer (CDU)) für die CDU-Landtagsfraktion einen Geschäftsordnungsantrag stellen. Konkret beantragen wir heute Morgen als CDU-Landtagsfraktion die Absetzung des Abänderungsantrags mit der Drucksache 17/483, der im Rahmen der späteren Beratung bei Tagesordnungspunkt 11, wo es um die Beihilfe-Übertragung geht, auf der Tagesordnung steht. Zur Begründung, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir als CDU-Landtagsfraktion fühlen uns in unseren parlamentarischen Rechten verletzt. Das muss man an dieser Stelle deutlich sagen. Wir wollen durch die Absetzung des entsprechenden Abänderungsantrags für ein ordnungsgemäßes Gesetzgebungsverfahren hier im Hohen Hause sorgen beziehungsweise dieses sicherstellen. Konkret - ich habe es bereits ausgeführt - geht es bei Tagesordnungspunkt 11 heute Morgen um die Übertragung der Beihilfegewährung auf die Postbeamtenkrankenkasse. Klammer auf: Es geht um eine Änderung - jetzt möge bitte jeder gut zuhören - des Saarländischen Beamtengesetzes. Das müssen wir feststellen. Nach Abschluss des Anhörungsverfahrens von Experten und Sachverständigen im zuständigen Innenausschuss wurde aus unserer Sicht in einer Nacht-und-Nebel-Aktion - man könnte auch sagen, in einer geheimen Kommandosache - der vorliegende Abänderungsantrag seitens der SPD-Fraktion eingebracht. Mit diesem Abänderungsantrag soll völlig sachfremd eine hochdotierte Besoldung eines Sozialdemokraten im Saarländischen Besoldungsgesetz geregelt werden, also ein völlig anderer Sachzusammenhang. Eine Änderung des Saarländischen Besoldungsgesetzes, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, wurde aber nicht in Erster Lesung hier im Hohen Hause eingebracht. Es konnte auch keine öffentliche Anhörung zu dieser Gesetzesänderung durchgeführt werden, da der sachfremde Abänderungsantrag durch die SPD erst nach Abschluss der Anhörung zur Neuregelung der Beihilfegewährung gestellt wurde. Aus Sicht der CDU-Fraktion wurden die Rechte des Parlamentes verkürzt beziehungsweise beschnitten. Ein ordnungsgemäßes Gesetzgebungsverfahren konnte nicht durchgeführt werden. Das Vorgehen der SPD-Alleinregierung und der SPD-Fraktion zeugt aus unserer Perspektive von einem befremdlichen, stark zu kritisierenden Umgang mit den Rechten des Parlaments. Durch diese Nacht-und-Nebel-Aktion soll verdeckt beziehungsweise verschleiert ein vermeintlich verdienter Sozialdemokrat als politischer Beamter in einer sehr hohen Besoldungsgruppe, B 7, also nahezu vergleichbar mit einem Staatssekretär, im wahrsten Sinne des Wortes mit einer üppigen Pension versorgt werden. In einer SPD-Alleinregierung soll also ohne ordentliche Einbindung des Parlaments ein zusätzlicher hochdotierter Posten geschaffen werden, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich komme zu einem weiteren wichtigen Punkt. Der Fehler der SPD-Fraktion wiegt am heutigen Tag umso schwerer, weil auf der Tagesordnung der heutigen Sitzung in Erster Lesung die Änderung des Saarländischen Besoldungsgesetzes steht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich appelliere an Sie, genau dorthin gehört auch diese hohe Besoldung B 7 in Erster Lesung heute, nämlich in das Saarländische Besoldungsgesetz. Ich sage daher in aller Deutlichkeit als CDU ‑ Fraktion, dass wir für ordnungsgemäße parlamentarische Abläufe eintreten. Ich will in diesem Kontext noch einmal an die aktuelle Situation auf Bundesebene im Rahmen des sogenannten Heizungsgesetzes erinnern, wo das Bundesverfassungsgericht wegen Verletzung parlamentarischer Rechte das entsprechende Gesetzgebungsverfahren gestoppt hat. Liebe Kolleginnen und Kollegen - ich kucke auch zu den jungen Kollegen der SPD Fraktion -, las-‑ sen Sie uns heute gemeinsam für ein ordnungsgemäßes parlamentarisches Verfahren eintreten, lassen Sie uns Schaden von diesem Hohen Hause abwenden! Stimmen Sie bitte unserem Absetzungsantrag zu! - Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU.)
Becker
Ich danke Ihnen, Herr Kollege Schäfer. Es sind dazu weitere Wortmeldungen eingegangen. - Ich erteile für die SPD-Landtagsfraktion das Wort Frau Abgeordneter Sandra Quinten.
Sandra Quinten SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon erstaunlich, heute Morgen zu erfahren, dass die CDU beantragt, den Abänderungsantrag Drucksache 17/483 zum Tagesordnungspunkt 11 absetzen zu wollen. Schockierend sind allerdings die Argumentation und die Begründung, die hierzu geliefert werden. Ich bin mir nicht ganz klar: Wollen Sie versuchen, uns über die Hintertür das Verpackungsverbot zu zitieren? Da muss ich Ihnen sagen, das halten wir für nicht einschlägig. Warum? - Hier geht es nicht um ein Haushaltsgesetz. Geht es hier um einen Untersuchungsausschuss? - Nein, um den geht es auch nicht. Liebe Opposition, dann ist man über doch etwas irritiert. Was soll denn die fadenscheinige Argumentation mit einer „Nacht-und-Nebel-Aktion“? Es geht bei diesem Abänderungsantrag einzig und allein um Folgendes: Es geht nicht um eine komplexe Gesetzesänderung. Es geht um die Einführung eines politischen Beamten und das als ganz automatische Rechtsfolge dessen, was (Abg. Quinten (SPD)) eigentlich schon längst besteht. Ich will noch drei Hinweise dazu geben. Der laufende Haushalt 2023 sieht dieses Amt, diese Stelle, mit der Wertigkeit B 7 bereits vor. (Abg. Commerçon (SPD): Aha! Das haben wir schon beschlossen! - Abg. Toscani (CDU): Ist sie schon besetzt?) Nur eben nicht mehr für den damals von der CDU geschaffenen Bevollmächtigten für Innovation und Strategie, sondern für den Strukturwandelbeauftragten. Genau für den! (Beifall von der SPD.) Dieser Haushalt wurde im Dezember 2022 vom Landtag mehrheitlich beschlossen. Erkennbarer Protest der Opposition? - Fehlanzeige. (Abg. Schäfer (CDU): Weil es damals schon eine Nacht-und-Nebel-Aktion war! - Lachen bei der CDU.) Nach über einem halben Jahr kommen Sie und monieren das. Da muss ich ganz ehrlich sagen, das ist mehr als schräg! (Beifall von der SPD.) Hinzu kommt auch, dass dieser Abänderungsantrag im letzten Innenausschuss thematisiert wurde, am 29.06, also vor etwas mehr als zwei Wochen. (Abg. Schäfer (CDU): Bedenken wurden an- gemeldet!) Liebe CDU, ich habe Verständnis dafür, dass Sie sicherlich versuchen, Ihrer Aufgabe als Opposition gerecht zu werden. Aber von einer Opposition erwartet man auch etwas mehr als immer nur Getöse. (Beifall von der SPD. - Abg. Schäfer (CDU): Wir erwarten ein ordnungsgemäßes Gesetz- gebungsverfahren. - Sprechen bei der CDU.) Deswegen hören Sie einfach auf mit diesem Schaulaufen, hören Sie einfach auf mit diesen Schaufensteranträgen, gehen Sie einmal in sich und fragen sich, ob diese politischen Scharmützel erforderlich sind! (Abg. Schäfer (CDU): Parlamentarische Rech- te wurden verletzt!) Denn das wird der Sache hier nicht gerecht und der Wichtigkeit dieses Themas wird auch nicht Rechnung getragen. Ich fasse ganz kurz zusammen: Die SPD wird dem Antrag der CDU nicht zustimmen. - Vielen Dank. (Beifall von der SPD.)
Becker
Ich danke Ihnen, Frau Kollegin Quinten. Ich darf feststellen, dass keine weiteren Wortmeldungen eingegangen sind. - Der Abgeordnete Raphael Schäfer hat für die CDU-Landtagsfraktion beantragt, gemäß § 29 Absatz 4 Satz 1 der Geschäftsordnung den Abänderungsantrag Drucksache 17/483 zu TOP 11 von der Tagesordnung abzusetzen. Ich mache darauf aufmerksam, dass hinsichtlich der Zulässigkeit eines Absetzungsantrages zu einer Beschlussempfehlung eines Ausschusses beachtliche rechtliche Bedenken bestehen. Gleichwohl lasse ich den Antrag aufgrund der fehlenden Eindeutigkeit an dieser Stelle zu. Wir kommen nun zur Abstimmung. Wer für die Absetzung des Abänderungsantrages Drucksache 17/483 zu Tagesordnungspunkt 11 ist, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/483 nicht von der Tagesordnung abgesetzt ist. Zugestimmt haben die CDU- sowie die AfD-Landtagsfraktion. Dagegen gestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion. Zu Punkt 2 der Tagesordnung. Die SPD-Landtagsfraktion und die CDU ‑ Landtagsfraktion haben den Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung des Saarlandes, Artikel 19, zwischenzeitlich neu eingebracht. Er liegt uns nunmehr als Drucksache 17/504 - neu - vor. Zu Punkt 3 der Tagesordnung. Die SPD-Landtagsfraktion und die CDU-Landtagsfraktion haben den Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung des Saarlandes, Artikel 59a Absatz 1, zwischenzeitlich neu eingebracht. Er liegt uns nunmehr als Drucksache 17/505 - neu - vor. Zu Punkt 18 der Tagesordnung. Beschlussfassung über den von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: „Stabilität für die Transformation der Saarwirtschaft schaffen, einen einheitlichen Industriestrompreis einführen“, Drucksache 17/496, hat die CDU-Landtagsfraktion mit der Drucksache 17/507 den Antrag betreffend: „Senkung der Strompreise - dringende Entlastung von Bürgern und Betrieben“ eingebracht. Wer dafür ist, dass der Antrag Drucksache 17/507 als Punkt 25 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/507 als Punkt 25 in die Tagesordnung aufgenommen ist und gemeinsam mit Punkt 18 in einem halben Redezeitmodul beraten wird. Für die übrigen Tagesordnungspunkte haben sich die Mitglieder des Erweiterten Präsidiums im Hinblick auf die Redezeit für die Aussprache auf Folgendes verständigt: Die Tagesordnungspunkte 1, 2 und 3 werden gemeinsam in einem ganzen Redezeitmodul beraten. Auch die Tagesordnungspunkte 4 und 5 werden jeweils in einem ganzen Redezeitmodul beraten. Tagesordnungspunkt 6 wird in einem Drittel Redezeitmodul beraten. Die Tagesordnungspunkte 7 sowie 11 bis 16 als auch 19 bis 21 werden jeweils in einem halben Redezeitmodul beraten. Die Tagesordnungspunkte 9 und 17 werden gemeinsam in einem ganzen Redezeitmodul beraten. Zu den übrigen Tagesordnungspunkten findet keine Aussprache statt. Wer dafür ist, dass wir so verfahren, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann verfahren wir so. Wir kommen zu den Punkten 1, 2 und 3 der Tagesordnung: Erste Lesung des von der SPD-Landtagsfraktion und der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Saarlandes (Artikel 12 Absatz 3) (Drucksache 17/503) Erste Lesung des von der SPD-Landtagsfraktion und der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Saarlandes (Artikel 19) (Drucksache 17/504 - neu) Erste Lesung des von der SPD-Landtagsfraktion und der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Saarlandes (Artikel 59a Absatz 1) (Drucksache 17/505 - neu) Zur Begründung der Gesetzentwürfe zu Artikel 12 Absatz 3 und Artikel 59a Absatz 1 erteile ich Frau Abgeordneter Kira Braun das Wort.
Kira Braun SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Unsere Verfassung ordnet unser Zusammenleben, ordnet unser Miteinander. Sie ist eine Art gesellschaftlicher Vertrag mit Rechten und Pflichten. Sie ist eine verlässliche Konstante, darf aber gleichzeitig niemals erstarren. Deshalb ist es unsere Aufgabe, auf gesellschaftliche Veränderung zu reagieren und unsere Verfassung anzupassen. Für mich ist klar: Nur durch Veränderungen kann unsere Verfassung auf der Höhe der Zeit bleiben. Bereits in der letzten Legislaturperiode haben wir über drei Änderungen diskutiert: über die Streichung des Rassebegriffes, über die Einführung des Nachhaltigkeitsprinzips und über die Stärkung des Ehrenamts. Heute bringen wir diese Änderungen, die in der vergangenen Legislaturperiode der Diskontinuität zum Opfer gefallen sind, ein. Und das ist auch gut so, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD und der CDU.) In den letzten Tagen habe ich häufiger einen Blick in die Online-Kommentarspalte der Medien geworfen, die über diese Verfassungsänderung bereits im Vorfeld berichtet hatten. Dort habe ich die Frage gelesen, weshalb wir überhaupt den Rassebegriff aus der Verfassung streichen. Ob das nötig sei. Ob wir sonst nichts zu tun hätten. Deswegen möchte ich zu Beginn noch mal in Erinnerung rufen: Sprache schafft Wirklichkeit. Der Wortlaut des Artikels 12, in dem der Gleichheitsgrundsatz festgeschrieben ist, unterstellt in der jetzigen Fassung, dass es unterschiedliche menschliche „Rassen“ tatsächlich gäbe. Ich sage ganz klar: Diese „Idee der Menschenrassen“ ist Unsinn. Sie ist fachlich falsch. (Beifall von der SPD und der CDU.) Sie findet sich aber trotzdem hartnäckig in rassistischen Theorien und leider auch in den Köpfen von viel zu vielen Menschen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein solcher Begriff hat in unserer Verfassung nichts verloren. (Beifall von der SPD und der CDU.) Es geht in dieser Debatte auch gar nicht nur um irgendwelche Theorien oder um Symbolpolitik. Es geht vielmehr darum, von Rassismus Betroffene nicht weiter zu verletzen. Die meisten von uns können sich überhaupt nicht vorstellen, wie es ist, Rassismus zu erfahren, wie es ist, wegen der Hautfarbe oder der Ethnie eine Wohnung oder einen Job nicht zu bekommen. Und genau deswegen dürfen wir nicht länger zulassen, dass diese Menschen sich selbst einer vermeintlichen „Rasse” zuordnen müssen, um ihre Rechte wahrnehmen zu können. Das ist doch absurd, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Wir alle wissen aber auch - und da müssen wir uns ehrlich machen -, mit der Streichung des Rassebegriffes verschwindet kein Rassismus. Es geht vielmehr darum, Sprach- und Denkgewohnheiten zu hinterfragen und aufzubrechen. Rassismus verschwindet auch nicht dadurch, dass wir nun statt „Rasse“ „aus rassistischen Gründen“ in die Verfassung schreiben. Wir finden offenen und versteckten Rassismus beinahe überall: in Talkshows, am Tresen in der Kneipe, in Schulen, auch bei öffentlichen Stellen. Wollen wir ihn bekämpfen, müssen wir genau hinschauen, Strukturen hinterfragen und alte Denkmuster aufbrechen. Ich bin froh, dass diese Landesregierung das tut. Unsere Ministerpräsidentin Anke Rehlinger hat vorgeschlagen, einen Rassismusbeauftragten beim Landtag zu etablieren und einen Aktionsplan gegen Rassismus zu (Abg. Braun (SPD)) erstellen. Damit gehen wir zwei weitere wichtige Schritte. (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Schon jetzt leisten viele Stellen wie das Antidiskriminierungsforum oder die Beratungsstelle Bounce Back Saar tagtäglich wichtige Arbeit. Wenn man selbst nicht von Rassismus betroffen ist, hat man nicht allzu viele Berührungspunkte mit solchen Institutionen. Ich kann Ihnen aber sagen: Dort wird wichtige, dort wird unverzichtbare Arbeit geleistet - jeden Tag. An dieser Stelle möchte ich mich ganz herzlich dafür bedanken. (Beifall von der SPD und vereinzelt bei der CDU.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir nehmen heute noch eine weitere Verfassungsänderung vor. In Artikel 59a der saarländischen Verfassung werden wir die Verpflichtung des Staates festschreiben, nach dem Prinzip der Nachhaltigkeit zu handeln, um die Interessen künftiger Generationen zu wahren. Das Prinzip der Nachhaltigkeit hat seine Wurzeln im frühen 19. Jahrhundert und stammt ursprünglich aus der Forstwirtschaft. Demnach sollte nicht mehr Holz geschlagen werden, als nachwächst. Das Prinzip beschreibt also einen schonenden Umgang mit Ressourcen, dass wir nur so viel verbrauchen, wie auch nachwächst, dass wir nicht über unsere Verhältnisse leben oder über die Verhältnisse unserer Erde. Das machen wir nämlich Jahr für Jahr. Dieses Jahr markierte bereits der 04. Mai den Erdüberlastungstag. Seit diesem Tag leben wir in Deutschland sozusagen auf Pump. In Jamaika ist der Erdüberlastungstag zum Beispiel erst am 20. Dezember, weil die Menschen dort deutlich sparsamer mit den Ressourcen der Erde umgehen. Wir verbrauchen in Deutschland also drei Mal mehr, als unsere Ökosysteme überhaupt ertragen können. Die Folgen dieser jahrzehntelangen Übernutzung sind weltweit spürbar. Sie sind spürbar in Sambia, wo Bauern ihre Existenz verlieren, weil Extremwetter die Landwirtschaft unmöglich macht. Sie sind spürbar im Pazifik, wo Inseln nach und nach vom steigenden Meeresspiegel einfach verschluckt werden. Sie sind aber auch hier vor Ort spürbar, wenn Seen oder Flüsse umkippen, wenn Städte überhitzen und die gleißende Hitze den Menschen jede Lebensqualität raubt. Und überall sind ärmere Menschen mehr von den Folgen betroffen, obwohl sie nachgewiesenermaßen mit ihrer Lebensweise weniger zu den Ursachen der Klimakrise beitragen. Deshalb ist es auch so wichtig, dass wir Nachhaltigkeit nicht mehr als etwas Wünschenswertes in der Zukunft verstehen, sondern dass der Wert der Nachhaltigkeit an sich Verfassungsrang bekommt, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Aus dem Nachhaltigkeitsgrundsatz unserer Verfassung erwächst künftig ein normativer Gestaltungsauftrag für uns in der Politik, der aber auch für sämtliche Träger hoheitlicher Gewalt ein Rückschrittsverbot und gleichzeitig ein Optimierungsgebot festschreibt. Klar ist: In Zukunft gilt ein Nachhaltigkeitsvorbehalt für alle politischen und administrativen Maßnahmen. Nur so können wir der Generationengerechtigkeit in diesem Land Rechnung tragen. In den letzten Wochen habe ich mir recht häufig die Frage gestellt, was Lebensqualität denn eigentlich ausmacht. - Ist es die Möglichkeit, sich jeden Monat bei Ketten wie H&M, Zara, P&C oder Primark den Einkaufskorb vollzumachen? Oder sind es die Erdbeeren aus Spanien, die man sich auch im Winter schmecken lassen kann? Ist es die Verfügbarkeit von Mangos oder Passionsfrüchten an 365 Tagen im Jahr? - Verstehen Sie mich nicht falsch. Ich finde es höchst unangemessen, als junger Mensch hier die Moralkeule auszupacken. Manchmal habe ich aber das Gefühl, dass wir uns an viele Dinge schlicht und ergreifend gewöhnt haben, an Dinge, die vielleicht gar nicht für ein Mehr an Lebensfreude und Glück stehen. Wenn wir über Nachhaltigkeit sprechen, müssen wir auch über den Tellerrand hinausschauen. Wir müssen erkennen, dass soziale Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit nicht zwei aneinander vorbei laufende Themen sind, sondern einander bedingen. Denken wir noch einmal kurz an die Erdbeeren, die wir im Supermarkt kaufen können. Viele davon kommen aus Spanien, genauer gesagt aus Anbaugebieten, die an den Nationalpark Doñana grenzen, wo es warm, sonnig und trocken ist, wo Dürre herrscht - extreme Dürre bereits im Frühjahr, nicht erst in den Hochsommermonaten. Dort, wo Erntehelferinnen und Erntehelfer oft unter prekären Arbeitsbedingungen schuften. 300 Liter Wasser werden für ein Kilo Erdbeeren verbraucht. Gleichzeitig trocknet der Nationalpark aus - womöglich für immer. Die Folgen für Flora und Fauna kann man jetzt noch nicht abschätzen. Das passt doch nicht zusammen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ein bewusster Umgang mit unseren Lebensgrundlagen muss auch bedeuten, dass wir nicht nur genauer draufschauen, „was drinsteckt“, sondern auch, „wo es herkommt“, getreu dem Motto: Think global, act local. Im Herbst reichen wir eine Bewerbung zur Zertifizierung als erstes Fairtrade-Bundesland ein. Damit verankern wir den Fairen Handel auch strukturell. Das bedeutet auch, über sozial und ökologisch verantwortliche öffentliche Beschaffung nachzudenken und das Bewusstsein über das saarländische Engagement im globalen Süden in den Schulen und Kitas des Landes zu verankern. Das ist ein (Abg. Braun (SPD)) wirklich wichtiger Schritt. Danke liebe Christine Streichert-Clivot! (Beifall von der SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, begreifen wir Nachhaltigkeit doch auch als Chance. Im Bliesgau kann man nicht nur die „Toskana des Saarlandes“ genießen, sondern auch so nachhaltig reisen wie sonst nirgendwo in Deutschland. Das zeigt die Auszeichnung mit dem ersten Platz als „nachhaltige Tourismusdestination“. Das strahlt aus, nicht nur ins Saarland, sondern auch in so tolle Regionen wie das Allgäu oder die Sächsische Schweiz, gegen die wir uns im Wettbewerb durchgesetzt haben. Es zahlt auch ein in unsere Strukturwandelstrategie, weil solche Auszeichnungen außerhalb des Landes erst einmal Bewusstsein schaffen, wie sehr sich das Saarland gerade verändert, wie viele grüne Oasen und Naherholungsgebiete mit Wanderwegen, Seen und Radwegen es hier gibt. Wieder steigende Besucherzahlen unterstreichen, welches große Potenzial im Saarland als nachhaltiges Tourismusland liegt. Lassen Sie uns dieses Potenzial nutzen, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD und vereinzelt bei der CDU.) Ich komme zum Schluss. Mit der Streichung des Rassebegriffes und der Verankerung von Nachhaltigkeit gehen wir heute einen wichtigen, aber auch überfälligen Schritt, um unsere Verfassung auf die Höhe der Zeit zu bringen. Daher bitte ich um Zustimmung zu den Verfassungsänderungen. (Beifall von der SPD.)
Becker
Ich danke Ihnen, Frau Kollegin Braun. - Zur Begründung des Gesetzentwurfes zu Artikel 19 erteile ich Herrn Abgeordneten Roland Theis das Wort.
Theis CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe die Ehre, heute die dritte gemeinsam erarbeitete und eingebrachte Änderung unserer Verfassung in Erster Lesung für die CDU-Fraktion einbringen zu dürfen. Meine Damen, meine Herren, ich weiß nicht, wer von Ihnen zuletzt in Artikel 19 der Verfassung des Saarlandes hineingeschaut hat. Als Abgeordneter hat man ja die Verfassung immer unterm Arm dabei. (Vereinzelt Heiterkeit.) Artikel 19, wie Sie hinter mir an der Wand lesen können, wenn Sie sehr gute Augen haben, sagt heute: „Jeder ist nach Maßgabe der Gesetze zur Übernahme ehrenamtlicher Tätigkeit (…) verpflichtet.“ – Ein Zitat, das einen, wenn man es zum ersten Mal liest, überraschen mag, dann aber doch wieder nicht, denn wenn man sich die Realität unseres Landes anschaut, dann sieht man, dass viele, sehr viele Saarländerinnen und Saarländer auch ganz unabhängig von Gesetzen und dem, was Artikel 19 als Pflicht formuliert, dieser Aufforderung unserer Verfassung folgen. Die Bedeutung des Ehrenamtes im Saarland ist in Zahlen schwer zu fassen, weil durchschnittlich gesehen jeder Saarländer in mehreren Vereinen ist. Das Innenministerium spricht von über 400.000 Menschen in unserem Bundesland, die sich in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens uneigennützig und ehrenamtlich engagieren. Die Bedeutung in der Sache ist noch schwieriger zu erklären, da klar ist, nichts ginge im Sport, in der Kultur, im Naturschutz, im Brandschutz, im Katastrophenschutz, aber auch in der Kommunalpolitik, wenn wir diese 400.000 Menschen, die sich ehrenamtlich und uneigennützig einbringen, nicht hätten. Unser Saarland wäre so viel ärmer in der Kinder- und Jugendarbeit, bei der kulturellen Vielfalt, bei der Arbeit für Menschen mit Behinderungen, bei der Biodiversität, bei der gesellschaftlichen Teilhabe, wenn es die Menschen nicht gäbe, über die wir heute sprechen. Denn das alles und vieles mehr sind Ziele, für die Saarländerinnen und Saarländer sich ehrenamtlich einbringen. Dieses Engagement - und das ist vielleicht der Grund, warum unsere Verfassung schon lange vom Ehrenamt spricht - reicht aber über den jeweiligen Bereich hinaus, in dem es erbracht wird. Wer sich kulturell engagiert, bringt natürlich einen kulturellen Mehrwert für die Gemeinschaft. Wer sich für Menschen mit Behinderungen engagiert, bringt natürlich einen Mehrwert für diese Menschen und für die Gemeinschaft insgesamt. Aber dieses Engagement, meine sehr verehrten Damen und Herren, festigt eben auch den generellen Zusammenhalt unserer Gesellschaft, es führt zu einer funktionierenden Gemeinschaft und stärkt damit auch - deshalb ist es Teil unserer Verfassung - unsere Demokratie und unsere staatliche Ordnung. Sie alle kennen vermutlich aus anderen Zusammenhängen das berühmte Zitat des ehemaligen Richters am Bundesverfassungsgericht Böckenförde. Er hat sinngemäß gesagt: Ein freiheitlicher Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht schaffen oder erzwingen kann. Ich weiß, das Zitat stammt aus einem anderen Zusammenhang, aber ich muss bei diesem Zitat immer an die vielen Menschen denken, die, ohne dass sie dazu rechtlich verpflichtet wären, diesen Staat, diese Gesellschaft bei allen Mängeln, die er hat, zu einem funktionierenden Gemeinwesen machen. (Abg. Theis (CDU)) Ich muss in diesem Zusammenhang auch immer an die vielen Saarländerinnen und Saarländer denken, die sich ehrenamtlich engagieren. Wenn wir heute darüber diskutieren, dann heißt das auch, Ihnen ein Dankeschön zu sagen, meine sehr verehrten Damen. Ohne euch wären wir ein armes Land! (Beifall von der CDU und bei der SPD.) Ein freiheitlicher Staat kann dies nicht erzwingen, aber er kann es fördern. Von daher erfüllt sich heute eine lang gehegte Forderung von vielen - jedenfalls mit der Einbringung in Erster Lesung -, nämlich der Förderung des Ehrenamtes Verfassungsrang zu geben. Mit der Formulierung „genießt die Förderung des Staates“ stärken wir das Ehrenamt und seine Rolle in unserer Landesverfassung. Damit verbunden ist nicht zuletzt ein Auftrag an uns alle, die Gewichtung des Ehrenamtes bei der Beratung nicht zuletzt des Landeshaushalts genügend zu berücksichtigen, sondern auch - wenn wir uns als Legislative denken - das Ehrenamt bei der sonstigen Gesetzgebung im Blick zu behalten. Es ist keine Seltenheit, dass wir über Themen sprechen, die das Ehrenamt ganz unmittelbar berühren. Die Beispiele sind vielfältig. Wir sprechen beispielsweise heute über die Förderung des Breitensports. Da wird das Staatsziel schnell konkret. Wir geben mit dieser Verfassungsänderung ein Versprechen ab, die Belange des Ehrenamtes zu berücksichtigen. Das ist das, was wir heute in Erster Lesung einbringen. Die besondere Förderung des Ehrenamts gilt aber auch in Bereichen, die nicht auf den ersten Blick Ehrenamtsförderung im Titel tragen. Das gilt es zu berücksichtigen. Wir haben zum Beispiel in einer der vergangenen Sitzungen dieses Parlaments über das passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen am Zweitwohnsitz diskutiert. Aus meiner Sicht ist das auch ein Aspekt der Förderung des Ehrenamts im kommunalpolitischen Engagement, nämlich Ehrenamt möglich zu machen nicht zuletzt für junge Menschen, die sich am Zweitwohnsitz ehrenamtlich für ihre Gemeinschaft einbringen. Wenn wir Artikel 19 anpassen und wenn wir beginnen, die Verfassung in dieser Frage zu ändern, dann ist das mehr als lediglich weiße Salbe. Dann ist das der ständige Auftrag an den Staat und damit nicht zuletzt an Landtag und Landesregierung, folgende Fragen im Blick zu halten: Wie sind die Rahmenbedingungen für das Ehrenamt im Land und wo können wir diese verbessern? Diesem Auftrag geben wir heute Verfassungsrang. Damit geben wir aber auch ein Versprechen ab, das es einzulösen gibt. Daher bitte ich Sie um Zustimmung und zukünftig darum, dieses Versprechen nicht zu vergessen im Sinne der vielen Menschen, die sich in diesem Land ehrenamtlich engagieren. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall von der CDU und bei der SPD.)
Becker
Ich danke Ihnen, Herr Kollege Theis, und eröffne nun die Aussprache. - Es sind Wortmeldungen eingegangen. Ich erteile für die AfD-Landtagsfraktion das Wort Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr.
Friedrich Josef Dörr AfD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Die politische Gemeinschaft von SPD und CDU hat heute Morgen Verfassungsänderungsanträge eingebracht. Die letzten Änderungen sind mir heute Morgen bekannt geworden, als ich meinen Platz betreten habe. Es ist also für eine Sache, Frau Kollegin, an der man jahrelang gearbeitet hat, irgendwie ein schlechter Endspurt gewesen. Es ist etwas unausgegoren hier angekommen. Ich habe die Aufgabe, innerhalb von 6 Minuten auf die wortreichen Argumente und Ausführungen meiner Vorrednerin und meines Vorredners einzugehen. Das will ich dennoch versuchen. Zuerst einmal ist die Verfassung natürlich unser Grundgesetz; darauf bauen alle unsere Gesetze auf. Aus diesem Grunde sollte unsere Verfassung auch klar und einfach sein. Das ist ein wichtiger Grundsatz, damit die Leute es verstehen und die Verfassung lesen können. Wir haben auch einen Verfassungsänderungsantrag zu Artikel 12 eingebracht - das haben Sie vergessen, Frau Kollegin Braun - und haben eine Vereinfachung vorgeschlagen. Es ist eine Klärung. Wir haben in Satz 1 gesagt, alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Satz 2: Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Wir haben gesagt, das ist schon im ersten Satz enthalten. Aber in dem Fall, in dem es um so ein wichtiges Anliegen geht, kann man es noch einmal ausdrücklich sagen. Bei Satz 3 haben wir das zusammengefasst in dem einzigen Satz: Niemand darf benachteiligt oder bevorzugt werden. - Da war also alles drin. Das haben Sie aber abgelehnt. Da wäre zum Beispiel das Wort Rasse schon nicht mehr vorgekommen. Sie haben es abgelehnt. Anscheinend war Ihnen das doch nicht ganz so wichtig. (Abg. Braun (SPD): Wir haben es abgelehnt, weil der Schutzbereich so nicht gegeben ist. Weil der Schutzbereich ein anderer ist, ob es drinsteht oder nicht. Wir lassen die rassistischen Gründe drin.) Jedenfalls war es ein Anlass, diesen Begriff Rasse aus der Verfassung rauszunehmen. Man geht dabei locker davon aus, dass dieser Begriff ers- (Abg. Dörr (AfD)) tens mal wissenschaftlich nicht korrekt ist und dass es ihn auch nicht mehr gibt. Dazu gibt es verschiedene Ansichten. Ich lese fremdsprachige Texte und bin auch sonst ein bisschen informiert. In Spanien wird über Rasse gesprochen, in Frankreich, Italien, Russland und so weiter. Ich habe etwas mitgebracht, was ich im Augenblick lese. Das ist eine Außer-der-Reihe-Schrift des „Front Populaire“. Nicht, dass Sie meinen, das wäre rechts. Wenn man Richtungsangaben benutzt, dann ist das eher links. Die hantieren lustig mit den Begriffen Rasse, Antirassismus und Rassismus herum. Das heißt also, so ausgegoren ist diese Geschichte noch nicht. Deshalb wäre es elegant gewesen, einfach alles zu streichen. Ich habe Ihnen damals aufgeführt, dass in einer solchen Aufzählung immer Leute oder Gruppen vergessen werden. Zum Beispiel hat man die älteren Menschen dort nicht aufgeführt. Jetzt hat man den Begriff Rasse weggelassen, hat aber rassistische Gründe hineingeschrieben. Was ist denn das jetzt? Wie kann ich rassistische Gründe haben, wenn es Rasse gar nicht gibt? Ich kann ja keine religiösen Gründe haben, wenn es keine Religion gibt, und keine politischen Anschauungen haben, wenn es keine Politik gibt. Das heißt, schon wieder haben wir einen Punkt, bei dem man streiten könnte: Wieso kann es rassistische Gründe geben, wenn es keine Rasse gibt? Ich muss auf die Uhr schauen. Ich bin fast am Ende meiner Redezeit, deshalb muss ich mich kurzfassen, leider Gottes. - Zum Antrag der CDU. Nachhaltigkeit gibt es im Grunde, das ist keine Frage. Das kann schon in der Verfassung drinstehen. Dabei habe ich Zweifel, dass das irgendeine Auswirkung auf die Politik und auf unser Leben im Saarland hat. Es sind ein paar Vorschriften ein bisschen oberlehrerartig vorgetragen worden, dass wir alle selbst dazu beitragen können. Ich habe da schon vieles sehr früh, zuerst einmal zwangsweise nach dem Krieg und dann auch später freiwillig, gemacht. Aber da werden wir mit der Verfassungsänderung nicht weiterkommen. Was das Ehrenamt betrifft, so ist das ein schwammiger Begriff. Was ist ein Ehrenamt? Welche Ehrenämter sind gemeint? Sind es die Räte? Sind es Vereinsvorsitzende? Wer ist es? Im Zweifelsfalle könnte es im Extremfall sogar ein ehrenamtlicher Vorsitzender einer kriminellen Vereinigung sein. Dann wird er auch gefördert. Das ist sehr schwammig, da können wir nicht mitgehen. Was die CDU betrifft, möchte ich sagen: Ich glaube nicht, dass die Anhänger der CDU draußen große Freude daran haben, dass die CDU sich bei fast jeder Gelegenheit - da ist auch das kleine Scharmützel, das wir am Anfang hatten, nicht zu zählen - als Anhängsel der SPD zeigt. Das ist für die CDU letzten Endes nicht vorteilhaft. Das zeigt immer mal wieder, so auch heute: Die einzige wirkliche Opposition ist die AfD! - Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD.)
Becker
Ich danke Ihnen, Herr Fraktionsvorsitzender. Ich darf feststellen, dass weitere Wortmeldungen eingegangen sind. - Ich erteile nun für die SPD-Landtagsfraktion das Wort Herrn Abgeordneten Pascal Arweiler.
Pascal Arweiler SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Saarländerinnen und Saarländer! Auch wenn man es nach meinem Vorredner nicht glauben sollte, wir führen heute Morgen eine ganz besondere Debatte, denn wir ändern unsere Verfassung nicht jeden Tag. Die Verfassung ist das wichtigste Gesetz über die Aufgaben und die Regeln im Staat. Sie bildet die Leitplanken für unser gesellschaftliches Zusammenleben. Es ist also gut, dass wir die Verfassung nicht alle Tage nach Gusto und gerade bestehender politischer Mehrheit verändern können. Es ist gut, dass wir einen breiten Konsens im Parlament erzielen müssen, um die Verfassung überhaupt ändern zu können. Nur so kann wirklich sichergestellt werden, dass eine Verfassungsänderung nicht nur auf Zustimmung bei der Regierungsmehrheit trifft, sondern dass es auch eine breite gesellschaftliche Akzeptanz auf alles findet. Vor wenigen Monaten haben wir hier im Hohen Haus den 75. Geburtstag der Landesverfassung gefeiert. In diesen 75 Jahren ist viel passiert und unsere Gesellschaft hat sich logischerweise in vielen Bereichen weiterentwickelt. So ist es auch notwendig, dass wir unsere Verfassung hin und wieder auf den Prüfstand stellen, um zu schauen, ob sie noch den gesellschaftlichen Anforderungen entspricht, um - um im Bild zu bleiben - zu schauen, ob wir neue Leitplanken einziehen müssen. Der Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Prof. Dr. Roland Rixecker, attestierte - ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin - der Verfassung eine „lebendige und moderne Form“. Eine lebendige und moderne Verfassung, das sind Adjektive, die ich persönlich als junger Mensch sehr gerne höre. Und ich finde, es beschreibt nicht nur unsere Verfassung, sondern es beschreibt gewissermaßen auch uns als Saarländerinnen und Saarländer. Wir sind eben nicht alt und verstaubt, sondern lebendig und modern, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD.) (Abg. Arweiler (SPD)) Aber auch wenn die saarländische Verfassung schon modern ist, wollen wir heute Änderungen vornehmen, die dringend notwendig sind! Meine Kollegin Kira Braun hat eben schon vieles zur Streichung des Rassebegriffes und der Aufnahme des Nachhaltigkeitsprinzips gesagt. Ich möchte später noch einmal etwas stärker auf das Ehrenamt eingehen. Nichtsdestotrotz bin ich bei aller Freude über den Fortschritt heute doch auch ein wenig verwundert. Wieso? In der letzten Legislatur gehörte ich zwar noch nicht dem Parlament an, aber ich habe bereits an anderer Stelle für meine Partei die Streichung des Rassebegriffes gefordert. Passiert ist allerdings nichts. Auch bezüglich des Nachhaltigkeitsprinzips gab es bereits 2019 einen Koalitionsbeschluss, passiert ist trotzdem nichts. Umso interessanter ist es, dass es ausgerechnet jetzt, wo die Große Koalition der Vergangenheit angehört, für genau diese Vorschläge eine verfassungsändernde Mehrheit aus SPD und CDU in diesem Hohen Haus gibt. Wir begrüßen, dass inzwischen auch in der CDU die Notwendigkeit zur Vornahme dieser Änderungen erkannt wurde. Ich finde, heute ist ein guter Tag für uns alle, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD.) Aber aller guten Dinge sind bekanntermaßen drei. Dementsprechend möchte ich wie eben angekündigt auf die dritte vorgeschlagene Änderung der Verfassung eingehen. Das Saarland ist Ehrenamtsland. Roland Theis hat es auch schon gesagt, 400.000 Saarländerinnen und Saarländer engagieren sich in ihrer Freizeit ehrenamtlich. Ich bin mir sicher, dass auch wir alle hier mindestens in einem Verein ehrenamtlich aktiv sind. Dementsprechend kennen wir auch viele andere Menschen um uns herum, die täglich mit Freude und mit großem Engagement dafür sorgen, dass in unserer Gemeinde oder unserer Stadt ein freudiges Leben herrscht und alles mit Leben gefüllt wird. Wir alle wissen, was die vielen ehrenamtlichen Menschen in den Vereinen und Organisationen Großartiges für die Gesellschaft leisten. Wie aufgeschmissen wären wir beispielsweise ohne Katja, die gemeinsam mit ihren Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr ausrückt, wenn in diesen trockenen heißen Tagen irgendwo im Saarland ein Feld brennt? Was wäre das Dorf im Warndt ohne Frau Hektor, die einmal in der Woche, mittwochs, für die älteren Einwohnerinnen und Einwohner kocht, damit niemand alleine sitzt? Oder wie still wäre es ohne Michael, der einen eigenen Betrieb hat und sich durchaus am Wochenende auch einmal ausruhen müsste, aber nichtsdestotrotz mit seiner Band für gute Laune auf unseren Festen sorgt? All diese Menschen sorgen für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Sie sind der Kitt. Sie halten den Laden am Laufen und machen das Saarland zu dem, was wir so lieben. Was sie für uns alle leisten, ist unbezahlbar, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD.) Wenn ich an das Ehrenamt im Saarland denke, dann denke ich ganz persönlich an Gert Müller aus Herchenbach. Gert gehörte wie ich der SPD-Fraktion im Püttlinger Stadtrat an und ist im vergangenen Herbst plötzlich verstorben. Er engagierte sich sein ganzes Leben lang in der und für die Gesellschaft. Neben seiner jahrelangen Tätigkeit im Stadtrat war Gert unter anderem Schöffe bei Gericht, Schriftführer im Kühlverein, Vorsitzender des Obst- und Gartenbauvereins und der Interessengemeinschaft Herchenbach - die Dachorganisation aller Herchenbacher Vereine -, er war 60 Jahre Mitglied bei der Freiwilligen Feuerwehr Herchenbach, unter anderem Löschbezirksführer, und vieles mehr. Gert war das Gesicht eines ganzen Ortsteils und da wir in Püttlingen keine Ortsräte haben, war er auch so etwas wie ein inoffizieller Ortsvorsteher. Irgendwo nur Mitglied sein, ohne sich einzubringen, gab es für Gert nicht. Wenn jemand Hilfe benötigt hat, war Gert immer zur Stelle, ein Nein kam ihm nie über die Lippen. Ein wahres Vorbild, wie ich finde. Es gibt viele Saarländerinnen und Saarländer, die wie Gert jeden Tag ehrenamtlich engagiert sind und die das auch gerne tun, die sich völlig selbstlos einbringen, ohne sich die Frage zu stellen, was sie persönlich davon haben. Diese Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler fördern wir bereits heute und wir wollen sie künftig noch stärker fördern. Das wollen wir durch ein Bekenntnis zur stärkeren Förderung des Ehrenamts in der saarländischen Landesverfassung auch noch einmal zum Ausdruck bringen und bekräftigen. Schon heute fördern wir das Ehrenamt, denn wir haben großen Respekt vor den Leistungen der vielen Saarländerinnen und Saarländer. Genau deshalb haben wir beispielsweise auch schon im vergangenen Jahr für die Ehrungen und Auszeichnungen 208.000 Euro in den Haushalt 2023 gestellt, das sind 200.000 Euro mehr als im Vorjahr; oder auch die Förderung der Breitenkultur in Höhe von 310.000 Euro. Das sind nur zwei von vielen Beispielen. Dass wir so viel Geld für die Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler bereitstellen, ist gut so, denn die Wertschätzung muss sich schlussendlich auch in finanzieller Form und nicht nur durch lobende Worte oder Beifall oder einer Danksagung hier im Parlament niederschlagen, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD.) (Abg. Arweiler (SPD)) Zudem hat unsere Ministerpräsidentin bereits angekündigt, dass noch in diesem Jahr die gesetzliche Helfergleichstellung erfolgen soll. Damit werden die Helferinnen und Helfer der privaten Hilfsorganisationen von DRK, DLRG, ASB, Malteser, Johannitern mit den Helferinnen und Helfern der Freiwilligen Feuerwehr oder des THWS gleichgestellt. Bei außergewöhnlichen Einsatzlagen greifen für sie künftig die gleichen Regelungen bezüglich der Freistellung und der Lohnfortzahlung. Wir sorgen also nicht nur für eine ausreichende finanzielle Unterstützung, sondern wir verbessern auch die Rahmenbedingungen für das Ehrenamt. Wir sind stolz auf unsere Ehrenamtskultur und so behandeln wir sie auch, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD.) Gerade die starke ehrenamtliche Beteiligung der vielen Bürgerinnen und Bürger sowie das lebendige Vereinsleben tragen viel zur Attraktivität des ländlichen Raumes bei. Es geht aber noch um viel mehr. Ohne das Engagement der zahlreichen Bürgerinnen und Bürger, die sich tagtäglich ehrenamtlich für das Gemeinwohl einsetzen, könnten unsere Städte und Kommunen schlichtweg nicht derart funktionieren. Diese lokalen Heldinnen und Helden übernehmen Verantwortung, vermitteln Werte und sorgen für den sozialen Zusammenhalt in unserem Land. Genau das gilt es in einer immer schneller werdenden Welt, in der viele nur noch auf sich selbst achten, zu stärken. Gerade in der heutigen Zeit tut es gut, zu wissen, dass die Freundinnen und Freunde im Sport- oder Musikverein einen auffangen, wenn der Kopf vom Alltag wieder einmal brummt. Es tut gut, zu wissen, dass nach einem stressigen Alltag und den vielen Hiobsbotschaften die Welt bei den Naturfreunden am Ende des Tages noch in Ordnung ist. Gesellschaftlicher Zusammenhalt funktioniert nur mit einem guten und starken Ehrenamt. Genau deshalb ist die Stärkung des Ehrenamtes für uns Ehrensache, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Im Saarland schaut man nicht aufeinander herab. Hier hakt man sich unter. Wir streiten uns nicht wie die Kesselflicker, sondern wir raufen uns zusammen. Wir warten nicht auf die Lösungen, sondern wir arbeiten selbst an diesen Lösungen. Das alles ist typisch für unser Saarland und das wollen wir bewahren. Das geht nur mit einem starken Ehrenamt. Deswegen bitte ich um Zustimmung zur Verfassungsänderung. - Vielen Dank. (Beifall von der SPD und der CDU.)
Becker
Ich danke Ihnen, Herr Kollege Arweiler. Es ist eine weitere Wortmeldung eingegangen. - Ich erteile für die CDU-Landtagsfraktion das Wort Herrn Abgeordneten Roland Theis.
Theis CDU
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Arweiler und Herr Dörr, ehrlich gesagt habe ich mich auf diese Debatte heute Morgen gefreut, denn Verfassungsänderungen finden selten statt und sind im parlamentarischen Leben etwas Besonderes. Ich muss Ihnen beiden in gleicher Art und Weise zurufen, dass es Ihnen heute Morgen bei diesen fundamentalen Themen nicht gelingt, die Parteipolitik einmal zu Hause zu lassen. (Beifall von der CDU.) Das ist kein Höhepunkt von Parlamentarismus. Das finde ich traurig. Deshalb bitte ich Sie, dass wir uns die Parteipolitik sparen, wenn wir über die Verfassung sprechen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich zu den beiden übrigen Verfassungsänderungen, auf die Frau Kollegin Braun, die ich von dieser Kritik im Übrigen explizit ausnehme, bereits eingegangen ist, etwas vonseiten der CDU-Fraktion sagen. Wir nehmen heute eine Wortlautänderung vor, die eine - wie ich finde - wichtige sprachliche Anpassung unserer Verfassung ist. Die Wortlautänderung in Artikel 12 Absatz 3 unserer Verfassung im Hinblick auf den Rassebegriff ist in der Tat ein gemeinsames Anliegen. Dennoch ist wichtig, was auch Frau Braun dargestellt hat, dass die deutschen Verfassungen im Bund und in den Ländern nach dem Holocaust und der Barbarei des Nationalsozialismus in Abgrenzung zu den Verbrechen, die im deutschen Namen und im Namen einer menschenverachtenden Rasseideologie begangen wurden, zu Recht die Benachteiligung auf Grundlage der Zugehörigkeit zu dem, was unter Rasse verstanden wurde, verboten haben. Diese Diskriminierungsverbote waren und sind eine wesentliche Lehre aus unserer deutschen Geschichte. Sie waren und sind eine wichtige Reaktion auf Unrecht. Der Schutzzweck mit Blick auf diese Diskriminierung ist deshalb zu Recht eine der zentralen Aussagen und das Selbstverständnis deutscher Staatlichkeit unter der Herrschaft der Landesverfassungen und des Grundgesetzes nach den Jahren der NS-Barbarei. Diese Aufgabe, meine sehr verehrten Damen und Herren, erfüllt das Recht in Deutschland seit der Gründung der Bundesrepublik und der Länder - seit der Wiedervereinigung geht es auch um die neuen deutschen Länder - gut. Auch unsere Landesverfassung tut dies. Im Zusammenspiel mit den übrigen Diskriminie- (Abg. Theis (CDU)) rungsverboten - ich zitiere aus Artikel 12 Absatz 3: „wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen, seiner sexuellen Identität“ - spannt unsere Verfassung einen umfassenden Schutz, was Diskriminierung angeht. Damit hat der deutsche Rechtsstaat ein Niveau an rechtlichem Diskriminierungsschutz erreicht, auf das wir in unserem Land stolz sein können. Ich glaube, das kann man in dieser Debatte mit Stolz sagen. Wir fassen die Landesverfassung heute mit Respekt vor dem entsprechenden Wortlaut an. Wir wollen sie besser machen, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall von der CDU.) Klar ist aber auch, dass die Verwendung des Begriffs Rasse falsch ist, weil es menschliche Rassen schlicht und ergreifend nicht gibt. Die Idee der Einteilung der Menschen in Rassen an sich ist unwissenschaftlich und falsch. Sie ist aber nicht nur falsch, sie ist auch gefährlich. Die Idee, Menschen in Kategorien einteilen zu können und ihnen damit auch eine unterschiedliche Wertigkeit zuzuschreiben, ist gefährlich. Sie tötet und sie hat viel Unrecht und Unheil - nicht nur in unserem Land - gebracht. Deshalb ist es richtig, dass wir den Begriff heute streichen, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall von der CDU und der SPD.) Das ist der Ausgangspunkt, lieber Herr Dörr, der heutigen Verfassungsänderung, die wir gemeinsam einbringen. Menschliche Rassen gibt es nicht. Was es aber leider in unserer Gesellschaft und auch weltweit gibt, ist Rassismus. Die Abwertung von Menschen aufgrund sogenannter rassischer Merkmale unabhängig davon, ob diese Menschen zu Mehrheiten oder Minderheiten gehören, unabhängig davon, von wem diese Diskriminierung ausgeht, gibt es auch in unserer Gesellschaft. Ja, Rassismus ist leider Realität im Deutschland des Jahres 2023 und auch bei uns im Saarland. Da wir die Augen vor dieser Realität nicht verschließen wollen und wir diese Realität auch nicht durch die Streichung eines Begriffes wegdefinieren können, muss der Staat und muss auch die Verfassung weiterhin eine Aussage dazu treffen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir wissen auch - das wird im Gesetzgebungsverfahren zur Änderung der Verfassung mit Sicherheit noch eine Rolle spielen -, dass die Änderung des Wortlauts einer Vorschrift unabhängig davon, wo diese steht, immer auch die Frage aufwirft, ob auch deren Auslegung, deren Inhalt, also nicht nur das Sprachliche, sondern auch das darüber Hinausgehende, geändert werden sollte beziehungsweise geändert werden muss. Es geht also um die gesetzgeberische Intention einer sprachlichen Änderung beziehungsweise einer Wortlautänderung. Dazu ist mir heute eine zentrale Aussage wichtig. Die vorgeschlagene Änderung des Wortlauts intendiert aus unserer Sicht keine materielle Änderung des Diskriminierungsschutzes. Was den wichtigen Schutz vor Rassismus betrifft, wollen wir durch diese sprachliche Änderung keinerlei Abstriche machen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Wir wollen weder im Sinne einer Verkürzung des Schutzes vor Rassismus Abstriche machen noch im Sinne - das füge ich hinzu, da ist ja vieles in unserer Gesellschaft unterwegs - sogenannter identitätspolitischer Vorstellungen, die den Schutz vor behauptetem strukturellen Rassismus derart inflationär benutzen, dass der wesentliche Schutz vor Rassismus damit entwertet wird. Für eine solch materielle Änderung gäbe es in diesem Haus tatsächlich keine verfassungsändernde Mehrheit, für einen besseren Wortlaut des wichtigen Schutzes vor Rassismus aber sehr wohl, und zwar voller Überzeugung. Daher bitte ich Sie um Ihre Zustimmung hierzu, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall von der CDU und der SPD.) Frau Kollegin Braun hat es vorhin ausgeführt, weshalb ich es an dieser Stelle nicht in extenso tun muss. Auch damit verbunden bleibt ein Auftrag, nämlich der Auftrag, dass Papier, insbesondere dann, wenn Verfassungen darauf gedruckt sind, nicht geduldig sein darf. Rassismus entgegenzutreten, ist nicht nur in dieser Debatte - also verbal - wichtig, sondern im Alltag. Meine sehr verehrten Damen und Herren, weil wir als Landtag etwas beitragen können und müssen, haben wir - wie ich finde, zu Recht - in der vergangenen Plenardebatte gemeinsam die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses beschlossen, der sich mit dem Rassismus der Neunzigerjahre und danach im Saarland beschäftigt. Auch das, meine sehr verehrten Damen und Herren, gehört dazu, wenn wir das Papier, auf dem unsere Verfassung steht, die wir heute ändern wollen, ernst nehmen. Das bekräftigen wir mit der Änderung des Wortlautes von Artikel 12 Absatz 3. Ich bitte ich um Ihre Zustimmung zu diesen Vorschlägen. (Beifall von der CDU und der SPD.) Gestatten Sie mir, einige wenige Bemerkungen zu den vorgeschlagenen Änderungen in Artikel 59a unserer Verfassung zu machen. Das Prinzip der Nachhaltigkeit stellt einen besonderen Auftrag an alle staatlichen Stellen dar. Durch dessen Einführung in die saarländische Landesverfassung geben wir als saarländischer Landtag heute ein Versprechen ab - nicht zuletzt an unsere Kinder und kommende Generationen. Inhaltlich bedeutet dies sehr wohl eine materielle Änderung unserer Verfassung und den umfas- (Abg. Theis (CDU)) senden Arbeitsauftrag an alle staatlichen Stellen, bei allem staatlichen Handeln die Interessen kommender Generationen in die Abwägungsentscheidungen einzubeziehen. Das erfordert in manchen Bereichen Umdenken und in vielen Bereichen aktives Tun. Das lässt im Interesse unserer Kinder nicht zu, dass wir die Dinge einfach geschehen lassen. Mit der Aufnahme des Prinzips der Nachhaltigkeit erweitern wir - darauf möchte ich ihre Aufmerksamkeit richten - zunächst auch den Anwendungsbereich des 6. Abschnitts unserer Verfassung. Denn während sich der 6. Abschnitt ausweislich der Überschrift bislang ausschließlich mit den ökologischen Fragestellungen zum „Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, Tierschutz“ befasst, wird das Prinzip der Nachhaltigkeit zukünftig generell vom 6. Abschnitt erfasst. Auch Frau Kollegin Braun ist darauf eingegangen: So wie der Begriff der Nachhaltigkeit aus der Forstwirtschaft kam - Carl von Carlowitz ist Ihnen allen ein Begriff - und heute ein generelles Handlungsprinzip darstellt, so entwickelt sich auch der Abschnitt 6 unserer Verfassung von seiner rein ökologischen Dimension weiter zu einem Abschnitt, der die Generationengerechtigkeit staatlichen Handelns einfordert. In der Begründung, für deren Erarbeitung ich Frau Braun herzlich danke, wird formuliert, zukünftig „ein(en) Nachhaltigkeitsvorbehalt für alle politischen und administrativen Maßnahmen“ einzuführen. Damit machen wir die Berücksichtigung der Interessen derer, die nicht am Tisch sitzen, weil sie noch nicht geboren sind, zur Pflicht staatlichen Handelns. Das gilt beim Schutz der Biodiversität ebenso wie beim Umgang mit natürlichen und sonstigen Ressourcen, die unserem Land zur Verfügung stehen. Deshalb bleibt die Aufgabe strukturell die gleiche - vom Naturschutzgebiet und dessen generationengerechter Bewahrung bis hin zum Landeshaushalt und dessen generationengerechter Bewirtschaftung. Die Generation im Heute darf nicht auf Kosten der zukünftigen Generationen leben. Dieser Idee geben wir heute Verfassungsrang, und das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist auch gut so! (Beifall von der CDU und der SPD.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Prinzip, über das wir uns heute unterhalten, verpflichtet uns in vielen beziehungsweise in allen Bereichen. Das darf kein Alleinstellungsmerkmal der Umweltpolitik bleiben und das ist auch kein Alleinstellungsmerkmal einzelner politischer Gruppen. Wir - der saarländische Landtag - sagen heute: Wir handeln im Interesse unserer Kinder. Wir berücksichtigen die Interessen kommender Generationen. Generationengerechtigkeit steht zukünftig in unserer Verfassung. Das ist ein guter Tag für die künftigen Menschen in diesem Land. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. Ich bitte um Unterstützung. (Beifall von der CDU und der SPD.)
