Dr. Magnus Jung
Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich sehr, dass wir heute als Landesregierung die Gelegenheit haben, das Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen sowie zur Änderung des Schulordnungsgesetzes einzubringen. Ich freue mich auch, zu dieser Debatte erstmals den neuen Kinderschutzbeauftragten des Saarlandes, Kai Frisch, in dieser Funktion ganz herzlich hier im Plenum begrüßen zu dürfen. (Beifall von der SPD, bei der CDU und bei der AfD.) Vor genau einem Jahr hatten wir in diesem Hohen Hause schon einmal die Gelegenheit, intensiv über den Kinderschutz im Saarland zu debattieren. Wir waren uns damals zwar nicht in allen Punkten einig, aber sicherlich in dem Punkt, dass wir eine umfangreiche Agenda vor uns haben, um unser gemeinsames Ziel, die Stärkung des Kinderschutzes im Saarland, erreichen zu können. An der Dringlichkeit dieser Aufgabe hat sich seitdem nichts geändert. Wir haben in den letzten Wochen und Monaten aus den Medien immer wieder von Gewalttaten an Kindern erfahren, von abscheulichen sexualisierten Gewaltverbrechen, von Kindesvernachlässigung, von psychischer und physischer Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, zunehmend von Gleichaltrigen ausgehend. Das Dunkelfeld, also die Zahl der nicht polizeilich bekannten Fälle, von denen die Öffentlichkeit in der Regel nichts erfährt, ist weitaus größer. Häufig sind es gerade die Orte, an denen sich Kinder und Jugendliche sicher und geborgen fühlen sollten, die für sie zur Hölle werden: die eigene Familie, das eigene soziale Umfeld, der Sportverein, die Schule, die Einrichtung. Diese Taten bleiben im Verborgenen. (Vizepräsidentin Baltes übernimmt den Vor- sitz.) Die WHO betonte bereits in ihrem Statusbericht 2013 zur Lage in Europa, dass 90 Prozent der Fälle von Kindesmisshandlung, Kindesvernachlässigung und Kindesmissbrauch in den dafür zuständigen Institutionen nicht adäquat wahrgenommen werden. Jedes einzelne betroffene Kind trägt die erlebte Gewalterfahrung häufig lebenslang in sich. Dieses Wissen muss uns Mahnung und Verpflichtung sein, alles Mögliche zu tun, um Kindern ein gewaltfreies Aufwachsen zu ermöglichen. Kinder und Jugendliche dürfen nicht alleine gelassen werden, sondern müssen immer Hilfe finden, wenn sie in Not sind. Wie wichtig die Arbeit der Jugendhilfe zur Gewährleistung des Wohls und des Schutzes von Kindern und Jugendlichen ist, zeigt ein Blick in die aktuelle Jugendhilfestatistik. Nachdem die Zahl der Inobhutnahmen bereits in den Jahren 2020 und 2021 um 5 Prozent angestiegen war, hat sich die Entwicklung im Jahr 2022 deutlich verstärkt. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, haben in dem Jahr die Jugendämter in Deutschland 66.444 Kinder und Jugendliche zu ihrem Schutz vorübergehend in Obhut genommen. Das waren im Vergleich zum Vorjahr rund 40 Prozent mehr. Im Saarland wurden im Jahr 2022 insgesamt 457 Inobhutnahmen veranlasst. Hauptgrund war zum einem das in beiden Jahren gestiegene Aufkommen von unbegleitet einreisenden Minderjährigen aus dem Ausland. Zum anderen, nach einem Rückgang in den Corona-Jahren, hat im Jahr 2022 erstmals wieder die Inobhutnahme wegen dringender Kindeswohlgefährdung um 5 Prozent zugenommen. Sorge muss uns auch bereiten, dass sich im letzten Jahr immer mehr Kinder und Jugendliche selbst an das Jugendamt gewendet haben mit der Bitte um eine Inobhutnahme. Hier wurde eine Steigerung um 4 Prozent verzeichnet. Dabei steht nicht nur die Kinder- und Jugendhilfe in der Verantwortung, sondern das gesamte soziale