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Raphael Schäfer

CDU 12.07.2023 Sitzungen 17/16

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will vielleicht das kurz aufgreifen, was die Kollegin Quinten ausgeführt hat. Ich glaube, vorab muss man erst einmal feststellen, dass die aktuelle Situation für viele Beamtinnen Beamten überhaupt nicht zufriedenstellend ist. Es gibt lange Bearbeitungszeiten, es muss mit erheblichen Geldern in Vorlage getreten werden, die Beamtinnen und Beamten warten auf die entsprechende Rückerstattung. Deswegen ist der Ausgangspunkt für die heutige Gesetzesnovellierung erst mal eine große, gravierende Problemstellung für viele Beamtinnen und Beamten im Saarland, der man begegnen muss. Ich kann sagen, dass wir vom Grundsatz her den heutigen Gesetzentwurf befürworten, der ja in großen Teilen noch von der Großen Koalition erarbeitet wurde, federführend unter Peter Strobel und der damaligen Staatssekretärin. Dort werden viele gute Dinge aufs Gleis gesetzt, die Übertragung der Beihilfegewährung, der Beihilfesachbearbeitung, alles, was dazugehört, auf die Postbeamtenkrankenkasse, digitale Möglichkeiten der Beihilfebearbeitung, all das unterstützen wir, all das begrüßen wir. Der kleine Wermutstropfen, darauf ist der Kollege Dörr eben eingegangen, ist, dass wir jetzt erst mit einem halben Jahr Verzögerung starten können. Die Sachargumente sind im Ausschuss vorgetragen (Abg. Schäfer (CDU)) worden. Das muss man akzeptieren, auch wenn es, sage ich mal, für die Kolleginnen und Kollegen, ich bin selbst von Haus aus Beamter, ein Stück weit unbefriedigend ist. Ich komme jetzt aber zu dem großen Bedauern, das mit diesem Gesetzentwurf verbunden ist, es ist im Grunde genommen der Geschäftsordnungsantrag von heute Morgen. Ich muss es noch mal aufgreifen, weil durch diesen Abänderungsantrag ein wirklich gutes Gesetz sprichwörtlich kontaminiert wird. Leider waren die Kolleginnen und Kollegen ja nicht bereit, dem Absetzungsantrag zu folgen und hier ein ordentliches parlamentarisches Verfahren wiederherzustellen. Das bedauere ich wirklich sehr, denn dadurch geraten - man muss es hier noch mal sagen -, parteipolitische Spielchen in den Vordergrund. Es sind sachfremde Erwägungen, die dazu geführt haben, dass dieser Abänderungsantrag in einer Nacht- und Nebelaktion in den Innenausschuss gekommen ist und dass eben die Besoldung eines politischen Beamten reingeschoben wurde. Ich kann nur noch einmal feststellen: Das ist wirklich ein grober Verstoß gegen parlamentarische Abläufe. Ich kucke auch zu den jungen Kollegen. Ehrlich gesagt wisst ihr, dass das nicht in Ordnung ist. (Sprechen bei der SPD.) Parlamentarische Rechte wurden verkürzt, sie wurden beschädigt. Und ich will deswegen auch ganz offen hier, jetzt und heute an Sie die Frage stellen: Sind Sie also bereit, die Verkürzung von parlamentarischen Rechten in Kauf zu nehmen, nur damit ein Kollege von Ihnen, ein Sozialdemokrat, drei Monate früher in die entsprechende Besoldung gehoben werden kann? Deswegen bitte ich, hier, heute und jetzt diese Frage zu beantworten. Das steht nämlich im Raume, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der CDU.) Ich will dann auch, liebe Sandra Quinten, noch mal auf die Argumente eingehen, die heute Morgen gebracht wurden. Dort ist nämlich eine Sache definitiv falsch dargestellt worden, nämlich was mit der Stelle passiert ist. Die Genese war wie folgt: Heute Morgen hat der Staatssekretär Bischoff ja auch der Beratung des Mediengesetzes beigewohnt. Die Originalargumentation der Landesregierung - ich kucke jetzt zur Ministerpräsidentin - war, das diese B7-Stelle von ehemals dem Innovationsbevollmächtigten Ammar Alkassar angehoben wird auf die B8 für die Staatssekretärsstelle von Herrn Bischoff. So weit, so gut, das haben wir dann auch mitgetragen, ohne das groß zu thematisieren. Dann ist aber schon das erste problematische Verhalten gekommen. Auch in einer Nacht- und Nebelaktion ist bei den Haushaltsberatungen, ohne dass es im Haushaltsausschuss explizit noch mal erwähnt wurde, eine neue, eine zusätzliche B7-Stelle geschaffen worden. Das ist Fakt! Und das, das muss man sich wirklich mal auf der Zunge zergehen lassen, in einer Zeit, in der wir hier über Intendantengehälter und so weiter reden, wo die Öffentlichkeit ganz genau hinschaut, wie sich eine Alleinregierung verhält. Da muss man einfach feststellen, dass ein zusätzlicher politischer Beamtenjob geschaffen wurde in einer hochdotierten Besoldung. Und Klammer auf: Ich kann Ihnen eine ganz ordentliche Antwort geben auf die Frage: „Wie war es denn in der Vergangenheit?“ Damals hat der Chef der Staatskanzlei, Henrik Eitel, die Bevollmächtigtenstelle in Berlin mitgemacht, und das wäre auch hier ein Weg gewesen, um keine zusätzliche Stelle zu schaffen. Dann hätte der Strategiebevollmächtigte, über dessen Notwendigkeit man sicher reden kann, auf der vorhandenen B7-Stelle geführt werden können, aber dann hätte Herr Kollege Lindemann eben als Bevollmächtigter den Job in Berlin mitmachen müssen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht also auch anders, es geht also auch besser! (Beifall von der CDU.) Dann muss ich noch eine Sache richtigstellen und Erwidern auf die Vorwürfe des Kollegen Commerçon, weil es wirklich persönliche Vorwürfe gegen den ehemaligen Innovationsbevollmächtigten Ammar Alkassar waren. Ich will schon sagen, dass Herr Alkassar wirklich viele, viele Dinge bewirkt hat. Ich will nur zwei beispielhaft nennen: das Riesen-Digitalisierungsgesetz, das wir im Landtag 2021 angeschoben haben, in dem über 1.000 Einzelfälle in Gesetzen korrigiert wurden, in dem digitale Verfahren eingeführt wurden. Zweites Beispiel: das gute Konzept im Bereich Wirtschaftspolitik, SaarTech-Cycle et cetera. Also ich würde schon sagen: Ehre, wem Ehre gebührt. Aus unserer Perspektive hat der damalige Innovationsbevollmächtigte Ammar Alkassar einen guten Job gemacht für unser Land! (Beifall von der CDU.) Ich will abschließend einfach nur noch feststellen: Wegen dieser Kontaminierung - so habe ich es eben genannt, so nenne es jetzt wieder - durch den sachfremden Abänderungsantrag kommen wir leider zum Ergebnis, dass wir heute dem gesamten Gesetzgebungsverfahren nicht zustimmen können. Das bedauern wir sehr. Was weiter passiert, müssen wir noch in Ruhe beraten. - Herzlichen Dank!

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