Frank Dieter Schmidt
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Auch ich möchte mich wie meine Kollegin Kira Braun zunächst bei allen Verbänden, Vereinen und Institutionen für die Teilnahme an der parlamentarischen Anhörung im Rahmen des SKSG bedanken. Ich kann Ihnen versichern, dass wir sämtliche Stellungnahmen und Vorschläge intern besprochen und diskutiert haben. Viele hiervon haben wir aufgenommen, was Sie auch an unserem Änderungsantrag mit 24 Punkten erkennen können. Die anderen Punkte, die bereits konkrete Maßnahmen beinhalten, haben wir ebenfalls notiert, damit diese in dem später zu erstellenden Klimaschutzkonzept berücksichtigt werden können. Heute geht es jedoch allein um das Klimaschutzgesetz. Mit diesem Gesetz beschließen wir die rechtliche Grundlage für die weiteren wichtigen Handlungen, die mit dem Klimaschutzkonzept folgen werden, ein richtiger und wichtiger Schritt, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD.) Viele der Beteiligten haben sich im Laufe der Anhörung, aber auch schon davor teils heftig mit Kritik an dem Entwurf geäußert. Es war die Rede von „nicht ambitioniert genug“ oder „weder konkret noch verbindlich genug“. Nachvollziehbar, wenn man den Entwurf mit den Regelungen des Klimaschutzgesetzes des Bundes oder denen manch anderer Bundesländer vergleicht, die zwischenzeitlich ihre Gesetze nachgebessert haben. Dieser Vergleich hinkt aber hier, denn wir dürfen nicht vergessen, dass wir im Saarland eine etwas andere Ausgangslage haben. Die Hälfte der Emissionen kommt von der Stahlindustrie mit circa 11 Millionen Tonnen CO . Ge- (Abg. Schmidt (SPD)) nau dieser Bereich befindet sich aktuell im Wandel, den es zu begleiten gilt. Nur mit einer solidarisch-ökologischen Transformation wird uns der Klimaschutz hier im Saarland gelingen, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD.) Das darf man bei aller Dringlichkeit des Themas nicht vergessen. Und genau für diese solidarisch-ökologische Transformation gibt es keine feste Schablone, an der man sich orientieren kann. Es ist ein dynamischer, sich immer weiter entwickelnder Prozess in allen Bereichen, nicht nur in der Industrie. Daher ist es richtig, dass in dem Entwurf zum SKSG keine konkreten Maßnahmen enthalten sind, sondern diese später in einem Klimaschutzkonzept aufgelistet werden. Der Entwurf beinhaltet, wie meine Kollegin Kira Braun schon angeführt hat, zum Beispiel die Klimaschutz- und die Klimaanpassungsziele, das bereits erwähnte Klimaschutzkonzept, ein Monitoring, eine Koordinierungsstelle für Klimaschutz und den Beirat für Klimaschutz. Das SKSG ist bewusst einfach und abstrakt gehalten, verständlich und übersichtlich für jeden. Mit unseren Änderungen wird aus einem guten Gesetz ein sehr gutes Gesetz, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD.) Klimaschutz bedeutet für uns auch eine umfassende Energiewende. Eine solche ist für die angestrebte Treibhausgasneutralität unumgänglich und notwendig. Auch wenn der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung in Deutschland 2021 die 40-Prozent-Marke überschritten hat, sind zentrale Herausforderungen in einer umfassenden und rechtzeitigen Energiewende noch nicht gelöst. Gerade der Krieg in der Ukraine hat uns vor Augen geführt, wie riskant die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern ist. Für uns als SPD-Fraktion wird Klimaneutralität ohne Windenergie und Fotovoltaikanlagen nicht gelingen. Dabei bietet gerade die Bürgerenergie als Standbein der Energiewende große Vorteile. Werden die Bürgerinnen und Bürger wirtschaftlich in die Energiewende eingebunden, erhöht sich nicht nur deren Akzeptanz, sondern auch die Zukunftsfähigkeit und die selbstbestimmte Resilienz. Deswegen ist es gut, dass die Landesregierung ein Beteiligungsgesetz für Kommunen plant. Hierfür soll eine Pflicht der Anlagenbetreiber zur Zahlung einer Abgabe in einer gewissen Höhe an Gemeinden eingeführt werden, in deren Gebiet eine Windenergieanlage und/oder eine PV-Freiflächenanlage errichtet wird. Die generierten Einnahmen können die Kommunen insbesondere für gemeinwohlorientierte Projekte nutzen. Damit der Ausbau an erneuerbaren Energien weiter vorangetrieben werden kann, bedarf es auch einer vorbedingungsfreien Potenzialanalyse und keiner Verhinderungstaktik vor Ort. Hier müssen wir alle infrage kommenden Flächen einer Prüfung unterziehen, auch die historisch alten Wälder. Die Landesregierung arbeitet derzeit an der Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes, „Saarland