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Theis

CDU 12.07.2023 Sitzungen 17/16

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Arweiler und Herr Dörr, ehrlich gesagt habe ich mich auf diese Debatte heute Morgen gefreut, denn Verfassungsänderungen finden selten statt und sind im parlamentarischen Leben etwas Besonderes. Ich muss Ihnen beiden in gleicher Art und Weise zurufen, dass es Ihnen heute Morgen bei diesen fundamentalen Themen nicht gelingt, die Parteipolitik einmal zu Hause zu lassen. (Beifall von der CDU.) Das ist kein Höhepunkt von Parlamentarismus. Das finde ich traurig. Deshalb bitte ich Sie, dass wir uns die Parteipolitik sparen, wenn wir über die Verfassung sprechen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich zu den beiden übrigen Verfassungsänderungen, auf die Frau Kollegin Braun, die ich von dieser Kritik im Übrigen explizit ausnehme, bereits eingegangen ist, etwas vonseiten der CDU-Fraktion sagen. Wir nehmen heute eine Wortlautänderung vor, die eine - wie ich finde - wichtige sprachliche Anpassung unserer Verfassung ist. Die Wortlautänderung in Artikel 12 Absatz 3 unserer Verfassung im Hinblick auf den Rassebegriff ist in der Tat ein gemeinsames Anliegen. Dennoch ist wichtig, was auch Frau Braun dargestellt hat, dass die deutschen Verfassungen im Bund und in den Ländern nach dem Holocaust und der Barbarei des Nationalsozialismus in Abgrenzung zu den Verbrechen, die im deutschen Namen und im Namen einer menschenverachtenden Rasseideologie begangen wurden, zu Recht die Benachteiligung auf Grundlage der Zugehörigkeit zu dem, was unter Rasse verstanden wurde, verboten haben. Diese Diskriminierungsverbote waren und sind eine wesentliche Lehre aus unserer deutschen Geschichte. Sie waren und sind eine wichtige Reaktion auf Unrecht. Der Schutzzweck mit Blick auf diese Diskriminierung ist deshalb zu Recht eine der zentralen Aussagen und das Selbstverständnis deutscher Staatlichkeit unter der Herrschaft der Landesverfassungen und des Grundgesetzes nach den Jahren der NS-Barbarei. Diese Aufgabe, meine sehr verehrten Damen und Herren, erfüllt das Recht in Deutschland seit der Gründung der Bundesrepublik und der Länder - seit der Wiedervereinigung geht es auch um die neuen deutschen Länder - gut. Auch unsere Landesverfassung tut dies. Im Zusammenspiel mit den übrigen Diskriminie- (Abg. Theis (CDU)) rungsverboten - ich zitiere aus Artikel 12 Absatz 3: „wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen, seiner sexuellen Identität“ - spannt unsere Verfassung einen umfassenden Schutz, was Diskriminierung angeht. Damit hat der deutsche Rechtsstaat ein Niveau an rechtlichem Diskriminierungsschutz erreicht, auf das wir in unserem Land stolz sein können. Ich glaube, das kann man in dieser Debatte mit Stolz sagen. Wir fassen die Landesverfassung heute mit Respekt vor dem entsprechenden Wortlaut an. Wir wollen sie besser machen, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall von der CDU.) Klar ist aber auch, dass die Verwendung des Begriffs Rasse falsch ist, weil es menschliche Rassen schlicht und ergreifend nicht gibt. Die Idee der Einteilung der Menschen in Rassen an sich ist unwissenschaftlich und falsch. Sie ist aber nicht nur falsch, sie ist auch gefährlich. Die Idee, Menschen in Kategorien einteilen zu können und ihnen damit auch eine unterschiedliche Wertigkeit zuzuschreiben, ist gefährlich. Sie tötet und sie hat viel Unrecht und Unheil - nicht nur in unserem Land - gebracht. Deshalb ist es richtig, dass wir den Begriff heute streichen, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall von der CDU und der SPD.) Das ist der Ausgangspunkt, lieber Herr Dörr, der heutigen Verfassungsänderung, die wir gemeinsam einbringen. Menschliche Rassen gibt es nicht. Was es aber leider in unserer Gesellschaft und auch weltweit gibt, ist Rassismus. Die Abwertung von Menschen aufgrund sogenannter rassischer Merkmale unabhängig davon, ob diese Menschen zu Mehrheiten oder Minderheiten gehören, unabhängig davon, von wem diese Diskriminierung ausgeht, gibt es auch in unserer Gesellschaft. Ja, Rassismus ist leider Realität im Deutschland des Jahres 2023 und auch bei uns im Saarland. Da wir die Augen vor dieser Realität nicht verschließen wollen und wir diese Realität auch nicht durch die Streichung eines Begriffes wegdefinieren können, muss der Staat und muss auch die Verfassung weiterhin eine Aussage dazu treffen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir wissen auch - das wird im Gesetzgebungsverfahren zur Änderung der Verfassung mit Sicherheit noch eine Rolle spielen -, dass die Änderung des Wortlauts einer Vorschrift unabhängig davon, wo diese steht, immer auch die Frage aufwirft, ob auch deren Auslegung, deren Inhalt, also nicht nur das Sprachliche, sondern auch das darüber Hinausgehende, geändert werden sollte beziehungsweise geändert werden muss. Es geht also um die gesetzgeberische Intention einer sprachlichen Änderung beziehungsweise einer Wortlautänderung. Dazu ist mir heute eine zentrale Aussage wichtig. Die vorgeschlagene Änderung des Wortlauts intendiert aus unserer Sicht keine materielle Änderung des Diskriminierungsschutzes. Was den wichtigen Schutz vor Rassismus betrifft, wollen wir durch diese