Christina Baltes
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ein weitverbreitetes Vorurteil lautet, der Landtag sei weit weg vom Menschen. Dort wisse man nicht, welche Sorgen und Nöte sowie Bedarfe die Bürgerinnen und Bürger hätten und man habe ja keine Möglichkeit, seine Bitten und Beschwerden zu kommunizieren. Diese Aussagen entsprechen Gott sei Dank nicht den Tatsachen. In unserer Demokratie gibt es Möglichkeiten, staatliches Handeln zu kontrollieren, zu kritisieren und zu beeinflussen. Das ist wichtig und auch gut so. (Beifall von der SPD.) Jede/jeder hat das Recht, sich einzeln oder in einer Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Stellen und an das Parlament zu wenden unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit. Das Petitionsrecht dient somit der Steigerung des Vertrauens in das politische System. Die Menschen müssen spüren, dass Abgeordnete nicht für sich selbst oder für ihre Partei da sind, sondern für die Bürgerinnen und Bürger. Sie müssen wissen, was sie tun können, wenn sie sich von einer Verwaltung falsch oder schlecht behandelt fühlen. Ein Baustein dazu ist das Petitionsrecht. Viele wissen das nicht, aber es ist sogar ein Grundrecht im Saarland, in Artikel 78 der saarländischen Verfassung verankert. Artikel 17 des Grundgesetzes besagt, dass alle, die vom Petitionsrecht Gebrauch machen, die Gewähr haben, dass ihre Eingaben sorgfältig geprüft und gegebenenfalls der Regierung, den Fraktionen oder auch dem Europäischen Parlament überwiesen, zur Kenntnis gegeben oder zugeleitet werden. Ist die angeschriebene Volksvertretung nicht für das vorgebrachte Anliegen zuständig, wird die Eingabe an die entsprechende Stelle weitergeleitet. Jedem Petenten wird unabhängig davon, ob seinem Anliegen ganz oder teilweise entsprochen werden kann, das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt. Selbstverständlich erhoffen sich diejenigen, die eine Petition einreichen, dass ihr individuelles Problem gelöst wird. Sozusagen als Nebeneffekt liefern Petitionen auch Anregungen für die Arbeit der Abgeordneten, indem sie einen Einblick in die Anliegen und Nöte der Bürgerinnen und Bürger geben, Lücken und Schwachstellen in gesetzlichen Regelungen oder Verordnungen aufdecken und die Meinung der Wähler zu aktuellen politischen Fragen widerspiegeln. Es gibt eine Reihe von Gesetzgebungsinitiativen, die aufgrund der Hinweise entstanden sind, die man durch Petitionen erfahren hat. Deswegen ist es ein wichtiges Instrument, nicht nur um die Verwaltung effizienter zu gestalten, sondern um die Distanz zwischen den Bürgerinnen und Bürgern abzubauen. Es ist also in mehrfacher Hinsicht ein ganz wirksames Instrument. Gerade im Zeitalter globaler Veränderungen sind in unserer repräsentativen Demokratie der Dialog und der Austausch darüber, was funktioniert oder was Probleme verursacht, sehr wichtig. Das, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, stärkt die Demokratie. Der Petitionsausschuss ist dabei eine Schnittstelle zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und der Arbeit der Landtagsabgeordneten. Er bringt den Bürgern im Rahmen seiner Integrationsfunktion einen Staat nahe, der ein verständnisvolles und offenes Ohr für ihre Belange hat. Der Vorsitzende des Kompetenzzentrums Bürgerbeteiligung, Andreas Paust, hat einmal gesagt - ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Vizepräsidentin -: „Sehen Sie in jeder Beschwerde einen kostenlosen Verbesserungsvorschlag.