Becker
Ich danke Ihnen, Herr Kollege Theis. Zwischenzeitlich hat Herr Fraktionsvorsitzender Dörr eine Kurzintervention angezeigt, die ich hiermit zulasse. Abg. Dörr (AfD) mit einer Zwischenbemerkung: Lieber Kollege Theis! Sie haben mich persönlich angesprochen, deshalb sage ich jetzt noch was. Zunächst einmal habe ich überhaupt kein Problem damit, dass die Menschen verschieden sind. Das habe ich hier wiederholt gesagt, sogar unter Protest, auch von Ihrer Partei, die gemeint hat, alle Menschen seien gleich. (Zuruf des Abgeordneten Scharf (CDU).) Ich habe kein Problem damit, dass die Menschen verschieden sind. Wir können froh sein, dass wir uns voneinander unterscheiden. Das Zweite betrifft die Aussage, dass ich bei einer so wichtigen Sache Parteipolitik betreiben würde. Ja, das ist eine sehr wichtige Sache. Wenn Sie das aber so ernst nehmen würden, wie Sie es hier vortragen, dann wäre das schon längst verabschiedet. Das haben Sie alles schon vor mehreren Jahren beraten. Vor allen Dingen - und ich muss herausstellen, dass das Parteipolitik ist - haben Sie uns in diese Beratungen, das heute einzubringen, nicht eingebunden. Wir sind nicht eingebunden worden. So wichtig war es Ihnen also nicht. (Zuruf des Abgeordneten Scharf (CDU).) Sie haben es gar nicht versucht und schon des Öfteren nicht versucht. Sie haben sich nicht bemüht, uns einzubinden, um hier einen gemeinsamen Antrag einzubringen. Insofern muss ich feststellen, dass das Parteipolitik ist, zumindest Fraktionspolitik. Beim Begriff „Rasse“ hat sich hier schon gezeigt, dass er nicht so ganz eindeutig ist. Vor allen Dingen ist es schwierig, den Begriff „Rasse“ abzulehnen, dann aber „rassistische Gründe“ einzuführen. Dieses Wort steckt da irgendwo falsch drin, weil man einfach argumentieren kann, wenn es etwas Rassistisches gibt, muss es auch eine Rasse geben. Unsere Geschichte war viel einfacher. (Sprechen.) Wir haben das gestrichen und weg war es. Und dann haben wir auch nicht „rassistische Gründe“ aufgenommen, sondern nichts. Rasse war draußen. (Abg. Dörr (AfD)) (Zuruf des Abgeordneten Sisamci (SPD).) „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Das genügt für uns. Dann kommt noch dazu - das geben wir zu -, dass wir an unsere Frauen denken müssen. „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Das muss reichen. Das war unsere politische Aussage. - Danke schön. (Beifall von der AfD.)
Becker
Kollege Theis, möchten Sie darauf erwidern?
Theis CDU
Nein.
Becker
Ich danke für Ihre Rückmeldung. Ich darf feststellen, dass keine weiteren Wortmeldungen eingegangen sind. Somit schließe ich die Aussprache. Es wird vorgeschlagen die Gesetzentwürfe an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit zu überweisen. Wir kommen nun zur Abstimmung, und zwar zunächst über den Gesetzentwurf Drucksache 17/503. Ich darf darauf hinweisen, dass nach Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 der Verfassung des Saarlandes ein Gesetz, das die Verfassung ändert, die Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages bedarf. Das bedeutet, dass dieses Gesetz nur dann angenommen ist, wenn mindestens 34 Abgeordnete zugestimmt haben. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/503 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/503 die notwendige Mehrheit von mindestens 34 Stimmen erreicht hat, daher angenommen ist und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit überwiesen ist. Zugestimmt haben die Abgeordneten der SPD-Landtagsfraktion sowie der CDU-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/504 - neu. Auch hier noch mal der Hinweis, dass ein Quorum von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages erforderlich ist. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/504 - neu - in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/504 - neu - die notwendige Mehrheit von mindestens 34 Stimmen erreicht hat, daher angenommen ist und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit überwiesen ist. Zugestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion sowie die CDU-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/505 - neu. Auch hierzu darf ich auf das erforderliche Quorum von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages hinweisen. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 17/505 - neu - in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/505 - neu - die notwendige Mehrheit von mindestens 34 Stimmen erreicht hat und daher angenommen ist und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit überwiesen ist. Zugestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion sowie die CDU-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion. (Beifall von SPD und CDU.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir fahren fort und kommen zu Tagesordnungspunkt 4: Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Modernisierung des saarländischen Medienrechts Zu diesem Tagesordnungspunkt darf ich den Bevollmächtigten des Saarlandes beim Bund, Herrn Staatssekretär Thorsten Bischoff, die Vorsitzende des SR-Rundfunkrates, Frau Gisela Rink, den Vorsitzenden des SR-Verwaltungsrates, Herrn Michael Burkert, den Intendanten des Saarländischen Rundfunks, Herrn Martin Grasmück, sowie den stellvertretenden Direktor der Landesmedienanstalt, Herrn Dr. Jörg Ukrow, begrüßen. Seien Sie alle uns herzlich willkommen! (Beifall des Hauses.) Zur Begründung des Gesetzentwurfes erteile ich Frau Ministerpräsidentin Anke Rehlinger das Wort.
Anke Rehlinger
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr verehrte Ehrengäste, wir freuen uns sehr, dass Sie heute gekommen sind, um der ersten Aussprache zu diesem Gesetzentwurf beizuwohnen. Der Saarländische Rundfunk selbst ist ja dankenswerterweise bei den Plenarsitzungen regelmäßig engagiert, heute ist nun auch die Spitze des Saarländischen Rundfunks gekommen. Dafür danken wir und wir freuen uns auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit. Für diese gute Zusammenarbeit, vor allem aber für ein gutes Ergebnis der Arbeit des Rundfunks müssen wir einiges tun. Wir hoffen, mit dem vorgelegten Gesetzentwurf dafür eine gute Grundlage legen zu können. Denn beim Betrachten der Realität müssen wir feststellen: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk steht unter Druck, und zwar in nicht unerheblichem Maße. Ich möchte das einmal für drei Bereiche aufschlüsseln. Der erste Bereich, den ich ansprechen will, ist ein, wie ich einmal formulieren möchte, allgemeiner Entwicklungs- und Veränderungsdruck. Dieser besteht, weil die Digitalisierung und das Nutzungsverhalten nun mal so gegeben sind und die Branche auch schon längst umgekrempelt haben und, da braucht man kein Prophet zu sein, sie sicherlich noch weiterhin verändern werden. Es gibt einen zweiten Druck, der nach meiner Auffassung zu verspüren ist: Das ist ein gewisser gesellschaftlicher Druck auf den Rundfunk, die Akzeptanz gegenüber dem Rundfunkbeitrag durch einen hohen Anspruch an das eigene Programm und einen sparsamen Umgang mit den Ressourcen des Gebührenzahlers zu rechtfertigen und zu bewahren. Es geht darum, das alles unter einen Hut zu bekommen, weil das nun mal auch die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler exakt so erwarten. Drittens gibt es einen nicht unerheblichen politischen Druck, ausgehend von politischen Kräften, bisweilen sogar von politischen Kräften bis ins bürgerliche Lager hinein, die den öffentlichrechtlichen Rundfunk abschaffen wollen oder ihn zumindest mit allerlei Debatten zu diskreditieren trachten. Das ist im Grunde genommen das Umfeld, in dem wir auch heute über die Veränderungen des Saarländischen Mediengesetzes zu diskutieren haben. Wir sind der Auffassung, dass der heute von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf eine Antwort auf sämtliche dieser drei Herausforderungen gibt. Ich möchte das nun auch im Einzelnen darlegen und beginne mit dem letztgenannten Punkt. Die Antwort der Landesregierung, die wir mit diesem Gesetzentwurf den heimlichen und auch manchmal unheimlichen Feinden des öffentlichen Rundfunks geben, lautet klar und eindeutig: Nicht mit uns! Diesen Tendenzen werden wir uns entgegenstellen! (Beifall von der SPD.) Ohne Wenn und Aber stehen wir zum öffentlichrechtlichen Rundfunk als einem wesentlichen Pfeiler der demokratischen Willensbildung, als einem Akteur der Kontrolle durch die „Vierte Gewalt“ und eben auch als einer seriösen Nachrichtenquelle in einer Welt voller Fake News. Wir stehen aber nicht nur im Allgemeinen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk, sondern im Besonderen auch zur Eigenständigkeit des Saarländischen Rundfunks. Dass dem so ist, das könnte man, wie ich finde, wohl kaum deutlicher unterstreichen als durch die Schaffung eines eigenen Gesetzes dafür. Der SR als Gegenstand eines eigenen Gesetzes, das ist der deutlichste Ausdruck, aber auch formaler Ausdruck dafür, dass wir für die Eigenständigkeit des Saarländischen Rundfunks einstehen, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall von der SPD.) Das darf man gerne auch über die Grenzen dieses Landes hinaus als ein Zeichen dafür betrachten, dass wir Vorschlägen - gleichgültig, in welcher Funktion oder in welchem Gremium sie auch mal nur so dahingesagt worden seien ‑ , die darin münden, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk reformieren zu wollen, ihn vielleicht sogar abschließend reformieren zu wollen, indem man kleine Sendeanstalten abschafft, eine Absage erteilen. Wir erteilen ihnen auch mit einem solchen Gesetz, einem eigenen Gesetz für den Saarländischen Rundfunk, eine klare Absage. (Beifall von der SPD.) Wir tun das mit außerordentlich guten Gründen. Wir können das, wie ich finde, auch mit dem größtmöglichen Selbstbewusstsein nach innen, aber auch nach außen vertreten, denn Umfragen bestätigen diese Auffassung immer wieder. Regionen, in denen die Umfrageergebnisse zur Haltung der Bürgerinnen und Bürger zu ihrem Rundfunk nicht so sind, wie sie bei uns im Saarland ausfallen, sollten sich vielleicht einmal Gedanken machen, warum das so ist. Wir können jedenfalls feststellen: Es wird in den Umfragen immer wieder deutlich, dass der Saarländische Rundfunk erstens regional verankert ist, dass er zweitens sogar zur Identitätsbildung in diesem Land beiträgt und dass er drittens auch unserer regionalen Besonderheit, Nachbar Frankreichs zu sein, mit einer ganz besonderen Frankreichkompetenz Rechnung trägt. Das alles zusammengenommen - und es wäre sogar noch viel mehr zu erwähnen - bietet allein schon genügend Rechtfertigung für die Position, dass die Eigenständigkeit des Saarländischen Rundfunks nicht infrage gestellt werden darf. (Beifall von der SPD.) Es sei angefügt: Auf dieser Position ruht man sich bei der Anstalt ja dankenswerterweise nicht aus. Vielmehr wird allen anderen Erfordernissen, die es nun mal auch gibt in Fragen der Organisation, der Aufstellung und vor allem auch der Kooperation mit anderen Anstalten, Rechnung getragen. Diesbezüglich ist man schon jetzt in sehr vielen Bereichen vorbildlich. Diese Ausgangslage macht es übrigens auch nicht einfacher, in der nächsten Runde, in der alle noch etwas werden tun müssen, die - um es etwas salopper zu formulieren - Zitrone, die schon ziemlich ausgequetscht ist, noch mal auszuquetschen. Man wird noch einmal versuchen, durch Optimierung etwas herauszuholen. Aber man muss zum Ausgangspunkt hinsichtlich der Fragen nach Möglichkeiten der Optimierung, der Kooperation, bei Fragen nach der Effizienz und danach, welchen Teil des Aufkommens man wofür ausgeben sollte und welches Produkt man am Ende erreichen kann, deutlich sagen, dass wir - ich sage in dem Fall schon „wir“, auch das bringt ja wohl ein hohes Maß an Identifikation zum Ausdruck -, dass der Saarländische Rundfunk schon jetzt vorbildlich ist. Er ist in vielen Bereichen schon jetzt die Benchmark. Das hat auch mit den vielen engagierten Menschen auf dem Halberg zu tun. Deshalb heute der Spitze ein herzliches Dankeschön. Aber auch denjenigen, die darüber hinaus heute hier tätig sind, und denjenigen, die auf dem Halberg das Ihre tun, sei an dieser Stelle herzlich gedankt. Ihrer aller Arbeit hilft bei der Argumentation, wenn es um die Zukunftsfähigkeit dieses Medienstandortes geht. Ein herzliches Dankeschön dafür! (Beifall von der SPD.) Ich will aber auch sagen, dass das bei aller Freude darüber, dass wir schon so weit gekommen sind, möglicherweise nicht ausreichen wird. Wir müssen dem gesellschaftlichen Reformdruck eine sehr offensive Antwort gegenüberstellen. Ich will deutlich sagen - das mag den einen oder anderen vielleicht auch etwas anstrengen bei diesem Gesetz -, dass ich nicht glaube, dass es ausreichend ist, in der Lage, in der wir uns nun mal befinden und in der wir immer wieder infrage gestellt werden, Reformen nur nachzuvollziehen, nachzuzeichnen und nur das zu tun, was andere vielleicht schon gemacht haben. So erweckt man in der Öffentlichkeit keinen guten Eindruck. Die Menschen werden sagen: „Die machen immer nur das, was jetzt wieder gerade notwendig ist. Und sie haben immer noch nicht verstanden, was wir ihnen eigentlich als Botschaft mitgeben wollen.“ Deshalb geht es hier auch darum, dass wir ein Stückchen über das hinausgehen, was andere schon haben. Ich glaube prophezeien zu können, dass diejenigen, die nach uns ihre Gesetze anpacken werden, vielleicht das eine oder andere Element, das hier noch strittig diskutiert wird, später auch bei sich übernehmen werden. Ich will drittens sagen: Die Antwort auf den Druck durch die Digitalisierung und das veränderte Nutzungsverhalten erfordert natürlich auch Mut zum Wandel. Denn eines ist vollkommen klar: Bei allen Reden und allen politischen Bekenntnissen, die wir abgeben können, bleibt das wichtigste Bekenntnis das der Nutzerinnen und Nutzer, ihr Verhalten, ihre digitale Welt und ihre Nutzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Das ist die Vorgabe, der man sich letztendlich zu stellen hat. Und klar ist auch: Wer den Anschluss verliert, der wird letztendlich kaum Zukunftschancen haben. Deshalb geht es mit diesem Gesetz um ein übergeordnetes Ziel. Wir wollen den öffentlichrechtlichen Rundfunk in diesem Land absichern. Aber er ist eben insofern auch nur ein Teil der gesamten saarländischen Medienlandschaft. Das große Ziel ist tatsächlich, dass wir den Erhalt der Vielfalt der saarländischen Medienlandschaft im Zeitalter der Digitalisierung als die große Aufgabe begreifen. Und deshalb ist es mir an der Stelle auch wichtig zu sagen - bei aller Bedeutung des Saarländischen Rundfunks -, dass es eben keineswegs in diesen Tagen nur um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk geht. Es geht genauso auch um Verlage, Zeitungsredaktionen und private Medienanbieter, die ein bisschen anders, aber doch sehr ähnlich unter Druck stehen; auch deren Zukunft ist alles andere als in Stein gemeißelt. Wir können jetzt schon beobachten, dass gedruckte Zeitungen sowie lineares Radio oder Fernsehen immer mehr von den digitalen Angeboten wie Streamingportalen und Newsportalen verdrängt werden, die wohl ein Stück weit mehr den Bedürfnissen von Nutzerinnen und Nutzern entsprechen. Mit großer Sorge beobachten wir beispielsweise, dass die ersten Verlage in Deutschland ihre regionalen Zeitungsangebote nicht mehr im Print-Abo anbieten können, sondern nur noch in digitaler Form, was allerdings dann auch sehr, sehr praktische Konsequenzen hat. Denn einige Teile der Bevölkerung, die ihre Zeitung nicht in digitaler Form wollen oder aber nicht damit umgehen können, sind damit von einer ganz eminent wichtigen Informationsvermittlung ausgeschlossen. Ich will ganz klar sagen: Ich finde, das ist definitiv in Zeiten, in denen wir so komplizierte, so strittige gesellschaftspolitische Debatten zu führen haben, der komplett falsche Weg. Alle Bevölkerungsgruppen müssen auch in Zukunft Zugang zu traditionellen Medienformaten haben können. Und dafür wollen wir unseren Beitrag leisten. (Beifall von der SPD.) Das heißt aber nichts anderes, als dass man sich dann dafür einsetzen muss, dass den Verlagen neben Online-Angeboten und E-Paper auch eine wirtschaftliche Fortführung des Printangebots und der regionalen Zustellung ermöglicht werden muss. Insofern will ich darauf hinweisen, dass das Thema Förderung der Zeitungszustellung ein virulentes ist, es ist auch auf der Bundesebene aktuell. Die saarländische Landesregierung hat sich in dieser Debatte sehr, sehr klar aufgestellt, wir haben eine entsprechende Bundesratsinitiative mit eingebracht und werben sehr dafür, dass auch in den aktuellen Haushaltsberatungen des Bundes dieses Thema wieder auf die Agenda kommt. Und ich hoffe, dass wir gemeinsam in dem besagten Sinne vorankommen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Ich will aber noch einmal zurückkommen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der, das wird sicherlich heute noch an der einen oder anderen Stelle wiederholt werden, eine wichtige Funktion in der Demokratie und für die Gesellschaft hat. Ich bin dem Intendanten dankbar - das war bislang Gegenstand all unserer Gespräche, die wir geführt haben -, dass er sich exakt diesem Ziel und dieser Funktion verschrieben hat, so will ich es wirklich mal ausdrücken. Mein persönlicher Eindruck ist ganz klar, dass es ihm nicht nur wichtig ist, weil es irgendwo aufgeschrieben steht, sondern dass es ihm ein Herzensanliegen ist. Das finde ich außerordentlich bemerkenswert. (Abg. Toscani (CDU): Und deshalb wollen Sie ihn schwächen! - Abg. Schäfer (CDU): Das ist scheinheilig. - Abg. Toscani (CDU): Das ist Heuchelei. - Abg. Schäfer (CDU): Das ist Scheinheiligkeit pur!) Ich möchte dem Intendanten dafür danken, dass er das wichtige Ziel unterstützt, von dem ich bislang glaubte, dass es alle in diesem Hause verfolgen, nämlich den öffentlich-rechtlichen Rundfunk so zukunftsfähig aufzustellen, wie wir ihn brauchen, damit er die notwendige Akzeptanz hat. Von diesem Dank nehme ich nichts zurück, sondern ich drücke ihn hiermit ausdrücklich aus. (Anhaltender Beifall von der SPD.) Es nützt auch nichts, wenn wir uns das alles hier nur gegenseitig zurufen, sondern am Ende kommt es auf Effektivität an, auf Akzeptanz und auf das, was die Bürgerinnen und Bürgern am Ende bereit sind, mitzutragen. Man kann das abtun und sagen, dass das Debatten sind, die Gott sei Dank in dem Maße bei uns im Saarland noch nicht geführt werden. Trotzdem können sie uns ja Mahnung sein. Wenn man Debatten dazu in dem einen oder anderen Bundesland hört, dann, finde ich, darf man keine Gelegenheit verstreichen lassen, auch mit Maßnahmen, die man vielleicht aus seiner Sicht nicht als die priorisiertesten sieht, darauf zu antworten. Und ich finde, die Debatten in Teilen dieser Republik sind uns hier Verpflichtung, das an dieser Stelle zu tun, auch wenn man dafür kritisiert wird. (Beifall von der SPD.) Es geht dabei tatsächlich um die Zukunftsfragen. Wie muss das Angebot gestaltet werden und wie muss es verbreitet werden, damit es wirklich auch zukünftig qualitativ hochwertige Inhalte darstellt? Und wie können öffentlichrechtliche Medien in Zukunft weiter die gebotene regionale Vielfalt in der digitalisierten Welt abbilden? Und schließlich drittens: Wie muss man sich, wenn man das alles will, strukturell und organisatorisch aufstellen, meine sehr verehrten Damen und Herren? Auch diese Frage stellen wir hier nicht in einem völlig frei und neu zu definierenden Raum, sondern die entsprechenden Medienänderungsstaatsverträge geben uns Hinweise darauf, ob wir es uns leisten können, hinterherzulaufen, oder ob wir nicht Entwicklungen erkennen und aufnehmen müssen und ob wir vielleicht sogar Treiber und Impulsgeber sein sollten. Beim Dritten Medienänderungsstaatsvertrag ging es im Wesentlichen um mehr Digitalisierung und eine Fokussierung des Auftrags auf Online sowie auch die Stärkung der Aufsichtsgremien. Beim Vierten Medienänderungsstaatsvertrag, der noch in diesem Jahr zur Befassung in diesem Hause anstehen wird, geht es um die Stärkung von Compliance, um Transparenz und Kontrollmechanismen. Es soll eine einheitliche Basis für ARD, ZDF und Deutschlandradio geschaffen werden. Auch diese Schlagworte zeigen doch, dass einfach nur stehen bleiben ganz offensichtlich nicht die Antwort für die Zukunft ist. Und dass Medienstaatsverträge nicht frei von aktuellen Entwicklungen diskutiert und auf den Weg gebracht werden, ist auch vollkommen klar. (Abg. Commerçon (SPD): Aber nicht jedem.) Damit haben wir einen Rahmen, in dem wir uns gesetzlich zu bewegen haben. Abgesehen davon wissen auch alle, dass dieser Rahmen nicht ausreichen wird, sondern dass man wird weitergehen müssen und dass es damit noch lange nicht getan ist. Es gibt über alle Ländergrenzen hinweg eine große Einigkeit in der Frage, dass der Reformprozess weiter vorangetrieben werden muss. Die Rundfunkkommission der Länder hat deshalb zu Beginn des Jahres Maßnahmen definiert, was jetzt noch darüber hinaus zu erfolgen hat. Ich will auf einige wenige Leitplanken dessen, was dort zwischen allen Ländern vereinbart worden ist, eingehen. Als Schlagworte wurden erstens die Verschlankung der Organisationsstrukturen sowie der Aufsichtsstrukturen genannt, zweitens die Überprüfung der Leitungsstrukturen in den Sendern und drittens die Stabilisierung des Personalkostenbudgets auch durch angemessene Gehaltsstrukturen im außer- und übertariflichen Bereich. Falls Sie Parallelen erkennen, darf ich darauf hinweisen, dass diese nicht zufällig sind, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall von der SPD.) Deshalb ist es außerordentlich zu begrüßen, dass die Anstalten selbst, ohne dass die Politik mit entsprechenden Gesetzen eingreift, bereits begonnen haben, eigenständig Reformen anzugehen, insbesondere - das habe ich eben schon gesagt - mit senderübergreifenden Kooperationen, kostensparenden Produktionsoptimierungen oder dem Abbau von Mehrfachstrukturen. Das ist notwendig, das ist das operative Geschäft. Unabhängig davon sind wir aber als Land und als Parlament auch in der Pflicht, durch ein modernes Mediengesetz den notwendigen Rahmen zu schaffen, um dem SR weiterhin Eigenständigkeit und finanzielle Absicherung seiner Angebote zu ermöglichen. Das war die Richtschnur für dieses Gesetz, meine sehr verehrten Damen und Herren. Wir haben deshalb einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eben in ganz großem Maße den Zielen der Rundfunkkommission folgt. Wir haben erstens eine Verschlankung der Gremien vorgeschlagen. Damit haben wir den kleinsten Rundfunkrat der ARD, das stimmt. Ich glaube, das ist aber auch ein sinnvolles Signal. Mit der in anderen Ländern bereits erprobten Entsendung über Themengruppen - auch das haben wir nicht neu erfunden - werden wir trotz der Verkleinerung die Vielfalt erhalten. Es werden sogar neue Gruppen in diesem Rat vertreten sein, wie zum Beispiel die Digitalwirtschaft oder aber die Musliminnen und Muslime im Saarland. Wenn man diese Idee als solche richtig versteht, wird man auch erkennen, dass damit, aus diesen Gruppen heraus und durch die Kommunikation innerhalb dieser Gruppen, im Grunde genommen mehr Verbände eingebunden sein können, als es vorher der Fall gewesen ist, und sich damit die Mitwirkungsmöglichkeiten sogar erweitern können. (Abg. Commerçon (SPD): So ist es! - Beifall von der SPD.) Wenn man hinschaut und sich fragt, wie es geht, auf der einen Seite den kleinsten Rundfunkrat und auf der anderen Seite eine Aufstellung zu haben, bei der sogar mehr Organisationen aus der Zivilgesellschaft vertreten sein werden als in vielen anderen Bundesländern, dann würde sich mir die Vermutung aufdrängen, dass man eigentlich eine sehr kluge Lösung gefunden hat. Das ist ja eine überprüfbare Behauptung. Wenn Sie sich die Zusammensetzung der Rundfunkräte in anderen Bundesländern anschauen und auch, wer dort am Ende stimmberechtigt ist, werden Sie feststellen, dass bei uns im Saarland durch diese Konstruktion mehr Verbände vertreten sind als in vielen anderen Bundesländern. Das ist ein starkes Signal, finde ich, denn am Ende geht es darum, dass die Gesellschaft möglichst breit die Gelegenheit hat, im Rundfunkrat mitzuarbeiten. Wie geht das? Na ja, indem wir ein zweites Ziel mit der Beteiligung verbunden haben, nämlich die Staatsferne, und zwar ohne dass man einfach nicht mehr dabei ist, sondern indem man sagt, die Mitglieder des Landtages werden beteiligt, aber eben nicht stimmberechtigt sein. Ich bin dankbar für den Vorschlag der SPD-Landtagsfraktion, eine solche Idee überhaupt aufgreifen zu dürfen. - Deshalb werden wir nicht nur den kleinsten, sondern auch den staatsfernsten Rundfunk in der Republik haben, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall von der SPD.) Lassen Sie mich vielleicht im Licht der Diskussionen der letzten Wochen noch mal erläutern, was der Auftrag der Mitglieder im Rundfunkrat ist. Die Mitglieder im Rundfunkrat vertreten nicht ausdrücklich die Interessen ihrer Verbände, sondern die Aufnahme von Mitgliedern, die bereits in Verbänden sind, ist ein Instrument, um die Gesellschaft möglichst breit abzubilden. Das ist ein eklatanter Unterschied, meine Damen und Herren. Ich finde, in diesem Lichte muss man das auch sehen. Das ist keine Erfindung dieser Landesregierung, sondern die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der wir uns mit diesem Selbstverständnis auch orientieren. Ich habe den Rundfunkrat auch in der Vergangenheit immer als unabhängiges und selbstbewusstes Gremium wahrgenommen, so wird es sicherlich auch in der Zukunft sein, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall von der SPD.) Ich will jetzt auf Arbeits- und Organisationsstrukturen eingehen. Es wird immer wieder gesagt, es ist besser, die kleineren Anstalten zusammenzulegen, weil wir eine produktive und dynamische Vorgehensweise brauchen. Wir sehen das erklärtermaßen anders. Es reicht aber nicht immer aus, etwas anders zu sehen, wenn andere dieser Auffassung nicht teilen. Manchmal muss man das einfach anders oder vielleicht ein Stück weit besser machen. Wir sind dem Beispiel von Radio Bremen folgend dazu übergegangen, als Modifizierung des bisherigen reinen Intendanten-Prinzips ein Leitungsteam einzurichten. Das reine Intendantenprinzip gilt in der öffentlichen Debatte als diskussions- und überarbeitungsbedürftig. Bedauerlicherweise haben aktuelle Probleme in anderen Teilen der Republik auch dazu beigetragen. Es ist allerdings auch klar, dass der Intendant an der Spitze dieses Teams bleibt. Ich finde, geteilte Verantwortung ist deshalb auch eine zeitgemäße Weiterentwicklung; es gibt Komplexitäten und Herausforderungen, denen man Rechnung tragen muss, es mindert das Compliance-Risiko. In Bremen ist das Modell bereits erprobt. Ich weiß auch, dass die Begeisterung des Intendanten überschaubar ist. (Sprechen und Heiterkeit. - Zuruf von Herrn Grasmück von der Zuschauertribüne aus.) Im Übrigen, das teilen Sie mit Ihrem Vorgänger, der dazu die gleiche Auffassung vertreten hat. Ich kann Sie aber ein Stück weit beruhigen, selbst als Ministerpräsidentin einer Alleinregierung arbeite ich in einem Kollektivorgan. Das funktioniert ganz gut. Es gibt einige, die sich gelegentlich beschweren, aber am Ende des Tages ist das Kollektivorgan, wie ich finde, eine sehr erprobte Organisation in diesem Land. (Beifall von der SPD. - Abg. Schäfer (CDU): Tragen Sie jetzt Ihre Auffassung vor?) Ich trage natürlich meine Auffassung vor. Ich werde kaum Ihre vortragen, denn sie unterscheidet sich elementar von meiner. (Heiterkeit und Sprechen. - Beifall von der SPD.) Ich will auf einen dritten Punkt zu sprechen kommen. Man kann alle Debatten dieser Welt führen, wir müssen aber eine Antwort auf die Frage geben, die die Menschen sich stellen, und zwar die Frage nach der Bezahlung. Alle miteinander regen wir uns hier immer auf, Medien transportieren das auch, egal ob sie gesendet oder gedruckt werden, dass es ein unfassbares Auseinanderdriften in großen Konzernen zwischen den Spitzengehältern der Manager und dem gibt, was bei denen ankommt, die dort fleißig arbeiten. Jetzt stellt sich die Frage, wie man solche Dinge in den Bereichen angeht, in denen man selbst Verantwortung trägt. Und wir haben einen solchen Bereich, in dem man hier Verantwortung trägt. Jetzt kann man sich auf der einen Seite aufregen und auf der anderen Seite nichts machen, das scheint mir keine von der Bevölkerung richtig goutierte Vorgehensweise zu sein, und das zu Recht. Deshalb ist dieser Punkt einer, der in diesem Gesetz enthalten ist: Wir deckeln die Spitzengehälter beim SR. Und das nicht nur, weil es eine Debatte in der Öffentlichkeit ist, sondern weil Gremien, die dafür bestimmt sind, sich bereits mit diesen Fragen befasst haben. Die KEF und die Rechnungshöfe thematisieren das regelmäßig. Ich bin schon der Auffassung, dass für den Rundfunkbeitrag Legitimation und Akzeptanz eine ganz entscheidende Rolle spielen. Deshalb - das will ich noch einmal ausdrücklich sagen - geht es hier um die Gehälter im außertariflichen Bereich. Alle, die rumlaufen und etwas anderes erzählen, spielen auch mit den Ängsten von anderen. Der Rest bleibt, wie es eben gute Tradition ist, den Tarifverträgen vorbehalten. Damit hat die Politik gewissermaßen nichts zu tun. (Beifall von der SPD.) Es geht also um eine Richtobergrenze, die bei qualifizierter Begründung auch überschritten werden kann, aber eben schon einen Richtwert enthält. Auch der ist nicht einfach so vom Himmel gefallen. Wir sehen uns dazu bestätigt, weil nämlich die Rechnungshöfe von Berlin und Brandenburg als Orientierung für den rbb fast wertgleich einen solchen Richtwert empfohlen haben. Ich finde, es ist klug zu gucken, in welcher Kategorie von anderen Beschäftigten im öffentlichen Dienst man sich bewegt. Deshalb halte ich das auch für vertretbar, gerechtfertigt, sogar ein Stück weit für notwendig. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich fasse, was die Grundpfeiler dieses Gesetzentwurfes angeht, zusammen. Ich bin der festen Überzeugung, dass dieser Gesetzentwurf angesichts der überregionalen Debatte, aber auch der Debatte in unserem Land nichts anderes als ein SR-Sicherungspaket darstellt, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall von der SPD.) Ich will in dem Zusammenhang noch auf das Thema Medienaufsicht eingehen, denn auch die Medienaufsicht muss mit den fortschreitenden Entwicklungen Schritt halten. Deshalb wollen wir die Aufgaben der Landesmedienanstalt fokussieren. Pflichtige gesetzliche Aufgaben sind sozusagen der Kern der Arbeit. Darauf soll sich die Landesmedienanstalt konzentrieren. Zur Absicherung der Rundfunkfreiheit erscheint es uns darüber hinaus geboten, dem staatsfernen und pluralistisch besetzten Medienrat der LMS künftig die Kompetenz einzuräumen, die Direktorin beziehungsweise den Direktor zu wählen. Auch das mag vielleicht helfen, Debatten der Vergangenheit in der Vergangenheit zu belassen. (Zuruf des Abgeordneten Com- merçon (SPD).) Ergänzt werden die neuen Wahlvorschriften durch Vorgaben für den Medienrat der LMS, mit denen transparente und faire Auswahlverfahren gewährleistet werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, schlussendlich gibt es auch noch einen inhaltlichen Punkt, der in diesem Gesetz neu aufgenommen ist, nämlich den Auswirkungen von künstlicher Intelligenz einen präziseren Blick zu gönnen und zu beobachten und zu untersuchen, was das bedeutet. Wir erleben alle die Debatte. Viel wird diskutiert, nicht alles ist schon klar. Aber es gibt auch bereits große Medien in diesem Land, die für sich erklärt haben, dass man Teile von Redaktionen streicht und sie durch künstliche Intelligenz ersetzt. Spätestens seit diesem Zeitpunkt sollte einem klar sein, dass ein modernes Mediengesetz auch diesem Umstand Rechnung zu tragen hat und wir deshalb als erstes Bundesland mit der Verwendung von KI auch die Einhaltung journalistischer Sorgfaltspflichten festschreiben wollen und die LMS zudem beauftragen, dem Landtag regelmäßig über die Auswirkungen von KI auf die Medienbranche Bericht zu erstatten. Das wird möglicherweise nicht die letzte Regelung in diesem Bereich sein, die in den nächsten Jahren zu Papier gebracht wird. Aber sie adressiert klar, dass wir hier eine Entwicklung erkennen, die man nicht einfach sich frei entwickeln lassen kann, sondern die auch Leitplanken braucht. Ich finde, erst recht mit der Macht und der Möglichkeit, die Medien haben, muss auch das Thema künstliche Intelligenz einen guten Rahmen finden. Ich hoffe, wir haben das damit zum Ausdruck gebracht. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind fest davon überzeugt, dass wir mit diesem Mediengesetz ein modernes Mediengesetz vorlegen mit umfassenden Reformen im öffentlichen Medienbereich und in der privaten Medienaufsicht. Wir tun das ganz ausdrücklich, um den saarländischen Medienstandort zu sichern und zukunftsfest zu machen. Ja, manchmal muss man auch liebgewordene Dinge ein bisschen verändern, um die Zukunft zu erhalten. Man darf sich dabei auch nicht schonen. Wir haben uns nicht geschont, wir werden andere nicht schonen, aber es dient der guten Sache. - Herzlichen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD.)
Becker
Ich danke der Frau Ministerpräsidentin. Ich darf darauf hinweisen, dass Frau Ministerpräsidentin die der Landesregierung zur Verfügung stehende Redezeit um ein paar Minuten, sprich 17 Minuten 30 Sekunden, überzogen hat. Gemäß den Gepflogenheiten des Hohen Hauses bedeutet das, dass jeder Fraktion diese zusätzliche Zeit zur Verfügung steht. Ich eröffne nun die Aussprache. Es sind Wortmeldungen eingegangen. - Ich erteile für die CDU-Landtagsfraktion Herrn Fraktionsvorsitzenden Stephan Toscani das Wort.
Stephan Toscani CDU
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf, den die Ministerpräsidentin eben eingebracht hat, trägt den Titel „Modernisierung des saarländischen Medienrechts“. Das ist ein Titel, der vernünftig klingt, dem sicherlich zuzustimmen ist in der Richtung, dass auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk im Saarland, in Deutschland sich modernisieren muss. Es sind von Ihnen, Frau Ministerpräsidentin, Punkte angesprochen worden, denen wir zweifellos zustimmen. Wir haben unsererseits immer in vielen Debatten zum Saarländischen Rundfunk, zum Medienstaatsvertrag gesagt, dass wir die Existenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland für wichtig und notwendig halten und dass wir gemeinsam an der Zukunftsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland arbeiten wollen. Wir stehen zur Eigenständigkeit des Saarländischen Rundfunks. Der Saarländische Rundfunk ist ein Teil der Identität unseres Landes. Er ist tief verwurzelt in der Bevölkerung. Dazu stehen wir als CDU-Landtagsfraktion. (Beifall von der CDU.) Ob das glücklich ist, Frau Ministerpräsidentin, den Saarländischen Rundfunk in seinem jetzigen Zustand mit einer ausgepressten Zitrone zu vergleichen? Ich finde dieses Bild schief. Ich finde es etwas unglücklich, denn der Saarländische Rundfunk hat bewiesen, dass er bei den wenigen Mitteln, die ihm zur Verfügung stehen, sehr leistungsstark und effizient arbeiten kann. Wir sehen den Saarländischen Rundfunk in seinem jetzigen Zustand nicht als ausgepresste Zitrone, sondern wir vergleichen ihn lieber mit einem Schnellboot, das leistungsfähig und effizient ist und unter schwierigen Bedingungen gute Leistungen bringt. (Beifall von der CDU.) Der Titel dieses Gesetzes „Modernisierung des saarländischen Medienrechts“ klingt harmlos. In Wahrheit haben es die Pläne der Landesregierung in sich. Denn dieses vorliegende Gesetz ist ein weiterer Beweis dafür, wie die Ministerpräsidentin und die SPD ihre Mehrheit ausnutzen, um viele Bereiche unseres Landes sozialdemokratisch auszugestalten. Wie ein roter Krake breitet die SPD ihre Tentakel über das Saarland aus. (Beifall von der CDU. - Zurufe von der SPD.) Wir erleben das seit einem Jahr in der Landesverwaltung und auch heute haben wir wieder ein schlagendes Beispiel bei der Geschäftsordnungsdebatte erlebt und später auf der Tagesordnung. Es geht um eine zusätzliche Stelle für einen hochbezahlten politischen Beamten der SPD, die sie schaffen will. Im Ergebnis bedeutet das mehr hochbezahlte politische Beamte als zu Zeiten der Großen Koalition. Sie machen das mit einer kurzfristigen Gesetzesänderung, mit einem kurzfristigen Abänderungsantrag zu einem völlig anderen Gesetz, ohne inhaltlichen Zusammen- (Abg. Toscani (CDU)) hang und durch die Hintertür. Wir empfinden das als Trickserei. (Beifall von der CDU.) Nicht nur, was Sie hier machen, sondern auch wie Sie es machen, zeigt eines ganz deutlich: Schon nach einem Jahr ist der SPD ihre absolute Mehrheit zu Kopf gestiegen. (Aufstöhnen bei der SPD.) Sie zeigt sich mehr und mehr, die Arroganz der Macht der Ministerpräsidentin, die Arroganz der Macht der SPD-Mehrheit hier im Saarland. (Beifall von der CDU.) Wir erleben diese Arroganz der Macht nicht nur in der Landesverwaltung, sondern auch in der saarländischen Stahlindustrie. Vor Kurzem erst: Kuratorium der Montanstiftung Saar, Neubesetzung mit Heiko Maas. Es geht bis zum Vorstandsvorsitzenden von Saarstahl und Dillinger, der neue Chef der saarländischen Stahlindustrie ist ein ausgewiesener Sozialdemokrat. (Sprechen bei der SPD.) Überall in der saarländischen Stahlindustrie finden sich mittlerweile ausgewiesene Sozialdemokraten. Erst die Landesverwaltung, dann die Stahlindustrie und jetzt kommt der Saarländische Rundfunk an die Reihe. Jetzt wollen die Ministerpräsidentin und die SPD den Saarländischen Rundfunk auf die rote Linie bringen. Sie wollen den Saarländischen Rundfunk auf links drehen, indem Sie den Rundfunkrat umbauen, wie es Ihnen zupasskommt, indem Sie ein neues Direktorium politisch durchdrücken, um den Intendanten zu schwächen. Der erste Referentenentwurf aus der Staatskanzlei zu diesen Plänen war eine regelrechte Zumutung. Er hat zu ganz massiven öffentlichen Gegenreaktionen geführt. Schauen wir doch einmal, was die Wirtschaftsverbände zu diesem ersten Entwurf gesagt haben. (Ministerpräsidentin Rehlinger: Wir reden hier aber über einen Gesetzentwurf.) Was haben die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer, die Vereinigung Saarländischer Unternehmensverbände dazu gesagt? Mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, zitiere ich die saarländischen Wirtschaftsverbände, wonach die SPD-Regierung den Rundfunk- und Medienrat nicht nach sachlichen Gesichtspunkten, sondern rein parteipolitisch besetze. - Das sagen nicht wir als CDU, das sagen die Wirtschaftsverbände. Weiter im Zitat: „Es ist zu vermuten, dass hier frühzeitig Mehrheiten organisiert werden sollen.“ - Auch das sagen die Wirtschaftsverbände. Dann heißt es: „Dieses Gesetz ist ein Schritt in die falsche Richtung, denn es setzt den Saarländischen Rundfunk und die Medienregulierung im Land zunehmend der parteipolitischen Willkür aus.“ - Das ist die Auffassung der saarländischen Wirtschaftsverbände, nicht der CDU. Das sagen die Wirtschaftsverbände. (Beifall von der CDU.) Und ich sage Ihnen: Hier zeigt sich das wahre Gesicht der SPD. Hier zeigt sich, was die Ministerpräsidentin von den Wirtschaftsverbänden und von wirtschaftlichem Sachverstand hält, nämlich erkennbar gar nichts. (Beifall von der CDU. - Sprechen bei der SPD.) Diese SPD-geführte Landesregierung ist eine Regierung der Gewerkschaften - völlig einseitig. Wir als CDU dagegen stehen für Ausgewogenheit und Balance zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen. Das unterscheidet CDU und SPD im Saarland. (Beifall von der CDU.) Immerhin hat der massive öffentliche Druck auf diesen ersten Entwurf etwas bewirkt. Wenn dieser erste Entwurf, diese Zumutung, den Weg ins Parlament gefunden hätte, dann wäre das ein verheerendes Signal gewesen. Immerhin hat die Staatskanzlei in einigen Punkten einen Salto rückwärts gemacht. Das Eingeständnis, dass sie einen von vorne bis hinten unbrauchbaren Entwurf in die Diskussion gebracht hat, war kein Ruhmesblatt für die Staatskanzlei. Frau Ministerpräsidentin, das war kein Ruhmesblatt für Ihre Arbeit. (Beifall von der CDU.) Aber trotzdem ist auch dieser jetzt vorliegende Entwurf, der das Parlament erreicht hat, immer noch geprägt vom Zugriff der roten Tentakel. (Lachen des Abgeordneten Com- merçon (SPD). - Unruhe bei der SPD.) Sie sagen, es ist der kleinste Rundfunkrat in ganz Deutschland. Aber wie passt das zusammen? Es soll der kleinste Rundfunkrat sein, aber Sie behaupten, dass mehr gesellschaftliche Gruppen darin vertreten sein sollen? Das ist ein Widerspruch in sich. (Abg. Commerçon (SPD): Nein, das ist es eben nicht, man muss nur rechnen können!) Es ist unstreitig - das sagen alle und auch wir stimmen zu -, dass nach den Vorkommnissen beim rbb mehr Kontrolle notwendig ist. Wenn Sie aber den Rundfunkrat verkleinern, wie soll dann rein zahlenmäßig, von den Köpfen her, von der Kompetenz, die dort insgesamt versammelt ist, mehr Kontrolle stattfinden? Auch das ist ein Widerspruch in sich. Wir sind alle miteinander stolz darauf, dass der Saarländische Rundfunk so tief in der Gesellschaft des Landes verwurzelt ist, dass die Saarländerinnen und Saarländer im wahrsten (Abg. Toscani (CDU)) Sinne des Wortes hinter ihrer Landesrundfunkanstalt stehen. Weniger gesellschaftliche Gruppen im Rundfunkrat und den Rundfunkrat zu verkleinern, das schwächt tendenziell den Saarländischen Rundfunk. Das halten wir für keine gute Idee. Aber jetzt kommen Sie und sagen: „Mit diesem Gesetzentwurf legen wir ein Landesrundfunkgesetz mit der größten Politikferne vor, die dieses Land je gesehen hat.“ (Abg. Commerçon (SPD): Das ist auch so!) Dabei verschweigen Sie aber, dass im Rundfunkrat eine deutlich größere Nähe zum linken Lager Einzug halten soll - mehr Arbeitnehmervertreter, weniger Wirtschaftsvertreter. (Unmutsbekundungen bei der SPD.) Im Klartext: mehr Rundfunkratsmitglieder, die der SPD gewogen sind. Ich wiederhole das Zitat aus der Wirtschaft. Frau Präsidentin, ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis erneut: „Es ist zu vermuten, dass hier frühzeitig Mehrheiten organisiert werden sollen.“ Im Rundfunkrat wollen Sie jetzt auch die Rolle des Parlaments schwächen. Das ist ein Vorschlag, das Parlament, den Landtag, uns insgesamt zu schwächen, weil die Landtagsfraktionen nur noch eine beratende Stimme haben sollen und kein Abstimmungsrecht mehr. Das ist unzweifelhaft eine Schwächung des Parlaments, es ist insbesondere auch eine Schwächung der Opposition. Jetzt könnte man sagen: Wenn das durchgehalten wird, dann ist es ein durchgängiges Prinzip. Aber schauen wir uns doch mal den Verwaltungsrat an. Wie ist es denn da? - Die SPD-Landesregierung soll im Verwaltungsrat weiterhin Sitz und Stimme haben. Was bedeutet das, wenn man das zusammenlegt? - Es bedeutet, dass die Dominanz der SPD in den SR-Gremien noch größer wird als vorher schon. (Beifall von der CDU. - Sprechen bei der SPD.) Ich komme zu einem weiteren Thema, das Sie hier als Neuerung verkauft haben, Frau Ministerpräsidentin. Es ist die Einführung eines Direktoriums. Wer heute die Saarbrücker Zeitung gelesen hat, der sieht, was ein renommierter Medienrechtler davon hält. Er sagt, das ist unüblich und untauglich. Diese Konstruktion, dieses Direktorium wird den Intendanten in einer für den SR sehr schwierigen kommenden Phase im Konzert der Intendanten der anderen Landesrundfunkanstalten schwächen. Wenn der Intendant des Saarländischen Rundfunks in einer schwierigen Zeit in der Runde der ARD geschwächt wird, dann ist das insgesamt eine Schwächung und keine Stärkung des Saarländischen Rundfunks. (Beifall von der CDU.) Frau Ministerpräsident, Sie haben in Richtung Intendant und Saarländischer Rundfunk gesagt, das sei alles nicht so wild. Sie selbst als Ministerpräsidentin stünden ja auch einem Kollektivorgan vor. Sie haben nur einen kleinen, aber extrem wichtigen Unterschied verschwiegen: Sie haben am Ende die Richtlinienkompetenz in dieser Regierung. Das ist der entscheidende Unterschied zum Direktorium, das jetzt eingeführt werden soll. (Beifall von der CDU. - Sprechen bei der SPD.) Es stellt sich die Frage nach dem Warum. Warum in Gottes Namen soll jetzt ein solches Direktorium eingeführt werden? Mehr als 30 Jahre gab es beim Saarländischen Rundfunk sozialdemokratische Intendanten. Mehr als 30 Jahre haben Sozialdemokraten die Funktion des Intendanten ausgeübt. In all diesen 30 Jahren wollte die SPD kein Direktorium. (Abg. Schmitt-Lang (CDU): Aha! Sieh an! - Weitere Zurufe von der CDU.) Jetzt gibt es einen parteiunabhängigen Intendanten und auf einmal will die SPD ein Direktorium neben dem Intendanten. (Abg. Theobald (CDU): Sehr interessant!) Es geht darum, den Intendanten, der kein SPD-Mann ist, zu schwächen. Mit Ihren Plänen, Frau Ministerpräsidentin, schwächen Sie damit leider den Saarländischen Rundfunk insgesamt. (Beifall von der CDU.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Ministerpräsidentin hat in ihrer Regierungserklärung zum Amtsantritt gesagt - ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin -: Die Landesregierung wird auch zuhören, wenn innerhalb oder außerhalb des Parlaments bessere Argumente vorgetragen werden. - Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese besseren Argumente gibt es zuhauf. Zur politischen Kultur in einer Demokratie gehört es, Machtpositionen nicht bis zum Äußersten auszureizen. Zur politischen Kultur in einer Demokratie gehört es auch, sich ein Gefühl dafür zu bewahren, nicht immer das zu tun, was man rein von den Mehrheitsverhältnissen her tun könnte. Deshalb appelliere ich heute an Sie: Nutzen Sie die vorhandene Mehrheit nicht bis zum Äußersten in rein parteipolitischem Interesse. Frau Ministerpräsidentin, hier haben Sie die Gelegenheit: Sagen Sie nicht nur, sondern zeigen Sie auch, dass Sie für bessere Argumente empfänglich sind. - Danke für die Aufmerksamkeit. (Anhaltender Beifall von der CDU.)
Becker
Ich danke Ihnen, Herr Fraktionsvorsitzender. Es ist eine weitere Wortmeldung eingegangen. - Ich erteile nun für die SPD-Landtagsfraktion das Wort Herrn Fraktionsvorsitzenden Ulrich Commerçon.
Ulrich Commerçon SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da der Kollege Toscani sich mehr mit einem vorher im Land kursierenden Text befasst hat als mit dem heute vorgelegten Gesetzentwurf, will ich noch mal auf ein paar wesentliche Dinge hinweisen, die die heutige Vorlage betreffen. Wir nehmen heute die umfassendste Novellierung des Saarländischen Mediengesetzes seit 20 Jahren in Angriff. Das ist längst überfällig. Es ist sogar an vielen Stellen sehr zukunftsweisend. Ich komme darauf noch zurück. Es hat vor allem drei Gründe, warum wir das tun. Wir wollen und werden damit den Medienstandort Saarland stärken. Wir werden die Medienvielfalt in unserem Land sichern und wir schaffen den ordnungspolitischen Rahmen dafür, dass die Agenda der Digitalisierung und die Reformen beim Saarländischen Rundfunk vorangehen können. Wenden wir uns einmal vom Schaum ab, den manche hier vor dem Mund haben, und schauen wir uns die nationale Fachöffentlichkeit an und das, was sie dazu sagt. Es ist die Rede davon, dass damit das modernste Mediengesetz in Deutschland auf den Weg gebracht wird. Das Saarland ist bundesweit Vorreiter. Es wird zu Recht davon gesprochen, dass wir eine historisch einmalige Staatsferne der Gremien auf den Weg bringen. Gleichzeitig ist es - und das ist ein ganz wesentlicher Aspekt - ein SR-Sicherungspaket, in dem die besondere Bedeutung des Saarländischen Rundfunks für Land und Leute zum Ausdruck kommt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn das der große, weite Blick darauf ist, dann können wir mit der Ersten Lesung heute schon mal sehr zufrieden sein. (Beifall von der SPD.) Wir setzen damit nicht nur die Vorgaben des vor Kurzem hier im Hause in Zweiter Lesung verabschiedeten Zustimmungsgesetz zum Dritten Medienänderungsstaatsvertrag in Landesrecht um, sondern wir gehen sogar darüber hinaus und schicken bereits das auf den Weg, was im Vierten Medienänderungsstaatsvertrag geregelt werden soll. Wir beziehen die aktuellen öffentlichen Reformdebatten um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit ein. Ich will es noch einmal sehr deutlich machen: Das kommt ja nicht von irgendwo her, sondern das ist das Ergebnis umfassender Debatten, die stattgefunden haben. Anfang des Jahres, ich glaube, es war im Februar, hat die Rundfunkkommission der Länder Zielvereinbarungen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk getroffen. Es geht dabei - ich will wiederholen, was die Ministerpräsidentin gesagt hat - um drei Zielvereinbarungen, die vollends umgesetzt werden: Verschlankung der Organisations- und der Aufsichtsstrukturen, Überprüfung der Leitungsstrukturen und angemessene Gehaltsstrukturen im außer- und übertariflichen Bereich. Diese drei Ziele der Rundfunkkommission werden in diesem Gesetz vorbildlich umgesetzt. Dafür schon mal ein herzliches Dankeschön für den Entwurf der saarländischen Landesregierung. (Beifall von der SPD.) Das eine Ziel hat damit zu tun, dass wir Doppelstrukturen abbauen wollen, dass wir mehr Effizienz haben und dafür sorgen wollen, dass der Rundfunkrat stärker ein Arbeitsgremium ist. Ich beobachte die Arbeit des Rundfunkrates schon seit vielen Jahren und habe festgestellt, dass das Gremium immer größer geworden ist. Ich muss leider auch feststellen, dass dieses Gremium und die Mitglieder dieses Gremiums sich zwar redlich bemühen, aber in dieser Größe mit viermal im Jahr zwei bis drei Stunden Tagung eigentlich nicht zukunftsfähig aufgestellt sind. Ich bin sehr sicher, es wird entscheidend darauf ankommen, wie künftig die Auswahl der Vertreterinnen und Vertreter im Rundfunkrat stattfinden wird. Dafür gibt dieses Gesetz eben gerade dadurch, dass Gruppen gebildet werden, eine große Gewähr, weil es in Zukunft eben nicht mehr so sein darf, dass gedacht wird - was in der öffentlichen Debatte manchmal vorkommt und was die Ministerpräsidentin eben aufgegriffen hat -, dass irgendwelche Verbände ihre Vertreter entsenden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, genau das ist eben nicht verfassungskonform, wenn irgendwelche Verbände ihre Vertreter dorthin entsenden. Nein, es werden Vertreter ausgewählt, von denen die Verbände der Überzeugung sind, dass sie die Interessen der Allgemeinheit vertreten. Das ist ein himmelweiter Unterschied. Deswegen ist es richtig, dass wir an dieser Stelle dafür sorgen, dass wir zukunftsorientiert sind. Im Übrigen ist das nichts ganz Neues. Das ZDF macht das schon seit vielen Jahren sehr erfolgreich, wie ich finde. (Beifall von der SPD.) Ich frage mich auch, was Sie glauben, wer die sozialdemokratisch Willfährigen in diesem Land sein sollen. Meinen Sie damit die digitale Gesellschaft? Es mag sein, dass wir ein bisschen digitaler aufgestellt sind als Sie. Das kann sein, wir sind vielleicht ein bisschen zukunftsorientierter, aber die digitale Gesellschaft, die erst mal eine Entsendungsberechtigung hat, ist ja nicht per se unbedingt nur mit der Sozialdemokratie verbunden. Ich habe auch nicht den Eindruck, dass das für die Musliminnen und Muslime gilt, um welche herauszugreifen, die neu die Möglichkeit bekommen, Vertreterinnen und Vertreter zu entsenden. Genauso wie ich sehr überzeugt davon (Abg. Commerçon (SPD)) bin, um ein drittes Beispiel zu nennen, dass es richtig ist, dass, wenn die Hochschullandschaft abgebildet wird, damit eben nicht die RektorInnen und PräsidentInnen der Hochschulen quasi alleine das Sagen haben, sondern eben auch die Studierendenschaft. (Beifall von der SPD.) Außerdem gehören zur Schule in diesem Land nicht nur die Lehrerverbände - die auch, aber nicht nur die Lehrerinnen und Lehrer -, sondern auch die Eltern und, man höre und staune, sogar die Schülerinnen und Schüler. Das ist doch auf der Höhe der Zeit. Das sind alles keine sozialdemokratischen Vorfeldorganisationen, meine sehr verehrten Damen und Herren, sie gehören aber in die Entsendungsberechtigung mit rein, und das ist ein richtiger, wichtiger Schritt. (Beifall von der SPD.) Ich will auch einen anderen Punkt aufgreifen, Herr Kollege Toscani, und zwar den Ausdruck von der ausgepressten Zitrone. Ich weiß nicht, wie viel Kontakt Sie mit den normalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Saarländischen Rundfunks haben, nicht nur mit der Leitungsebene. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fühlen sich ausgepresst durch die Reformen der letzten Jahre. Das ist das Bild, das die Ministerpräsidentin hier zu Recht beschrieben hat. Es muss darum gehen, dass die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten beim Saarländischen Rundfunk gut sind. Da geht es nicht nur um die Spitzenverdiener, sondern ganz ausdrücklich gerade um diejenigen, die unter der Personalverdünnung in den letzten Jahren massiv gelitten haben. Insofern ist das ein völlig zutreffendes Bild. Ich bin sehr sicher, das wissen sie auch zu schätzen. (Beifall von der SPD.) Dann komme ich zu dem, Herr Kollege Toscani, was Sie auch heute wieder an manchen Stellen kritisiert haben. Heute haben Sie gesagt, ich habe es notiert, wir wollten das Land sozialdemokratisch ausgestalten. - Wenn dazugehört, dass wir das Land modern machen, wenn dazugehört, dass wir das Land nach vorne bringen, wenn dazugehört, dass wir auf Zukunft setzen, dann sind wir gerne bereit, das Land sozialdemokratisch auszugestalten. Im Übrigen, meine sehr verehrten Damen und Herren, haben wir dazu einen Wählerinnen- und Wählerauftrag. Wir sollen dieses Land insgesamt sozialdemokratisch ausgestalten. Das ist, was die Wählerinnen und Wähler uns im letzten Jahr aufgegeben haben. (Beifall von der SPD.) Das mag Ihnen nicht gefallen, und ich weiß auch, wie es sich anfühlt, wenn man Mehrheiten verliert, aber wir sind eben in einer Demokratie. Wir haben den Auftrag, dieses Land sozial und demokratisch und auch sozialdemokratisch auszugestalten. Dafür haben wir die Mehrheit in diesem Land bekommen. (Zuruf der Abgeordneten Schmitt-Lang (CDU).) Ja, dafür haben wir auch eine Alleinregierung. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist eben auch so: Wenn Sie von der Arroganz der Macht sprechen, dann frage ich Sie, wo denn eine Arroganz der Macht liegt, wenn ein Gesetzentwurf, der im Übrigen noch nicht mal vorher im Kabinett beschlossen war, sondern der als Diskussionsentwurf reingegeben wurde, derart viele massive Veränderungen erfährt, bevor er überhaupt zum ersten Mal ins Kabinett und dann in den saarländischen Landtag reinkommt? Das kann doch nichts mit Arroganz der Macht zu tun haben. Nein, wir nehmen das ernst. Wir befinden uns nicht in einer Koalition mit der CDU - das ist gut so, auch wenn das mit der CDU manchmal ganz gut funktioniert hat - und mit anderen sowieso nicht. Wir befinden uns aber in einer Koalition mit den Saarländerinnen und Saarländern. Wir hören auf das, was aus dem Saarland kommt. Das werden wir auch weiter tun. (Beifall von der SPD.) Das haben Sie völlig tagesordnungsfremd erwähnt. Daher werde ich mit Erlaubnis der Präsidentin reagieren. Ich will eines sagen: Frank Nägele hat in einem guten halben Jahr bereits mehr für die Zukunftsfähigkeit dieses Saarlandes getan als Ammar Alkassar in dreieinhalb Jahren. Das ist sicherlich die richtige ‑ ‑ (Beifall von der SPD. - Abg. Schäfer (CDU): Das ist eine Beleidigung! Unverschämt! Un- säglich! Das ist eine persönliche Beleidigung! Unfassbar! - Weitere Zurufe von der CDU.)
