Anke Rehlinger
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr verehrte Ehrengäste, wir freuen uns sehr, dass Sie heute gekommen sind, um der ersten Aussprache zu diesem Gesetzentwurf beizuwohnen. Der Saarländische Rundfunk selbst ist ja dankenswerterweise bei den Plenarsitzungen regelmäßig engagiert, heute ist nun auch die Spitze des Saarländischen Rundfunks gekommen. Dafür danken wir und wir freuen uns auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit. Für diese gute Zusammenarbeit, vor allem aber für ein gutes Ergebnis der Arbeit des Rundfunks müssen wir einiges tun. Wir hoffen, mit dem vorgelegten Gesetzentwurf dafür eine gute Grundlage legen zu können. Denn beim Betrachten der Realität müssen wir feststellen: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk steht unter Druck, und zwar in nicht unerheblichem Maße. Ich möchte das einmal für drei Bereiche aufschlüsseln. Der erste Bereich, den ich ansprechen will, ist ein, wie ich einmal formulieren möchte, allgemeiner Entwicklungs- und Veränderungsdruck. Dieser besteht, weil die Digitalisierung und das Nutzungsverhalten nun mal so gegeben sind und die Branche auch schon längst umgekrempelt haben und, da braucht man kein Prophet zu sein, sie sicherlich noch weiterhin verändern werden. Es gibt einen zweiten Druck, der nach meiner Auffassung zu verspüren ist: Das ist ein gewisser gesellschaftlicher Druck auf den Rundfunk, die Akzeptanz gegenüber dem Rundfunkbeitrag durch einen hohen Anspruch an das eigene Programm und einen sparsamen Umgang mit den Ressourcen des Gebührenzahlers zu rechtfertigen und zu bewahren. Es geht darum, das alles unter einen Hut zu bekommen, weil das nun mal auch die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler exakt so erwarten. Drittens gibt es einen nicht unerheblichen politischen Druck, ausgehend von politischen Kräften, bisweilen sogar von politischen Kräften bis ins bürgerliche Lager hinein, die den öffentlichrechtlichen Rundfunk abschaffen wollen oder ihn zumindest mit allerlei Debatten zu diskreditieren trachten. Das ist im Grunde genommen das Umfeld, in dem wir auch heute über die Veränderungen des Saarländischen Mediengesetzes zu diskutieren haben. Wir sind der Auffassung, dass der heute von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf eine Antwort auf sämtliche dieser drei Herausforderungen gibt. Ich möchte das nun auch im Einzelnen darlegen und beginne mit dem letztgenannten Punkt. Die Antwort der Landesregierung, die wir mit diesem Gesetzentwurf den heimlichen und auch manchmal unheimlichen Feinden des öffentlichen Rundfunks geben, lautet klar und eindeutig: Nicht mit uns! Diesen Tendenzen werden wir uns entgegenstellen! (Beifall von der SPD.) Ohne Wenn und Aber stehen wir zum öffentlichrechtlichen Rundfunk als einem wesentlichen Pfeiler der demokratischen Willensbildung, als einem Akteur der Kontrolle durch die „Vierte Gewalt“ und eben auch als einer seriösen Nachrichtenquelle in einer Welt voller Fake News. Wir stehen aber nicht nur im Allgemeinen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk, sondern im Besonderen auch zur Eigenständigkeit des Saarländischen Rundfunks. Dass dem so ist, das könnte man, wie ich finde, wohl kaum deutlicher unterstreichen als durch die Schaffung eines eigenen Gesetzes dafür. Der SR als Gegenstand eines eigenen Gesetzes, das ist der deutlichste Ausdruck, aber auch formaler Ausdruck dafür, dass wir für die Eigenständigkeit des Saarländischen Rundfunks einstehen, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall von der SPD.) Das darf man gerne auch über die Grenzen dieses Landes hinaus als ein Zeichen dafür betrachten, dass wir Vorschlägen - gleichgültig, in welcher Funktion oder in welchem Gremium sie auch mal nur so dahingesagt worden seien ‑ , die darin münden, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk reformieren zu wollen, ihn vielleicht sogar abschließend reformieren zu wollen, indem man kleine