sprachliche Änderung keinerlei Abstriche machen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Wir wollen weder im Sinne einer Verkürzung des Schutzes vor Rassismus Abstriche machen noch im Sinne - das füge ich hinzu, da ist ja vieles in unserer Gesellschaft unterwegs - sogenannter identitätspolitischer Vorstellungen, die den Schutz vor behauptetem strukturellen Rassismus derart inflationär benutzen, dass der wesentliche Schutz vor Rassismus damit entwertet wird. Für eine solch materielle Änderung gäbe es in diesem Haus tatsächlich keine verfassungsändernde Mehrheit, für einen besseren Wortlaut des wichtigen Schutzes vor Rassismus aber sehr wohl, und zwar voller Überzeugung. Daher bitte ich Sie um Ihre Zustimmung hierzu, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall von der CDU und der SPD.) Frau Kollegin Braun hat es vorhin ausgeführt, weshalb ich es an dieser Stelle nicht in extenso tun muss. Auch damit verbunden bleibt ein Auftrag, nämlich der Auftrag, dass Papier, insbesondere dann, wenn Verfassungen darauf gedruckt sind, nicht geduldig sein darf. Rassismus entgegenzutreten, ist nicht nur in dieser Debatte - also verbal - wichtig, sondern im Alltag. Meine sehr verehrten Damen und Herren, weil wir als Landtag etwas beitragen können und müssen, haben wir - wie ich finde, zu Recht - in der vergangenen Plenardebatte gemeinsam die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses beschlossen, der sich mit dem Rassismus der Neunzigerjahre und danach im Saarland beschäftigt. Auch das, meine sehr verehrten Damen und Herren, gehört dazu, wenn wir das Papier, auf dem unsere Verfassung steht, die wir heute ändern wollen, ernst nehmen. Das bekräftigen wir mit der Änderung des Wortlautes von Artikel 12 Absatz 3. Ich bitte ich um Ihre Zustimmung zu diesen Vorschlägen. (Beifall von der CDU und der SPD.) Gestatten Sie mir, einige wenige Bemerkungen zu den vorgeschlagenen Änderungen in Artikel 59a unserer Verfassung zu machen. Das Prinzip der Nachhaltigkeit stellt einen besonderen Auftrag an alle staatlichen Stellen dar. Durch dessen Einführung in die saarländische Landesverfassung geben wir als saarländischer Landtag heute ein Versprechen ab - nicht zuletzt an unsere Kinder und kommende Generationen. Inhaltlich bedeutet dies sehr wohl eine materielle Änderung unserer Verfassung und den umfas- (Abg. Theis (CDU)) senden Arbeitsauftrag an alle staatlichen Stellen, bei allem staatlichen Handeln die Interessen kommender Generationen in die Abwägungsentscheidungen einzubeziehen. Das erfordert in manchen Bereichen Umdenken und in vielen Bereichen aktives Tun. Das lässt im Interesse unserer Kinder nicht zu, dass wir die Dinge einfach geschehen lassen. Mit der Aufnahme des Prinzips der Nachhaltigkeit erweitern wir - darauf möchte ich ihre Aufmerksamkeit richten - zunächst auch den Anwendungsbereich des 6. Abschnitts unserer Verfassung. Denn während sich der 6. Abschnitt ausweislich der Überschrift bislang ausschließlich mit den ökologischen Fragestellungen zum „Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, Tierschutz“ befasst, wird das Prinzip der Nachhaltigkeit zukünftig generell vom 6. Abschnitt erfasst. Auch Frau Kollegin Braun ist darauf eingegangen: So wie der Begriff der Nachhaltigkeit aus der Forstwirtschaft kam - Carl von Carlowitz ist Ihnen allen ein Begriff - und heute ein generelles Handlungsprinzip darstellt, so entwickelt sich auch der Abschnitt 6 unserer Verfassung von seiner rein ökologischen Dimension weiter zu einem Abschnitt, der die Generationengerechtigkeit staatlichen Handelns einfordert. In der Begründung, für deren Erarbeitung ich Frau Braun herzlich danke, wird formuliert, zukünftig „ein(en) Nachhaltigkeitsvorbehalt für alle politischen und administrativen Maßnahmen“ einzuführen. Damit machen wir die Berücksichtigung der Interessen derer, die nicht am Tisch sitzen, weil sie noch nicht geboren sind, zur Pflicht staatlichen Handelns. Das gilt beim Schutz der Biodiversität ebenso wie beim Umgang mit natürlichen und sonstigen Ressourcen, die unserem Land zur Verfügung stehen. Deshalb bleibt die Aufgabe strukturell die gleiche - vom Naturschutzgebiet und dessen generationengerechter Bewahrung bis hin zum Landeshaushalt und dessen generationengerechter Bewirtschaftung. Die Generation im Heute darf nicht auf Kosten der zukünftigen Generationen leben. Dieser Idee geben wir heute Verfassungsrang, und das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist auch gut so! (Beifall von der CDU und der SPD.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Prinzip, über das wir uns heute unterhalten, verpflichtet uns in vielen beziehungsweise in allen Bereichen. Das darf kein Alleinstellungsmerkmal der Umweltpolitik bleiben und das ist auch kein Alleinstellungsmerkmal einzelner politischer Gruppen. Wir - der saarländische Landtag - sagen heute: Wir handeln im Interesse unserer Kinder. Wir berücksichtigen die Interessen kommender Generationen. Generationengerechtigkeit steht zukünftig in unserer Verfassung. Das ist ein guter Tag für die künftigen Menschen in diesem Land. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. Ich bitte um Unterstützung. (Beifall von der CDU und der SPD.)

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