“ Eine besondere Bedeutung erfährt der Petitionsausschuss, da er nicht wie die übrigen Ausschüsse auf ein spezielles Thema beschränkt agiert, sondern ressortübergreifend tätig ist. Die hier behandelten Themen bilden den Querschnitt durch die gesamte Gesellschaft ab. Dem Petitionsausschuss obliegt nach Artikel 17 Grundgesetz die Behandlung von allen an den Landtag gerichteten Bitten und Beschwerden. Er besitzt folglich das „Zuständigkeitsmonopol“. Im vorliegenden Antrag der CDU-Landtagsfraktion ist nun die Rede von einem neuen Gesetz, einem saarländischen Petitionsgesetz. Ich frage mich, was das Ziel dieses neuen Gesetzes sein soll. Laut Antrag soll das Petitionsrecht in seiner Bedeutung gestärkt werden. Nun, das Petitionsrecht ist, wie bereits erwähnt, im Grundgesetz geregelt. Inwieweit es somit durch ein saarländisches Gesetz darüber hinaus gestärkt werden könnte, erschließt sich mir nicht. Größer und bedeutender als unser Grundgesetz dürfte in diesem Fall allerdings schwierig werden. Im CDU-Antrag wird ebenfalls ausgeführt, dass so ein Instrument zur Kontrolle der Landesregierung geschaffen werden soll. Nun, auch dies ist bereits im Grundgesetz durch das Prinzip der Gewaltenteilung geregelt. Eine Aufgabe des saarländischen Landtages als Legislative ist die Kontrolle der Landesregierung, also der Exekutiven. Daher beschließen wir im Hohen Hause in regelmäßigen Abständen über die im Petitionsausschuss behandelten Eingabe, im Übrigen auch heute. Ebenso soll laut den Vorstellungen der CDU-Fraktion mit einem Gesetz die Möglichkeit der einfachen digitalen Einreichung von Petitionen geschaffen werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit ein paar Klicks auf der Homepage des saarländischen Landtags kann man feststellen, dass diese Möglichkeit bereits besteht. Auf ebenjener Homepage findet man bereits eine eigene Rubrik Petitionsausschuss. Ist nun eine se- (Abg. Baltes (SPD)) parate Homepage sinnvoller als eine Rubrik der Gesamthomepage des Landtages? - Ich wüsste nicht, warum. Das Verfahren geht ganz fix: Adresse eingeben, Anliegen ausführen und zack, die Petition ist eingereicht. Es dauert keine 5 Minuten. Sind wir als SPD-Landtagsfraktion der Meinung, dass man nichts verändern/verbessern sollte oder kann? - Nein, das sind wir nicht. Wir hätten drei konkrete Verbesserungsvorschläge, die ich auch gerne als Vizelandtagspräsidentin vorantreiben möchte. Erstens. Es ist zwar möglich, eine Petition digital einzureichen, aber danach geht sie in Papierform auf die Reise. Das ist nicht mehr zeitgemäß und nebenbei auch nicht gut fürs Klima. Das muss auch digital gehen. Dafür setzen wir uns ein. So eine Petition ist auch manchmal ganz schön lange auf der Reise. Es wäre deshalb super, wenn man als Bürger den Stand verfolgen könnte. Da wäre eine zusätzliche Funktion auf der Webseite des Landtages sehr hilfreich. Drittens. Wir sollten uns mit Expertinnen und Experten austauschen, wie man bei der Einreichung und bei der Beantwortung von Petitionen Barrieren abbauen kann, sei es, weil der Bürger oder die Bürgerin ein Problem mit dem Behördendeutsch oder Sehbeeinträchtigungen hat, um mal zwei Beispiele zu nennen. Ja, auch wir möchten ein modernes Petitionsrecht, und ja, auch wir wissen um die Bedeutung dieses Grundrechts jeder Bürgerin und jeden Bürgers. Es geht aber mehr um praktische Fragen. Hierfür brauchen wir keine neue gesetzliche Grundlage. Hierfür brauchen wir Personen, die anpacken. Ich bin gerne eine davon. Denn jede Bürgerin und jeder Bürger muss das Gefühl haben: Hier werde ich gehört. Liebe Frau Fretter, leider können wir Ihren Herzenswunsch nicht erfüllen. Wir lehnen den Antrag der CDU-Landtagsfraktion ab. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. Glück auf! (Beifall von der SPD.)