Becker
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte um Ruhe. - Das Wort hat der Fraktionsvorsitzende Commerçon.
Ulrich Commerçon SPD
Der Kollege Schäfer meint, es sei eine Beleidigung, wenn ich sage, der eine hat besser gearbeitet als der andere. (Laute Zurufe von der CDU.) Ich finde, das gehört in einer Leistungsgesellschaft dazu, dass man auch sagt, wer arbeitet und wer keine Ergebnisse liefert. (Beifall von der SPD.) Zum Thema Beleidigung. Ich bringe es jetzt doch. (Abg. Commerçon (SPD)) (Abg. Schäfer (CDU): Und Sie werden per- sönlich. Das ist der Punkt.) Es war überhaupt nicht persönlich. Es ist nicht persönlich, wenn ich Arbeitsergebnisse von früheren Mitarbeitern der Regierung bewerte und beurteile. (Abg. Schäfer (CDU): Nein, gar nicht. Über- haupt nicht.) Das ist meine Aufgabe als Abgeordneter, das zu tun. Das ist überhaupt keine persönliche Beleidigung. (Beifall von der SPD.) Sie wissen, ich bin ein leidenschaftlicher Anhänger des demokratischen Diskurses. Ich bin ein leidenschaftlicher Anhänger des Wettbewerbs der Ideen. Jakob von Weizsäcker hat andere Ausdrücke dafür, die ich sehr schön finde. Diese kann er nachher noch zum Besten geben. Ich stehe definitiv für klare Worte innerhalb und außerhalb des Parlaments. Dazu gehört selbstverständlich die Kritik, die massive Kritik, manchmal auch die ungerechte und überzogene Kritik von Oppositionsparteien am Regierungshandeln. Das ist alles in Ordnung und richtig und gehört zur lebendigen parlamentarischen Demokratie dazu. Ich sage Ihnen aber auch, was nicht dazugehört. Da werden Grenzen zunehmend überschritten. Herr Kollege Toscani, ich wende mich ausdrücklich an Sie, weil ich weiß, dass das eigentlich nicht Ihre Sache ist. Ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, obwohl ich eigentlich finde, so etwas darf man nicht sagen, aber das Zitat muss hier in der Debatte eingeführt werden. Ihr Generalsekretär sagte, die SPD lege die Axt an die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des SR. Außerdem sagte er, die Leitungs- und Kontrollgremien sollten angeblich so umstrukturiert werden, dass sie mehrheitlich mit Personen und Institutionen, die dem linken Spektrum zuzurechnen sind, besetzt werden. Ich habe darauf etwas gesagt. Der dickste Klopper ist das folgende Zitat: Die SPD-Pläne bedeuten nichts anderes als eine Medienkontrolle wie früher in der DDR oder heute in autoritären Staaten. - Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist eine Grenzüberschreitung. Herr Kollege Toscani, ich weiß, dass Sie eine solche Aussage eigentlich nicht teilen. Aber dass Sie nicht mal den Mumm gehabt haben, auf die ausdrückliche Nachfrage in der Öffentlichkeit sich wenigstens von diesem Satz zu distanzieren oder zu sagen, Sie machen ihn sich nicht zu eigen, das hätte ich nicht von Ihnen gedacht. Lassen Sie sich doch von den Scharfmachern nicht in die Ecke treiben, Herr Kollege Toscani! Das steht Ihnen überhaupt nicht! (Beifall von der SPD.) Hier ist schon mehrfach eine solche Grenzverletzung geschehen. Es ist nicht so lange her, da wurde uns gesagt, wir würden Seit‘ an Seit‘ mit der AfD schreiten. Jetzt wird diese Regierung verglichen mit dem SED-Regime. (Sprechen bei der CDU.) Meine sehr verehrten Damen und Herren, es waren viele Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten, die keine Rechte in der DDR hatten und die dort in den Knast gewandert sind - das sage ich auch ganz deutlich -, während die CDU, die Blockpartei, mit der Sie sich anschließend vereinigt haben, Seit‘ an Seit‘ mit der SED marschiert ist. (Erneut Sprechen bei der CDU.) Das ist eine Verhöhnung. Bei den wichtigen Dingen war die Sozialdemokratie in Deutschland immer auf der richtigen, auf der demokratischen Seite. Das wird auch in Zukunft so sein. Herr Toscani, hören Sie auf mit solchen Vergleichen! Sie bringen Gift in diese Debatte, das diesem Haus nicht zuträglich ist. (Beifall von der SPD.) Ich bin ganz sicher, lieber Stephan Toscani, eine klare Zurückweisung - und wenn es erst einmal nur in den eigenen Reihen ist - wäre günstig, damit so was künftig nicht mehr vorkommt. Ich bin sicher, es würde Dir, lieber Stephan, mehr Respekt verschaffen, wenn das künftig aufhören würde. Es gibt schlichtweg Grenzen des Anstands, die man zu wahren hat. (Sprechen bei der CDU.) Und dafür sind diese Zitate leider nicht geeignet. (Erneut Sprechen bei der CDU.) Hier wird „Giftzwerg“ dazwischengerufen. Ich weiß nicht, was das soll. (Zuruf von der CDU.)
Becker
Ich bitte, die Zwischenrufe aus den Reihen der Abgeordneten einzustellen.
Ulrich Commerçon SPD
Er hat behauptet, ich hätte Giftzwerg gesagt. Das müsste er mir nachweisen. Habe ich nicht gesagt. - Ich will ein bisschen Nachhilfe in Mathematik erteilen. Sie haben bezweifelt, dass es möglich ist, dass man gleichzeitig den kleinsten Rundfunkrat innerhalb der ARD hat und trotzdem die größte gesellschaftliche Breite haben kann. Das kann ich ganz einfach machen. Ich vergleiche einmal. (Abg. Commerçon (SPD)) Beim Hessischen Rundfunk hat der Rundfunkrat 32 Mitglieder, davon sitzen sechs auf der Staatsbank; das heißt 26 Vertreterinnen und Vertreter aus der Zivilgesellschaft - 26 im großen Hessen. Nicht so wie bei uns im kleinen Saarland. Ich finde, da wird schon ziemlich deutlich, was wir hier geschafft haben. Bei Radio Bremen hat der Rundfunkrat 32 Mitglieder bei nur sieben staatsnahen Vertretern; das macht nur 25 Vertreter aus der Zivilgesellschaft. Ich komme zum viel diskutierten rbb Radio Berlin-Brandenburg. Im Rundfunkrat von Radio Berlin-Brandenburg sitzen 30 Mitglieder. Neun von diesen 30 Mitgliedern kommen von der Staatsbank und nur 21 Vertreter von den gesellschaftlichen Organisationen. Deswegen ist Folgendes ganz einfach nachzurechnen: Obwohl wir nominal der zweitkleinste Sender sind, werden bei uns trotzdem mehr Verbände und Organisationen vertreten sein als bei den anderen Anstalten, weil es die Notwendigkeit gibt, vorher bei der Besetzung darauf zu achten, dass nicht ein Verband eine Person für sich als Repräsentanten dort hat, sondern dass sich bestimmte gesellschaftliche Bereiche darauf einigen müssen. Ich mache mir jetzt nicht mehr die Mühe zu sagen, wen Sie früher rausgeschmissen haben und wen Sie dafür ersetzt haben. Ich glaube, dass wir die LAG Pro Ehrenamt rausnehmen, werden auch Sie mittragen, nachdem was dort in den letzten Jahren der Fall war. Ich wollte es nur sagen. Sie haben damals die LAG Pro Ehrenamt reingenommen, um den Verband der Schriftstellerinnen und Schriftsteller aus diesem Rundfunkrat zu nehmen. Nur so viel zur Wahrheit. So staatsfern, wie dieser Rundfunkrat künftig sein wird, ist kein Rundfunkrat in ganz Deutschland. Das ist ein wichtiger und ein richtiger Schritt. Ich bin sehr zufrieden, dass uns das gelingt. (Anhaltender Beifall von der SPD.) Ich komme zum Thema modifizierte Intendantenverfassung. Wenn man sich anschaut, wie das denn entstanden ist, dann kommt die modifizierte Intendantenverfassung in Bremen im Übrigen von einer anderen Seite. Die hatten vorher eine reine Direktoriumsverfassung und eben keine Intendantenverfassung. Man hat sich dort auf diesen Weg gemacht. Die Länder haben sich dieses Modell ganz genau angesehen. Es gibt sicherlich einige, die das besser finden, und andere, die das schlechter finden. Die Länder haben jedenfalls im Januar in der Rundfunkkommission dieses als Best Practice identifiziert. In ihrer Klausurtagung haben sie als Arbeitsauftrag für die Rundfunkreferenten festgehalten, die Leitungsstrukturen nach den Grundsätzen einer Good Governance zu überprüfen. Das Motiv dabei war die Erkenntnis, dass sich das Intendantenprinzip überlebt hat. Auch an dieser Stelle einen herzlichen Glückwunsch an die saarländische Landesregierung. Ihr seid damit an der Spitze einer wichtigen Bewegung. Die Intendantin von Radio Bremen Dr. Yvette Gerner - ich kenne sie; ich weiß nicht, ob Sie sie kennen - hat alles andere als in irgendeiner Weise das Gefühl, dadurch geschwächt zu sein. Frau Gerner hat eine starke Stimme in ihrem Sender selbst, aber auch in der ARD. Schwach ist sie ganz bestimmt nicht, ganz im Gegenteil. Am Schluss wird sich das beweisen und das wird sich auch hier beweisen lassen. Davon bin ich sehr überzeugt. (Beifall von der SPD.) Ich gehe auf den Wandel ein. Radio Bremen kann sich immerhin rühmen, zu den erfolgreichsten innerhalb der ARD beim digitalen Wandel zu gehören, weil es dort starke Direktorinnen und starke Direktoren für Programm und Unternehmensentwicklung gibt. Sie wissen doch alle, in der ARD spielen ganz viele mittlerweile eine Rolle. Die Gremienkonferenzen werden eine viel größere Rolle spielen, weil das im Übrigen mit Ihrer Zustimmung im Rahmen des Dritten Medienänderungsstaatsvertrages avisiert wurde. Insofern ist das absolut konsequent. Umso mehr Power am Schluss im Direktorium ist, umso stärker werden sich die Positionen des SR durchsetzen. Da bin ich ganz zuversichtlich. Wir und auch die Betroffenen sollten das nicht einfach kleinreden. Das schadet tatsächlich dem Ansehen. Ich komme dann noch zu dem wichtigen Punkt, was die Sicherung der Eigenständigkeit des Saarländischen Rundfunks angeht. Wir schärfen mit diesem Gesetz auch den Programmauftrag. Das ist im Übrigen die richtige, konsequente Herangehensweise. Ich will das an dieser Stelle einfügen: Das ist schön, ich glaube Ihnen auch, dass Sie als CDU-Fraktion im Land den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und auch den Saarländischen Rundfunk erhalten wollen. Ich sage Ihnen aber auch: Ich habe erhebliche Zweifel daran, dass Sie innerhalb der CDU Deutschlands damit auch nur annähernd in einer Mehrheitenposition sind. Das viel Gefährlichere für die Debatte um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist mittlerweile, dass insbesondere in der großen Volkspartei CDU auch die gleichen Diskurse gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk geführt werden, das wird vor allem an einer Stelle deutlich. Wir können das gerne in Zukunft auch einmal hier im Landtag zu einer Debatte machen. Ich und meine Fraktion wären gerne bereit, dafür zu streiten, dass gegebenenfalls Beiträge erhöht werden müssen, wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk gestärkt werden muss. Ich erlebe in der CDU da nur Rückzugsgefechte. (Zuruf des Abgeordneten Theis (CDU).) (Abg. Commerçon (SPD)) Das ist auch nicht bei allen SPD-Ministerpräsidenten der Fall, (Weitere Zurufe des Abgeordne- ten Theis (CDU)) aber immerhin noch bei der Mehrheit der Ministerpräsidenten möglich. Ich biete ja nur an, an dieser Stelle gemeinsam zu streiten und dafür zu sorgen, (Zuruf der Abgeordneten Schmitt- Lang (CDU)) dass wir eine auskömmliche Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks haben. (Weitere Zurufe von der CDU.) Deswegen ist es eben auch richtig, dass wir erst den Programmauftrag ganz klar vergeben, um damit vorher die Möglichkeit zu bekommen, für die Akzeptanz der Rundfunkbeiträge zu sorgen. Das eine gehört untrennbar mit dem anderen zusammen und das hat etwas mit Glaubwürdigkeit zu tun, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD.) Mit diesem Gesetz wird der Programmauftrag geschärft, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Medienbereich weiterhin gestärkt, dynamische Entwicklungen im Medienbereich wie globale Plattformen, die die Spielregeln zunehmend bestimmen, werden ermöglicht. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk befindet sich in einer wichtigen Reformphase und es ist an dieser Stelle natürlich die Pflicht der Regierung, die bestmöglichen Voraussetzungen für einen solchen öffentlich-rechtlichen Rundfunk und diesen Wandel zu schaffen. Das Ziel ist ein eigenständiger und zukunftsfest aufgestellter öffentlich-rechtlicher Rundfunk. Ich will gegen Ende meiner Ausführungen konkret aus dem Gesetz zitieren, weil da doch wichtige Sätze drinstehen. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin aus § 2 unserer Vorlage, Absatz 2. Da steht: „Der SR hat die Aufgabe, ein Gesamtangebot für alle zu unterbreiten.“ Später heißt es weiter: „Der SR hat in seinen Angeboten und Programmen einen umfassenden Überblick über das regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Er bietet auch einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische und nationale Geschehen. Er soll hierdurch insbesondere die internationale Verständigung, die europäische Integration, den gesellschaftlichen Zusammenhalt mit den Nachbarn in Frankreich, Luxemburg und in der Großregion sowie in Bund und Ländern fördern. Seine Angebote haben der Kultur, Bildung, Information und Beratung zu dienen. Unterhaltung, die einem öffentlich-rechtlichen Profil entspricht, ist Teil des Auftrages.“ Ich danke an dieser Stelle ganz ausdrücklich dafür, dass hier wirklich enorme Verbesserungen wie an vielen anderen Stellen durch die vorgelagerte Branchenanhörung entstanden sind. Ich finde, das ist ein sehr guter Punkt, den wir hier formuliert haben. Es ist mit die modernste Formulierung an dieser Stelle, so wie an vielen anderen Stellen auch. Das Ziel der Landesregierung - die Ministerpräsidentin hat das eingangs erwähnt ‑ ist, die Grundlage zu schaffen, um den Medienstandort Saarland im Wettbewerb der Länder und Anstalten untereinander sowie angesichts des bundesweiten Reformdrucks zu stärken und zu erhalten. Wir haben es mit einer enormen Dynamik innerhalb der Medienlandschaft zu tun. Eines ist völlig klar und ich verbinde das mit dem ausdrücklichen Angebot und dem Wunsch, in Zukunft tatsächlich über die Sache zu reden und nicht so viel zu skandalisieren, wo eigentlich gar nichts zu skandalisieren ist. Wir müssen uns gemeinsam anstrengen, mit den Akteurinnen und Akteuren, mit den Verantwortlichen auf dem Halberg, aber auch mit der Zivilgesellschaft gemeinsam, diese enorme Dynamik in der Medienlandschaft zu nutzen. Völlig klar ist: Stillstand, ein „Weiter so!“, würde zum Untergang des Medienstandorts führen. Das darf also keine Option sein. Notwendig ist mutiges Vorangehen, um auch bundesweit an der Spitze der Reformdynamik zu stehen. Dafür bietet dieser Gesetzentwurf eine hervorragende Grundlage und ich bitte deswegen um Zustimmung! - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit mit einem herzlichen Glückauf! (Lang anhaltender Beifall von der SPD.)
Becker
Ich danke Ihnen, Herr Kollege Commerçon, und erteile nun für die AfD ‑ Landtagsfraktion das Wort Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr.
Friedrich Josef Dörr AfD
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Saarländerinnen und Saarländer! Nachdem der Kollege Commerçon fast eine halbe Stunde mit großem Engagement die Regierungsvorlage vertreten hat, sage ich mal zuerst: Herr Kollege Toscani, wer einen solchen Freund hat, braucht für Gegner nicht zu sorgen. Noch etwas Tröstliches: Jede Regierung arbeitet vom ersten Tag an, an dem sie im Amt ist, an ihrer Ablösung. Die Ampelkoalition in Berlin ist schon sehr weit fortgeschritten, die saarländische Alleinregierung ist auf einem guten Wege und dazu trägt auch dieser Gesetzentwurf bei. Ich spreche nicht von der Arroganz der Macht, weil ich weiß, wenn es um die Macht geht, sind wir im Saarland sehr bescheiden. Wir haben eine relative Macht und da ist es nicht angebracht - und wird auch nicht so oft versucht -, arro- (Abg. Dörr (AfD)) gant zu sein. Es besteht aber eine Abgehobenheit dieser relativen Macht, denn wenn das nicht so wäre, dann wäre wahrscheinlich der erste Entwurf mehr oder weniger unbeschadet in diesem Parlament gelandet. Dem war aber nicht so, er musste massiv geändert werden, weil es einen Aufschrei in der Bevölkerung gab. Das zeigt noch einmal, wie abgehoben die Regierenden sind. Das haben wir im Bund gesehen mit diesem Heizgesetz, das sehen wir auch hier mit diesem Rundfunkgesetz. Vorweg, die AfD, das ist bekannt, ist gegen die zwangsweise Einziehung der Rundfunkgebühren. Das hat aber nichts mit unserem Saarländischen Rundfunk zu tun, weil wir schon denken, dass der Saarländische Rundfunk sie weder abschaffen noch erhöhen noch verringern kann. Der Saarländische Rundfunk hat diese Macht nicht. Das heißt also, wir können diese Sache in der heutigen Diskussion beiseitelassen. Und da stelle ich fest: Wir sind eindeutig und unwiderruflich für den Saarländischen Rundfunk, weil der Saarländische Rundfunk für unser Saarland unverzichtbar ist. Auszusetzen gibt es immer etwas, aber wenn eine Anstalt nicht die Größe hat wie andere Rundfunkanstalten in Deutschland, dann hat sie im Verhältnis zu dem, was sie leisten kann, gute Arbeit geleistet. Was die Überparteilichkeit und die Neutralität betrifft, wünschen wir uns, dass in Zukunft noch daran gearbeitet wird. Aber insgesamt sagen wir: Wir sind auf jeden Fall und unter allen Umständen für die Erhaltung des Saarländischen Rundfunks. Jetzt kommt ein von der Landesregierung eingebrachtes Gesetz. Sie sind doch alle erfahren, wir sind doch Gesetzgeber, wir sind doch die gesetzgebende Versammlung. Was bringt denn ein Gesetz in der Regel? Bringt es mehr Freiheiten? In der Regel schränkt es die ‑ ‑ (Heiterkeit beim Abgeordneten Com- merçon (SPD).) Herr Abgeordneter Commerçon ist ja immer so erheitert, wenn ich rede. (Zuruf des Abgeordneten Com- merçon (SPD).) Ich habe fast eine halbe Stunde ganz ruhig gesessen und es war auch manchmal lustig, aber ich habe mir das dann verbissen. Nun gut, ich bin es ja gewöhnt. (Abg. Commerçon (SPD): Sie sind ja ohnehin verbissen.) Ein Gesetz schränkt in der Regel ein, es gibt keine Freiheiten. Was wir uns für den Saarländischen Rundfunk wünschen sollten und auch wünschen, ist eine größtmögliche Selbstständigkeit. Eine größtmögliche Selbstständigkeit bedeutet schon ein Stück weit Staatsferne. Die Wörter Staatsnähe und Staatsferne sind sehr oft gefallen. Wie gesagt, wenn der Saarländische Rundfunk im Rahmen seiner Aufgaben eine möglichst große Selbstständigkeit hat - natürlich muss das auch kontrolliert werden -, ist eine gewisse Staatsferne schon gegeben. Jetzt lassen Sie mich noch auf ein paar wenige Dinge eingehen. Ich will nicht alles wiederholen, was schon angesprochen worden ist. Zuerst sage ich etwas zu dem Konstrukt mit dem Intendanten, den Direktoren und so weiter. So etwas wird nach meiner Erfahrung - egal, ob es Politik, Wirtschaft oder wie in diesem Fall die Medien betrifft - immer dann praktiziert, wenn die Person, um die es geht, den Wünschen nicht entspricht, weil sie die Arbeit nicht ordentlich macht oder nicht die richtige Richtung eingeschlagen hat. Dann wird diese Person zuerst einmal eingehegt. Das kann niemals eine Stärkung dieser Institution Intendanz sein. All diese Konstruktionen - das haben Sie in der Welt auch beobachtet - enden damit, dass das Entsprechende entweder total verschwindet oder sich wie im konkreten Fall einer von Dreien durchsetzen wird. Er ist am Schluss dann doch alleine. Bei so einer wichtigen Aufgabe wie der Führung einer Rundfunkanstalt dürfen die Verantwortlichkeiten nicht gesplittet werden. Es muss jemand da sein, der letzten Endes die Verantwortung trägt. Natürlich ist jede führende Person miserabel beraten - ich war fast 40 Jahre Schulleiter -, wenn sie erstens nicht delegiert und zweitens die Ratschläge der Mitarbeiter nicht entgegennimmt. Das ist notwendig, aber ich denke, das wird auch so geschehen. Ich beziehungsweise wir als AfD-Fraktion halten von dem Konstrukt einer Dreiergruppe überhaupt nichts, zumal die Position des Saarlandes auf Bundesebene wirklich entscheidend geschwächt wird. Wenn der Intendant einer solch kleinen Anstalt wie des Saarländischen Rundfunks, der immer mit Radio Bremen in einem Atemzug genannt wird, in einer Konferenz bei jedem zweiten Satz sagen muss, er müsse erst noch bestimmte Personen anrufen, bevor er eine Antwort geben könne, ist das absolut kontraproduktiv. Zweites wird in diesem Zusammenhang immer vom Geld gesprochen. Das ist ja eine bekannte Neiddebatte. Ich bin der Ansicht, dass die Gehälter in einem bestimmten Rahmen sein müssen. Wir sehen es beim Fußballsport, bei dem es Auswüchse gibt und mit Hunderten von Millionen Euro um jemanden, der ein rundes Ding in ein Viereck hineinbringt, gehandelt wird. Es muss eine Regelung geben. Wenn - ich gebrauche einmal ein Bild - man jedoch mit Bananen bezahlt, wird man für solche Positionen auch nur Affen bekommen. Irgendwo muss man im Wettbewerb bestehen. (Abg. Dörr (AfD)) (Abg. Commerçon (SPD): Es war ziemlich Banane, was Sie da gesagt haben. 180.000 Euro sind Banane, ja?) Es geht darum, dass Leute, die beim Saarländischen Rundfunk Intendant werden wollen, auch eine Aufstiegsmöglichkeit für ihre eigene Arbeit sehen. (Abg. Commerçon (SPD): Wer ist der Affe? Wen haben Sie als Affen bezeichnet?) Das ist in einer ziemlich autonomen Anstalt, die an ihrer Arbeit gemessen wird, meiner Ansicht nach eine wichtige, aber nicht erstrangige Frage. Nun komme ich zum Rundfunkrat. Ich bin schon sechs oder sieben Jahre im Rundfunkrat. Das Stimmrecht wird total überschätzt. Meine Erfahrung ist, dass dort 50 Leute sitzen, die immer einstimmig abstimmen. Es wird etwas vorgetragen, das stimmig ist. Selbst dann, wenn es nicht ganz so stimmig ist, hat man nichts entgegenzusetzen, weil man die Verhältnisse nicht genau kennt oder es schon spät ist. Lange Rede, kurzer Sinn: Dort wird in der Regel einstimmig abgestimmt. Ich habe einmal für eine geheime Abstimmung plädiert, die dann auch durchgeführt wurde. Es gab zwei Neinstimmen. Im Grunde ist das überhaupt kein Thema. Das Abstimmungsrecht spielt eigentlich nur eine Rolle, wenn der Intendant gewählt wird. Das ist allerdings wichtig genug. Es gab dann eine geheime Abstimmung. Die Kandidaten haben sich auch vorgestellt. Ich denke, im Vorfeld hat es Empfehlungen und Gespräche gegeben. Ich habe das mitbekommen. Es sind wahrscheinlich auch Verbindungen geknüpft worden. Das ist ja legitim. Jetzt kommen wir zu der Zusammensetzung des Rundfunkrates, wie sie geplant ist. Natürlich wird jede Regierung zuerst einmal darauf achten, dass sie, wenn sie eine Mehrheit hat, diese nicht verliert. Wenn sie keine Mehrheit hat, wird sie versuchen, diese zu gewinnen. Natürlich wird das nicht offen ausgetragen. Wenn es - wie es ursprünglich geplant war - einen Vertreter von der CDU und einen Vertreter von der SPD gibt und beide stimmberechtigt sind, neutralisieren sie sich sozusagen. Der Vertreter von der AfD ist sowieso nicht stimmberechtigt. Dann klappt das wunderbar, aber das ist ja nicht das Thema, weil dahinter noch 50 andere Stimmen stehen. Ich war lange Präsident des Saarländischen Esperanto-Bundes. Da soll uns doch niemand vormachen, dass man im Vorfeld nicht genau hinschaut, wer zum Beispiel von diesem Verein im Rundfunkrat sitzt und wer es von den Lehrervertretern ist. Ich könnte Ihnen das bis zum Schluss durchdeklinieren. Es ist nicht gleichgültig. Es ist auch nicht gleichgültig, welche Gruppen es sind. (Abg. Commerçon (SPD) lacht.) Herr Commerçon, Sie können es nicht lassen. (Abg. Commerçon (SPD): Reden Sie wei- ter. - Abg. Dörr (AfD) lacht. - Heiterkeit. - Abg. Commerçon (SPD): Es freut mich, wenn ich Sie zum Lachen bringen kann.) Gut. Ich habe heute etwas mehr Zeit, weil Frau Rehlinger so lange gemacht hat. Da kann ich mir das erlauben. (Lachen. - Vereinzelt Beifall.) Es geht schon damit los, dass festlegt wird, wer drin und wer draußen ist. Wenn man weiß, wer drin ist, guckt man, wer von den Körperschaften dabei ist. Deshalb habe ich vor ungefähr 14 Tagen einen Vorschlag gemacht, der im Nachhinein von einer anderen Partei aufgegriffen worden ist. Ich weiß nicht, wie er dahin gelangt ist. Jedenfalls ist über meinen Vorschlag im Fernsehen nicht berichtet worden. Der Vorschlag kam aber von mir. Es macht mir jedoch nichts aus, wenn andere einen guten Vorschlag mittragen. Dann ist es mir auch egal, wer das macht. Jedenfalls war mein Vorschlag, die Mitglieder des Rundfunkrates unter den Gebührenzahlern auszulosen. Manche Gebührenzahler gucken kein Fernsehen und hören kein Radio. Sie beklagen sich dann, dass sie die Gebühren bezahlen, ohne eine Gegenleistung zu bekommen. Dann hätten sie zumindest einmal eine kleine Gegenleistung, indem sie an der Verlosung teilnehmen. Falls sie gewinnen sollten, dürften sie noch den Intendanten wählen. Das ist nicht so ohne, aber das wäre nicht nur ausgewogen, sondern auch wirklich staatsfern. Nun habe ich noch einen Schlusssatz. Wir reden davon, dass der Saarländische Rundfunk unbedingt erhalten werden muss. Wir wollen bei anderen mit dem Saarländischen Rundfunk glänzen. Es geht darum, dass wir besonders gut, sparsam und stromlinienförmig sind. Am Schluss nutzt uns das überhaupt nichts. Wir hier im Landtag werden es sein, die zu bestimmen haben, wenn es heißt, der Saarländische Rundfunk muss aufgelöst werden. Bei der AfD wird das nie und nimmer gehen, ich hoffe, bei Ihnen auch nicht. Insofern brauchen Sie sich also keine Gedanken zu machen. - Glück auf. (Beifall von der AfD.)
Becker
Ich danke Ihnen, Herr Kollege Dörr, und erteile nun für die SPD-Landtagsfraktion das Wort Herrn Abgeordneten Maximilian Raber.
Maximilian Raber SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Gesetze zu verabschieden, ist zwei- (Abg. Raber (SPD)) felsohne die Kernkompetenz eines jeden Parlamentes, bestehende Regelungen zu hinterfragen und sie zu modernisieren, ist es ebenso. Das Rad der Zeit wird sich - so sehr sich das manche auch wünschen mögen - durch die Politik nicht anhalten lassen. Uns bleibt letztlich nur die Reaktion darauf. Von diesem Rad der Zeit ist auch die Medienbranche mehr und mehr erfasst. Das Nutzerverhalten ändert sich mit der zunehmenden Digitalisierung schnell und umfassend. Das können wir auch an unseren eigenen Gewohnheiten feststellen. Wo früher der Receiver unter dem Fernseher stand, steht heute in den meisten Haushalten eine kleine Box, es schaut ein Stick aus dem Gerät oder es ist direkt mit dem Internet verbunden. Lineare Angebote werden gerade von meiner Generation nur noch selten angenommen. Auch ich bekenne mich dazu, den sonntäglichen Tatort unter der Woche über die Mediathek zu schauen und den aktuellen Bericht am späten Abend auf dem Tablet. Die Saarbrücker Zeitung rufe ich morgens beim Frühstück über das Smartphone ab. Die Radionachrichten werden über eine App gehört. Medienkonsum ändert sich seit Beginn des Angebotes, heute jedoch schneller als je zuvor. Umso wichtiger, dass Politik dies erkennt und handelt. Diesem Umstand tragen wir mit der Novellierung Rechnung. Das „Ob“, also inwiefern eine Novellierung sinnvoll und notwendig ist, wurde bisher nicht in Abrede gestellt. Über das „Wie“ lässt sich jedoch trefflich streiten. Das hat die mediale Berichterstattung in der Vergangenheit bereits deutlich gezeigt. Die Klaviatur der Kritik reicht aus meiner Sicht von nachvollziehbar und berechtigt bis unverständlich und unsäglich. Unser Fraktionsvorsitzender Ulrich Commerçon ist vorhin bereits darauf eingegangen. Eine Anmerkung erlaube ich mir aber. In Zeiten, in denen Fehlinformationen kursieren und Ausdrücke wie Systemmedien, Lügenpresse und Ähnliches skandiert werden, halte ich Vergleiche mit Autokratien und Diktaturen für schlichtweg unverantwortlich und völlig fehl am Platz! Ihnen muss bewusst sein, in wessen Horn Sie da hineinstoßen. (Beifall von der SPD.) Sehr geehrte Damen und Herren, in Anbetracht der geschilderten Umstände ist die Novellierung des Saarländischen Mediengesetzes unumgänglich. Mit der Änderung modernisieren wir den Auftrag der Landesmedienanstalt. Mit der Differenzierung zwischen freiwilligen und Pflichtaufgaben schaffen wir mehr Klarheit und Fokussierung. Die LMS ist unverzichtbar für die Medienvielfalt in unserem Land, weshalb wir sie in ihren Aufträgen stärken, damit sie auf einer soliden Finanzierungsgrundlage auch weiterhin Maßnahmen zur Medienkompetenz anbieten kann. Um die Medienvielfalt weiter zu sichern, passen wir auch die Regelungen zur Medienkonzentration an die neuen Branchengegebenheiten an. Statt strengeren Grenzwerten bei Beteiligung steht künftig die Sicherung der Meinungsvielfalt unter Berücksichtigung der journalistischen Qualität im Mittelpunkt. Das Saarland liegt im Herzen Europas. Darum freue ich mich besonders, dass wir französischen Programmen zukünftig mehr Raum geben werden. Dabei wird der Empfang der wichtigsten französischen Sender über Kabel ermöglicht, womit wir eine bessere grenzüberschreitende Mediennutzung sicherstellen. Darüber hinaus stärken wir die Kooperation mit den anderen Medienanstalten im Bundesgebiet. Wie falsch die bereits angesprochenen Vorwürfe sind, wird im Gesetzentwurf selbst deutlich. Künftig erhält der Medienrat das Recht zur Wahl der Direktorin oder des Direktors, das eben nicht mehr dem politisch besetzten Landtag obliegen wird. Dies entspricht zum einen den Regelungen aller anderen Medienanstalten, zum anderen stärkt es auch die Bedeutung des Medienrates an sich. Gerade durch diese Änderung wird auch die Staatsferne der Medienaufsicht langfristig sichergestellt, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf reformiert unsere saarländische Medienlandschaft grundlegend. Mit der Novelle machen wir den Saarländischen Rundfunk und die Landesmedienanstalt fit für die Herausforderungen und Aufgaben der heutigen Zeit und der Zukunft. Damit sichern wir die Vielfalt in unserem Land und stellen die Ampel für einen starken Medienstandort an der Saar weiter auf Grün. Ich bitte um Zustimmung in Erster Lesung. - Glück auf! (Beifall von der SPD.)
Becker
Ich danke Ihnen, Herr Kollege Raber. Es ist eine weitere Wortmeldung eingegangen. - Ich erteile Herrn Abgeordneten Frank Wagner das Wort für die CDU-Landtagsfraktion.
Frank Wagner CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist unsouverän - das muss ich wirklich sagen -, wenn man in solch einer wichtigen Debatte, in die persönliche Anmerkungen eingebracht werden, rausgeht. Herr Commerçon kommt zumindest wieder rein. Es ist schon mal ein gutes Signal, dass man wenigstens wieder zuhören könnte. Wir hören auch zu. (Abg. Wagner (CDU)) (Abg. Commerçon (SPD): Wir sind hier nicht in der Volkskammer. Man darf auch mal raus- gehen und einen Schluck Wasser trinken.) Ich verstehe, dass man aufgeregt ist und an der einen oder anderen Stelle fast außer Atem gerät. Ich verstehe das. Dann aber alles in diese Debatte reinzupacken! Man packt im Prinzip die Positionen einiger Landesverbände der CDU mit rein. (Abg. Commerçon (SPD): Sagen Sie was zur DDR!) Eins nach dem anderen. - Sie packen auch noch kurz einen persönlichen, namentlichen Angriff auf den ehemaligen Bevollmächtigten für Innovation und Strategie mit rein. Das ist an dieser Stelle völlig unangebracht. Wir weisen das scharf zurück! (Beifall von der CDU.) Ich komme jetzt zu dem, was - wie erwartet - vorgetragen wurde, sogar zweimal. Ich hatte es noch nicht richtig ausgesprochen, da wurden schon die tollsten Videos kreiert und Kacheln gebaut und das in den Fokus gerückt, um von der eigentlichen Tatsache abzulenken. Es ging und geht mir weiterhin darum, darauf aufmerksam zu machen, was hier mit der Medienkontrolle geplant ist, nämlich eine einseitige Medienkontrolle durch den Staat. (Abg. Commerçon (SPD): Wie in der DDR. - Abg. Arweiler (SPD): Einseitig!) Ich habe hier bewusst zugespitzt, um die Dramatik klarzumachen. (Abg. Commerçon (SPD): Das ist eine boden- lose Frechheit!) Sehr geehrter Herr Fraktionsvorsitzender Commerçon, wir haben euch dabei ertappt und erwischt! Dann kommen genau diese Reaktionen. Nichts anderes ist passiert! (Beifall von der CDU. - Abg. Arweiler (SPD): Herr Wagner, Sie haben sich verrannt.) Der große Aufschrei der betroffenen Verbände und der Widerstand der Opposition haben dazu geführt, dass die Staatskanzlei eine Rolle rückwärts hingelegt hat und dieser Diskussionsentwurf heute nicht so eingebracht wurde, sondern deutlich verändert. Es war wichtig, herauszuarbeiten und beim Namen zu nennen, was hier vor sich geht. Es ist gut, wenn wir genau hinschauen, was inhaltlich auf den Weg gebracht werden soll. Die größten Unanständigkeiten im Vergleich zum ersten Entwurf werden nun überpinselt. Aus einem dunkelroten Entwurf wird jetzt ein kräftig roter Entwurf. Da ist eine Menge Luft nach oben. Im Diskussionsentwurf - das will ich kurz gesagt haben, darüber haben wir noch nicht gesprochen - gab es bis zuletzt eine völlig unerklärliche Sonderstellung der Chefredakteurin, die ebenfalls Mitglied des Direktoriums werden sollte. Da wird jetzt mit Sicherheit gesagt, man wisse nicht, ob das geplant war. Was war das eigentlich für ein Entwurf? - Es war ein Referentenentwurf, der aus der Staatskanzlei kam, nichts anderes. Das ist eine Tatsache. Wenn so was drinsteht, hat sich irgendjemand, wahrscheinlich mehrere, intensiv damit beschäftigt und es steht ein Plan dahinter. Wir haben Sie dabei ertappt! Nichts anderes. (Beifall von der CDU.) Durch den großen Druck der Verbände und der Opposition kam es Gott sei Dank zu einem Umdenken. Gerade diese Sonderrolle ist für alle unerklärlich. Ich habe die Lösung, warum das so kam: Das ist im Prinzip das Rückspiel der SPD zur verlorenen Intendantenwahl. Man hat immer noch nicht verkraftet, dass nach so vielen Jahren SPD-Intendant ein parteiunabhängiger Intendant da ist. Das ist die Wahrheit! (Beifall von der CDU.) Wir können es nicht oft genug betonen: Der Saarländische Rundfunk braucht, alle ARD-Anstalten brauchen einen gestärkten Intendanten. Angesichts dessen ist es ein völlig falsches Signal, ihm jetzt zwei Aufpasser an die Seite zu stellen. Heute Morgen wird das doch in der Zeitung auch sehr eindeutig klargestellt von Herrn Prof. Dr. Dörr; der wurde von euch doch so oft zitiert. Er, ein ausgewiesener Experte für Medienrecht, hat klar gesagt, dass man hier einen völlig falschen Weg geht. In Bremen hat sich gezeigt, dass sich das nicht bewährt. Und warum haben die anderen ARD-Anstalten genau diesen Weg nicht eingeschlagen? - Weil sie halt schlauer sind! Sie sagen sich: Aus unseren Fehlern haben wir gelernt, wir machen sie nicht mehr. (Beifall von der CDU.) Nächster Punkt: die Gehälter des Intendanten und der außertariflich Beschäftigten. Ja, es gibt Argumente, dies zu diskutieren und auch einen Orientierungsrahmen für die Höhe dieser Gehälter einzuziehen. Ich will ausdrücklich sagen, dass in vielen, vielen Sitzungen der Ausschüsse auch gerade vonseiten des Intendanten immer wieder hervorgehoben wurde, dass er dort an der Seite steht und das auch versteht. Aber die Art und Weise, wie das jetzt hier vollzogen wird, können und sollten wir auch noch beleuchten. Ich möchte hier schon noch einmal genauer hinschauen. Die Frage ist: Muss der Gesetzgeber diesen Rahmen vorgeben? Herr Kollege Commerçon, ich muss Sie leider wieder dazu zitieren. Lassen Sie uns einmal schauen, was früher schon mal dazu gesagt wurde; ich bin gespannt, was Sie heute dazu sagen. Vor zweieinhalb Jahren, schauen wir ein- (Abg. Wagner (CDU)) mal ein bisschen zurück, wurde über diese Frage schon mal hier in diesem Hause debattiert. Es ist - ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, den Fraktionsvorsitzenden Commerçon - „gerade nicht Aufgabe des Staates, weder der Regierung noch des Parlaments, über die Gehaltsstrukturen zu entscheiden - zu diskutieren, gerne, aber nicht zu entscheiden.“ (Abg. Commerçon (SPD): Stimmt doch auch!) Das haben Sie damals gesagt. (Abg. Commerçon (SPD): Genau. - Zurufe von der SPD: Machen wir doch auch nicht!) Und heute? Heute diskutieren wir hier einen Gesetzentwurf der SPD-Alleinregierung, erstellt unter Federführung der Ministerpräsidentin. In diesem Entwurf steht nun genau das Gegenteil dessen, was der Fraktionsvorsitzende vor zweieinhalb Jahren gesagt hat. (Abg. Commerçon (SPD): Das stimmt doch gar nicht!) Dann stellen Sie es nachher klar. - Woher kommt dieser unerklärliche Sinneswandel, Herr Commerçon? Ist auch das Ausdruck der Arroganz der Macht? Oder können Sie sich vielleicht nicht mehr durchsetzen in der SPD? Das hat man ja kürzlich schon einmal gesehen. Vielleicht ist das ja auch ein Signal dafür. (Beifall von der CDU. - Amüsiertes Sprechen bei der SPD und Zuruf von der SPD: Der war nicht schlecht!) Wir sprechen über die zeitlichen Abläufe der Gesetzgebung. Ich glaube, das ist, da spreche ich für die ‑ ‑ (Abg. Commerçon (SPD): Wie gut, dass Sie kein Lehrer mehr sind! - Zurufe von der CDU: Schon werden Sie wieder persönlich!) Ich könnte das jetzt auch persönlich nehmen und einmal darüber sprechen, was die Lehrer vor einigen Jahren gesagt haben. (Zuruf von der SPD: Nicht notwendig!) Ich könnte Ihnen darstellen, wie tief bei ihnen das damalige Durchatmen noch heute nachhallt. Aber auf dieses Niveau möchte ich mich erst gar nicht begeben. (Zurufe des Abgeordneten Commerçon (SPD) und weitere Zurufe von der SPD: Nein, über- haupt nicht!) Schauen wir uns nun einmal die zeitlichen Abläufe dieser Gesetzgebung an - und damit spreche ich vor allem die Neu-Parlamentarier an, von denen ich mir an der einen oder anderen Stelle doch auch mehr Selbstbewusstsein erhoffen würde. Ich weiß, bei Ihnen ist viel Selbstbewusstsein vorhanden, es wäre jetzt, bei einem solch wichtigen Gesetzesvorhaben, vielleicht mal wichtig, dieses Selbstbewusstsein auch an den Tag zu legen. Heute findet die Erste Lesung des Saarländischen Mediengesetzes statt. In der kommenden Woche wird es nun eine Sondersitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Medien geben. Es war für uns selbstverständlich, diesen Weg mitzugehen. Kurz vor der Sommerpause möchten wir nun also das Verfahren besprechen. Aber eines ist mir wirklich unerklärlich, und damit möchte ich bewusst die Parlamentarische Geschäftsführerin ansprechen; vielleicht sagt sie heute mal etwas dazu: Im Ausschuss wurde von der SPD sehr deutlich zum Ausdruck gebracht: Wir wollen direkt nach der Sommerpause eine Anhörung haben. (Zuruf der Abgeordneten Holzner (SPD).) Direkt! Es darf keine Zeit verloren werden. - Und es wurde auch gesagt: Direkt im September soll dann die Zweite Lesung hier durchgeführt werden. (Zuruf von der SPD: Jetzt ist erst Juli! - Abg. Holzner (SPD): Das besprechen wir doch nächste Woche!) Ich kann mir das an der Stelle, das muss ich ehrlich sagen, nicht erklären. Vergleichen wir doch einmal die Zeitabläufe, das, was es in der Vergangenheit gab, mit dem, was jetzt kommt. Vor uns liegt die Sommerpause. Da spreche ich nicht nur für die Parlamentarier, sondern ich spreche auch für die Verbände, die in die wohlverdienten Sommerferien gehen möchten. Bei den Verbänden will man sich aber auch zusammensetzen, die Verbände brauchen Zeit, um sich auf die Anhörung vorzubereiten. Auch wir brauchen Zeit. Die aktuellen Entwicklungen beim Umgang mit dem Thema Zeit sollten uns, wie ich meine, doch eine Lehre sein; dazu haben wir heute zu Beginn des Tages ja schon etwas gehört; Stichwort Gebäudeenergiegesetz. Es sollte uns eine Lehre sein, was uns von den Anzuhörenden, was uns aber letztlich auch vom Bundesverfassungsgericht mit auf den Weg gegeben wurde: dass es Zeit braucht für solch intensive und komplexe Gesetzesvorhaben. (Anhaltendes Sprechen.) Ich sehe bei Ihnen jetzt nur Kopfschütteln. Schauen wir uns doch einmal an, wie das vor einigen Jahren war: 21 Jahre ist es her, dass der Landtag schon einmal eine grundlegende Änderung des Medienrechts beschlossen hat, damals zu Zeiten der Alleinregierung der CDU. (Amüsierter Zuruf des Abgeordneten Com- merçon (SPD).) Die Erste Lesung fand am 26. September 2001 statt, die Zweite Lesung am 27. Februar 2002. Fünf Monate Zeit hat man sich dafür genom- (Abg. Wagner (CDU)) men! Gerne auch ein Blick ins Plenarprotokoll; ich zitiere den damaligen Berichterstatter Reiner Braun von der SPD: eine intensive Befassung in fünf Ausschusssitzungen, zwei ganztägige Anhörungen mit mehr als 30 Organisationen. Und jetzt kommt's: Das gehörte „zu den besonders guten Stunden dieses Parlaments“, eben weil genügend Zeit war, weil genug diskutiert werden konnte, um einen Konsens zu erzielen. 16 von 21 Änderungsanträgen wurden im Ausschuss einstimmig verabschiedet. Das sollten wir uns zum Vorbild nehmen! Bei dem, was jetzt hier vorliegt, fehlt mir die Fantasie, wie wir einen solchen Konsens erzielen sollten. Schauen wir einmal. (Zuruf von der SPD: Braucht es nicht. - An- haltend lebhafter Austausch zwischen Abge- ordneten der CDU und der SPD.) Wichtig ist mir hier die Feststellung, dass wir Zeit brauchen. Nun wird aber gesagt: Jetzt schnell, nach der Sommerpause, treffen wir uns dafür. Am 04. September beginnt die Schule wieder, am 06. September treffen wir uns zur Anhörung, vielleicht auch noch am 07. September. - Auch die Verwaltung war darüber geschockt, das wurde ja auch ganz klar im Ausschuss so geäußert. Eine große Anhörung findet ohnehin schon in dieser Woche statt, dazu wird dann aber gesagt: Nein, die SPD will das aber. - Darüber müssen wir in der kommenden Woche sprechen. Das werden wir auch tun. Aber ich will, gerade vor dem Hintergrund des Gebäudeenergiegesetzes, noch einmal dafür sensibilisieren, dass wir den dabei gemachten katastrophalen Fehler hier nicht machen. Das darf so nicht kommen! Ich fasse zusammen: Es muss deutliche Änderungen an diesem Gesetzentwurf geben. Wir brauchen ein ordentliches und gut vorbereitetes parlamentarisches Verfahren. Es gilt: Zeitdruck rausnehmen, sich zusammensetzen und an einem Konsens arbeiten. Dem heutigen Gesetzentwurf können wir so nicht zustimmen. (Beifall von der CDU.)
Becker
Ich danke Ihnen, Herr Kollege Wagner. - Ich stelle fest, dass keine weiteren Wortmeldungen eingegangen sind, daher schließe ich die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf, Drucksache 17/485. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/485 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/485 mit Stimmenmehrheit angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien überwiesen ist. Zugestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben die Landtagsfraktionen der CDU und der AfD. Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 5: Zweite Lesung des Gesetzes zum Klimaschutz im Saarland (Saarländisches Klimaschutzgesetz - SKSG) (Abänderungsantrag: Drucksache 17/481) (Abänderungsantrag: Drucksache 17/ 497) Ich begrüße zu diesem Tagesordnungspunkt als Gast den Staatssekretär für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz, Herrn Sebastian Thul. (Beifall von der SPD.) Zur Berichterstattung erteile ich nun dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Sebastian Schmitt, das Wort. (Vizepräsidentin Heib übernimmt die Sit- zungsleitung.) Abg. Schmitt (SPD), Berichterstatter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Regierung des Saarlandes zum Klimaschutz im Saarland, Saarländisches Klimaschutzgesetz (SKSG), Drucksache 17/328, wurde vom Plenum in seiner 12. Sitzung am 15. März 2023 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz überwiesen. Dem Gesetz liegen folgende Erwägungen zugrunde: Der Klimaschutz sowie auch zunehmend die Anpassung an den Klimawandel gewinnen auf allen politischen Ebenen an Bedeutung. Mit dem Klimaschutzgesetz soll sich auch das Saarland dafür einsetzen, dem Klimawandel entgegenzuwirken und die natürlichen Lebensgrundlagen aller Saarländerinnen und Saarländer zu schützen. Neben der Vermeidung und Reduzierung von Treibhausgasemissionen strebt das Gesetz auch die Anpassung an die Folgen des Klimawandels an. Festzustellen ist, dass im Saarland sowohl rechtsverbindlich Klimaschutzziele festzulegen als auch verbindliche Mechanismen und Vorgaben für die Erarbeitung, Umsetzung, Überprüfung, Berichterstattung und Fortschreibung der zum Schutz des Klimas notwendigen Maßnahmen zu formulieren sind. Die Erarbeitung einer gesetzlichen Regelung war deshalb geboten. (Abg. Schmitt (SPD)) Der Ausschuss hat das Gesetz in seiner 13. Sitzung am 24. März 2023 als gelesen festgestellt und beschlossen, eine Anhörung durchzuführen. Aufgrund der Vielzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer hat der Ausschuss die Anhörungen auf drei Termine verteilt. Diese Anhörungen fanden am 27. April, am 25. Mai und am 22. Juni statt. Insgesamt wurden 97 Teilnehmerinnen und Teilnehmer eingeladen, um ein möglichst breites Meinungsspektrum aus allen Lebensbereichen zum Gesetzentwurf einzuholen. Die Anhörungen fanden am späten Nachmittag statt, um auch Vertreterinnen und Vertretern von Verbänden, die ihre Arbeit im Ehrenamt ausüben, eine geeignete Möglichkeit zur Teilnahme zu bieten. Die Auswertung der Anhörungen nahm der Ausschuss in seiner 20. Sitzung am 30. Juni 2023 vor. Der von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachte, bei Enthaltung der CDU- und AfD-Fraktion einstimmig beschlossene Änderungsantrag des Ausschusses für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz liegt Ihnen heute als Drucksache 17/481 vor. Der von der CDU-Landtagsfraktion im Ausschuss eingebrachte Abänderungsantrag wurde bei Zustimmung der CDU-, Enthaltung der AfD- und Ablehnung durch die SPD ‑ Fraktion mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Antrag ist inhaltlich identisch mit dem heute als Drucksache 17/497 vorliegenden Änderungsantrag. Der Gesetzentwurf zum Klimaschutz im Saarland, Saarländisches Klimaschutzgesetz - SKSG -, Drucksache 17/328, wurde unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages bei Zustimmung der SPD-Landtagsfraktion sowie bei Enthaltung der CDU- und Ablehnung durch die AfD-Fraktion mehrheitlich angenommen. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum die Annahme des Abänderungsantrages Drucksache 17/481 sowie des Gesetzes in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und ein herzliches Glückauf! (Beifall von der SPD.)
Dagmar Heib
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich danke Ihnen für die Berichterstattung und eröffne jetzt die Aussprache. - Wortmeldungen sind eingegangen. Ich erteile das Wort für die CDU-Fraktion Herrn Abgeordneten Roland Theis.
