Sandra Quinten
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der heute in letzter Lesung eingebrachte Gesetzentwurf stellt einen wichtigen und vor allem richtigen Schritt in Richtung einer modernen und effizienten Verwaltung dar. Zudem kommen (Abg. Quinten (SPD)) wir damit der Anforderung der gesetzlichen Regelung nach. Die deutlichen Vorteile gegenüber der bislang praktizierten Verwaltungsarbeit habe ich bereits in Erster Lesung des Gesetzes dargestellt, betone sie aber heute gerne noch einmal in der gebotenen Kürze: Anträge können deutlich schneller und vor allem unkomplizierter eingereicht, bearbeitet und beschieden werden. Das führt dazu, dass die Beihilfe schneller ausbezahlt wird. Somit ist der Beihilfebescheid deutlich vor dem Mahnbescheid im Haus. Dies alles erfolgt besonders benutzerfreundlich, jeder Anwender auch ohne spezielle IT-Kenntnisse kann einen Antrag völlig problemlos stellen. Fehler, die durch die manuelle Bearbeitung entstehen, werden durch die weitgehende Digitalisierung und den Einsatz automationsgestützter Prüfmechanismen vermieden. Das führt zu Datengenauigkeit und auch zu Datenzuverlässigkeit. Durch den Einsatz moderner Technologien kann sichergestellt werden, dass die Daten der Beihilfeberechtigten jederzeit geschützt sind und nicht in falsche Hände geraten. Zudem spart die digitale Beihilfe Zeit und Ressourcen, da sie weniger papierbasierte Dokumente und manuelle Prozesse erfordert. Verwaltungskosten können so gesenkt und Ressourcen besser genutzt werden. Letztlich ist eine digitale Verwaltung auch ein Beitrag zum Klimaschutz, denn sie spart Papier und erzeugt weniger CO - Emissionen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie sehen, das ist eine gute Sache. Deshalb bitte ich Sie, dem Gesetz in Zweiter und letzter Lesung zuzustimmen. - Herzlichen Dank! (Beifall von der SPD.)