Sendeanstalten abschafft, eine Absage erteilen. Wir erteilen ihnen auch mit einem solchen Gesetz, einem eigenen Gesetz für den Saarländischen Rundfunk, eine klare Absage. (Beifall von der SPD.) Wir tun das mit außerordentlich guten Gründen. Wir können das, wie ich finde, auch mit dem größtmöglichen Selbstbewusstsein nach innen, aber auch nach außen vertreten, denn Umfragen bestätigen diese Auffassung immer wieder. Regionen, in denen die Umfrageergebnisse zur Haltung der Bürgerinnen und Bürger zu ihrem Rundfunk nicht so sind, wie sie bei uns im Saarland ausfallen, sollten sich vielleicht einmal Gedanken machen, warum das so ist. Wir können jedenfalls feststellen: Es wird in den Umfragen immer wieder deutlich, dass der Saarländische Rundfunk erstens regional verankert ist, dass er zweitens sogar zur Identitätsbildung in diesem Land beiträgt und dass er drittens auch unserer regionalen Besonderheit, Nachbar Frankreichs zu sein, mit einer ganz besonderen Frankreichkompetenz Rechnung trägt. Das alles zusammengenommen - und es wäre sogar noch viel mehr zu erwähnen - bietet allein schon genügend Rechtfertigung für die Position, dass die Eigenständigkeit des Saarländischen Rundfunks nicht infrage gestellt werden darf. (Beifall von der SPD.) Es sei angefügt: Auf dieser Position ruht man sich bei der Anstalt ja dankenswerterweise nicht aus. Vielmehr wird allen anderen Erfordernissen, die es nun mal auch gibt in Fragen der Organisation, der Aufstellung und vor allem auch der Kooperation mit anderen Anstalten, Rechnung getragen. Diesbezüglich ist man schon jetzt in sehr vielen Bereichen vorbildlich. Diese Ausgangslage macht es übrigens auch nicht einfacher, in der nächsten Runde, in der alle noch etwas werden tun müssen, die - um es etwas salopper zu formulieren - Zitrone, die schon ziemlich ausgequetscht ist, noch mal auszuquetschen. Man wird noch einmal versuchen, durch Optimierung etwas herauszuholen. Aber man muss zum Ausgangspunkt hinsichtlich der Fragen nach Möglichkeiten der Optimierung, der Kooperation, bei Fragen nach der Effizienz und danach, welchen Teil des Aufkommens man wofür ausgeben sollte und welches Produkt man am Ende erreichen kann, deutlich sagen, dass wir - ich sage in dem Fall schon „wir“, auch das bringt ja wohl ein hohes Maß an Identifikation zum Ausdruck -, dass der Saarländische Rundfunk schon jetzt vorbildlich ist. Er ist in vielen Bereichen schon jetzt die Benchmark. Das hat auch mit den vielen engagierten Menschen auf dem Halberg zu tun. Deshalb heute der Spitze ein herzliches Dankeschön. Aber auch denjenigen, die darüber hinaus heute hier tätig sind, und denjenigen, die auf dem Halberg das Ihre tun, sei an dieser Stelle herzlich gedankt. Ihrer aller Arbeit hilft bei der Argumentation, wenn es um die Zukunftsfähigkeit dieses Medienstandortes geht. Ein herzliches Dankeschön dafür! (Beifall von der SPD.) Ich will aber auch sagen, dass das bei aller Freude darüber, dass wir schon so weit gekommen sind, möglicherweise nicht ausreichen wird. Wir müssen dem gesellschaftlichen Reformdruck eine sehr offensive Antwort gegenüberstellen. Ich will deutlich sagen - das mag den einen oder anderen vielleicht auch etwas anstrengen bei diesem Gesetz -, dass ich nicht glaube, dass es ausreichend ist, in der Lage, in der wir uns nun mal befinden und in der wir immer wieder infrage gestellt werden, Reformen nur nachzuvollziehen, nachzuzeichnen und nur das zu tun, was andere vielleicht schon gemacht haben. So erweckt man in der Öffentlichkeit keinen guten Eindruck. Die Menschen werden sagen: „Die machen immer nur das, was jetzt wieder gerade notwendig ist. Und sie haben immer noch nicht verstanden, was wir ihnen eigentlich als Botschaft mitgeben wollen.