Theis CDU
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger! Die heutige zweite Debatte zum Klimaschutzgesetz findet nach einer intensiven Phase der Anhörungen statt. Ich glaube, ich spreche im Namen aller, die an diesen Sitzungen teilgenommen haben, dass wir dankbar zu sein haben für all die Beiträge in der dreiteiligen Anhörung so zahlreicher wie unterschiedlicher Akteure aus den unterschiedlichsten Bereichen der saarländischen Zivilgesellschaft. Deren Beiträge für das Saarländische Klimaschutzgesetz und auch für das, was danach kommt, fruchtbar zu machen, ist das, was wir denjenigen schulden, die sich mit so viel Mühe, mit so viel Engagement in diesen Anhörungsprozess eingebracht haben. Ich will ihnen im Namen der CDU-Fraktion meinen herzlichen Dank aussprechen. Das waren drei wirklich spannende und gute Termine dieses Parlaments, von sachlicher Debatte geprägt. So wünsche ich mir Parlamentarismus, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall von der CDU.) Die Anhörung zum Gesetzentwurf hat auch gezeigt: Dort, wo die inhaltlichen Beiträge kamen, dort, wo mit Hand angelegt werden sollte bei der konkreten Konzeption, bei den Maßnahmen, bei der Umsetzung, bei Projekten, bei Instrumenten, da ist das Ministerium noch nicht. Denn noch sprechen wir, und das will ich zunächst einmal objektiv darstellen, über einen Rahmen für den saarländischen Klimaschutz, einen Rahmen, der bislang allerdings noch ziemlich leer bleibt. Denn die Landesregierung hat sich dazu entschlossen, und das ist ihr gutes Recht, ein Gesetz vorzulegen, das ganz bewusst zunächst einmal auf konkrete Maßnahmen verzichtet. Dies bleibt, auch das hat die Mehrheit im Ausschuss immer wieder dargestellt, ja dem Konzept vorbehalten, das daraufhin erarbeitet wird. Doch wer jetzt gehofft hat, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass die Landesregierung die vergangenen 15 Monate tatkräftig genutzt hat, um mit viel Arbeit an der Konzeption so richtig in die Tasten zu greifen und mit eigenen Ideen in der Priorität Klimaschutz Hand anzulegen, nach vorne zu marschieren und die Zeit zu nutzen, der muss mit staunenden Augen auf die vergangenen Monate zurückblicken. Denn auch hier erklärt die Landesregierung: Eigene Inhalte, dafür ist es dann doch noch ein bisschen zu früh. Man habe jetzt erst einmal eine Ausschreibung erarbeitet und veröffentlicht, deren Frist im Übrigen letzte Woche abgelaufen ist, damit eine Agentur, also ein externer Dienstleister, das Konzept der Landesregierung für die saarländische Klimaschutzpolitik erarbeiten möge. - Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist nicht meine Darstellung, das ist die Sprachregelung, das, was die saarländische Landesregierung kommuniziert hat. Sehr geehrte Frau Ministerin Berg, ich muss gestehen, ich habe mir schon die Augen gerieben, und ich finde es einigermaßen einmalig, dass eine Landesregierung nicht irgendeine Dienstleistung outsourct, sondern die konkrete inhalt- (Abg. Theis (CDU)) liche Arbeit, die Gestaltung von Politik, die Erarbeitung des Konzepts! Das heißt, wir haben die erste Landesregierung, die zu Protokoll gibt, dass sie konzeptlos ist, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall von der CDU.) Das ist leider Ihre Bilanz der vergangenen Monate. Nun man kann ja sehr wohl der Auffassung sein, dass es besser ist, dass andere als die Landesregierung dieses Konzept erarbeiten. Aber ich habe ehrlich gesagt noch niemanden getroffen, der dann noch verstanden hat, warum man über ein Jahr wartet, um auch nur die Ausschreibung auf den Weg zu bringen. Diese Frage muss man sich gefallen lassen. Ich habe noch keinen getroffen, der das verstanden hat. Vielleicht gelingt es Ihnen ja heute, uns das zu erklären. Ich werde sehr aufmerksam zuhören, Frau Ministerin, und freue mich auf ihre Darstellung. Dennoch ist es schwierig, heute über ein saarländisches Klimaschutzgesetz zu sprechen. Denn über ein Bild zu sprechen, das in einem Rahmen steckt, das aber bislang nur aus einer weißen Leinwand besteht, von der der Künstler sagt, dass es ein Dritter bemalen soll, das ist einigermaßen schwierig. Deshalb wollen wir unsere heutigen Anträge wieder einbringen, nachdem wir das im Ausschuss - leider ohne Erfolg, mangels Mehrheit, Herr Commerçon - bereits getan haben. Denn unserer Auffassung nach wäre das Saarländische Klimaschutzgesetz - und da komme ich dann auch wieder auf die wirklich gute sachliche Diskussion der Anhörung zurück - eine gute Gelegenheit gewesen, konkrete Instrumente zu entwickeln, materielle Anregungenen aus der Anhörung aufzugreifen. Sie haben in der Tat an der einen oder anderen Stelle Punkte aufgegriffen, die wir auch unterstützen. Unsere Änderungsanträge heute betreffen vor allen Dingen drei Schwerpunkte, die man allesamt unter der Überschrift „Vorbildwirkung der öffentlichen Hand“ subsumieren kann und die wir deshalb auch in Abschnitt 3 des Gesetzentwurfs verorten. Denn an dieser Stelle unterscheiden wir uns in dem, was wir vom Klimaschutzgesetz erwarten. Unser Ansatz war und ist die Frage: Was können wir als Land - als Landesregierung, als Landesverwaltung - in eigener Zuständigkeit tun, um Klimaschutz und Klimaresilienz als gleichwertige Ziele in eigener Verantwortung voranzutreiben? Uns geht es gerade nicht darum, und das ist ein wesentlicher Unterschied zwischen uns, die Vorgaben der Klimapolitik der Bundesebene und der europäischen Ebene zu duplizieren und damit für Bürger und Unternehmen das Klimaschutzrecht noch komplizierter zu machen. Uns geht es darum, das zu beschreiben und zum Gesetz zu machen, was wir in eigener Verantwortung tun können, nicht Recht sozusagen parallel zu duplizieren. Das ist eine Kritik, die aus meiner Sicht zu Recht von der Industrie- und Handelskammer geübt wurde. Unsere Leitfrage war, und dazu haben wir in der Anhörung einiges gehört, wovon wir lernen können: Was können wir als Land konkret tun, um konkret einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Klimaresilienz als gleichwertige Ziele zu erreichen? Und wir machen drei Vorschläge, die wir Ihnen heute zur Abstimmung stellen. Das Erste ist die konkrete Forderung, die Kommunen in ihrer Arbeit für Klimaschutz und Klimaresilienz besser zu unterstützen. Städte und Gemeinden sind die wesentlichen Akteure und Träger jeder Klimapolitik, die konkret sein will. Gerade bei den notwendigen Anpassungsmaßnahmen an die leider jetzt schon unvermeidbaren Folgen des Klimawandels kommt den Städten und Gemeinden die zentrale Rolle zu. Es geht um den Schutz gegen Hitzeinseln in unseren Innenstädten, um Maßnahmen zur Vermeidung verheerender Folgen von Extremwetterereignissen, die wir ja gestern leider wieder auch in unserem Land haben erleben müssen, Gott sei Dank ohne menschliche Opfer. Es geht um die Begrünung von Innenstadtlagen, aber auch die Gewinnung erneuerbarer Energie durch kommunale Projekte und hochaktuell um die Erarbeitung der kommunalen Wärmeplanung und noch mehr die Umsetzung dieser Projekte vor Ort. Klar ist heute, ohne Städte und Gemeinden, die in der Lage sind, diese Aufgaben zu stemmen, wird die saarländische Klimaschutzpolitik ein Papiertiger bleiben. Und dafür braucht es die Unterstützung durch das Land in zweierlei Hinsicht, finanziell und beratend. Das ist, was wir unter unserem ersten Änderungsantrag heute aufschreiben wollen: Wir dürfen die Kommunen nicht alleine lassen beim Klimaschutz, sonst kommen wir keinen Meter weiter, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall von der CDU.) Gute Vorbilder dafür gibt es genug. Die Energieagentur in Rheinland-Pfalz kann ein Vorbild sein, kann aber auch ein Partner sein. Wir haben auch starke Akteure im Land, die einen saarländischen Beitrag dazu leisten können. Auf die Möglichkeit der Zusammenarbeit mit Rheinland-Pfalz hat der BUND in der Anhörung hingewiesen. Deshalb schlagen wir vor, dass wir die gesetzliche Grundlage schaffen für eine Klimaagentur, die dann in Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern und natürlich in erster Linie mit unserem Nachbarbundesland, aber auch grenzüberschreitend, arbeitet, die Kommunen, Städte und Gemeinden bei der Umsetzung von Projekten, bei der Erarbeitung von Konzeptionen (Abg. Theis (CDU)) tatsächlich begleitet. Das ist ein ganz wesentlicher Aspekt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch das ist ein Ergebnis der Anhörung: eine Anmerkung, die aus der Architektenkammer kam. Lassen Sie uns dabei nicht vergessen, auch über den Tellerrand zu schauen. Gerade bei unseren französischen Nachbarn, die bei den Fragen der Klimaresilienz schon viel länger mit Problemen konfrontiert werden, kann man viel lernen. Was in Marseille funktioniert, müssen wir für Macherbach nicht neu erfinden. Gerade beim Klimaschutz müssen wir grenzüberschreitend denken und arbeiten. Dafür wollen wir heute die gesetzliche Grundlage schaffen, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall von der CDU.) Seien wir ehrlich: Mit reinen Empfehlungen an die Kommunen, so wie Sie es aus Angst vor der Konnexität ins Gesetz reinschreiben, wird es nicht ausreichen. Das hat uns nicht nur der Städte- und Gemeindetag oder der Landkreistag, sondern das haben uns alle Akteure gesagt. Wir brauchen klare und verbindliche Regelungen, was die Kommunen leisten sollen, aber auch für die Konnexität, die sie dazu befähigt, das leisten zu können. Ansonsten, meine sehr verehrten Damen und Herren, bleibt das Papier geduldig, und das darf es nicht beim Klimaschutz. Deshalb brauchen wir starke Städte und Gemeinden, damit sie starke Partner im Klimaschutz und bei der Klimaresilienz werden. (Beifall von der CDU.) Der zweite Aspekt, auf den ich eingehen will, ist die Förderung der Fotovoltaik auf Landesflächen. Es ist ein sichtbares Zeichen der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand, das wir beispielsweise auch von der Bürger-Energie-Genossenschaft Köllertal aus der Anhörung mitnehmen. Wir haben nach wie vor ein großes Potenzial bei der Förderung der Fotovoltaik auf Landesflächen, Dächern, Parkplätzen oder Verkehrswegen. Unser Vorschlag ist daher - das haben Sie alle gelesen, deshalb kann ich es abkürzen - all das, was ökologisch und ökonomisch Sinn macht, im Land und für das Land für uns zur Pflicht zu machen. Denn es scheint notwendig zu sein, eine größere Verbindlichkeit dafür vorzugeben, was wir selbstverständlich auch so machen könnten, da gebe ich Ihnen recht. Wenn wir uns anschauen, wie weit andere Länder sind, wie weit andere Länder auch mit einer rechtlichen Verbindlichkeit gekommen sind, dann sehen wir, dass wir davon lernen sollten. Ich bitte Sie deshalb um Unterstützung auch für unseren zweiten Antrag zur Stärkung der Fotovoltaik auf Landesflächen, Verkehrswegen, Parkplätzen oder Dächern. Das können wir besser. Fotovoltaik passt zum Saarland, hier wollen wir weiter voranschreiten. Auch das kann ein Gesetzgeber tun, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall von der CDU.) Unser dritter Vorschlag, das habe ich bereits an dieser Stelle ausgeführt, ist, die öffentliche Beschaffung zu einem Instrument der Klimapolitik zu machen. Das ist ein zentrales Instrument, das dazu beiträgt, dass wir in der öffentlichen Beschaffung sozusagen ein Konjunkturpaket für klimaneutrale Produkte schaffen, insbesondere im Baubereich. Das ist ein marktwirtschaftliches Instrument, das es beispielsweise im Vereinigten Königreich bereits lange gibt. Baden-Württemberg kennt es, der Bund kennt es, zahlreiche Länder kennen es. Mit dem können wir die Nachfragemacht des Landes für klimafreundliche Produkte einsetzen, einerseits um den tatsächlichen CO -Fußabdruck des Landes zu verringern und andererseits Unternehmen zu stärken. Dazu haben wir beispielsweise von der Handwerkskammer sehr viele positive Rückmeldungen bekommen. Es geht darum, dafür zu sorgen, dass solche Produkte stärker am Markt Bestand haben. Damit fangen wir bei uns an, schreiben zunächst einmal niemandem etwas Zusätzliches vor, machen uns aber wirklich zum Vorreiter und lösen das Versprechen ein, das die Überschrift des Gesetzes einem anbietet, was aber in dem Inhalt leider nicht vorkommt, meine sehr verehrten Damen und Herren. Deshalb meine Bitte um Unterstützung für diesen Antrag. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich zum Schluss auf ein Thema eingehen, das mit Sicherheit noch angesprochen wird. Es ist in den vergangenen Wochen viel darüber geredet worden, wer wann was nicht gemacht hat. Das ist eine Debatte, das will ich selbstkritisch anmerken, die uns alle nicht voranbringt. Wir werden Ihren Gesetzentwurf heute nicht ablehnen, weil wir denjenigen eine Stimme geben wollen, die auch in der Anhörung gesagt haben: Gut, dass jetzt ein Gesetzentwurf vorliegt, der Gelegenheit zur Diskussion gibt, aber dieser Gesetzentwurf ist zu unkonkret, er enthält keine wirksamen Instrumente. Da ist sozusagen kein Fleisch am Knochen. Deshalb werden wir ihn heute nicht ablehnen, sondern uns enthalten, weil die Frage, wer wann was nicht gemacht hat, uns nicht voranbringt. Heute, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist aber auch die Chance, dieses Gesetzgebungsverfahren zu nutzen, um gemeinsam etwas konkret voranzubringen, bei uns selbst anzufangen mit der echten Unterstützung unserer Kommunen, mit einer verbindlichen Regelung für Fotovoltaik auf Landesflächen und mit der Verpflichtung zu klimaneutralen Beschaffungen des Landes. Dadurch würden wir aus einem zaghaften Rahmen einen mutigen Schritt in die richtige Richtung machen. Deshalb bitte ich Sie um Unterstützung zu unseren Abänderungsanträgen. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Abg. Theis (CDU)) (Beifall von der CDU.)
Dagmar Heib
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Es liegen weitere Wortmeldungen vor. Ich erteile nun für die SPD-Fraktion Frau Abgeordneter Kira Braun das Wort.
Kira Braun SPD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Waldbrände in Saarbrücken, Völklingen oder Hüttersdorf. Grünflächen, die mehr an Brascheplätze erinnern als an eine Wiese. - Beim Tag der offenen Tür ist uns das bestimmt allen im eigenen Landtagsgarten aufgefallen. Städte, die sich so erhitzen, dass die Temperatur über Nacht nicht mehr unter die 20-Grad-Grenze fällt. Steigende Aggressivität in den Stadtteilen. Ernteausfälle, Wasserknappheit, Fischsterben. Die Sorge, dass das erhoffte Nass kein Segen ist, sondern ein Fluch, weil der Boden das Wasser nicht mehr aufnehmen kann, weil aus jedem Gewitter eine Flut werden kann, die alles mit sich reißt, weil Unwetter durchs Land fegen und Häuser abdecken, wie gestern in Asweiler. Ich könnte das endlos weiterführen, aber ich muss das nicht: Die Klimakrise ist real, den Meisten von uns ist das bewusst. Sie ist nicht mehr etwas, wovon nur irgendwelche Inselstaaten im Südpazifik betroffen sind oder bestimmte Gebiete in Afrika. Nein, die Erhitzung findet auch hier bei uns statt, hier vor Ort. Wenn wir uns die Wetterstatistiken anschauen, dann stellen wir fest: Was in Spanien, Südfrankreich oder Italien Realität ist, das setzt sich auch hier bei uns fort. Hier, im Südwesten, spüren wir die Einschläge zuerst. Deshalb geht es auch längst nicht mehr darum, unangenehme Folgen einfach nur abzuwenden. Es geht hier nicht um eine Frage des Komforts. Es geht darum, zu verhindern, dass alles außer Kontrolle gerät, dass wir Kipppunkte erreichen und in eine echte Vergeblichkeitsfalle tappen, in der unser Handeln irgendwann einfach keinen Unterschied mehr machen wird. Es geht darum zu verhindern, dass die Menschen im globalen Süden erneut ihrer Heimat beraubt werden, weil 150 Jahre westlicher CO -Emissionen sie unbewohnbar gemacht haben. Es geht darum, dass wir aufhören, mit dem Finger auf andere zu zeigen und darüber zu sprechen, wer wann vielleicht irgendwas gemacht oder nicht gemacht hat. Es geht vielmehr darum, sich unterzuhaken und gemeinsam Verantwortung zu übernehmen. Das ist das Signal, das ich mir von der heutigen Debatte wünsche, dass dieses Haus gemeinsam Verantwortung übernimmt. (Beifall von der SPD.) Ich will noch einen Punkt gesondert ansprechen, nämlich das gesellschaftliche Klima. Wir alle erinnern uns an die Jahre 2018 und 2019, an den jugendlichen Enthusiasmus auf den Straßen, an den Hype um dieses schwedische Mädchen, an die Europawahl, bei der ehrlicherweise die beiden großen Parteien hier im Haus richtig geschreddert wurden. Es war damals eine völlig andere Stimmung, als ich sie heute wahrnehme. Heute - und darauf will ich hinaus - haben sich viele junge Menschen zurückgezogen. Ich finde, die Proteste haben an Kraft verloren. Einige haben sich radikalisiert, ganz viele sind demotiviert. Die gesellschaftliche Mitte, die diesen Protest vor vier Jahren noch so stark gemacht hat, die aus einer Stimmung Stimmen bei Wahlen gemacht hat, ist still geworden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn 2019 ein klimapolitischer Aufbruch war, dann erleben wir 2023 Klimaresignation, Klimalethargie und Klimadepression. Wir erleben, wie manche von uns in alte Muster zurückfallen. Wir erleben, wie in Zeiten von Inflation natürlich andere Themen den politischen Alltag dominieren, weil das Monatsende näher ist als das Jahr 2045. Wir erleben auch, wie manche angesichts von Fehlern und Streit in der Bundesregierung ziemlich genervt abwinken und sagen: „An mir hat es nicht gelegen, ich hätte am Ende auch noch mitgemacht.“ Wir erleben, wie Teile der Politik ein bisschen schelmisch nach Berlin auf die GRÜNEN schauen und sagen: „Ätschibätschi, so einfach ist es vielleicht doch nicht.“ Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns die Zeit, die uns jetzt noch bleibt, nicht mit diesem Kleinklein verschwenden. Nehmen wir uns nicht selbst aus der Verantwortung. Stehen wir zu unserer Verantwortung, und zwar egal, ob Regierung oder Opposition. Denn in 30 Jahren wird kein Mensch danach fragen, ob wir hier oder da mal einen billigen parteipolitischen Punkt gemacht haben. In 30 Jahren wird man sich fragen, ob es die Politik - und damit meine ich die demokratischen Parteien in diesem Land - angesichts dieser Jahrhundertherausforderung geschafft hat, aus alten Mustern auszubrechen. Lassen Sie uns heute einen Anfang machen. (Beifall von der SPD.) Das Klimaschutzgesetz ist ein Anfang. Es legt erstmals in der Geschichte dieses Landes klare CO -Minderungsziele fest und es zeichnet einen ganz klaren Pfad, wie ein Industrieland wie das unsere klimaneutral werden kann. Ich will das heute noch einmal ganz deutlich machen: In einem Land, in dem die Hälfte des CO -Ausstoßes auf die Stahlindustrie zurückzuführen ist, hilft es wenig, sich mit Ländern wie Schleswig-Holstein zu vergleichen. Es hilft auch nichts, es wie in Nordrhein-Westfalen zu ma- (Abg. Braun (SPD)) chen, wo man einfach sagt: „Komm, schreiben wir irgendwelche Ziele ins Gesetz, dann ist vielleicht Ruhe. Wir als Regierung erleben das in zehn Jahren sowieso nicht mehr.“ Das war nie der Anspruch dieser Landesregierung. Unser Anspruch ist es, einen Plan zu zeichnen, der am Ende sogar funktioniert. Wir wollen den Leuten nicht das Blaue vom Himmel versprechen, sondern konkret vorankommen und Projekte möglich machen. Deshalb verstehe ich es ehrlich gesagt nicht, wenn manche zu mir sagen: „Für die Industrie habt ihr den Transformationsfonds gemacht, was macht ihr eigentlich für den Klimaschutz?“ Denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Transformationsfonds ist ein Klimaschutzfonds: ohne ihn kein grüner Stahl, ohne ihn keine Halbierung des CO -Ausstoßes. Wenn wir die Transformation der Stahlindustrie in diesem Jahrzehnt aufs Gleis bringen, haben wir eine große Strecke zurückgelegt, und zwar eine größere als viele andere Bundesländer. Dann haben wir pro Kopf so viel CO eingespart wie sonst keiner. Damit sind wir auf jeden Fall noch längst nicht am Ziel, da müssen wir uns nichts vormachen, aber wir haben eine Wegmarke erreicht und haben gezeigt, dass wir es können. So viel Selbstbewusstsein sollten wir doch haben. (Beifall von der SPD.) Der Kollege Theis ist darauf eingegangen: An drei Terminen haben wir 97 Verbänden die Gelegenheit gegeben, zum Klimaschutz Stellung zu nehmen. Ich will zuallererst Danke sagen. Das war auch für mich die erste richtig große Anhörung in diesem Haus als Parlamentarierin und ich bin unheimlich dankbar für die kritisch-konstruktiven Debatten und für die konkreten Änderungsvorschläge, um das Gesetz noch besser zu machen. Ich glaube, ich spreche hier für meine gesamte Fraktion: Wir werden diesen Austausch auch in Zukunft fortführen. Wir werden uns nicht aufgrund mancher Kritik, die es gegeben hat, einigeln, sondern im Gespräch bleiben - auch bei der Erarbeitung des Klimaschutzkonzeptes, das am Ende das Herzstück sein wird. Deshalb darf ich allen Verbänden sagen: Das Gesetz steht. Lassen Sie uns jetzt gemeinsam ins Machen kommen. (Beifall von der SPD.) 24 Änderungsanträge haben sich aus den Anhörungen ergeben. Darüber will ich einen kurzen, groben Überblick geben. Zunächst zum Thema Daten: Ich bin überzeugt, dass wir auf höchstmögliche Transparenz setzen müssen. Es ist völlig müßig, sich darüber Gedanken zu machen, warum dieses Land jahrelang keine CO -Daten erhoben hat. Wichtig ist, dass es jetzt wieder geschieht. Ich finde, dass die neue CO -Bilanz auch Aufschluss darüber gibt, wo wir gut vorankommen und wo wir zu langsam vorankommen. Gut voran kommen wir zum Beispiel beim Thema Energie. Wir haben aber auch gemerkt: Wenn die Industrie brummt, beeinflusst das aktuell unsere CO -Bilanz negativ. Ich finde es so wichtig, dass man Transparenz schafft, dass wir transparent machen, warum wir so viel Geld in die Transformation geben, um Klima und Arbeitsplätze zugleich zu schützen. Ich freue mich deshalb auch, dass wir beim Thema Monitoring eine Forderung von den Verbänden, die sehr häufig an uns herangetragen wurde, aufgegriffen haben: Es wird ein engmaschigeres Monitoring geben. Das Monitoring ermöglicht es uns, den Fortschritt bei der Umsetzung von Zielen zu überprüfen. Es ermöglicht uns, festzustellen, ob wir auf dem richtigen Weg sind oder ob Anpassungen und zusätzliche Maßnahmen erforderlich werden. Ohne ein effektives Monitoring können wir nicht sicherstellen, dass unsere Ziele erreicht werden. Deswegen haben wir festgelegt, dass ein Jahr nach Erstellung des Klimaschutzkonzeptes der erste Monitoringbericht und dann alle zwei Jahre ein weiterer Bericht erstellt werden sollen. In den Jahren, in denen kein umfassender Monitoringbericht erstellt wird, gibt es einen Kurzbericht. Auf dieser Basis können wir beurteilen, ob bestimmte Maßnahmen die erwarteten Ergebnisse erzielen oder ob Anpassungen erforderlich sind. Dabei dürfen wir keine Zeit verlieren. Deswegen passen wir auch die Fristen für das Sofortprogramm noch einmal an. Liebe Kolleginnen und Kollegen, was heißt das konkret? Diese Landesregierung schafft maximale Transparenz. Sie bindet sich durch ein klares Monitoring. Andere Länder haben irgendwelche Ziele in ihre Gesetze hineingeschrieben, aber nicht die Grundlage für eine kritische Überprüfung geschaffen. Wir machen das anders und ich bin überzeugt, dass diese Transparenz Vertrauen und Verbindlichkeit schafft. Deswegen danke ich allen, die sich für ein engmaschigeres Monitoring stark gemacht haben. (Beifall von der SPD.) Vertrauen schaffen wir auch darüber, dass wir Entscheidungen, die uns alle angehen, nicht einfach über Köpfe hinweg treffen, sondern dass wir bei der Erstellung und bei der Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes die Maßnahmen wirklich miteinander diskutieren, offen für Ideen sind und genau erklären, weshalb wir uns am Ende für welchen Weg entschieden haben. Dabei sollen nicht nur die Verbände aus dem Beirat zu Wort kommen, sondern auch alle interessierten Bürgerinnen und Bürger. Denn nur so wird Klimaschutz als das verstanden, was er ist: eine Gemeinschaftsaufgabe. (Abg. Braun (SPD)) Ich bin überzeugt, dass man Vertrauen nur dann schafft, wenn man nicht versucht, anderen die Welt zu erklären, sondern damit anfängt, vor der eigenen Haustür zu kehren. Deswegen ist es gerade richtig, dass die öffentliche Hand eine besondere Vorbildfunktion einnimmt. Sie trägt eine besondere Verantwortung in Hinblick auf die Erreichung der Energieeffizienz und der Klimaschutzziele - auch im vorliegenden Gesetz. Wenn wir zum Beispiel den teilweise doch sehr in die Jahre gekommenen Gebäudebestand der Landesministerien angehen, denken wir dort ganz selbstverständlich das Thema Klimaneutralität mit. Das Gleiche gilt für den Fuhrpark, für das papierlose Arbeiten und für die digitale Verwaltung. Ich finde, dass wir hier in dieser Legislaturperiode noch einige Schritte vorankommen können, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Ein Punkt liegt mir noch am Herzen: Ich bin zu Beginn auf die Klimalethargie und die Vergeblichkeitsfalle eingegangen. Ich glaube, wir können dem entgegenwirken, indem wir Erfolge nach vorne stellen. Denn nichts ist ansteckender als Erfolg. Das ist auch die Idee des Kommunalen Klima-Clubs: kein Blame Game, keine Schuldzuweisungen, kein moralischer Zeigefinger, sondern ein Voneinander-Lernen und Best-Practice-Beispiele. Roland Theis hat es eben angesprochen: Viele Kommunen leben bereits vor, wie im Kleinen Großes entstehen kann. Ich denke an Saarlouis. Hier setzt man auf mehr Grün, um das Stadtklima zu verbessern. Konkret bekommen Hausbesitzerinnen und -besitzer kostenlose Bäume geliefert und eingepflanzt. Das Projekt leistet auch einen Beitrag zur Klimaresilienz, da es sich vor allem um klimawandelresistente Laubbäume handelt. Kreativ, klug, klimafreundlich - kein Wunder, dass ein solches Angebot gut angenommen wird. (Beifall von der SPD.) Ich denke auch an Burbach, an die grüne Oase, die entstehen soll. Der Markt dort ist bisher ehrlicherweise eher bekannt für Hitzerekorde und versiegelte Flächen. Diese werden bald abgelöst durch eine Wasserwand, Hochbeete, Sitzplätze - ich könnte noch weitermachen. Mehr Platz für Menschen statt für ihre Fortbewegungsmittel - so sollen unsere Stadtkerne der Zukunft aussehen. Ich glaube, von diesen Beispielen gibt es viele im Saarland. Vielleicht sind euch und Ihnen noch einige eingefallen. Lasst uns diese Projekte unterstützen und weiter ausbauen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, heute beschließen wir das Klimaschutzgesetz und starten das parlamentarische Anhörungsverfahren für die Verfassungsänderung zum Thema Nachhaltigkeit. Es wird aus meiner allertiefsten Überzeugung jetzt auch darauf ankommen, dass wir das angekündigte Klimaschutzkonzept mit Leben füllen, dass wir nicht nur aufschreiben, welche Ideen es schon gibt, was wir schon seit ein paar Jahren machen, sondern dass wir neu denken und neue Ideen einfließen lassen und auch mal über die Ideen nachdenken, die vielleicht gar nicht so teuer sein müssen, die aber trotzdem eine totale Effizienz und einen Einspargewinn bringen. Ich sehe, es liegt echt viel Arbeit vor uns, aber wir machen uns jetzt gemeinsam auf den Weg. Und deswegen bitte ich um Zustimmung zum Gesetz. (Beifall von der SPD.)
Dagmar Heib
Vielen Dank, Frau Kollegin. Eine weitere Wortmeldung liegt mir vor. - Ich erteile nun für die AfD-Fraktion Herrn Abgeordneten Christoph Schaufert das Wort.
Christoph Rudolf Schaufert AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrte Kollegen Abgeordnete! In der letzten Plenarsitzung kam der Klimaschutz im Gewand der Wärmeplanung daher, heute wieder sozusagen Klimaschutz pur in der Zweiten Lesung des Klimaschutzgesetzes. Nach langen, wirklich langen Anhörungen nach der Ersten Lesung liegt das Gesetz nun mit einigen kleineren Änderungen der Regierung im Abänderungsantrag Drucksache 17/481 nahezu unverändert erneut vor. Die CDU versucht, mit dem Abänderungsantrag Drucksache 17/497 etwas winzig mehr Substanzielles beizutragen. Im Grunde dreht sich ja alles nicht um ein konkretes Gesetz, nein, es geht nur um die Ideologie der Klimarettung. - Ein Geist, den Sie sowohl von SPD wie CDU mit großen Zügen aus der grünen Pulle in sich aufgesogen haben und mit dem Sie seit Jahren die gesamte Republik und die Bevölkerung kirre machen mit Weltuntergangszenarien, Utopien und völliger Realitätsferne. Interessant und einer gewissen Komik nicht entbehrend ist der Umstand, dass Ihre Angebeteten, die Kinder von Fridays for Future, Greenpeace, Letzte Generation und wie sie sich auch immer nennen mögen, Ihren Blumenstrauß, Ihren Balztanz des Klimaschutzgesetzes verschmähen und Ihnen einen Korb geben, wie Sie es auf der Landtagswiese heute Morgen sehen konnten oder ganz zu Beginn der Sitzung auch hier im Plenarsaal. Aber so ist es eben, wenn man Windmühlen jagt oder versucht, es Fundamentalisten Recht zu machen und sich von diesen treiben lässt. Noch mal zum Verständnis, auch bis in die letzte Reihe des Hohen Hauses: Wir leugnen den Klimawandel nicht. (Abg. Schaufert (AfD)) (Abg. Haas (SPD): Ach, nein?) Wir stehen nur kritisch zur Idee und dem Vorhaben, dass man am Klima wie an einen Temperaturregler drehen kann und dass eine Deindustrialisierung Deutschlands dabei in irgendeiner Weise nützlich sein könnte oder irgendjemandem hier bei uns hilft, ganz im Gegenteil. Das sind die Punkte, um die es geht. Das sind die Punkte, die Sie aber einfach nicht in die Diskussion lassen und ausblenden mit der Romantik einer Verzichtskultur. Lassen Sie es sich gesagt sein: Zukunft wurde und wird stets durch Innovation und niemals durch Verzicht gemacht. Sie haben nur Verzicht auf allen Gebieten zu bieten. Gerne führen Sie dabei auch die Wissenschaft für Ihre Klimaideologie ins Feld. Es ist eine Lehre der Geschichte, die lautet, dass die Wissenschaft von heute der Irrtum von morgen ist. Das habe ich Ihnen ja bereits versucht zu erklären, zum Beispiel an der gängigen wissenschaftlichen Meinung der Vierziger- bis Sechzigerjahre die Kernenergie betreffend, aber das blenden Sie ja aus. Glücklicherweise sind wir jetzt beim Thema Klima zum allerersten Mal in der Geschichte der Menschheit so weit, dass wir im Besitz der untrüglichen Wahrheit sind. Leider muss ich in diesem Hohen Haus dazusagen, dass der letzte Satz natürlich Ironie war. Die Geschichte der Menschheit ist voll von letzten Generationen, die die Weisheit mit Löffeln gefressen hatten, aber in den wenigsten Fällen ging es auch nur ansatzweise gut aus. Zurück zum eigentlichen Thema. Gerne jagen Sie die Leute ins Bockshorn mit dem Klimawandel. Gerade aktuell die angeblich 60.000 Hitzetoten 2022 in Europa, davon über 8.000 aus Deutschland, oder die fehlenden Zahlen aus drei Jahren, wie sich der CO -Ausstoß im Saarland entwickelte. CO - das Molekül, welches uns allen den Garaus macht, das Molekül, welches wir in die Atmosphäre zu emittieren um jeden Preis verhindern müssen. Trotzdem schalten wir - auch nur der Ideologie willen - unsere CO - freien Kernkraftwerke ab, während rund um uns herum neue Kernkraftwerke entstehen, und produzieren den fast am stärksten CO -belasteten Strom in ganz Europa. Alles ein Irrsinn und kaum in Worte zu fassen. Hier ein paar Zahlen für Sie. Durch das viel umstrittene GEG sollen bis 2030 in Deutschland bestenfalls 43,8 Tonnen CO eingespart werden, da sonst nach Ihrer Sichtweise die Welt untergeht. China emittiert diese Menge CO in 33,5 Stunden. Durch den Weiterbetrieb unserer sechs AKW hätten wir jedes Jahr rund 70 Millionen Tonnen CO einsparen können. Hier könnte man natürlich jetzt noch weitermachen, aber meine Redezeit ist fast um. Wichtig wäre, um unser Land nicht völlig gegen die Wand zu fahren, ein Umdenken von „Wir machen was sonst keiner macht und ruinieren unser Land, unseren Wohlstand“ hin zu „Wir machen nur, wenn alle anderen auch mitmachen“. Wir werden das ideologische Klimaschutzgesetz wie den Abänderungsantrag 17/481 ablehnen. Bei dem Abänderungsantrag 17/497 werden wir uns enthalten. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD.)
Dagmar Heib
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Ich erteile nunmehr für die SPD-Fraktion Herrn Abgeordneten Frank Schmidt das Wort.
Frank Dieter Schmidt SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Auch ich möchte mich wie meine Kollegin Kira Braun zunächst bei allen Verbänden, Vereinen und Institutionen für die Teilnahme an der parlamentarischen Anhörung im Rahmen des SKSG bedanken. Ich kann Ihnen versichern, dass wir sämtliche Stellungnahmen und Vorschläge intern besprochen und diskutiert haben. Viele hiervon haben wir aufgenommen, was Sie auch an unserem Änderungsantrag mit 24 Punkten erkennen können. Die anderen Punkte, die bereits konkrete Maßnahmen beinhalten, haben wir ebenfalls notiert, damit diese in dem später zu erstellenden Klimaschutzkonzept berücksichtigt werden können. Heute geht es jedoch allein um das Klimaschutzgesetz. Mit diesem Gesetz beschließen wir die rechtliche Grundlage für die weiteren wichtigen Handlungen, die mit dem Klimaschutzkonzept folgen werden, ein richtiger und wichtiger Schritt, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD.) Viele der Beteiligten haben sich im Laufe der Anhörung, aber auch schon davor teils heftig mit Kritik an dem Entwurf geäußert. Es war die Rede von „nicht ambitioniert genug“ oder „weder konkret noch verbindlich genug“. Nachvollziehbar, wenn man den Entwurf mit den Regelungen des Klimaschutzgesetzes des Bundes oder denen manch anderer Bundesländer vergleicht, die zwischenzeitlich ihre Gesetze nachgebessert haben. Dieser Vergleich hinkt aber hier, denn wir dürfen nicht vergessen, dass wir im Saarland eine etwas andere Ausgangslage haben. Die Hälfte der Emissionen kommt von der Stahlindustrie mit circa 11 Millionen Tonnen CO . Ge- (Abg. Schmidt (SPD)) nau dieser Bereich befindet sich aktuell im Wandel, den es zu begleiten gilt. Nur mit einer solidarisch-ökologischen Transformation wird uns der Klimaschutz hier im Saarland gelingen, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD.) Das darf man bei aller Dringlichkeit des Themas nicht vergessen. Und genau für diese solidarisch-ökologische Transformation gibt es keine feste Schablone, an der man sich orientieren kann. Es ist ein dynamischer, sich immer weiter entwickelnder Prozess in allen Bereichen, nicht nur in der Industrie. Daher ist es richtig, dass in dem Entwurf zum SKSG keine konkreten Maßnahmen enthalten sind, sondern diese später in einem Klimaschutzkonzept aufgelistet werden. Der Entwurf beinhaltet, wie meine Kollegin Kira Braun schon angeführt hat, zum Beispiel die Klimaschutz- und die Klimaanpassungsziele, das bereits erwähnte Klimaschutzkonzept, ein Monitoring, eine Koordinierungsstelle für Klimaschutz und den Beirat für Klimaschutz. Das SKSG ist bewusst einfach und abstrakt gehalten, verständlich und übersichtlich für jeden. Mit unseren Änderungen wird aus einem guten Gesetz ein sehr gutes Gesetz, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD.) Klimaschutz bedeutet für uns auch eine umfassende Energiewende. Eine solche ist für die angestrebte Treibhausgasneutralität unumgänglich und notwendig. Auch wenn der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung in Deutschland 2021 die 40-Prozent-Marke überschritten hat, sind zentrale Herausforderungen in einer umfassenden und rechtzeitigen Energiewende noch nicht gelöst. Gerade der Krieg in der Ukraine hat uns vor Augen geführt, wie riskant die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern ist. Für uns als SPD-Fraktion wird Klimaneutralität ohne Windenergie und Fotovoltaikanlagen nicht gelingen. Dabei bietet gerade die Bürgerenergie als Standbein der Energiewende große Vorteile. Werden die Bürgerinnen und Bürger wirtschaftlich in die Energiewende eingebunden, erhöht sich nicht nur deren Akzeptanz, sondern auch die Zukunftsfähigkeit und die selbstbestimmte Resilienz. Deswegen ist es gut, dass die Landesregierung ein Beteiligungsgesetz für Kommunen plant. Hierfür soll eine Pflicht der Anlagenbetreiber zur Zahlung einer Abgabe in einer gewissen Höhe an Gemeinden eingeführt werden, in deren Gebiet eine Windenergieanlage und/oder eine PV-Freiflächenanlage errichtet wird. Die generierten Einnahmen können die Kommunen insbesondere für gemeinwohlorientierte Projekte nutzen. Damit der Ausbau an erneuerbaren Energien weiter vorangetrieben werden kann, bedarf es auch einer vorbedingungsfreien Potenzialanalyse und keiner Verhinderungstaktik vor Ort. Hier müssen wir alle infrage kommenden Flächen einer Prüfung unterziehen, auch die historisch alten Wälder. Die Landesregierung arbeitet derzeit an der Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes, „Saarland macht Wind“-Gesetz. Und das ist gut so, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD.) Ich möchte nun noch kurz auf den Abänderungsantrag der CDU-Fraktion eingehen. Den vier Punkten im Abänderungsantrag - das kann ich bereits jetzt vorwegschicken - werden wir nicht zustimmen, da das SKSG entweder bereits entsprechende Regelungen enthält, so in § 10 Absatz 6 in Verbindung mit § 8 Absatz 1 Satz 4. Dort wird nämlich den öffentlichen Stellen und somit auch den Gemeinden und Gemeindeverbänden im Hinblick auf den Klimaschutz eine allgemeine Vorbildfunktion gegeben. Damit diese allerdings nicht alleingelassen werden, Herr Theis, das haben Sie nicht mitgeteilt, ist die Koordinierungsstelle für Klimaschutz hier bei der Erstellung und Fortschreibung eigener Klimaschutzkonzepte beratend zur Seite gestellt. (Zuruf des Abgeordneten Theis (CDU).) Alles Weitere, so auch das entsprechende Gesetz, soll in einer Vereinbarung zwischen dem Land und den kommunalen Spitzenverbänden beschlossen werden. Hier haben wir also immer noch Handlungsspielraum. (Erneuter Zuruf des Abgeordneten Theis (CDU).) Zu den anderen Punkten, insbesondere zur Pflicht von Fotovoltaikanlagen auf Gebäuden, kann ich kurz und knapp sagen, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien, worunter auch die PV-Anlagen fallen, Gegenstand eines sich in Vorbereitung befindlichen Gesetzgebungsverfahrens ist und die Landesregierung aktuell hieran arbeitet. Damit ist dieser Punkt in Ihrem Antrag durch Regierungshandeln bereits erledigt. (Abg. Schäfer (CDU): Wir reden aber nicht über Regierungshandeln, sondern über ge- setzliche Grundlagen. Das Parlament ist der Gesetzgeber.) Völlig egal ‑ ‑ (Abg. Schäfer (CDU): Völlig egal? Aha! - Sprechen bei der CDU.) Hören Sie mir einfach weiter zu, dann werden Sie es sehen! (Abg. Schäfer (CDU): Herr Kollege, das ist mal eine Aussage! So viel zu Ihrem Verständ- nis von Parlamentarismus!) (Abg. Schmidt (SPD)) Darf ich weiterreden? - Danke. Was den CO - Schattenpreis betrifft, so halten wir diesen aktuell für das verfehlte Instrument. Nach unserer Auffassung würde der CO -Schattenpreis dazu führen, dass Planungen verlängert, Bauvorhaben verzögert und Baukosten erhöht würden, auch mit Blick auf die noch kommenden Vorgaben aus der EU, die ab 2027 voraussichtlich zu signifikant höheren CO -Preisen führen werden. Insbesondere im Hinblick auf die aktuelle Bausituation im Saarland wäre die Einführung eines solchen Preises fatal. Außerdem ist die Umsetzung für alle Bereiche der öffentlichen Hand rechtlich komplex. Die Anwendung in der Verwaltung erfordert aufwändiges Vermeiden einer Doppelbelastung. Ein direkter Preis für Emissionen würde eine breitere Wirkung erzielen. Wie bei direkten Preisen ist auch hier die richtige Höhe umstritten und mit Unsicherheit behaftet. Zu niedrige Preise verfehlen ihre lenkende Wirkung und internalisieren die Klimaschäden nicht ausreichend. Zu hohe Preise verursachen hohe Ausgaben und belasten womöglich bereits jetzt finanziell eingeschränkte öffentliche Haushalte. (Abg. Theis (CDU): Warum hat das die Bun- desregierung bereits gemacht?) Unser Vorgehen ist ein anderes: Fördern statt fordern. So erachten wir beispielsweise die modulare Bauweise als sinnvoller. Wir wollen klimaschonendes Bauen fördern statt noch mehr Preisexplosion. Durch das europäische Ziel der Klimaneutralität bis 2050 und die Einführung eines zweiten europäischen Emissionshandels für den Gebäude- und Verkehrsbereich muss ab 2027 - ich habe es eben schon erwähnt - mit signifikant höheren CO -Preisen gerechnet werden. Nun noch ein kleiner Seitenhieb, Herr Schaufert, gegen Sie und die AfD: Wenn ich mich recht erinnere, und ich war an allen drei Tagen der Anhörung anwesend, war von Ihnen kaum jemand die ganze Zeit anwesend. Herr Dörr, Sie haben in der letzten Ausschusssitzung auch noch zu Protokoll gegeben, Sie hätten die Anträge überhaupt nicht gelesen. Von daher frage ich mich tatsächlich, warum Sie sich heute hier hinstellen und irgendwelche Behauptungen über die SPD-Fraktion und die CDU-Fraktion hinsichtlich unserer Abänderungsanträge formulieren, wenn Sie die Anträge gar nicht gelesen haben. (Beifall von der SPD.) Bevor ich nun zum Ende meiner Rede komme, möchte ich unserer Ministerin Petra Berg für ihren Einsatz für den Klimaschutz danken. Abschließend möchte ich Sie bitten, dem SKSG unter Berücksichtigung unseres Abänderungsantrages zuzustimmen. - Glück auf! (Beifall von der SPD.)
Dagmar Heib
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Als weitere Rednerin erteile ich für die CDU ‑ Fraktion der Abgeordneten Petra Fretter das Wort.
Petra Fretter CDU
Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Liebe SPD-Fraktion, Sie wollen hier und heute ein Gesetz verabschieden, das zwar einen richtigen Ansatz birgt, aber doch sehr blutleer daherkommt. Als MTA weiß ich, mit Blutleere ist man nicht überlebensfähig. Ihr Abänderungsantrag ist eigentlich in vielen kleinen Teilen nur eine kleine redaktionelle Schönheitsoperation. Man liest Sätze wie „Die Landesregierung schlägt vor …“, „Die Landesregierung empfiehlt …“. Es wird mit ein bisschen Kosmetik am Berichtszeitraum geschraubt, von drei zu zwei Jahren von sechs zu vier Monaten. Das macht das Gesetz nicht besser und auch nicht schöner. Man findet nichts verbindlich Festgeschriebenes, was die Verpflichtung der finanziellen Unterstützung durch die Landesregierung gegenüber den Kommunen anzeigen würde. Prinzipiell geht die Reise in die richtige Richtung zu mehr Klimaschutz. Dort wollen wir alle hin. Allerdings machen Sie diese Reise mit Vollgas, ohne Haltestelle, ohne Knotenpunkte und ohne die erwähnten hilfreichen finanziellen Maßnahmen. Das nenne ich mal so eine richtige Fahrt ins Blaue - vielleicht ganz schön, aber hier definitiv in den Graben des Straßenrandes. Aber es gibt eine Hilfe, aus dem Graben zu entkommen, die man nur annehmen müsste, und das ist unser Abänderungsantrag, dem man zustimmen sollte. Schade ist nur, liebe SPD, dass das wahrscheinlich nicht geschehen wird. Ich möchte nur anmerken, es tut nicht weh, mal über den eigenen Schatten zu springen. Dem Gesetz würde das sicherlich guttun, mehr als guttun. Ich möchte an dieser Stelle in Anlehnung an die Ausführungen der Kollegin Quinten sagen: Im Umkehrschluss erwartet man von einer Regierungsfraktion mehr als nur Getöse.
Dagmar Heib
Frau Kollegin, Ihre Redezeit ist zu Ende.
Petra Fretter CDU
Ich bin sofort fertig. - Was bleibt, ist das Fazit „Chance verpasst“. Statt eines großen Sprungs hat man einen kleinen Hüpfer vollzogen. Das haben das Saarland und seine Bürgerinnen und Bürger nicht verdient. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU.)
Dagmar Heib
Vielen Dank, Frau Kollegin Fretter. - Ich erteile nunmehr der Ministerin für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz, Frau Petra Berg, das Wort.
Petra Berg
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß nicht, ob Sie das alte Kinderlied kennen: „Es war eine Mutter, die hatte vier Kinder, den Frühling, den Sommer und Herbst und den Winter“. Wir erleben zurzeit, und das ganz aktuell, dass wir eigentlich nur noch zwei Kinder spüren, nämlich den Sommer und den Winter. Die beiden anderen Kinder sind krank, sie kommen fast nicht mehr vor. Sie kommen fast nicht mehr aus dem Bett. Das ist der Klimawandel. Die Kollegin Kira Braun hat es auch schon sehr bildhaft beschrieben. Wir erleben es. Wenn sich die Jahreszeiten ändern, ändern sich unsere Lebensgrundlagen. Deshalb müssen wir für die nächsten Generationen, die sich - da bin ich deiner Meinung Kira - hoffentlich noch laut äußern, auch unser Klima schützen. Deshalb bin ich froh und sehr dankbar, dass das Parlament heute Morgen die Änderung der Verfassung beschlossen hat. Nachhaltigkeit in die Verfassung zu schreiben - das will ich an dieser Stelle auch erwähnen -, hat vor vielen, vielen Jahren schon Reinhard Klimmt gefordert. Er war einer der ersten im Saarland, der gesagt hat, Nachhaltigkeit müsse in die Verfassung. Ich finde, er hat damals eine gute Grundlage gelegt. Klimaschutz kann nur im Dreiklang gelingen; wir sagen immer: ökologisch, ökonomisch, sozial. Was heißt das aber? - Das heißt ökologisch erfolgreich, ökonomisch verantwortungsvoll und sozial gerecht und ausgewogen. Dabei zählt jede Tonne CO , die eingespart wird. Genau deshalb steht heute das erste Saarländische Klimaschutzgesetz zur Beratung. Seit etwas über einem Jahr sind wir in Regierungsverantwortung. Und wir liefern. Dabei möchte ich an dieser Stelle ganz herzlich den Mitarbeitenden danken, die dafür Sorge getragen haben. Das war ein großer Kraftakt. Herr Dr. Meyer ist heute hier und Herr Nicola Saccà, der Klimaschutzkoordinator, den Sie alle aus der Ausschussarbeit und aus den Anhörungen kennen. Sie haben sehr gute Arbeit geleistet. Ich will nicht unerwähnt lassen, dass sie in diesem Jahr keinen Feiertag hatten, keinen Urlaub und oftmals kein Wochenende, denn es war wirklich ein Kraftakt. Eben wurde schon gesagt, auch der Anhörungsprozess war sehr umfassend. Es sind fast 100 Stellungnahmen eingegangen. Deshalb ein Dank an Sie als Parlamentarierinnen und Parlamentarier, die Sie diese Arbeit sehr gut gemacht haben, wie ich finde. 100 Stellungnahmen auszuwerten ist ein großer Kraftakt. Das zeigt uns doch, wie vielfältig die Interessen, wie groß die Wünsche und wie unterschiedlich die Ziele sind. Mit diesem Klimaschutzgesetz, das wir heute final zur Beratung vorlegen, sagen wir ganz deutlich, wie unser Plan ist. Das Klimaschutzgesetz für das Saarland ist der verständliche gesetzliche Rahmen. Das Klimaschutzkonzept für das Saarland beinhaltet die Maßnahmen, um den Klimaschutz umsetzen zu können, damit wir weitere Maßnahmen erarbeiten und zügig in der Lage sind, die Wirksamkeit dieser Maßnahmen zu überprüfen und fortzuschreiben. (Lachen des Abgeordneten Theis (CDU).) Herr Theis, Sie lachen. Warum? Es gibt welche, denen dieses Klimaschutzgesetz zu einfach ist. Ja, es ist oftmals gesagt worden; auch mir heute Morgen: Es ist zu abstrakt. Aber wir als Juristen wissen, was ein abstraktes Gesetz doch beinhalten kann und welche Kraft es haben kann. Die Menschen wollen keine komplizierten Gesetze, sie wollen auch keine Bürokratiemonster. Sie wollen klare, verständliche Regeln. Das ist unser Gesetz. Die Menschen wollen aber auch mitbestimmen. Sie wollen wissen, ob und wie das, was wir ihnen vorschlagen, die gemeinsamen Ziele erreichen kann. Das ist das Konzept. Auf Neudeutsch würde man sagen, unser Konzept braucht regelmäßige Updates. Deshalb sind die Maßnahmen im Konzept und nicht in einem Gesetz, denn ein Gesetz ist nicht geeignet für regelmäßige Updates. (Sprechen bei der CDU.) In anderen Ländern - Herr Theis, das wissen Sie auch - sind oft sehr lange Prozesse notwendig, um einfach upzudaten und um neue Maßnahmen und ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Wir sprechen heute gar nicht mehr über das Ob. Wir sprechen doch nur noch über das Wie. Da sind wir zumindest mehrheitlich einig. (Beifall von der SPD.) Wir beschäftigen uns in allen Ressorts dieser Landesregierung mit den Klimafolgen und mit der Klimafolgenanpassung sowie dem Klimaschutz. Viele der erforderlichen Maßnahmen greifen direkt in das Leben der Menschen ein. Klimaschutz wird die Lebenswirklichkeit der Menschen massiv gestalten. Da gibt es verständlicherweise Unsicherheiten und Ängste. Wir haben es auch in den Anhörungen erlebt: Was den einen viel zu wenig ist, ist den anderen viel zu viel. Unsicherheit und Ängste nehmen wir auf beiden Seiten sehr ernst. Es geht ja um nichts weniger als um die Heimat der Menschen. Liebe Kira Braun, deshalb bin ich dankbar, dass Sie das Folgende gesagt haben: Deshalb ist eine Politik des Miteinanders wichtiger denn je. In der Anhörung hat sich gezeigt, dass wir eine hohe Expertise in diesem Land haben. Deshalb auch mein Dank an das Engagement aus der Zivilgesellschaft. Die Menschen bringen sich ein und sagen, welche Ziele sie haben und was ihre Lebenswirklichkeit gestaltet. Das ist sehr wichtig. An dieser Stelle darf ich erwähnen, dass am morgigen Tag eine zweitägige Naturschutzfachtagung mit dem Thema Siedlungsnaturschutz stattfindet. Da kommen auch die Kommunen. Der Saarländische Städte- und Gemeindetag sowie die Architekten- und Ingenieurkammer sind Partner neben BUND und NABU. Alle bringen ihre Expertise ein; darauf können wir bauen. Das Verfahren insgesamt hat verdeutlicht, wie viel widerstreitende Interessen wir haben und welche gesellschaftlichen Herausforderungen wir unter einen Hut bringen müssen. Klimapolitik ist eine Querschnittsaufgabe. Sie betrifft einfach jeden: privat, im Berufsleben, im produzierenden Gewerbe, Dienstleistungsunternehmen und auch in Politik und Verwaltung. Deshalb müssen wir intensiv zusammenarbeiten und dürfen diese Herausforderungen nicht dem gesellschaftlichen oder wirtschaftlichen Sektor alleine überlassen. (Beifall von der SPD.) Es geht um das große Ganze. Niemand kann auf den Knopf drücken und von heute auf morgen die Emissionen abstellen. Herr Theis, wenn Sie das können, dann möchte ich Ihr Bild sehen, wie Sie es bemalen. Sie haben in Ihrem Abänderungsantrag Punkte genannt. Keinen einzigen von diesen Punkten will ich vom Tisch wischen, aber sie sind im Konzept von Expertinnen und Experten zu beraten. Sie sagen, die Landesregierung, also mein Ministerium und ich, hat eine Agentur, ein Institut von Expertinnen und Experten beauftragt, diese Vielzahl von Maßnahmen, die erforderlich sind, zu erarbeiten. Sie sagen, wir handeln nicht, Sie fordern aber auf der anderen Seite in Ihrem Abänderungsantrag die Einrichtung einer Klimaagentur, die noch viel größer ist. Ich habe mir sagen lassen, dass sie wahrscheinlich bis zu 1 Million jährlich kostet. Da frage ich mich, wie das zusammenpasst. (Beifall von der SPD.) Wir sind in einer Koalition der Verantwortung mit den Saarländerinnen und Saarländern. In dieser Koalition werden wir es schaffen, auch im Saarland klimaneutral zu werden. Ja, es gibt Zielkonflikte. Wir haben im dichtbesiedelten Saarland eine große Flächenkonkurrenz. Wir sind ein Industrieland. Wir haben eine hohe Pkw-Dichte und gerade im ländlichen Raum eine Vielzahl von energetisch sanierungsbedürftigen Gebäuden. Die CO -Neutralität des Saarlandes wird ein Kraftakt sein. Wir werden sehr schnell und sehr zügig effektive Maßnahmen beschließen müssen. Dafür brauchen wir Mut und Zuversicht. Wir dürfen nie die Bürgerinnen und Bürger aus den Augen lassen mit den ganz individuellen Voraussetzungen. Das Ziel, das Klima zu schützen, eint uns alle. Deshalb heißt es heute anzupacken. Deshalb ist dieser Gesetzentwurf heute so wichtig und wichtig, dass wir ihn gemeinsam beschließen. (Beifall von der SPD.) Effektiver Klimaschutz gelingt nur mit einem klugen Mix von Maßnahmen. Das ist das Ziel unserer Landesregierung. Wir sind bei all unseren Vorhaben darauf angewiesen, dass die Menschen aus voller Überzeugung mitmachen. Ich habe es eingangs gesagt, die wichtigsten Voraussetzungen sind: ökologisch erfolgreich, ökonomisch verantwortungsvoll und sozial gerecht und ausgewogen. Nur wenn wir das ausbalancieren, wird es gelingen. Jede Tonne CO , die eingespart wird, zählt. Dieses Gesetz ist ein Gesetz für alle Lebensbereiche. Dieses Gesetz dient der Gesundheit. Es dient der Leistungsfähigkeit der Natur. Es dient der Versorgungssicherheit, aber auch der gewerblichen und der industriellen Wertschöpfung. Es dient außerdem der Arbeitsplatzsicherheit. Klar ist auch, wir fangen nicht jetzt erst an mit dem Klimaschutz, wenn dieses Gesetz in Kraft tritt. Gerade in meinem Haus werden Klimaschutz und Klimafolgenanpassung schon seit Jahrzehnten gelebt. Was uns bisher fehlte, sind gesetzliche und verbindliche Ziele, die festgeschrieben sind, und deren Überprüfung. Genau das legen wir heute verbindlich fest. Wir setzen uns alle einer sehr engmaschigen Kontrolle aus. Das wollen wir so. Monitoring und Berichtspflichten - das wurde schon gesagt - gewährleisten eine enge Kontrolle; der stellen wir uns. Der Weg zu unserem Ziel wird das Klimaschutzkonzept sein, das uns die Möglichkeit verschafft, sehr flexibel zu reagieren, und - ich sage es noch einmal - die Möglichkeit, auch Updates auf die Maßnahmen zu machen, wenn sie sich als fehlerhaft, unzureichend, als nicht genügend erweisen. Auch dann haben wir die Möglichkeit und im Übrigen auch die Pflicht, nachzusteuern. (Beifall von der SPD.) Ja, wir sind in einer Koalition der Verantwortung mit den Saarländerinnen und Saarländern hier in diesem Land. Diese Verantwortung übernehmen wir alle, die wir hier sitzen, mit diesem Gesetz. Die Einsparziele, die im Klimaschutzgesetz festgeschrieben sind, basieren auf den uns zur Verfügung stehenden aktuellsten Zahlen. Das ist solide Politik. Unser Plan benötigt auch in seiner Umsetzung stetig neue Daten, die uns über die Wirkung der Maßnahmen, über weitere Einsparpotenziale Auskunft geben. Deshalb werden wir auch eine entsprechende Begleitforschung in Auftrag geben, damit wir immer die aktuellsten Daten haben und Ihnen allen und allen Saarländerinnen und Saarländern berichten können, wo wir stehen. Wir überzeugen durch Handeln jetzt und in Zukunft. Seit Jahren gestalten wir die Klimafolgenanpassung aktiv. Sie wissen, seit 30 Jahren bewirtschaften wir unsere Wälder naturnah und passen unsere Arbeitsweise immer wieder neuen Erkenntnissen an. Sie wissen, was ich sagen werde: Wir haben die Wälder, die andere sich wünschen. Das hat mein Vorgänger Reinhold Jost immer gesagt. Das muss auch so bleiben. Ich will nicht verhehlen, dass auch in unseren Wäldern der Klimawandel deutliche Spuren hinterlässt, deshalb müssen wir nach vorne denken und auch hier klimaresiliente Wälder schaffen. Auch der Bereich Wasser ist ein ganz großes Thema. Die meisten Kommunen haben sich schon auf den Weg gemacht für Starkregenkonzepte und Hochwasserkonzepte. Die trockenen Sommermonate - wie jetzt wieder in den letzten Tagen - bestärken uns wieder darin, unsere gute Wasserversorgung nachhaltig zu gestalten. Wasser ist unsere Lebensgrundlage, ein wichtiges Lebenselixier, allerhöchstes Schutzgut. Es ist sehr verständlich, wenn die Menschen sehr empfindlich darauf reagieren, wenn in den Sommermonaten von vielen anderen Ländern gesagt wird, es droht Wasserknappheit. Wir im Saarland haben zum Glück immer noch eine gute Grundwasserversorgung. Aber wir müssen vorausdenken und auch hier verschiedene Szenarien betrachten. Deshalb haben wir im Juni die neue Förderrichtlinie „Nachhaltige Wasserversorgung“ in Kraft gesetzt. Wir fordern Studien und Maßnahmen zur Sicherstellung einer zukunftsfähigen, nachhaltigen Wasserversorgung. Jedes vierte Gewässer in unserem Land ist schon in gutem oder sehr gutem Zustand. Klimapolitik passiert bei uns jeden Tag. Ich möchte noch einmal betonen, in 6 Jahren die CO -Emissionen um mehr als die Hälfte zu reduzieren, ist unter den gegebenen saarländischen Bedingungen ein Kraftakt, den können wir nur gemeinsam leisten, den können wir nur gemeinsam stemmen. Denn ich sagte es bereits bei der Ersten Lesung: Kein Klimaschutz ohne Transformation und keine Transformation ohne Klimaschutz. (Beifall von der SPD.) Das beste Beispiel für den eingangs zitierten Dreiklang - ökologisch, ökonomisch und sozial - ist doch unsere Stahlindustrie. Durch die Umstellung auf die erneuerbaren Energien wird der saarländische Stahl zukünftig klimafreundlich produziert werden können. Es werden Millionen Tonnen CO eingespart und gleichzeitig werden Tausende Arbeitsplätze im Saarland gesichert. Ich muss auch nicht betonen, dass wir ohne den Umbau der Stahlindustrie keine Chance hätten, unsere Ziele im Klimaschutzgesetz zu erreichen. Daran werden wir, die wir heute gemeinsam in politischer Verantwortung stehen, auch durch künftige Generationen gemessen werden. Minus 55 Prozent bei einer der größten Industriedichten in Europa erfordert diesen ambitionierten Kraftakt. Ich bin sehr dankbar, dass die Ministerpräsidentin und auch der Finanzminister mit dem Transformationsfonds eine sehr, sehr gute Grundlage gefunden haben, dass dieser Umbau gelingt und damit auch die Erreichung der Ziele in diesem Klimaschutzgesetz. Wir sind ein Industrieland, wir wollen ein Industrieland bleiben und wir werden ein Industrieland bleiben! (Beifall von der SPD.) Wir haben aber hier im Saarland noch einen weiteren Faktor, der das Klima und unsere CO - Emissionen stark beeinflusst: Das ist das Auto. Deshalb werden wir - mein Ministerium im Besonderen, denn es steht in Verantwortung für den Verkehr - auch daran arbeiten, dass wir weg vom Individualverkehr hin zum ÖPNV kommen. Dabei haben wir auch schon verschiedene Instrumente. Wir haben das Paket „Förderung der nachhaltigen Mobilität“, wo wir den Kommunen sehr konkrete Angebote machen. Wir fördern Mobilitätskonzepte. Wir fördern den Aufbau von Mobilitätsstationen, kommunale Radverkehrskonzepte, den Bau von Radwegen. Nur dafür stehen beispielsweise allein 10 Millionen Euro zur Verfügung. Insgesamt umfasst dieses Paket neun Förderrichtlinien. Damit werden wir in den nächsten Jahren große Schritte in Richtung Mobilitätswende machen können, davon bin ich überzeugt. Der ÖPNV hat ja auch einen großen Schub bekommen durch die Einführung des Deutschland-Tickets und im Saarland durch die Einführung des Junge-Leute-Tickets. Dafür können wir alle hier im Hause wirklich sehr dankbar sein und darauf können wir auch sehr stolz sein. (Beifall von der SPD.) Wir investieren auch hierfür in den kommenden beiden Jahren 20 Millionen Euro. Was es bedeutet, dass wir im Alltagsverkehr weg vom Individualverkehr hin zum öffentlichen Verkehr kommen, hat auch zum Beispiel das Projekt Stadtradeln gezeigt. Es wurden im Zeitraum des Projektes fast 2 Millionen Kilometer geradelt und es wurden 312 Tonnen CO eingespart. Was mich besonders gefreut hat: Es haben alle Kommunen, alle Landkreise, der Regionalverband und circa 90 Schulen mitgemacht. Das war also ein Riesenerfolg. Ganz, ganz viele haben in die Pedale getreten für ein besseres Klima. Deshalb Danke an alle, die mitgemacht haben. Ich finde, über 2 Millionen geradelte Kilometer hier im Saarland sind ein toller Erfolg! (Beifall von der SPD.) Das zeigt, es geht um das gemeinsame gesellschaftliche Vermeiden dieser Treibhausgasemissionen. Und es geht um das stetige Anpassen von Politik an die Herausforderungen des Klimawandels. Lassen Sie mich noch einen Einschub machen. Ich war gestern zu Gast in Wiesbaden beim BWE-Branchentag. Dort hat man, anders als vielleicht hier im Saarland, das Saarland als sehr vorbildhaft wahrgenommen, auch als sehr beispielhaft, auch dank der guten Politik unseres Energieministers Jürgen Barke. Es war gestern im Ministerrat. Es ging um die Umsetzung des Windflächenbedarfsgesetzes, das jetzt im Saarland erfolgt, um die Potenzialanalyse, die jetzt da ist. Dies wird am 14. den Kommunen vorgestellt. Man nimmt also auch die Kommunen noch mal mit ins Boot. Wir haben im Übrigen, Herr Theis, daran sei auch erinnert, den Kommunalen Klima-Club gegründet, der auf eine sehr gute Resonanz gestoßen ist, wo wir den Kommunen beratend, aber auch mit sehr konkreten Konzepten, Projekten und Förderungsmöglichkeiten zur Seite stehen. Das alles muss hier mal gesagt werden, wenn wir Klimaschutz leisten wollen, wenn wir in die Zukunft blicken wollen. Das Saarland geht an vielen Stellen schon beispielhaft voran. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, ich finde, wir sollten uns nicht kleiner machen, als wir sind. Wir sind auf einem sehr guten Weg (Zuruf des Abgeordneten Theis (CDU). - La- chen bei der CDU.) In anderen Ländern sieht man das sehr wohl und ich freue mich, wenn Sie das auch für das Saarland erkennen. (Beifall von der SPD.) Ja, meine Damen und Herren, wir haben einen Plan für die Zukunft, gemeinsam in der Koalition der Verantwortung mit allen Saarländerinnen und Saarländern, ökologisch erfolgreich, ökonomisch verantwortungsvoll, sozial gerecht und ausgewogen. Lassen Sie uns diesen Weg bitte gemeinsam gehen. Heute ist ein wichtiger Tag. Wir übernehmen gemeinsam Verantwortung - auch für die Zukunft unserer Kinder - mit diesem ersten wichtigen Saarländischen Klimaschutzgesetz. - Vielen Dank. (Beifall von der SPD.)
