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Réka Klein

SPD 12.07.2023 Sitzungen 17/16

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Saarländer*innen! Liebe Kolleg*innen! Um ehrlich zu sein, hatte ich meine Rede so vorbereitet, dass ich sagen wollte, dass ich die Diskussion hier sehr lebendig und schön fand, weil ich mich genau darauf vorbereitet hatte. Was folgt, war eine Rede von jemandem, von dem ich mich frage, ob er dasselbe Gesetz gelesen hat wie ich. Es war eine Rede, die angeblich über Kinderschutz geht. Da frage ich mich: Haben Sie überhaupt eine Ahnung, wie viel Gewalt in Familien vorkommt, wo die größten Gewaltherde für Kinder und Jugendliche sind? Aber worüber reden wir hier eigentlich? - Wieder einmal reden wir über Kinderschutz. Meine Vorrednerin Martina Holzner hat die Maßnahme im Saarländischen Kinderschutzgesetz schon sehr gut veranschaulicht. Auch in der Diskussion rundherum sieht man, wenn es um Kinderschutz geht, dann geht es um Emotionen. Uns alle eint nämlich eines: Wir waren alle einmal Kinder. In jedem und jeder Erwachsenen schlummern Erlebnisse und Erfahrungen aus der eigenen Kindheit. In diesem Zusammenhang möchte ich gerne mit einer kleinen Geschichte beginnen, da sie die Grundthematik auf den Punkt bringt. „Im Grunde ihres Herzens glaubte sie wohl gar nicht daran. Aber eines Tages hatte ihr kleiner Sohn etwas getan, wofür er ihrer Meinung nach eine Tracht Prügel verdient hatte, die erste in seinem Leben. Sie trug ihm auf, in den Garten zu gehen und selbst nach einem Stock zu suchen, den er dann ihr bringen sollte. Der kleine Junge ging und blieb lange fort. Schließlich kam er weinend zurück und sagte: Ich habe keinen Stock gefunden, aber hier hast du einen Stein, den kannst du nach mir werfen. Da aber fing auch die Mutter an zu weinen, denn plötzlich sah sie alles mit den Augen des Kindes. Das Kind musste gedacht haben: Meine Mutter will mir wirklich wehtun und das kann sie auch mit (Abg. Klein (SPD)) einem Stein. Sie nahm ihren kleinen Sohn in die Arme und beide weinten eine Weile gemeinsam und dann legte sie den Stein auf ein Bord in der Küche und dort blieb er liegen als ständige Mahnung an das Versprechen, dass sie sich in dieser Stunde selbst gegeben hatte: Niemals Gewalt.“ Diese kleine Geschichte ist ein Auszug aus einer Rede von Astrid Lindgren, die sie im Jahre 1978 gehalten hat, als ihr der Börsenverein den Friedenspreis des Deutschen Buchhandels verliehen hat. Ich habe uns heute einen solchen Stein mitgebracht, einen mahnenden Stein, der uns alle gesamtgesellschaftlich daran erinnern soll, dass es unsere Pflicht ist, Kinder und Jugendliche vor Gewalt zu schützen. (Die Abgeordnete hält einen kleinen Stein hoch. - Beifall von der SPD.) Ich kann es nicht anders ausdrücken. Es ist ein Armutszeugnis jedes und jeder Erwachsenenwelt, die Überlegenheit, vor allem die körperliche Überlegenheit, auszunutzen und Gewalt jeglicher Art an Kindern und Jugendlichen auszuüben. Das geschieht jedoch viel zu oft. Viel zu oft wird diese Gewalt nicht erkannt; den ausgelieferten Kindern und Jugendlichen wird nicht geholfen. Mein Appell an jeden Einzelnen und jede Einzelne: Das dürfen wir nicht hinnehmen. Es ist unsere Pflicht einzuschreiten. (Beifall von der SPD.) Astrid Lindgren ging in ihrer Rede 1978 darauf ein, dass es sich lohnt, den Kindern ein gewaltfreies Aufwachsen zu ermöglichen, da diejenigen, die jetzt Kinder sind, einst die Geschäfte unserer Welt übernehmen werden, sofern dann noch etwas übrig von ihr ist. Sie sind es, die über Krieg und Frieden bestimmen werden und darüber, in was für einer Welt wir leben wollen. Wie gesagt, sie hielt ihre Rede 1978, in einer Zeit, in der die Prügelstrafe gesellschaftlich in Elternhäusern, Schulen und Kirchen noch gang und gäbe war. Sie musste versuchen, mit dem eigenen Nutzen für die Gesellschaft zu überzeugen und Einfluss zu nehmen. Mit dieser Ansicht war Astrid Lindgren ihrer Zeit weit voraus. Mittlerweile schreiben wir das Jahr 2023 und wir reden über ein Saarländisches Kinder- und Jugendschutzgesetz. In diesem Gesetz wird maximiert. Es wird sozialräumlich gedacht, um noch effektiver Fälle von Kindeswohlgefährdung aufzuspüren. Es ist ein Gesetz, in Verantwortung vor diesem mahnenden Stein verfasst: