Alwin Theobald
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Frisch! Liebe Damen und Herren hier im Plenarsaal und draußen im Lande! Wenn wir heute im saarländischen Landtag erneut über einen Entwurf für ein Kinderschutzgesetz diskutieren, dann tun wir das als CDU in dem guten Wissen, dass wir bereits ein wirklich gutes, umfassendes Kinderschutzgesetz hier im Saarland haben könnten, ein Gesetz, das ein Meilenstein für den Schutz von Kindern und Jugendlichen gewesen wäre und das Maßstäbe für das Recht auf Beteiligung und Beratung für Kinder und Jugendliche in Kinderschutzverfahren gesetzt hätte, ein Gesetz, das geholfen hätte, trotz sogenannten Ärztehoppings Fälle von Kindesmisshandlung, Kindesmissbrauch und anderer Kindeswohlgefährdung sichtbar zu machen und das Unsicherheiten bei der Kommunikation von Ärzten untereinander bei Verdacht auf Kindesmisshandlung beseitigt hätte, wie es in anderen Bundesländern längst gilt und wie es auch die Bundesärztekammer fordert. Wir hätten jetzt schon ein Gesetz, das fachliche Standards für die Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Verfahren zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung als Mindestmaßstab fest definiert und zementiert hätte, und auch ein Gesetz, das nicht zuletzt die örtlichen Jugendämter verpflichtet hätte, Netzwerke zur interdisziplinären Zusammenarbeit bei der Wahrnehmung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung zu bilden. (Beifall von der CDU.) Wir hätten - und das ist nicht meine Aussage, sondern die Ansicht aus Fachkreisen - eines der stärksten Kinderschutzgesetze in unserer Republik haben können. Das alles haben die Mitglieder der SPD-Landtagsfraktion im vergangenen Jahr abgelehnt. Sie waren nicht einmal bereit, im zuständigen Ausschuss im Sinne eines guten, vielleicht noch besseren Gesetzes weiter zu diskutieren und im Rahmen einer breiten Anhörung auch die Meinung von Experten und Fachverbänden zu unserem Entwurf einzuholen. 364 Tage, nachdem der zuständige Minister hier an diesem Pult verkündet hat, er werde einen eigenen Entwurf für ein saarländisches Kinderschutzgesetz vorlegen, können wir endlich auch über einen Entwurf der Landesregierung diskutieren und feststellen: Es ist leider bestenfalls ein Kinderschutzgesetz light und spiegelt noch nicht einmal ansatzweise wider, was in anderen Bundesländern längst Gesetzeslage ist. Es wundert mich ganz ehrlich, dass eine solche Vorlage überhaupt den Weg durch den Ministerrat und über die Staatskanzlei bis hierher in den Landtag finden konnte. Herr Minister, Sie legen heute ein Gesetz vor, dessen Gesetzestext etwas mehr als zehn Seiten umfasst, das aber dann weitere 26 Seiten braucht, um zu erklären, was auf den zehn Seiten zuvor eigentlich gemeint ist, und in dem trotzdem wichtige Inhalte fehlen. Sie fokussieren und beschränken sich auf den bereits bestehenden Rechtsraum des SGB VIII, statt darüber hinauszugehen und wirklich einen großen Wurf für den Kinderschutz zu wagen oder wenigstens dorthin zu gelangen, wo andere Bundesländer längst sind. Wo ist eine Regelung, die durch interkollegialen Ärzteaustausch Fälle von Kindesmisshandlung dann aufdecken kann, wenn es durch Ärztehopping verschleiert werden soll? Wo finden sich (Abg. Theobald (CDU)) in Ihrem Gesetz das Recht von Kindern und Jugendlichen und die Pflicht für die örtlichen Jugendämter auf wirkliche Beteiligung und Beratung vor Ort in Kinderschutzverfahren? Wo sind in Ihrem Gesetzentwurf die fachlichen Standards aufgezählt, die neben dem anderen als Mindestmaßstab des Schutzauftrags bei Verfahren bei Kindeswohlgefährdung zu gelten haben? Sie bleiben mit Ihrem Gesetzentwurf weit hinter dem zurück, was möglich gewesen wäre. Und das Schlimme ist, Sie bleiben auch hinter dem zurück, was nötig gewesen wäre. Ich kann hier nur zitieren: „Der Berg kreißte und gebar eine Maus.