“ Deshalb geht es hier auch darum, dass wir ein Stückchen über das hinausgehen, was andere schon haben. Ich glaube prophezeien zu können, dass diejenigen, die nach uns ihre Gesetze anpacken werden, vielleicht das eine oder andere Element, das hier noch strittig diskutiert wird, später auch bei sich übernehmen werden. Ich will drittens sagen: Die Antwort auf den Druck durch die Digitalisierung und das veränderte Nutzungsverhalten erfordert natürlich auch Mut zum Wandel. Denn eines ist vollkommen klar: Bei allen Reden und allen politischen Bekenntnissen, die wir abgeben können, bleibt das wichtigste Bekenntnis das der Nutzerinnen und Nutzer, ihr Verhalten, ihre digitale Welt und ihre Nutzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Das ist die Vorgabe, der man sich letztendlich zu stellen hat. Und klar ist auch: Wer den Anschluss verliert, der wird letztendlich kaum Zukunftschancen haben. Deshalb geht es mit diesem Gesetz um ein übergeordnetes Ziel. Wir wollen den öffentlichrechtlichen Rundfunk in diesem Land absichern. Aber er ist eben insofern auch nur ein Teil der gesamten saarländischen Medienlandschaft. Das große Ziel ist tatsächlich, dass wir den Erhalt der Vielfalt der saarländischen Medienlandschaft im Zeitalter der Digitalisierung als die große Aufgabe begreifen. Und deshalb ist es mir an der Stelle auch wichtig zu sagen - bei aller Bedeutung des Saarländischen Rundfunks -, dass es eben keineswegs in diesen Tagen nur um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk geht. Es geht genauso auch um Verlage, Zeitungsredaktionen und private Medienanbieter, die ein bisschen anders, aber doch sehr ähnlich unter Druck stehen; auch deren Zukunft ist alles andere als in Stein gemeißelt. Wir können jetzt schon beobachten, dass gedruckte Zeitungen sowie lineares Radio oder Fernsehen immer mehr von den digitalen Angeboten wie Streamingportalen und Newsportalen verdrängt werden, die wohl ein Stück weit mehr den Bedürfnissen von Nutzerinnen und Nutzern entsprechen. Mit großer Sorge beobachten wir beispielsweise, dass die ersten Verlage in Deutschland ihre regionalen Zeitungsangebote nicht mehr im Print-Abo anbieten können, sondern nur noch in digitaler Form, was allerdings dann auch sehr, sehr praktische Konsequenzen hat. Denn einige Teile der Bevölkerung, die ihre Zeitung nicht in digitaler Form wollen oder aber nicht damit umgehen können, sind damit von einer ganz eminent wichtigen Informationsvermittlung ausgeschlossen. Ich will ganz klar sagen: Ich finde, das ist definitiv in Zeiten, in denen wir so komplizierte, so strittige gesellschaftspolitische Debatten zu führen haben, der komplett falsche Weg. Alle Bevölkerungsgruppen müssen auch in Zukunft Zugang zu traditionellen Medienformaten haben können. Und dafür wollen wir unseren Beitrag leisten. (Beifall von der SPD.) Das heißt aber nichts anderes, als dass man sich dann dafür einsetzen muss, dass den Verlagen neben Online-Angeboten und E-Paper auch eine wirtschaftliche Fortführung des Printangebots und der regionalen Zustellung ermöglicht werden muss. Insofern will ich darauf hinweisen, dass das Thema Förderung der Zeitungszustellung ein virulentes ist, es ist auch auf der Bundesebene aktuell. Die saarländische Landesregierung hat sich in dieser Debatte sehr, sehr klar aufgestellt, wir haben eine entsprechende Bundesratsinitiative mit eingebracht und werben sehr dafür, dass auch in den aktuellen Haushaltsberatungen des Bundes dieses Thema wieder auf die Agenda kommt. Und ich hoffe, dass wir gemeinsam in dem besagten Sinne vorankommen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Ich will aber noch einmal zurückkommen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der, das wird sicherlich heute noch an der einen oder anderen Stelle wiederholt werden, eine wichtige Funktion in der Demokratie und für die Gesellschaft hat. Ich bin dem Intendanten dankbar - das war bislang Gegenstand all unserer Gespräche, die wir geführt haben -, dass er sich exakt diesem Ziel und dieser Funktion verschrieben hat, so will ich es wirklich mal ausdrücken. Mein persönlicher Eindruck ist ganz klar, dass es ihm nicht nur wichtig ist, weil es irgendwo aufgeschrieben