Umfeld. Kitas, Schulen, Kirchen, die Wohlfahrt, der Sport, aber auch Kliniken und Einrichtungen aus dem ambulanten medizinischen und therapeutischen Bereich stehen in der Verantwortung, den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Missbrauch, Vernachlässigung und Misshandlung weiter zu verbessern und betroffenen Mädchen und Jungen schneller und passgenau zu helfen. Kinderschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe, bei der viele Verantwortungsträger zusammenarbeiten. Ich bin mir sicher, dass alle Beteiligten diese Verantwortung sehr ernst nehmen. Wie also wollen wir künftig unserer Verantwortung noch besser gerecht werden? Diese Diskussion haben wir hier im Saarland bereits in den vergangenen Jahren mit allen beteiligten Stellen begonnen. Zwei Kommissionen, die Unabhängige Kinderschutzkommission und die Unabhängige Aufarbeitungskommission am UKS, haben Empfehlungen ausgesprochen, die zum Teil schon umgesetzt sind, zum Teil in der Umsetzung befindlich sind oder deren Umsetzungsmöglichkeiten derzeit geprüft werden. Auch aus diesem Haus, dem Landtag des Saarlandes, kamen infolge der Aufarbeitung der Geschehnisse am UKS mit der Einsetzung des parlamentarischen Untersuchungsausschusses und dem vorgelegten Abschlussbericht wichtige Impulse für Verbesserungen im Kinderschutz des Landes. Wir werden den eingeschlagenen Weg zur Stärkung des Kinderschutzes im Saarland fortsetzen und die empfohlenen Maßnahmen nach und nach unter Einbeziehung aller Akteure und Akteurinnen der saarländischen Kinderschutzlandschaft umsetzen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, vor einem Jahr habe ich angekündigt, dass wir dabei drei Dinge prioritär angehen werden, zum Ersten die Einrichtung einer Ombudsstelle gemäß den Vorgaben des SGB VIII in einem Kompetenzzentrum Kinderschutz unter dem Dach mit einem Kinderschutzbeauftragten. Die entsprechenden rechtlichen Grundlagen haben wir in diesem Parlament schon im Februar dieses Jahres geschaffen. Die Räume sind angemietet, die Stellen sind ausgeschrieben und das Entscheidungsverfahren der Stellenbesetzung steht vor dem Abschluss. Wir haben zum Zweiten die Installierung eines saarländischen Kinderschutzbeauftragten angekündigt und schon umgesetzt, der zum 01. Mai seine Arbeit aufgenommen hat. Ich hatte drittens angekündigt, ein Kinder- und Jugendschutzgesetz für das Saarland auf den Weg zu bringen, das seinen Namen verdient. Der Entwurf dieses Gesetzes liegt Ihnen heute zur Ersten Lesung vor. Mit seiner heutigen Einbringung setzen wir den begonnenen Prozess fort, indem wir auf bislang gewonnenen Erkenntnissen aufbauen. Dazu gehört die Erkenntnis, dass wir das Rad nicht in allen Bereichen neu erfinden müssen, sondern auf die sehr gute Reform des SGB VIII im Rahmen des Kinderund Jugendstärkungsgesetzes und nicht zuletzt auf vorhandene Schutz- und Hilfesysteme im Saarland aufbauen können, in deren Mittelpunkt als zentraler Akteur im Kinderschutz die Kinderund Jugendhilfe steht. Dieses Landeskinderschutzgesetz ist ein Meilenstein. Es ist ein großer Schritt auf unserem Weg hin zu einem umfassenden Kinder- und Jugendschutz in unserem Land. Denn wir stellen klar, die Wahrung und Förderung von Rechten von Kindern und Jugendlichen sind wesentlicher Teil eines wirksamen Kinderschutzes. Wir bündeln mit der dauerhaften Einrichtung des Amtes eines Kinderschutzbeauftragten unter dem Dach eines Kompetenzzentrums verschiedene Fachdisziplinen und fördern die Inanspruchnahme von Hilfen für Betroffene. Wir etablieren einen saarländischen Rat für