Dagmar Heib
Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich weise die Fraktionen darauf hin, dass die Ministerin die Redezeit um 6 Minuten und 47 Sekunden überzogen hat. Diese Zeit steht natürlich allen Fraktion noch entsprechend zur Verfügung. - Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Somit schließe ich die Aussprache. Der Ausschuss für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz hat mit der Drucksache 17/481 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrages Drucksache 17/481 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Vielen Dank. Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/481 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt hat die SPD-Fraktion. Dagegen gestimmt hat die AfD-Fraktion. Enthalten hat sich die CDU-Fraktion. Die CDU-Landtagsfraktion hat mit der Drucksache 17/497 ebenfalls einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrages Drucksache 17/497 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Vielen Dank. Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/497 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die CDU-Fraktion. Dagegen gestimmt hat die SPD-Fraktion. Enthalten hat sich die AfD-Fraktion. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/328. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Vielen Dank. Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/328 unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages in Zweiter und letzter Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt hat die SPD-Fraktion. Dagegen gestimmt hat die AfD-Fraktion. Enthalten hat sich die CDU-Fraktion. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir treten jetzt in die Mittagspause ein. Sie ist heute auf 45 Minuten festgelegt. Wir treffen uns um 14.00 Uhr wieder hier im Saal und setzen die Sitzung fort. - Ich wünsche Ihnen einen guten Appetit. (Die Sitzung wird von 13.14 Uhr bis 14.03 Uhr unterbrochen.)
Dagmar Heib
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Die Mittagspause ist zu Ende. Wir setzen die Sitzung fort und kommen zu Punkt 6 der Tagesordnung: Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Beamtenversorgungsgesetzes (Drucksache 17/486) Zur Begründung des Gesetzentwurfes erteile ich Herrn Minister Reinhold Jost das Wort.
Reinhold Jost
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Dagmar Heib
Moment, das Mikro muss noch gewechselt werden.
Reinhold Jost
Mikrowechsel? - Das auch noch. Man muss halt die Kunst, die Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen, beherrschen. (Heiterkeit.) Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Durch den vorliegenden Gesetzentwurf werden die derzeit geltenden Beträge der einmaligen Entschädigung für Hinterbliebene bei qualifizierten Dienstunfällen gemäß § 47 des Saarländischen Beamtenversorgungsgesetzes auf das Niveau des Bundes und weiterer Länder angehoben. Mit dieser Regelung zeigt die Landesregierung, dass sie sich ihrer Fürsorgeverpflichtung gegenüber ihren Beamtinnen und Beamten sowie deren Familien trotz der schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen des Landes bewusst ist. Wer sich als Beamtin oder Beamter bei der Ausübung einer Diensthandlung besonderen Gefahren aussetzt, muss durch den Dienstherrn abgesichert sein, insbesondere dann, wenn die Diensthandlung mit einer Gefährdung des eigenen Lebens einhergeht. Den finanziellen Absicherungen dieses Risikos wollen wir unter anderem mit der Erhöhung der bisherigen Entschädigungsbeiträge nachkommen. Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, das, was wir hier vorlegen, ist auch Respekt und Anerkennung gegenüber den Kolleginnen und Kollegen - insbesondere bei der Polizei. Deswegen bitte ich Sie um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. (Beifall von der SPD.)
Dagmar Heib
Vielen Dank, Herr Minister. Ich eröffne die Aussprache. Es liegen Wortmeldungen vor. - Für die SPD-Fraktion erteile ich Frau Abgeordneter Sandra Quinten das Wort.
Sandra Quinten SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte die Gelegenheit nutzen und den neu gewählten GdP-Landesvorsitzenden Andreas Rinnert ganz herzlich begrüßen. Herr Rinnert, es ist schön, dass Sie die Zeit gefunden haben, zu diesem wichtigen Tagesordnungspunkt zu uns zu kommen. (Beifall von der SPD.) Werte Kolleginnen und Kollegen, eine Veränderung steht an, eine Veränderung, die ich aus tiefstem Herzen begrüße, nämlich die Änderung des Saarländischen Beamtenversorgungsgesetzes. Das klingt erst einmal sehr technisch, aber tatsächlich steckt etwas sehr, sehr Wichtiges dahinter. Wir alle wissen und betonen fast tagtäglich, dass unsere Polizistinnen und Polizisten jeden Tag ihre Gesundheit und auch ihr Leben aufs Spiel setzen. Klar ist deshalb: Wenn ihnen im Dienst etwas passiert, dann müssen wir genauso für sie da sein, wie sie tagtäglich für uns da sind. Deshalb beschließen wir heute, dass die Summen der einmaligen Unfallentschädigung und einmaligen Entschädigung im Todesfall deutlich angehoben werden, auch um dem Niveau der Regelungen des Bundes und der anderen Länder gerecht zu werden. Dies ist ein bedeutsamer Schritt in die richtige Richtung und, liebe Kolleginnen und Kollegen, ein Schritt, der schon lange überfällig ist. Das Wohl und die Fürsorge gegenüber unseren Beamtinnen und Beamten sollten für uns immer ganz hohe Priorität haben. Als Gesellschaft und auch als Land tragen wir die Verantwortung, die Menschen, die Tag für Tag ihr Bestes geben, angemessen zu unterstützen und zu versorgen. (Beifall von der SPD.) Die bisherigen Beiträge der einmaligen Unfallentschädigung waren beileibe nicht mehr zeitgemäß und konnten den tatsächlichen Bedürfnissen der Betroffenen nicht mehr gerecht werden. Dabei ist es wichtig, dass unsere Beamtinnen und Beamten, die in Ausübung ihres Dienstes einen schweren Dienstunfall erleiden und dadurch in ihrer Erwerbstätigkeit beeinträchtigt sind, eine angemessene Unterstützung erhalten. Diese Anpassung ermöglicht es ihnen, ihre Lebensgrundlage zu erhalten, die notwendige medizinische Versorgung in Anspruch zu nehmen, die nicht immer vollumfänglich gewährleistet ist, und so zumindest ein Stück Lebensqualität zurückzugewinnen. Ebenso dürfen Hinterbliebene von Beamten, die bei einem Dienstunfall ihr Leben verloren haben, nicht im Stich gelassen werden. Eine angemessene einmalige Entschädigung kann einen Beitrag leisten, um zumindest finanzielle Sorgen zu mildern und den Familien in solch schwierigen (Abg. Quinten (SPD)) Zeiten eine gewisse Sicherheit zu bieten. Es ist unsere Pflicht, für die Menschen da zu sein, die die öffentliche Sicherheit und Ordnung gewährleisten und in Ausübung ihres Dienstes nicht selten ihre Gesundheit, aber eben auch ihr Leben riskieren. Es ist unsere Pflicht, ihnen die Unterstützung zu gewähren, die sie verdienen. Ich möchte an dieser Stelle ein sehr persönliches Beispiel anführen, das verdeutlicht, warum diese Änderungen so dringend notwendig sind. Mein Vater verunglückte als junger Polizeibeamter in Ausübung seines Dienstes tödlich. Dieser Unfall hat damals von jetzt auf gleich das Leben meiner Mutter, aber auch mein Leben für immer verändert. Die finanzielle Unsicherheit, die insbesondere meine Mutter in dieser Zeit erfuhr, war unermesslich und unvorstellbar belastend. Solche Tragödien können mit der Anpassung der einmaligen Unfallentschädigung und einmaligen Entschädigung im Todesfall, zumindest was die finanziellen Sorgen anbelangt, einigermaßen und etwas abgemildert werden. Die Änderung des Saarländischen Beamtenversorgungsgesetzes und die damit verbundene Anpassung der Zahlungen auf das Niveau des Bundes und anderer Länder ist ein Ausdruck unserer Wertschätzung und Anerkennung gegenüber denjenigen, die tagtäglich ihr Bestes geben, um unsere Gesellschaft voranzubringen und unsere Sicherheit zu gewährleisten. Ich möchte mich an dieser Stelle bei all denen bedanken, die mit Sorge dafür getragen haben, dass diese Änderungen auf den Weg gebracht werden. Ich möchte hier insbesondere unserem Innenminister Reinhold Jost danken. Ich möchte aber auch der GdP danken, die als Bundes-GdP diese Sache schon vor vielen Jahren eingebracht hat. Die Landes-GdP hat das hier verfolgt. Herzlichen Dank dafür. (Beifall von der SPD.) Die Zeit für diese wichtige Veränderung ist gekommen. Ich bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf in Erster Lesung. - Herzlichen Dank und Glück auf. (Beifall von der SPD.)
Dagmar Heib
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. - Als Nächstes erteile ich Herrn Abgeordneten Alwin Theobald für die CDU-Fraktion das Wort.
Alwin Theobald CDU
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Saal und draußen im Lande! Ich will die Gelegenheit nutzen und zunächst einmal den Beamtinnen und Beamten in unserem Land ein herzliches Dankeschön sagen - ein Dankeschön für Ihre Sachkenntnis, Ihren Fleiß und Ihre Leistungsbereitschaft, auch unter erhöhten Anforderungen. Insbesondere die Kolleginnen und Kollegen unserer saarländischen Polizei, in der Justiz, im Justizvollzug und in unserem Rechtswesen insgesamt stehen in einer sich wandelnden Gesellschaft vor immer größeren Herausforderungen, die nicht selten auch die körperliche Unversehrtheit gefährden. Unsere Beamtinnen und Beamten sind Repräsentanten unseres Staates und sollten sich deshalb auch dann, wenn es einmal hart auf hart kommt und sie Opfer eines qualifizierten Dienstunfalles werden, dem besonderen Schutz des Staates und seiner Fürsorgepflicht sicher sein. Wir wollen als Saarland ein guter Arbeitgeber sein und bleiben. Das liegt nicht nur in der Verantwortung der Landesregierung, sondern auch in der Verantwortung unseres Parlamentes. Es ist deshalb richtig, wenn wir hier und heute ein Gesetz in Erster Lesung diskutieren und beschließen, das sich mit der Absicherung unserer Beamtinnen und Beamten bei Dienstunfällen beschäftigt und die Beträge der einmaligen Unfallentschädigung beziehungsweise der einmaligen Entschädigung auf ein wieder angemessenes Maß hebt. Wir vollziehen damit ein Stück weit Schritte, die der Bund und andere Länder bereits gegangen sind. Ich freue mich auf den Austausch und die Anregungen, die sich im zuständigen Ausschuss und aus der Anhörung von Fachverbänden, Gewerkschaften und Experten ergeben werden. Wir als CDU stimmen dem vorliegenden Gesetzentwurf in Erster Lesung zu. - Vielen Dank (Beifall von der CDU und bei der SPD.)
Dagmar Heib
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Die nächste Wortmeldung für die AfD-Fraktion erteile ich Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr.
Friedrich Josef Dörr AfD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! In 2 Minuten kann ich nicht sehr viel sagen, aber das Wesentliche will ich sagen. Wir sind unserer Polizei und unseren Ordnungskräften wirklich zu Dank verpflichtet. Dass wir in diesem Punkt nachhängen - nach Bund und anderen Ländern -, ist eigentlich keine gute Sache. Es war allerhöchste Zeit, dass man sich jetzt aufgerafft hat, unseren Kollegen von der Polizei die Ehre zuteilwerden zu lassen - zumindest einmal finanziell -, die ihnen gebührt. Es geht auch darum, den Angehörigen, wenn sie in einer Notlage sind, oder den Polizisten selbst, wenn sie stark beeinträchtigt sind, wenigstens - wie es die Kollegin Quinten schon gesagt hat - einen finanziellen (Abg. Dörr (AfD)) Trost zu geben. Wir stimmen natürlich auch dafür. - Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD.)
Dagmar Heib
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender. Es liegt eine weitere Wortmeldung vor. - Ich erteile dem Minister für Inneres, Bauen und Sport, Herrn Reinhold Jost, das Wort.
Reinhold Jost
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal bin ich sehr dankbar, dass es keine Diskussionen über das Thema an sich oder über die Frage gibt, wie man das macht. Das zeigt, wie groß die Wertschätzung gegenüber den Menschen ist, die für die Gesellschaft jeden Tag draußen den Kopf hinhalten. Dafür herzlichen Dank. (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Andreas Rinnert ist als neuer Vorsitzender der GdP hier. Noch mal herzlichen Glückwunsch und ein gutes Händchen für die Wahrnehmung der Interessen der Kolleginnen und Kollegen der saarländischen Polizei. Ich bin auch sehr dankbar, dass sein Vorgänger in der Reihe der SPD-Fraktionsmitglieder sitzt, denn er war einer der maßgeblichen Treiber in Bezug auf diese ehrliche, rechtlich abgesicherte Wertschätzung. Deswegen, lieber David Maaß, möchte ich die Gelegenheit nutzen, dir Danke zu sagen für dieses großartige Engagement. Diese Gesetzesänderung unterfüttert, was dein Anspruch, der Anspruch der Mehrheitsfraktion, aber auch der gesamten Landesregierung jetzt und auch schon vorher war, nämlich ein verlässlicher Partner und ehrlicher Interessenwalter zu sein, insbesondere für die Kolleginnen und Kollegen der saarländischen Polizei und der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsbezug in Gänze. Dafür herzlichen Dank, lieber David. (Beifall von der SPD.) Es sei noch mal vor Augen geführt, um was es hier geht: Es geht um das Einlösen des Versprechens, dass sich die Kolleginnen und Kollegen mit der Entgegennahme ihrer Urkunde als Beamtinnen und Beamte der besonderen Wertschätzung des Staates sicher sein können. Das ist auf einem Stück Papier das eine, im konkreten Einzelfall aber etwas ganz anderes. Deswegen ist es richtig, dass wir die entsprechenden Entschädigungssummen auf das Durchschnittsniveau anderer Bundesländer sowie des Bundes selbst und teilweise auch darüber hinaus anheben. Die Anhebungen und damit einhergehende Ansprüche für den Fall der Fälle - der hoffentlich nie eintritt - machen auch das Versprechen des Staates wahr, mit den Kolleginnen und Kollegen anständig umzugehen. Das haben wir in den zurückliegenden Jahren immer im Interesse der saarländischen Polizei gemacht. Es ist ein weiterer Baustein, der dokumentiert: Polizei, Sicherheit, Recht und Ordnung durchzusetzen, ist für uns nicht irgendetwas, sondern elementarer Bestandteil unseres Gemeinwesens und auch unserer demokratischen Grundordnung. Das gehört dazu. Deswegen sage ich Ihnen herzlichen Dank, dass Sie das in dieser Breite unterstützen, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Es ist für uns aber auch wichtig, diesen Weg der Wertschätzung und damit auch des Aufbauens von Vertrauen und einer Verbesserung der Rahmenbedingungen wie in der Vergangenheit fortzuführen. Das ist nicht nur mit Blick auf dieses Beamtenversorgungsgesetz und dessen Änderungen so zu sehen. Es geht auch darum - das wird nach dem Haushalt 2023 in dem vor uns liegenden Doppelhaushalt kraftvoll zu sehen sein -, Perspektive und Zukunft sowie die Gegenwart derer, die bei uns sind, wertzuschätzen. Ich freue mich auf die gute Zusammenarbeit wie bisher und dass es nicht um die Frage des Ob geht. Ja, man kann über den einen oder anderen Weg und die eine oder andere Nuance in dieser Debatte durchaus anderer Meinung sein. Mir ist aber wichtig, Folgendes festzuhalten: Wir als Parlament stehen hinter unserer Polizei, hinter den Sicherheitsbehörden. Dafür bin ich Ihnen sehr dankbar. - Herzlichen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD.)
Dagmar Heib
Vielen Dank, Herr Minister. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/486. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/486 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/486 einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport überwiesen ist. Zugestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion, die CDU-Landtagsfraktion und die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zu Punkt 7 der Tagesordnung: Erste Lesung des von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Besoldungsgesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Drucksache 17/501) Zur Begründung des Gesetzentwurfs erteile ich Herrn Abgeordneten Sascha Haas das Wort.
Sascha Haas SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen im Schwerpunkt Änderungen des Saarländischen Besoldungsgesetzes im Hinblick auf die Errichtung des Bildungscampus umgesetzt werden. Darüber hinaus wird die Funktionsstellenstruktur der Gemeinschaftsschulen an die der Gymnasien angepasst. Zum 01. September 2023 wird der Bildungscampus Saarland als Einrichtung des Landes errichtet. Der Bildungscampus vereint künftig folgende Institutionen des Landes in einer Einrichtung: das Landesinstitut für Pädagogik und Medien, die Landeszentrale für politische Bildung, mehrere staatliche Studienseminare und das Staatliche Landesseminar, die saarländische Akademie für Begabungsförderung sowie die Koordinierungsstelle Gemeinsames Lernen. Wegen der Errichtung des Bildungscampus Saarland ist im Saarländischen Besoldungsgesetz eine Ämterstruktur für die Wahrnehmung der Leitungsfunktionen an dieser neuen Einrichtung zu schaffen. Hierbei wird die besoldungsrechtliche Wertigkeit der in den bisherigen Dienststellen bereits etablierten Funktionsstellen nach deren Überführung in den Bildungscampus gewahrt. Zudem wird dem Regierungsprogramm der Landesregierung für die aktuelle Legislaturperiode folgend auch der Ausbau der Funktionsstellenstruktur der Gemeinschaftsschulen weiter vorangetrieben. Im Sinne einer Gleichwertigkeit beider Säulen der weiterführenden Schulen im allgemeinbildenden Bereich wird die Funktionsstellenstruktur der Gemeinschaftsschulen an die der Gymnasien angenähert und neu geordnet. Der Gesetzentwurf sieht hinsichtlich der Besoldung der Schulleiter insoweit vor, die bisherige Unterscheidung mit voll ausgebauter Oberstufe und ohne voll ausgebaute Oberstufe aufzugeben. Mit diesen Maßnahmen wird den gestiegenen Anforderungen an den Gemeinschaftsschulen entsprochen. Zugleich werden Anreize geschaffen, entsprechende Funktionsämter zu übernehmen. Der Gesetzentwurf enthält darüber hinaus weitere inhaltliche und redaktionelle Änderungen des Saarländischen Besoldungsgesetzes wie die Neubewertung von Ämtern bei der Ruhegehaltsund Zusatzversorgungskasse des Saarlandes. Ebenso wird durch den Gesetzentwurf das Saarländische Personalvertretungsgesetz redaktionell an die rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten angepasst, die sich aus der Errichtung des Bildungscampus Saarland, des Wegfalls der Schulkindergärten und der Schulformen der erweiterten Realschule und der Gesamtschule sowie der zum Schuljahr 2021/22 errichteten Europäischen Schule Saarland ergeben haben Überdies greift der Gesetzentwurf auch Änderungen in verschiedenen Verordnungen auf. So werden die Verordnung über die Laufbahn des saarländischen Polizeivollzugsdienstes, die Verordnung über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen, die Verordnung über den Erwerb einer zusätzlichen Befähigung für das Lehramt für die Primarstufe, die Saarländische Lehrerlaufbahnverordnung und die Lehrkräfte-Zulagenverordnung an die sich aufgrund der Errichtung des Bildungscampus Saarland, der Auflösung des Landesinstituts für Präventives Handeln und aufgrund weiterer Änderungen sowohl im Besoldungsrecht als auch im Schulbereich ergebende neue Rechts- und Sachlage redaktionell angepasst. Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie, dem Gesetzentwurf in Erster Lesung zuzustimmen und ihn zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport weiterzuleiten. - Vielen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD.)
Dagmar Heib
Vielen Dank. Ich eröffne die Aussprache. - Es sind Wortmeldungen eingegangen. Das Wort hat für die CDU-Landtagsfraktion Frau Abgeordnete Jutta Schmitt-Lang.
Jutta Schmitt-Lang CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werde mich heute anlässlich der Ersten Lesung des von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Besoldungsgesetzes kurzfassen. Mehr als 100 Änderungen am Saarländischen Besoldungsgesetz sieht dieser Entwurf, der uns Ende letzter Woche zuging, vor. Betroffen sind verschiedene Bereiche, Kollege Haas hat es angesprochen, insbesondere Funktionsstellen im Bildungsbereich und Stellen im Zusammenhang mit der Errichtung des neuen Bildungscampus. Viele Änderungen sind sicherlich redaktioneller Natur, aber bei manchem ist doch ein Preisschild angeheftet: bei der B 3-Stelle, bei den zwei A16-Stellen mit Zulage beim neu entstehenden Bildungscampus. Hinter anderen Änderungen, gerade solchen zum Bildungscampus, stehen (Abg. Schmitt-Lang (CDU)) auch konzeptionelle Grundsatzentscheidungen. Und eines konnten wir in den letzten Monaten und auch heute erneut hier im Hohen Haus im Rahmen heftiger Diskussion sehen: dass Opposition im Saarland gerade angesichts dieser Alleinregierung gut beraten ist, sehr genau auf die Details zu achten, gerade wenn es um Änderungen bei Stellen, Funktionsstellen, Besoldung et cetera geht. Wir brauchen eine faire Funktionsstellenstruktur, an der Größe der Schulen und am Arbeitsaufwand orientiert - ja. Dabei ist es wichtig, dass alle Schulformen in den Blick genommen werden und klare Kriterien benannt werden. Ein Bildungscampus sollte Synergien schaffen. Dass das hierin abgebildet ist, ist für uns noch fraglich. Wir haben heute, wie gesagt, schon an anderer Stelle sehr intensiv über neue Stellen in der B-Besoldung diskutiert und werden voraussichtlich auch noch darüber diskutieren. Das zeigt eben, dass man genau hinschauen muss, damit nicht Wasserköpfe wachsen, während in Schulen und bei der Polizei und Co. Stellen fehlen. Das werden wir tun: Wir werden uns die Zeit nehmen, die vorgeschlagenen Änderungen in Ruhe zu prüfen und im Ausschuss im Rahmen einer Anhörung zu diskutieren. In der Ersten Lesung heute werden wir uns bei diesem Gesetzentwurf enthalten. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)
Dagmar Heib
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. - Als nächster Rednerin erteile ich das Wort Frau Abgeordneter Julia Harenz für die SPD-Fraktion.
Julia Harenz SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Am 01. September ist es endlich so weit: Der langersehnte Bildungscampus wird errichtet. Beim vorliegenden Gesetzentwurf geht es auf einen ersten Blick zunächst einmal um Formalitäten. Wie mein Kollege Sascha Haas bereits erläutert hat, regelt der Gesetzentwurf unter anderem die Funktionsstellenstruktur der neuen Einrichtung. Er beinhaltet aber noch sehr viel mehr: Mit dem neu gegründeten Bildungscampus können Synergieeffekte freigesetzt werden; darüber können wir ja im Ausschuss gerne noch einmal diskutieren. Was aber noch viel wichtiger ist: So bringen wir die Gleichwertigkeit von Gemeinschaftsschule und Gymnasium weiter voran, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Denken wir von der SPD an eine zeitgemäße Schullandschaft, so nehmen wir dabei alle Wege, die zum Abschluss führen, in den Blick. Dabei ist es uns gleichgültig, welche Schulform eine Schülerin oder ein Schüler besucht. Wir setzen uns für eine echte Gleichwertigkeit von Gemeinschaftsschule und Gymnasium ein. In der heutigen Zeit stehen Gemeinschaftsschulen vor großen Herausforderungen. Schauen wir uns in den Schulklassen um, stellen wir fest, dass die Schülerschaft immer heterogener wird. Kinder und Jugendliche mit herausforderndem Verhalten oder auch geflüchtete Kinder ohne Deutschkenntnisse, sie alle erfordern eine besondere pädagogische Förderung. An den Gemeinschaftsschulen müssen außerdem drei unterschiedliche Abschlussprüfungen organisiert werden, was natürlich mit einem hohen Zeitaufwand einhergeht. Hinzu kommt die Beteiligung an Prüfungsverfahren an Waldorfschulen und Nichtschüler-Prüfungen. Seit dem Schuljahr 2020/2021 verfügen auch alle Gemeinschaftsschulen über eine gymnasiale Oberstufe, und immer mehr Gemeinschaftsschulen werden zu gebundenen Ganztagsschulen. Das bedeutet eine Menge Arbeit, die dort geleistet wird. Angesichts dessen möchte ich mich, liebe Kolleginnen und Kollegen, an dieser Stelle einmal bei allen dort Tätigen, aber natürlich auch bei allen in anderen Schulformen Tätigen herzlich dafür bedanken, dass sie sich diesen Herausforderungen stellen und unsere Schülerinnen und Schüler Tag für Tag bestmöglich unterstützen und begleiten. (Beifall von der SPD.) Vor dem Hintergrund dieser Aufgaben ist die finanzielle und funktionelle Anpassung an das Gymnasium notwendig und gerechtfertigt. So wird der Bereich der Gemeinschaftsschule attraktiver und man schafft höhere Anreize für die Bewerbung auf Funktionsstellen. Aber ein weiterer Punkt ist für mich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf besonders wichtig: der Gemeinschaftsgedanke. Die aktuelle Struktur ist, wie mein Kollege Sascha Haas bereits erläutert hat, sehr komplex. Ab September wird das alles nun unter einem Dach, dem Dach des Bildungscampus, gebündelt. Der Bildungscampus schafft für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter Raum zum gegenseitigen Austausch, aber auch Raum für den Austausch zwischen den bisher getrennten Instituten. Der Austausch zwischen den dann einzelnen Abteilungen wird allein schon durch den gemeinsamen Standort deutlich vereinfacht; es wird nur noch eine Anlaufstelle statt zahlreicher einzelner Stellen geben. Und nein, das ist nicht der Versuch, eine Einheitsschule durch die Hintertür einzuführen. Das hat aber bereits das Bildungsministerium deutlich gemacht, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Abg. Harenz (SPD)) (Beifall von der SPD.) Die Zusammenlegung der Studienseminare ermöglicht eine viel engere Zusammenarbeit, von der alle profitieren können. Denn es gibt ja auch Schnittmengen zwischen den verschiedenen Schulformen, beispielsweise bei den Themen Digitalisierung und Inklusion. Für mich ist die Änderung im Besoldungsgesetz, die mit der Errichtung des Bildungscampus einhergeht, ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Gleichwertigkeit von Gemeinschaftsschule und Gymnasium. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zum Gesetzentwurf. (Beifall von der SPD.)
Dagmar Heib
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. - Mir liegt die Wortmeldung der Ministerin vor. Ich erteile der Ministerin für Bildung und Kultur, Frau Christine Streichert-Clivot, das Wort.
Christine Ursula Streichert-Clivot
Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Abgeordnete! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Es freut mich sehr, dass wir heute diesen Gesetzentwurf beraten können, vor allem im Hinblick auf die Veränderungen, die sich darin bei meinem Ressort, dem Ministerium für Bildung und Kultur, ergeben. Zwei wesentliche Punkte wurden in der Debatte schon angesprochen, sie werden mit Sicherheit auch die Ausführungen im Rahmen der Anhörungsprozesse prägen. Beide Punkte diskutieren wir bereits seit vielen Jahren miteinander, auch hier im Hohen Hause haben wir sie immer wieder in Ausschusssitzungen miteinander besprochen. Nunmehr finden sie in ihrer Konkretisierung auch Einzug ins Besoldungsgesetz. Der erste Punkt - er liegt mir persönlich sehr am Herzen - ist die Stärkung der Gemeinschaftsschulen. Das ist ein Thema, das wir nicht erst in Zeiten der aktuellen Regierung angegangen sind, sondern schon seit vielen Jahren beraten. Insbesondere ging es immer darum, eine echte Gleichwertigkeit der zwei Säulen herzustellen, die Gleichwertigkeit zwischen Gymnasium und Gemeinschaftsschule. Das ist ein Thema, das aktueller denn je ist. Wir haben gerade Beratungen zum Haushalt hinter uns gebracht. Bei diesen Beratungen haben wir uns erneut sehr intensiv mit der Frage beschäftigt, was unsere Schulen brauchen, um den Herausforderungen gerecht werden zu können. Zweifelsohne ist es so, dass die Gemeinschaftsschulen als Pflichtschulen im Bereich der weiterführenden Schulen nicht nur einfach allen Schülerinnen und Schülern offenstehen, sondern sie auch entsprechend fördern und unterstützen müssen. Angesichts dessen ist es nur folgerichtig, dass wir nun im Besoldungsgesetz auch mit Blick auf die Leitungsstrukturen, die sogenannten Funktionsstellen, einen wichtigen Schritt hin zur Stärkung dieser Schulen gehen. Dafür bin ich sehr dankbar. (Beifall von der SPD.) Gemeinschaftsschulen fördern alle der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen, unabhängig von ihrer sozialen oder ethnischen Herkunft. Sie berücksichtigen ihre persönlichen Fähigkeiten und Begabungen und führen sie bestmöglich zum Schulabschluss. Und ich betone: Auch in dem Fall, in dem Schülerinnen und Schüler an anderen Schulformen nicht erfolgreich sind, widmen sich die Gemeinschaftsschulen diesen Schülerinnen und Schülern ganz aktiv und sorgen dafür, dass sie auf dem zweiten Weg zu einem Abschluss kommen können. Daher bin ich sehr froh, dass wir bei der Funktionsstellenstruktur an den Gemeinschaftsschulen eine gleichwertige Säule neben den Gymnasien schaffen, dass wir damit dieser Leistung der Kolleginnen und Kollegen vor Ort Rechnung tragen können. Ich bin sehr froh, dass auch bei der Besoldung der Schulleitungen der Gemeinschaftsschulen zukünftig nur noch die Anzahl der Schülerinnen und Schüler entscheidend ist und nicht mehr auch die Frage des jeweiligen Standortes. Ein zweiter Punkt ist der Bildungscampus. Diese Idee ist schon mehr als 10 Jahre alt: „Warum macht man eigentlich die Lehrerbildung in den unterschiedlichen Phasen nicht aus einem Guss und mit einem roten Faden?“ Aus dieser Idee oder der Frage: „Wie können wir besser werden in der Professionalisierung unserer Lehrkräfte?“ ist die Entscheidung gewachsen, einen Bildungscampus einzurichten. Wir sind mitten in der Umsetzung dieses Bildungscampus. Ein erster wesentlicher Schritt in der Professionalisierung und Veränderung des Bildungscampus war der Umzug des LPM von Dudweiler nach Saarbrücken. Dort ist das LPM jetzt bereits eine Weile aktiv, und das ist sozusagen der Ausgangspunkt für die weitere Arbeit. Uns geht es darum, vernetzte und multiprofessionelle Strukturen aufzubauen zwischen den einzelnen Phasen der Lehrerbildung mit einer Konzentration auf die zweite und dritte Phase. Wenn Sie aber die aktuelle Diskussion verfolgen, die in allen Bundesländern geführt wird mit Blick auf den Nachwuchs bei unseren Lehrerinnen und Lehrern, wird ganz schnell klar, dass wir die Ausbildungsphase im Referendariat und das lebenslange Lernen, was bei uns über das LPM abgewickelt wird, nicht losgelöst betrachten können von der Ausbildung auch in der ersten Phase. Und deswegen steckt hinter dieser ganzen Operation der Umsetzung des Bildungscampus eine sehr groß angelegte Strategie der Zusammenarbeit mit den einzelnen Phasen, um zukünftig genügend Lehrerinnen und Lehrer professionell auf die heutigen Herausforderungen an den Schulen vorzubereiten. Diese Herausforderungen sind sicherlich heute andere als noch vor vielen Jahren. Durch die Zusammenfassung der staatlichen Studienseminare, des Landesinstituts für Pädagogik und Medien und auch der Landeszentrale für politische Bildung an einem Standort wollen wir die Schülerinnen und Schüler entsprechend fördern. Wir haben in diesem Gesetz darüber hinaus neben den bereits angesprochenen Leitungspositionen, die wir schaffen - einem Direktor oder einer Direktorin des Bildungscampus, einem Leiter oder einer Leiterin der Abteilung Ausbildung und einem Leiter oder einer Leiterin der Abteilung Fort- und Weiterbildung - auch eine neue Koordinierungsstelle Gemeinsames Lernen. Dahinter verstecken sich sowohl das große Ziel, die Anstrengung, die wir mit unserer Begabungsförderung bereits heute machen, als auch die grundlegenden gesetzlichen Anforderungen, die wir im Bereich Inklusion umzusetzen haben, und die wir auch im Sinne eines roten Fadens weiter gestalten und entsprechend entwickeln wollen. Deswegen freue ich mich, dass hinter diesem vielleicht etwas trocken daherkommenden Besoldungsgesetz ganz fiese ‑ ‑ nein, ganz viele wesentliche Veränderungen liegen. (Abg. Schmitt-Lang (CDU): Der Versprecher war gut!) Ja, der Versprecher war gut. Es freut mich, dass ich Sie ab und an mal zum Lachen bringe, Frau Schmitt-Lang. (Beifall von der SPD.) Es sollen ja alle auch Spaß haben hier. (Abg. Schmitt-Lang (CDU): Ja. Das ist doch schön.) Ja, genau. - In diesem Sinne freue ich mich auf die Debatte und vor allem auf die Anhörungsprozesse, die durch dieses Gesetz ausgelöst werden, und vor allem auf die dann folgende grundlegende Veränderung unserer Bildungslandschaft mit Blick auf eine bessere Professionalisierung unserer zukünftigen Lehrerinnen und Lehrer. (Beifall von der SPD.)
Dagmar Heib
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. (Abg. Dörr (AfD): Ich habe mich zu Wort ge- meldet!) Entschuldigung - mir liegt kein Wortmeldezettel vor. (Abg. Dörr (AfD) nimmt den ausgefüllten Wortmeldezettel von seinem Pult und hält ihn hoch.) Sie müssen ihn schriftlich abgeben, Herr Kollege. (Abg. Dörr (AfD): Tut mir leid.) Sie können die Wortmeldung noch abgeben, klar, aber Sie müssen sie schriftlich abgeben. (Abg. Dörr (AfD) geht zum Präsidiumstisch und gibt seine Wortmeldung ab.) Dann erteile ich Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr für die AfD das Wort.
Friedrich Josef Dörr AfD
Das war dann ein Fehler von mir. - 3 Minuten habe ich noch, das hat den Vorteil, dass ich dann mal nach der Ministerin reden kann. Das könnte man auch zum System machen. Die Frau Ministerin hat gesagt, dass man die Gemeinschaftsschule gleichwertig machen sollte. Damit hat sie auch zugegeben, dass sie nicht gleichwertig ist. Wir haben immer angeprangert, dass wir eine Schule haben, das Gymnasium, die einigermaßen gut organisiert ist, und dann eine andere Schule, die Gemeinschaftsschule, bei der sich alle Probleme, die wir im Augenblick im Lande haben, häufen, sodass es da auch Brandbriefe gibt und Beschwerden. Es gab zwischenzeitlich mal nicht so viele Briefe, weil die Leute dann auch immer befürchten müssen, dass sie Nachteile haben. Aber jetzt, wo wir viele Schulleiter haben, die in der CDU sind, und auch Lehrer, die in der CDU sind, kommen dann auch wieder solche Briefe hervor. Es wundert mich überhaupt nicht, weil das wirklich ein schwieriges Feld ist. Ich hoffe, und wir werden das auch genau beobachten, dass in Zukunft wirklich die Gemeinschaftsschule so gefördert wird, wie sie es verdient. Was die Besoldung betrifft, ist es eigentlich an der Zeit gewesen, dass man da mal eine Veränderung gemacht hat. Ich habe hier auch schon mehrfach darauf hingewiesen, dass das Saarland ein armes Land ist. Das Saarland hat Schulden, es hat aber nicht nur Geldschulden, es hat auch Schulden, was die Infrastruktur betrifft. Es hat aber auch Schulden dabei, wie es mit seinen eigenen Beamten, Angestellten und Arbeitern umgeht. Wir haben ja eben den Tagesordnungspunkt gehabt, wo wieder etwas korrigiert wurde, weil viele von unseren Beamten schlechtergestellt sind als sonst wo in anderen Bundesländern, was natürlich dazu führt, dass unsere Begabungsreserve abwandert. Wenn ich in Homburg wohne und in Zweibrücken besser bezahlt werde, ist ja überhaupt (Abg. Dörr (AfD)) nicht einzusehen, weshalb ich dann in Homburg arbeiten soll. Langer Rede kurzer Sinn: Ich denke, es war jetzt an der Zeit, dass man hier mal einen neuen Anlauf nimmt. Und was den Campus betrifft, wird man sehen, was es bringt. Von Hause aus ist das keine schlechte Idee, aber wie gesagt, es kommt darauf an, wie es am Schluss aussieht. Die Bäume erkennt man an den Früchten. Wir werden sehen, was daraus wird. Wir werden uns auch enthalten. - Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD.)
Dagmar Heib
Vielen Dank. - Jetzt mein zweiter Anlauf: Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. - Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres, Frauen und Sport zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/501. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/501 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Vielen Dank. Somit stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport überwiesen ist. Zugestimmt hat die SPD-Fraktion, Gegenstimmen gab es keine, enthalten haben sich die CDU-Fraktion und die AfD-Fraktion. Wir kommen zu Punkt 8 der Tagesordnung: Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Universitätsklinikum des Saarlandes (Drucksache 17/488) Zur Begründung des Gesetzentwurfs erteile ich Herrn Minister Jakob von Weizsäcker das Wort.
von Weizsäcker
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Ich glaube, es ist richtig, dass dieser Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Universitätsklinikum des Saarlandes am Nachmittag verhandelt wird. Manchmal ist man ja traurig, dass das eigene Gesetz nicht am Vormittag behandelt wird. Ich glaube aber, heute ist es angemessen. Es ist ein wichtiges Gesetz, aber es geht um Änderungen im Kleinen. Es geht um drei Dinge. Es geht um eine Regularisierung, es geht um eine Flexibilisierung, und es geht tatsächlich um Bürokratieabbau. Ich fange an mit der Regularisierung. Der Ressortzuschnitt hat sich mit der neuen Landesregierung - das ist ja schon eine Weile her - geändert. In dem Gesetz in seiner bisherigen Formulierung wird aber der Ressortzuschnitt im Gesetz festgeschrieben, sodass wir im Sinne einer Regularisierung natürlich die neuen Zuständigkeiten in der Landesregierung abbilden müssen. Aber keine Sorge, das werden wir durch geeignete Formulierungen in einer Art und Weise tun, die sicherstellt, dass bei künftigen neuen Ressortzuschnitten nicht wieder ein Änderungsbedarf am Gesetz erwächst. Zweitens werden wir in Zukunft, so Sie denn zustimmen, im Sinne gendergerechter Sprache die Personenbezeichnung im Gesetz sowohl in weiblicher als auch in männlicher Form aufführen. Das sehe ich auch als eine Regularisierung an. (Beifall von der SPD.) Drittens geht es um Flexibilisierung, darum, dass eine flexiblere Handhabung der Zuständigkeiten im Aufsichtsrat erfolgen kann. Es geht dabei um zwei Punkte. Erstens wird der Aufsichtsratsvorsitz nicht mehr im Gesetz festgeschrieben, sondern es wird ermöglicht, dass der Aufsichtsrat aus seinem eigenen Kreise heraus bestimmt, wer den Aufsichtsratsvorsitz innehaben soll. Der zweite Punkt betrifft eine gewisse Flexibilisierung bei der Zahl der externen Sachverständigen. Aktuell ist noch eine Zahl festgeschrieben, in Zukunft soll die Möglichkeit bestehen, zwei bis drei Expertinnen und Experten in den Aufsichtsrat aufzunehmen. Auch hier ist das eine gewisse Flexibilisierung, das halten wir für sachgerecht. Nun komme ich zum Bürokratieabbau, speziell um einen sinnvollen Bürokratieabbau bei Baumaßnahmen. Es geht zum Ersten darum, dass das Universitätsklinikum die Möglichkeit bekommen soll, bei kleineren Baumaßnahmen die Bauherrenfunktion übernehmen zu können, wenn die zuständigen Oberlandesbehörden das für sinnvoll halten. Das ist für den Bürokratieabbau sinnvoll. Im Einzelfall soll dies sogar bei größeren Baumaßnahmen möglich sein. Das wird nicht die Regel sein, aber im Einzelfall kann das sinnvoll sein. Damit das Ganze in der Praxis durchführbar ist, soll es eine Erleichterung der Mittelzuführung für Investitionen und Bautätigkeiten von der Landesregierung an das Universitätsklinikum geben. Das ist im Gesetzentwurf auch vorgesehen. Zu guter Letzt - das bedeutet auch eine wesentliche Flexibilisierung - soll es für das Universitätsklinikum möglich sein, bei kleineren Baumaßnahmen, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durchgeführt werden - so etwas kommt mal vor -, sich nicht an die Details der Landeshaushaltsordnung halten zu müssen. Natürlich müssen dabei die Grundsätze der Sparsamkeit und der Wirtschaftlichkeit beachtet werden, was auch in Ordnung ist, hier geht es wohlgemerkt um Maßnahmen im eigenen Namen mit eigenen Mitteln. Auch das ist, glaube ich, ein sinnvoller Bürokratieabbau, der es dem Universitätsklinikum erleichtern wird, in Zukunft seine Tätigkeiten vernünftig auszuführen. Sehr geehrte Damen und Herren, das ist der Kern dessen, was mit diesem Gesetz geändert werden soll. Ich bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Wissenschaft. - Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD.)
Dagmar Heib
Ich danke dem Herrn Minister und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wissenschaft zu überweisen. - Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf, Drucksache 17/488. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes, Drucksache 17/488, in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Wissenschaft ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf, Drucksache 17/488, einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wissenschaft überwiesen ist. Zugestimmt haben die SPD- und die AfD-Fraktion, enthalten hat sich die CDU-Fraktion. Wir kommen nun zu den Punkten 9 und 17 der Tagesordnung: Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Stärkung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen im Saarland (Saarländisches Kinderschutzgesetz - SKG) sowie zur Änderung des Schulordnungsgesetzes (SchoG) (Drucksache 17/487) Beschlussfassung über den von der AfD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Beschlussantrag zur Überprüfung des Schulordnungsgesetzes Zur Begründung des Gesetzentwurfes erteile ich Herrn Minister Dr. Magnus Jung das Wort.
Dr. Magnus Jung
Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich sehr, dass wir heute als Landesregierung die Gelegenheit haben, das Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen sowie zur Änderung des Schulordnungsgesetzes einzubringen. Ich freue mich auch, zu dieser Debatte erstmals den neuen Kinderschutzbeauftragten des Saarlandes, Kai Frisch, in dieser Funktion ganz herzlich hier im Plenum begrüßen zu dürfen. (Beifall von der SPD, bei der CDU und bei der AfD.) Vor genau einem Jahr hatten wir in diesem Hohen Hause schon einmal die Gelegenheit, intensiv über den Kinderschutz im Saarland zu debattieren. Wir waren uns damals zwar nicht in allen Punkten einig, aber sicherlich in dem Punkt, dass wir eine umfangreiche Agenda vor uns haben, um unser gemeinsames Ziel, die Stärkung des Kinderschutzes im Saarland, erreichen zu können. An der Dringlichkeit dieser Aufgabe hat sich seitdem nichts geändert. Wir haben in den letzten Wochen und Monaten aus den Medien immer wieder von Gewalttaten an Kindern erfahren, von abscheulichen sexualisierten Gewaltverbrechen, von Kindesvernachlässigung, von psychischer und physischer Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, zunehmend von Gleichaltrigen ausgehend. Das Dunkelfeld, also die Zahl der nicht polizeilich bekannten Fälle, von denen die Öffentlichkeit in der Regel nichts erfährt, ist weitaus größer. Häufig sind es gerade die Orte, an denen sich Kinder und Jugendliche sicher und geborgen fühlen sollten, die für sie zur Hölle werden: die eigene Familie, das eigene soziale Umfeld, der Sportverein, die Schule, die Einrichtung. Diese Taten bleiben im Verborgenen. (Vizepräsidentin Baltes übernimmt den Vor- sitz.) Die WHO betonte bereits in ihrem Statusbericht 2013 zur Lage in Europa, dass 90 Prozent der Fälle von Kindesmisshandlung, Kindesvernachlässigung und Kindesmissbrauch in den dafür zuständigen Institutionen nicht adäquat wahrgenommen werden. Jedes einzelne betroffene Kind trägt die erlebte Gewalterfahrung häufig lebenslang in sich. Dieses Wissen muss uns Mahnung und Verpflichtung sein, alles Mögliche zu tun, um Kindern ein gewaltfreies Aufwachsen zu ermöglichen. Kinder und Jugendliche dürfen nicht alleine gelassen werden, sondern müssen immer Hilfe finden, wenn sie in Not sind. Wie wichtig die Arbeit der Jugendhilfe zur Gewährleistung des Wohls und des Schutzes von Kindern und Jugendlichen ist, zeigt ein Blick in die aktuelle Jugendhilfestatistik. Nachdem die Zahl der Inobhutnahmen bereits in den Jahren 2020 und 2021 um 5 Prozent angestiegen war, hat sich die Entwicklung im Jahr 2022 deutlich verstärkt. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, haben in dem Jahr die Jugendämter in Deutschland 66.444 Kinder und Jugendliche zu ihrem Schutz vorübergehend in Obhut genommen. Das waren im Vergleich zum Vorjahr rund 40 Prozent mehr. Im Saarland wurden im Jahr 2022 insgesamt 457 Inobhutnahmen veranlasst. Hauptgrund war zum einem das in beiden Jahren gestiegene Aufkommen von unbegleitet einreisenden Minderjährigen aus dem Ausland. Zum anderen, nach einem Rückgang in den Corona-Jahren, hat im Jahr 2022 erstmals wieder die Inobhutnahme wegen dringender Kindeswohlgefährdung um 5 Prozent zugenommen. Sorge muss uns auch bereiten, dass sich im letzten Jahr immer mehr Kinder und Jugendliche selbst an das Jugendamt gewendet haben mit der Bitte um eine Inobhutnahme. Hier wurde eine Steigerung um 4 Prozent verzeichnet. Dabei steht nicht nur die Kinder- und Jugendhilfe in der Verantwortung, sondern das gesamte soziale Umfeld. Kitas, Schulen, Kirchen, die Wohlfahrt, der Sport, aber auch Kliniken und Einrichtungen aus dem ambulanten medizinischen und therapeutischen Bereich stehen in der Verantwortung, den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Missbrauch, Vernachlässigung und Misshandlung weiter zu verbessern und betroffenen Mädchen und Jungen schneller und passgenau zu helfen. Kinderschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe, bei der viele Verantwortungsträger zusammenarbeiten. Ich bin mir sicher, dass alle Beteiligten diese Verantwortung sehr ernst nehmen. Wie also wollen wir künftig unserer Verantwortung noch besser gerecht werden? Diese Diskussion haben wir hier im Saarland bereits in den vergangenen Jahren mit allen beteiligten Stellen begonnen. Zwei Kommissionen, die Unabhängige Kinderschutzkommission und die Unabhängige Aufarbeitungskommission am UKS, haben Empfehlungen ausgesprochen, die zum Teil schon umgesetzt sind, zum Teil in der Umsetzung befindlich sind oder deren Umsetzungsmöglichkeiten derzeit geprüft werden. Auch aus diesem Haus, dem Landtag des Saarlandes, kamen infolge der Aufarbeitung der Geschehnisse am UKS mit der Einsetzung des parlamentarischen Untersuchungsausschusses und dem vorgelegten Abschlussbericht wichtige Impulse für Verbesserungen im Kinderschutz des Landes. Wir werden den eingeschlagenen Weg zur Stärkung des Kinderschutzes im Saarland fortsetzen und die empfohlenen Maßnahmen nach und nach unter Einbeziehung aller Akteure und Akteurinnen der saarländischen Kinderschutzlandschaft umsetzen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, vor einem Jahr habe ich angekündigt, dass wir dabei drei Dinge prioritär angehen werden, zum Ersten die Einrichtung einer Ombudsstelle gemäß den Vorgaben des SGB VIII in einem Kompetenzzentrum Kinderschutz unter dem Dach mit einem Kinderschutzbeauftragten. Die entsprechenden rechtlichen Grundlagen haben wir in diesem Parlament schon im Februar dieses Jahres geschaffen. Die Räume sind angemietet, die Stellen sind ausgeschrieben und das Entscheidungsverfahren der Stellenbesetzung steht vor dem Abschluss. Wir haben zum Zweiten die Installierung eines saarländischen Kinderschutzbeauftragten angekündigt und schon umgesetzt, der zum 01. Mai seine Arbeit aufgenommen hat. Ich hatte drittens angekündigt, ein Kinder- und Jugendschutzgesetz für das Saarland auf den Weg zu bringen, das seinen Namen verdient. Der Entwurf dieses Gesetzes liegt Ihnen heute zur Ersten Lesung vor. Mit seiner heutigen Einbringung setzen wir den begonnenen Prozess fort, indem wir auf bislang gewonnenen Erkenntnissen aufbauen. Dazu gehört die Erkenntnis, dass wir das Rad nicht in allen Bereichen neu erfinden müssen, sondern auf die sehr gute Reform des SGB VIII im Rahmen des Kinderund Jugendstärkungsgesetzes und nicht zuletzt auf vorhandene Schutz- und Hilfesysteme im Saarland aufbauen können, in deren Mittelpunkt als zentraler Akteur im Kinderschutz die Kinderund Jugendhilfe steht. Dieses Landeskinderschutzgesetz ist ein Meilenstein. Es ist ein großer Schritt auf unserem Weg hin zu einem umfassenden Kinder- und Jugendschutz in unserem Land. Denn wir stellen klar, die Wahrung und Förderung von Rechten von Kindern und Jugendlichen sind wesentlicher Teil eines wirksamen Kinderschutzes. Wir bündeln mit der dauerhaften Einrichtung des Amtes eines Kinderschutzbeauftragten unter dem Dach eines Kompetenzzentrums verschiedene Fachdisziplinen und fördern die Inanspruchnahme von Hilfen für Betroffene. Wir etablieren einen saarländischen Rat für Kinderschutz als unabhängiges Gremium, das den Kinderschutzbeauftragten berät und unterstützt. Wir verbessern die interdisziplinäre Kooperation im Kinderschutz, indem wir die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Bildung lokaler Netzwerke bei der Wahrnehmung ihres Schutzauftrages verpflichten. Die Landkreise als Träger der örtlichen Jugendhilfe erhalten für die Durchführung dieser Aufgabe einen jährlichen Belastungsausgleich für die entsprechende Aufpersonalisierung in den Jugendämtern. Wir fördern die Weiterentwicklung von Fachstandards, Maßstäben der Qualitätsbewertung und der Schutzkonzepte. Wir verpflichten uns, unter Federführung meines Hauses einen Landesaktionsplan zur Früherkennung und Prävention von Kindeswohlgefährdungen zu erstellen. Wir verpflichten mit einer Änderung des Saarländischen Schulordnungsgesetzes alle saarländischen Schulen sowie die außerschulischen Bildungs- und Betreuungsangebote, Schutzkonzepte vorzuhalten. Wir verpflichten Träger von Einrichtungen und Angeboten, die bislang noch nicht von den Regelungen des SGB VIII erfasst sind, die aber eine Landesförderung nach dem Kinder- und Jugendförderungsgesetz erhalten, auf die Erstellung eines Schutzkonzeptes hinzuwirken. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist eine Selbstverständlichkeit, dass wir den angestoßenen Prozess durch geeignete Qualifizierungsund Beratungsangebote flankieren sowie unterstützen wollen und werden. Kinderschutz gibt es aber nicht zum Nulltarif. Auch wenn wir die Sparnotwendigkeiten bei der Haushaltsaufstellung für den Doppelhaushalt 2024/2025 sehen, bitte ich Sie bereits jetzt um Ihre Unterstützung, damit die notwendigen Finanzmittel bereitgestellt werden, die es allen Beteiligten erst ermöglichen, die Aufgaben, die ihnen mit diesem Gesetz übertragen werden, sorgfältig und nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegt jetzt an Ihnen, eine umfassende Grundlage zur Verbesserung des Kinder- und Jugendschutzes zu beschließen, an der alle relevanten Partnerinnen und Partner der saarländischen Kinderschutzlandschaft beteiligt sind. Der vorliegende Gesetzentwurf ist das Ergebnis des bislang durchgeführten breiten Beteiligungsverfahrens, an dem eine große Zahl von Verbänden, Institutionen, Interessenvertretungen, Kammern teilgenommen und ihre Änderungsvorschläge eingebracht haben. Dazu zählt auch die saarländische Datenschutzbeauftragte. Der Entwurf hat eine breite Zustimmung erfahren. Ich wünsche uns allen auch für den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens gute und konstruktive Beratungen. Lassen Sie uns mit diesem Gesetz gemeinsam einen großen weiteren Schritt zum Schutz der Schwächsten unserer Gesellschaft gehen. Es wäre ein starkes Signal, wenn wir dafür in diesem Haus eine breite Mehrheit erreichen könnten. Ich bitte Sie daher herzlich um Ihre Unterstützung und Ihre Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf. Meine Damen und Herren, ich bin auch wirklich sehr froh, dass es uns gelungen ist, diesen Gesetzentwurf sehr breit aufzustellen, das heißt weit über den Geltungsbereich der Kinder- und Jugendhilfe, der Jugendarbeit und des Sportes hinaus, dass wir beispielsweise auch im schulischen Bereich weitgehende Regelungen treffen. Deshalb freue ich mich, dass nachher meine Kollegin Christine Streichert-Clivot zu diesen Teilen des Gesetzentwurfs noch weitere Ausführungen machen wird. - Ich danke Ihnen herzlich für die Aufmerksamkeit und freue mich auf konstruktive Beratungen zu diesem Entwurf. - Vielen Dank. (Beifall von der SPD.)
