Martina Holzner
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Herzlich willkommen, Herr Frisch, schön, dass auch Sie da sind! Wir sprechen heute über den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Saarland. Das ist wichtig und gut so. Aber ehrlich gesagt, wann sprechen wir über Kinderschutz? Wann wird Kinderschutz sichtbar? Wann ist Kinderschutz in den Medien, in der Öffentlichkeit präsent? - Ja, genau, wenn ein Skandal öffentlich wird, meine Damen und Herren. Kinderrechte sind Menschenrechte, Rechte, die wir als Gesellschaft zu stärken haben. Das ist unsere Aufgabe als Mitmenschen, unsere Aufgabe als Gesetzgeber, und zwar dauerhaft, transparent und vor allem im Alltag gelebt. (Beifall von der SPD.) Vor einem Jahr haben wir als SPD-Fraktion angekündigt, ein eigenes saarländisches Kinderund Jugendschutzgesetz auf den Weg zu bringen, und heute haben wir die Erste Lesung des Gesetzes zur Stärkung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen im Saarland und zur Änderung des Schulordnungsgesetzes. Mein ausdrücklicher, herzlicher und persönlicher Dank geht hier an Minister Dr. Magnus Jung, der als neue Hausspitze die Interessen und die Stärkung von Kindern und Jugendlichen ganz oben auf die Agenda gesetzt hat, der die Dinge angeht und anpackt. Vielen Dank dafür. (Beifall von der SPD.) Ein Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen, ein Gesetz zur Stärkung der Rechte der Jüngsten und Jungen in unserer Gesellschaft. Kinder und Jugendliche müssen ihre Rechte kennen. Sie müssen wissen, wie sie für ihre Interessen einstehen können. Sie benötigen Wissen und Unterstützung dabei, sich zu einer eigenen, frei agierenden Persönlichkeit zu entwickeln. Wir als Erwachsene setzen die Rahmenbedingungen für eine gute Entwicklung und ein sicheres Umfeld. Wir stärken und bestärken Kinder darin und beteiligen sie daran, ihre eigenen Rechte zu kennen, diese wahrzunehmen und durchzusetzen. (Beifall von der SPD.) Kinder und Jugendliche müssen wissen, was okay ist und was nicht. Sie müssen wissen, was sie machen können, wenn mit ihnen Dinge gemacht werden, die sie nicht möchten, wenn ihre eigene persönliche Grenze überschritten wird. Ein Stopp, ein Nein muss manchmal erst erlernt werden. Das Überschreiten dieser Grenze ist nicht akzeptabel. Damit dies nicht passiert, benötigen Kinder und Jugendliche Bedingungen, die es ihnen erleichtern, ihre Rechte wahrzunehmen, zu kennen und sich zu äußern. Diese Bedingungen müssen so vielfältig sein wie die Lebensbedingungen, in denen sich Kinder und Jugendliche befinden. Sie müssen vor Ort, in allen Lebensbereichen nicht nur bekannt sein, sondern vor allem gelebt werden. (Beifall von der SPD.) Kai Frisch ist der erste saarländische Kinderschutzbeauftragte und seit Mai 2023 im Amt. Als Experte in der Kinder- und Jugendschutzlandschaft des Saarlandes wird er in seiner neuen Funktion eng mit den Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe sowie allen Akteurinnen und Akteuren auf Landes- und Kommunalebene zusammenarbeiten. Zusammen mit der Ombudsstelle wird der Kinderschutzbeauftragte das im Aufbau befindliche Kompetenzzentrum Kinderschutz bilden. Das Kompetenzzentrum dient als zentrale Anlaufstelle bei Fragen des Schutzes sowie der Rechte von Kindern und Jugendlichen. Aber das ist noch nicht alles. Der Gesetzentwurf hat noch weitere wichtige Neuerungen. Er sieht die Einrichtung eines unabhängigen beratenden Fachgremiums vor, den saarländischen Rat für (Abg. Holzner (SPD)) Kinderschutz. Der Rat berät und unterstützt den Kinderschutzbeauftragten fachlich. Er wird aus Mitgliedern der Wissenschaft, der Fachpraxis, Repräsentanten der Kommunen, der fachlich zuständigen Ministerien sowie des Landesjugendhilfeausschusses gebildet - Kompetenz aus allen Bereichen und mit allen Hintergründen. Beim Kinder- und Jugendschutz gibt es für uns kein Zuviel an Qualitätssicherung und Vernetzung. (Beifall von der SPD.) Gerade weil es kein Zuviel an Vernetzung von Kompetenz gibt, ist die Etablierung von lokalen Netzwerken für Kinderschutz geplant. Was die lokalen Netzwerke machen sollen? - Die Netzwerke bilden den Rahmen für eine schnelle und wirksame Kooperation bei Kindeswohlgefährdung. Denn was in anderen Bereichen gilt, gilt auch im Kinderschutz: Wer sich kennt, schon im Austausch war und weiß, wer wofür zu