Becker
Herr Fraktionsvorsitzender, ich würde Sie höflich darum bitten, das im Erweiterten Präsidium, das sich mit der Aufstellung der neuen Tagesordnung und somit auch mit der Behandlung der heute abgesetzten Tagesordnungspunkte befassen muss, vorzutragen. Wir werden die Reihenfolge dann wie üblich im Erweiterten Präsidium gemeinsam festlegen. Ich darf nun zur Abstimmung überleiten. Wer für den Antrag der SPD- und der CDU-Landtagsfraktion ist, die Sitzung gemäß § 27 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung vor Erledigung der Tagesordnungspunkte unter Berücksichtigung der genannten Ausnahmen zu schließen, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag mehrheitlich angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion sowie die CDU-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion. Damit, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, sind wir heute am Ende unserer ‑ ‑ (Zurufe: Nein, nein! Da fehlen noch 22 und 23!) Ah, pardon! - Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 22: Beschlussfassung über den vom Ausschuss für Haushalt und Finanzen eingebrachten Antrag betreffend: Unentgeltliche Übertragung einer noch zu vermessenden, ca. 11.380 qm großen Teilfläche aus dem landeseigenen Grundstück Gemarkung Scheidt, Flur 15, Nr. 18/25 im Wege eines Erbbaurechtsvertrages an das Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung GmbH (HZI) zur Errichtung und zum Betrieb eines Erweiterungsbaus für das Helmholtz-Institut Pharmazeutische Forschung Saarland (HIPS) (Drucksache 17/484) Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, dem Herrn Abgeordneten Stefan Thielen, das Wort. Abg. Thielen (CDU), Berichterstatter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Minister für Inneres, Bauen und Sport hat mit Schreiben vom 17. Mai dieses Jahres mitgeteilt, dass im Haushaltsplan 2023 die Aufnahme eines Haushaltsvermerks bei Kapitel 17 04, Titel 131 12 erfolgte, der das Land ermächtigt, dem Helmholtz-Institut für Pharmazeutische Forschung Saarland (HIPS) zur Errichtung und zum Betrieb eines Erweiterungsbaus eine vollständig erschlossene Teilfläche aus dem landeseigenen Grundstück Gemarkung Scheidt, Flur 15, Nr. 18/25 mit einer Größe von 11.380 Quadratmetern im Wege eines Erbbaurechtsvertrags für die Dauer von 49 Jahren mit Verlängerungsoption unentgeltlich zu übertragen. Aus den detaillierten Abstimmungen mit dem HIPS ergeben sich nun Änderungen zum bestehenden Haushaltsvermerk insoweit, als nicht das HIPS, sondern das Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung GmbH (HZI) Erbbaurechtsnehmer werden soll. Dies ist nach Angaben des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie darin begründet, dass es sich beim HIPS um eine rechtlich unselbstständige Außenstelle des HZI handele, die nicht Erbbaurechtsnehmer werden könne. Gegen das HZI als künftigen Erbbaurechtsnehmer bestehen gemäß Abstimmung mit dem Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie und dem Ministerium für Finanzen und Wissenschaft aus Liegenschaftssicht keine Bedenken. Ebenfalls ist in Abstimmung mit den vorgenannten Ressorts und dem HZI beziehungsweise dem HIPS vorgesehen, dem HZI nach Ablauf der regulären Erbbaurechtszeit, insoweit abweichend von dem Haushaltsvermerk, insgesamt zwei Verlängerungsoptionen mit einer Gesamtdauer von 50 Jahren - zwei Mal 25 Jahre - einzuräumen. Es wurde um die erforderliche Zustimmung des Landtages hinsichtlich der unentgeltlichen Übertragung des Grundbesitzes an das Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung (HZI) im Wege eines Erbbaurechtsvertrags gebeten. Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen hat den Antrag in seiner Sitzung am 28. Juni 2023 beraten. Der Ausschuss empfiehlt, bei Abwesenheit der AfD-Landtagsfraktion in der Ausschusssitzung, dem Plenum einstimmig die nach § 64 Absatz 2 der Landeshaushaltsordnung erforderliche Zustimmung. - Vielen Dank. (Beifall von CDU und SPD.)
