Julia Harenz
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Am 01. September ist es endlich so weit: Der langersehnte Bildungscampus wird errichtet. Beim vorliegenden Gesetzentwurf geht es auf einen ersten Blick zunächst einmal um Formalitäten. Wie mein Kollege Sascha Haas bereits erläutert hat, regelt der Gesetzentwurf unter anderem die Funktionsstellenstruktur der neuen Einrichtung. Er beinhaltet aber noch sehr viel mehr: Mit dem neu gegründeten Bildungscampus können Synergieeffekte freigesetzt werden; darüber können wir ja im Ausschuss gerne noch einmal diskutieren. Was aber noch viel wichtiger ist: So bringen wir die Gleichwertigkeit von Gemeinschaftsschule und Gymnasium weiter voran, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Denken wir von der SPD an eine zeitgemäße Schullandschaft, so nehmen wir dabei alle Wege, die zum Abschluss führen, in den Blick. Dabei ist es uns gleichgültig, welche Schulform eine Schülerin oder ein Schüler besucht. Wir setzen uns für eine echte Gleichwertigkeit von Gemeinschaftsschule und Gymnasium ein. In der heutigen Zeit stehen Gemeinschaftsschulen vor großen Herausforderungen. Schauen wir uns in den Schulklassen um, stellen wir fest, dass die Schülerschaft immer heterogener wird. Kinder und Jugendliche mit herausforderndem Verhalten oder auch geflüchtete Kinder ohne Deutschkenntnisse, sie alle erfordern eine besondere pädagogische Förderung. An den Gemeinschaftsschulen müssen außerdem drei unterschiedliche Abschlussprüfungen organisiert werden, was natürlich mit einem hohen Zeitaufwand einhergeht. Hinzu kommt die Beteiligung an Prüfungsverfahren an Waldorfschulen und Nichtschüler-Prüfungen. Seit dem Schuljahr 2020/2021 verfügen auch alle Gemeinschaftsschulen über eine gymnasiale Oberstufe, und immer mehr Gemeinschaftsschulen werden zu gebundenen Ganztagsschulen. Das bedeutet eine Menge Arbeit, die dort geleistet wird. Angesichts dessen möchte ich mich, liebe Kolleginnen und Kollegen, an dieser Stelle einmal bei allen dort Tätigen, aber natürlich auch bei allen in anderen Schulformen Tätigen herzlich dafür bedanken, dass sie sich diesen Herausforderungen stellen und unsere Schülerinnen und Schüler Tag für Tag bestmöglich unterstützen und begleiten. (Beifall von der SPD.) Vor dem Hintergrund dieser Aufgaben ist die finanzielle und funktionelle Anpassung an das Gymnasium notwendig und gerechtfertigt. So wird der Bereich der Gemeinschaftsschule attraktiver und man schafft höhere Anreize für die Bewerbung auf Funktionsstellen. Aber ein weiterer Punkt ist für mich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf besonders wichtig: der Gemeinschaftsgedanke. Die aktuelle Struktur ist, wie mein Kollege Sascha Haas bereits erläutert hat, sehr komplex. Ab September wird das alles nun unter einem Dach, dem Dach des Bildungscampus, gebündelt. Der Bildungscampus schafft für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter Raum zum gegenseitigen Austausch, aber auch Raum für den Austausch zwischen den bisher getrennten Instituten. Der Austausch zwischen den dann einzelnen Abteilungen wird allein schon durch den gemeinsamen Standort deutlich vereinfacht; es wird nur noch eine Anlaufstelle statt zahlreicher einzelner Stellen geben. Und nein, das ist nicht der Versuch, eine Einheitsschule durch die Hintertür einzuführen. Das hat aber bereits das Bildungsministerium deutlich gemacht, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Abg. Harenz (SPD)) (Beifall von der SPD.) Die Zusammenlegung der Studienseminare ermöglicht eine viel engere Zusammenarbeit, von der alle profitieren können. Denn es gibt ja auch Schnittmengen zwischen den verschiedenen Schulformen, beispielsweise bei den Themen Digitalisierung und Inklusion. Für mich ist die Änderung im Besoldungsgesetz, die mit der Errichtung des Bildungscampus einhergeht, ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Gleichwertigkeit von Gemeinschaftsschule und Gymnasium. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zum Gesetzentwurf. (Beifall von der SPD.)