Christina Baltes
Danke, Herr Minister Magnus Jung, für die Begründung des Gesetzentwurfs. Zur Begründung des Antrags der AfD-Fraktion erteile ich Herrn Christoph Schaufert von der AfD-Landtagsfraktion das Wort. (Sprechen bei der AfD.) Sind Sie sich einig, wer jetzt begründet? (Abg. Dörr (AfD): Wir haben es jetzt geän- dert. Ich mache das.) Dann hat nun der Fraktionsvorsitzende der AfD-Landtagsfraktion das Wort, Herr Josef Dörr.
Friedrich Josef Dörr AfD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! So ist es vielleicht auch besser, wir halten die Ordnung ein. Es geht darum, das Schulordnungsgesetz zu überprüfen. Wir haben den Antrag hier schon einmal gestellt. In diesen Zusammenhang passt er auch. Es wäre ganz gut gewesen, wenn Herr Schaufert einmal auf das, was der Minister gesagt hat, hätte antworten können. Aber so herum geht es auch. Ich nenne in diesem Zusammenhang das Schulordnungsgesetz. Wir haben die beiden Tagesordnungspunkte ja zusammengelegt, weil unsere Kinder die meiste Zeit ihrer Kindheit in der Schule verbringen. Wenn ich den Kindergarten noch weglasse, dann halten sie sich von der Grundschule an bis zum Abitur, wenn sie so weit kommen, in Schulen auf. Es ist nicht ohne Bedeutung, wie diese Schulen organisiert sind. Wir haben zur Organisation dieser Schulen ein überragendes Gesetz. Das ist das Schulordnungsgesetz und viele andere Gesetze noch dazu. Ich habe in der vergangenen Legislaturperiode die Schulgesetze schon mal mitgebracht. Das sind inzwischen sechs dicke Bände, bestehend nur aus Schulgesetzen. Das heißt also, es ist schon unheimlich schwierig, sich da auszukennen und Fachmann zu sein. Ich wage zu behaupten, dass niemand alle Bestimmungen dieser Gesetze und Verordnungen kennt. Deshalb ist es wichtig, auch weil Gesetze ja mehr einengen, als dass sie Freiheit geben - das habe ich heute Morgen schon einmal ausgeführt -, dass man ab und zu nachschaut, was mit den Gesetzen ist, ob wir sie noch brauchen. Wir haben es schon einmal zur Übung gemacht, dass wir Gesetze, die wir hier beschlossen haben, mit einem Verfallsdatum versehen haben. Das hatte dieselbe Gedankengrundlage. Man hat gedacht, das Gesetz wird jetzt gebraucht, aber wer weiß, ob es in zehn Jahren noch gebraucht wird, und wenn es nicht neu beschlossen wird, (Abg. Dörr (AfD)) dann verfällt es einfach nach zehn Jahren. Solche Gesetze haben wir noch. Wir haben jetzt wie gesagt das Schulordnungsgesetz, das schon ein gewisses Alter hat, das oft novelliert worden ist und jetzt nach unserer Meinung auch wieder auf den Prüfstand gehört. Wie kann man zu so einer ketzerischen Ansicht kommen? Ich habe viele Jahre, meine gesamte Kindheit und Schulzeit, ohne Schulordnungsgesetz verbracht und die Schulen waren sehr gut organisiert. Man hat das gar nicht gebraucht. Danach habe ich in meiner Lehrer- und Schulleiterzeit mit dem Schulordnungsgesetz gearbeitet und habe gesehen, wo die Grenzen sind. Ich habe gesehen, dass es verschiedene Bestimmungen gibt, die eigentlich bei der Arbeit nur behindern. Jetzt haben wir hier ein vom Gesundheitsminister eingebrachtes Gesetz, das in diese Sache hineingreift und Änderungen des Schulordnungsgesetzes mit beantragt. Das scheint uns eine gute Gelegenheit zu sein, um noch einmal nachzuschauen: Brauchen wir das Schulordnungsgesetz in der Form, wie es jetzt ist? Können wir es verschlanken? Können wir Bürokratie abbauen oder Ähnliches? Das ist unser Anliegen, herzlichen Dank. (Beifall von der AfD.)
Christina Baltes
Danke, Herr Dörr, für die Begründung Ihres Antrages. Ich eröffne die Aussprache. - Es sind Wortmeldungen eingegangen. Das Wort hat nun von der SPD-Landtagsfraktion die Abgeordnete Martina Holzner.
Martina Holzner SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Herzlich willkommen, Herr Frisch, schön, dass auch Sie da sind! Wir sprechen heute über den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Saarland. Das ist wichtig und gut so. Aber ehrlich gesagt, wann sprechen wir über Kinderschutz? Wann wird Kinderschutz sichtbar? Wann ist Kinderschutz in den Medien, in der Öffentlichkeit präsent? - Ja, genau, wenn ein Skandal öffentlich wird, meine Damen und Herren. Kinderrechte sind Menschenrechte, Rechte, die wir als Gesellschaft zu stärken haben. Das ist unsere Aufgabe als Mitmenschen, unsere Aufgabe als Gesetzgeber, und zwar dauerhaft, transparent und vor allem im Alltag gelebt. (Beifall von der SPD.) Vor einem Jahr haben wir als SPD-Fraktion angekündigt, ein eigenes saarländisches Kinderund Jugendschutzgesetz auf den Weg zu bringen, und heute haben wir die Erste Lesung des Gesetzes zur Stärkung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen im Saarland und zur Änderung des Schulordnungsgesetzes. Mein ausdrücklicher, herzlicher und persönlicher Dank geht hier an Minister Dr. Magnus Jung, der als neue Hausspitze die Interessen und die Stärkung von Kindern und Jugendlichen ganz oben auf die Agenda gesetzt hat, der die Dinge angeht und anpackt. Vielen Dank dafür. (Beifall von der SPD.) Ein Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen, ein Gesetz zur Stärkung der Rechte der Jüngsten und Jungen in unserer Gesellschaft. Kinder und Jugendliche müssen ihre Rechte kennen. Sie müssen wissen, wie sie für ihre Interessen einstehen können. Sie benötigen Wissen und Unterstützung dabei, sich zu einer eigenen, frei agierenden Persönlichkeit zu entwickeln. Wir als Erwachsene setzen die Rahmenbedingungen für eine gute Entwicklung und ein sicheres Umfeld. Wir stärken und bestärken Kinder darin und beteiligen sie daran, ihre eigenen Rechte zu kennen, diese wahrzunehmen und durchzusetzen. (Beifall von der SPD.) Kinder und Jugendliche müssen wissen, was okay ist und was nicht. Sie müssen wissen, was sie machen können, wenn mit ihnen Dinge gemacht werden, die sie nicht möchten, wenn ihre eigene persönliche Grenze überschritten wird. Ein Stopp, ein Nein muss manchmal erst erlernt werden. Das Überschreiten dieser Grenze ist nicht akzeptabel. Damit dies nicht passiert, benötigen Kinder und Jugendliche Bedingungen, die es ihnen erleichtern, ihre Rechte wahrzunehmen, zu kennen und sich zu äußern. Diese Bedingungen müssen so vielfältig sein wie die Lebensbedingungen, in denen sich Kinder und Jugendliche befinden. Sie müssen vor Ort, in allen Lebensbereichen nicht nur bekannt sein, sondern vor allem gelebt werden. (Beifall von der SPD.) Kai Frisch ist der erste saarländische Kinderschutzbeauftragte und seit Mai 2023 im Amt. Als Experte in der Kinder- und Jugendschutzlandschaft des Saarlandes wird er in seiner neuen Funktion eng mit den Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe sowie allen Akteurinnen und Akteuren auf Landes- und Kommunalebene zusammenarbeiten. Zusammen mit der Ombudsstelle wird der Kinderschutzbeauftragte das im Aufbau befindliche Kompetenzzentrum Kinderschutz bilden. Das Kompetenzzentrum dient als zentrale Anlaufstelle bei Fragen des Schutzes sowie der Rechte von Kindern und Jugendlichen. Aber das ist noch nicht alles. Der Gesetzentwurf hat noch weitere wichtige Neuerungen. Er sieht die Einrichtung eines unabhängigen beratenden Fachgremiums vor, den saarländischen Rat für (Abg. Holzner (SPD)) Kinderschutz. Der Rat berät und unterstützt den Kinderschutzbeauftragten fachlich. Er wird aus Mitgliedern der Wissenschaft, der Fachpraxis, Repräsentanten der Kommunen, der fachlich zuständigen Ministerien sowie des Landesjugendhilfeausschusses gebildet - Kompetenz aus allen Bereichen und mit allen Hintergründen. Beim Kinder- und Jugendschutz gibt es für uns kein Zuviel an Qualitätssicherung und Vernetzung. (Beifall von der SPD.) Gerade weil es kein Zuviel an Vernetzung von Kompetenz gibt, ist die Etablierung von lokalen Netzwerken für Kinderschutz geplant. Was die lokalen Netzwerke machen sollen? - Die Netzwerke bilden den Rahmen für eine schnelle und wirksame Kooperation bei Kindeswohlgefährdung. Denn was in anderen Bereichen gilt, gilt auch im Kinderschutz: Wer sich kennt, schon im Austausch war und weiß, wer wofür zu welchem Zeitpunkt die richtige Ansprechpartnerin oder der richtige Ansprechpartner ist, weiß dies auch im aktuellen Handeln in akuten Notlagen. Hierdurch wird der Kinderschutz auf ganz praktische Weise gestärkt, es werden Wege verkürzt und ein schnelleres und abgestimmtes Handeln ermöglicht. (Beifall von der SPD.) Durch den stetigen Austausch und die bessere Vernetzung der maßgeblich am Kinderschutz beteiligten AkteurInnen werden auch die Strukturen und Abläufe weiterentwickelt. Verstärkte Vernetzung und qualitative Weiterentwicklung durch gelebte Praxis - beides wird unserem Saarland sehr guttun. Von dieser Stelle aus ein großer Dank an alle, die bereits jetzt so aktiv bei der Sicherstellung und Weiterentwicklung des Kinderschutzes mithelfen. Vielen Dank! (Beifall von der SPD.) Eine Forderung, die immer wieder an uns herangetragen wird und von der Kinderschutzkommission ebenfalls eingefordert wurde, ist die Etablierung von Schutzkonzepten. Der Minister hat es eben schon gesagt, in vielen Einrichtungen gibt es sie schon, aber natürlich brauchen wir in allen Bereichen, ob im Sport, im Ehrenamt, in der Kirche oder in Kliniken, wirksame und vor allem gelebte Konzepte. Die verpflichtenden Schutzkonzepte für Schulen und dazugehörige Bildungs- und Betreuungsangebote unter schulischer Aufsicht sind wesentlicher Bestandteil für den Schutz vor sexualisierter Gewalt. Schule ist ein Ort des Lernens, des Weiterentwickelns, ein Ort, um Freundschaften zu schließen und erwachsen zu werden. Auch hier ist es wichtig, Konzepte in der Schulgemeinschaft und Meldewege transparent zu machen und eine Kultur des Hinsehens zu leben. Daher ist es gut, dass unser Ministerium für Bildung und Kultur eine zentrale Ansprechund Beschwerdestelle „sexualisierte Gewalt“ in Schulen geschaffen hat. Denn wir sehen an den aktuellen Fällen wie beispielsweise im Fall Dillinger, dass es gut ist, nicht bei der Täterorganisation selbst, sondern außerhalb Ansprechpartner zu haben. Der Entwurf sieht außerdem die Entwicklung eines Aktionsplans vor. Lieber Minister Magnus Jung, Sie haben uns heute hier nicht nur den Gesetzentwurf vorgestellt. Nein, Sie haben sich, beziehungsweise Ihr Haus hat sich auch weitere Aufgaben für die Zukunft vorgenommen. So wird die Landesregierung unter der Federführung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit einen Aktionsplan mit Handlungsschwerpunkten zur Verbesserung der Früherkennung und Prävention von Kindeswohlgefährdungen entwickeln. Ein weiterer wichtiger, wesentlicher Schritt zu mehr Schutz und Sicherheit für unsere Kinder und Jugendlichen. (Beifall von der SPD.) Dieses Gesamtpaket für die Stärkung und den Schutz unserer Kinder und Jugendlichen ist ein echter Meilenstein für den Kinder- und Jugendschutz im Saarland. Dieses Gesamtpaket wird nun an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit überwiesen. Dort werden wir uns erneut mit den verschiedenen Facetten des Gesetzes und den Stellungnahmen der beteiligten Akteurinnen und Akteure auseinandersetzen. Ich freue mich schon, weiter mit den Verbänden in den Austausch zu gehen und für den besten Kinder- und Jugendschutz zu ringen, den unser Saarland je gesehen hat. (Beifall von der SPD.) Wer den Gesetzentwurf genau gelesen hat, findet an vielen Stellen den Hinweis auf den Austausch über den Kinder- und Jugendschutz, auf die Qualitätssicherung und die Qualitätsweiterentwicklung und auf die Fortentwicklung der Fachstandards. Denn auch das beste Gesetz lebt immer nur dann, wenn es sich weiterentwickelt und dafür sorgt, dass das Ziel des Gesetzes nicht aus dem Blick gerät. Das Ziel des Gesetzespakets ist es, unsere Kinder und Jugendlichen zu stärken, den Kinderschutz zu stärken und unserer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe gerecht zu werden, für eine Umgebung zu sorgen, in der Achtsamkeit, die Stärkung der Kinderrechte und vor allem ein aktives Hinsehen und Handeln in den Vordergrund rücken. (Beifall von der SPD.) Nach mehr als einem Jahr bringen wir heute das Kinderschutzgesetz auf den Weg. Meine Damen und Herren, es ist ein wichtiger Meilenstein in unserem Land. Wir stimmen dem Gesetz in Erster Lesung zu und lehnen den Antrag der AfD (Abg. Holzner (SPD)) aus den bekannten Gründen und mit der Begründung der letzten Sitzung ab. Vielen Dank. (Beifall von der SPD.)
Christina Baltes
Vielen Dank, Frau Kollegin Holzner, für Ihren Redebeitrag. Es gibt eine Kurzintervention von Herrn Thielen. Abg. Thielen (CDU) mit einer Zwischenbemerkung: Frau Kollegin Holzner, ich habe eine Rückfrage zu Ihrer Rede. Sie sprachen im Zusammenhang vom Fall Dillinger im gleichen Satz von der „Täterorganisation“. Meinen Sie damit die katholische Kirche? Dann würde ich Sie bitten, das noch einmal auszuführen. Ist es für Sie auch eine Täterorganisation, wenn es zum Beispiel um das UKS geht? Ich möchte Sie bitten, den Begriff zu klären.
Christina Baltes
Frau Holzner, möchten Sie darauf antworten?
Martina Holzner SPD
Ja. - Ich meine damit, dass es eben nicht die Organisation des eigentlichen Täters sein soll, sondern eine neutrale Stelle, an die sich die Betroffenen wenden können, wenn sie das wollen. Das war wichtig, das haben wir auch im Ausschuss so besprochen. Ich glaube, es ist wichtig, dass sich Leute, die betroffen sind, eben nicht bei der Organisation, in der auch der Täter ist, melden können, sondern dass sie sich bei einer neutralen Stelle äußern können. (Beifall von der SPD.)
Christina Baltes
Vielen Dank, Frau Holzner. - Als nächster Redner hat nun von der CDU ‑ Landtagsfraktion Herr Alwin Theobald das Wort.
Alwin Theobald CDU
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Frisch! Liebe Damen und Herren hier im Plenarsaal und draußen im Lande! Wenn wir heute im saarländischen Landtag erneut über einen Entwurf für ein Kinderschutzgesetz diskutieren, dann tun wir das als CDU in dem guten Wissen, dass wir bereits ein wirklich gutes, umfassendes Kinderschutzgesetz hier im Saarland haben könnten, ein Gesetz, das ein Meilenstein für den Schutz von Kindern und Jugendlichen gewesen wäre und das Maßstäbe für das Recht auf Beteiligung und Beratung für Kinder und Jugendliche in Kinderschutzverfahren gesetzt hätte, ein Gesetz, das geholfen hätte, trotz sogenannten Ärztehoppings Fälle von Kindesmisshandlung, Kindesmissbrauch und anderer Kindeswohlgefährdung sichtbar zu machen und das Unsicherheiten bei der Kommunikation von Ärzten untereinander bei Verdacht auf Kindesmisshandlung beseitigt hätte, wie es in anderen Bundesländern längst gilt und wie es auch die Bundesärztekammer fordert. Wir hätten jetzt schon ein Gesetz, das fachliche Standards für die Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Verfahren zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung als Mindestmaßstab fest definiert und zementiert hätte, und auch ein Gesetz, das nicht zuletzt die örtlichen Jugendämter verpflichtet hätte, Netzwerke zur interdisziplinären Zusammenarbeit bei der Wahrnehmung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung zu bilden. (Beifall von der CDU.) Wir hätten - und das ist nicht meine Aussage, sondern die Ansicht aus Fachkreisen - eines der stärksten Kinderschutzgesetze in unserer Republik haben können. Das alles haben die Mitglieder der SPD-Landtagsfraktion im vergangenen Jahr abgelehnt. Sie waren nicht einmal bereit, im zuständigen Ausschuss im Sinne eines guten, vielleicht noch besseren Gesetzes weiter zu diskutieren und im Rahmen einer breiten Anhörung auch die Meinung von Experten und Fachverbänden zu unserem Entwurf einzuholen. 364 Tage, nachdem der zuständige Minister hier an diesem Pult verkündet hat, er werde einen eigenen Entwurf für ein saarländisches Kinderschutzgesetz vorlegen, können wir endlich auch über einen Entwurf der Landesregierung diskutieren und feststellen: Es ist leider bestenfalls ein Kinderschutzgesetz light und spiegelt noch nicht einmal ansatzweise wider, was in anderen Bundesländern längst Gesetzeslage ist. Es wundert mich ganz ehrlich, dass eine solche Vorlage überhaupt den Weg durch den Ministerrat und über die Staatskanzlei bis hierher in den Landtag finden konnte. Herr Minister, Sie legen heute ein Gesetz vor, dessen Gesetzestext etwas mehr als zehn Seiten umfasst, das aber dann weitere 26 Seiten braucht, um zu erklären, was auf den zehn Seiten zuvor eigentlich gemeint ist, und in dem trotzdem wichtige Inhalte fehlen. Sie fokussieren und beschränken sich auf den bereits bestehenden Rechtsraum des SGB VIII, statt darüber hinauszugehen und wirklich einen großen Wurf für den Kinderschutz zu wagen oder wenigstens dorthin zu gelangen, wo andere Bundesländer längst sind. Wo ist eine Regelung, die durch interkollegialen Ärzteaustausch Fälle von Kindesmisshandlung dann aufdecken kann, wenn es durch Ärztehopping verschleiert werden soll? Wo finden sich (Abg. Theobald (CDU)) in Ihrem Gesetz das Recht von Kindern und Jugendlichen und die Pflicht für die örtlichen Jugendämter auf wirkliche Beteiligung und Beratung vor Ort in Kinderschutzverfahren? Wo sind in Ihrem Gesetzentwurf die fachlichen Standards aufgezählt, die neben dem anderen als Mindestmaßstab des Schutzauftrags bei Verfahren bei Kindeswohlgefährdung zu gelten haben? Sie bleiben mit Ihrem Gesetzentwurf weit hinter dem zurück, was möglich gewesen wäre. Und das Schlimme ist, Sie bleiben auch hinter dem zurück, was nötig gewesen wäre. Ich kann hier nur zitieren: „Der Berg kreißte und gebar eine Maus.“ (Beifall von der CDU.) Ich bin ja schon froh, dass Sie wenigstens unsere Forderung aufgenommen haben, dass die örtlichen Jugendämter verpflichtende Netzwerke zur interdisziplinären Zusammenarbeit bei der Wahrnehmung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung bilden müssen. Wenigstens haben Sie die so wichtigen Schutzkonzepte in den Einrichtungen vor Ort in Ihr Gesetz aufgenommen. Vor wenigen Monaten haben Sie noch die Kinderschützer in diesem Land dadurch aufgeschreckt, dass Ihre Kollegin Bildungsministerin auf eine parlamentarische Anfrage hin noch nicht einmal wusste, ob, wie und welche Schulen, wie viele Schulen überhaupt über Schutzkonzepte verfügen. Sie, Herr Minister Jung, haben vor zehn Monaten an diesem Pult gesagt, Sie würden mit den Regelungen eines neuen Kinderschutzgesetzes deutlich über das hinausgehen, was in Nordrhein-Westfalen gilt. Doch heute sehen wir, das Gegenteil ist der Fall. Sie treten auf der Stelle, verweisen immer wieder auf andere Rechtsnormen, anstatt ein klares Gesetz mit klaren Regeln zu formulieren, und bleiben vielfach bei Kann- und Sollbestimmungen, wo eine klare Pflicht angebracht wäre. Wirklich wichtig, und das sticht in diesem Gesetzentwurf in ganz besonderer Weise hervor, ist es Ihnen, neue Debattierklubs ins Leben zu rufen. Als Abklatsch des Nationalen Rats gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen wollen Sie einen saarländischen Rat für Kinderschutz, in dem sich doch nur diejenigen wiedersehen und treffen, die sich für Kinderschutz engagieren und sich deshalb ohnehin an verschiedenen Stellen immer wieder zusammensetzen und über Verbesserungen für den Kinderschutz in unserem Lande diskutieren. Sie wollen ein weiteres Parallelgremium neben den geplanten Netzwerken für Kinderschutz und dem Landesjugendhilfeausschuss schaffen, vergessen aber, vorhandene Strukturen zu stärken. Hieß es früher einmal in diesem Land „Großes entsteht immer im Kleinen“, so gilt bei Ihnen offenbar mehr denn je der Leitspruch „Hauptsach‘ drüwwer geschwätzt“. Es ist für mich völlig unerklärlich, wie man ein Kinderschutzgesetz schreiben und vorlegen kann, in dem nicht an einer einzigen Stelle der überörtliche Träger der Kinder- und Jugendhilfe, das Landesjugendamt, in seiner wichtigen Rolle als Wächter erwähnt und in seinen Aufgaben gestärkt wird. Das kann für mich nur eines bedeuten. Sie formulieren ein wortreich begründetes Gesetz, hinter dessen blumigen Ausführungen bei genauem Hinschauen eines ganz deutlich wird: Sie wollen Verantwortung abdrücken und stehen damit meiner Meinung nach ganz klar im Widerspruch zum SGB VIII. Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Beim ersten Lesen dieses Gesetzentwurfs war ich maßlos enttäuscht. Mit jedem weiteren Lesen stieg meine Verärgerung. Dieser Entwurf eines Kinderschutzgesetzes bleibt weit, sehr weit hinter dem Möglichen und leider auch weit hinter dem Nötigen zurück. Wir können nur hoffen, dass sich auch in diesem Falle das Struck'sche Gesetz bewahrheitet, wonach kein Gesetz so aus dem Parlament herauskommt, wie es eingebracht worden ist. Diese Vorlage erfüllt zum jetzigen Zeitpunkt nicht das, was wir als CDU als Mindeststandard von einem Kinderschutzgesetz erwarten. Der Gesetzentwurf ist für uns in dieser Form nicht zustimmungsfähig. Wir hoffen aber noch auf erhebliche Verbesserungen durch eine breite Anhörung und im Rahmen der Ausschussarbeit. Wir werden uns heute auf jeden Fall enthalten. (Beifall von der CDU.)
Christina Baltes
Danke, Herr Kollege Theobald, für die Ausführungen. Es gibt weitere Wortmeldungen. - Als nächster Redner hat nun der Kollege Christoph Schaufert das Wort.
Christoph Rudolf Schaufert AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrte Kollegen Abgeordnete! Eben hat es zu einer kleinen Verwicklung geführt, da wir nicht wussten, wer als Erster etwas sagen soll. Wir waren einfach so überrascht davon, dass sich hier im Haus ein gewisses Maß an Sachverstand durchgesetzt und man eingesehen hat, Tagesordnungspunkte wie Schulordnungsgesetz und Kinder- und Jugendschutz zusammenzufassen. Daher kam die Begründung für unseren Antrag zuerst von Josef Dörr. Jetzt möchte ich ein klein wenig zum Kinder- und Jugendschutzgesetz reden. Kinder- und Jugendschutz ist eine gesellschaftliche Aufgabe; so steht es richtigerweise im ersten Satz Ihres Antrags. Daneben stehen wirklich zustimmungsfähige Einschätzungen darin wie: „Eltern obliegt das natürliche Recht zur Pflege (Abg. Schaufert (AfD)) und Erziehung ihrer Kinder. Hierbei unterstützt und wacht die staatliche Gemeinschaft.“ Oder: „Kinder bedürfen vor allem in den ersten Lebensjahren der Geborgenheit, der Förderung und der Sicherheit, um ihre Potenziale voll ausschöpfen zu können.“ Viele gute und warme Worte, an denen nichts auszusetzen ist. Natürlich kommen Sie auch nicht umhin, eine ordentliche Prise Ideologie einzustreuen wie: „Diese Rechtsposition ergibt sich primär aus dem Schutzbedürfnis der Kinder, die als Grundrechtsträger mit eigener Menschenwürde und dem Recht auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit wahrzunehmen sind. Kinder sind also Menschen und haben Rechte.“ - So, so. Aber ich stehe nicht hier vorne, um den Antrag klein-klein bis ins Detail zu analysieren. Dazu fehlt auch die Zeit. Vielmehr möchte ich ein wenig den Finger in die Wunde legen, nämlich, dass Sie auf der einen Seite den Kinder- und Jugendschutz vermeintlich in den Mittelpunkt staatlichen Handelns und staatlicher Fürsorge stellen möchten - wie eben erwähnt - mit manchen richtigen Worten und Ansätzen. Allerdings lassen Sie ansonsten in Ihrer Politik, liebe SPD, in Bund und Ländern nichts unversucht, das, was Kindern über Jahrtausende Geborgenheit und Sicherheit gab, auf allen Ebenen anzugreifen und letztlich zu zerstören, nämlich die klassische Familie, das klassische Zusammenspiel von Mann, Frau und Kindern. (Zurufe von der SPD: Och) Die Fürsorge der klassischen Familie ist Ihnen ein Dorn im Auge. Das zeigte sich jüngst auch an dem Vorschlag, das Ehegattensplitting abzuschaffen. Alleine schon die Gewissheit des Geschlechts lassen Sie schon nicht mehr gelten. Der beste Kinder- und Jugendschutz sind starke Familien, bestehend aus Vater, Mutter und Kindern, sowie dem Bekenntnis und der Fürsorge in dieser Gemeinschaft zueinander, in jeder Lebensphase, in jeder Lebenssituation, das ganze Leben lang. Der Staat kann und muss dies fördern und dafür Sorge tragen, dass durch gute Arbeitsplätze, gute Löhne und so weiter die klassische Familie gestärkt wird und wieder die geschützte, sichere und stabile Keimzelle unserer Gesellschaft wird. Es ist wie mit der Ansiedlung von Störchen. Es nützt nichts, Storchennester in die Landschaft zu stellen. Nein, man muss dafür sorgen, dass der Storch das Biotop findet, in dem er leben kann. Dann kommt das Nest von ganz alleine. So ist es auch beim Kinder- und Jugendschutz. Stärken Sie die klassische Familie! Machen Sie diese zukunftssicher und der Kinder- und Jugendschutz wird größtenteils von selbst gewährt sein. Wir lehnen Ihr Gesetz in Erster Lesung nicht ab, sondern werden uns enthalten und den weiteren Prozess eingehend beobachten. Wir hoffen, dass Ihnen tatsächlich die Sache am Herzen liegt und dass nicht nur weiterer Personalaufwuchs in der Kinder- und Jugendhilfe für Sie im Zentrum steht, wie bereits auf Seite 5 Ihres Antrags angekündigt. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD.)
Christina Baltes
Herr Schaufert, danke für Ihren Redebeitrag. - Als nächste Rednerin hat nun die Kollegin Réka Klein von der SPD-Landtagsfraktion das Wort.
Réka Klein SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Saarländer*innen! Liebe Kolleg*innen! Um ehrlich zu sein, hatte ich meine Rede so vorbereitet, dass ich sagen wollte, dass ich die Diskussion hier sehr lebendig und schön fand, weil ich mich genau darauf vorbereitet hatte. Was folgt, war eine Rede von jemandem, von dem ich mich frage, ob er dasselbe Gesetz gelesen hat wie ich. Es war eine Rede, die angeblich über Kinderschutz geht. Da frage ich mich: Haben Sie überhaupt eine Ahnung, wie viel Gewalt in Familien vorkommt, wo die größten Gewaltherde für Kinder und Jugendliche sind? Aber worüber reden wir hier eigentlich? - Wieder einmal reden wir über Kinderschutz. Meine Vorrednerin Martina Holzner hat die Maßnahme im Saarländischen Kinderschutzgesetz schon sehr gut veranschaulicht. Auch in der Diskussion rundherum sieht man, wenn es um Kinderschutz geht, dann geht es um Emotionen. Uns alle eint nämlich eines: Wir waren alle einmal Kinder. In jedem und jeder Erwachsenen schlummern Erlebnisse und Erfahrungen aus der eigenen Kindheit. In diesem Zusammenhang möchte ich gerne mit einer kleinen Geschichte beginnen, da sie die Grundthematik auf den Punkt bringt. „Im Grunde ihres Herzens glaubte sie wohl gar nicht daran. Aber eines Tages hatte ihr kleiner Sohn etwas getan, wofür er ihrer Meinung nach eine Tracht Prügel verdient hatte, die erste in seinem Leben. Sie trug ihm auf, in den Garten zu gehen und selbst nach einem Stock zu suchen, den er dann ihr bringen sollte. Der kleine Junge ging und blieb lange fort. Schließlich kam er weinend zurück und sagte: Ich habe keinen Stock gefunden, aber hier hast du einen Stein, den kannst du nach mir werfen. Da aber fing auch die Mutter an zu weinen, denn plötzlich sah sie alles mit den Augen des Kindes. Das Kind musste gedacht haben: Meine Mutter will mir wirklich wehtun und das kann sie auch mit (Abg. Klein (SPD)) einem Stein. Sie nahm ihren kleinen Sohn in die Arme und beide weinten eine Weile gemeinsam und dann legte sie den Stein auf ein Bord in der Küche und dort blieb er liegen als ständige Mahnung an das Versprechen, dass sie sich in dieser Stunde selbst gegeben hatte: Niemals Gewalt.“ Diese kleine Geschichte ist ein Auszug aus einer Rede von Astrid Lindgren, die sie im Jahre 1978 gehalten hat, als ihr der Börsenverein den Friedenspreis des Deutschen Buchhandels verliehen hat. Ich habe uns heute einen solchen Stein mitgebracht, einen mahnenden Stein, der uns alle gesamtgesellschaftlich daran erinnern soll, dass es unsere Pflicht ist, Kinder und Jugendliche vor Gewalt zu schützen. (Die Abgeordnete hält einen kleinen Stein hoch. - Beifall von der SPD.) Ich kann es nicht anders ausdrücken. Es ist ein Armutszeugnis jedes und jeder Erwachsenenwelt, die Überlegenheit, vor allem die körperliche Überlegenheit, auszunutzen und Gewalt jeglicher Art an Kindern und Jugendlichen auszuüben. Das geschieht jedoch viel zu oft. Viel zu oft wird diese Gewalt nicht erkannt; den ausgelieferten Kindern und Jugendlichen wird nicht geholfen. Mein Appell an jeden Einzelnen und jede Einzelne: Das dürfen wir nicht hinnehmen. Es ist unsere Pflicht einzuschreiten. (Beifall von der SPD.) Astrid Lindgren ging in ihrer Rede 1978 darauf ein, dass es sich lohnt, den Kindern ein gewaltfreies Aufwachsen zu ermöglichen, da diejenigen, die jetzt Kinder sind, einst die Geschäfte unserer Welt übernehmen werden, sofern dann noch etwas übrig von ihr ist. Sie sind es, die über Krieg und Frieden bestimmen werden und darüber, in was für einer Welt wir leben wollen. Wie gesagt, sie hielt ihre Rede 1978, in einer Zeit, in der die Prügelstrafe gesellschaftlich in Elternhäusern, Schulen und Kirchen noch gang und gäbe war. Sie musste versuchen, mit dem eigenen Nutzen für die Gesellschaft zu überzeugen und Einfluss zu nehmen. Mit dieser Ansicht war Astrid Lindgren ihrer Zeit weit voraus. Mittlerweile schreiben wir das Jahr 2023 und wir reden über ein Saarländisches Kinder- und Jugendschutzgesetz. In diesem Gesetz wird maximiert. Es wird sozialräumlich gedacht, um noch effektiver Fälle von Kindeswohlgefährdung aufzuspüren. Es ist ein Gesetz, in Verantwortung vor diesem mahnenden Stein verfasst: Niemals Gewalt. Es ist ein Gesetz, das Kinderschutz mit den Netzwerken Kinderschutz noch mehr in die Fläche bringt. Es gilt, lokale Netze zur fachübergreifenden Kooperation bei der Wahrnehmung ihres Schutzauftrages zu bilden. Es ist ein Gesetz, das einen besonderen Augenmerk auf sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche richtet. Dieses Gesetz gibt den handelnden Akteur*innen mit Kindern und Jugendlichen durch die Verpflichtung von Kinderschutzkonzepten Halt und bindet sie dabei mit ein. Es ist ein Gesetz, das mit dem Kinderschutzbeauftragten, dem Kinderschutzkompetenzzentrum und der Ombudsstelle ganzheitlich denkt und das Informationen sinnvoll für unser Saarland bündelt, um in Zukunft weitere, noch effektivere Maßnahmen zu etablieren. Es ist ein Gesetz, das alle mit ins Boot nimmt und niemanden allein lässt. Ein Kinderschutzkonzept ist nämlich kein Formular, das im Ordner verstauben soll, sondern ein niedergeschriebenes Konzept, das wachsen muss, mit Handlungsschritten, das von den Einrichtungen, Vereinen und Schulen gelebt werden muss. Damit vermittelt es Handlungskompetenzen, um zu erkennen, was die Anzeichen von Kindeswohlgefährdung sind und wie ich richtig handele, wenn mir etwas auffällt. Es weist wiederholt klare Grenzen für die handelnden Personen auf. Ich sehe es als Mitmachmedium, an dem auch die Kinder und Jugendlichen entsprechend ihrem Alter und ihrer Reife zu beteiligen sind. Denn es ist auch wichtig, dass die Kinder für sich selbst, aber auch für den Freund oder die Freundin darüber Bescheid wissen, dass sie ein Recht auf gewaltfreien Umgang haben, dass wir sie vor körperlicher, psychischer und sexualisierter Gewalt und Machtmissbrauch schützen. Dieser Entwurf zum Saarländischen Kinderund Jugendschutzgesetz ist ein Gesetz, das die Augen nicht vor der Realität verschließt und die Schule als Lebensraum wahrnimmt, miteinschließt und als Ressource für den Kinderschutz umsetzt. Ein Gesetz, das auch die digitale Welt miteinschließt, ein Gesetz, mit dem die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen des Abschlussberichts der saarländischen Kinderschutzkommission im vergangenen Jahr ernstgenommen wurden. Meine lieben Kollegen und Kolleginnen, liebe Saarländer*innen, zwischen der Zeit, in der Astrid Lindgren 1978 zu diesem Thema gesprochen hat, und heute liegen in Deutschland zum Glück Welten, was den Kinder- und Jugendschutz angeht. Deshalb möchte ich mich an dieser Stelle auch bei all denjenigen bedanken, die sich immer und immer wieder für den Schutz und die Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen stark machen. Ihr gebt denjenigen eine Stimme, die es am nötigsten haben, weil sie körperlich unterlegen sind und von ihren Rechten gar nichts wissen. Danke an all diejenigen, die sich zum Beispiel in Verbänden und Vereinen für die Rechte von Kindern stark machen. Danke für das unermüdliche Engagement, denn wie ihr seht, es bringt was. Wo Astrid Lindgren in ihrer Rede „Niemals Gewalt“ 1978 noch für Empörung sorgte, wird erst im Jah- (Abg. Klein (SPD)) re 2000 im BGB gesetzlich geregelt, dass das Kind ein Recht auf Pflege und Erziehung unter Ausschluss von Gewalt, körperlicher Bestrafung, seelischer Verletzung und anderer entwürdigender Maßnahmen hat, und heute gehen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wie beschrieben absolut in die Tiefe. Es ist ein Meilenstein. (Beifall von der SPD.) Schaut man sich den Zeitstrahl an, muss man sich eingestehen, dass es immer wieder erschreckend ist, wie schwer anscheinend manche Dinge ins Rollen kommen. Ich bin froh darüber, dass sie wie in diesem Fall weiterrollen, dass nicht lockergelassen wird. Ich bin dankbar dafür, Herr Minister Magnus Jung, dass Sie wie auch Ministerin Christine Streichert-Clivot alles tun für den Schutz unserer Kinder und Jugendlichen. Denn wie auch beim Thema Jugendbeteiligung und Schulmitbestimmungsgesetz sind Sie hierbei, werter Minister und werte Ministerin, die großen Möglichmacher*innen. Ich bin dankbar dafür, dass ich hier im Hohen Hause das fortführen darf, wofür ich brenne. In meinem Fall, ist das, mich für die Belange von Kindern und Jugendlichen stark zu machen. Niemals Gewalt! (Beifall von der SPD.)
Christina Baltes
Vielen Dank, Frau Kollegin Klein. - Das Wort hat nun von der CDU ‑ Landtagsfraktion Frau Abgeordnete Dagmar Heib.
Dagmar Heib CDU
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Ich sage es gerne am Mikro: Wir alle brennen für dieses Thema. Das, denke ich, trifft auf jeden hier im Raum zu und das tun wir seit Jahren. Ich freue mich aber, dass neue Abgeordnete das ebenfalls zu ihrer Sache machen. (Beifall von der CDU und von der SPD.) Vielen Dank. Ich bin dem Kollegen Theobald dankbar für seine Ausführung. Dass der Gesetzentwurf in die Tiefe gehe, ist ein bisschen weit gegriffen, liebe Frau Klein. Wir sind auf dem Weg. Wir begeben uns in eine gute Richtung, sage ich mal. Aber in der Tiefe sind wir noch lang nicht angekommen. Es gibt durchaus Punkte in diesem Gesetzentwurf, die man sich verbessert vorstellen kann. Daran werden wir im Gesetzgebungsverfahren arbeiten. § 12 - Prävention im Kinderschutz - ist ja positiv: „Die Landesregierung erstellt unter Federführung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit einen Aktionsplan mit Handlungsschwerpunkten zur Verbesserung der Früherkennung und Prävention von Kindeswohlgefährdungen“. - Das ist mal ein Satz. Das ist eine Ankündigung im Gesetz. Ich finde es super, dass wir uns dem stellen, diesem Aktionsplan. Wir alle wissen, wie wichtig Prävention ist. In der Rede von Frau Klein ist Prävention gerade gelebt worden. Was heißt es, Kinder stark zu machen, damit sie ihre Grenzen erkennen, damit sie sie anderen gegenüber wahrnehmbar machen können, ihre Gefühle erkennen, benennen et cetera zu können? Da sind die Konzepte für die Schulen ein Bestandteil. Wir haben verdammt viele Handlungsfelder, in denen diese Bestandteile noch kommen müssen. (Beifall von der CDU.) Ich hoffe, lieber Herr Minister, lieber Magnus Jung, dass wir auf diesen Aktionsplan nicht noch mal 12 Monate warten müssen, sondern dass wir ihn wirklich schnell bekommen, damit wir diese Prävention angehen. Prävention, da sind wir uns doch einig, ist eine wichtige Aufgabe in allen Bereichen. Ich habe es auch bei der Istanbul-Konvention, bei der Koordinierungsstelle angesprochen. Auch dort ist Prävention genannt worden, aber Prävention muss leben und muss erfolgen, damit wir bestenfalls Fälle verhindern können. Noch ein Gedanke: Ich muss kurz, mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, den Herrn Minister aus unserer Debatte vom 13. Juli 2022 zitieren: „Und wir werden ein Kinder- und Jugendschutzgesetz für das Saarland vorbereiten, mit dem breiten Anhörungsverfahren, das die Gesetzgebung im Saarland erfordert. Dazu sind auch Sie, liebe Kollegin Heib, ganz herzlich eingeladen, sich einzubringen.“ Noch mal herzlichen Dank für diese Einladung. Ich wäre ihr ja verdammt gerne nachgekommen, ich habe extra noch mal in der Geschäftsordnung der Regierung nachgeschaut. Ich zitiere jetzt die Geschäftsordnung der Regierung. Dort heißt es in § 11 Abs. 2 Nr. 5: „Gleichzeitig mit der externen Anhörung stellt das federführende Ministerium den Ressortentwurf in ausreichender Zahl den Geschäftsstellen der Landtagsfraktionen zur Verfügung.“ Das ist nicht erfolgt. Ich würde mich freuen, wenn das in Zukunft erfolgen würde, nicht nur in diesem Ressort, sondern in jedem Ressort. So nimmt man Opposition ernst und wahr. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall von der CDU.)
Christina Baltes
Vielen Dank, Frau Kollegin Heib, für Ihren Redebeitrag. - Als nächste Rednerin hat nun die Ministerin für Bildung und Kultur, Frau Christine Streichert-Clivot, das Wort.
Christine Ursula Streichert-Clivot
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Es freut mich sehr, dass ich an dieser Stelle nicht als federführende Ministerin, aber doch auch als Ministerin, die für den Schutz von Kindern und Jugendlichen in Kitas und Schulen Verantwortung trägt, zu diesem Gesetz Stellung nehmen darf. Das Saarländische Kinderschutzgesetz ist mir auch für unsere Schulen und somit für die Kinder und Jugendlichen eine Herzensangelegenheit. Mit dem Gesetz weiten wir den Kinderschutz aus und stärken ihn auch. Aber nicht nur die Jugendämter werden in die Lage versetzt, bei Kindeswohlgefährdungen künftig besser einzuschreiten und sie abzuwehren, sondern auch an den Schulen werden wir das noch mal genauer unter die Lupe nehmen. Kinder sollen sich geborgen fühlen, behütet und ihre Potenziale voll entfalten können. Dies gilt auch und insbesondere an Schulen. Sie müssen ein sicherer Ort des Lernens und Lebens für alle sein und Schutzraum bieten, auch - das ist eben in den Ausführungen von Réka Klein deutlich geworden - vor Gewalt und insbesondere vor sexualisierter Gewalt. Das ist mir ein wichtiges Thema. Auf meine Initiative hin haben wir das in der letzten Kultusministerkonferenz noch einmal miteinander besprochen. Wir haben Gespräche mit der Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Kerstin Claus, diskutiert. Und wir waren uns dabei auch einig, Licht in das von Sozialminister Magnus Jung angesprochene Dunkelfeld zu bringen. Lassen Sie mich an dieser Stelle kurz ausführen, welche Aspekte des Gesetzes insbesondere den schulischen Bereich betreffen. Es ist bereits genannt worden: Mit dem Kinderschutzgesetz und den Änderungen des Schulordnungsgesetzes wird es nun erstmalig eine Verpflichtung der Schulen zur Erstellung von Schutzkonzepten geben. Diese Verpflichtung umfasst auch die außerunterrichtlichen Bildungs- und Betreuungsangebote unter schulischer Aufsicht. Sie wissen, dass Schule heute ein Raum ist, der nicht mehr ausschließlich von Lehrerinnen und Lehrern gestaltet wird, sondern wo ganz viele Menschen zusammenkommen. Damit sind insbesondere die Ganztagsangebote oder Kooperationen mit externen Partnerinnen und Partnern gemeint. Den Weg zur Einführung der Kinderschutzkonzepte werden wir mit unseren Schulen gemeinsam gehen. Wir stellen den Schulen einen Leitfaden zur Verfügung, der alle Themenbereiche aufgreift. Ebenso sind in Zusammenarbeit mit dem Landesinstitut für Pädagogik und Medien und dem heute auch anwesenden Kinderschutzbeauftragten Kai Frisch Fortbildungen vorgesehen Diese Fortbildungen werden durch pädagogische Tage zum Themenkomplex Kinderschutz an den Schulen ergänzt. Wichtig ist mir dabei, dass wir die Konzepte nicht nur auf dem Papier beschreiben, sondern auch in den Prozessen ein gemeinsames und klares Verständnis dazu haben, welche Wege zu gehen sind, welche Organisationen unterstützend eingebunden werden können und welche Meldeverfahren dahinterstehen. Ich gehe darauf gleich noch kurz ein. Darüber hinaus schließen wir mit diesem Gesetz eine Regelungslücke. Bildung - das ist schon mehrfach gesagt worden - ist heute im Ganztag organisiert. Deshalb müssen wir hier genau auf den Schutz sowie die Meldewege gucken und diese auch rechtssicher gestalten. Deshalb werden alle pädagogischen Fachkräfte im Ganztag mit diesem Gesetz verpflichtet, einen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung auch bei der Schulleitung anzuzeigen. Damit schließen wir eine bisher entstandene Regelungslücke. Ich komme zur rechtlichen Grundlage für unsere Ansprech- und Beschwerdestelle für Opfer sexualisierter Gewalt in Schulen. Ein wesentlicher Bestandteil des von den Schulen zu erstellenden Kinderschutzkonzeptes ist der Schutz vor sexualisierter Gewalt. Dass dieser Schutz wichtig ist, machen die Enthüllungen der letzten Monate, aber auch Wochen ganz besonders deutlich. Ich möchte an dieser Stelle nicht erneut im Detail auf die schrecklichen Taten eingehen, die von Lehrkräften eingesetzte Priester begangen haben und die erst nach viel zu langer Zeit ans Licht kommen. Wir sorgen dafür, dass diese jetzt umfassend aufgearbeitet werden. Zu diesem Zweck habe ich sofort nach Bekanntwerden der Missbrauchsfälle eine Ombudsstelle für Opfer sexualisierter Gewalt in Schulen im Ministerium ins Leben gerufen, die drei Aufgaben wahrnimmt, nämlich Aufklärung, Prävention und Hilfe. Wir haben diese zentrale Ansprech- und Beschwerdestelle als zusätzliche niedrigschwellige Möglichkeit direkt bei der Schulaufsichtsbehörde angesiedelt. Mit unserer Ombudsstelle setzen wir dort an, wo kirchliche Mechanismen völlig versagt haben und die Augen in der Vergangenheit verschlossen waren. Dort wurde nur unzureichend aufgeklärt, kommuniziert und viel zu oft ignoriert. Ich bin sehr froh, dass sich der Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien des saarländischen Landtages der Aufklärung mit angeschlossen hat. Unsere Ombudsstelle steht dabei allen offen. Ich betone hier, warum wir das machen: Jedes Opfer sexualisierter Gewalt hat ein Recht auf Aufklärung. Jedes Opfer hat das Recht, gehört zu werden, und zwar unabhängig davon, wo und in welchem Kontext das Leid stattgefunden hat. Wir haben die Pflicht, sie bestmöglich auf diesem Weg zu unterstützen. Junge Menschen, die Gewalt oder gar sexualisierte Gewalt erfahren haben, tragen diese Last auf ihrer Seele - ein ganzes Leben lang. Wenn keine Aufarbeitung stattfindet oder stattgefunden hat und in Zusammenhang mit diesem Leid keine Hilfe zur Verfügung gestellt wurde oder werden konnte, dann wiegt diese Last auf der Seele sehr schwer und kann in Gewaltausübung im Erwachsenenleben münden. Mit dem Kinderschutzgesetz und den Änderungen am Schulordnungsgesetz schaffen wir nun die Voraussetzungen, genau dies zu tun. Ich möchte mich auch bei allen Kolleginnen und Kollegen im Kabinett bedanken, dass wir dort sehr offen miteinander darüber sprechen, wie wir alles datenschutzrechtlich konform umsetzen können. Wir verschließen unsere Augen nicht. Deshalb handeln wir hier. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem Saarländischen Kinderschutzgesetz und den damit verbundenen Änderungen am Schulordnungsgesetz schaffen wir einen weiteren wichtigen Meilenstein zum Schutz unserer Kinder und Jugendlichen in der Zukunft. Natürlich möchte ich mich auch bei unserem saarländischen Kinderschutzbeauftragten Kai Frisch bedanken. Wir haben relativ schnell ein erstes Gespräch miteinander geführt und schon wichtige Elemente der Zusammenarbeit identifiziert, die wir angehen werden. Bei den vielfältigen Aufgaben bin ich meinem Kollegen Magnus Jung sehr dankbar, dass wir jetzt einen unabhängigen Verantwortlichen für Kinder und Jugendliche als wichtige Anlaufstelle haben. Ich möchte dir, sehr geehrter Herr Minister Dr. Magnus Jung, ganz herzlich danken, dass wir dieses Gesetz gemeinsam beziehungsweise unter enger Zusammenarbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beider Häuser auf den Weg gebracht haben und an diesem Thema jetzt gemeinschaftlich arbeiten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind uns wohl alle einig, dass es unsere gemeinschaftliche Aufgabe ist, allen Kindern und Jugendlichen in unserem Land Schutz zu gewähren und sie in ihrer Entwicklung bestmöglich zu fördern. Kinder und Jugendliche müssen sich in ihrer Schule sicher fühlen und sicher sein. Das war auch die Maßgabe vieler rechtlicher Veränderungen, die wir in den letzten Jahren auf den Weg gebracht haben. Das Thema Umgang mit Schulsozialarbeit sei an der Stelle genannt, aber auch die Modernisierung unserer Mitbestimmungsregelungen an Schulen haben dazu beigetragen, dass sich Kinder sicher sowie aufgehoben fühlen und ihnen eine Stimme verliehen wird. Kinder und Jugendliche müssen sich in ihrer Schule sicher fühlen und sicher sein. Das Gegenteil gilt für Täterinnen und Täter. Sie dürfen sich niemals sicher fühlen. Täterinnen und Täter müssen wissen, dass ihre Taten konsequent verfolgt werden. Sexualisierte Gewalt wird an unseren Schulen nicht geduldet. Das möchte ich hier unmissverständlich deutlich machen. Es liegt in unserer gemeinsamen Verantwortung, Kinder und Jugendliche vor großem Leid zu bewahren. Dieses Kinderschutzgesetz ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung zur Umsetzung dieses Vorhabens. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zum Kinderschutzgesetz und somit zur Überweisung an den zuständigen Ausschuss. Lassen Sie uns gemeinsam die richtige Entscheidung für das Wohl unserer Kinder und Jugendlichen treffen. - Vielen Dank für Ihre Zustimmung und Glück auf. (Beifall von der SPD.)
Christina Baltes
Vielen Dank, Frau Ministerin Streichert-Clivot, für Ihren Redebeitrag. - Als nächster Redner hat erneut der Minister für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit Dr. Magnus Jung das Wort.