macht Wind“-Gesetz. Und das ist gut so, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD.) Ich möchte nun noch kurz auf den Abänderungsantrag der CDU-Fraktion eingehen. Den vier Punkten im Abänderungsantrag - das kann ich bereits jetzt vorwegschicken - werden wir nicht zustimmen, da das SKSG entweder bereits entsprechende Regelungen enthält, so in § 10 Absatz 6 in Verbindung mit § 8 Absatz 1 Satz 4. Dort wird nämlich den öffentlichen Stellen und somit auch den Gemeinden und Gemeindeverbänden im Hinblick auf den Klimaschutz eine allgemeine Vorbildfunktion gegeben. Damit diese allerdings nicht alleingelassen werden, Herr Theis, das haben Sie nicht mitgeteilt, ist die Koordinierungsstelle für Klimaschutz hier bei der Erstellung und Fortschreibung eigener Klimaschutzkonzepte beratend zur Seite gestellt. (Zuruf des Abgeordneten Theis (CDU).) Alles Weitere, so auch das entsprechende Gesetz, soll in einer Vereinbarung zwischen dem Land und den kommunalen Spitzenverbänden beschlossen werden. Hier haben wir also immer noch Handlungsspielraum. (Erneuter Zuruf des Abgeordneten Theis (CDU).) Zu den anderen Punkten, insbesondere zur Pflicht von Fotovoltaikanlagen auf Gebäuden, kann ich kurz und knapp sagen, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien, worunter auch die PV-Anlagen fallen, Gegenstand eines sich in Vorbereitung befindlichen Gesetzgebungsverfahrens ist und die Landesregierung aktuell hieran arbeitet. Damit ist dieser Punkt in Ihrem Antrag durch Regierungshandeln bereits erledigt. (Abg. Schäfer (CDU): Wir reden aber nicht über Regierungshandeln, sondern über ge- setzliche Grundlagen. Das Parlament ist der Gesetzgeber.) Völlig egal ‑ ‑ (Abg. Schäfer (CDU): Völlig egal? Aha! - Sprechen bei der CDU.) Hören Sie mir einfach weiter zu, dann werden Sie es sehen! (Abg. Schäfer (CDU): Herr Kollege, das ist mal eine Aussage! So viel zu Ihrem Verständ- nis von Parlamentarismus!) (Abg. Schmidt (SPD)) Darf ich weiterreden? - Danke. Was den CO - Schattenpreis betrifft, so halten wir diesen aktuell für das verfehlte Instrument. Nach unserer Auffassung würde der CO -Schattenpreis dazu führen, dass Planungen verlängert, Bauvorhaben verzögert und Baukosten erhöht würden, auch mit Blick auf die noch kommenden Vorgaben aus der EU, die ab 2027 voraussichtlich zu signifikant höheren CO -Preisen führen werden. Insbesondere im Hinblick auf die aktuelle Bausituation im Saarland wäre die Einführung eines solchen Preises fatal. Außerdem ist die Umsetzung für alle Bereiche der öffentlichen Hand rechtlich komplex. Die Anwendung in der Verwaltung erfordert aufwändiges Vermeiden einer Doppelbelastung. Ein direkter Preis für Emissionen würde eine breitere Wirkung erzielen. Wie bei direkten Preisen ist auch hier die richtige Höhe umstritten und mit Unsicherheit behaftet. Zu niedrige Preise verfehlen ihre lenkende Wirkung und internalisieren die Klimaschäden nicht ausreichend. Zu hohe Preise verursachen hohe Ausgaben und belasten womöglich bereits jetzt finanziell eingeschränkte öffentliche Haushalte. (Abg. Theis (CDU): Warum hat das die Bun- desregierung bereits gemacht?) Unser Vorgehen ist ein anderes: Fördern statt fordern. So erachten wir beispielsweise die modulare Bauweise als sinnvoller. Wir wollen klimaschonendes Bauen fördern statt noch mehr Preisexplosion. Durch das europäische Ziel der Klimaneutralität bis 2050 und die Einführung eines zweiten europäischen Emissionshandels für den Gebäude- und Verkehrsbereich muss ab 2027 - ich habe es eben schon erwähnt - mit signifikant höheren CO -Preisen gerechnet werden. Nun noch ein kleiner Seitenhieb, Herr Schaufert, gegen Sie und die AfD: Wenn ich mich recht erinnere, und ich war an allen drei Tagen der Anhörung anwesend, war von Ihnen kaum jemand die ganze Zeit anwesend. Herr Dörr, Sie haben in der letzten Ausschusssitzung auch noch zu Protokoll gegeben, Sie hätten die Anträge überhaupt nicht gelesen. Von daher frage ich mich tatsächlich, warum Sie sich heute hier hinstellen und irgendwelche Behauptungen über die SPD-Fraktion und die CDU-Fraktion hinsichtlich unserer Abänderungsanträge formulieren, wenn Sie die Anträge gar nicht gelesen haben. (Beifall von der SPD.) Bevor ich nun zum Ende meiner Rede komme, möchte ich unserer Ministerin Petra Berg für ihren Einsatz für den Klimaschutz danken. Abschließend möchte ich Sie bitten, dem SKSG unter Berücksichtigung unseres Abänderungsantrages zuzustimmen. - Glück auf! (Beifall von der SPD.)