welchem Zeitpunkt die richtige Ansprechpartnerin oder der richtige Ansprechpartner ist, weiß dies auch im aktuellen Handeln in akuten Notlagen. Hierdurch wird der Kinderschutz auf ganz praktische Weise gestärkt, es werden Wege verkürzt und ein schnelleres und abgestimmtes Handeln ermöglicht. (Beifall von der SPD.) Durch den stetigen Austausch und die bessere Vernetzung der maßgeblich am Kinderschutz beteiligten AkteurInnen werden auch die Strukturen und Abläufe weiterentwickelt. Verstärkte Vernetzung und qualitative Weiterentwicklung durch gelebte Praxis - beides wird unserem Saarland sehr guttun. Von dieser Stelle aus ein großer Dank an alle, die bereits jetzt so aktiv bei der Sicherstellung und Weiterentwicklung des Kinderschutzes mithelfen. Vielen Dank! (Beifall von der SPD.) Eine Forderung, die immer wieder an uns herangetragen wird und von der Kinderschutzkommission ebenfalls eingefordert wurde, ist die Etablierung von Schutzkonzepten. Der Minister hat es eben schon gesagt, in vielen Einrichtungen gibt es sie schon, aber natürlich brauchen wir in allen Bereichen, ob im Sport, im Ehrenamt, in der Kirche oder in Kliniken, wirksame und vor allem gelebte Konzepte. Die verpflichtenden Schutzkonzepte für Schulen und dazugehörige Bildungs- und Betreuungsangebote unter schulischer Aufsicht sind wesentlicher Bestandteil für den Schutz vor sexualisierter Gewalt. Schule ist ein Ort des Lernens, des Weiterentwickelns, ein Ort, um Freundschaften zu schließen und erwachsen zu werden. Auch hier ist es wichtig, Konzepte in der Schulgemeinschaft und Meldewege transparent zu machen und eine Kultur des Hinsehens zu leben. Daher ist es gut, dass unser Ministerium für Bildung und Kultur eine zentrale Ansprechund Beschwerdestelle „sexualisierte Gewalt“ in Schulen geschaffen hat. Denn wir sehen an den aktuellen Fällen wie beispielsweise im Fall Dillinger, dass es gut ist, nicht bei der Täterorganisation selbst, sondern außerhalb Ansprechpartner zu haben. Der Entwurf sieht außerdem die Entwicklung eines Aktionsplans vor. Lieber Minister Magnus Jung, Sie haben uns heute hier nicht nur den Gesetzentwurf vorgestellt. Nein, Sie haben sich, beziehungsweise Ihr Haus hat sich auch weitere Aufgaben für die Zukunft vorgenommen. So wird die Landesregierung unter der Federführung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit einen Aktionsplan mit Handlungsschwerpunkten zur Verbesserung der Früherkennung und Prävention von Kindeswohlgefährdungen entwickeln. Ein weiterer wichtiger, wesentlicher Schritt zu mehr Schutz und Sicherheit für unsere Kinder und Jugendlichen. (Beifall von der SPD.) Dieses Gesamtpaket für die Stärkung und den Schutz unserer Kinder und Jugendlichen ist ein echter Meilenstein für den Kinder- und Jugendschutz im Saarland. Dieses Gesamtpaket wird nun an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit überwiesen. Dort werden wir uns erneut mit den verschiedenen Facetten des Gesetzes und den Stellungnahmen der beteiligten Akteurinnen und Akteure auseinandersetzen. Ich freue mich schon, weiter mit den Verbänden in den Austausch zu gehen und für den besten Kinder- und Jugendschutz zu ringen, den unser Saarland je gesehen hat. (Beifall von der SPD.) Wer den Gesetzentwurf genau gelesen hat, findet an vielen Stellen den Hinweis auf den Austausch über den Kinder- und Jugendschutz, auf die Qualitätssicherung und die Qualitätsweiterentwicklung und auf die Fortentwicklung der Fachstandards. Denn auch das beste Gesetz lebt immer nur dann, wenn es sich weiterentwickelt und dafür sorgt, dass das Ziel des Gesetzes nicht aus dem Blick gerät. Das Ziel des Gesetzespakets ist es, unsere Kinder und Jugendlichen zu stärken, den Kinderschutz zu stärken und unserer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe gerecht zu werden, für eine Umgebung zu sorgen, in der Achtsamkeit, die Stärkung der Kinderrechte und vor allem ein aktives Hinsehen und Handeln in den Vordergrund rücken. (Beifall von der SPD.) Nach mehr als einem Jahr bringen wir heute das Kinderschutzgesetz auf den Weg. Meine Damen und Herren, es ist ein wichtiger Meilenstein in unserem Land. Wir stimmen dem Gesetz in Erster Lesung zu und lehnen den Antrag der AfD (Abg. Holzner (SPD)) aus den bekannten Gründen und mit der Begründung der letzten Sitzung ab. Vielen Dank. (Beifall von der SPD.)
