Christoph Rudolf Schaufert
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrte Kollegen Abgeordnete! Eben hat es zu einer kleinen Verwicklung geführt, da wir nicht wussten, wer als Erster etwas sagen soll. Wir waren einfach so überrascht davon, dass sich hier im Haus ein gewisses Maß an Sachverstand durchgesetzt und man eingesehen hat, Tagesordnungspunkte wie Schulordnungsgesetz und Kinder- und Jugendschutz zusammenzufassen. Daher kam die Begründung für unseren Antrag zuerst von Josef Dörr. Jetzt möchte ich ein klein wenig zum Kinder- und Jugendschutzgesetz reden. Kinder- und Jugendschutz ist eine gesellschaftliche Aufgabe; so steht es richtigerweise im ersten Satz Ihres Antrags. Daneben stehen wirklich zustimmungsfähige Einschätzungen darin wie: „Eltern obliegt das natürliche Recht zur Pflege (Abg. Schaufert (AfD)) und Erziehung ihrer Kinder. Hierbei unterstützt und wacht die staatliche Gemeinschaft.“ Oder: „Kinder bedürfen vor allem in den ersten Lebensjahren der Geborgenheit, der Förderung und der Sicherheit, um ihre Potenziale voll ausschöpfen zu können.“ Viele gute und warme Worte, an denen nichts auszusetzen ist. Natürlich kommen Sie auch nicht umhin, eine ordentliche Prise Ideologie einzustreuen wie: „Diese Rechtsposition ergibt sich primär aus dem Schutzbedürfnis der Kinder, die als Grundrechtsträger mit eigener Menschenwürde und dem Recht auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit wahrzunehmen sind. Kinder sind also Menschen und haben Rechte.“ - So, so. Aber ich stehe nicht hier vorne, um den Antrag klein-klein bis ins Detail zu analysieren. Dazu fehlt auch die Zeit. Vielmehr möchte ich ein wenig den Finger in die Wunde legen, nämlich, dass Sie auf der einen Seite den Kinder- und Jugendschutz vermeintlich in den Mittelpunkt staatlichen Handelns und staatlicher Fürsorge stellen möchten - wie eben erwähnt - mit manchen richtigen Worten und Ansätzen. Allerdings lassen Sie ansonsten in Ihrer Politik, liebe SPD, in Bund und Ländern nichts unversucht, das, was Kindern über Jahrtausende Geborgenheit und Sicherheit gab, auf allen Ebenen anzugreifen und letztlich zu zerstören, nämlich die klassische Familie, das klassische Zusammenspiel von Mann, Frau und Kindern. (Zurufe von der SPD: Och) Die Fürsorge der klassischen Familie ist Ihnen ein Dorn im Auge. Das zeigte sich jüngst auch an dem Vorschlag, das Ehegattensplitting abzuschaffen. Alleine schon die Gewissheit des Geschlechts lassen Sie schon nicht mehr gelten. Der beste Kinder- und Jugendschutz sind starke Familien, bestehend aus Vater, Mutter und Kindern, sowie dem Bekenntnis und der Fürsorge in dieser Gemeinschaft zueinander, in jeder Lebensphase, in jeder Lebenssituation, das ganze Leben lang. Der Staat kann und muss dies fördern und dafür Sorge tragen, dass durch gute Arbeitsplätze, gute Löhne und so weiter die klassische Familie gestärkt wird und wieder die geschützte, sichere und stabile Keimzelle unserer Gesellschaft wird. Es ist wie mit der Ansiedlung von Störchen. Es nützt nichts, Storchennester in die Landschaft zu stellen. Nein, man muss dafür sorgen, dass der Storch das Biotop findet, in dem er leben kann. Dann kommt das Nest von ganz alleine. So ist es auch beim Kinder- und Jugendschutz. Stärken Sie die klassische Familie! Machen Sie diese zukunftssicher und der Kinder- und Jugendschutz wird größtenteils von selbst gewährt sein. Wir lehnen Ihr Gesetz in Erster Lesung nicht ab, sondern werden uns enthalten und den weiteren Prozess eingehend beobachten. Wir hoffen, dass Ihnen tatsächlich die Sache am Herzen liegt und dass nicht nur weiterer Personalaufwuchs in der Kinder- und Jugendhilfe für Sie im Zentrum steht, wie bereits auf Seite 5 Ihres Antrags angekündigt. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD.)
