Reinhold Jost
Mikrowechsel? - Das auch noch. Man muss halt die Kunst, die Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen, beherrschen. (Heiterkeit.) Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Durch den vorliegenden Gesetzentwurf werden die derzeit geltenden Beträge der einmaligen Entschädigung für Hinterbliebene bei qualifizierten Dienstunfällen gemäß § 47 des Saarländischen Beamtenversorgungsgesetzes auf das Niveau des Bundes und weiterer Länder angehoben. Mit dieser Regelung zeigt die Landesregierung, dass sie sich ihrer Fürsorgeverpflichtung gegenüber ihren Beamtinnen und Beamten sowie deren Familien trotz der schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen des Landes bewusst ist. Wer sich als Beamtin oder Beamter bei der Ausübung einer Diensthandlung besonderen Gefahren aussetzt, muss durch den Dienstherrn abgesichert sein, insbesondere dann, wenn die Diensthandlung mit einer Gefährdung des eigenen Lebens einhergeht. Den finanziellen Absicherungen dieses Risikos wollen wir unter anderem mit der Erhöhung der bisherigen Entschädigungsbeiträge nachkommen. Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, das, was wir hier vorlegen, ist auch Respekt und Anerkennung gegenüber den Kolleginnen und Kollegen - insbesondere bei der Polizei. Deswegen bitte ich Sie um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. (Beifall von der SPD.)