Niemals Gewalt. Es ist ein Gesetz, das Kinderschutz mit den Netzwerken Kinderschutz noch mehr in die Fläche bringt. Es gilt, lokale Netze zur fachübergreifenden Kooperation bei der Wahrnehmung ihres Schutzauftrages zu bilden. Es ist ein Gesetz, das einen besonderen Augenmerk auf sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche richtet. Dieses Gesetz gibt den handelnden Akteur*innen mit Kindern und Jugendlichen durch die Verpflichtung von Kinderschutzkonzepten Halt und bindet sie dabei mit ein. Es ist ein Gesetz, das mit dem Kinderschutzbeauftragten, dem Kinderschutzkompetenzzentrum und der Ombudsstelle ganzheitlich denkt und das Informationen sinnvoll für unser Saarland bündelt, um in Zukunft weitere, noch effektivere Maßnahmen zu etablieren. Es ist ein Gesetz, das alle mit ins Boot nimmt und niemanden allein lässt. Ein Kinderschutzkonzept ist nämlich kein Formular, das im Ordner verstauben soll, sondern ein niedergeschriebenes Konzept, das wachsen muss, mit Handlungsschritten, das von den Einrichtungen, Vereinen und Schulen gelebt werden muss. Damit vermittelt es Handlungskompetenzen, um zu erkennen, was die Anzeichen von Kindeswohlgefährdung sind und wie ich richtig handele, wenn mir etwas auffällt. Es weist wiederholt klare Grenzen für die handelnden Personen auf. Ich sehe es als Mitmachmedium, an dem auch die Kinder und Jugendlichen entsprechend ihrem Alter und ihrer Reife zu beteiligen sind. Denn es ist auch wichtig, dass die Kinder für sich selbst, aber auch für den Freund oder die Freundin darüber Bescheid wissen, dass sie ein Recht auf gewaltfreien Umgang haben, dass wir sie vor körperlicher, psychischer und sexualisierter Gewalt und Machtmissbrauch schützen. Dieser Entwurf zum Saarländischen Kinderund Jugendschutzgesetz ist ein Gesetz, das die Augen nicht vor der Realität verschließt und die Schule als Lebensraum wahrnimmt, miteinschließt und als Ressource für den Kinderschutz umsetzt. Ein Gesetz, das auch die digitale Welt miteinschließt, ein Gesetz, mit dem die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen des Abschlussberichts der saarländischen Kinderschutzkommission im vergangenen Jahr ernstgenommen wurden. Meine lieben Kollegen und Kolleginnen, liebe Saarländer*innen, zwischen der Zeit, in der Astrid Lindgren 1978 zu diesem Thema gesprochen hat, und heute liegen in Deutschland zum Glück Welten, was den Kinder- und Jugendschutz angeht. Deshalb möchte ich mich an dieser Stelle auch bei all denjenigen bedanken, die sich immer und immer wieder für den Schutz und die Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen stark machen. Ihr gebt denjenigen eine Stimme, die es am nötigsten haben, weil sie körperlich unterlegen sind und von ihren Rechten gar nichts wissen. Danke an all diejenigen, die sich zum Beispiel in Verbänden und Vereinen für die Rechte von Kindern stark machen. Danke für das unermüdliche Engagement, denn wie ihr seht, es bringt was. Wo Astrid Lindgren in ihrer Rede „Niemals Gewalt“ 1978 noch für Empörung sorgte, wird erst im Jah- (Abg. Klein (SPD)) re 2000 im BGB gesetzlich geregelt, dass das Kind ein Recht auf Pflege und Erziehung unter Ausschluss von Gewalt, körperlicher Bestrafung, seelischer Verletzung und anderer entwürdigender Maßnahmen hat, und heute gehen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wie beschrieben absolut in die Tiefe. Es ist ein Meilenstein. (Beifall von der SPD.) Schaut man sich den Zeitstrahl an, muss man sich eingestehen, dass es immer wieder erschreckend ist, wie schwer anscheinend manche Dinge ins Rollen kommen. Ich bin froh darüber, dass sie wie in diesem Fall weiterrollen, dass nicht lockergelassen wird. Ich bin dankbar dafür, Herr Minister Magnus Jung, dass Sie wie auch Ministerin Christine Streichert-Clivot alles tun für den Schutz unserer Kinder und Jugendlichen. Denn wie auch beim Thema Jugendbeteiligung und Schulmitbestimmungsgesetz sind Sie hierbei, werter Minister und werte Ministerin, die großen Möglichmacher*innen. Ich bin dankbar dafür, dass ich hier im Hohen Hause das fortführen darf, wofür ich brenne. In meinem Fall, ist das, mich für die Belange von Kindern und Jugendlichen stark zu machen. Niemals Gewalt! (Beifall von der SPD.)

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