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Dagmar Heib

CDU 12.07.2023 Sitzungen 17/16

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Ich sage es gerne am Mikro: Wir alle brennen für dieses Thema. Das, denke ich, trifft auf jeden hier im Raum zu und das tun wir seit Jahren. Ich freue mich aber, dass neue Abgeordnete das ebenfalls zu ihrer Sache machen. (Beifall von der CDU und von der SPD.) Vielen Dank. Ich bin dem Kollegen Theobald dankbar für seine Ausführung. Dass der Gesetzentwurf in die Tiefe gehe, ist ein bisschen weit gegriffen, liebe Frau Klein. Wir sind auf dem Weg. Wir begeben uns in eine gute Richtung, sage ich mal. Aber in der Tiefe sind wir noch lang nicht angekommen. Es gibt durchaus Punkte in diesem Gesetzentwurf, die man sich verbessert vorstellen kann. Daran werden wir im Gesetzgebungsverfahren arbeiten. § 12 - Prävention im Kinderschutz - ist ja positiv: „Die Landesregierung erstellt unter Federführung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit einen Aktionsplan mit Handlungsschwerpunkten zur Verbesserung der Früherkennung und Prävention von Kindeswohlgefährdungen“. - Das ist mal ein Satz. Das ist eine Ankündigung im Gesetz. Ich finde es super, dass wir uns dem stellen, diesem Aktionsplan. Wir alle wissen, wie wichtig Prävention ist. In der Rede von Frau Klein ist Prävention gerade gelebt worden. Was heißt es, Kinder stark zu machen, damit sie ihre Grenzen erkennen, damit sie sie anderen gegenüber wahrnehmbar machen können, ihre Gefühle erkennen, benennen et cetera zu können? Da sind die Konzepte für die Schulen ein Bestandteil. Wir haben verdammt viele Handlungsfelder, in denen diese Bestandteile noch kommen müssen. (Beifall von der CDU.) Ich hoffe, lieber Herr Minister, lieber Magnus Jung, dass wir auf diesen Aktionsplan nicht noch mal 12 Monate warten müssen, sondern dass wir ihn wirklich schnell bekommen, damit wir diese Prävention angehen. Prävention, da sind wir uns doch einig, ist eine wichtige Aufgabe in allen Bereichen. Ich habe es auch bei der Istanbul-Konvention, bei der Koordinierungsstelle angesprochen. Auch dort ist Prävention genannt worden, aber Prävention muss leben und muss erfolgen, damit wir bestenfalls Fälle verhindern können. Noch ein Gedanke: Ich muss kurz, mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, den Herrn Minister aus unserer Debatte vom 13. Juli 2022 zitieren: „Und wir werden ein Kinder- und Jugendschutzgesetz für das Saarland vorbereiten, mit dem breiten Anhörungsverfahren, das die Gesetzgebung im Saarland erfordert. Dazu sind auch Sie, liebe Kollegin Heib, ganz herzlich eingeladen, sich einzubringen.“ Noch mal herzlichen Dank für diese Einladung. Ich wäre ihr ja verdammt gerne nachgekommen, ich habe extra noch mal in der Geschäftsordnung der Regierung nachgeschaut. Ich zitiere jetzt die Geschäftsordnung der Regierung. Dort heißt es in § 11 Abs. 2 Nr. 5: „Gleichzeitig mit der externen Anhörung stellt das federführende Ministerium den Ressortentwurf in ausreichender Zahl den Geschäftsstellen der Landtagsfraktionen zur Verfügung.“ Das ist nicht erfolgt. Ich würde mich freuen, wenn das in Zukunft erfolgen würde, nicht nur in diesem Ressort, sondern in jedem Ressort. So nimmt man Opposition ernst und wahr. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall von der CDU.)

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