Dr. Magnus Jung
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte die Gelegenheit nutzen, auf die eine oder andere Wortmeldung kurz einzugehen und vor allen Dingen auch einen Blick in die Zukunft zu werfen. Ich glaube, es ist uns allen klar, dass das Thema Kinder- und Jugendschutz eine besondere Sensibilität von uns erwartet - Sensibilität natürlich insbesondere mit Blick auf die Fragestellung, um die es geht. Das ist etwas komplexer als das, was Herr Schaufert von den Störchen und seinem Familienbild aus den Fünfzigerjahren des letzten Jahrhunderts von sich gegeben hat. (Beifall von der SPD.) Heute ist man, glaube ich, schon etwas weiter und differenzierter im Blick auf das, was in Familien stattfinden kann. Ich wünsche mir aber auch eine gewisse Sensibilität in der Art und Weise, wie wir miteinander zu diesem Thema diskutieren. Es kommt darauf an, dass man in der Debatte miteinander auch den richtigen Ton trifft. Hier will ich einmal sagen: Kollegin Réka Klein, herzlichen Dank für diese tolle Rede. Das war genau das richtige Gespür, mit dem man dem Thema gerecht geworden ist. Andere haben das in der Debatte heute leider nicht ganz so geschafft, aber das kann in den Beratungen im Ausschuss und bei der Zweiten Lesung hier ja noch besser werden. Kollegin Heib, herzlichen Dank für Ihr Angebot einer guten Zusammenarbeit in der weiteren Beratung dazu. Dass wir es tatsächlich schaffen, in einem Jahr schon einen Aktionsplan fertig zu haben, will ich jetzt nicht versprechen, denn er soll beteiligungsorientiert entstehen. Wir wissen aus anderen Bereichen, in denen Aktionspläne, die beteiligungsorientiert sind, entstehen, dass das ein bisschen dauern kann. Wir haben aufgrund der zahlreichen Empfehlungen der Kinderschutzkommission aus der letzten Legislaturperiode noch ein ganz schönes Aufgabenheft, an dem wir arbeiten. Prävention findet statt, auch wenn dieser Aktionsplan noch nicht beschlossen worden ist. Ich kann Sie beruhigen. Da wird es keinen Stillstand geben. Wenn es so gewesen sein sollte, dass Sie entgegen der Geschäftsordnung der Landesregierung Unterlagen nicht rechtzeitig bekommen haben, würde mir das leidtun. Ich werde prüfen, wie es genau gewesen ist. Dann können wir darüber gerne noch einmal reden. Was die weiteren Dinge betrifft, will ich noch einmal darauf hinweisen, dass wir sicherlich nicht weiter wären, wenn wir vor einem Jahr den Gesetzesentwurf der CDU-Landtagsfraktion beschlossen hätten. Weitergekommen sind wir dadurch, dass wir die Ombudsstelle eingerichtet haben und den Kinderschutzbeauftragten installiert haben beziehungsweise dadurch, dass heute ein Gesetzentwurf vorliegt. (Beifall von der SPD.) Anders, als wenn man ein Gesetz schnell von sonst wo kopiert und hier einbringt, dauert es eben eine gewisse Zeit, wenn man einen Gesetzentwurf hier im Land neu erarbeitet und zwischen den Akteuren abstimmt. Das betrifft nicht nur die Abstimmung zwischen mehreren Ressorts und der kommunalen Familie - da sind ganz viele Gespräche geführt worden. Auch die Frage des Datenschutzes ist außerordentlich schwierig und auch juristisch nicht innerhalb von zwei oder drei Wochen einfach nebenbei zu klären. Deshalb hat es gedauert, bis wir einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen konnten, weil wir das gründlich machen wollten. Dieser geht allerdings an vielen Stellen weiter als der der CDU-Fraktion vor einem Jahr, denn damals war der gesamte schulische Bereich überhaupt nicht berücksichtigt. Es ist meines Erachtens ein ganz wesentlicher Punkt im saarländischen Gesetzentwurf, dass wir nicht nur die Jugendhilfe, sondern auch die Schulen, die Vereine und den Sport und all das berücksichtigen, was Sie damals nicht berücksichtigt hatten. Deshalb erreichen wir viele weitere Bereiche der Lebenswirklichkeiten von Kindern und Jugendlichen. Ich glaube, das ist deshalb eine besonders wichtige Grundlage. Ein Dissens, den wir damals schon hatten und der auch heute inhaltlich deutlich geworden ist, ist die Frage der Abwägung zwischen dem Daten- und Persönlichkeitsschutz auf der einen Seite und der ärztlichen Schweigepflicht auf der anderen Seite. Wir hatten diese Diskussion schon zweimal, mit dem vergangenen Jahr eigentlich dreimal. Als wir noch gemeinsam in der Großen Koalition waren, haben wir uns darauf verständigt, entsprechende Regelungen aus dem Heilberufekammergesetz herauszunehmen. Darüber waren wir uns vor der Wahl einig. Danach hatten Sie es sich anders überlegt. Wir wollten aber als Regierung bei der zuvor gemeinsam beschlossenen Sichtweise bleiben. Das ist ein schwieriges Thema, das einer gründlichen Abwägung bedarf. Ich warne davor, mit der moralischen Überlegenheitskeule um sich zu schlagen. Stattdessen sollte man das ganz sachlich betrachten. Mein Vorschlag zum Verfahren ist der, dass man sich diesen Gesetzentwurf im Rahmen der Anhörung mit all den Verbänden gerne noch einmal anschauen kann. Ich rege an, dass die CDU-Fraktion oder auch die SPD-Fraktion dazu Experten einlädt und befragt. Dann hängt es am Ausschuss und am Parlament, ob an dieser Stelle etwas ins Gesetz reinkommt oder nicht. Wir als Regierung wollten es nicht vorschlagen. Wenn das Parlament das will, kann es das tun. Das ist der Sinn einer parlamentarischen Beratung. Am Ende haben natürlich die Abgeordneten das letzte Wort, nicht die Regierung. Überlassen wir das also einfach den weiteren Beratungen und dem Austausch mit den Experten im Ausschuss. Dafür ist die Anhörung schließlich da. Ich wünsche mir auf jeden Fall - ganz deutlich gesagt - einen sachlichen, dem Gegenstand der Debatte angemessenen Austausch zu unterschiedlichen Fragestellungen. Ich glaube, dass wir im Ergebnis eigentlich in ganz vielen Punkten übereinstimmen und in jedem Fall deutlich nach vorne kommen wollen, nicht nur im Vergleich zur bisherigen Rechtslage im Saarland, sondern auch im Vergleich zur Lage in anderen Bundesländern, und dass wir nach einer ausführlichen Debatte und Auswertung im Ausschuss im Herbst in die Zweite Lesung kommen und am Ende gemeinsam feststellen können, dass wir beim Kinderschutz im Saarland nach vorne gekommen sind. Das wäre zumindest meine Hoffnung für den weiteren Verlauf der Diskussion zu diesem Thema. - Vielen Dank. (Beifall von der SPD.)
Christina Baltes
Vielen Dank für Ihren Wortbeitrag, Herr Minister Dr. Magnus Jung. Es ist noch eine Wortmeldung eingegangen. - Herr Alwin Theobald von der CDU-Landtagsfraktion hat noch mal das Wort.
Alwin Theobald CDU
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich weiß, ich bin beim Kinderschutz emotional. Ich bin nicht bereit, falsche Kompromisse einzugehen. Das spürt man in meinen Wortbeiträgen immer wieder. Das hat auch einen Grund: Ich lade dich, lieber Magnus, (Abg. Theobald (CDU)) Sie, lieber Herr Minister, gerne ein, mich dorthin zu begleiten, wo ich vor wenigen Jahren schon einmal war, nämlich bei der Ermittlungsgruppe Kindermissbrauchsabbildungen beim Landeskriminalamt in Düsseldorf. Sie können sich dort anschauen, was ich damals gesehen habe. Das wird auch Sie nicht unberührt lassen. Sie werden als veränderter Mensch aus dem Raum gehen. Sie werden den Kinderschutz auf eine Basis heben, wie Sie es vorher nie erwartet hätten, denn es ist nicht mehr abstrakt. Sie haben Bilder vor Augen, die Ihnen die Tränen in die Augen treiben werden. Deshalb sind mir bestimmte Themen so unendlich wichtig. Sie haben angedeutet, wir hätten ein abgeschriebenes Gesetz vorgelegt. Das weise ich zurück. Wir haben gerade bundesweit beim interkollegialen Ärzteaustausch als Sprecher für Kinderschutz der CDU/CSU-Fraktionen gemeinsam ein Gesetz erarbeitet, das wir jetzt in allen Landtagen eingebracht haben. Der Kollege Michael Wäschenbach hat es für die CDU in Rheinland-Pfalz eingebracht. In Erster Lesung wurde es ausnahmslos von allen Fraktionen beschlossen, die dort vertreten sind - und das sind einige mehr als hier. Es wurde in den Ausschuss verwiesen, ging in die Zweite Lesung und wurde wieder einstimmig beschlossen. Es ist ein Thema, das mir am Herzen liegt. Ich komme gerne auf Ihr Angebot zurück, das vielleicht auch schon als Änderungsantrag für die Anhörung im Ausschuss vorzubereiten und die Verbände dazu anzuhören. Ich halte das für eminent wichtig. Als nicht weniger wichtig erachte ich die Beratungspflicht für die örtlichen Jugendämter. Wenn ein Kinderschutzverfahren ansteht, auch bei Familienverfahren, dann sind die örtlichen Jugendämter die handelnden Personen vor Ort. Dort muss ganz klar sein, dass das betroffene Kind oder der betroffene Jugendliche ein Recht auf Information, auf Teilhabe und Beteiligung am gesamten Verfahren hat. Das hätte ich gerne in diesem Gesetz drin. Das ist mir wirklich unendlich wichtig. Wenn wir gemeinsam ein gutes Gesetz hinbekommen können, haben Sie in mir Ihren stärksten Mitstreiter. Was die Rede der Kollegin Réka Klein angeht: Sie haben die richtigen Worte gefunden. Das ist wichtig. Der Kinderschutz muss uns alle ständig umtreiben und uns schlaflose Nächte bereiten. In diesem Sinne hoffe ich auf einen guten Austausch im Ausschuss und darauf, dass wir nach der Sommerpause gemeinsam ein gutes Gesetz hinkriegen. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU und bei der SPD.)
Christina Baltes
Vielen Dank für Ihren Wortbeitrag, Herr Theobald. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung, zunächst über den Gesetzentwurf Drucksache 17/487. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/487 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/487 einstimmig angenommen ist. Zugestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion, enthalten haben sich die CDU-Landtagsfraktion und die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/495. Wer für die Annahme der Drucksache 17/495 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/495 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion und die CDU-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zu Punkt 10 der Tagesordnung: Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes (Abänderungsantrag: Drucksache 17/482) Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Alwin Theobald, das Wort. Abg. Theobald (CDU), Berichterstatter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag hat den von der SPD-Fraktion eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes, Drucksache 17/378, in seiner 13. Sitzung am 26. April in Erster Lesung angenommen und an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport überwiesen. Der Gesetzentwurf sieht eine Anpassung des Kommunalwahlrechts an die aktuelle Rechtsprechung sowie das Bundes- und Europawahlrecht vor. Ziel ist es, die Anwendung der Wahlgesetze im Interesse der Wahlberechtigten zu vereinheitlichen. Der Schwerpunkt der Änderung liegt dabei auf der Neuverteilung der Vorschriften zum Wählerverzeichnis und zum Wahlschein auf das Kommunalwahlgesetz und die Kommunalwahlordnung. Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf gelesen und beschlossen, eine Anhörung durchzuführen. Ein Abänderungsantrag der CDU-Fraktion wur- (Abg. Theobald (CDU)) de von der Antragstellerin zurückgezogen. Der Abänderungsantrag der SPD-Fraktion wurde einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion angenommen. Der Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport empfiehlt dem Plenum einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion die Annahme des Gesetzes zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes, Drucksache 17/378, in Zweiter und letzter Lesung. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und bei der SPD.)
Christina Baltes
Ich danke dem Berichterstatter, Herrn Theobald. Ich eröffne die Aussprache. ‑ Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Der Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport hat mit der Drucksache 17/482 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrags Drucksache 17/482 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/482 einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die Fraktionen von SPD, CDU und AfD. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/378. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/378 unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags in Zweiter und letzter Lesung einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die Fraktionen von SPD, CDU und AfD. Wir kommen nun zu Punkt 11 der Tagesordnung: Zweite Lesung des Gesetzes zur Übertragung der Gewährung von Beihilfen im Landesbereich auf eine Einrichtung des öffentlichen Rechts (Abänderungsantrag: Drucksache 17/483) (Drucksache 17/373) Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Alwin Theobald, das Wort. Abg. Theobald (CDU), Berichterstatter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Landtag hat den von der Regierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Übertragung der Gewährung von Beihilfen im Landesbereich auf eine Einrichtung des öffentlichen Rechts, Drucksache 17/373, in seiner 13. Sitzung am 26. April 2023 in Erster Lesung angenommen und an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport überwiesen. Mit dem Gesetzentwurf soll die erforderliche Rechtsgrundlage für die Übertragung der Beihilfebearbeitung auf eine Einrichtung des öffentlichen Rechts geschaffen werden. Die Festlegung auf einen Kooperationspartner erfolgt auf Verordnungsebene zugunsten der Postbeamtenkrankenkasse. Die Beihilfebearbeitung soll im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung derart übertragen werden, dass neben der Festsetzung der Beihilfe durch Verwaltungsakt auch eine Vertretung im verwaltungsrechtlichen und gerichtlichen Verfahren erfolgen kann. Die Beihilfeempfänger und ‑ empfängerinnen sollen ihre Beihilfeunterlagen zukünftig digital einreichen können und von einer vereinfachten und beschleunigten Bearbeitung profitieren. Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf gelesen und beschlossen, eine Anhörung durchzuführen. Die SPD hat nach der Anhörung einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich nicht auf das Beihilferecht, sondern auf das Saarländische Besoldungsgesetz bezieht und auch nicht Teil oder Ergebnis der Anhörung war. Als Vorsitzender des Ausschusses für Inneres, Bauen und Sport habe ich gegen dieses Verfahren Bedenken geäußert, die auch in das Protokoll aufgenommen wurden. Der Abänderungsantrag der SPD-Fraktion wurde mehrheitlich bei Ablehnung durch die CDU-Fraktion und Enthaltung der AfD-Fraktion angenommen. Der Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport empfiehlt dem Plenum bei Ablehnung der CDU-Fraktion und Enthaltung der AfD-Fraktion mehrheitlich die Annahme des Gesetzes zur Übertragung der Gewährung von Beihilfen im Landesbereich auf eine Einrichtung des öffentlichen Rechts, Drucksache 17/373, in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und bei der SPD.)
Christina Baltes
Ich danke dem Berichterstatter. Ich eröffne die Aussprache. - Es sind Wortmeldungen eingegangen. Als erste Rednerin hat nun das Wort Frau Sandra Quinten von der SPD-Landtagsfraktion.
Sandra Quinten SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der heute in letzter Lesung eingebrachte Gesetzentwurf stellt einen wichtigen und vor allem richtigen Schritt in Richtung einer modernen und effizienten Verwaltung dar. Zudem kommen (Abg. Quinten (SPD)) wir damit der Anforderung der gesetzlichen Regelung nach. Die deutlichen Vorteile gegenüber der bislang praktizierten Verwaltungsarbeit habe ich bereits in Erster Lesung des Gesetzes dargestellt, betone sie aber heute gerne noch einmal in der gebotenen Kürze: Anträge können deutlich schneller und vor allem unkomplizierter eingereicht, bearbeitet und beschieden werden. Das führt dazu, dass die Beihilfe schneller ausbezahlt wird. Somit ist der Beihilfebescheid deutlich vor dem Mahnbescheid im Haus. Dies alles erfolgt besonders benutzerfreundlich, jeder Anwender auch ohne spezielle IT-Kenntnisse kann einen Antrag völlig problemlos stellen. Fehler, die durch die manuelle Bearbeitung entstehen, werden durch die weitgehende Digitalisierung und den Einsatz automationsgestützter Prüfmechanismen vermieden. Das führt zu Datengenauigkeit und auch zu Datenzuverlässigkeit. Durch den Einsatz moderner Technologien kann sichergestellt werden, dass die Daten der Beihilfeberechtigten jederzeit geschützt sind und nicht in falsche Hände geraten. Zudem spart die digitale Beihilfe Zeit und Ressourcen, da sie weniger papierbasierte Dokumente und manuelle Prozesse erfordert. Verwaltungskosten können so gesenkt und Ressourcen besser genutzt werden. Letztlich ist eine digitale Verwaltung auch ein Beitrag zum Klimaschutz, denn sie spart Papier und erzeugt weniger CO - Emissionen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie sehen, das ist eine gute Sache. Deshalb bitte ich Sie, dem Gesetz in Zweiter und letzter Lesung zuzustimmen. - Herzlichen Dank! (Beifall von der SPD.)
Christina Baltes
Vielen Dank, Frau Quinten, für Ihren Beitrag. - Als nächster Redner hat für die AfD-Fraktion Herr Josef Dörr das Wort.
Friedrich Josef Dörr AfD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Auch ich beziehe mich auf meinen Beitrag anlässlich der Ersten Lesung. Damals habe ich geschildert, dass die Beihilfeorganisation von den einzelnen Ämtern zu einer zentralen Behörde hochgewachsen sei. Diese Zentralbehörde hat nach meiner Ansicht ihre Sache auch einigermaßen zufriedenstellend gemacht. Ja, es hat auch schon mal vier bis sechs Wochen gedauert, bis das Geld, das den Beamten zugestanden hat, ankam. Aber das ist doch, wie ich meine, erträglich, das kann man aushalten. Ich habe aber auch gesagt, dass es ein Armutszeugnis für uns sei, wenn das Saarland nicht in der Lage sei, eine Aufgabe zu bewältigen, die eine Berufskrankenkasse leisten kann, in diesem Falle die Postbeamtenkrankenkasse. Das ist ja ein Armutszeugnis für uns. Des Weiteren habe ich gesagt, dass ich nicht glaube, dass das besser werde. Ich will nun gar nicht sagen, dass ich in meiner Auffassung schon bestärkt worden sei; tatsächlich würde es mir leidtun, hätte ich Recht. Immerhin ist aber schon der Beginn dieses Vorhabens verschoben worden. Das sollte ja schon jetzt beginnen, man musste nun aber schon sagen: „Na ja, damit das auch richtig klappt, verschieben wir den Start. Damit die Jahresschlussabrechnungen, die ja Häufungen mit sich bringen, nicht in die Phase des Beginns dieser neuen Organisation fallen, verschieben wir das lieber, um sicherzugehen.“ Dass man das macht, ist nach meinen Erfahrungen kein sehr gutes Zeichen. Wir sind also nach wie vor sehr skeptisch. - Herzlichen Dank! (Beifall von der AfD.)
Christina Baltes
Vielen Dank, Herr Dörr, für Ihren Beitrag. - Als nächster Redner hat nun für die CDU-Landtagsfraktion Herr Raphael Schäfer das Wort.
Raphael Schäfer CDU
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will vielleicht das kurz aufgreifen, was die Kollegin Quinten ausgeführt hat. Ich glaube, vorab muss man erst einmal feststellen, dass die aktuelle Situation für viele Beamtinnen Beamten überhaupt nicht zufriedenstellend ist. Es gibt lange Bearbeitungszeiten, es muss mit erheblichen Geldern in Vorlage getreten werden, die Beamtinnen und Beamten warten auf die entsprechende Rückerstattung. Deswegen ist der Ausgangspunkt für die heutige Gesetzesnovellierung erst mal eine große, gravierende Problemstellung für viele Beamtinnen und Beamten im Saarland, der man begegnen muss. Ich kann sagen, dass wir vom Grundsatz her den heutigen Gesetzentwurf befürworten, der ja in großen Teilen noch von der Großen Koalition erarbeitet wurde, federführend unter Peter Strobel und der damaligen Staatssekretärin. Dort werden viele gute Dinge aufs Gleis gesetzt, die Übertragung der Beihilfegewährung, der Beihilfesachbearbeitung, alles, was dazugehört, auf die Postbeamtenkrankenkasse, digitale Möglichkeiten der Beihilfebearbeitung, all das unterstützen wir, all das begrüßen wir. Der kleine Wermutstropfen, darauf ist der Kollege Dörr eben eingegangen, ist, dass wir jetzt erst mit einem halben Jahr Verzögerung starten können. Die Sachargumente sind im Ausschuss vorgetragen (Abg. Schäfer (CDU)) worden. Das muss man akzeptieren, auch wenn es, sage ich mal, für die Kolleginnen und Kollegen, ich bin selbst von Haus aus Beamter, ein Stück weit unbefriedigend ist. Ich komme jetzt aber zu dem großen Bedauern, das mit diesem Gesetzentwurf verbunden ist, es ist im Grunde genommen der Geschäftsordnungsantrag von heute Morgen. Ich muss es noch mal aufgreifen, weil durch diesen Abänderungsantrag ein wirklich gutes Gesetz sprichwörtlich kontaminiert wird. Leider waren die Kolleginnen und Kollegen ja nicht bereit, dem Absetzungsantrag zu folgen und hier ein ordentliches parlamentarisches Verfahren wiederherzustellen. Das bedauere ich wirklich sehr, denn dadurch geraten - man muss es hier noch mal sagen -, parteipolitische Spielchen in den Vordergrund. Es sind sachfremde Erwägungen, die dazu geführt haben, dass dieser Abänderungsantrag in einer Nacht- und Nebelaktion in den Innenausschuss gekommen ist und dass eben die Besoldung eines politischen Beamten reingeschoben wurde. Ich kann nur noch einmal feststellen: Das ist wirklich ein grober Verstoß gegen parlamentarische Abläufe. Ich kucke auch zu den jungen Kollegen. Ehrlich gesagt wisst ihr, dass das nicht in Ordnung ist. (Sprechen bei der SPD.) Parlamentarische Rechte wurden verkürzt, sie wurden beschädigt. Und ich will deswegen auch ganz offen hier, jetzt und heute an Sie die Frage stellen: Sind Sie also bereit, die Verkürzung von parlamentarischen Rechten in Kauf zu nehmen, nur damit ein Kollege von Ihnen, ein Sozialdemokrat, drei Monate früher in die entsprechende Besoldung gehoben werden kann? Deswegen bitte ich, hier, heute und jetzt diese Frage zu beantworten. Das steht nämlich im Raume, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der CDU.) Ich will dann auch, liebe Sandra Quinten, noch mal auf die Argumente eingehen, die heute Morgen gebracht wurden. Dort ist nämlich eine Sache definitiv falsch dargestellt worden, nämlich was mit der Stelle passiert ist. Die Genese war wie folgt: Heute Morgen hat der Staatssekretär Bischoff ja auch der Beratung des Mediengesetzes beigewohnt. Die Originalargumentation der Landesregierung - ich kucke jetzt zur Ministerpräsidentin - war, das diese B7-Stelle von ehemals dem Innovationsbevollmächtigten Ammar Alkassar angehoben wird auf die B8 für die Staatssekretärsstelle von Herrn Bischoff. So weit, so gut, das haben wir dann auch mitgetragen, ohne das groß zu thematisieren. Dann ist aber schon das erste problematische Verhalten gekommen. Auch in einer Nacht- und Nebelaktion ist bei den Haushaltsberatungen, ohne dass es im Haushaltsausschuss explizit noch mal erwähnt wurde, eine neue, eine zusätzliche B7-Stelle geschaffen worden. Das ist Fakt! Und das, das muss man sich wirklich mal auf der Zunge zergehen lassen, in einer Zeit, in der wir hier über Intendantengehälter und so weiter reden, wo die Öffentlichkeit ganz genau hinschaut, wie sich eine Alleinregierung verhält. Da muss man einfach feststellen, dass ein zusätzlicher politischer Beamtenjob geschaffen wurde in einer hochdotierten Besoldung. Und Klammer auf: Ich kann Ihnen eine ganz ordentliche Antwort geben auf die Frage: „Wie war es denn in der Vergangenheit?“ Damals hat der Chef der Staatskanzlei, Henrik Eitel, die Bevollmächtigtenstelle in Berlin mitgemacht, und das wäre auch hier ein Weg gewesen, um keine zusätzliche Stelle zu schaffen. Dann hätte der Strategiebevollmächtigte, über dessen Notwendigkeit man sicher reden kann, auf der vorhandenen B7-Stelle geführt werden können, aber dann hätte Herr Kollege Lindemann eben als Bevollmächtigter den Job in Berlin mitmachen müssen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht also auch anders, es geht also auch besser! (Beifall von der CDU.) Dann muss ich noch eine Sache richtigstellen und Erwidern auf die Vorwürfe des Kollegen Commerçon, weil es wirklich persönliche Vorwürfe gegen den ehemaligen Innovationsbevollmächtigten Ammar Alkassar waren. Ich will schon sagen, dass Herr Alkassar wirklich viele, viele Dinge bewirkt hat. Ich will nur zwei beispielhaft nennen: das Riesen-Digitalisierungsgesetz, das wir im Landtag 2021 angeschoben haben, in dem über 1.000 Einzelfälle in Gesetzen korrigiert wurden, in dem digitale Verfahren eingeführt wurden. Zweites Beispiel: das gute Konzept im Bereich Wirtschaftspolitik, SaarTech-Cycle et cetera. Also ich würde schon sagen: Ehre, wem Ehre gebührt. Aus unserer Perspektive hat der damalige Innovationsbevollmächtigte Ammar Alkassar einen guten Job gemacht für unser Land! (Beifall von der CDU.) Ich will abschließend einfach nur noch feststellen: Wegen dieser Kontaminierung - so habe ich es eben genannt, so nenne es jetzt wieder - durch den sachfremden Abänderungsantrag kommen wir leider zum Ergebnis, dass wir heute dem gesamten Gesetzgebungsverfahren nicht zustimmen können. Das bedauern wir sehr. Was weiter passiert, müssen wir noch in Ruhe beraten. - Herzlichen Dank!
Christina Baltes
Vielen Dank, Herr Kollege Schäfer, für Ihren Redebeitrag. - Als nächste Rednerin hat erneut die Abgeordnete Sandra Quinten von der SPD-Fraktion das Wort.
Sandra Quinten SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe nicht gedacht, dass wir nach heute Morgen und dem, was wir dargestellt haben, heute zu dem Thema noch einmal reden, aber dann ziehen wir es eben nochmal durch. Dann möchte ich gerne noch mal Position beziehen zu den von der Opposition erhobenen Vorwürfen. Liebe CDU, Sie haben heute mehrfach die Personalie Dr. Frank Nägele angesprochen. Sie stellen nicht nur heute, sondern das haben Sie auch schon in den Medien getan, die Behauptung auf, dies sei ein Beispiel dafür, wie die SPD-Alleinregierung zusätzliche Ämter und Posten schafft, damit politisch Verbündete hochdotierte Posten erhalten. (Abg. Schäfer (CDU): Das ist ja auch so. - Zuruf des Abgeordneten Commerçon (SPD).) Das ist Ihre Sichtweise, daraus machen Sie auch keinen Hehl. Damit Sie aber weiterhin nicht im Dunkeln herumirren, freue ich mich, heute etwas Klarheit in Ihr düsteres Verständnis zu bringen. Das zeigt auch, dass es gut ist, dass wir heute Morgen Ihren Antrag abgeschmettert haben, dass wir hier noch mal diskutieren können, denn es ist wichtig, dass hier diese haltlosen Vorwürfe entkräftet werden und dass hier die Fakten dargestellt werden. Auch das haben die Saarländerinnen und Saarländer verdient. (Beifall von der SPD.) Damit wir wirklich Verständnis erreichen, fangen wir noch mal ganz vorne an. Vor dem Hintergrund der großen Aufgabenstellung, die der Strukturwandel im Saarland in den kommenden Jahren noch mit sich bringt, ist mehrfach dargestellt worden - - (Zuruf des Abgeordneten Schäfer (CDU).) Ich habe jetzt das Wort! - Es ist eine ressortübergreifende und koordinierte Strategie der Landesregierung dargestellt worden gemeinsam mit den Partnerinnen und Partnern der Wirtschaft, der Gewerkschaften, der Verbände, der Hochschulen und der Kammern. Das ist einfach unerlässlich. Wir haben heute schon heftig über die massiven Transformationsbedarfe im Zusammenhang mit dem Klimaschutzgesetz diskutiert. Im Hinblick auf die grundlegende Bedeutung dieser Aufgabenstellung und die besondere Tragweite für die Zukunftsfähigkeit des Landes wird die Funktion der oder des Beauftragten für Strukturwandel als politische Beamtin oder politischer Beamter eingestuft. So weit, so gut. Und zugleich wird das bisherige Amt des Bevollmächtigten für Innovation und Strategie aufgrund der Bündelung der Zuständigkeiten im Bereich der Digitalisierung im Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie zum Wegfall gebracht. Die Landesregierung hat in der Vergangenheit mehrfach betont, dass die Schaffung der Stelle eines Strukturwandelbeauftragten notwendig ist, um eine umfassende Strategie für den Strukturwandel und die Schaffung von Arbeitsplätzen im Saarland zu verfolgen. Und wegen ebendieser enormen Herausforderung muss ein Beauftragter als Bindeglied zwischen den Ministerien fungieren, um die Zusammenarbeit aller am Strukturwandel Beteiligten im Rahmen des Zukunftsbündnisses Saar zu koordinieren. Es ist bedauerlich, nein, es ist eigentlich schon fast schäbig, dass Sie diesen Vorgang zum politischen Skandal hochstilisieren wollen. Das ist wirklich schäbig! (Beifall von der CDU.) Die Entscheidung, eine entsprechende Stelle für den Strukturwandelbeauftragten einzuführen, wurde auf der Grundlage der fachlichen Qualifikation und des Bedarfs getroffen, um eben die Herausforderungen des Strukturwandels anzugehen. Und wie wir das heute Morgen auch schon erläutert haben: All das, was damit jetzt in Zusammenhang steht, ist eine logische Rechtsfolge. (Abg. Schäfer (CDU): Nein! Das ist ein sepa- rates Gesetzgebungsverfahren.) Soll ich noch mal auf die Stelle im Haushalt hinweisen? Der laufende Haushalt sieht diese Stelle vor, das haben wir heute Morgen dargestellt. Ich kann es aber gerne auch aufmalen. Vielleicht verstehen Sie es dann. (Beifall von der SPD. - Zuruf des Abgeordne- ten Schäfer (CDU).) Lesen Sie doch im Haushalt nach, Herr Schäfer.
Christina Baltes
Herr Schäfer, Frau Quinten hat das Wort.
Sandra Quinten SPD
Lesen Sie das Protokoll von Dezember 2022, als hier abgestimmt worden ist. Da kam kein Protest. (Zurufe des Abgeordneten Schäfer (CDU).) Es kam kein Protest von Ihnen, null, nichts, nada. Ein halbes Jahr später wollen Sie uns das jetzt weismachen. (Abg. Schäfer (CDU): Wir haben dagegen ge- stimmt!) (Abg. Quinten (SPD)) Ja, Sie haben dagegen gestimmt und sehr detailliert dargestellt, warum Sie dagegen stimmen. Das haben Sie in Ihrer detaillierter Begründung aber nicht aufgeführt. Dann stelle ich mir die Frage, warum. (Beifall von der SPD. - Weitere Zurufe des Abgeordneten Schäfer (CDU). - Sprechen.) An dieser Stelle wird der Strukturwandelbeauftragte bereits geführt, aktuell aber mit der Vergütung analog zu der eines Abteilungsleiters. - Und warum? Weil für die Funktion des Strukturwandelbeauftragten das Beamtenbesoldungsgesetz geändert werden muss. Da sind wir noch mal bei der logischen Rechtsfolge. (Zuruf des Abgeordneten Schäfer (CDU).) Da die Arbeit aber schnellstmöglich losgehen musste, hat sich Dr. Frank Nägele freundlicherweise, dankenswerterweise dazu bereit erklärt, die Arbeit direkt aufzunehmen. Wir haben nämlich, was den Strukturwandel anbelangt, keine Zeit zu verlieren. So, und nach erfolgter Änderung des Gesetzes wird dies auch wie geplant angepasst. Statt unsinniger Vorwürfe sollten auch Sie, liebe CDU, sich auf den Strukturwandel konzentrieren und gemeinsam mit uns daran arbeiten, die Zukunft des Saarlandes erfolgreich zu gestalten. (Zuruf der Abgeordneten Schmitt- Lang (CDU).) Erlauben Sie mir noch eine Bemerkung zum Schluss. Wenn ich mir anschaue, wie die CDU hier ständig bei den notwendigen Maßnahmen für den Strukturwandel protestiert, frage ich mich wirklich ernsthaft: Wie ernst meinen Sie denn mit der Gestaltung der Transformation überhaupt? Oder sind das bloß Lippenbekenntnisse? (Zurufe der Abgeordneten Schmitt- Lang (CDU) und Schäfer (CDU). - Beifall von der SPD.) Fest steht, wir schaffen die Transformation nur gemeinsam. Deswegen mein Appell an Sie: Gehen Sie in sich und fragen sich tatsächlich, ob diese politischen Manöver notwendig sind. (Zurufe der Abgeordneten Schmitt- Lang (CDU).) Ich glaube nicht. - Herzlichen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD.)
Christina Baltes
Vielen Dank für Ihren Redebeitrag, Frau Quinten. Es ist eine weitere Wortmeldung eingegangen. - Es hat nun noch mal Herr Raphael Schäfer von der CDU-Landtagsfraktion das Wort.
Raphael Schäfer CDU
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Ich glaube oder habe einfach den Eindruck, dass mir die Kollegin nicht richtig zugehört hat. (Oh-Rufe und Sprechen bei der SPD.) Ich mache es ganz einfach, ganz plakativ in Form einer Milchmädchenrechnung und bitte, jetzt einfach mal zuzuhören: Die SPD hat zwei politische Staatssekretäre, einen Chef der Staatskanzlei und einen Bevollmächtigten in Berlin. Klammer auf: Wir hatten einen, der es in Personalunion gemacht hat. Sie haben jetzt eine zusätzliche Stelle B7 geschaffen. (Zurufe von der Abgeordneten Quin- ten (SPD).) Das heißt, im Bereich der politischen Beamten - das ist für die Öffentlichkeit das zentrale Interesse - hat die Alleinregierung eine politische Mehrung von politischen Ämtern durchgeführt. Und das kritisieren wir, liebe Kolleginnen und Kollegen, darum geht es! (Zurufe von der Abgeordneten Quinten (SPD) - Beifall von der CDU.) Ich wiederhole: Unser Staatssekretär damals hat zwei Dinge in Personalunion gemacht. Sie haben zusätzliche Stellen geschaffen. Ich weiß nicht, was man daran nicht verstehen kann. (Anhaltende Zurufe von der SPD.) Wir kritisieren gar nicht, dass Sie Schwerpunkte setzen. Im Gegenteil, beim Thema Strukturwandel haben Sie uns an der Seite. Aber dass hier zusätzliche Stellen geschaffen werden, dafür fehlen mir fast die Worte. (Sprechen bei der SPD.) Ja, da fehlen einem die Worte, 10.000 Euro et cetera. Fragen Sie mal die Menschen im Land, was die davon halten. Mehr will ich dazu gar nicht sagen. Dann kriegen Sie nämlich die entsprechende Antwort, die brauchen wir Ihnen gar nicht zu geben. - Danke. (Zuruf: Jawohl! - Beifall von der CDU.)
Christina Baltes
Danke für Ihren Redebeitrag, Herr Kollege Schäfer. - Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Der Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport hat mit der Drucksache 17/483 einen Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. (Abg. Sisamci (SPD) nimmt den Stein vom Rednerpult und legt ihn auf den Tisch der Abgeordneten Klein (SPD.) - Heiterkeit und Sprechen.) Wenn Sie sich beruhigt haben, können wir fortfahren. Wer für die Annahme des Abänderungsantrags Drucksache 17/483 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/483 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt hat die SPD-Fraktion, dagegen gestimmt hat die CDU-Fraktion, enthalten hat sich die AfD-Fraktion. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf, Drucksache 17/373. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf, Drucksache 17/373, unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags in Zweiter und letzter Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt hat die SPD-Fraktion, dagegen gestimmt die CDU-Fraktion, enthalten hat sich die AfD-Fraktion. Wir kommen nun zu Punkt 12 der Tagesordnung: Beschlussfassung über den von der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Das Petitionsrecht im Saarland einfacher zugänglich machen, moderner gestalten und weiterentwickeln (Drucksache 17/499) Zur Begründung des Antrages erteile ich Frau Abgeordneter Petra Fretter von der CDU-Landtagsfraktion das Wort. (Die Rednerin nimmt den Stein vom Tisch der Abgeordneten Klein (SPD) und legt ihn auf das Rednerpult. - Sprechen.)
Petra Fretter CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Jeder Mann und jede Frau hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen, schriftlich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretungen und -vertreter zu wenden. Das nennt man, eine Petition oder eine Eingabe einreichen. Und so steht es in unserem Grundgesetz unter Artikel 17. Es ist ein wichtiger und anerkannter Bestandteil des demokratischen Grundrechtes aller Bürgerinnen und Bürger. Wir alle hier und heute im Plenum haben die historische Möglichkeit, den Grundstein für ein saarländisches Petitionsgesetz zu legen. (Die Rednerin hält den Stein in die Höhe.) Warum eigentlich ein eigenes Petitionsgesetz, mögen sich jetzt manche fragen. Das erläutere ich gerne, ist es doch auch eine Herzensangelegenheit von mir als Vorsitzende des Ausschusses. Aktuell finden sich die Regelungen zu Petitionen und zu der Arbeit des zuständigen Ausschusses in der Geschäftsordnung des saarländischen Landtages mit ganzen vier Paragrafen wieder. Diese sind aus unserer Sicht nicht mehr zeitgemäß, da viel zu wenig geregelt und festgeschrieben ist. Ein eigenes, modernes und verständlich gestaltetes Gesetz würde die gestiegene Bedeutung und Wichtigkeit des Petitionsrechtes wiedergeben und die Belange der Bürgerinnen und Bürger angemessen berücksichtigen. Dabei kann eigentlich nur jeder und jede gewinnen: Wir als gewählte Volksvertreterinnen und Volksvertreter, die Demokratie als solche und insbesondere die Bürgerinnen und Bürger, denn Petitionsrecht bedeutet aktive politische Mitwirkung und Teilhabe in gleichzeitig einfacher und niederschwelliger Form. Wir wollen dieses wichtige Grundrecht weiter aufwerten, indem wir eine rechtssichere Grundlage schaffen, das heißt das Grundrecht stärken und damit auch die direkte Demokratie, und das gerade in Zeiten wie diesen als Gegenpart zu Internetportalen wie openPetition oder Change.org. (Vizepräsidentin Heib übernimmt den Vor- sitz.) Zur Demokratie hat unsere Ministerpräsidentin Anke Rehlinger am Tag der offenen Tür im Landtag gepostet, dass Demokratiebildung sehr wichtig ist. Ich zitiere Auszüge daraus - mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin -: Demokratie lebt von Gesprächen und Austausch. Der saarländische Landtag ist entscheidendes Bindeglied zwischen den Saarländerinnen und Saarländern. Er ist der Ort, an dem alle Stimmen gehört werden und gemeinsam an Lösungen gearbeitet wird. - Diese Aussage beschreibt perfekt und in vollem Umfang die Arbeit des Petitionsausschusses. Deshalb muss diese Arbeit in einen gesetzlichen Rahmen gegossen werden, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der CDU.) Viele Bürgerinnen und Bürger wissen oftmals nicht, dass es dieses Instrument überhaupt gibt oder wie und in welcher Form man Petitionen an uns einreichen kann. Sie wissen wahrscheinlich auch nicht, dass dies das im Grundgesetz festgeschriebene Instrument ist, welches sie ganz nahe mit den Volksvertreterinnen und Volksvertretern verbindet. Dazu bedarf es mehr Öffentlichkeitsarbeit und Transparenz. Moderner, verständlicher, zugänglicher sowie weiterentwickelt und im Einzelnen besser ausgestaltet, so soll dieses Gesetz sein, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Abg. Fretter (CDU)) Niemand ist näher an den Bürgerinnen und Bürgern als die Abgeordneten im Petitionsausschuss. Der Petitionsausschuss ist der einzige Ausschuss, in dem keine Parteipolitik eine Rolle spielt oder spielen darf. Denn bei der Behandlung von Eingaben steht einzig und allein die Hilfe und Unterstützung für den Bürger oder die Bürgerin an erster Stelle. Das spiegelt sich auch jedes Mal in der Arbeit des Ausschusses wider. Ich bin jetzt seit sieben Jahren Mitglied in diesem Ausschuss und seit einem Jahr darf ich diesen Ausschuss als Vorsitzende leiten. Mir ist dieser Ausschuss sehr wichtig, da ich - wie sicherlich auch Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen - sehr gerne ein direktes Bindeglied zu den Petentinnen und Petenten bin. Auch wenn - das wissen wir - nicht immer in allen Belangen und Bitten geholfen werden kann, gab es im Laufe der Jahre aber immer noch recht viele Petitionen, die positiv beschieden wurden, also quasi der Bitte des Petenten entsprochen wurde. Das ist ein wirklich gutes Gefühl und genau dafür machen wir doch diese wichtige Aufgabe hier im Parlament, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der CDU.) Wir wollen diese Arbeit nun in einem Petitionsgesetz gestärkt sehen. Wir wollen, dass der Ausschuss für Eingaben mehr Rechte, aber auch mehr Pflichten bekommt, die gesetzlich festgeschrieben sind. Damit wird auch die Rolle des Berichterstatters/der Berichterstatterin aufgewertet und gestärkt. Wir wollen, dass dieses Gesetz das Petitionsrecht weiterentwickelt, moderner, digitaler gestaltet, damit es für alle Menschen transparenter und verständlicher wird. Das soll auch für die Arbeit des Ausschusses und die Verfahrensweise bei der Bearbeitung von Petitionen gelten. Wir wollen eine eigene Homepage, die es ermöglicht, den Petitionsausschuss mit seiner Arbeit vorzustellen. Dies könnte zum Beispiel durch kleine animierte Filme mit Beispielen zu Petitionsfragen und Erklärungen erfolgen. Auch sollte anhand von einfachen Grafiken und Bildern der Werdegang einer Petition dargestellt werden. Petitionen, die von großem öffentlichen Interesse sind, sollen dort anonym veröffentlicht werden können. Des Weiteren können im Auftrag des Petitionsausschusses Erklärmaterial, sprich Broschüren, auch in einfacher Sprache, erstellt werden, die man im Landtag oder sonst wo auslegen könnte und damit auch wieder in die Öffentlichkeit bringen würde. Bürgersprechstunden mit der/dem Vorsitzenden des Ausschusses und seinen Mitgliedern, die vor Ort in den Landkreisen oder im Landtag in einem festgelegten zeitlichen Turnus erfolgen, würden das bürgernahe Handeln perfekt abrunden. Runde Tische und Ortstermine mit Beteiligungsmöglichkeiten der Petenten gehören ebenfalls dazu. Da alle Menschen, die in unserem Land leben, das Recht auf das Einreichen einer Petition haben, ist es unabdingbar, dass man Bürgerinnen und Bürgern, die Sprachprobleme haben, rechtlich definiert einen Sprachmittler oder einen Übersetzer anbieten müsste. All das und eventuell auch noch mehr gehört unabdingbar in ein solches modernes Gesetz, das ich - oder wir - gerne mit allen hier erarbeiten möchte. 10 von 16 Bundesländern machen es uns vor und haben es schon vollzogen, letztlich das Bundesland Hessen im Jahr 2021. Dort waren sich alle Fraktionen einig, dass ein solches Gesetz wichtig und notwendig ist und dass politische Spielchen und ideologisch verfolgte Ziele hierbei komplett fehl am Platz sind. Es wurden Anhörungen und sogar drei Lesungen durchgeführt, um diesem Gesetz die Wertschätzung und das Gewicht entgegenzubringen, das es auch verdient. In einer Presseerklärung haben sich dementsprechend auch alle Fraktionen sehr positiv bei der Verabschiedung dieses Gesetzes geäußert. Selbst die Vorsitzende des Petitionsausschusses der SPD, die SPD Abgeordnete Manuela Strube, sagte bei der Vorstellung des Gesetzes - ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin -: „In gewisser Weise ist das Petitionsgesetz ein historischer Schritt für die Stärkung des Petitionsrechtes.“ Damit hat sie absolut Recht. Das sollten wir doch auch hinbekommen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Lassen Sie uns heute Geschichte schreiben, indem wir hier und heute alle gemeinsam ein erstes saarländisches Petitionsgesetz auf den Weg bringen, quasi den Grundstein legen. Lassen Sie uns das elfte Bundesland sein, welches den Weg zu einem modernen, transparenten, bürgernahen Gesetz bereitet und umsetzt. Das nämlich bedeutet verantwortliches Handeln im Sinne unserer Menschen hier im Saarland. (Beifall von der CDU.) Deshalb bitte ich Sie alle von ganzem Herzen, unserem Antrag zuzustimmen, damit wir uns nach der Sommerpause gemeinsam an die Arbeit machen können. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU.)
Dagmar Heib
Vielen Dank, Frau Abgeordnete, für die Begründung. Ich eröffne die Aussprache. ‑ Es liegen Wortmeldungen vor. Ich erteile nun für die SPD-Landtagsfraktion der Abgeordneten Frau Christina Baltes das Wort.
Christina Baltes SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ein weitverbreitetes Vorurteil lautet, der Landtag sei weit weg vom Menschen. Dort wisse man nicht, welche Sorgen und Nöte sowie Bedarfe die Bürgerinnen und Bürger hätten und man habe ja keine Möglichkeit, seine Bitten und Beschwerden zu kommunizieren. Diese Aussagen entsprechen Gott sei Dank nicht den Tatsachen. In unserer Demokratie gibt es Möglichkeiten, staatliches Handeln zu kontrollieren, zu kritisieren und zu beeinflussen. Das ist wichtig und auch gut so. (Beifall von der SPD.) Jede/jeder hat das Recht, sich einzeln oder in einer Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Stellen und an das Parlament zu wenden unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit. Das Petitionsrecht dient somit der Steigerung des Vertrauens in das politische System. Die Menschen müssen spüren, dass Abgeordnete nicht für sich selbst oder für ihre Partei da sind, sondern für die Bürgerinnen und Bürger. Sie müssen wissen, was sie tun können, wenn sie sich von einer Verwaltung falsch oder schlecht behandelt fühlen. Ein Baustein dazu ist das Petitionsrecht. Viele wissen das nicht, aber es ist sogar ein Grundrecht im Saarland, in Artikel 78 der saarländischen Verfassung verankert. Artikel 17 des Grundgesetzes besagt, dass alle, die vom Petitionsrecht Gebrauch machen, die Gewähr haben, dass ihre Eingaben sorgfältig geprüft und gegebenenfalls der Regierung, den Fraktionen oder auch dem Europäischen Parlament überwiesen, zur Kenntnis gegeben oder zugeleitet werden. Ist die angeschriebene Volksvertretung nicht für das vorgebrachte Anliegen zuständig, wird die Eingabe an die entsprechende Stelle weitergeleitet. Jedem Petenten wird unabhängig davon, ob seinem Anliegen ganz oder teilweise entsprochen werden kann, das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt. Selbstverständlich erhoffen sich diejenigen, die eine Petition einreichen, dass ihr individuelles Problem gelöst wird. Sozusagen als Nebeneffekt liefern Petitionen auch Anregungen für die Arbeit der Abgeordneten, indem sie einen Einblick in die Anliegen und Nöte der Bürgerinnen und Bürger geben, Lücken und Schwachstellen in gesetzlichen Regelungen oder Verordnungen aufdecken und die Meinung der Wähler zu aktuellen politischen Fragen widerspiegeln. Es gibt eine Reihe von Gesetzgebungsinitiativen, die aufgrund der Hinweise entstanden sind, die man durch Petitionen erfahren hat. Deswegen ist es ein wichtiges Instrument, nicht nur um die Verwaltung effizienter zu gestalten, sondern um die Distanz zwischen den Bürgerinnen und Bürgern abzubauen. Es ist also in mehrfacher Hinsicht ein ganz wirksames Instrument. Gerade im Zeitalter globaler Veränderungen sind in unserer repräsentativen Demokratie der Dialog und der Austausch darüber, was funktioniert oder was Probleme verursacht, sehr wichtig. Das, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, stärkt die Demokratie. Der Petitionsausschuss ist dabei eine Schnittstelle zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und der Arbeit der Landtagsabgeordneten. Er bringt den Bürgern im Rahmen seiner Integrationsfunktion einen Staat nahe, der ein verständnisvolles und offenes Ohr für ihre Belange hat. Der Vorsitzende des Kompetenzzentrums Bürgerbeteiligung, Andreas Paust, hat einmal gesagt - ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Vizepräsidentin -: „Sehen Sie in jeder Beschwerde einen kostenlosen Verbesserungsvorschlag.“ Eine besondere Bedeutung erfährt der Petitionsausschuss, da er nicht wie die übrigen Ausschüsse auf ein spezielles Thema beschränkt agiert, sondern ressortübergreifend tätig ist. Die hier behandelten Themen bilden den Querschnitt durch die gesamte Gesellschaft ab. Dem Petitionsausschuss obliegt nach Artikel 17 Grundgesetz die Behandlung von allen an den Landtag gerichteten Bitten und Beschwerden. Er besitzt folglich das „Zuständigkeitsmonopol“. Im vorliegenden Antrag der CDU-Landtagsfraktion ist nun die Rede von einem neuen Gesetz, einem saarländischen Petitionsgesetz. Ich frage mich, was das Ziel dieses neuen Gesetzes sein soll. Laut Antrag soll das Petitionsrecht in seiner Bedeutung gestärkt werden. Nun, das Petitionsrecht ist, wie bereits erwähnt, im Grundgesetz geregelt. Inwieweit es somit durch ein saarländisches Gesetz darüber hinaus gestärkt werden könnte, erschließt sich mir nicht. Größer und bedeutender als unser Grundgesetz dürfte in diesem Fall allerdings schwierig werden. Im CDU-Antrag wird ebenfalls ausgeführt, dass so ein Instrument zur Kontrolle der Landesregierung geschaffen werden soll. Nun, auch dies ist bereits im Grundgesetz durch das Prinzip der Gewaltenteilung geregelt. Eine Aufgabe des saarländischen Landtages als Legislative ist die Kontrolle der Landesregierung, also der Exekutiven. Daher beschließen wir im Hohen Hause in regelmäßigen Abständen über die im Petitionsausschuss behandelten Eingabe, im Übrigen auch heute. Ebenso soll laut den Vorstellungen der CDU-Fraktion mit einem Gesetz die Möglichkeit der einfachen digitalen Einreichung von Petitionen geschaffen werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit ein paar Klicks auf der Homepage des saarländischen Landtags kann man feststellen, dass diese Möglichkeit bereits besteht. Auf ebenjener Homepage findet man bereits eine eigene Rubrik Petitionsausschuss. Ist nun eine se- (Abg. Baltes (SPD)) parate Homepage sinnvoller als eine Rubrik der Gesamthomepage des Landtages? - Ich wüsste nicht, warum. Das Verfahren geht ganz fix: Adresse eingeben, Anliegen ausführen und zack, die Petition ist eingereicht. Es dauert keine 5 Minuten. Sind wir als SPD-Landtagsfraktion der Meinung, dass man nichts verändern/verbessern sollte oder kann? - Nein, das sind wir nicht. Wir hätten drei konkrete Verbesserungsvorschläge, die ich auch gerne als Vizelandtagspräsidentin vorantreiben möchte. Erstens. Es ist zwar möglich, eine Petition digital einzureichen, aber danach geht sie in Papierform auf die Reise. Das ist nicht mehr zeitgemäß und nebenbei auch nicht gut fürs Klima. Das muss auch digital gehen. Dafür setzen wir uns ein. So eine Petition ist auch manchmal ganz schön lange auf der Reise. Es wäre deshalb super, wenn man als Bürger den Stand verfolgen könnte. Da wäre eine zusätzliche Funktion auf der Webseite des Landtages sehr hilfreich. Drittens. Wir sollten uns mit Expertinnen und Experten austauschen, wie man bei der Einreichung und bei der Beantwortung von Petitionen Barrieren abbauen kann, sei es, weil der Bürger oder die Bürgerin ein Problem mit dem Behördendeutsch oder Sehbeeinträchtigungen hat, um mal zwei Beispiele zu nennen. Ja, auch wir möchten ein modernes Petitionsrecht, und ja, auch wir wissen um die Bedeutung dieses Grundrechts jeder Bürgerin und jeden Bürgers. Es geht aber mehr um praktische Fragen. Hierfür brauchen wir keine neue gesetzliche Grundlage. Hierfür brauchen wir Personen, die anpacken. Ich bin gerne eine davon. Denn jede Bürgerin und jeder Bürger muss das Gefühl haben: Hier werde ich gehört. Liebe Frau Fretter, leider können wir Ihren Herzenswunsch nicht erfüllen. Wir lehnen den Antrag der CDU-Landtagsfraktion ab. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. Glück auf! (Beifall von der SPD.)
Dagmar Heib
Vielen Dank, Frau Abgeordnete, liebe Christina Baltes. Es geht weiter in der Rednerliste. - Ich erteile nun Herrn Carsten Becker von der AfD-Fraktion das Wort.
Carsten Becker AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Saarländer! Der Beschlussantrag der CDU beschäftigt sich mit dem Petitionsrecht und damit, wie das Petitionsrecht im Saarland angewandt wird. Wir begrüßen die Initiative, dass man ein modernes, bürgernahes Petitionsgesetz beschließen oder auf den Weg bringen möchte, mit dem sich für alle Bürger Möglichkeiten ergeben, mit dem man auch offensiv nach außen geht und wirbt. Eine Komponente, die mir sehr wichtig wäre, ist die Regionalität. Ich bin seit einem Jahr auch in diesem Ausschuss und wir erleben, dass uns gewisse Personen aus ganz Deutschland mit ihren Mails, die aus zwei Sätzen bestehen, beschäftigen. Hin und wieder ist etwas Sinnvolles dabei, aber es gibt auch vieles, so sage ich einmal, worauf man verzichten kann. Deshalb wäre Folgendes umso wichtiger: Wenn es Antragssteller aus dem Saarland sind, die konkrete Anliegen oder Probleme mit staatlichen Behörden haben, sollte man Ortstermine machen und sich mit den Menschen direkt unterhalten. Es wäre wirklich begrüßenswert, wenn wir das hinbekämen. Auch wenn jetzt schon klar ist, dass dieser Antrag keine Mehrheit finden wird, würden wir es begrüßen, wenn wir im Land auf Reisen gehen, sei es nach Freisen, nach Mandelbachtal oder in den Saargau, und uns persönlich mit den Antragstellern und ihren Themen beschäftigen. Sie hören es raus: Die Initiative ist aus unserer Sicht gut und wir unterstützen diesen Antrag. - Vielen herzlichen Dank!
Dagmar Heib
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Ich erteile nun Frau Petra Fretter von der CDU ‑ Fraktion das Wort.
Petra Fretter CDU
Ich habe mir zwei Erwiderungen zu den Vorreden zurechtgelegt. Die eine hat sich jetzt erledigt. (Die Rednerin zerreißt ein Blatt Papier. - Zu- ruf des Abgeordneten Conigliaro (SPD).) Das ist die, die ich lieber vorgetragen hätte, weil ich Sie dann auch in ein großes Lob und einen großen Dank hätte einbinden können. Ich bin fassungslos - obwohl ich es erwartet habe - und betrübt zugleich, muss ich schon sagen. Sie finden immer Möglichkeiten, irgendetwas abzulehnen, wenn es nicht aus der eigenen Feder ist, aber vielleicht kommt das Gesetz doch irgendwann und dann kann man sich eventuell mit fremden Federn schmücken. Das lasse ich einfach mal so stehen. Nachdem ich meinem Stellvertreter im Ausschuss für Eingaben, Stefan Löw, schon vor Längerem auf ein gemeinsames Vorgehen in Sachen Petitionsgesetz angesprochen hatte und die Antwort bekam, dass zurzeit kein Interesse bestünde, habe ich wie gesagt, Ihre Ablehnung heute schon erwartet, obwohl ich als positiver Mensch die Hoffnung gehegt habe, dass Sie die Notwendigkeit vielleicht doch erkennen würden. Aber wie erwartet sind Sie blind und taub unterwegs. Zehn Bundesländer sind das dann mit ihrem Gesetz wohl eben- (Abg. Fretter (CDU)) falls, ebenso wie die Vorsitzende der SPD im hessischen Eingabenausschuss. Nun ja, das ist ein anderes Bundesland. Ganz nach dem Motto: Was nicht von uns ist, ist nix und darf dementsprechend auch nicht sein. Es ist mir unbegreiflich, wie man solch fadenscheinige, dünne und nichtssagende Gegenargumente vorbringen kann. Was eben kam, war für mich so ein bisschen wie eine Märchenstunde oder wie ein Erklärvideo für Petitionsrecht im Netz. Das könnte man fast schon auf einer Internetseite einstellen. Aber große Aussagen zu unseren Vorschlägen etwa für Bürgerinnen und Bürger, die der Sprache nicht mächtig sind zu Bürgersprechstunden und Sonstigem, sind nicht gekommen. Das heißt für mich: Es zeigt sich wieder einmal, wie ideologisch Sie agieren und getrieben sind. Das dürfte hier eigentlich überhaupt nicht hingehören, liebe SPD. Es zeigt sich, dass Ihnen die Stärkung der Demokratie und der Ausbau von Bürgernähe, die wir erreichen würden, eigentlich vollkommen egal sind. So stelle ich mir eine gute Zusammenarbeit in der Parteienlandschaft mit Oppositions- und Regierungsposition nicht vor. Das ist auch nicht meine Arbeitsweise, sorry. Warum klappt es in anderen Bundesländern, nur hier nicht? (Beifall von der CDU.)
Dagmar Heib
Liebe Frau Abgeordnete, bitte kommen Sie zu Ende.
Petra Fretter CDU
Wahrscheinlich weil Sie, wie beim letzten Mal schon angesprochen, nicht über Ihren Schatten springen können. Sie können es nicht ertragen und Sie können es nicht mittragen. So sind Sie nun mal, so ist es nun mal. Ich kann es nicht ändern. Ich bedauere das sehr. Damit bin ich auch am Schluss. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU.)
Dagmar Heib
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/499. Wer für die Annahme der Drucksache 17/499 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Danke. Wer ist dagegen? - Danke. Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/499 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben CDU- und AfD-Fraktion. Dagegen gestimmt hat die SPD-Fraktion. Wir kommen zu Punkt 13 der Tagesordnung: Beschlussfassung über den von der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Zukunft des Saarsports sichern (Drucksache 17/500) Zur Begründung des Antrags erteile ich Herrn Abgeordneten Patrick Waldraff das Wort.
