Sascha Haas
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen im Schwerpunkt Änderungen des Saarländischen Besoldungsgesetzes im Hinblick auf die Errichtung des Bildungscampus umgesetzt werden. Darüber hinaus wird die Funktionsstellenstruktur der Gemeinschaftsschulen an die der Gymnasien angepasst. Zum 01. September 2023 wird der Bildungscampus Saarland als Einrichtung des Landes errichtet. Der Bildungscampus vereint künftig folgende Institutionen des Landes in einer Einrichtung: das Landesinstitut für Pädagogik und Medien, die Landeszentrale für politische Bildung, mehrere staatliche Studienseminare und das Staatliche Landesseminar, die saarländische Akademie für Begabungsförderung sowie die Koordinierungsstelle Gemeinsames Lernen. Wegen der Errichtung des Bildungscampus Saarland ist im Saarländischen Besoldungsgesetz eine Ämterstruktur für die Wahrnehmung der Leitungsfunktionen an dieser neuen Einrichtung zu schaffen. Hierbei wird die besoldungsrechtliche Wertigkeit der in den bisherigen Dienststellen bereits etablierten Funktionsstellen nach deren Überführung in den Bildungscampus gewahrt. Zudem wird dem Regierungsprogramm der Landesregierung für die aktuelle Legislaturperiode folgend auch der Ausbau der Funktionsstellenstruktur der Gemeinschaftsschulen weiter vorangetrieben. Im Sinne einer Gleichwertigkeit beider Säulen der weiterführenden Schulen im allgemeinbildenden Bereich wird die Funktionsstellenstruktur der Gemeinschaftsschulen an die der Gymnasien angenähert und neu geordnet. Der Gesetzentwurf sieht hinsichtlich der Besoldung der Schulleiter insoweit vor, die bisherige Unterscheidung mit voll ausgebauter Oberstufe und ohne voll ausgebaute Oberstufe aufzugeben. Mit diesen Maßnahmen wird den gestiegenen Anforderungen an den Gemeinschaftsschulen entsprochen. Zugleich werden Anreize geschaffen, entsprechende Funktionsämter zu übernehmen. Der Gesetzentwurf enthält darüber hinaus weitere inhaltliche und redaktionelle Änderungen des Saarländischen Besoldungsgesetzes wie die Neubewertung von Ämtern bei der Ruhegehaltsund Zusatzversorgungskasse des Saarlandes. Ebenso wird durch den Gesetzentwurf das Saarländische Personalvertretungsgesetz redaktionell an die rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten angepasst, die sich aus der Errichtung des Bildungscampus Saarland, des Wegfalls der Schulkindergärten und der Schulformen der erweiterten Realschule und der Gesamtschule sowie der zum Schuljahr 2021/22 errichteten Europäischen Schule Saarland ergeben haben Überdies greift der Gesetzentwurf auch Änderungen in verschiedenen Verordnungen auf. So werden die Verordnung über die Laufbahn des saarländischen Polizeivollzugsdienstes, die Verordnung über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen, die Verordnung über den Erwerb einer zusätzlichen Befähigung für das Lehramt für die Primarstufe, die Saarländische Lehrerlaufbahnverordnung und die Lehrkräfte-Zulagenverordnung an die sich aufgrund der Errichtung des Bildungscampus Saarland, der Auflösung des Landesinstituts für Präventives Handeln und aufgrund weiterer Änderungen sowohl im Besoldungsrecht als auch im Schulbereich ergebende neue Rechts- und Sachlage redaktionell angepasst. Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie, dem Gesetzentwurf in Erster Lesung zuzustimmen und ihn zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport weiterzuleiten. - Vielen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD.)