steht, sondern dass es ihm ein Herzensanliegen ist. Das finde ich außerordentlich bemerkenswert. (Abg. Toscani (CDU): Und deshalb wollen Sie ihn schwächen! - Abg. Schäfer (CDU): Das ist scheinheilig. - Abg. Toscani (CDU): Das ist Heuchelei. - Abg. Schäfer (CDU): Das ist Scheinheiligkeit pur!) Ich möchte dem Intendanten dafür danken, dass er das wichtige Ziel unterstützt, von dem ich bislang glaubte, dass es alle in diesem Hause verfolgen, nämlich den öffentlich-rechtlichen Rundfunk so zukunftsfähig aufzustellen, wie wir ihn brauchen, damit er die notwendige Akzeptanz hat. Von diesem Dank nehme ich nichts zurück, sondern ich drücke ihn hiermit ausdrücklich aus. (Anhaltender Beifall von der SPD.) Es nützt auch nichts, wenn wir uns das alles hier nur gegenseitig zurufen, sondern am Ende kommt es auf Effektivität an, auf Akzeptanz und auf das, was die Bürgerinnen und Bürgern am Ende bereit sind, mitzutragen. Man kann das abtun und sagen, dass das Debatten sind, die Gott sei Dank in dem Maße bei uns im Saarland noch nicht geführt werden. Trotzdem können sie uns ja Mahnung sein. Wenn man Debatten dazu in dem einen oder anderen Bundesland hört, dann, finde ich, darf man keine Gelegenheit verstreichen lassen, auch mit Maßnahmen, die man vielleicht aus seiner Sicht nicht als die priorisiertesten sieht, darauf zu antworten. Und ich finde, die Debatten in Teilen dieser Republik sind uns hier Verpflichtung, das an dieser Stelle zu tun, auch wenn man dafür kritisiert wird. (Beifall von der SPD.) Es geht dabei tatsächlich um die Zukunftsfragen. Wie muss das Angebot gestaltet werden und wie muss es verbreitet werden, damit es wirklich auch zukünftig qualitativ hochwertige Inhalte darstellt? Und wie können öffentlichrechtliche Medien in Zukunft weiter die gebotene regionale Vielfalt in der digitalisierten Welt abbilden? Und schließlich drittens: Wie muss man sich, wenn man das alles will, strukturell und organisatorisch aufstellen, meine sehr verehrten Damen und Herren? Auch diese Frage stellen wir hier nicht in einem völlig frei und neu zu definierenden Raum, sondern die entsprechenden Medienänderungsstaatsverträge geben uns Hinweise darauf, ob wir es uns leisten können, hinterherzulaufen, oder ob wir nicht Entwicklungen erkennen und aufnehmen müssen und ob wir vielleicht sogar Treiber und Impulsgeber sein sollten. Beim Dritten Medienänderungsstaatsvertrag ging es im Wesentlichen um mehr Digitalisierung und eine Fokussierung des Auftrags auf Online sowie auch die Stärkung der Aufsichtsgremien. Beim Vierten Medienänderungsstaatsvertrag, der noch in diesem Jahr zur Befassung in diesem Hause anstehen wird, geht es um die Stärkung von Compliance, um Transparenz und Kontrollmechanismen. Es soll eine einheitliche Basis für ARD, ZDF und Deutschlandradio geschaffen werden. Auch diese Schlagworte zeigen doch, dass einfach nur stehen bleiben ganz offensichtlich nicht die Antwort für die Zukunft ist. Und dass Medienstaatsverträge nicht frei von aktuellen Entwicklungen diskutiert und auf den Weg gebracht werden, ist auch vollkommen klar. (Abg. Commerçon (SPD): Aber nicht jedem.) Damit haben wir einen Rahmen, in dem wir uns gesetzlich zu bewegen haben. Abgesehen davon wissen auch alle, dass dieser Rahmen nicht ausreichen wird, sondern dass man wird weitergehen müssen und dass es damit noch lange nicht getan ist. Es gibt über alle Ländergrenzen hinweg eine große Einigkeit in der Frage, dass der Reformprozess weiter vorangetrieben werden muss. Die Rundfunkkommission der Länder hat deshalb zu Beginn des Jahres Maßnahmen definiert, was jetzt noch darüber hinaus zu erfolgen hat. Ich will auf einige wenige Leitplanken dessen, was dort zwischen allen Ländern vereinbart worden ist, eingehen. Als Schlagworte wurden erstens die Verschlankung der Organisationsstrukturen sowie der Aufsichtsstrukturen genannt, zweitens die Überprüfung der Leitungsstrukturen in den Sendern und drittens die Stabilisierung des Personalkostenbudgets