Patrick Waldraff CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In den letzten Wochen und Monaten haben wir viele Gespräche geführt mit Verantwortlichen aus dem Sport, dem Landessportverband, den Sportfachverbänden, aber auch den Sportvereinen. Wir haben sie gefragt, wie sie die aktuelle Situation im Saarsport einschätzen. Da wurde uns fast schon unisono zurückgespiegelt: Aktuell läuft es noch einigermaßen, aber wenn sich die Politik nicht zeitnah Gedanken darüber macht, wie eine auskömmliche Finanzierung des Saarsports gewährleistet werden kann, dann ist ihnen für die Zukunft mehr als bange, weil vieles nicht mehr bezahlbar sein wird und dadurch Strukturen wegbrechen, die essenziell wichtig sind, um die Existenz der Sportvereine und Verbände in unserem Land auf Dauer sicherzustellen. (Vizepräsidentin Baltes übernimmt die Sit- zungsleitung.) Jetzt könnte man sich als Parlamentarier die Frage stellen, warum es denn überhaupt die Aufgabe der Politik ist, sich um den Sport zu kümmern. Welche Bedeutung hat der Sport für die Gesellschaft? Liebe Kolleginnen und Kollegen, da kann ich nur sagen - und ich gehe davon aus, Sie teilen meine Auffassung -, der Sport hat eine enorme gesellschaftspolitische Bedeutung. Für einen Großteil der Bevölkerung gehört aktives Sporttreiben wie selbstverständlich zu einer gesundheitsbewussten Lebensgestaltung. Neben den gesundheitswirksamen Effekten, die der Sport mit sich bringt, hat er aber auch noch eine weitere Bedeutung. Wir alle leben in einer zunehmend individualisierten Gesellschaft. Immer mehr Menschen vertreten nur noch ihre eigenen Interessen und sind sich scheinbar nicht mehr darüber bewusst, dass eine Gesellschaft auf Dauer nur mit Gemeinsinn und Zugehörigkeitsgefühl funktionieren kann. Aber wer soll für diesen Gemeinsinn, für dieses Zugehörigkeitsgefühl Sorge tragen? Genau da sollten wir das Potenzial und die Chancen erkennen, die der Sport uns bietet. Er verbindet über kulturelle, soziale und sprachliche Grenzen hinweg, ermöglicht Teilhabe und ist damit Motor für Integration und Inklusion. Außerdem vermittelt er auch weit über den Sport hinausgehende Werte unseres freiheitlichen Gemeinwesens wie (Abg. Waldraff (CDU)) zum Beispiel die Akzeptanz von Regeln, Fairplay, Respekt und Teamfähigkeit, aber auch Einsatzbereitschaft und den adäquaten Umgang mit Erfolg und Niederlage. Diese Werte, die ansonsten, um es milde auszudrücken, eher auf dem Rückzug in unserer Gesellschaft sind, werden im Sport ganz konkret erlernt, erlebt, aber auch weitergegeben. Somit kann man mit vollster Überzeugung sagen: Sport verbindet und ist der Kitt für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. (Beifall von der CDU.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, aufgrund dieser besonderen Bedeutung des Sports für die Gesellschaft besteht am Sport im Übrigen auch ein verfassungsrechtlich bekräftigtes Interesse. In Artikel 3a unserer saarländischen Verfassung ist die Sportförderung als Staatsziel verankert. Dort steht geschrieben - sehr geehrte Frau Präsidentin, ich zitiere -: „Wegen seiner gesundheitlichen und sozialen Bedeutung genießt der Sport die Förderung des Landes und der Gemeinden.“ Dadurch wird deutlich, dass die Landespolitik durchaus die Verantwortung hat, sich um den Sport zu kümmern. Wie bei allen Staatszielbestimmungen kommt dem Landesgesetzgeber dabei ein entsprechender Beurteilungs- und Gestaltungsspielraum zu. Wenn man als Landesgesetzgeber jedoch einmal von diesem Beurteilungs- und Gestaltungsspielraum Gebrauch gemacht hat, dann heißt das nicht, dass man zukünftig von jeglicher Verantwortung entbunden ist, sondern ganz im Gegenteil. Man ist verpflichtet, in regelmäßigen Abständen zu überprüfen, ob die Ausformung des Staatsziels Sportförderung noch zeitgemäß ist oder aktuellen Entwicklungen angepasst werden muss. Daher stellt sich im Jahr 2023 erneut die Frage: Ist die Finanzierung des Sports im Saarland in ihrer jetzigen Ausgestaltung ausreichend oder bedarf es einer Anpassung? Um diese Frage beantworten zu können, muss man sich zunächst vor Augen führen, dass es im Saarland gegenüber anderen Bundesländern grundsätzlich eine Sondersituation im Hinblick auf die Finanzierung des Sports gibt. Gemäß § 7 Absatz 1 Nummer 1 des saarländischen Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen fließen dem LSVS 12,5 Prozent, also ein Achtel der Spieleinsätze aus Sportwetten und Lotterien der Saarland Sporttoto GmbH zur Förderung des Sports im Saarland direkt zu. In anderen Bundesländern dagegen fließen diese Gelder in den Landeshaushalt. Über das Sportachtel hinausgehende Haushaltsmittel stehen bei uns aktuell entsprechend nur in sehr geringem Umfang zur Verfügung und das auch hauptsächlich für Veranstaltungen und Projekte und nicht zur strukturellen Förderung des Sports. Man kann trotzdem sagen, das Sportachtel als Haupteinnahmequelle des Sports hat sich in den letzten Jahren bewährt. Es gibt jedoch ein wesentliches Problem und eine wesentliche Herausforderung. Das Sportachtel ist in den vergangenen rund 20 Jahren in seiner Höhe in etwa konstant geblieben und lag immer durchschnittlich bei circa 13,5 Millionen Euro, einen Inflationsausgleich hat es nie gegeben. Von daher ist es so, dass, wenn man die tatsächlich im Rahmen des Sportachtels ausgezahlten Beträge mit hypothetischen, inflationsbereinigten Beträgen vergleicht, deutlich wird, dass die reale Reduktion des Sportachtels im Jahr 2023 im Vergleich zum Jahr 2001 rund 8 Millionen Euro beträgt. Das heißt, der Saarsport hat heute jährlich 8 Millionen Euro weniger zur Verfügung als noch Anfang der 2000er-Jahre, Tendenz steigend. Der LSVS hat damit einen massiven realen Kaufkraftverlust um über 30 Prozent erlitten. Das ist schon enorm. Gleichzeitig steht der organisierte Sport vor großen Herausforderungen. Zu den hohen Energieund Personalkosten, die auch im Sport getragen werden müssen, kommen die allgemeinen Preissteigerungen, aber auch der soziale Wandel. Immer weniger Menschen sind bereit, sich ehrenamtlich zu engagieren. Davon betroffen ist natürlich auch der Sport. Von daher bedarf es zukünftig einer weiteren Professionalisierung, also mehr hauptamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowohl in den Geschäftsstellen als auch insbesondere im Trainerbereich. Ganz besonders betroffen ist sicherlich der Spitzensport, aber auch der Breitensport, weil der Breitensport letztlich Voraussetzung ist für qualitativ hochwertigen Spitzensport. Wenn wir also nicht wollen, dass der Saarsport mittelfristig - ich glaube, man kann es so drastisch ausdrücken - finanziell ausblutet, dann müssen wir jetzt reagieren. Wir schlagen vor, dass das Sportachtel zwar maßgebliche finanzielle Grundlage des LSVS bleibt, aber in Zukunft durch zusätzliche Haushaltsmittel zur strukturellen Förderung des Saarsports ergänzt wird. Bezüglich der Höhe der Mittel haben wir ganz bewusst keine Angaben gemacht. Es geht uns hier nicht darum, einen unseriösen Überbietungswettbewerb zu starten, sondern ganz im Gegenteil geht es uns um die Sache. Dementsprechend wollen wir die Höhe der Mittel gemeinsam mit Ihnen ermitteln, also der Landesregierung, dem Parlament, aber auch dem Landessportverband, der ja die Expertise hat, anhand des tatsächlichen Bedarfs und anhand der Möglichkeiten, die uns zur Verfügung stehen. Wichtig ist, dass wir das Problem erkennen und unserer Verantwortung gerecht werden. Von daher lassen Sie uns bitte gemeinsam dafür Sorge tragen, dass der organisierte Sport im Saarland, (Abg. Waldraff (CDU)) insbesondere auch aufgrund seiner herausgehobenen gesellschaftspolitischen Bedeutung, die ich eben deutlich gemacht habe, auskömmlich finanziert wird. Der LSVS soll mit seinen rund 355.000 Mitgliedern, die in über 2.000 Vereinen aktiv sind, auch zukünftig noch die größte Personenvereinigung im Saarland bleiben. Lassen Sie uns daran gemeinsam arbeiten. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)
Christina Baltes
Vielen Dank, Herr Kollege Waldraff, für die Begründung Ihres Antrages. Ich eröffne die Aussprache. - Es sind Wortmeldungen eingegangen. Als nächster Redner hat Herr Christoph Schaufert von der AfD-Landtagsfraktion das Wort.
Christoph Rudolf Schaufert AfD
Das Pult ist schon einmal auf einer guten Höhe. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrte Kollegen Abgeordnete! Die Richtung des Antrags passt und findet die Zustimmung unserer Fraktion. Sport in all seinen Facetten ist ein wichtiger Bestandteil der Gesellschaft, auf allen Ebenen und für jeden: jung, alt, Frau, Mann, mit Einschränkung oder ohne. Mir ist klar, dass der eine oder andere ein wenig humoristisches Potenzial darin sieht, dass ich der sportpolitische Sprecher unserer Fraktion bin. Aber lassen Sie es sich gesagt sein, fast auf den Tag genau vor 40 Jahren war ich Dritter bei Deutschen Meisterschaften in einer olympischen Sportart. Aber zu Ihrem Antrag. Es fehlt in Ihrem Antrag schon ein wenig die Unterscheidung zwischen Profi-, Spitzen-, Breiten-, Basis- und Therapiesport und so weiter. Die mündlichen Ausführungen brachten auch nur ein wenig Licht ins Dunkel. Es ist aber wichtig, dass man da für jeden Aspekt und für jede Gruppe der Sporttreibenden gezielte Konzepte entwickelt. Die sind natürlich beim integrativen Behindertensport gänzlich andere als im Spitzensegment am Olympiastützpunkt. (Präsidentin Becker übernimmt den Vorsitz.) Besonders wichtig ist für uns, die AfD-Fraktion, dass Sport und Lust an der Bewegung bereits im Kindergarten, besser noch früher, beginnt, sich in der Schule fortsetzt und Bestand hat bei den Erwachsenen bis hin ins betagte Lebensalter. Dazu ist es vor allem wichtig, genügend Sportstätten vorzuhalten. Es muss unser Anliegen sein, dass der Wille, Sport zu treiben, nicht wie aktuell einhergeht mit einem logistisch aufwendigen Zeitmanagement, wann und wo irgendwas gemacht werden kann. Nein, wir müssen am besten an den Schulen oder in der Nähe der Schulen dafür sorgen, dass Sportstätten entstehen beziehungsweise erhalten bleiben, die es einerseits während des Unterrichts erlauben, ein breites Spektrum an Sportarten zu betreiben und andererseits später am Tag dann Vereinen und anderen Gruppen für ihren Sport zur Verfügung stehen. Vor allem denken wir hier an den Schwimmunterricht. Schwimmen ist eine Basiskenntnis, ohne die kein Kind spätestens nach der Schule in das Leben starten sollte. Es ist ein Unding, dass die Kinder beim Schwimmunterricht oft länger im Bus sind als im Becken, da es in Schulnähe, am besten in der Schule selbst, keine Schwimmbäder gibt. Für Sportstättenförderung und Sportförderung in jeder Hinsicht bedarf es aber Geld. Da man Geld nur einmal ausgeben kann, müssen eben Prioritäten gesetzt werden. Diese Prioritäten liegen nun einmal aktuell leider eher im Führen von Kriegen. Wir unterhalten und unterstützen illegale Migration im Land anstatt Sportstätten und Sportförderung. Nichtsdestotrotz: Sport ja bitte, überall und für jeden. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD.)
Becker
Ich danke Ihnen, Herr Kollege Schaufert. Es sind weitere Wortmeldungen eingegangen. - Ich erteile für die SPD-Landtagsfraktion das Wort Herrn Abgeordneten David Maaß.
David Maaß SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben sehr viel über das Sportachtel gehört. Das Sportachtel ist bundesweit beachtet. Das hat der Kollege Waldraff eben schon gesagt, weil es unabhängig vom Haushalt eine sehr stabile Finanzierung des Saarsports darstellt. Das Sportachtel lag durchschnittlich bei 13,5 Millionen in den letzten 20 Jahren - so steht es in Ihrem Antrag - und letztes Jahr bei 14,3 Millionen, also 800.000 Euro mehr. Das ist das höchste Sportachtel, das wir in den letzten fast 20 Jahren im Saarland hatten. Was aber nicht erwähnt worden ist, außer in einem Halbsatz, ist, dass sich der Saarsport eben nicht nur durch das Sportachtel und - wie Sie, Herr Waldraff, gesagt haben - kleine Titel im Landeshaushalt finanziert, sondern dass es auch sogenannte Dauerbeschlüsse von Saartoto gibt, die jede Menge Geld in den Saarsport fließen lassen. Das sind mehrere Millionen. Ich will ein paar Zahlungsflüsse davon auflisten. So erhält beispielsweise der LSVS jährlich zur Sanierung von Sportanlagen 580.000 Euro (Abg. Maaß (SPD)) von Saartoto und zur Förderung vom Spitzensport 340.000 Euro. Die Beteiligung an der Sportstiftung Saar bringt dem LSVS jährlich 25.000 Euro. Der Saarsport wird über Zuwendungen für schulsportliche Zwecke mit 100.000 Euro jährlich unterstützt. Das ist in der Summe fast mehr als 1 Million Euro. Zudem gibt Saartoto der Staatskanzlei eine jährliche Zuwendung von knapp über 800.000 Euro, wovon im Endeffekt auch der LS-VS partizipiert. Saartoto gibt aber auch über das Sportsponsoring rund 500.000 Euro jährlich aus. Die jährliche Förderung höherklassiger Fußballvereine beträgt maximal 180.000 Euro; im jährlichen Durchschnitt circa 140.000 Euro. Der Aufsichtsrat von Saartoto subventioniert verschiedene Veranstaltungen, wie beispielsweise das Pfingstsportfest in Rehlingen, Badminton Open, Trofeo, Saarschleifen Bike+Run und so weiter. Es ist eben gesagt worden, auch über die Mittel im Haushalt wird der Saarsport finanziert. Beispielsweise hatten wir vor ein paar Monaten die Debatte über die Energiepreise und wie die Vereine das stemmen können. Dabei hat das Ministerium den LSVS dahingehend unterstützt, dass die Energiekosten von knapp 500.000 Euro über das Ministerium getragen wurden. Das Ministerium zahlt direkt 210.000 Euro an den LSVS für rechtliche Beratung des Ehrenamtes und für das Integrationsprojekt des LSVS. Das ist eine Steigerung von 90.000 Euro im Vergleich zu 2022. Ebenfalls um 90.000 Euro gestiegen ist in diesem Jahr die Förderung von Sportgroßveranstaltungen und für das ehrenamtliche Engagement im Sport. Für Projekte der Inklusion und Integration wurden ebenfalls mehr als 200.000 Euro im Vergleich zu 2022 ausgegeben. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es für den Doppelhaushalt 2024/2025 keine weiteren Titelanhebungen geben wird. Aber das werden wir in den nächsten Monaten noch ausgiebig beraten. Im Endeffekt bleibt zu sagen, dass der Saarsport wirklich auf einem guten Gerüst steht. Es gibt zahlreiche Ideen und viele Gespräche des Ministeriums. Man sucht dort nach praktikablen Lösungen, um Vereine, Verbände und den LSVS mit aller Kraft zu unterstützen. Aber auch die Bedeutung von Bewegung und Gesundheit im Saarland ist vom Ministerium nicht verkannt worden, so beispielsweise die Vereinshilfe. Da wurden 3,2 Millionen Euro an Sportvereine ausgezahlt, die die Härten der Corona-Pandemie zu spüren bekommen haben. Es gibt das Jugendförderprogramm für saarländische Vereine in Höhe von 1,04 Millionen Euro, damit die attraktivsten Sportangebote für Kinder und Jugendliche aufgelegt beziehungsweise weitergeführt werden können. Schwimmkurse wurden mit 500.000 Euro subventioniert, um Seepferdchen und Freischwimmer für die Kinder und für die Jugendlichen zu ermöglichen, aber auch, damit Trainerinnen und Trainer in der Sportfamilie Saar ausgebildet werden können. Wir haben im Innenausschuss darüber gesprochen, ob denn nicht wieder das Schwimmprogramm weitergeführt beziehungsweise neu aufgelegt wird, damit mehr als die bisherigen 6.300 saarländischen Kinder sicher im Schwimmen werden. Auch dort werden wir Fortschritte machen beziehungsweise diese Thematik weiterentwickeln. Das Ministerium kann aber auch auf den Reinertrag von Spiel 77 und Super 6 zugreifen. Das sind immerhin pro Jahr 100.000 Euro, wovon 50 Prozent direkt an Sportvereine, Veranstaltungen, Sportprojekte und Vereinsjubiläen fließen und weitere 50 Prozent an die Sportplanungskommission, damit der Sportstättenbau weitergeführt werden kann. Liebe Kolleginnen und Kollegen, insgesamt steht die Sportförderung also auf einem breiten Fundament. Eine ständige Überprüfung bewirkt, dass die Herausforderungen, denen die Sportfamilie entgegenblickt, gemeinsam angegangen werden können. Man verspricht sich auf Landesebene eine Art Hebelwirkung für zukünftige Sponsoren, wenn Sportgroßveranstaltungen, wie beispielsweise die Olympischen Spiele oder die Paralympischen Spiele 2024 in Paris oder die nationalen Special Olympics 2026 - wenn sie denn ins Saarland kommen -, ihren Niederschlag im Saarland finden. Man verspricht sich dabei die Gewinnung von Sponsoren. Ich will zu einem Fazit kommen bezüglich des CDU-Antrags: Leider wurden dort verschiedene Faktoren der Sportförderung im Saarland nicht genannt beziehungsweise vielleicht auch nicht erkannt. In meinen Augen sind es Krokodilstränen, zumal die CDU jetzt wirklich 23 Jahre Zeit hatte, (Raunen bei der CDU) an besagtem Sportachtel et cetera zu drehen. Es ist Effekthascherei, muss ich ganz ehrlich sagen. Auch wir sind in vielen Gesprächen mit den Vereinen und Verbänden. (Abg. Schäfer (CDU): Dann habt ihr nicht richtig zugehört!) Herr Schäfer, lassen Sie mich bitte aussprechen. (Abg. Schäfer (CDU): Das mache ich. Ihr habt nicht zugehört!) Herr Schäfer, lassen Sie mich bitte aussprechen! In meinem Terminkalender steht, dass ich heute eine Rede halte und nicht einen Dialog mit Ihnen. Also hören Sie jetzt bitte zu! (Beifall von der SPD.) Auch wir führen viele Gespräche mit den politisch Verantwortlichen im Saarsport, mit den (Abg. Maaß (SPD)) Vereinen und Verbänden. Ich blicke jetzt mal in meine Fraktion, da würde ich wahrscheinlich die ehrlichste Antwort bekommen. Die, mit denen wir sprechen, sind absolut positiv gestimmt, wie der neue Gesprächsfaden zwischen Vereinen (Zuruf der Abgeordneten Schmitt- Lang (CDU)) und Verbänden und dem Sportministerium läuft. Man hört auch dort ganz oft die Aussage, dass es so einen Gesprächsfaden, so eine Art der Kommunikation noch nie gab. (Zuruf des Abgeordneten Schäfer (CDU).) Sportminister Reinhold Jost nimmt sich dort wirklich sehr, sehr viel Zeit in Vier-Augen-Gesprächen, in Sechs-Augen-Gesprächen, in Acht-Augen-Gesprächen, um auf die Probleme der Verbände und Vereine einzugehen und vor allem Lösungen zu finden. Lieber Reinhold, noch einmal von unserer Fraktion: Herzlichen Dank für dein Engagement, du bist ein super Sportminister! (Beifall von der SPD.) Sehr geehrter Herr Schäfer, weil Sie vorhin dazwischengerufen haben: Ich denke, Sie verstehen auch, dass es, wenn es dort eine Vertrauensbasis gibt, in der verschiedene Dinge verhandelt und auch beraten werden, wo man Lösungen finden will, wirklich kontraproduktiv ist, wenn eine Oppositionspartei plötzlich eine Pressekonferenz gibt, eine Woche vor dem Plenum, wo Sie mit solch einem trompetenartigen Antrag herauskommt! (Zurufe der Abgeordneten Schmitt- Lang (CDU) und des Abgeordneten Wag- ner (CDU)) Herr Wagner, da brauchen auch Sie nicht dazwischenzurufen! (Beifall von der SPD.) Liebe Kolleginnen und Kollegen ‑ ‑ (Unruhe.) Ja, da kommt Wallung in die Opposition, ich weiß. (Abg. Wagner (CDU): So einen Auftritt habe ich selten gesehen!) Okay, ich habe heute Morgen Ihren Auftritt gesehen, ich glaube, der hat meinen heute in negativer Art getoppt! (Beifall von der SPD. - Unruhe.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich denke, das Problem ist nicht der Mittelzufluss an den LSVS, sondern die Verwendung des Geldes. Das ist in meinen Augen ein hausgemachtes Problem, da der LSVS einen großen Teil des Geldes dafür investieren muss, um alte Kredite oder sogenannte Altlasten zu finanzieren, Altlasten oder wie ich es nenne, das Erbe der CDU, wenn man sich betrachtet, dass die ehemaligen Präsidenten Gerd Meyer und Klaus Meiser, unter deren Federführung der LSVS in absolute wirtschaftliche Schieflage gebracht wurde, dort in Hauptverantwortung standen. (Zurufe des Abgeordneten Schäfer (CDU).) Mittlerweile hat sich der LSVS Gott sei Dank wieder wirtschaftlich stabilisiert ‑ ‑ (Weitere Zurufe des Abgeordneten Schä- fer (CDU).) Herr Schäfer! Die Wahrheit tut weh, ich weiß. (Beifall von der SPD. - Abg. Schäfer (CDU): Völlig am Thema vorbei!) Gott sei Dank hat sich der LSVS mittlerweile wieder wirtschaftlich stabilisiert, das zeigen auch die entsprechenden Jahresabschlüsse. Vielleicht noch eine kurze Frage in die Runde, ins Plenum. Ich weiß, es ist jetzt schon spät, man kann sich ja selbst mal Gedanken machen und vielleicht auch die Frage, die ich gleich stellen werde, für sich selbst beantworten. Wer waren denn die früheren Sportminister und was haben sie für den Saarsport getan? Im Antrag wird ja von den letzten 20 Jahren gesprochen. Ich will sie mal kurz auflisten: Annegret Kramp-Karrenbauer, CDU, Klaus Meiser, CDU, Stephan Toscani, CDU - Hallo Stephan -, Monika Bachmann, CDU, Klaus Bouillon ‑ ‑ (Abg. Schäfer (CDU): Stephan Toscani war kein Sportminister!) Inneres und Sport? (Abg. Schäfer (CDU): Nein. - Abg. Tosca- ni (CDU): Ich bin Innenminister gewesen.) Ach so, okay. Dann klammere ich Sie natürlich dort aus, dann tut es mir leid. Vielleicht 2027? (Sprechen bei der CDU.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will beim Sport bleiben. Die CDU hat die rote Karte erhalten und derzeit nur einen Zuschauerplatz. Ich würde der CDU in diesem Spiel raten, nicht vorzeitig zu versuchen, das Spiel abzupfeifen. Man sollte den Spielern die Chance geben, auf dem Feld die Tore vorzubereiten und auch zu schießen. (Abg. Schäfer (CDU): Dann müssen sie auch die Chance haben, auf dem Platz bleiben zu dürfen!) Das Spiel läuft und wir werden für alle ein gutes Ergebnis erzielen, da bin ich mir sicher. Wir lehnen den Antrag der CDU daher ab. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit, Glück auf! (Beifall von der SPD.)
Becker
Ich danke Ihnen, Herr Kollege Maaß, und erteile für die CDU-Landtagsfraktion das Wort Herrn Abgeordneten Raphael Schäfer.
Raphael Schäfer CDU
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute ist leider keine Sternstunde des Parlamentes, was den Saarsport anbelangt. Ich möchte verschieden Dinge so darstellen, wie sie abgelaufen sind. Wir als CDU-Landtagsfraktion sind seit vielen Monaten mit den Sportfachverbänden im Austausch. Ich kann wirklich sagen, dass mein Kollege Patrick Waldraff dort einen hervorragenden Job macht. Er genießt sehr große Anerkennung für sein Engagement bei den Sportfachverbänden. Die Sportfachverbände sagen uns ganz klar, dass sie mehr Geld im System brauchen. Da stelle ich mir die Frage nach den Ausführungen, die der Kollege Maaß hier gemacht hat. Ist euch das denn klar? Ganz ehrlich die Frage: Ist jeder von euch beim Saarsport, ist jeder von euch dort vernetzt, um diese Frage beantworten zu können? Ich mache das wirklich mit ganz viel Herzblut als stellvertretender Präsident der Leichtathletik, ich darf auch ganz viele herzliche Grüße von meinem Präsidenten Lothar Altmeyer, der ein anerkannter Fachmann im Saarsport ist, ausrichten. Ich kann nur vernehmen, das scheint wirklich nicht der Fall zu sein. Die vorhandenen Gelder reichen nicht aus. Das haben uns die Sportfachverbände klar gesagt. Sie bitten uns quasi, parteipolitisch an einem Strang zu ziehen und etwas für den Saarsport zu machen. Diese Bitte richte ich heute noch einmal an Sie alle, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich will wirklich sagen, auch wenn das irgendwie falsch verstanden wurde: Ich bedanke mich beim Sportminister Reinhold Jost, (Beifall bei der SPD.) Er gibt für den Saarsport mit den vorhandenen Mitteln, die wir zur Verfügung stellen, wirklich alles. Davor habe ich größten Respekt. Ich habe gar kein Problem damit, das auch öffentlich zu sagen. Reinhold weiß das auch. Ich glaube, was das Thema Sport angeht, schätzen wir uns wirklich sehr. Der Punkt ist aber: Die Gelder, die wir als Landtag zur Verfügung stellen, reichen eben nicht, auch nicht die Gelder, die von Saartoto genannt wurden. Das ist das zentrale Problem. (Zuruf des Abgeordneten Maaß (SPD).) Ich will deswegen noch einmal klar die Frage stellen: Ist jedem von euch bewusst, dass, wenn es auf der Zeitachse keine strukturellen zusätzlichen Gelder gibt, einige Sportarten demnächst, was den Leistungs- und Spitzensport in diesem Land angeht, den Offenbarungseid leisten müssen? Ist das euch klar? Ich will es auch erklären. Wenn man die Sportfachverbände vergleicht, was die Situation in anderen Bundesländern anbelangt, dann sieht man, dass sie ganz andere Möglichkeiten haben, was professionelle Trainer, was professionelle Arbeit anbelangt. Das ist bei uns mit den aktuellen Mitteln überhaupt nicht mehr der Fall. Athleten wandern ab, sie gehen dorthin, wo bessere Sport-Förderstrukturen vorhanden sind. Das ist ein Teufelskreislauf, weil es konkret dazu führen wird, dass hier Bundesstützpunkte wegfallen. Wenn die Bundesstützpunkte wegfallen, bekommen wir weniger Zuschüsse über das Bundesinnenministerium, weniger Sportfördergelder. Es ist ein Teufelskreislauf. Am Ende kann drohen, dass der Olympiastützpunkt im Saarland akut gefährdet ist, wenn wir nicht mehr genügend erfolgreiche Resultate bei den Olympischen Spielen - Medaillen et cetera - erzielen. Das ist die Realität, deswegen sind die Aussagen des Herrn Kollegen Maaß für mich sehr befremdlich. Sie spiegeln das reale Abbild, das, was uns gesagt wird, in keiner Art und Weise wider. Ich kann Sie gerne bitten als Sportler, als stellvertretender Präsident eines Sportfachverbandes: Springen Sie bitte über Ihren Schatten. Wir haben wirklich versucht, das überhaupt nicht parteipolitisch zu machen. (Abg. Maaß (SPD): N e i n!) Wir haben versucht, einzuladen ‑ ‑ (Sprechen bei der CDU. - Zuruf des Abgeord- neten Maaß (SPD).) Ja, lesen Sie doch den Antrag, Herr Kollege! Dass wir als Fraktion Anträge einbringen, ist doch üblich. Es ist sogar unsere Aufgabe als Opposition, Vorschläge aus der Gesellschaft aufzugreifen, das machen wir. Noch einmal die herzliche Bitte: Lassen Sie uns gemeinsam darüber reden, nicht mehr und nicht weniger steht in dem Antrag. Darum bitte ich Sie, ich hoffe nicht, dass Sie diese Bitte ausschlagen. - Herzlichen Dank! (Sprechen. - Beifall von der CDU.)
Becker
Ich danke Ihnen, Herr Kollege Schäfer, und erteile nun für die Regierung das Wort dem Minister für Inneres, Bauen und Sport Reinhold Jost.
Reinhold Jost
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will einmal versuchen, es so zu umschreiben, wie es mir mit Blick auf diesen Antrag in den letzten Tagen im Vorgriff auf diese Debatte von Vertretern des organisierten Sports zugerufen wurde. Selbst wenn es gut gemeint war, war es schlecht gemacht. Wenn man der Auffassung ist, dass man ein solches Thema gemeinsam angeht, dann muss man es auch im Vorfeld gemeinsam aufeinander abstimmen, anstatt es als Antrag einzubringen. Ich rede von Personen aus dem organisierten Sport, die mit mir gesprochen haben. (Beifall von der SPD. - Zuruf des Abgeordne- ten Schäfer (CDU).) Es ist doch wohl ein Unterschied, Kollege, ob ich einem etwas zu Verfügung stelle nach der Devise „Da“ oder ob ich sage: „Könnten wir uns einmal zusammensetzen und etwas gemeinsam machen?“ - Das müsste man als Parlamentarier eigentlich wissen. Das ist kein vernünftiger Umgangston, wenn man an diesem Thema dran ist. Ich rede wie gesagt von denen, die mit mir darüber gesprochen haben, als sie mitbekommen haben, dass dieser Antrag heute ins Parlament kommt. (Zuruf des Abgeordneten Schäfer (CDU).) Zweitens, es gibt die Debatte - das habe ich mit Blick auf den LSVS beziehungsweise Vertreter des LSVS in den letzten Tagen mitbekommen -, dass die momentane Art der Behandlung des Themas eher schadet. Man hat den Eindruck, dass es um die schnelle Schlagzeile geht. Alleine dieser Eindruck ist für mich ein Punkt, bei dem ich sage „Obacht an der Bahnsteigkante“. Ich bin der Letzte, der irgendjemandem aufgrund seiner Funktion oder seines Engagements die Redlichkeit abspricht. Wenn wir so etwas allerdings angehen wollen, muss man damit beginnen, dass der Prozess vernünftig aufgelegt wird, sonst knallt man mit dem Ding gegen die Wand und hat zumindest den Eindruck hinterlassen, dass es einem eigentlich gar nicht um die Sache geht, sondern nur darum, schnell eine Schlagzeile zu bekommen. Ich wiederhole nur das, was an mich herangetragen wurde. (Beifall von der SPD. - Zurufe von der CDU.) Drittens, der organisierte Sport im Saarland hat mit dem LSVS einen starken Fürsprecher. Der Sport im Saarland ist allerdings mehr als nur der LSVS. Es geht um mehr als die Förderung des LSVS, meine sehr verehrten Damen und Herren. Das war, ist und bleibt - wenn man weiterhin derart orientiert an diesem Thema arbeitet - ein Denkfehler, der mit dazu beigetragen hat, dass wir solche Probleme haben, wie wir sie teilweise aus der Vergangenheit kennen. Ich will das gar nicht irgendwelchen Personen oder Persönlichkeiten alleine zurechnen. Ich sage nur, die Tatsache, dass man versucht hat, sich mit Blick auf das Thema Sport im Saarland alleine über den LSVS zu definieren, hat bestimmte Entwicklungen nach sich gezogen, unter denen der LSVS heute noch leidet. Wir müssen das Gesamtpaket ansehen. Der LS-VS - dazu bekenne ich mich - macht eine hochprofessionelle Arbeit, seitdem er einen Neustart hingelegt hat. Ich arbeite mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden Heinz König genauso gut und vertrauensvoll zusammen wie mit den beiden Vorständen Joachim Tesche und Johannes Kopkow. Es sind hochprofessionelle Strukturen, die langsam anfangen, zu wirken. An der Stelle - das sage ich ganz klar, lieber Kollege Schäfer - den Eindruck zu erwecken, dass der Olympiastützpunkt ins Rutschen kommt, wenn wir nicht schnell arbeiten und letztendlich Hilfestellung geben, ist aus meiner Sicht völlig überzogen. (Abg. Schäfer (CDU): Das kann passieren.) Wir haben beim Olympiastützpunkt - hören Sie ganz genau zu - ein anderes Problem. Es ist in der Personalisierung zu sehen. Das macht uns viel mehr Probleme als eine vermeintliche Unterfinanzierung. Ich hoffe, dass wir im Laufe dieses Jahres eine entsprechende Nachpersonalisierung hinbekommen. Hören wir auf, das schlechtzureden, was dem Grunde nach eigentlich ordentlich läuft. Das wäre ein Bärendienst für den Sport im Saarland. (Beifall von der SPD.) Ich sage jetzt noch etwas. Ich habe mir das aufgeschrieben. Es geht darum, dass man darauf hinweist, man würde völlig am Thema vorbeireden. Man muss Verantwortung wahrnehmen. Ich sage, man muss ihr auch gerecht werden. Ich sage, was ich an dieser Stelle zur Stabilisierung des Spitzensports gemacht habe. Ich suche einmal einen völlig unverdächtigen Verband heraus, nämlich den Saarländischen Leichtathletik-Bund. Sie müssten eigentlich wissen, was wir alles getan haben, was ich, aber beispielsweise auch mein Vorgänger für die Spitzensportabsicherung außerhalb dessen, was über den LSVS und seine Finanzierung möglich ist, gemacht haben. (Abg. Schäfer (CDU): Das ist kein Thema.) Ich weiß nicht, wie viele Termine ich mittlerweile mit dem Präsidenten des Saarländischen Leichtathletik-Bundes hatte, bei denen wir uns die Infrastruktur angeguckt haben und ich gesagt habe, dass ich bereit bin, zu helfen. Am Ende hat es dann in erster Linie nicht an mir gehangen. Beispielsweise geht es auch um die Kommunalverantwortlichen. Wir werden helfen - ob das in Altforweiler ist oder in der Landeshauptstadt, ich bin an deren Seite. Wir haben Unseres auch gemacht, was die Absicherung von Trainerinnen und Trainern angeht. Wir sind auch die Veranstaltungsabsicherungen betreffend unterwegs. Ich bin der festen Überzeugung, dass das der richtige Weg ist. Da braucht man sich nicht zu schämen. Darauf kann man etwas stolz sein. Ich bin es jedenfalls. Ich bin dankbar, beispielsweise mit dem Saarländischen Leichtathletik-Bund, den Ringern oder den Turnern gemeinsam Wege und Auswege zu finden, die helfen, das Gute, was wir haben, abzusichern, statt nur zuzugucken, dass es den Bach heruntergeht. Das ist nicht mein Ansatz. Ich möchte den Saarsport weiter nach vorne bringen und ich habe den Eindruck, das gelingt uns ganz gut. (Beifall von der SPD.) Wir haben Sondersituationen. Ich bin nicht bereit, dass wir sie kleingeredet bekommen. Das Sportachtel ist eine - wie ich finde - sehr gute Grundlage. Man kann darüber nachdenken, wie man es eventuell zusätzlich flankiert. Der Kollege Maaß hat auf ein paar Punkte hingewiesen wie Mittel der Sportplanungskommission, zusätzliche Dauerbeschlüsse auch mit Blick auf das, was aus Toto-Geldern über das Sportachtel hinaus kommt, sowie die Infrastruktur. Es geht darum, was wir mit Bedarfszuweisungen ergänzen. Ich habe mir das aufschreiben lassen. Ich habe geguckt, wo wir herkamen und wo wir jetzt sind. Es geht um das, was über den Sporttitel und den Landeshaushalt an den organisierten Sport ausgekehrt wird, und zwar nicht nur, aber insbesondere an den LSVS. Wir haben über 2,2 Millionen Euro in diesem Haushaltsjahr zur Verfügung. Das ist der Beweis dafür, dass uns die Situation nicht kaltlässt. Das bedeutet eine Anhebung der Mittel aus dem vorangegangenen Jahr im Vergleich zu diesem Jahr. Das ist das Bekenntnis dafür, dass wir den Saarsport nicht alleine lassen. Wir sind dort dauerhaft unterwegs. Wir reden eigentlich jeden Tag miteinander. Ich habe heute Morgen um 7.30 Uhr mit Vertretern des LSVS und der Special Olympics zusammengesessen, weil wir ein Interesse daran haben, dies als eines unserer Leuchtturmprojekte nach vorne zu bringen. Ich bin jeden Tag im Austausch mit Kolleginnen und Kollegen, Sportlerinnen und Sportlern, Athletinnen und Athleten. Wir leisten die Polizeisportfördergruppe betreffend einen Beitrag. Es hat auch Corona-Hilfen gegeben und Mittel, um das Thema Olympia anzugehen. Es waren über 600.000 Euro, die der LSVS dafür bekommen hat. 500.000 Euro haben wir zur Stabilisierung der entsprechenden Energiekosten gegeben. All das ist der Beleg dafür, dass wir die Interessen des Saarsports und auch des LSVS ernst nehmen. Wir lassen dort niemanden alleine. Ich kann nur darum bitten, jetzt nicht den Teufel an die Wand zu malen und damit eventuell Gespenster zu rufen, die man nachher nicht mehr wegbekommt. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir in dem Sinne, wie wir bisher gearbeitet haben, auf dem richtigen Weg sind. Ich habe nicht vor, ihn zu verlassen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall von der SPD.) Lassen Sie mich an der Stelle ganz kurz auf drei Punkte, die mir im Verhältnis zu den Athletinnen und Athleten, den Sportlerinnen und Sportlern und vor allen Dingen auch den Funktionärinnen und Funktionären des organsierten Saarsports wichtig sind, eingehen. Der Saarsport - ich habe es eben schon gesagt - ist mehr als nur der LSVS, aber der LSVS ist für uns der wichtigste Partner und Player in dieser ganzen Angelegenheit. Er hat in den zurückliegenden Monaten eine hohe Professionalität an den Tag gelegt. Er hat selbst ein großes Interesse daran, sich möglichst wenig von anderen abhängig zu machen, da das im Grunde Segen und Fluch zugleich ist. Es geht darum: Wenn man von einem einen großen Batzen für seinen Appetit bekommt, muss man sich eventuell nachher sagen lassen, was man vorgesetzt bekommt. Das ist für uns eigentlich immer die große Chance gewesen, dass der LSVS beziehungsweise der Saarsport selbst entscheiden konnte, in welche Richtung er geht. Dieses Vertrauensverhältnis möchte ich in den kommenden Jahren weiter ausbauen. Ich bin optimistisch, dass uns das an der einen oder anderen Stelle gelingt. Der LSVS weiß selbst, dass sich bestimmte Dinge auch aufgrund gesellschaftlicher Veränderungen nicht mehr so darstellen, wie es noch vor Jahren der Fall war. Wir haben - wie ich finde - bisher gemeinsam, verlässlich und zukunftsfest gehandelt. Ich habe nicht vor, das in den kommenden Jahren meiner Verantwortlichkeit zu ändern. Eine kleine Spitze am Schluss erlaube ich mir. Es geht um den Antrag. Ich bin der Auffassung, wenn man das Ganze bei vielen Dingen - Bedeutung des Sports, Staatszielbestimmung, Frage einer vermeintlichen Notwendigkeit, begleitende Finanzierungen angehen - in den letzten fünf oder zehn Jahren so geführt hätte, wie wir es jetzt geführt haben, hätte man die Glaubwürdigkeit betreffend geringere Probleme, als wenn man es jetzt nach der Devise „Jetzt habt Ihr zu liefern. Wenn Ihr nicht liefert, seid Ihr schuld.“ macht. (Abg. Schäfer (CDU): Die Situation ist eine andere.) Das ist mir ein bisschen zu leicht. Ich nehme an dieser Stelle niemandem die Ehre weg, indem ich sage, dass wir nachsteuern müssten. Ich habe aber für mich persönlich den Stolz, darauf hinzuweisem, dass wir in den zurückliegenden 14 Monaten - zumindest meiner Amtszeit - aufbauend auf vielem Guten, das mein Vorgänger hinterlassen hat, eine gute Politik im Sinne des Sports gemacht haben. Ich habe nicht vor, sie zu ändern. - Herzlichen Dank. Glück auf. (Beifall von der SPD.)
Becker
Ich danke dem Herrn Minister für seine Ausführungen und weise darauf hin, dass Herr Minister die der Regierung zustehende Redezeit um 3 Minuten und 10 Sekunden überschritten hat, sodass diese Redezeit jeder Fraktion des Hohen Hauses zur Verfügung steht. Es sind weitere Wortmeldungen eingegangen. Ich erteile dem Abgeordneten Patrick Waldraff das Wort für die CDU-Landtagsfraktion.
Patrick Waldraff CDU
Ich will es ganz kurz machen, Herr Minister. Sie haben noch mal aufgezählt - genau wie Ihr Kollege David Maaß -, was im letzten Dreivierteljahr vonseiten des Ministeriums alles für den Sport gemacht wurde. Ganz ehrlich: Das hat nie jemand infrage gestellt. Mein Kollege Raphael Schäfer hat betont, dass die projektbezogene Förderung, die der Sport im letzten Dreivierteljahr erhalten hat, außergewöhnlich war und dass das auch Ihnen zu verdanken ist, weil Sie sich aktiv um den Sport kümmern und im Austausch mit den Verantwortlichen im Sport stehen. Dem Vorwurf, dass dieser Antrag populistisch wäre und zum falschen Zeitpunkt kommt, will ich aber widersprechen. Es ist alles andere als populistisch, diese Problematik anzusprechen, die es im Hinblick auf die strukturelle Finanzierung des Saarsports durchaus gibt. Sie wissen ganz genau, dass auch hohe Verantwortliche des Landessportverbandes, mit denen Sie persönlich im Austausch stehen, bei öffentlichen Veranstaltungen - unter anderem beim diesjährigen Neujahrsempfang des Landessportverbandes - schon darauf hingewiesen haben, dass es bei der zukünftigen Finanzierung alleine über das Sportachtel massive Probleme geben wird. Das können wir nicht wegdiskutieren. Das wird auf uns zukommen. Es ist unsere Aufgabe als Opposition, das im Landtag zum Thema zu machen. Jetzt ist die große Frage: Wenn wir vorher auf Sie zugegangen wären, hätten Sie dann die 8 Millionen Euro, die es als jährliches Defizit im Vergleich zu Anfang der 2000er-Jahre gibt, mit uns gemeinsam kompensiert? Wir müssen uns der Realität stellen: Es sind 8 Millionen Euro jährlich, die der Sport weniger zur Verfügung hat. Gleichzeitig gibt es im Hinblick auf die projektbezogene Förderung auch diese Punkte, die David Maaß eben erwähnt hat. Auch Anfang der 2000er-Jahre gab es im Haushalt schon Gelder, die für den Sport bereitgestellt wurden. (Minister Jost: 7.200 Euro.) Die sind jetzt noch mal massiv erhöht worden, auch wegen des Projektes Olympia 2024. Die Frage ist aber auch, wie es nach Olympia 2024 weitergeht. Diese Mittel sind völlig unabhängig davon zu sehen, wie die strukturelle Förderung des Saarsports im Saarland aussieht. Deswegen will ich - darum ging es mir - noch mal deutlich machen: Das hat mit Populismus absolut gar nichts zu tun, das ist eine Problembeschreibung. Wir wollten das Problembewusstsein bei Ihnen stärken. Ich bin mir aber ehrlich gesagt darüber im Klaren, dass Sie das Problem auch kennen. Dementsprechend müssen wir heute oder in der nächsten Zeit eine gemeinsame Lösung finden. Es geht nicht darum, zuzuspitzen, sondern sich zusammen an einen Tisch zu setzen, nichts anderes haben wir in unserem Antrag gefordert, und dann gemeinsam eine Lösung zu erarbeiten, die anhand der finanziellen Möglichkeiten, die dem Land zur Verfügung stehen, auch machbar ist. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)
Becker
Ich danke Ihnen, Herr Kollege Waldraff. Es ist eine weitere Wortmeldung eingegangen. - Ich erteile Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr das Wort für die AfD-Landtagsfraktion.
Friedrich Josef Dörr AfD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Es ist höchst erfreulich, dass hier so engagiert über ein so wichtiges Thema diskutiert wird. Es ist nicht erstaunlich, dass die Meinungen nicht alle gleich sind. Ich möchte an dieser Stelle - weil es nicht gesagt worden ist - daran erinnern, dass wir, alle Fraktionen dieses Landtages, in der letzten Legislaturperiode gemeinsam den Beschluss gefasst haben, den Saarsport bestmöglich zu fördern. Daran kann ich mich gut erinnern. Es gibt bestimmt Leute, die nachschauen können, wann das war. Da geht es natürlich nicht nur um ein Achtel. Sie sind zum großen Teil sporterfahren. Wenn Sie zum Beispiel nachsehen, was so ein Fußballspieler kostet, wenn er viele Tore schießen kann, dann kommen Beträge von über 100 Millionen heraus. Wenn man den Sport also fördern will, kommt man mit kleckern leider nicht aus, man muss klotzen. Sport hat eine ungeahnte Wirkung, also nicht nur, dass man sich amüsiert und Sport treibt. Er hat eine soziale und erzieherische Wirkung. Ich kann Ihnen aus meiner Erfahrung sagen - ich war über 40 Jahre in der Schule tätig ‑ , dass ich mit Sport Kinder gerettet, wirklich gerettet habe, die aus ganz miserablen Verhältnissen kamen und sehr schlechte Startbedingungen hatten. Sie sind über den Sport und das Selbstbewusstsein, das sie über sportliche Leistungen errungen haben, zu anderen Leistungen gekommen. Sport ist also nicht zu unterschätzen, auch nicht bei Erwachsenen, die andere Dinge ma- (Abg. Dörr (AfD)) chen, die für die Gemeinschaft vielleicht nicht so günstig sind, wenn sie ein Fußballspiel oder Ringen oder Tischtennis schauen oder selbst Sport treiben. Ich will also nur sagen: Sport ist sehr wichtig für alle. Sport muss natürlich auch bezahlt werden. Wir haben hier den Beschluss gefasst, dass wir den Sport unterstützen. Das sollten wir nicht vergessen. - Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD.)
Becker
Ich danke Ihnen, Herr Fraktionsvorsitzender. Ich stelle fest, dass keine weiteren Wortmeldungen eingegangen sind. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/500. Wer für die Annahme der Drucksache 17/500 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/500 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die CDU-Landtagsfraktion sowie die AfD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion. Kollegin Holzner, bitte.
Martina Holzner SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Im Namen der SPD-Landtagsfraktion und der CDU-Landtagsfraktion möchte ich einen Antrag zur Geschäftsordnung stellen. Ich möchte im Sinne von § 27 Absatz 3 darum bitten, dass wir jetzt nur noch die Punkte 22 und 23 der Tagesordnung behandeln und die restlichen Punkte in die nächste Landtagssitzung verschieben. - Vielen Dank.
Becker
Entsprechend der Vorgaben des § 27 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung lasse ich über den vorgebrachten Antrag der SPD-Landtagsfraktion sowie der CDU ‑ Landtagsfraktion abstimmen. Ich verweise im Vorfeld darauf, dass es selbstverständlich den parlamentarischen Gepflogenheiten entspricht, dass diese Tagesordnungspunkte, die heute nicht mehr behandelt werden können - mit Ausnahme der Tagesordnungspunkte 22 und 23 -, noch einmal in der nächsten Sitzung des Erweiterten Präsidiums vorgetragen und dort behandelt werden. Wir sprechen laut Tagesordnung von den Tagesordnungspunkten 14, 15, 16, 18, 19, 20, 21, 24 und 25: Beschlussfassung über den von der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Einrichtung einer Außenstelle der Zentralen Ausländerbehörde in Saarbrücken (Drucksache 17/498) Beschlussfassung über den von der AfD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Der illegalen Einwanderung ein Ende setzen und Gefahren abwehren Beschlussfassung über den von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Kurier-, Express- und Paketbranche (KEP-Branche) (Drucksache 17/502) Beschlussfassung über den von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Stabilität für die Transformation der Saarwirtschaft schaffen, einen einheitlichen Industriestrompreis einführen (Drucksache 17/496) Beschlussfassung über den von der AfD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Einsetzung eines Untersuchungsausschusses „Corona“ zur Aufarbeitung der Geschehnisse und Maßnahmen im Zuge von „Corona“ im Saarland von 2019 bis 2023 (Drucksache 17/491) Beschlussfassung über den von der AfD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: 500 Tage Tod, Elend und Zerstörung in der Ukraine sind genug. Waffenstillstand und Friedensverhandlungen jetzt (Drucksache 17/494) Beschlussfassung über den von der AfD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Dem Klimawandel praktisch begegnen. Von der Wasserwirtschaft zur Wassermangelwirtschaft (Drucksache 17/492) Beschlussfassung über den vom Ausschuss für Eingaben eingebrachten Antrag betreffend: Beschlüsse zu Petitionen (Übersicht Nr. 4) (Drucksache 17/489) Beschlussfassung über den von der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Senkung der Strompreise - Dringende Entlastung von Bürgern und Betrieben (Drucksache 17/507) Ich darf zur Abstimmung kommen. (Abg. Dörr (AfD): Ich hätte noch eine Bemer- kung dazu zu machen, wenn das erlaubt ist.) Ja, bitte, Herr Fraktionsvorsitzender. Das Saalmikrofon kommt sofort.
Friedrich Josef Dörr AfD
Frau Präsidentin, das sind ja meistens Tagesordnungspunkte von uns. Ich wäre daher dankbar, würde man gleichzeitig auch sagen, dass sie nicht wieder ganz am Ende der Tagesordnung stehen. In dem Fall könnte uns nämlich genau die gleiche Geschichte wieder passieren; das war ja schon mal so. Ich würde darum bitten, dass man nun auch gleich vereinbart, diese Tagesordnungspunkte auf einen Platz in der Tagesordnung zu setzen, an dem sie auch sicher behandelt werden.
Becker
Herr Fraktionsvorsitzender, ich würde Sie höflich darum bitten, das im Erweiterten Präsidium, das sich mit der Aufstellung der neuen Tagesordnung und somit auch mit der Behandlung der heute abgesetzten Tagesordnungspunkte befassen muss, vorzutragen. Wir werden die Reihenfolge dann wie üblich im Erweiterten Präsidium gemeinsam festlegen. Ich darf nun zur Abstimmung überleiten. Wer für den Antrag der SPD- und der CDU-Landtagsfraktion ist, die Sitzung gemäß § 27 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung vor Erledigung der Tagesordnungspunkte unter Berücksichtigung der genannten Ausnahmen zu schließen, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag mehrheitlich angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion sowie die CDU-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion. Damit, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, sind wir heute am Ende unserer ‑ ‑ (Zurufe: Nein, nein! Da fehlen noch 22 und 23!) Ah, pardon! - Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 22: Beschlussfassung über den vom Ausschuss für Haushalt und Finanzen eingebrachten Antrag betreffend: Unentgeltliche Übertragung einer noch zu vermessenden, ca. 11.380 qm großen Teilfläche aus dem landeseigenen Grundstück Gemarkung Scheidt, Flur 15, Nr. 18/25 im Wege eines Erbbaurechtsvertrages an das Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung GmbH (HZI) zur Errichtung und zum Betrieb eines Erweiterungsbaus für das Helmholtz-Institut Pharmazeutische Forschung Saarland (HIPS) (Drucksache 17/484) Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, dem Herrn Abgeordneten Stefan Thielen, das Wort. Abg. Thielen (CDU), Berichterstatter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Minister für Inneres, Bauen und Sport hat mit Schreiben vom 17. Mai dieses Jahres mitgeteilt, dass im Haushaltsplan 2023 die Aufnahme eines Haushaltsvermerks bei Kapitel 17 04, Titel 131 12 erfolgte, der das Land ermächtigt, dem Helmholtz-Institut für Pharmazeutische Forschung Saarland (HIPS) zur Errichtung und zum Betrieb eines Erweiterungsbaus eine vollständig erschlossene Teilfläche aus dem landeseigenen Grundstück Gemarkung Scheidt, Flur 15, Nr. 18/25 mit einer Größe von 11.380 Quadratmetern im Wege eines Erbbaurechtsvertrags für die Dauer von 49 Jahren mit Verlängerungsoption unentgeltlich zu übertragen. Aus den detaillierten Abstimmungen mit dem HIPS ergeben sich nun Änderungen zum bestehenden Haushaltsvermerk insoweit, als nicht das HIPS, sondern das Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung GmbH (HZI) Erbbaurechtsnehmer werden soll. Dies ist nach Angaben des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie darin begründet, dass es sich beim HIPS um eine rechtlich unselbstständige Außenstelle des HZI handele, die nicht Erbbaurechtsnehmer werden könne. Gegen das HZI als künftigen Erbbaurechtsnehmer bestehen gemäß Abstimmung mit dem Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie und dem Ministerium für Finanzen und Wissenschaft aus Liegenschaftssicht keine Bedenken. Ebenfalls ist in Abstimmung mit den vorgenannten Ressorts und dem HZI beziehungsweise dem HIPS vorgesehen, dem HZI nach Ablauf der regulären Erbbaurechtszeit, insoweit abweichend von dem Haushaltsvermerk, insgesamt zwei Verlängerungsoptionen mit einer Gesamtdauer von 50 Jahren - zwei Mal 25 Jahre - einzuräumen. Es wurde um die erforderliche Zustimmung des Landtages hinsichtlich der unentgeltlichen Übertragung des Grundbesitzes an das Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung (HZI) im Wege eines Erbbaurechtsvertrags gebeten. Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen hat den Antrag in seiner Sitzung am 28. Juni 2023 beraten. Der Ausschuss empfiehlt, bei Abwesenheit der AfD-Landtagsfraktion in der Ausschusssitzung, dem Plenum einstimmig die nach § 64 Absatz 2 der Landeshaushaltsordnung erforderliche Zustimmung. - Vielen Dank. (Beifall von CDU und SPD.)
Becker
Ich danke Ihnen, Herr Kollege Thielen. Ich eröffne die Aussprache. - Ich darf feststellen, dass keine Wortmeldungen eingegangen sind. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/484. Wer für die Annahme der Drucksache 17/484 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/484 einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben alle Fraktionen des Hohen Hauses. Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 23: Wahl von Mitgliedern und Stellvertreterinnen und Stellvertretern für die Vertreterversammlung der Arbeitskammer des Saarlandes gemäß § 7 des Gesetzes Nr. 1290 vom 8. April 1992 (Amtsbl. S. 590, ber. S. 627 und S. 858, zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2629) (Wahlvorschlag des Ausschusses für Ar- beit, Soziales, Frauen und Gesundheit) Die sechsjährige Amtsperiode der gewählten Vertreterversammlung der Arbeitskammer des Saarlandes endet mit Ablauf des 24. August 2023. Gemäß § 7 des Gesetzes über die Arbeitskammer des Saarlandes wählt der Landtag des Saarlandes die Mitglieder der Vertreterversammlung und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter. Die Vertreterversammlung besteht aus 42 Mitgliedern, jedes Mitglied hat zwei Stellvertreter. Die Wahl erfolgt auf Vorschlag der Gewerkschaften und auf Grundlage anderer Vorschläge von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die gemäß § 3 des Gesetzes Mitglieder der Arbeitskammer sind. Auf die Bekanntmachung der Landtagspräsidentin betreffend die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl im Amtsblatt des Saarlandes vom 17. Mai 2023 sind Wahlvorschläge eingegangen, mit denen sich der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit befasst hat. Er unterbreitet Ihnen mit der Drucksache 17/473 seinen Wahlvorschlag. Ich eröffne die Aussprache. - Ich darf feststellen, dass keine Wortmeldungen eingegangen sind. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Wahlvorschlag Drucksache 17/473. Wer für die Annahme der Drucksache 17/473 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass die Mitglieder und Stellvertreter gemäß dem Vorschlag Drucksache 17/473 einstimmig gewählt sind. Zugestimmt haben alle Fraktionen des Hohen Hauses. So, liebe Kolleginnen und Kollegen, nun im zweiten Anlauf: Ich danke für die erfrischenden und erlebnisreichen Debatten in unserer letzten Sitzung vor der Sommerpause. Ich wünsche uns nun viel Spaß beim gemeinsamen Sommer- und Medienfest, zu dem ich Sie recht herzlich einlade. Ihnen einen schönen Abend! - Ich schließe die Sitzung. (Beifall des Hauses.)
