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Becker

12.07.2023 Sitzungen 17/16

Ich danke Ihnen, Herr Kollege Wagner. - Ich stelle fest, dass keine weiteren Wortmeldungen eingegangen sind, daher schließe ich die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf, Drucksache 17/485. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/485 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/485 mit Stimmenmehrheit angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien überwiesen ist. Zugestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben die Landtagsfraktionen der CDU und der AfD. Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 5: Zweite Lesung des Gesetzes zum Klimaschutz im Saarland (Saarländisches Klimaschutzgesetz - SKSG) (Abänderungsantrag: Drucksache 17/481) (Abänderungsantrag: Drucksache 17/ 497) Ich begrüße zu diesem Tagesordnungspunkt als Gast den Staatssekretär für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz, Herrn Sebastian Thul. (Beifall von der SPD.) Zur Berichterstattung erteile ich nun dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Sebastian Schmitt, das Wort. (Vizepräsidentin Heib übernimmt die Sit- zungsleitung.) Abg. Schmitt (SPD), Berichterstatter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Regierung des Saarlandes zum Klimaschutz im Saarland, Saarländisches Klimaschutzgesetz (SKSG), Drucksache 17/328, wurde vom Plenum in seiner 12. Sitzung am 15. März 2023 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz überwiesen. Dem Gesetz liegen folgende Erwägungen zugrunde: Der Klimaschutz sowie auch zunehmend die Anpassung an den Klimawandel gewinnen auf allen politischen Ebenen an Bedeutung. Mit dem Klimaschutzgesetz soll sich auch das Saarland dafür einsetzen, dem Klimawandel entgegenzuwirken und die natürlichen Lebensgrundlagen aller Saarländerinnen und Saarländer zu schützen. Neben der Vermeidung und Reduzierung von Treibhausgasemissionen strebt das Gesetz auch die Anpassung an die Folgen des Klimawandels an. Festzustellen ist, dass im Saarland sowohl rechtsverbindlich Klimaschutzziele festzulegen als auch verbindliche Mechanismen und Vorgaben für die Erarbeitung, Umsetzung, Überprüfung, Berichterstattung und Fortschreibung der zum Schutz des Klimas notwendigen Maßnahmen zu formulieren sind. Die Erarbeitung einer gesetzlichen Regelung war deshalb geboten. (Abg. Schmitt (SPD)) Der Ausschuss hat das Gesetz in seiner 13. Sitzung am 24. März 2023 als gelesen festgestellt und beschlossen, eine Anhörung durchzuführen. Aufgrund der Vielzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer hat der Ausschuss die Anhörungen auf drei Termine verteilt. Diese Anhörungen fanden am 27. April, am 25. Mai und am 22. Juni statt. Insgesamt wurden 97 Teilnehmerinnen und Teilnehmer eingeladen, um ein möglichst breites Meinungsspektrum aus allen Lebensbereichen zum Gesetzentwurf einzuholen. Die Anhörungen fanden am späten Nachmittag statt, um auch Vertreterinnen und Vertretern von Verbänden, die ihre Arbeit im Ehrenamt ausüben, eine geeignete Möglichkeit zur Teilnahme zu bieten. Die Auswertung der Anhörungen nahm der Ausschuss in seiner 20. Sitzung am 30. Juni 2023 vor. Der von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachte, bei Enthaltung der CDU- und AfD-Fraktion einstimmig beschlossene Änderungsantrag des Ausschusses für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz liegt Ihnen heute als Drucksache 17/481 vor. Der von der CDU-Landtagsfraktion im Ausschuss eingebrachte Abänderungsantrag wurde bei Zustimmung der CDU-, Enthaltung der AfD- und Ablehnung durch die SPD ‑ Fraktion mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Antrag ist inhaltlich identisch mit dem heute als Drucksache 17/497 vorliegenden Änderungsantrag. Der Gesetzentwurf zum Klimaschutz im Saarland, Saarländisches Klimaschutzgesetz - SKSG -, Drucksache 17/328, wurde unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages bei Zustimmung der SPD-Landtagsfraktion sowie bei Enthaltung der CDU- und Ablehnung durch die AfD-Fraktion mehrheitlich angenommen. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum die Annahme des Abänderungsantrages Drucksache 17/481 sowie des Gesetzes in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und ein herzliches Glückauf! (Beifall von der SPD.)

Protokoll ↗