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Becker

12.07.2023 Sitzungen 17/16

Ich danke für Ihre Rückmeldung. Ich darf feststellen, dass keine weiteren Wortmeldungen eingegangen sind. Somit schließe ich die Aussprache. Es wird vorgeschlagen die Gesetzentwürfe an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit zu überweisen. Wir kommen nun zur Abstimmung, und zwar zunächst über den Gesetzentwurf Drucksache 17/503. Ich darf darauf hinweisen, dass nach Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 der Verfassung des Saarlandes ein Gesetz, das die Verfassung ändert, die Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages bedarf. Das bedeutet, dass dieses Gesetz nur dann angenommen ist, wenn mindestens 34 Abgeordnete zugestimmt haben. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/503 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/503 die notwendige Mehrheit von mindestens 34 Stimmen erreicht hat, daher angenommen ist und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit überwiesen ist. Zugestimmt haben die Abgeordneten der SPD-Landtagsfraktion sowie der CDU-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/504 - neu. Auch hier noch mal der Hinweis, dass ein Quorum von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages erforderlich ist. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/504 - neu - in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/504 - neu - die notwendige Mehrheit von mindestens 34 Stimmen erreicht hat, daher angenommen ist und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit überwiesen ist. Zugestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion sowie die CDU-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/505 - neu. Auch hierzu darf ich auf das erforderliche Quorum von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages hinweisen. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 17/505 - neu - in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/505 - neu - die notwendige Mehrheit von mindestens 34 Stimmen erreicht hat und daher angenommen ist und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit überwiesen ist. Zugestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion sowie die CDU-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion. (Beifall von SPD und CDU.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir fahren fort und kommen zu Tagesordnungspunkt 4: Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Modernisierung des saarländischen Medienrechts Zu diesem Tagesordnungspunkt darf ich den Bevollmächtigten des Saarlandes beim Bund, Herrn Staatssekretär Thorsten Bischoff, die Vorsitzende des SR-Rundfunkrates, Frau Gisela Rink, den Vorsitzenden des SR-Verwaltungsrates, Herrn Michael Burkert, den Intendanten des Saarländischen Rundfunks, Herrn Martin Grasmück, sowie den stellvertretenden Direktor der Landesmedienanstalt, Herrn Dr. Jörg Ukrow, begrüßen. Seien Sie alle uns herzlich willkommen! (Beifall des Hauses.) Zur Begründung des Gesetzentwurfes erteile ich Frau Ministerpräsidentin Anke Rehlinger das Wort.

Protokoll ↗