von Weizsäcker
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Ich glaube, es ist richtig, dass dieser Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Universitätsklinikum des Saarlandes am Nachmittag verhandelt wird. Manchmal ist man ja traurig, dass das eigene Gesetz nicht am Vormittag behandelt wird. Ich glaube aber, heute ist es angemessen. Es ist ein wichtiges Gesetz, aber es geht um Änderungen im Kleinen. Es geht um drei Dinge. Es geht um eine Regularisierung, es geht um eine Flexibilisierung, und es geht tatsächlich um Bürokratieabbau. Ich fange an mit der Regularisierung. Der Ressortzuschnitt hat sich mit der neuen Landesregierung - das ist ja schon eine Weile her - geändert. In dem Gesetz in seiner bisherigen Formulierung wird aber der Ressortzuschnitt im Gesetz festgeschrieben, sodass wir im Sinne einer Regularisierung natürlich die neuen Zuständigkeiten in der Landesregierung abbilden müssen. Aber keine Sorge, das werden wir durch geeignete Formulierungen in einer Art und Weise tun, die sicherstellt, dass bei künftigen neuen Ressortzuschnitten nicht wieder ein Änderungsbedarf am Gesetz erwächst. Zweitens werden wir in Zukunft, so Sie denn zustimmen, im Sinne gendergerechter Sprache die Personenbezeichnung im Gesetz sowohl in weiblicher als auch in männlicher Form aufführen. Das sehe ich auch als eine Regularisierung an. (Beifall von der SPD.) Drittens geht es um Flexibilisierung, darum, dass eine flexiblere Handhabung der Zuständigkeiten im Aufsichtsrat erfolgen kann. Es geht dabei um zwei Punkte. Erstens wird der Aufsichtsratsvorsitz nicht mehr im Gesetz festgeschrieben, sondern es wird ermöglicht, dass der Aufsichtsrat aus seinem eigenen Kreise heraus bestimmt, wer den Aufsichtsratsvorsitz innehaben soll. Der zweite Punkt betrifft eine gewisse Flexibilisierung bei der Zahl der externen Sachverständigen. Aktuell ist noch eine Zahl festgeschrieben, in Zukunft soll die Möglichkeit bestehen, zwei bis drei Expertinnen und Experten in den Aufsichtsrat aufzunehmen. Auch hier ist das eine gewisse Flexibilisierung, das halten wir für sachgerecht. Nun komme ich zum Bürokratieabbau, speziell um einen sinnvollen Bürokratieabbau bei Baumaßnahmen. Es geht zum Ersten darum, dass das Universitätsklinikum die Möglichkeit bekommen soll, bei kleineren Baumaßnahmen die Bauherrenfunktion übernehmen zu können, wenn die zuständigen Oberlandesbehörden das für sinnvoll halten. Das ist für den Bürokratieabbau sinnvoll. Im Einzelfall soll dies sogar bei größeren Baumaßnahmen möglich sein. Das wird nicht die Regel sein, aber im Einzelfall kann das sinnvoll sein. Damit das Ganze in der Praxis durchführbar ist, soll es eine Erleichterung der Mittelzuführung für Investitionen und Bautätigkeiten von der Landesregierung an das Universitätsklinikum geben. Das ist im Gesetzentwurf auch vorgesehen. Zu guter Letzt - das bedeutet auch eine wesentliche Flexibilisierung - soll es für das Universitätsklinikum möglich sein, bei kleineren Baumaßnahmen, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durchgeführt werden - so etwas kommt mal vor -, sich nicht an die Details der Landeshaushaltsordnung halten zu müssen. Natürlich müssen dabei die Grundsätze der Sparsamkeit und der Wirtschaftlichkeit beachtet werden, was auch in Ordnung ist, hier geht es wohlgemerkt um Maßnahmen im eigenen Namen mit eigenen Mitteln. Auch das ist, glaube ich, ein sinnvoller Bürokratieabbau, der es dem Universitätsklinikum erleichtern wird, in Zukunft seine Tätigkeiten vernünftig auszuführen. Sehr geehrte Damen und Herren, das ist der Kern dessen, was mit diesem Gesetz geändert werden soll. Ich bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Wissenschaft. - Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD.)