Kinderschutz als unabhängiges Gremium, das den Kinderschutzbeauftragten berät und unterstützt. Wir verbessern die interdisziplinäre Kooperation im Kinderschutz, indem wir die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Bildung lokaler Netzwerke bei der Wahrnehmung ihres Schutzauftrages verpflichten. Die Landkreise als Träger der örtlichen Jugendhilfe erhalten für die Durchführung dieser Aufgabe einen jährlichen Belastungsausgleich für die entsprechende Aufpersonalisierung in den Jugendämtern. Wir fördern die Weiterentwicklung von Fachstandards, Maßstäben der Qualitätsbewertung und der Schutzkonzepte. Wir verpflichten uns, unter Federführung meines Hauses einen Landesaktionsplan zur Früherkennung und Prävention von Kindeswohlgefährdungen zu erstellen. Wir verpflichten mit einer Änderung des Saarländischen Schulordnungsgesetzes alle saarländischen Schulen sowie die außerschulischen Bildungs- und Betreuungsangebote, Schutzkonzepte vorzuhalten. Wir verpflichten Träger von Einrichtungen und Angeboten, die bislang noch nicht von den Regelungen des SGB VIII erfasst sind, die aber eine Landesförderung nach dem Kinder- und Jugendförderungsgesetz erhalten, auf die Erstellung eines Schutzkonzeptes hinzuwirken. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist eine Selbstverständlichkeit, dass wir den angestoßenen Prozess durch geeignete Qualifizierungsund Beratungsangebote flankieren sowie unterstützen wollen und werden. Kinderschutz gibt es aber nicht zum Nulltarif. Auch wenn wir die Sparnotwendigkeiten bei der Haushaltsaufstellung für den Doppelhaushalt 2024/2025 sehen, bitte ich Sie bereits jetzt um Ihre Unterstützung, damit die notwendigen Finanzmittel bereitgestellt werden, die es allen Beteiligten erst ermöglichen, die Aufgaben, die ihnen mit diesem Gesetz übertragen werden, sorgfältig und nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegt jetzt an Ihnen, eine umfassende Grundlage zur Verbesserung des Kinder- und Jugendschutzes zu beschließen, an der alle relevanten Partnerinnen und Partner der saarländischen Kinderschutzlandschaft beteiligt sind. Der vorliegende Gesetzentwurf ist das Ergebnis des bislang durchgeführten breiten Beteiligungsverfahrens, an dem eine große Zahl von Verbänden, Institutionen, Interessenvertretungen, Kammern teilgenommen und ihre Änderungsvorschläge eingebracht haben. Dazu zählt auch die saarländische Datenschutzbeauftragte. Der Entwurf hat eine breite Zustimmung erfahren. Ich wünsche uns allen auch für den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens gute und konstruktive Beratungen. Lassen Sie uns mit diesem Gesetz gemeinsam einen großen weiteren Schritt zum Schutz der Schwächsten unserer Gesellschaft gehen. Es wäre ein starkes Signal, wenn wir dafür in diesem Haus eine breite Mehrheit erreichen könnten. Ich bitte Sie daher herzlich um Ihre Unterstützung und Ihre Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf. Meine Damen und Herren, ich bin auch wirklich sehr froh, dass es uns gelungen ist, diesen Gesetzentwurf sehr breit aufzustellen, das heißt weit über den Geltungsbereich der Kinder- und Jugendhilfe, der Jugendarbeit und des Sportes hinaus, dass wir beispielsweise auch im schulischen Bereich weitgehende Regelungen treffen. Deshalb freue ich mich, dass nachher meine Kollegin Christine Streichert-Clivot zu diesen Teilen des Gesetzentwurfs noch weitere Ausführungen machen wird. - Ich danke Ihnen herzlich für die Aufmerksamkeit und freue mich auf konstruktive Beratungen zu diesem Entwurf. - Vielen Dank. (Beifall von der SPD.)
