landtag-saar.de ↗

Christine Ursula Streichert-Clivot

12.07.2023 Sitzungen 17/16

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Es freut mich sehr, dass ich an dieser Stelle nicht als federführende Ministerin, aber doch auch als Ministerin, die für den Schutz von Kindern und Jugendlichen in Kitas und Schulen Verantwortung trägt, zu diesem Gesetz Stellung nehmen darf. Das Saarländische Kinderschutzgesetz ist mir auch für unsere Schulen und somit für die Kinder und Jugendlichen eine Herzensangelegenheit. Mit dem Gesetz weiten wir den Kinderschutz aus und stärken ihn auch. Aber nicht nur die Jugendämter werden in die Lage versetzt, bei Kindeswohlgefährdungen künftig besser einzuschreiten und sie abzuwehren, sondern auch an den Schulen werden wir das noch mal genauer unter die Lupe nehmen. Kinder sollen sich geborgen fühlen, behütet und ihre Potenziale voll entfalten können. Dies gilt auch und insbesondere an Schulen. Sie müssen ein sicherer Ort des Lernens und Lebens für alle sein und Schutzraum bieten, auch - das ist eben in den Ausführungen von Réka Klein deutlich geworden - vor Gewalt und insbesondere vor sexualisierter Gewalt. Das ist mir ein wichtiges Thema. Auf meine Initiative hin haben wir das in der letzten Kultusministerkonferenz noch einmal miteinander besprochen. Wir haben Gespräche mit der Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Kerstin Claus, diskutiert. Und wir waren uns dabei auch einig, Licht in das von Sozialminister Magnus Jung angesprochene Dunkelfeld zu bringen. Lassen Sie mich an dieser Stelle kurz ausführen, welche Aspekte des Gesetzes insbesondere den schulischen Bereich betreffen. Es ist bereits genannt worden: Mit dem Kinderschutzgesetz und den Änderungen des Schulordnungsgesetzes wird es nun erstmalig eine Verpflichtung der Schulen zur Erstellung von Schutzkonzepten geben. Diese Verpflichtung umfasst auch die außerunterrichtlichen Bildungs- und Betreuungsangebote unter schulischer Aufsicht. Sie wissen, dass Schule heute ein Raum ist, der nicht mehr ausschließlich von Lehrerinnen und Lehrern gestaltet wird, sondern wo ganz viele Menschen zusammenkommen. Damit sind insbesondere die Ganztagsangebote oder Kooperationen mit externen Partnerinnen und Partnern gemeint. Den Weg zur Einführung der Kinderschutzkonzepte werden wir mit unseren Schulen gemeinsam gehen. Wir stellen den Schulen einen Leitfaden zur Verfügung, der alle Themenbereiche aufgreift. Ebenso sind in Zusammenarbeit mit dem Landesinstitut für Pädagogik und Medien und dem heute auch anwesenden Kinderschutzbeauftragten Kai Frisch Fortbildungen vorgesehen Diese Fortbildungen werden durch pädagogische Tage zum Themenkomplex Kinderschutz an den Schulen ergänzt. Wichtig ist mir dabei, dass wir die Konzepte nicht nur auf dem Papier beschreiben, sondern auch in den Prozessen ein gemeinsames und klares Verständnis dazu haben, welche Wege zu gehen sind, welche Organisationen unterstützend eingebunden werden können und welche Meldeverfahren dahinterstehen. Ich gehe darauf gleich noch kurz ein. Darüber hinaus schließen wir mit diesem Gesetz eine Regelungslücke. Bildung - das ist schon mehrfach gesagt worden - ist heute im Ganztag organisiert. Deshalb müssen wir hier genau auf den Schutz sowie die Meldewege gucken und diese auch rechtssicher gestalten. Deshalb werden alle pädagogischen Fachkräfte im Ganztag mit diesem Gesetz verpflichtet, einen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung auch bei der Schulleitung anzuzeigen. Damit schließen wir eine bisher entstandene Regelungslücke. Ich komme zur rechtlichen Grundlage für unsere Ansprech- und Beschwerdestelle für Opfer sexualisierter Gewalt in Schulen. Ein wesentlicher Bestandteil des von den Schulen zu erstellenden Kinderschutzkonzeptes ist der Schutz vor sexualisierter Gewalt. Dass dieser Schutz wichtig ist, machen die Enthüllungen der letzten Monate, aber auch Wochen ganz besonders deutlich. Ich möchte an dieser Stelle nicht erneut im Detail auf die schrecklichen Taten eingehen, die von Lehrkräften eingesetzte Priester begangen haben und die erst nach viel zu langer Zeit ans Licht kommen. Wir sorgen dafür, dass diese jetzt umfassend aufgearbeitet werden. Zu diesem Zweck habe ich sofort nach Bekanntwerden der Missbrauchsfälle eine Ombudsstelle für Opfer sexualisierter Gewalt in Schulen im Ministerium ins Leben gerufen, die drei