Raphael Schäfer
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor Eintritt in die Tagesordnung möchte ich (Abg. Schäfer (CDU)) für die CDU-Landtagsfraktion einen Geschäftsordnungsantrag stellen. Konkret beantragen wir heute Morgen als CDU-Landtagsfraktion die Absetzung des Abänderungsantrags mit der Drucksache 17/483, der im Rahmen der späteren Beratung bei Tagesordnungspunkt 11, wo es um die Beihilfe-Übertragung geht, auf der Tagesordnung steht. Zur Begründung, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir als CDU-Landtagsfraktion fühlen uns in unseren parlamentarischen Rechten verletzt. Das muss man an dieser Stelle deutlich sagen. Wir wollen durch die Absetzung des entsprechenden Abänderungsantrags für ein ordnungsgemäßes Gesetzgebungsverfahren hier im Hohen Hause sorgen beziehungsweise dieses sicherstellen. Konkret - ich habe es bereits ausgeführt - geht es bei Tagesordnungspunkt 11 heute Morgen um die Übertragung der Beihilfegewährung auf die Postbeamtenkrankenkasse. Klammer auf: Es geht um eine Änderung - jetzt möge bitte jeder gut zuhören - des Saarländischen Beamtengesetzes. Das müssen wir feststellen. Nach Abschluss des Anhörungsverfahrens von Experten und Sachverständigen im zuständigen Innenausschuss wurde aus unserer Sicht in einer Nacht-und-Nebel-Aktion - man könnte auch sagen, in einer geheimen Kommandosache - der vorliegende Abänderungsantrag seitens der SPD-Fraktion eingebracht. Mit diesem Abänderungsantrag soll völlig sachfremd eine hochdotierte Besoldung eines Sozialdemokraten im Saarländischen Besoldungsgesetz geregelt werden, also ein völlig anderer Sachzusammenhang. Eine Änderung des Saarländischen Besoldungsgesetzes, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, wurde aber nicht in Erster Lesung hier im Hohen Hause eingebracht. Es konnte auch keine öffentliche Anhörung zu dieser Gesetzesänderung durchgeführt werden, da der sachfremde Abänderungsantrag durch die SPD erst nach Abschluss der Anhörung zur Neuregelung der Beihilfegewährung gestellt wurde. Aus Sicht der CDU-Fraktion wurden die Rechte des Parlamentes verkürzt beziehungsweise beschnitten. Ein ordnungsgemäßes Gesetzgebungsverfahren konnte nicht durchgeführt werden. Das Vorgehen der SPD-Alleinregierung und der SPD-Fraktion zeugt aus unserer Perspektive von einem befremdlichen, stark zu kritisierenden Umgang mit den Rechten des Parlaments. Durch diese Nacht-und-Nebel-Aktion soll verdeckt beziehungsweise verschleiert ein vermeintlich verdienter Sozialdemokrat als politischer Beamter in einer sehr hohen Besoldungsgruppe, B 7, also nahezu vergleichbar mit einem Staatssekretär, im wahrsten Sinne des Wortes mit einer üppigen Pension versorgt werden. In einer SPD-Alleinregierung soll also ohne ordentliche Einbindung des Parlaments ein zusätzlicher hochdotierter Posten geschaffen werden, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich komme zu einem weiteren wichtigen Punkt. Der Fehler der SPD-Fraktion wiegt am heutigen Tag umso schwerer, weil auf der Tagesordnung der heutigen Sitzung in Erster Lesung die Änderung des Saarländischen Besoldungsgesetzes steht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich appelliere an Sie, genau dorthin gehört auch diese hohe Besoldung B 7 in Erster Lesung heute, nämlich in das Saarländische Besoldungsgesetz. Ich sage daher in aller Deutlichkeit als CDU ‑ Fraktion, dass wir für ordnungsgemäße parlamentarische Abläufe eintreten. Ich will in diesem Kontext noch einmal an die aktuelle Situation auf Bundesebene im Rahmen des sogenannten Heizungsgesetzes erinnern, wo das Bundesverfassungsgericht wegen Verletzung parlamentarischer Rechte das entsprechende Gesetzgebungsverfahren gestoppt hat. Liebe Kolleginnen und Kollegen - ich kucke auch zu den jungen Kollegen der SPD Fraktion -, las-‑ sen Sie uns heute gemeinsam für ein ordnungsgemäßes parlamentarisches Verfahren eintreten, lassen Sie uns Schaden von diesem Hohen Hause abwenden! Stimmen Sie bitte unserem Absetzungsantrag zu! - Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU.)