“ (Beifall von der CDU.) Ich bin ja schon froh, dass Sie wenigstens unsere Forderung aufgenommen haben, dass die örtlichen Jugendämter verpflichtende Netzwerke zur interdisziplinären Zusammenarbeit bei der Wahrnehmung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung bilden müssen. Wenigstens haben Sie die so wichtigen Schutzkonzepte in den Einrichtungen vor Ort in Ihr Gesetz aufgenommen. Vor wenigen Monaten haben Sie noch die Kinderschützer in diesem Land dadurch aufgeschreckt, dass Ihre Kollegin Bildungsministerin auf eine parlamentarische Anfrage hin noch nicht einmal wusste, ob, wie und welche Schulen, wie viele Schulen überhaupt über Schutzkonzepte verfügen. Sie, Herr Minister Jung, haben vor zehn Monaten an diesem Pult gesagt, Sie würden mit den Regelungen eines neuen Kinderschutzgesetzes deutlich über das hinausgehen, was in Nordrhein-Westfalen gilt. Doch heute sehen wir, das Gegenteil ist der Fall. Sie treten auf der Stelle, verweisen immer wieder auf andere Rechtsnormen, anstatt ein klares Gesetz mit klaren Regeln zu formulieren, und bleiben vielfach bei Kann- und Sollbestimmungen, wo eine klare Pflicht angebracht wäre. Wirklich wichtig, und das sticht in diesem Gesetzentwurf in ganz besonderer Weise hervor, ist es Ihnen, neue Debattierklubs ins Leben zu rufen. Als Abklatsch des Nationalen Rats gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen wollen Sie einen saarländischen Rat für Kinderschutz, in dem sich doch nur diejenigen wiedersehen und treffen, die sich für Kinderschutz engagieren und sich deshalb ohnehin an verschiedenen Stellen immer wieder zusammensetzen und über Verbesserungen für den Kinderschutz in unserem Lande diskutieren. Sie wollen ein weiteres Parallelgremium neben den geplanten Netzwerken für Kinderschutz und dem Landesjugendhilfeausschuss schaffen, vergessen aber, vorhandene Strukturen zu stärken. Hieß es früher einmal in diesem Land „Großes entsteht immer im Kleinen“, so gilt bei Ihnen offenbar mehr denn je der Leitspruch „Hauptsach‘ drüwwer geschwätzt“. Es ist für mich völlig unerklärlich, wie man ein Kinderschutzgesetz schreiben und vorlegen kann, in dem nicht an einer einzigen Stelle der überörtliche Träger der Kinder- und Jugendhilfe, das Landesjugendamt, in seiner wichtigen Rolle als Wächter erwähnt und in seinen Aufgaben gestärkt wird. Das kann für mich nur eines bedeuten. Sie formulieren ein wortreich begründetes Gesetz, hinter dessen blumigen Ausführungen bei genauem Hinschauen eines ganz deutlich wird: Sie wollen Verantwortung abdrücken und stehen damit meiner Meinung nach ganz klar im Widerspruch zum SGB VIII. Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Beim ersten Lesen dieses Gesetzentwurfs war ich maßlos enttäuscht. Mit jedem weiteren Lesen stieg meine Verärgerung. Dieser Entwurf eines Kinderschutzgesetzes bleibt weit, sehr weit hinter dem Möglichen und leider auch weit hinter dem Nötigen zurück. Wir können nur hoffen, dass sich auch in diesem Falle das Struck'sche Gesetz bewahrheitet, wonach kein Gesetz so aus dem Parlament herauskommt, wie es eingebracht worden ist. Diese Vorlage erfüllt zum jetzigen Zeitpunkt nicht das, was wir als CDU als Mindeststandard von einem Kinderschutzgesetz erwarten. Der Gesetzentwurf ist für uns in dieser Form nicht zustimmungsfähig. Wir hoffen aber noch auf erhebliche Verbesserungen durch eine breite Anhörung und im Rahmen der Ausschussarbeit. Wir werden uns heute auf jeden Fall enthalten. (Beifall von der CDU.)