Aufgaben wahrnimmt, nämlich Aufklärung, Prävention und Hilfe. Wir haben diese zentrale Ansprech- und Beschwerdestelle als zusätzliche niedrigschwellige Möglichkeit direkt bei der Schulaufsichtsbehörde angesiedelt. Mit unserer Ombudsstelle setzen wir dort an, wo kirchliche Mechanismen völlig versagt haben und die Augen in der Vergangenheit verschlossen waren. Dort wurde nur unzureichend aufgeklärt, kommuniziert und viel zu oft ignoriert. Ich bin sehr froh, dass sich der Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien des saarländischen Landtages der Aufklärung mit angeschlossen hat. Unsere Ombudsstelle steht dabei allen offen. Ich betone hier, warum wir das machen: Jedes Opfer sexualisierter Gewalt hat ein Recht auf Aufklärung. Jedes Opfer hat das Recht, gehört zu werden, und zwar unabhängig davon, wo und in welchem Kontext das Leid stattgefunden hat. Wir haben die Pflicht, sie bestmöglich auf diesem Weg zu unterstützen. Junge Menschen, die Gewalt oder gar sexualisierte Gewalt erfahren haben, tragen diese Last auf ihrer Seele - ein ganzes Leben lang. Wenn keine Aufarbeitung stattfindet oder stattgefunden hat und in Zusammenhang mit diesem Leid keine Hilfe zur Verfügung gestellt wurde oder werden konnte, dann wiegt diese Last auf der Seele sehr schwer und kann in Gewaltausübung im Erwachsenenleben münden. Mit dem Kinderschutzgesetz und den Änderungen am Schulordnungsgesetz schaffen wir nun die Voraussetzungen, genau dies zu tun. Ich möchte mich auch bei allen Kolleginnen und Kollegen im Kabinett bedanken, dass wir dort sehr offen miteinander darüber sprechen, wie wir alles datenschutzrechtlich konform umsetzen können. Wir verschließen unsere Augen nicht. Deshalb handeln wir hier. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem Saarländischen Kinderschutzgesetz und den damit verbundenen Änderungen am Schulordnungsgesetz schaffen wir einen weiteren wichtigen Meilenstein zum Schutz unserer Kinder und Jugendlichen in der Zukunft. Natürlich möchte ich mich auch bei unserem saarländischen Kinderschutzbeauftragten Kai Frisch bedanken. Wir haben relativ schnell ein erstes Gespräch miteinander geführt und schon wichtige Elemente der Zusammenarbeit identifiziert, die wir angehen werden. Bei den vielfältigen Aufgaben bin ich meinem Kollegen Magnus Jung sehr dankbar, dass wir jetzt einen unabhängigen Verantwortlichen für Kinder und Jugendliche als wichtige Anlaufstelle haben. Ich möchte dir, sehr geehrter Herr Minister Dr. Magnus Jung, ganz herzlich danken, dass wir dieses Gesetz gemeinsam beziehungsweise unter enger Zusammenarbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beider Häuser auf den Weg gebracht haben und an diesem Thema jetzt gemeinschaftlich arbeiten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind uns wohl alle einig, dass es unsere gemeinschaftliche Aufgabe ist, allen Kindern und Jugendlichen in unserem Land Schutz zu gewähren und sie in ihrer Entwicklung bestmöglich zu fördern. Kinder und Jugendliche müssen sich in ihrer Schule sicher fühlen und sicher sein. Das war auch die Maßgabe vieler rechtlicher Veränderungen, die wir in den letzten Jahren auf den Weg gebracht haben. Das Thema Umgang mit Schulsozialarbeit sei an der Stelle genannt, aber auch die Modernisierung unserer Mitbestimmungsregelungen an Schulen haben dazu beigetragen, dass sich Kinder sicher sowie aufgehoben fühlen und ihnen eine Stimme verliehen wird. Kinder und Jugendliche müssen sich in ihrer Schule sicher fühlen und sicher sein. Das Gegenteil gilt für Täterinnen und Täter. Sie dürfen sich niemals sicher fühlen. Täterinnen und Täter müssen wissen, dass ihre Taten konsequent verfolgt werden. Sexualisierte Gewalt wird an unseren Schulen nicht geduldet. Das möchte ich hier unmissverständlich deutlich machen. Es liegt in unserer gemeinsamen Verantwortung, Kinder und Jugendliche vor großem Leid zu bewahren. Dieses Kinderschutzgesetz ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung zur Umsetzung dieses Vorhabens. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zum Kinderschutzgesetz und somit zur Überweisung an den zuständigen Ausschuss. Lassen Sie uns gemeinsam die richtige Entscheidung für das Wohl unserer Kinder und Jugendlichen treffen. - Vielen Dank für Ihre Zustimmung und Glück auf. (Beifall von der SPD.)

Alle Reden von Christine Ursula Streichert-Clivot Protokoll ↗