auch durch angemessene Gehaltsstrukturen im außer- und übertariflichen Bereich. Falls Sie Parallelen erkennen, darf ich darauf hinweisen, dass diese nicht zufällig sind, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall von der SPD.) Deshalb ist es außerordentlich zu begrüßen, dass die Anstalten selbst, ohne dass die Politik mit entsprechenden Gesetzen eingreift, bereits begonnen haben, eigenständig Reformen anzugehen, insbesondere - das habe ich eben schon gesagt - mit senderübergreifenden Kooperationen, kostensparenden Produktionsoptimierungen oder dem Abbau von Mehrfachstrukturen. Das ist notwendig, das ist das operative Geschäft. Unabhängig davon sind wir aber als Land und als Parlament auch in der Pflicht, durch ein modernes Mediengesetz den notwendigen Rahmen zu schaffen, um dem SR weiterhin Eigenständigkeit und finanzielle Absicherung seiner Angebote zu ermöglichen. Das war die Richtschnur für dieses Gesetz, meine sehr verehrten Damen und Herren. Wir haben deshalb einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eben in ganz großem Maße den Zielen der Rundfunkkommission folgt. Wir haben erstens eine Verschlankung der Gremien vorgeschlagen. Damit haben wir den kleinsten Rundfunkrat der ARD, das stimmt. Ich glaube, das ist aber auch ein sinnvolles Signal. Mit der in anderen Ländern bereits erprobten Entsendung über Themengruppen - auch das haben wir nicht neu erfunden - werden wir trotz der Verkleinerung die Vielfalt erhalten. Es werden sogar neue Gruppen in diesem Rat vertreten sein, wie zum Beispiel die Digitalwirtschaft oder aber die Musliminnen und Muslime im Saarland. Wenn man diese Idee als solche richtig versteht, wird man auch erkennen, dass damit, aus diesen Gruppen heraus und durch die Kommunikation innerhalb dieser Gruppen, im Grunde genommen mehr Verbände eingebunden sein können, als es vorher der Fall gewesen ist, und sich damit die Mitwirkungsmöglichkeiten sogar erweitern können. (Abg. Commerçon (SPD): So ist es! - Beifall von der SPD.) Wenn man hinschaut und sich fragt, wie es geht, auf der einen Seite den kleinsten Rundfunkrat und auf der anderen Seite eine Aufstellung zu haben, bei der sogar mehr Organisationen aus der Zivilgesellschaft vertreten sein werden als in vielen anderen Bundesländern, dann würde sich mir die Vermutung aufdrängen, dass man eigentlich eine sehr kluge Lösung gefunden hat. Das ist ja eine überprüfbare Behauptung. Wenn Sie sich die Zusammensetzung der Rundfunkräte in anderen Bundesländern anschauen und auch, wer dort am Ende stimmberechtigt ist, werden Sie feststellen, dass bei uns im Saarland durch diese Konstruktion mehr Verbände vertreten sind als in vielen anderen Bundesländern. Das ist ein starkes Signal, finde ich, denn am Ende geht es darum, dass die Gesellschaft möglichst breit die Gelegenheit hat, im Rundfunkrat mitzuarbeiten. Wie geht das? Na ja, indem wir ein zweites Ziel mit der Beteiligung verbunden haben, nämlich die Staatsferne, und zwar ohne dass man einfach nicht mehr dabei ist, sondern indem man sagt, die Mitglieder des Landtages werden beteiligt, aber eben nicht stimmberechtigt sein. Ich bin dankbar für den Vorschlag der SPD-Landtagsfraktion, eine solche Idee überhaupt aufgreifen zu dürfen. - Deshalb werden wir nicht nur den kleinsten, sondern auch den staatsfernsten Rundfunk in der Republik haben, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall von der SPD.) Lassen Sie mich vielleicht im Licht der Diskussionen der letzten Wochen noch mal erläutern, was der Auftrag der Mitglieder im Rundfunkrat ist. Die Mitglieder im Rundfunkrat vertreten nicht ausdrücklich die Interessen ihrer Verbände, sondern die Aufnahme von Mitgliedern, die bereits in Verbänden sind, ist ein Instrument, um die Gesellschaft möglichst breit abzubilden. Das ist ein eklatanter Unterschied, meine Damen und Herren. Ich finde, in diesem Lichte muss man das auch sehen. Das ist keine Erfindung dieser Landesregierung, sondern