Theis
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe die Ehre, heute die dritte gemeinsam erarbeitete und eingebrachte Änderung unserer Verfassung in Erster Lesung für die CDU-Fraktion einbringen zu dürfen. Meine Damen, meine Herren, ich weiß nicht, wer von Ihnen zuletzt in Artikel 19 der Verfassung des Saarlandes hineingeschaut hat. Als Abgeordneter hat man ja die Verfassung immer unterm Arm dabei. (Vereinzelt Heiterkeit.) Artikel 19, wie Sie hinter mir an der Wand lesen können, wenn Sie sehr gute Augen haben, sagt heute: „Jeder ist nach Maßgabe der Gesetze zur Übernahme ehrenamtlicher Tätigkeit (…) verpflichtet.“ – Ein Zitat, das einen, wenn man es zum ersten Mal liest, überraschen mag, dann aber doch wieder nicht, denn wenn man sich die Realität unseres Landes anschaut, dann sieht man, dass viele, sehr viele Saarländerinnen und Saarländer auch ganz unabhängig von Gesetzen und dem, was Artikel 19 als Pflicht formuliert, dieser Aufforderung unserer Verfassung folgen. Die Bedeutung des Ehrenamtes im Saarland ist in Zahlen schwer zu fassen, weil durchschnittlich gesehen jeder Saarländer in mehreren Vereinen ist. Das Innenministerium spricht von über 400.000 Menschen in unserem Bundesland, die sich in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens uneigennützig und ehrenamtlich engagieren. Die Bedeutung in der Sache ist noch schwieriger zu erklären, da klar ist, nichts ginge im Sport, in der Kultur, im Naturschutz, im Brandschutz, im Katastrophenschutz, aber auch in der Kommunalpolitik, wenn wir diese 400.000 Menschen, die sich ehrenamtlich und uneigennützig einbringen, nicht hätten. Unser Saarland wäre so viel ärmer in der Kinder- und Jugendarbeit, bei der kulturellen Vielfalt, bei der Arbeit für Menschen mit Behinderungen, bei der Biodiversität, bei der gesellschaftlichen Teilhabe, wenn es die Menschen nicht gäbe, über die wir heute sprechen. Denn das alles und vieles mehr sind Ziele, für die Saarländerinnen und Saarländer sich ehrenamtlich einbringen. Dieses Engagement - und das ist vielleicht der Grund, warum unsere Verfassung schon lange vom Ehrenamt spricht - reicht aber über den jeweiligen Bereich hinaus, in dem es erbracht wird. Wer sich kulturell engagiert, bringt natürlich einen kulturellen Mehrwert für die Gemeinschaft. Wer sich für Menschen mit Behinderungen engagiert, bringt natürlich einen Mehrwert für diese Menschen und für die Gemeinschaft insgesamt. Aber dieses Engagement, meine sehr verehrten Damen und Herren, festigt eben auch den generellen Zusammenhalt unserer Gesellschaft, es führt zu einer funktionierenden Gemeinschaft und stärkt damit auch - deshalb ist es Teil unserer Verfassung - unsere Demokratie und unsere staatliche Ordnung. Sie alle kennen vermutlich aus anderen Zusammenhängen das berühmte Zitat des ehemaligen Richters am Bundesverfassungsgericht Böckenförde. Er hat sinngemäß gesagt: Ein freiheitlicher Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht schaffen oder erzwingen kann. Ich weiß, das Zitat stammt aus einem anderen Zusammenhang, aber ich muss bei diesem Zitat immer an die vielen Menschen denken, die, ohne dass sie dazu rechtlich verpflichtet wären, diesen Staat, diese Gesellschaft bei allen Mängeln, die er hat, zu einem funktionierenden Gemeinwesen machen. (Abg. Theis (CDU)) Ich muss in diesem Zusammenhang auch immer an die vielen Saarländerinnen und Saarländer denken, die sich ehrenamtlich engagieren. Wenn wir heute darüber diskutieren, dann heißt das auch, Ihnen ein Dankeschön zu sagen, meine sehr verehrten Damen. Ohne euch wären wir ein armes Land! (Beifall von der CDU und bei der SPD.) Ein freiheitlicher Staat kann dies nicht erzwingen, aber er kann es fördern. Von daher erfüllt sich heute eine lang gehegte Forderung von vielen - jedenfalls mit der Einbringung in Erster Lesung -, nämlich der Förderung des Ehrenamtes Verfassungsrang zu geben. Mit der Formulierung „genießt die Förderung des Staates“ stärken wir das Ehrenamt und seine Rolle in unserer Landesverfassung. Damit verbunden ist nicht zuletzt ein Auftrag an uns alle, die Gewichtung des Ehrenamtes bei der Beratung nicht zuletzt des Landeshaushalts genügend zu berücksichtigen, sondern auch - wenn wir uns als Legislative denken - das Ehrenamt bei der sonstigen Gesetzgebung im Blick zu behalten. Es ist keine Seltenheit, dass wir über Themen sprechen, die das Ehrenamt ganz unmittelbar berühren. Die Beispiele sind vielfältig. Wir sprechen beispielsweise heute über die Förderung des Breitensports. Da wird das Staatsziel schnell konkret. Wir geben mit dieser Verfassungsänderung ein Versprechen ab, die Belange des Ehrenamtes zu berücksichtigen. Das ist das, was wir heute in Erster Lesung einbringen. Die besondere Förderung des Ehrenamts gilt aber auch in Bereichen, die nicht auf den ersten Blick Ehrenamtsförderung im Titel tragen. Das gilt es zu berücksichtigen. Wir haben zum Beispiel in einer der vergangenen Sitzungen dieses Parlaments über das passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen am Zweitwohnsitz diskutiert. Aus meiner Sicht ist das auch ein Aspekt der Förderung des Ehrenamts im kommunalpolitischen Engagement, nämlich Ehrenamt möglich zu machen nicht zuletzt für junge Menschen, die sich am Zweitwohnsitz ehrenamtlich für ihre Gemeinschaft einbringen. Wenn wir Artikel 19 anpassen und wenn wir beginnen, die Verfassung in dieser Frage zu ändern, dann ist das mehr als lediglich weiße Salbe. Dann ist das der ständige Auftrag an den Staat und damit nicht zuletzt an Landtag und Landesregierung, folgende Fragen im Blick zu halten: Wie sind die Rahmenbedingungen für das Ehrenamt im Land und wo können wir diese verbessern? Diesem Auftrag geben wir heute Verfassungsrang. Damit geben wir aber auch ein Versprechen ab, das es einzulösen gibt. Daher bitte ich Sie um Zustimmung und zukünftig darum, dieses Versprechen nicht zu vergessen im Sinne der vielen Menschen, die sich in diesem Land ehrenamtlich engagieren. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall von der CDU und bei der SPD.)