die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der wir uns mit diesem Selbstverständnis auch orientieren. Ich habe den Rundfunkrat auch in der Vergangenheit immer als unabhängiges und selbstbewusstes Gremium wahrgenommen, so wird es sicherlich auch in der Zukunft sein, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall von der SPD.) Ich will jetzt auf Arbeits- und Organisationsstrukturen eingehen. Es wird immer wieder gesagt, es ist besser, die kleineren Anstalten zusammenzulegen, weil wir eine produktive und dynamische Vorgehensweise brauchen. Wir sehen das erklärtermaßen anders. Es reicht aber nicht immer aus, etwas anders zu sehen, wenn andere dieser Auffassung nicht teilen. Manchmal muss man das einfach anders oder vielleicht ein Stück weit besser machen. Wir sind dem Beispiel von Radio Bremen folgend dazu übergegangen, als Modifizierung des bisherigen reinen Intendanten-Prinzips ein Leitungsteam einzurichten. Das reine Intendantenprinzip gilt in der öffentlichen Debatte als diskussions- und überarbeitungsbedürftig. Bedauerlicherweise haben aktuelle Probleme in anderen Teilen der Republik auch dazu beigetragen. Es ist allerdings auch klar, dass der Intendant an der Spitze dieses Teams bleibt. Ich finde, geteilte Verantwortung ist deshalb auch eine zeitgemäße Weiterentwicklung; es gibt Komplexitäten und Herausforderungen, denen man Rechnung tragen muss, es mindert das Compliance-Risiko. In Bremen ist das Modell bereits erprobt. Ich weiß auch, dass die Begeisterung des Intendanten überschaubar ist. (Sprechen und Heiterkeit. - Zuruf von Herrn Grasmück von der Zuschauertribüne aus.) Im Übrigen, das teilen Sie mit Ihrem Vorgänger, der dazu die gleiche Auffassung vertreten hat. Ich kann Sie aber ein Stück weit beruhigen, selbst als Ministerpräsidentin einer Alleinregierung arbeite ich in einem Kollektivorgan. Das funktioniert ganz gut. Es gibt einige, die sich gelegentlich beschweren, aber am Ende des Tages ist das Kollektivorgan, wie ich finde, eine sehr erprobte Organisation in diesem Land. (Beifall von der SPD. - Abg. Schäfer (CDU): Tragen Sie jetzt Ihre Auffassung vor?) Ich trage natürlich meine Auffassung vor. Ich werde kaum Ihre vortragen, denn sie unterscheidet sich elementar von meiner. (Heiterkeit und Sprechen. - Beifall von der SPD.) Ich will auf einen dritten Punkt zu sprechen kommen. Man kann alle Debatten dieser Welt führen, wir müssen aber eine Antwort auf die Frage geben, die die Menschen sich stellen, und zwar die Frage nach der Bezahlung. Alle miteinander regen wir uns hier immer auf, Medien transportieren das auch, egal ob sie gesendet oder gedruckt werden, dass es ein unfassbares Auseinanderdriften in großen Konzernen zwischen den Spitzengehältern der Manager und dem gibt, was bei denen ankommt, die dort fleißig arbeiten. Jetzt stellt sich die Frage, wie man solche Dinge in den Bereichen angeht, in denen man selbst Verantwortung trägt. Und wir haben einen solchen Bereich, in dem man hier Verantwortung trägt. Jetzt kann man sich auf der einen Seite aufregen und auf der anderen Seite nichts machen, das scheint mir keine von der Bevölkerung richtig goutierte Vorgehensweise zu sein, und das zu Recht. Deshalb ist dieser Punkt einer, der in diesem Gesetz enthalten ist: Wir deckeln die Spitzengehälter beim SR. Und das nicht nur, weil es eine Debatte in der Öffentlichkeit ist, sondern weil Gremien, die dafür bestimmt sind, sich bereits mit diesen Fragen befasst haben. Die KEF und die Rechnungshöfe thematisieren das regelmäßig. Ich bin schon der Auffassung, dass für den Rundfunkbeitrag Legitimation und Akzeptanz eine ganz entscheidende Rolle spielen. Deshalb - das will ich noch einmal ausdrücklich sagen - geht es hier um die Gehälter im außertariflichen Bereich. Alle, die rumlaufen und etwas anderes erzählen, spielen auch mit den Ängsten von anderen. Der Rest bleibt, wie es eben gute Tradition ist, den Tarifverträgen vorbehalten. Damit hat die Politik gewissermaßen nichts zu tun. (Beifall von der SPD.) Es geht also um eine Richtobergrenze, die bei qualifizierter Begründung auch überschritten werden kann, aber eben schon einen Richtwert enthält. Auch der ist nicht einfach so vom Himmel gefallen. Wir sehen uns dazu bestätigt, weil nämlich die Rechnungshöfe von Berlin und Brandenburg als Orientierung für den rbb fast wertgleich einen solchen Richtwert empfohlen haben. Ich finde, es ist klug zu gucken, in welcher Kategorie von anderen Beschäftigten im öffentlichen Dienst man sich bewegt. Deshalb halte ich das auch für vertretbar, gerechtfertigt, sogar ein Stück weit für notwendig. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich fasse, was die Grundpfeiler dieses Gesetzentwurfes angeht, zusammen. Ich bin der festen Überzeugung, dass dieser Gesetzentwurf angesichts der überregionalen Debatte, aber auch der Debatte in unserem Land nichts anderes als ein SR-Sicherungspaket darstellt, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall von der SPD.) Ich will in dem Zusammenhang noch auf das Thema Medienaufsicht eingehen, denn auch die Medienaufsicht muss mit den fortschreitenden Entwicklungen Schritt halten. Deshalb wollen wir die Aufgaben der Landesmedienanstalt fokussieren. Pflichtige gesetzliche Aufgaben sind sozusagen der Kern der Arbeit. Darauf soll sich die Landesmedienanstalt konzentrieren. Zur Absicherung der Rundfunkfreiheit erscheint es uns darüber hinaus geboten, dem staatsfernen und pluralistisch besetzten Medienrat der LMS künftig die Kompetenz einzuräumen, die Direktorin beziehungsweise den Direktor zu wählen. Auch das mag vielleicht helfen, Debatten der Vergangenheit in der Vergangenheit zu belassen. (Zuruf des Abgeordneten Com- merçon (SPD).) Ergänzt werden die neuen Wahlvorschriften durch Vorgaben für den Medienrat der LMS, mit denen transparente und faire Auswahlverfahren gewährleistet werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, schlussendlich gibt es auch noch einen inhaltlichen Punkt, der in diesem Gesetz neu aufgenommen ist, nämlich den Auswirkungen von künstlicher Intelligenz einen präziseren Blick zu gönnen und zu beobachten und zu untersuchen, was das bedeutet. Wir erleben alle die Debatte. Viel wird diskutiert, nicht alles ist schon klar. Aber es gibt auch bereits große Medien in diesem Land, die für sich erklärt haben, dass man Teile von Redaktionen streicht und sie durch künstliche Intelligenz ersetzt. Spätestens seit diesem Zeitpunkt sollte einem klar sein, dass ein modernes Mediengesetz auch diesem Umstand Rechnung zu tragen hat und wir deshalb als erstes Bundesland mit der Verwendung von KI auch die Einhaltung journalistischer Sorgfaltspflichten festschreiben wollen und die LMS zudem beauftragen, dem Landtag regelmäßig über die Auswirkungen von KI auf die Medienbranche Bericht zu erstatten. Das wird möglicherweise nicht die letzte Regelung in diesem Bereich sein, die in den nächsten Jahren zu Papier gebracht wird. Aber sie adressiert klar, dass wir hier eine Entwicklung erkennen, die man nicht einfach sich frei entwickeln lassen kann, sondern die auch Leitplanken braucht. Ich finde, erst recht mit der Macht und der Möglichkeit, die Medien haben, muss auch das Thema künstliche Intelligenz einen guten Rahmen finden. Ich hoffe, wir haben das damit zum Ausdruck gebracht. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind fest davon überzeugt, dass wir mit diesem Mediengesetz ein modernes Mediengesetz vorlegen mit umfassenden Reformen im öffentlichen Medienbereich und in der privaten Medienaufsicht. Wir tun das ganz ausdrücklich, um den saarländischen Medienstandort zu sichern und zukunftsfest zu machen. Ja, manchmal muss man auch liebgewordene Dinge ein bisschen verändern, um die Zukunft zu erhalten. Man darf sich dabei auch nicht schonen. Wir haben uns nicht geschont, wir werden andere nicht schonen, aber es dient der guten Sache. - Herzlichen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD.)
